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1 Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 8. Jahrgang 25. Juli 2014 Nummer 21 Inhaltsverzeichnis Seite 74. Bekanntmachung der städtischen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (KSL), hier: Jahresabschluss zum Bekanntmachung der städtischen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Sportpark Leverkusen (SPL), hier: Jahresabschluss zum Bekanntmachung der städtischen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Sportpark Leverkusen (SPL) hier: Jahresabschluss zum Bekanntmachung der städtischen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Sportpark Leverkusen (SPL), hier: Jahresabschluss zum Bekanntmachung zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die notärztliche Versorgung der Stadt Leichlingen durch den Rettungsdienst Leverkusen Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Wach- und Schließdienste in diversen Liegenschaften im Stadtgebiet Leverkusen Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Inspektion und Wartung raumlufttechnischer Anlagen in 44 städtischen Gebäuden Ungültigkeitserklärung von Dienstausweisen der Stadt Leverkusen Bekanntmachung der städtischen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (KSL), hier: Jahresabschluss zum Es wurde folgender abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) erteilt: Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes KulturStadtLev. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Integritas Gesellschaft für Revision und Beratung, Langenfeld, bedient. Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Herausgeber: Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach , Leverkusen, 0214/ , 0214/ , amtsblatt@stadt.leverkusen.de Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich. Bezug: Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbereich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1-4, Miselohestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr Abrufbar im Internet unter Versand: 0214/

2 Seite 164 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Juli 2014 eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Integritas Gesellschaft für Revision und Beratung ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

3 25. Juli 2014 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 21 Seite 165 Herne, 17. Juni 2014 GPA NRW gez. Wiegand Der Rat hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Jahresabschluss 2013 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (KSL) wird festgestellt. 2. Der Deckung des Jahresfehlbetrags in Höhe von ,04 aus der Kapitalrücklage wird zugestimmt. 3. Der Betriebsleitung der KSL wird Entlastung erteilt. 4. Dem Betriebsausschuss KSL wird Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss zum und der Lagebericht liegen bis zur Feststellung des nächsten Jahresabschlusses im Büro Betriebsleitung der KulturStadtLev im Forum, Am Büchelter Hof 9, Leverkusen, montags bis freitags von 9.00 Uhr bis Uhr, zur Einsichtnahme aus. Leverkusen, 25. Juni 2014 Die Betriebsleitung gez. Adomat kommissarischer Betriebsleiter 75. Bekanntmachung der städtischen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Sportpark Leverkusen (SPL), hier: Jahresabschluss zum Es wurde folgender abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) erteilt: Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Sportpark Leverkusen. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Integritas Gesellschaft für Revision und Beratung, Langenfeld, bedient. Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Sportpark Leverkusen für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu

4 Seite 166 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Juli 2014 planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Integritas für Revision und Beratung ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, 17. Juni 2014 GPA NRW gez. Wiegand Der Rat hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt. 2. Der Jahresabschluss 2011 des Sportpark Leverkusen gemäß beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung wird festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (siehe Anlage zur Vorlage). Der Jahresverlust von ,40 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Dem Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.

5 25. Juli 2014 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 21 Seite 167 Der Jahresabschluss zum und der Lagebericht liegen bis zur Feststellung des nächsten Jahresabschlusses in der Smidt-Arena im Büro Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen, Bismarckstraße 125, Leverkusen, montags bis freitags von 9.00 Uhr bis Uhr, zur Einsichtnahme aus. Leverkusen, 1. Juli 2014 Die Betriebsleitung gez. Scholz stv. Betriebsleiter 76. Bekanntmachung der städtischen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Sportpark Leverkusen (SPL) hier: Jahresabschluss zum Es wurde folgender abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) erteilt: Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Sportpark Leverkusen. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Integritas Gesellschaft für Revision und Beratung, Langenfeld, bedient. Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Sportpark Leverkusen für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung

