Inhalt dieser Ausgabe:
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- Insa Bösch
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1 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, in der Nebenstelle Lette sowie bei den örtlichen Banken und Sparkassen erhältlich Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 - Einzelstück 1, kostenfrei über die Stadtseite: Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst, Markt 8, Coesfeld, Tel.: ( ) oder , Fax: ( ) , amtsblatt@coesfeld.de Jahrgang 2009 Ausgegeben am 2. März 2009 Nummer 03 Inhalt dieser Ausgabe: 10/2009 Haushaltssatzung 2009 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung /2009 Satzung der Fischereigenossenschaft Coesfeld 38 12/2009 Öffentliche Ausschreibung / Lieferung von Weißkalkhydrat für die Kläranlage Coesfeld 39 13/2009 Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Oberer Heubach Coesfeld-Lette 39 14/2009 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Lette I - V 40
2 Nummer 03/2009 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 36 10/2009 Haushaltssatzung 2009 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung Haushaltssatzung der Stadt Coesfeld für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. d. F. der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) in der z. Zt. geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Coesfeld mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR EUR EUR EUR EUR 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf EUR 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf EUR 4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf EUR 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf EUR
3 Nummer 03/2009 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 37 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 224 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 393 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 420 v. H. 7 (entfällt) 8 Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne der 4 Abs. 4, 10 Abs. 1 und 2, 13 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) wird auf EUR Gesamtkosten einer Maßnahme festgelegt. Als nicht nur geringfügig im Sinne des 24 Abs. 2 GemHVO NRW gelten bei Einzelmaßnahmen nach 4 Abs. 4 GemHVO NRW Erhöhungen der Investitionsauszahlungen um mehr als 10 %, mindestens aber um EUR. Erhöhungen der Investitionsauszahlungen von über EUR sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Der Zustimmung des Rates bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, soweit sie je Maßnahme den Betrag von EUR überschreiten. Beträge bis zu höchstens EUR gelten generell als unerheblich. Dies gilt auch für über- und außerplanmäßige Aufwendungen, die sich auf den inneren Verrechnungsverkehr beziehen oder zu deren Leistung die Stadt Coesfeld aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. 9 Soweit im Stellenplan der Vermerk künftig wegfallend (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. Soweit im Stellenplan der Vermerk künftig umzuwandeln (ku) angebracht ist, ist jede zweite freiwerdende Stelle dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe in eine Stelle der niedrigeren Besoldungsbzw. Entgeltgruppe nach dem TVöD umzuwandeln. 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Coesfeld mit Schreiben vom angezeigt worden. Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Verfügung vom mitgeteilt, dass Bedenken nicht erhoben werden. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2010 in der Verwaltungsnebenstelle im Stadtbezirk Lette, die montags und mittwochs von 8.00 Uhr bis Uhr und donnerstags von Uhr bis Uhr geöffnet ist, sowie im Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Coesfeld (Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.00 Uhr bis Uhr, samstags von Uhr bis Uhr) öffentlich aus. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen während des gleichen Zeitraums nach vorheriger Absprache im Rathaus, Markt 8, Zimmer 151 (Kämmerei) zur Einsicht bereit.
