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1 - 1 - Unterrichtung über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Gräfendhron am Donnerstag, dem um Uhr im Gemeindehaus in Gräfendhron ============== Ortsbürgermeister Steinmetz eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er stellte fest, dass der Rat nach ordnungsgemäßer Einladung in beschlussfähiger Zahl erschienen war. Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben. Es wurde folgende Tagesordnung beraten: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Feststellung der Jahresabschlüsse zum und Entlastung gem. 114 GemO zu den Jahresabschlüssen 2012 und Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 gem. 95 und 96 GemO 4. Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Ortsgemeinde 5. Anschaffung eines Laien-Defibrillators 6. Informationen Zu TOP 1: Feststellung der Jahresabschlüsse zum und Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab Ortsbürgermeister Steinmetz das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Lutz Güldenburg. Dieser nahm zunächst Bezug auf die am stattgefundene Rechnungsprüfung zum Jahresabschluss 2012 und verlas das Ergebnis der Prüfung wie folgt: I. Gesamtaussage zum Jahresabschluss Die Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang für das Haushaltsjahr 2012 in ihrer Sitzung am nach den Bestimmungen der 112 und 113 GemO geprüft. Dem Jahresabschluss waren als Anlagen beigefügt: der Rechenschaftsbericht, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitsübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen.

2 - 2 - Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Rheinland-Pfalz und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Gräfendhron. Aufgabe der Rechnungsprüfer ist es auf der Grundlage durchgeführter Prüfungen eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben. II. Prüfergebnis Der Jahresabschluss zum vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Gräfendhron. Die Prüfung des Jahresabschlusses zum führte zu folgendem Ergebnis: 1. Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von ,21 ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von ,50 aus. 2. Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen: die allgemeinen Bewertungssätze gemäß 33 GemHVO wurden eingehalten; ein Inventar gem. 31 GemHVO liegt vor; die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig; der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seine Angaben vermitteln keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Ortsgemeinde Gräfendhron; 3. Es wird ein Eigenkapital in Höhe von ,45 ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich demnach gegenüber dem um ,50 vermindert. 4. Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen: im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen um ,03 auf ,21 erhöht; das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen erhöhte sich um ,55 auf , Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung: die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde hat sich in 2012 um ,03 auf ,26 erhöht. die Investitionskredite haben sich in 2012 um ,75 auf ,83 erhöht.

3 - 3 - Nach erfolgter Beratung wurde auf Grundlage der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Bilanz zum in der von der Verwaltung vorgelegten Form gemäß 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festgestellt. Ortsbürgermeister Steinmetz und die Beigeordneten haben an der Beschlussfassung nicht teilgenommen. Anschließend verlas Herr Güldenberg das Ergebnis der Rechnungsprüfung vom zum Jahresabschluss 2013, das sich wie folgt darstellte: I. Gesamtaussage zum Jahresabschluss Die Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang für das Haushaltsjahr 2013 in ihrer Sitzung am nach den Bestimmungen der 112 und 113 GemO geprüft. Dem Jahresabschluss waren als Anlagen beigefügt: der Rechenschaftsbericht, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitsübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Rheinland-Pfalz und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Gräfendhron. Aufgabe der Rechnungsprüfer ist es auf der Grundlage durchgeführter Prüfungen eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben. II. Prüfergebnis Der Jahresabschluss zum vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Gräfendhron. Die Prüfung des Jahresabschlusses zum führte zu folgendem Ergebnis: 1. Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von ,47 ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von ,44 aus. 2. Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen: die allgemeinen Bewertungssätze gemäß 33 GemHVO wurden eingehalten; ein Inventar gem. 31 GemHVO liegt vor;

4 - 4 - die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig; der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seine Angaben vermitteln keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Ortsgemeinde Gräfendhron; 3. Es wird ein Eigenkapital in Höhe von ,01 ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich demnach gegenüber dem um ,44 vermindert. 4. Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen: im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen um ,74 auf ,47 vermindert; das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen verminderte sich um ,93 auf , Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung: die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde hat sich in 2013 um ,96 auf ,30 vermindert. die Investitionskredite haben sich in 2013 um ,48 auf ,31 erhöht. Nach erfolgter Beratung wurde auf Grundlage der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Bilanz zum in der von der Verwaltung vorgelegten Form gemäß 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festgestellt. Ortsbürgermeister Steinmetz und die Beigeordneten haben an der Beschlussfassung nicht teilgenommen. Zu TOP 2: Entlastung gem. 114 GemO zu den Jahresabschlüssen 2012 und 2013 Der Ortsgemeinderat beschloss, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, bezüglich des Jahresabschlusses 2012 der Ortsgemeinde Gräfendhron die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten. Ortsbürgermeister Steinmetz und die Beigeordneten haben gem. 110 Abs. 4 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen. Weiterhin beschloss der Ortsgemeinderat, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, bezüglich des Jahresabschlusses 2013 der Ortsgemeinde Gräfendhron die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und des Beigeordneten.