6 Seite 168 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Juli 2014 der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Integritas für Revision und Beratung ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, 17. Juni 2014 GPA NRW gez. Wiegand Der Rat hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt. 2. Der Jahresabschluss 2012 des Sportpark Leverkusen gemäß beigefügter Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wird festgestellt und der Lagebericht genehmigt (siehe. Anlage zur Vorlage). Der Jahresgewinn von ,08 wird mit dem Verlustvortrag verrechnet. 3. Dem Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss zum und der Lagebericht liegen bis zur Feststellung des nächsten Jahresabschlusses in der Smidt-Arena im Büro Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen, Bismarckstraße 125, Leverkusen, montags bis freitags von 9.00 Uhr bis Uhr, zur Einsichtnahme aus. Leverkusen, 1. Juli 2014 Die Betriebsleitung gez. Scholz stv. Betriebsleiter

7 25. Juli 2014 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 21 Seite Bekanntmachung der städtischen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Sportpark Leverkusen (SPL), hier: Jahresabschluss zum Es wurde folgender abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) erteilt: Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Sportpark Leverkusen. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Integritas Gesellschaft für Revision und Beratung, Langenfeld, bedient. Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Sportpark Leverkusen für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze

8 Seite 170 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Juli 2014 ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Integritas Revision und Beratung ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, 17. Juni 2014 GPA NRW gez. Wiegand Der Rat hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt. 2. Der Jahresabschluss 2013 des Sportpark Leverkusen gemäß beigefügter Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wird festgestellt und der Lagebericht genehmigt (siehe Anlage zur Vorlage). Der Jahresverlust von ,02 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Dem Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss zum und der Lagebericht liegen bis zur Feststellung des nächsten Jahresabschlusses in der Smidt-Arena im Büro Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen, Bismarckstraße 125, Leverkusen, montags bis freitags von 9.00 Uhr bis Uhr, zur Einsichtnahme aus. Leverkusen, 1. Juli 2014 Die Betriebsleitung gez. Scholz stv. Betriebsleiter 78. Bekanntmachung zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die notärztliche Versorgung der Stadt Leichlingen durch den Rettungsdienst Leverkusen Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis über die notärztliche Versorgung der Stadt Leichlingen durch den Rettungsdienst Leverkusen mit der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln vom ist im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom , Nr. 25 / 2014, veröffentlicht worden. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist zum in Kraft getreten.

9 25. Juli 2014 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 21 Seite 171 Leverkusen, 4. Juli 2014 gez. Buchhorn Oberbürgermeister 79. Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Wach- und Schließdienste in diversen Liegenschaften im Stadtgebiet Leverkusen Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, im Wege der Öffentlichen Ausschreibung gemäß 3 Absatz 1 VOL/A folgende Arbeiten zu vergeben: Vergabe-Nr. 113/2014: Wach- und Schließdienste in diversen Liegenschaften im Stadtgebiet Leverkusen Die Vergabeunterlagen können bis zum im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland kostenfrei abgefordert werden unter: Leverkusen, 30. Juni 2014 Der Oberbürgermeister Fachbereich Recht und Ordnung Zentrale Vergabestelle gez. Drescher 80. Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Inspektion und Wartung raumlufttechnischer Anlagen in 44 städtischen Gebäuden Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, im Wege der Öffentlichen Ausschreibung gemäß 3 Absatz 1 VOL/A folgende Arbeiten zu vergeben: Vergabe-Nr. 136/2014: Inspektion und Wartung raumlufttechnischer Anlagen Die Vergabeunterlagen können bis zum , 10:00 Uhr, im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland kostenfrei abgefordert werden unter: Leverkusen, 24. Juli 2014 Der Oberbürgermeister Fachbereich Recht und Ordnung Zentrale Vergabestelle gez. Drescher

10 Seite 172 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Juli Ungültigkeitserklärung von Dienstausweisen der Stadt Leverkusen Der Dienstausweis Nr der Stadt Leverkusen, ausgestellt am für Herrn Werner Reiners, Fachbereich Bürgerbüro (FB 33), wird hiermit für ungültig erklärt. Der Dienstausweis Nr der Stadt Leverkusen, ausgestellt am für Herrn Karl Weidig, Fachbereich Bürgerbüro (FB 33), wird hiermit für ungültig erklärt. Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Bürgerbüro gez. Zündorf

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