Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am Nr. 1

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1 Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am Nr. 1 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Winterberg, Fichtenweg 10, in der Tourist-Information, Am Kurpark 4, bei den Ortsvorstehern sowie in den Geldinstituten einschließlich der Zweigstellen im Stadtgebiet Winterberg aus. Gegen einen Kostenbeitrag von 2,50 Euro je Ausgabe kann es einzeln bestellt oder abonniert werden. Amtsblatt im Internet: Rubrik Politik. Lfd. Nr. Inhalt Seite Bekanntmachung der Tagesordnung über die Sitzung des Rates der Stadt Winterberg am Bekanntmachung über die Offenlegung des Jahresabschlusses der Stadt Winterberg zum Bekanntmachung Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Pferdefuhrhalterei Tennestall in Winterberg hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB

2 1 Bekanntmachung der Tagesordnung über die Sitzung des Rates der Stadt Winterberg am Gem. 48 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NW S. 666), in der zur Zeit gültigen Fassung, gebe ich hiermit bekannt, dass am Donnerstag, den um Uhr im Ratssaal des Rathauses Winterberg, Fichtenweg 10, eine Sitzung des Rates der Stadt Winterberg stattfindet. Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Finanzplanung 2016 bis 2019 mit notwendigen inhaltlichen und finanzpolitischen Weichenstellungen (Rat , Pkt. 3) 1.1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung sowie allen Anlagen (Rat , Pkt. 3.1) 1.2. Fortschreibung des Straßenbauprogrammes der Stadt Winterberg für die Jahre 2016 ff. (Rat , Pkt. 3.2, VV 104/2012) 1.3. Strategie zum Breitbandausbau in der Stadt Winterberg für die Jahre (Rat , Pkt 3.3, VV 105/2015) 2. Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein- Westfalen (KInvFöG NRW) hier: Antrag der St. Franziskus-Hospital ggmbh vom VV 11/ Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Wohnmobilstellplatz Schneilstraße" in Winterberg - Auswertung Stellungnahmen - Satzungsbeschluss (BA ; Pkt. 3; VV 1/2016) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Am Waltenberg" - Auswertung Stellungnahmen - Satzungsbeschluss (BA ; Pkt. 4; VV 2/2016) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Am Waltenberg" - Auswertung Stellungnahmen - Satzungsbeschluss (BA ; Pkt. 5; VV 3/2016) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 "Gewerbegebiet Lamfert" - Änderungsbeschluss (BA ; Pkt. 7; VV 5/2016) 7. Mitteilungen und Anfragen - 2 -

3 1 Nichtöffentliche Sitzung 8. Grundstücksangelegenheiten Verkauf eines Baugrundstückes am Dumel 9. Prüfung des Jahresabschlusses zum durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VV 10/2016 VV 9/ Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Wohnmobilstellplatz Schneilstraße" in Winterberg - Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (BA ; Pkt. 11; VV 7/2016) 11. Mitteilung und Anfragen - 3 -

4 2 Bekanntmachung über die Offenlegung des Jahresabschlusses der Stadt Winterberg zum I. Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum Der Jahresabschluss zum nebst Anhang und Lagebericht für das Haushaltsjahr 2014 wurde durch die WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er hat folgenden Wortlaut: Wir haben den Jahresabschluss bestehend ausbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Stadt Winterberg für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Winterberg. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 101 Abs. 1 GO NRW und nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden, Ertrags-, und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Winterberg sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unsere Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den - 4 -

5 2 tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Stadt Winterberg. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags und Finanzlage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung dar. Gütersloh, am 20. Oktober 2015 WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Lüke Wirtschaftsprüfer gez. Robbers Wirtschaftsprüfer II. Beschlussfassung des Rates der Stadt Winterberg vom Der Rat folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und beschließt gemäß 96 Abs. 1 GO NRW 1. den geprüften Jahresabschluss in der vorgestellten Form festzustellen, 2. das Jahresergebnis gem. Ergebnisrechnung (nicht liquiditätswirksam) in Höhe von ,44 der allgemeinen Rücklage zu entnehmen, 3. das Ergebnis der Finanzrechnung in Höhe von ,51 (liquiditätswirksam) zur Kenntnis zu nehmen und 4. dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen. Bürgermeister Werner Eickler hat an diesem Beschluss nicht mitgewirkt. III. Daten des Jahresabschlusses a) Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung zum schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ,44 ab. b) Finanzrechnung Die Finanzrechnung zum schließt mit einer Minderung des Bestandes an liquiden Mitteln in Höhe von ,51 ab. c) Bilanz Die Bilanz zum stellt sich wie folgt dar: - 5 -

6 2 Aktiva Betrag Passiva Betrag Immaterielle Vermögensgegenstände ,00 Allgemeine Rücklage incl. Jahresergebnis ,07 Sachanlagen ,00 Ausgleichsrücklage 0,00 Anteile an verb. Unternehmen, Beteilig., ,84 Sonderposten ,79 Sondervermögen, Wertpapieren des Anlageverm. Ausleihungen ,25 Rückstellungen ,27 Vorräte ,34 Verbindlichkeiten ,43 Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände ,14 Passive RAP ,96 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 Liquide Mittel ,81 Aktive RAP ,14 Bilanzsumme ,52 Bilanzsumme ,52 IV. Bekanntmachungsanordnung Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit gem. 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 ist gem. 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat des Hochsauerlandkreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Meschede mit Schreiben vom angezeigt worden. Der Jahresabschluss 2014 wird gem. 96 Abs. 2 GO NRW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 im Rathaus der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, Winterberg, Zimmer 2.04 während der Dienststunden (Montag Mittwoch Uhr, Donnerstag Uhr, Freitag Uhr) zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Winterberg, Werner Eickler Bürgermeister - 6 -

7 3 Bekanntmachung Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Pferdefuhrhalterei Tennestall in Winterberg hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Der Rat der Stadt Winterberg hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Pferdefuhrhalterei Tennestall in Winterberg aufzustellen. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die auf dem Grundstück Gemarkung Winterberg, Flur 6, Flurstück 248 beabsichtigten Betriebserweiterungen zu schaffen. Am hat der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Winterberg den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Pferdefuhrhalterei Tennestall in Winterberg mit Begründung gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Pferdefuhrhalterei Tennestall mit Begründung (einschl. Umweltbericht und Artenschutzprüfung) liegt in der Zeit vom bis im Rathaus während der Dienststunden im Flur des 3. OG des Rathauses, Fichtenweg 10, Winterberg öffentlich aus. Darüber hinaus kann der Planentwurf auf den Internetseiten der Stadt Winterberg ( eingesehen werden. Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis zum (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Stadt Winterberg oder im Internet abgegeben werden. Das Plangebiet ist aus nachfolgendem Übersichtsplan ersichtlich: - 7 -

8 3 Bekanntmachungsanordnung: Gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen des Aufstellungsbeschlusses nach Ablauf eines Jahres seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die Verletzung der Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Winterberg, Kruse Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters - 8 -

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