Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010

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1 Kreisblatt für den Kreis Schleswig-Flensburg Nr. 22 erschienen am 9. Dezember 2010 Kostenlos zu beziehen bei der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg Das Kreisblatt erscheint in der Regel am 2. und 4. Donnerstag jeden Monats. Redaktionsschluss: montags davor, 12:00 Uhr Redaktion: Kreis Schleswig-Flensburg, Informationsdienst Tel.: 04621/87289, Fax: 04621/87636,

2 I N H A L T Amtliche Bekanntmachungen Seite: Nachtragshaushaltssatzung Schulverband Mittelangeln für Nachtragssatzung WBV Südangeln Haushaltssatzung Schulverband Haithabu für Haushaltssatzung Schulverband Auenwaldschule Böklund Haushaltssatzung des SUV Süd für Nachtragssatzung Schulverband Haithabu für Einladung des WaBoV Buckhagen Haushaltssatzungen 2011 für Gewässer- und Landschaftsverbände Gotteskoog und Bongsieler Kanal 289 Nichtamtlicher Teil: --

3 Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Mittelangeln für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 56 ff des Schulgesetzes in Verbindung mit den 14 ff. des Gesetztes über kommunale Zusammenarbeit und den 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung der Schulverbandsversammlung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des um um Haushaltsplanes, einschl. der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 0,00,-- --, , ,-- die Ausgaben 0,00,-- --, , ,-- b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen ,-- --, , ,-- die Ausgaben ,-- --, , ,-- Es werden neu festgesetzt: 2 1.Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 0,00 EUR auf EUR davon innere Darlehen 0,--EURO 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0 EUR auf 0 EUR (unverändert) 3.der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher EUR auf EUR (unverändert) 4.die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 12,19 Stellen auf 12,19 Stellen*) (unverändert) Die Schulverbandsumlage wird unverändert mit ,-- festgesetzt. Die Verteilung der Umlage auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Aufstellung. 3 Satrup, den 01.Dezember bleibt unverändert gez. Matzen *)Bei der Berechnung der Stellen blieben die Stellen durch Personalgestellung über das Amt Mittelangeln und dem Kreis Schleswig- Flensburg unberücksichtigt.

4 Schulverbandsvorsteher- *)Bei der Berechnung der Stellen blieben die Stellen durch Personalgestellung über das Amt Mittelangeln und dem Kreis Schleswig- Flensburg unberücksichtigt.

5 Nachtragssatzung zur Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Südangeln vom 21. Dezember 1995 Aufgrund der 6 und 58 des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405 ff), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578), und des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz LWVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2008 (GVOBl. Schl.-H. S 86) i. V. m. 33 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Südangeln folgende 4. Nachtragssatzung erlassen: Artikel I 22,2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Haushaltswirtschaft des Verbandes richtet sich nach dem Zweiten Abschnitt des LWVG. Sie ist nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung gemäß den Vorschriften des ersten Abschnittes des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und ergänzend den 7 10 LWVG zu führen. Artikel II 23,2 Abs. 3 Nr. 3.1 a) wird rückwirkend ab ersatzlos gestrichen. Artikel III Diese 4. Nachtragssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Kreisblatt in Kraft. Beschlossen durch die Verbandsversammlung in Schaalby am 06. Mai 2010 gez. Unterschrift Mattsen Verbandsvorsteher Ausgefertigt: Süderfahrenstedt, den 23. Nov gez. Unterschrift Mattsen Verbandsvorsteher Genehmigt: Schleswig, den 19. November 2010 Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg als Aufsichtsbehörde Im Auftrag: gez. Unterschrift Ralf Petersen Bekannt gemacht: Schleswig, den 09. Dezember 2010 Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg als Aufsichtsbehörde Im Auftrag: gez. Unterschrift Ralf Petersen

6 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Haithabu für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund der 73 ff. des Schulgesetzes für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den 14 ff. des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und den 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung durch die Schulverbandsversammlung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf ,00 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,00 einem Jahresüberschuss auf ,00 einem Jahresfehlbetrag von 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ,00 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ,00 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf ,00 festgesetzt. 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4 Stellen. Die Umlagebeträge werden wie folgt festgesetzt ( 13 Schulverbandssatzung): Gemeinde Busdorf ,00 EURO Gemeinde Geltorf ,00 EURO Gemeinde Jagel ,00 EURO Gemeinde Lottorf 8.800,00 EURO Gemeinde Selk ,00 EURO 3 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Schulverbandsvorsteher seine Zustimmung nach 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000, Busdorf, den gez. Heil Schulverbandsvorsteher LS Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 des Schulverbandes Haithabu wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt in der Amtsverwaltung Haddeby in Busdorf, Rendsburger Straße 54 c, Zimmer 20 während der Dienststunden für jedermann öffentlich aus.

