Betriebssatzung der Gemeinde Finnentrop für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Finnentrop

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Betriebssatzung der Gemeinde Finnentrop für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Finnentrop"

Transkript

1 Betriebssatzung der Gemeinde Finnentrop für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Finnentrop vom in der Fassung des 1. Nachtrages vom Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) zuletzt geändert durch das Gesetz vom (GV. NRW. S. 498) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Eig- VO (Artikel 16 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom GV. NRW. S. 644) hat der Rat der Gemeinde Finnentrop am folgende Betriebssatzung beschlossen: 1 Gegenstand des Eigenbetriebes (1) Die Gemeindewerke der Gemeinde Finnentrop mit den Betriebszweigen Wasserversorgung (als Eigenbetrieb gemäß 114 GO) u n d Abwasserentsorgung (als eigenbetriebsähnliche Einrichtung gemäß 107 Abs. 2 GO) werden als Eigenbetrieb auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieser Betriebssatzung geführt. (2) Zweck des Betriebszweigs Wasserversorgung Abwasserentsorgung ist die Versorgung mit Wasser und alle den Betriebszweck fördernden Geschäfte ist die Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde Finnentrop gemäß 53 Abs. 1 LWG NRW einschließlich aller den Betriebszweck fördernden Geschäfte.

2 2 Name des Eigenbetriebes 81.1 Der Eigenbetrieb führt den Namen "Gemeindewerke Finnentrop". 3 Betriebsleitung (1) Zur Leitung der Gemeindewerke werden gleichberechtigt ein kaufmännischer und ein technischer Betriebsleiter bestellt. (2) Zur Abgrenzung der Aufgabengebiete wird eine Geschäftsordnung für die Betriebsleitung erlassen, in der die getrennten und gemeinsamen Zuständigkeiten aufzuführen sind. (3) Die Gemeindewerke Finnentrop werden von der Betriebsleitung selbständig geleitet, soweit nicht durch Gemeindeordnung, Eigenbetriebsverordnung oder diese Satzung etwas anderes bestimmt ist. Der Betriebsleitung obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung. Dazu gehören alle Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes laufend notwendig sind, insbesondere der innerbetriebliche Personaleinsatz, die Anordnung der notwendigen Instandhaltungsarbeiten und der laufenden Netzerweiterungen, Beschaffung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Investitionsgütern des laufenden Bedarfs, die Ersatzbeschaffung von Betriebsmitteln sowie der Abschluss von Werksverträgen, Versorgungs- und Entwässerungsvereinbarungen. (4) Die Betriebsleitung ist für die wirtschaftliche Führung der Gemeindewerke verantwortlich und hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Für Schäden haftet die Betriebsleitung entsprechend den Vorschriften des 84 des Landesbeamtengesetzes. 4 Betriebsausschuss (1) Der Betriebsausschuss besteht aus 12 Mitgliedern. Für jedes Mitglied ist ein(e) Vertreter(in) zu wählen. Wer durch seine berufliche Tätigkeit in regelmäßigen Geschäftsbeziehungen oder im Wettbewerb mit den Gemeindewerken der Gemeinde Finnentrop steht oder für Betriebe tätig ist, auf welche die vorstehenden Voraussetzungen zutreffen, darf nicht Mitglied des Betriebsausschusses sein; im übrigen bleibt 31 GO unberührt. (2) Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und die Eigenbetriebsverordnung übertragen sind. Darüber

3 hinaus entscheidet der Betriebsausschuss in den ihm vom Rat der Gemeinde Finnentrop ausdrücklich übertragenen Angelegenheiten sowie in den folgenden Fällen: a) Festsetzung der allgemeinen Lieferbedingungen ( 5 Abs. 5 EigVO). b) Vergabe von Bauarbeiten, Instandsetzungsarbeiten und die Bestellung von Materiallieferungen nach vorher erfolgter Ausschreibung im Rahmen der durch den Wirtschafts- und Finanzplan bereitgestellten Mittel, soweit der Umfang des jeweiligen Auftrages mehr als EURO beträgt. c) Zustimmung zu den erfolggefährdenden Mehraufwendungen gem. 15 Eig- VO. d) Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss. e) Stundung von Forderungen - bis zu einem Betrag von EURO für die Dauer von mehr als zwei Jahren, - bei Beträgen über EURO für die Dauer von mehr als einem Jahr; f) Niederschlagung von Forderungen bei Beträgen von mehr als EURO; g) Erlass von Forderungen bei Beträgen von mehr als 500 EURO. (3) Der Betriebsausschuss berät die Angelegenheiten vor, die vom Rat der Gemeinde Finnentrop zu entscheiden sind, insbesondere: a) den Wirtschaftsplan und die Finanzplanung; b) die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung eines Verlustes ( 26 EigVO); c) den Erlass und die Änderung der Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungssatzung und der jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzung. (4) Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. In Fällen äußerster Dringlichkeit kann der Bürgermeister mit dem Vorsitzenden des Betriebsausschusses entscheiden. 60 Abs. 1 GO gilt entsprechend. (5) In Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Betriebsausschusses unterliegen, entscheidet, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, der Bürgermeister im Einvernehmen mit einem Mitglied des Betriebsausschusses. 60 Abs. 2 GO NW gilt entsprechend.

