Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

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1 für die Stadt Bad Lippspringe 12. Jahrgang 24. April 2012 Nummer 05 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 012/2012 Wahlbekanntmachung über die am 13. Mai 2012 stattfindende Landtagswahl NRW 013/2012 Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung für einen Vertreter des Rates der Stadt Bad Lippspringe Seite /2012 Bekanntmachung über die Versteigerung von Fundsachen 5 015/2012 Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Nichtamtliche Mitteilungen Bürgermeistersprechstunde 10 Geplante öffentliche Sitzungen des Rates und der Ausschüsse 10 Herausgeber: Stadt Bad Lippspringe Der Bürgermeister, Fachbereich Zentrale Dienste, Postfach 14 80, Bad Lippspringe Interessenten können das Amtsblatt kostenlos bei der Stadtverwaltung Bad Lippspringe abholen bzw. sich gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen oder im Internet unter einsehen.

2 12. Jahrgang 24. April 2012 Nummer 05 / Seite 2 012/2012

3 12. Jahrgang 24. April 2012 Nummer 05 / Seite 3

4 12. Jahrgang 24. April 2012 Nummer 05 / Seite 4 013/2012 Stadt Bad Lippspringe Bad Lippspringe, den Der Bürgermeister als Wahlleiter Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung für einen Vertreter des Rates der Stadt Bad Lippspringe Für das am verstorbene und somit aus dem Rat der Stadt Bad Lippspringe ausgeschiedene Ratsmitglied Georg Brune ist die Ersatzbestimmung gemäß 45 Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NW) vorzunehmen. Gemäß 45 (2) KWahlG NW i.d.f. der Bekanntmachung vom (GV. NW. S. 454, ber. S. 509, SGV. NW. 1112) in der zur Zeit gültigen Fassung, stelle ich fest, dass der in der Reserveliste der Christlich Demokratischen Union (CDU) genannte Bewerber: Herr Heinrich Strate Landwirt geb in Paderborn wohnhaft in Bad Lippspringe, Josefstr. 12, mit Wirkung zum 15. April 2012 Nachfolger geworden ist. Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung können jeder Wahlberechtigte, die zuständigen Leitungen politischer Parteien, welche an der Wahl am teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei mir Einspruch einlegen. gez. Andreas Bee Der Wahlleiter

5 12. Jahrgang 24. April 2012 Nummer 05 / Seite 5 014/2012 Stadt Bad Lippspringe Bad Lippspringe, Der Bürgermeister Fachbereich 2 Ordnung, Gesellschaft und Soziales B E K A N N T M A C H U N G Versteigerung von Fundsachen Am Donnerstag, findet eine Versteigerung von Fundsachen statt. Es kommen solche Sachen zur Versteigerung, die von der Verliererin / vom Verlierer innerhalb der gesetzlichen Frist nicht abgeholt wurden und auf deren Eigentumserwerb der jeweilige Finder verzichtet hat. Gemäß 976 und 979 BGB erfolgt die öffentliche Versteigerung in der Zeit ab Uhr auf dem Innenhof des Rathauses. Versteigerungsbedingungen: Der Zuschlag gem. 156 BGB ergeht an den Meistbietenden nach dreimaligem Aufruf des Gebots. Die zugeschlagene Sache wird nur gegen Barzahlung ausgehändigt. Die Erwerberin / der Erwerber hat keinen Anspruch auf Gewährleistung wegen eines Mangels an der erworbenen Sache. Im Auftrag gez.: Tölle

6 12. Jahrgang 24. April 2012 Nummer 05 / Seite 6 015/2012 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Bad Lippspringe mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnisplan und Finanzplan Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR EUR EUR EUR EUR festgesetzt. 2 Kreditermächtigung für Investitionen Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf EUR festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf ,00 EUR festgesetzt.

