Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage Bad Homburg v.d.h., Telefon / 99 90
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1 Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis samt, Ludwig-Erhard-Anlage Bad Homburg v.d.h., Telefon / Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der derzeit gültigen Fassung hat der Kreistag des Hochtaunuskreises am folgende Haushaltssatzung beschlossen: I. 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf5.000 mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 ausgeglichen, im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf mit einem Überschuss von Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2009 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
2 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2009 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 Der Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2009 wird auf 49,00 v.h. der Umlagegrundlagen 5 Der Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage) für das Haushaltsjahr 2009 wird auf 8,00 v.h. der Umlagegrundlagen Die Kreisumlage und die Schulumlage werden mit je einem Zwölftel der Jahresbeträge am 15. eines jeden Monats fällig. Bei Entrichtung der Kreis- bzw. Schulumlage nach dem Fälligkeitstag erfolgt eine Verzinsung gemäß 40 a des Gesetzes zur Regelung des Finanzausgleichs (Finanzausgleichsgesetz FAG -). Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. Bei organisatorischen Änderungen oder kurzfristiger Übernahme neuer Aufgaben kann in erforderlichem Umfang vom Stellenplan abgewichen werden. Der vorherigen Zustimmung durch den Kreistag nach 114 g HGO bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die den Betrag von ,00 überschreiten. 6 7 Über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen mit einem Betrag von über ,00 bis zu einem Betrag von ,00 entscheidet der Kreisausschuss. Der Kreistag überträgt die Zuständigkeit für die Entscheidung über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für einen Betrag von bis zu ,00 auf den. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die sich aufgrund von Haushaltsausgaberesten des Jahresabschlusses 2008 ergeben, bedürfen keiner gesonderten Genehmigung. Bad Homburg v. d. Höhe, den Hochtaunuskreis Der Kreisausschuss gez. Ulrich Krebs Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen der 2 und 3 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: II.
3 G E N E H M I G U N G Hiermit erteile ich die Genehmigung 1. zur Aufnahme der in 2 der Haushaltssatzung des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2009 vorgesehenen Kredite in Höhe von ,00 (i.w.: Siebenundsiebzig Millionen dreihundertfünfundfünfzigtausendvierhundertzweiundfünfzig Euro ) gemäß 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in Verbindung mit 114j Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite meiner Genehmigung nach 114j Abs. 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf; 2. zu den in 3 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von ,00 (i.w.: Zweihundertfünfunddreißig Millionen dreihundertsechsundfünfzigtausendsiebzig Euro ) gemäß 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit 114i Abs. 4 HGO mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigungen nur in Anspruch zunehmen a) für Fortführungsmaßnahmen b) für neue Maßnahmen nur bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungsbescheides des Bundes oder Landes; die Genehmigung für eine weitergehende Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor. Das Regierungspräsidium in Darmstadt Darmstadt, den 26. März 2009 In Vertretung gez. Matthias Graf Regierungsvizepräsident III. Wirtschaftsplan der Oberurseler Werkstätten für behinderte Menschen für das Wirtschaftsjahr 2009 Der Kreistag des Hochtaunuskreises hat den Wirtschaftsplan der Oberurseler Werkstätten - Eigenbetrieb des Hochtaunuskreises - in Oberursel für das Wirtschaftsjahr 2009 in seiner Sitzung am wie folgt beschlossen: Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 wird: im Erfolgsplan 1
4 in den Betriebserträgen auf ,00 in den Betriebsaufwendungen auf ,00 im Vermögensplan in den Einnahmen auf ,00 in den Ausgaben auf ,00 Im Jahr 2009 werden die Kredite auf ,00 Der Höchstbetrag der Betriebsmittelkredite wird auf Es gilt die vom Kreistag am beschlossene Stellenübersicht. Bad Homburg v. d. Höhe, den gez. Ulrich Krebs Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen des 2 des Wirtschaftsplanes 2009 ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: Hiermit erteile ich die Genehmigung IV. G E N E H M I G U N G zur Aufnahme der in 2 des Wirtschaftsplanes für das Sondervermögen Oberurseler Werkstätten für Menschen mit Behinderung vorgesehenen Kredite für das Wirtschaftsjahr 2009 in Höhe von ,00 (i.w.: Einhundertneunzigtausend Euro ) gemäß 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit 115 Abs. 1 und 3 sowie 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung. Das Regierungspräsidium in Darmstadt Darmstadt, den 26. März 2009 In Vertretung gez. Matthias Graf Regierungsvizepräsident V. Der Haushaltsplan liegt nebst Anlagen gemäß 52 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 114d der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der
5 derzeit gültigen Fassung zur Einsichtnahme vom bis einschließlich im samt Bad Homburg v. d. Höhe, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, Eingang 1, 3. Stock, Zimmer 357 öffentlich aus. Bad Homburg v. d. Höhe, den HOCHTAUNUSKREIS Der Kreisausschuss Ulrich Krebs
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