4 5 Aufgaben des Rates Der Rat der Gemeinde Finnentrop entscheidet in allen Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung oder die Hauptsatzung vorbehalten sind. 6 Bürgermeister (1) Im Interesse der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung kann der Bürgermeister der Betriebsleitung Weisungen erteilen. Dies gilt nicht für Angelegenheiten der laufenden Betriebsführung, die ausschließlich der Betriebsleitung unterliegen. (2) Die Betriebsleitung hat den Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindewerke Finnentrop rechtzeitig zu unterrichten und ihm auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Der Bürgermeister bereitet im Benehmen mit der Betriebsleitung die Vorlagen für den Betriebsausschuss und den Rat vor. (3) Glaubt die Betriebsleitung nach pflichtmäßigem Ermessen die Verantwortung für die Durchführung einer Weisung des Bürgermeisters nicht übernehmen zu können und führt ein Hinweis auf entgegenstehende Bedenken der Betriebsleitung nicht zu einer Änderung der Weisung, so hat sie sich an den Betriebsausschuss zu wenden. Wird keine Übereinstimmung zwischen dem Betriebsausschuss und dem Bürgermeister erzielt, so ist die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Finnentrop herbeizuführen. 7 Kämmerer Die Betriebsleitung hat dem Kämmerer den Entwurf des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses, die Vierteljahresübersichten, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und die Selbstkostenrechnungen zuzuleiten; sie hat ihm ferner auf Anforderung alle sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen. 8 Personalangelegenheiten (1) Bei den Gemeindewerken Finnentrop sind in der Regel Arbeitnehmer zu beschäftigen.

5 (2) Arbeitnehmer bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD werden nach den für die Personalangelegenheiten allgemein geltenden Bestimmungen im Einvernehmen mit der Betriebsleitung vom Bürgermeister eingestellt, höhergruppiert und entlassen. (3) Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 9 bis 15 TVöD werden im Einvernehmen mit der Betriebsleitung vom Bürgermeister nach Beschlussfassung durch den Betriebsaus-schuss eingestellt, höher gruppiert und entlassen. (4) Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter der Dienstkräfte der Gemeindewerke. (5) Die bei den Gemeindewerken beschäftigten Beamten werden im Stellenplan der Gemeinde geführt und in die Stellenübersicht der Gemeindewerke nachrichtlich aufgenommen. 9 Kassenführung Die Kassengeschäfte der Gemeindewerke Finnentrop werden von der Gemeindekasse wahrgenommen. Die hierfür anfallenden Personal- und Verwaltungskosten werden der Gemeinde Finnentrop erstattet. 10 Vertretung der Gemeindewerke (1) Die Betriebsleitung vertritt die Gemeinde in den Angelegenheiten der Gemeindewerke Finnentrop, sofern die Gemeindeordnung oder die Eigenbetriebsverordnung keine anderen Regelungen treffen. (2) Die Betriebsleitung unterzeichnet unter dem Namen "Gemeindewerke Finnentrop" ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses; die übrigen Dienstkräfte unterzeichnen "Im Auftrag". In den Angelegenheiten, die der Entscheidung anderer Organe unterliegen und in denen die Betriebsleitung mit der Vertretung beauftragt wird, ist unter der Bezeichnung "Der Bürgermeister - Gemeindewerke Finnentrop" unter Angabe des Vertretungsverhältnisses zu unterzeichnen. (3) Erklärungen, durch die die Gemeinde für die Gemeindewerke Finnentrop verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Sie werden, soweit sie nicht zu den Geschäften der laufenden Betriebsführung gehören, vom Bürgermeister o- der seinem allgemeinen Stellvertreter und von einem Mitglied der Betriebsleitung unterzeichnet.