4 Nummer 03/2009 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 38 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Coesfeld, Heinz Öhmann Bürgermeister 11/2009 Satzung der Fischereigenossenschaft Coesfeld Genehmigungsverfügung Die Satzung der Fischereigenossenschaft Coesfeld vom wird gemäß 25 Abs. 3 und 30 Abs. 1 und 2 Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz LfischG) in der Fassung der Bekanntmachung vom , in der zur-zeit gültigen Fassung, genehmigt. Coesfeld, den Kreis Coesfeld Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde 32 Öffentliche Sicherheit und Ordnung -Untere Fischereibehörde- AZ.: Im Auftrag (Siegel) gez. Brosterhues Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Genehmigung wird gemäß 25 Abs. 4 Fischereigesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesfischereigesetz LFischG NRW) in Verbindung mit 17 der Satzung der Fischereigenossenschaft Coesfeld vom öffentlich bekanntgemacht. Die genehmigte Satzung liegt in der Zeit vom bis zum im Rathaus der Stadt Coesfeld, Markt 8, Coesfeld, Zimmer 22, während der allgemeinen Öffnungszeiten (8.00 Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Coesfeld, Der Vorstand der Fischereigenossenschaft Coesfeld Gez. Klaus Langehaneberg gez. Elmar Kolve gez. Theo Vormann (Vorsitzender) (Stellv. Vorsitzender) (Vorstandsmitglied)
5 Nummer 03/2009 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 39 12/2009 Öffentliche Ausschreibung / Lieferung von Weißkalkhydrat für die Kläranlage Coesfeld Das Abwasserwerk der Stadt Coesfeld, Coesfeld, schreibt nach VOL/A die "Lieferung von Weißkalkhydrat für die Kläranlage Coesfeld" öffentlich aus. Die Kalkmenge von rd. 900 Mg wird über 12 Monate verteilt in 23 Mg Partien abgerufen. Die Ausschreibungsunterlagen können in 2-facher Ausfertigung beim Abwasserwerk der Stadt Coesfeld, Zentrale Vergabestelle, (Rathaus, Zimmer Nr. 157/158), Coesfeld, Markt 8, gegen Entrichtung einer Entschädigung angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt 8,40. Die Entschädigung ist an die Stadtkasse Coesfeld (Sparkasse Westmünsterland, Konto-Nr , BLZ ) unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen. Der Einzahlungsbeleg oder eine Kopie ist der Anforderung beizufügen. Die Entschädigung wird nicht zurückgezahlt. Bar-/Scheckzahlungen sind nicht zugelassen. Die Angebotsfrist läuft am 18. März 2009 ab. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 17. April Auskünfte zur Ausführung und zu den Unterlagen erteilt das Abwasserwerk der Stadt Coesfeld, Herr Schulze Bröring (Tel.: 02541/ ). Als VOL-Schiedsstelle ist der Landrat Coesfeld zuständig. 13/2009 Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Oberer Heubach Coesfeld-Lette Wasser- und Bodenverband Oberer Heubach Verbandsvorsteher R. Schulze Herding, Letter Berg 59, Coesfeld Coesfeld, den Einladung Am Donnerstag, den 02. April 2009 um 19:00 Uhr findet in der Gaststätte Zumbült in Coesfeld-Lette, Coesfelder Str. 44, eine Mitgliederversammlung statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Fünfjahresbericht 3. Wahl der Ausschussmitglieder der Gruppen A und B 4. Bekanntgabe der durch die Städte und Gemeinden benannten Mitglieder der Gruppe C 5. Verschiedenes Die Mitgliederversammlung ist nach 7 Absatz 3 der Verbandssatzung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung findet an gleicher Stelle eine gemeinsame Sitzung des Vorstandes und neuen Ausschusses statt.
6 Nummer 03/2009 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 40 Tagesordnung: 1. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung 2. Wahl des Vorstandes 3. Verschiedenes Es wird darauf hingewiesen, dass nach 11 Absatz 2 der Verbandssatzung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlossen wird. Sollten Sie verhindert sein, bitten wir um eine Mitteilung an den Verbandsvorsteher. Der Verbandsvorsteher gez. Rudolf Schulze Herding 14/2009 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Lette I - V Jagdgenossenschaft Lette I V Geschäftsführung Berthold Espeter Werner Reinermann Lindenstr Coesfeld-Lette Tel.: Am Donnerstag, den findet um Uhr in der Gaststätte Boer/Birkenhof, Bruchstr. 141, Coesfeld-Lette eine gemeinsame Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschafen Lette I V mit folgender Tagesordnung statt, wozu alle Jagdgenossen hiermit eingeladen sind. Tagesordnung: TPO I Begrüßung durch den Jagdvorsteher TOP II Verlesung der Niederschrift der letztjährigen Genossenschaftsversammlung TOP III Kassenbericht der Geschäftsführer TOP IV Bericht der Rechnungsprüfer über die Prüfung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstands und der Geschäftsführung TOP V Haushaltssatzung für das Geschäftsjahr und deren Genehmigung TOP VI Wahlen soweit notwendig TOP VII Wechsel eines neuen Jagdpachtanpächters in Lette I TOP VIII Verschiedenes Für die Jagdgenossenschaften Lette I V Willi Huesmann Jagdvorsteher Lette I Clemens Segbert Jagdvorsteher Lette II Werner Brosthaus Jagdvorsteher Lette III Johannes Peter Jagdvorsteher Lette IV Josef Saalmann Jagdvorsteher Lette V Mit freundlichen Grüßen Espeter
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