7 H A U S H A L T S S A T Z U N G des Schulverbandes Auenwaldschule Böklund für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund des 56 des Schulgesetzes i.v.m. 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und den 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss durch die Schulverbandsversammlung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Jahr 2011 wird 1 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf ,00 EUR ,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf ,00 EUR ,00 EUR festgesetzt. 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf ,00 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 5,44 Stellen

8 Die Verbandsumlage beträgt ,00 EUR und wird nach Maßgabe des Verteilungsbeschlusses festgesetzt, so dass sie sich wie folgt verteilt: 1. Gemeinde Böklund ,67 EUR 2. Gemeinde Havetoft ,66 EUR 3. Gemeinde Idstedt ,71 EUR 4. Gemeinde Klappholz ,24 EUR 5. Gemeinde Stolk ,53 EUR 6. Gemeinde Struxdorf ,47 EUR 7. Gemeinde Süderfahrenstedt ,22 EUR 8. Gemeinde Uelsby ,54 EUR 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Schulverbandsvorsteher seine Zustimmung nach 82 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt ,00 EUR. 1) Für den Einzelplan 9 des Haushalts gelten folgende Regelungen: a) Die Ausgaben der Gruppierungsnummern 80 (Zinsen) im Verwaltungshaushalt sind gegenseitig deckungsfähig. b) Die Ausgaben der Gruppierungsnummern 97 (Tilgungen) im Vermögenshaushalt sind gegenseitig deckungsfähig. 5 Tolk, den Siegel gez. Dr. Dierk Martin Schulverbandsvorsteher

9 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schwarzdeckenunterhaltungsverbandes Süd im Kreis Schleswig- Flensburg für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund der 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit wird nach Beschluss der Verbandsversammlung des Schwarzdeckenunterhaltungsverbandes Süd vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt ,- Euro ,- Euro ,- Euro ,- Euro 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,- Euro 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,- Euro 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf ,- Euro Die Umlage für das Haushaltsjahr 2011 wird auf 0,21 Euro je qm Schwarzdecke festgesetzt. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am soweit erforderlich- erteilt. 3 Tolk, LS gez. Gerdes Verbandsvorsteher Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 79 Abs.3 der GO kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen und zwar im Gebäude der Amtsverwaltung Südangeln, Alte Dorfstr. 38, Tolk, Zimmer 2.

10 Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Haithabu für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund der 73 ff. des Schulgesetzes für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den 14 ff. des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und den 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung durch die Schulverbandsversammlung vom folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge 1. im Verwaltungshaushalt gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf Euro Euro Euro Euro in der Einnahme auf in der Ausgabe auf und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Es werden neu festgesetzt: 2 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 0,00 auf ,00 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0,00 auf 0,00 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 0,00 auf 0,00 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 4,00 Stellen auf 4,00 Stellen 3 Die Umlagebeträge werden nicht geändert und bleiben festgesetzt ( 13 Schulverbandssatzung) bei: Gemeinde Busdorf ,00 Gemeinde Geltorf ,00 Gemeinde Jagel ,00 Gemeinde Lottorf 7.600,00 Gemeinde Selk ,00 4 Der 4 erfährt keine Änderung, der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bleibt bei 2.000,00 bestehen Busdorf, den gez. Heil Schulverbandsvorsteher LS Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 des Schulverbandes Haithabu wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt in der Amtsverwaltung Haddeby in Busdorf, Rendsburger Straße 54 c, Zimmer 20 während der Dienststunden für jedermann öffentlich aus.

11 Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Buckhagen Die Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes Buckhagen werden hiermit zu einer Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 16. Dezember 2010 um Uhr im Gasthuus Spieskamer herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung / Eröffnung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Allgemeine Information durch den Verbandsvorsteher 3. Neuwahl des Verbandsausschusses 4. Verschiedenes Kappeln, den Der Verbandsvorsteher gez. Johannes Banneck

12 Bekanntmachung Gemäß dem Landeswasserverbandsgesetz können für folgende Verbände die Haushaltssatzungen 2011 mit den Haushaltsplänen und dessen Anlagen von den jeweiligen Mitgliedern beim Deich- und Hauptsielverband Südwesthörn-Bongsiel, Heie-Juuler-Wäi 1 in Risum-Lindholm, bis zum 30. Mai 2011 während der Dienstzeiten eingesehen werden. Gewässer- und Landschaftsverband Gotteskoog laut Beschluss vom gez. Helmuth Freitag Gewässer- und Landschaftsverband Bongsieler Kanal laut Beschluss vom gez. Bernd Burmeister

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