6 (4) Der Kreis der Vertretungsberechtigten und der Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis werden von der Betriebsleitung ortsüblich entsprechend 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Finnentrop öffentlich bekannt gemacht. 11 Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. 12 Stammkapital Das Stammkapital beträgt für den Betriebszweig Wasserversorgung ,50 und für den Betriebszweig Abwasserentsorgung , Wirtschaftsplan (1) Die Gemeindewerke haben spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres für jeden Betriebszweig einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. (2) Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Vermögensplanes bedürfen der Zustimmung des Betriebsausschusses, wenn der Ansatz im Vermögensplan um mehr als 10 %, mindestens aber um EURO überschritten wird. Bei Eilbedürftigkeit tritt an die Stelle der Zustimmung des Betriebsausschusses die Zustimmung des Bürgermeisters. (3) Sind bei der Ausführung des Erfolgsplans erfolggefährdende Mindererträge zu erwarten, so hat die Betriebsleitung den Bürgermeister unverzüglich zu unterrichten. Erfolggefährdende Mehraufwendungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsausschusses, es sei denn, dass sie unabweisbar sind. Sind sie unabweisbar, so sind der Bürgermeister und der Betriebsausschuss unverzüglich zu unterrichten. Bei Eilbedürftigkeit tritt an die Stelle der Zustimmung des Betriebsausschusses die des Bürgermeisters; der Betriebsausschuss ist unverzüglich zu unterrichten.

7 14 Zwischenberichte Die Betriebsleitung hat dem Bürgermeister und dem Betriebsausschuss halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes Bericht zu erstatten. 15 Jahresabschluss, Lagebericht und Erfolgsübersicht Der Jahresabschluss, Lagebericht und die Erfolgsübersicht sind bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres für jeden Betriebszweig getrennt von der Betriebsleitung aufzustellen und über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen. 16 Frauenförderung Die landesgesetzlichen und kommunalen Vorgaben zur Frauenförderung gelten uneingeschränkt für den Eigenbetrieb. Ebenso die Zuständigkeit der Gleichstellungsbeauftragten. 17 Inkrafttreten Diese Betriebssatzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung für die Gemeindewerke der Gemeinde Finnentrop vom außer Kraft.

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung vom 05. Dezember 2006 Aufgrund der 7, 107 Abs. 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Rheinbach für den Eigenbetrieb Wasserwerk vom 15.12.2005

Betriebssatzung der Stadt Rheinbach für den Eigenbetrieb Wasserwerk vom 15.12.2005 VIII/4/ 1 Betriebssatzung der Stadt Rheinbach für den Eigenbetrieb Wasserwerk vom 15.12.2005 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Betriebssatzung der Gemeinde Nordwalde für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk der Gemeinde Nordwalde

Betriebssatzung der Gemeinde Nordwalde für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk der Gemeinde Nordwalde Betriebssatzung der Gemeinde Nordwalde für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk der Gemeinde Nordwalde vom 17. Oktober 2006 1 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Satzung. des Betriebes Freizeitbad Hückeswagen vom 05.01.2006. in der Fassung der 1. Nachtrags vom 29.11.2011, gültig ab 01.01.

Satzung. des Betriebes Freizeitbad Hückeswagen vom 05.01.2006. in der Fassung der 1. Nachtrags vom 29.11.2011, gültig ab 01.01. Satzung VI o des Betriebes Freizeitbad Hückeswagen vom 05.01.2006 in der Fassung der 1. Nachtrags vom 29.11.2011, gültig ab 01.01.2012 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den Stadtbetrieb Entwässerung vom 16.11.2005 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 02.06.

Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den Stadtbetrieb Entwässerung vom 16.11.2005 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 02.06. Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den Stadtbetrieb Entwässerung vom 16.11.2005 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 02.06.2010 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserwerk der Stadt Willebadessen vom 22.06.2006 3. Änderungssatzung vom 09.07.2010

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserwerk der Stadt Willebadessen vom 22.06.2006 3. Änderungssatzung vom 09.07.2010 Betriebssatzung Eig.Betr. Wasserwerk Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserwerk der Stadt Willebadessen vom 22.06.2006 3. Änderungssatzung vom 09.07.2010 Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung

Mehr

Betriebssatzung. der Stadt Freudenberg für den Eigenbetrieb Stadtwerke Freudenberg vom 11. November 2005 in der Fassung vom 19.

