Vorlage Nr. 86-1/2013. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum

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1 Vorlage Nr. 86-1/ II - Rees, den Nichtöffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Rechnungsprüfungsausschuss Rat der Stadt - Zur Beratung Zur Entscheidung Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum In der Sitzung des Rates vom hat die Verwaltung den Entwurf des Jahresabschlusses 2012 eingebracht. Der Rat hat den Entwurf zur Kenntnis genommen und ihn gemäß 101 GO NRW zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Gemäß 101 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Er hat die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage erwecken.

2 - Seite 2 - Über Art und Umfang der Prüfung sowie das Ergebnis der Prüfung ist ein Bericht zu erstellen. Ein Bestätigungsvermerk, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk oder ein Vermerk über die Versagung ist in den Prüfbericht aufzunehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß 59 Abs. 3 i. V. m. 103 Abs. 5 GO NW zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises Kleve. Diese hat die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses durchgeführt. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Inventar, in der Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, die Buchführung, der Jahresabschluss sowie der Lagebericht systemisch und auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Landrates sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Das Ergebnis der Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses ist in dem anliegenden Prüfbericht zusammenfasst. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Prüfbericht enthält daher einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung.

3 - Seite 3 - Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des. 101 Abs. 2-8 GO NRW berät der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung. Das Ergebnis seiner Beratungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammenzufassen, welcher von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Die örtliche Rechnungsprüfung hat den als Anlage beigefügten Bestätigungsvermerk vorbereitet. Gem. 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Bei der Entscheidung über diese Feststellung ist eine ggf. erfolgte Stellungnahme des Kämmerers zu berücksichtigen. Der Beschluss muss zum Ausdruck bringen, ob der Rat mit dem Jahresabschluss 2012, wie er sich nach der Prüfung darstellt, einverstanden ist und ob er das Prüfungsergebnis billigt. Mit dem Feststellungsbeschluss haben die Ratsmitglieder auch über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Für die Beschlüsse werden folgende Entwürfe vorgeschlagen: a) für den Rechnungsprüfungsausschuss 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht Nr. 23/2013 der örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises Kleve über die Prüfung des Jahresabschlusses zum und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammen. 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. 3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß 96 Abs. 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen.

4 - Seite 4 - b) für den Rat der Stadt Rees 1. Der Rat der Stadt Rees beschließt gemäß 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. 2. Der Rat der Stadt Rees beschließt gemäß 96 Abs. 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen.

5 - Seite 5 - Anlage (Bestätigungsvermerk Rechnungsprüfungsausschuss) Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Rees Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Rees Die örtliche Rechnungsprüfung des Kreises Kleve hat den als Anlage beigefügten Jahresabschluss 2012 der Stadt Rees und den ebenfalls beigefügten Lagebericht geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde in dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum der Stadt Rees Nr. 23/2013 zusammengefasst und schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises Kleve über die Prüfung des Jahresabschlusses zum und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem nachfolgenden eigenen Bestätigungsvermerk zusammen: Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Rees Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den durch die örtliche Rechnungsprüfung des Kreises Kleve geprüften Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht der Stadt Rees für das Haushaltsjahr vom bis beraten. Die örtliche Rechnungsprüfung des Kreises Kleve hat in die Prüfung die Buchführung, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Buchführung sowie die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Rees. Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss 2012 unter Einbeziehung der Buchführung, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 wurde nach 101 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

6 - Seite 6 - Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Rees sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss 2012 den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Rees. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Rees und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Rees, den Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Rees gez. Helmut Wesser

7 - Seite 7 - Vorlage Nr. 86/ II - Rees, den Öffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Rat der Stadt Rechnungsprüfungsausschuss Rat der Stadt Zur Beratung Zur Beratung Zur Entscheidung Okt./Nov / Jahresabschluss 2012 der Stadt Rees Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Rees ist am vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden. Nach 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) leitet der Bürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses dem Rat zu. Dieser schließt mit einem positiven Ergebnis von ,52 ab, so dass auch das Haushaltsjahr 2012 in direkter Folge des ebenfalls ausgeglichenen Jahres 2011 strukturell ausgeglichen werden konnte. Der Jahresabschluss besteht gemäß 37 der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GemHVO NW) aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht nach 48 GemHVO NW beizufügen. Zur Sitzung des Rates am werden die gedruckten Exemplare des Jahresabschlussentwurfs fertig gestellt sein und ausgehändigt. Die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses werden ferner in der Ratssitzung vorgestellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gem. 59 Abs. 3 i. V. m. 101 Abs. 1 GO NW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser hat durch Beschluss von der gesetzlichen Möglichkeit des 59 Abs. 3 i. V. m. 103 Abs. 5 GO NW Gebrauch gemacht und das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Kleve mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt. Die Prüfung beginnt voraussichtlich ab Ende August Das Ergebnis der Prüfung wird dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt.

8 - Seite 8 - Anschließend beschließt der Rat über den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss; zugleich entscheidet er über die Entlastung des Bürgermeisters. Darüber hinaus hat der Rat auch über die Behandlung des Jahresüberschusses zu entscheiden. Da in den vergangenen Haushaltsjahren meistens die Ausgleichsrücklage zum fiktiven Ausgleich des Haushaltes in Anspruch genommen werden musste, sollte nun eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage erfolgen, um für künftige Jahre weiterhin gut aufgestellt zu sein. Es wird daher vorgeschlagen, den Überschuss von ,52 der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Nach der Feststellung des Jahresabschlusses ist dieser nach 96 Abs. 2 GO NW unverzüglich der Aufsichtsbehörde (Kreis Kleve) anzuzeigen und danach öffentlich bekannt zu machen sowie bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses, also dem für das Jahr 2013, zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Dies wird auf der Internet-Homepage der Stadt Rees erfolgen. Für die Beschlüsse werden folgende Entwürfe vorgeschlagen: a) für den Rat der Stadt Rees Der Rat der Stadt leitet den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zu. b) für den Rechnungsprüfungsausschuss Es wird dem Rat der Stadt empfohlen, das Ergebnis des Jahresabschlusses 2012 festzustellen, den Haushaltsüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen. c) für den Rat der Stadt Auf Grund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses stellt der Rat der Stadt gem. 96 Abs. 1 GO NW das Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadt Rees für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt fest: Ordentliche Erträge: ,53 Ordentliche Aufwendungen: ,30 = Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit: ,23 + Finanzergebnis: ,71 = Ordentliches Jahresergebnis: ,52 + Außerordentliches Ergebnis: 0,00 = Jahresabschlussergebnis: ,52

9 - Seite 9 - Der Überschuss in Höhe von ,52 wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. Gleichzeitig wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Der Bürgermeister In Vertretung: M a i Stadtkämmerer

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