Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung
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- Martina Beutel
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1 Der Amtsdirektor für die Gemeinde Mühlenberge Beschluss X öffentlich nichtöffentlich Beschluss-Nr. 0005/14 Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung Nach 22 BbgKVerf war kein Vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung und -planung der Gemeinde Mühlenberge für das Haushaltsjahr 2014 Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühlenberge beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit entsprechendem -plan und Investitionsprogramm lt. 65 und 66 sowie 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dez (GVBl. I/07 S. 286) i. d. zzt. gültigen Fassung - für das Haushaltsjahr I. Sachdarstellung: Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Sie enthält lt. 65 BbgKVerf Festsetzungen über den Ergebnishaushalt, den Finanzhaushalt, die Verpflichtungsermächtigungen, Kreditermächtigungen, der Steuerhebesätze, der Wertgrenze, ab der außerordentliche Aufwendungen und außerordentliche Erträge als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden und der Wertgrenze, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in dem nach 66 Abs. 2 BbgKVerf aufzustellenden Finanzhaushaltes einzeln darzustellen sind. Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.
2 II. Lösung: Beschluss der vorgelegten Haushaltssatzung. III. Alternativen: keine IV. Zuständigkeit für die Entscheidung: Gemeindevertretung der Gemeinde Mühlenberge V. Bereits dazu vorliegende Entscheidungen: keine Hendrik F r o s t Vorsitzender der Gemeindevertretung Christian Pust Amtsdirektor Anlage Haushaltssatzung
3 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 Auf Grund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Mühlenberge vom folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge EUR Zinsen und sonstige Finanzerträge EUR Summe ordentliche Erträge EUR ordentlichen Aufwendungen EUR Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen EUR Summe ordentliche Aufwendungen EUR außerordentlichen Erträge auf 100 EUR außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf EUR Auszahlungen auf EUR Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit EUR Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit EUR Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit EUR Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0 Euro Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0 Euro 2 3
4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 4 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 385 v. H. 2. Gewerbesteuer 315 v. H. 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde Mühlenberge von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf Euro 5 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf Euro 3. Die Wertgrenze (gemäß 16 Abs. 3 KomHKV), ab der Vorhaben als von geringer finanzieller Bedeutung angesehen werden, wird auf bis Euro 4. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen je Sachkonto der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung Mühlenberge bedürfen, wird auf Euro 5. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages beim ordentlichen Ergebnis auf Euro und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen oder Einzelauszahlungen auf Euro 6 Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes: entfällt Der Höchstbetrag des Kassenkredites, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf Euro Mühlenberge, Hendrik Frost Vorsitzender der Gemeindevertretung Christian Pust Amtsdirektor
5 Aufstellungsvermerk Die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Mühlenberge für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich mittelfristigem Finanzplan für den Planungszeitraum aufgestellt und dem Amtsdirektor vorgelegt. Friesack, Nadine Rensch Kämmerin Feststellungsvermerk Die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Mühlenberge für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich mittelfristigem Finanzplan für den Planungszeitraum festgestellt und der Gemeindevertretung der Gemeinde Mühlenberge zugeleitet. Friesack, Christian Pust Amtsdirektor
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