Betriebssatzung. der Stadt Freudenberg für den Eigenbetrieb Stadtwerke Freudenberg vom 11. November 2005 in der Fassung vom 19. Betriebssatzung der Stadt Freudenberg für den Eigenbetrieb Stadtwerke Freudenberg vom 11. November 2005 in der Fassung vom 19. September 2014 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Bad Münstereifel für den Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel vom 22.11.2006

Betriebssatzung der Stadt Bad Münstereifel für den Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel vom 22.11.2006 Betriebssatzung der Stadt Bad Münstereifel für den Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel vom 22.11.2006 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung

Mehr

Gegenstand der Einrichtung

Gegenstand der Einrichtung - 1 - Betriebssatzung für den E n t s o r g u n g s - u n d S e r v i c e b e t r i e b B o c h o l t () vom 06.12.2007, in Kraft getreten am 01.01.2008, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 09.11.2009,

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement Willebadessen der Stadt Willebadessen vom 12.11.2008 2. Änderungssatzung vom 09.07.

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement Willebadessen der Stadt Willebadessen vom 12.11.2008 2. Änderungssatzung vom 09.07. Betriebssatzung IMM.doc Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement Willebadessen der Stadt Willebadessen vom 12.11.2008 2. Änderungssatzung vom 09.07.2010 Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung

Mehr

B E T R I E B S S A T Z U N G

B E T R I E B S S A T Z U N G Leseexemplar mit eingearbeiteter I. u. II. Änderung B E T R I E B S S A T Z U N G des Wasserleitungszweckverbandes Langerwehe für den Eigenbetrieb Wasserwerk Langerwehe vom 13.06.2005 Aufgrund der 8 und

Mehr

Betriebssatzung 8.05

Betriebssatzung 8.05 Betriebssatzung 8.05 der Stadt Essen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Essener Systemhaus der Stadt Essen vom 28. Juni 2006 zuletzt geändert durch Satzung vom 26. März 2010 Der Oberbürgermeister

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Meinerzhagen für den Baubetriebshof der Stadt Meinerzhagen vom

Betriebssatzung der Stadt Meinerzhagen für den Baubetriebshof der Stadt Meinerzhagen vom Betriebssatzung der Stadt Meinerzhagen für den Baubetriebshof der Stadt Meinerzhagen vom 21.12.2005 - in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 23.09.2013 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für

Mehr

Lesefassung der B E T R I E B S S A T Z U N G des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal

Lesefassung der B E T R I E B S S A T Z U N G des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal Lesefassung der B E T R I E B S S A T Z U N G des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal Der Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal (TAV) erläßt auf Grundlage des 36 Abs. 1 des Thüringer

Mehr

Betriebssatzung für das Städt. Krankenheim Herz-Jesu in Neuss vom 1. Juli 1997 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 15.

Betriebssatzung für das Städt. Krankenheim Herz-Jesu in Neuss vom 1. Juli 1997 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 15. Betriebssatzung 50/04 Krankenheim Herz-Jesu 75. Erg. Lief. 1/2007 HdO Betriebssatzung für das Städt. Krankenheim Herz-Jesu in Neuss vom 1. Juli 1997 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 15. September

Mehr

Betriebssatzung der Gemeinde Nordwalde für den Eigenbetrieb Wasserwerk der Gemeinde Nordwalde

Betriebssatzung der Gemeinde Nordwalde für den Eigenbetrieb Wasserwerk der Gemeinde Nordwalde Betriebssatzung der Gemeinde Nordwalde für den Eigenbetrieb Wasserwerk der Gemeinde Nordwalde vom 17. Oktober 2006 1 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in

Mehr

Betriebssatzung. 4 Betriebsleitung (1) Zur Betriebsleitung der Gemeindewerke Herscheid wird ein Betriebsleiter bestellt.