5 - 5 - Ortsbürgermeister Steinmetz und die Beigeordneten haben gem. 110 Abs. 4 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen. Zu TOP 3: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 gem. 95 und 96 GemO Ortsbürgermeister Steinmetz bedankte sich bei der Verwaltung für die Erstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2015 und übergab das Wort an Büroleiter Martin Steinmetz. Dieser erläuterte zunächst die Entwicklung des Haushaltsjahres 2014, welches voraussichtlich mit einem Fehlbetrag von rd abschließt. Ursächlich für diese Verbesserung, in Höhe von rd ,00, gegenüber der Planung ist hauptsächlich der in 2014 nicht in Anspruch genommenen Ansatz für die Instandsetzung von Pflasterflächen. Im Finanzhaushalt 2014 wird sich voraussichtlich ein Liquiditätsdefizit in Höhe von rd ergeben. Die in 2014 nicht ausgeführte Sanierung der Natursteinbrücke wird im Haushaltsjahr 2015 neu veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2015 weist der Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von aus. Dies bedeutet eine Verschlechterung gegenüber der Planung des Vorjahres in Höhe von , was insbesondere auf die Kosten, in Höhe von rd , für die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit eines Drainagesystems zurückzuführen ist. Inwieweit die Kosten einem Zustandsstörer auferlegt werden können ist derzeit noch fraglich. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungen für Investitionskredite in Höhe von ergibt sich zahlungswirksam ein Liquiditätsdefizit in Höhe von Der Finanzplan weist allerdings eine Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde (Liquiditätskredite) in Höhe von aus. Die Differenz in Höhe von begründet sich darin, dass die beantragte Landeszuwendung aus dem Investitionsstock für die Sanierung der Natursteinbrücke zunächst über den Kassenbestand vorfinanziert werden muss. Demnach ergibt sich zum ein Liquiditätsdefizit in Höhe von ergibt. Im Finanzhaushalt 2015 sind die Investitionskostenumlage Grundschulen mit 500, die Sanierung der Natursteinbrücke mit und die Anschaffung eines Laien- Defibrillators mit veranschlagt, sodass die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten insgesamt betragen. Hierbei reduziert sich der Kreditbedarf jedoch, um die beantragte Förderung für die Brückensanierung aus dem Investitionsstock in Höhe von , auf Bei planmäßiger Entwicklung werden sich die Investitionskredite in 2015 um netto vermindern, sodass deren Stand am rd beträgt.

6 - 6 - Einschließlich der bezeichneten Liquiditätskredite wird sich zum ein Gesamtschuldenstand von rd ergeben. Als Folge dessen verringert sich das Eigenkapital der Ortsgemeinde kontinuierlich und wird Ende 2015 noch rd betragen. Bei gleichbleibender Entwicklung wird das Eigenkapital am Ende des Haushaltsjahres 2018 komplett aufgebraucht sein. In dieser Betrachtung noch nicht berücksichtigt sind jedoch vorhandene Einsparpotentiale im Bereich Tourismus und Umlagebelastung, sowie potentielle Einnahmen aus der Teilnahme am Solidarfonds Windenergie der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf. Hier könnte sich eine für die Gemeinde positivere Darstellung ergeben. Diese Entwicklung bleibt jedoch noch abzuwarten. Anschließend erläuterte Fachbereichsleiter Steinmetz die einzelnen Positionen der Teilhaushalte des Haushaltsplanes 2015 und beantwortete die Fragen der Ratsmitglieder. Diese zeigten sich bestürzt über den rapide fortschreitenden Verzehr des Eigenkapitals, wiesen jedoch darauf hin, dass dies nicht durch Misswirtschaft der Ortsgemeinde verschuldet ist. Einen Haushaltsansatz zum Breitbandausbau in der Ortsgemeinde kann zum momentanen Zeitpunkt noch nicht aufgenommen werden, da bisher belastbare Daten fehlen. Die Bemühungen in diesem Bereich sollen jedoch forciert werden. Nach kurzer Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Haushaltsatzung und den Haushaltsplan 2015 in der von der Verwaltung vorgelegten Form wie folgt festzusetzten: Der Inhalt der Haushaltssatzung wird nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bekanntgegeben. Zu TOP 4: Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Ortsgemeinde Die Jagdgenossenschaft Gräfendhron hat in ihrer Versammlung am , wie von der Unteren Jagdbehörde empfohlen, beschlossen die aus dem Jahre 1987 stammende Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Ortsgemeinde zu erneuern. Nach kurzer Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Vereinbarung in der vorliegenden Form. Zu TOP 5: Anschaffung eines Laien-Defibrillators

7 - 7 - Auf Anregung von Ratsmitglied Martini wurden für die Anschaffung eines Laien- Defibrillators in den Haushalt 2015 eingestellt. Das Gerät soll im Rahmen einer Sammelbestellung der Verbandsgemeindeverwaltung angeschafft werden und am Gemeindehaus stationiert werden. Ansprechpartner für das Projekt ist Herr Reiner Roth, Lückenburg, der auch kostenlose Schulungen in der Ortsgemeinde anbietet. Der Ortsgemeinderat beschloss die Anschaffung eines Laien-Defibrillator für rd Zu TOP 6: Informationen Ortsbürgermeister Steinmetz informierte über: a) eine Fortbildung für ehrenamtliche Rechnungsprüfer am in Wittlich. b) eine Infoveranstaltung der RWE Deutschland AG zum Thema Breitbandausbau. c) die Neuordnung der Forstreviere. d) die Vollsperrung der L155. e) die nicht sachgemäße Durchführung der Rissesanierung an Innerortsstraßen durch die Firma Düpre. Herr Keuper (Leiter FB2) wird sich der Sache annehmen.

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