7 12. Jahrgang 24. April 2012 Nummer 05 / Seite 7 4 Ausgleich des Ergebnisplanes Die Ausgleichsrücklage wurde im Haushaltsjahr 2011 vollständig verbraucht. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf Euro festgesetzt. 5 Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf EUR festgesetzt. 6 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 192 v.h. 381 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 403 v.h. 7 Aufstellung einer Nachtragssatzung Die Haushaltssatzung kann nur durch Nachtragssatzung geändert werden. Dafür werden folgende Wertgrenzen bestimmt: 1. Als erheblich im Sinne des 81 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW, der zur Pflicht zum Erlass einer Nachtragssatzung führt, gilt ein zusätzlicher Fehlbetrag in Höhe von 3 % des Volumens der ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 2. Als erheblich sind Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i. S. d. 81 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW anzusehen, wenn 3 % des Volumens der ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zusätzlich geleistet werden müssen. 3. Der Rat kann bei einem Beschluss über erhebliche Abweichungen die Aufstellung einer Nachtragssatzung zurückstellen.

8 12. Jahrgang 24. April 2012 Nummer 05 / Seite 8 4. Als geringfügig im Sinne des 81 Abs. 3 GO NRW gelten Auszahlungen für nicht veranschlagte und zusätzliche Investitionen bis zur Höhe von 3 % des Volumens der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit. 8 Überplanmäßige/außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 1. Nach 83 Abs. 1 GO NRW entscheidet der Kämmerer über die Leistung unerheblicher überund außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Als unerheblich gelten: 1.1 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis zu einer Höhe von EUR im Einzelfall, 1.2 über- und außerplanmäßige Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit bis zu einer Höhe von EUR im Einzelfall, 1.3 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unabhängig von ihrer Höhe wenn sie aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtungen zu leisten oder wirtschaftlich durchlaufend oder durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt sind, 1.4. über- und außerplanmäßige Aufwendungen aus internen Verrechnungen, kalkulatorischen Kosten sowie Abschlussbuchungen in beiden Teilhaushalten unabhängig von ihrer Höhe. 2. Soweit im Laufe des Haushaltsjahres über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen erteilt werden müssen, entscheidet im Rahmen der Vorschriften nach 85 GO NRW der Kämmerer, wenn in den Jahren, zu deren Lasten die Verpflichtungsermächtigung erteilt wird, Auszahlungen in mindestens gleicher Höhe in der Finanzplanung enthalten sind. 3. Die Überschreitungen sind dem Rat zur Kenntnis zu bringen. 4. Die Wertgrenzen beziehen sich bei zuwendungsfinanzierten Aufwendungen und Auszahlungen nur auf den Eigenanteil der Stadt. 5. Investitionen sind oberhalb der Wertgrenze von EUR als Einzelmaßnahme gem. 4 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW in den Teilfinanzplänen auszuweisen. 9 Stellenplan Die im Stellenplan ausgewiesenen Planstellen der Beamten und Tarifbeschäftigten können vorübergehend auch mit Beschäftigten der jeweils anderen Beschäftigtengruppe besetzt werden.

9 12. Jahrgang 24. April 2012 Nummer 05 / Seite 9 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß 80 Abs. 5 GO dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Paderborn mit Schreiben vom angezeigt worden. Das Anzeigeverfahren wurde mit Verfügung vom für abgeschlossen erklärt. Der Haushaltsplan wird vom bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses für das Jahr 2012 im Verwaltungsgebäude der Stadt Bad Lippspringe, Zimmer 104, Friedrich-Wilhelm- Weber-Platz 1, Bad Lippspringe, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Hinweis Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf des Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bad Lippspringe, den gez. Andreas Bee Bürgermeister

10 12. Jahrgang 24. April 2012 Nummer 05 / Seite 10 Nichtamtliche Mitteilungen Bürgermeistersprechstunde Donnerstag, 03. Mai 2012 in der Zeit von 15:30-17:00 Uhr, Rathaus, Zimmer 200, ohne Voranmeldung ********************************************************************************************************* Geplante öffentliche Sitzungen des Rates und der Ausschüsse Dienstag, Mittwoch, Montag, Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss Rat Diese Terminangaben erfolgen ohne Gewähr. Die Sitzungsräume und der jeweilige Sitzungsbeginn sind unterschiedlich. Bitte entnehmen Sie diese Angaben frühestens 7 Tage vor der Sitzung dem Internet den Bekanntmachungskästen oder rufen Sie an unter Tel oder

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