Betriebssatzung. 4 Betriebsleitung (1) Zur Betriebsleitung der Gemeindewerke Herscheid wird ein Betriebsleiter bestellt. Betriebssatzung der Gemeinde Herscheid für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Herscheid vom 20.12.2005, zuletzt geändert durch 3. Änderungssatzung vom 17.12.2013 Aufgrund der 7, 107 und 114 der Gemeindeordnung

Mehr

Betriebssatzung für das Abwasserwerk der Stadt Altena (Westf.) vom

Betriebssatzung für das Abwasserwerk der Stadt Altena (Westf.) vom Betriebssatzung für das Abwasserwerk der Stadt Altena (Westf.) vom 20.12.2006 Aufgrund der 7 Abs. 1 Satz 1, 41 Abs. 1 Satz 2 k, 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 in Verbindung mit 114 der Gemeindeordnung

Mehr

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb Spital Wohnen und Pflege

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb Spital Wohnen und Pflege Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Spital Wohnen und Pflege Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung

Mehr

Betriebssatzung für das Wasserwerk der Gemeinde Kalletal vom

Betriebssatzung für das Wasserwerk der Gemeinde Kalletal vom 1 Betriebssatzung für das Wasserwerk der Gemeinde Kalletal vom 23.12.2005 Präambel Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Satzung Neubau Verwaltungszentrum als Eigenbetrieb. vom 16. April 2013

Satzung Neubau Verwaltungszentrum als Eigenbetrieb. vom 16. April 2013 Satzung Neubau Verwaltungszentrum als Eigenbetrieb 2.4 vom 16. April 2013 Aufgrund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581,

Mehr

Betriebssatzung für den Bäderbetrieb der Stadt Altena (Westf.) vom

Betriebssatzung für den Bäderbetrieb der Stadt Altena (Westf.) vom Betriebssatzung für den Bäderbetrieb der Stadt Altena (Westf.) vom 20.12.2006 Aufgrund der 7 Abs. 1 Satz 1, 41 Abs. 1 Satz 2 k, 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 in Verbindung mit 114 der Gemeindeordnung

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Starnberg, Wasserwerk Starnberg

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Starnberg, Wasserwerk Starnberg Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Starnberg, Wasserwerk Starnberg Aufgrund von Artikel 23 Satz 1, Art. 95 Abs. 5 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.01.1993 (GVBl.

Mehr

B E T R I E B S S A T Z U N G D E R S T A D T G E S C H E R F Ü R D E N E I G E N B E T R I E B A B W A S S E R W E R K D E R S T A D T G E S C H E R

B E T R I E B S S A T Z U N G D E R S T A D T G E S C H E R F Ü R D E N E I G E N B E T R I E B A B W A S S E R W E R K D E R S T A D T G E S C H E R B E T R I E B S S A T Z U N G D E R S T A D T G E S C H E R F Ü R D E N E I G E N B E T R I E B A B W A S S E R W E R K D E R S T A D T G E S C H E R v o m 21.12.2006 I. Änderungssatzung vom 17.12.2009

Mehr

Lj/1, Betriebssatzung der Stadt Bad Driburs für das Abwasserwerk vom 30.11.2006

Lj/1, Betriebssatzung der Stadt Bad Driburs für das Abwasserwerk vom 30.11.2006 Lj/1, Betriebssatzung der Stadt Bad Driburs für das Abwasserwerk vom 30.11.2006 Aulgrunder $$ 7 und 114 der Gemerndeordnung fur das Land \ordrhein-lvestfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen (FSF) Vom 24.11.2015

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen (FSF) Vom 24.11.2015 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen (FSF) Vom 24.11.2015 Aufgrund von Art. 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung in der Fassung der

Mehr

Konsolidierte Fassung. Betriebssatzung. Eigenbetrieb Energie- und Immobilienmanagement des Main- Tauber-Kreises (EIMT)

Konsolidierte Fassung. Betriebssatzung. Eigenbetrieb Energie- und Immobilienmanagement des Main- Tauber-Kreises (EIMT) Konsolidierte Fassung Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Energie- und Immobilienmanagement des Main- Tauber-Kreises (EIMT) Auf Grund von 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes i. d. F. vom 08.01.1992 (GBl.

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Brakel für das Kommunalunternehmen vom

Betriebssatzung der Stadt Brakel für das Kommunalunternehmen vom Betriebssatzung der Stadt Brakel für das Kommunalunternehmen vom 08.09.2006 5.2.1 in der Fassung der Änderungssatzung: 1. Änderungssatzung vom 02.12.2008 2. Änderungssatzung vom 29.10.2014 3. Änderungssatzung

Mehr

Betriebssatzung des Eigenbetriebs Kongresshaus Rosengarten. Betriebssatzung des Eigenbetriebs Kongresshaus Rosengarten

Betriebssatzung des Eigenbetriebs Kongresshaus Rosengarten. Betriebssatzung des Eigenbetriebs Kongresshaus Rosengarten Betriebssatzung des Eigenbetriebs Kongresshaus Rosengarten vom 28.11.2007 (Coburger Amtsblatt Nr. 45 vom 30.11.2007 S. 155) Auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

Betriebssatzung für das Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen vom

Betriebssatzung für das Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen vom Betriebssatzung für das Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen vom 30.10.2015 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994

Mehr

Betriebssatzung. für das Sondervermögen Abwassersammlung der Stadt Kalkar vom 14. August 2003 in der Fassung der letzten Änderung vom 22.

Betriebssatzung. für das Sondervermögen Abwassersammlung der Stadt Kalkar vom 14. August 2003 in der Fassung der letzten Änderung vom 22. Betriebssatzung für das Sondervermögen Abwassersammlung der Stadt Kalkar vom 14. August 2003 in der Fassung der letzten Änderung vom 22. Juli 2010 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bergneustadt vom 27. Juni 2006

Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bergneustadt vom 27. Juni 2006 (Lesefassung, Stand 14.12.2017 81 10 32 unter Berücksichtigung des Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bergneustadt vom 27. Juni 2006 a) 1. Nachtrags vom 24.06.2010, b) 2. Nachtrags vom 26.10.2015,

Mehr

B e t r i e b s s a t z u n g. Technische Betriebe der Stadt Gevelsberg vom

B e t r i e b s s a t z u n g. Technische Betriebe der Stadt Gevelsberg vom B e t r i e b s s a t z u n g Technische Betriebe der Stadt Gevelsberg vom 20.12.2005 4 Abs. 1 geändert durch 1. Nachtrag vom 24.11.2009; 1 Abs. 1, 3 Abs. 3, 4 Abs. 1, 7, 8, 13, 14 geändert durch 2. Nachtrag

Mehr

BETRIEBSSATZUNG DER GEMEINDE LINDLAR FÜR DEN EIGENBETRIEB GEMEINDEWASSERWERK LINDLAR VOM W 03. Seite - 1 -

BETRIEBSSATZUNG DER GEMEINDE LINDLAR FÜR DEN EIGENBETRIEB GEMEINDEWASSERWERK LINDLAR VOM W 03. Seite - 1 - W 03 Betriebssatzung der Gemeinde Lindlar für den Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Lindlar vom 19.12.2005 Seite - 1 - Inhaltsverzeichnis Betriebssatzung der Gemeinde Lindlar für den Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk

Mehr

(2) Der Eigenbetrieb führt den Namen Tourismus, Marketing und Wirtschaftsförderung. (3) Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt 5.000,00 EURO.

(2) Der Eigenbetrieb führt den Namen Tourismus, Marketing und Wirtschaftsförderung. (3) Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt 5.000,00 EURO. E I G E N B E T R I E B S A T Z U N G Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Tourismus, Marketing und Wirtschaftsförderung der Samtgemeinde Amelinghausen 17.12.2002 in der Fassung der 2. Änderung vom 22.12.2011

Mehr

Betriebssatzung Wohnungswirtschaft

Betriebssatzung Wohnungswirtschaft Stand: 13.12.2002 Ah³ 3 Betriebssatzung Wohnungswirtschaft Aufgrund von 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 12.12.2002

Mehr

BETRIEBSSATZUNG FÜR DEN EIGENBETRIEB DER STADT ROSENHEIM "SONDERVERMÖGEN KLINIKUM ROSENHEIM"

BETRIEBSSATZUNG FÜR DEN EIGENBETRIEB DER STADT ROSENHEIM SONDERVERMÖGEN KLINIKUM ROSENHEIM BETRIEBSSATZUNG FÜR DEN EIGENBETRIEB DER STADT ROSENHEIM "SONDERVERMÖGEN 541 a Vom 13. Dezember 2004 (ABl. S. 412) geändert durch Satzung vom 07.07.2009 (ABl. S. 164) geändert durch Satzung vom 15.10.2009

Mehr

Ortsrecht der Gemeinde Burbach

Ortsrecht der Gemeinde Burbach Betriebssatzung der Gemeinde Burbach für den Eigenbetrieb "Gemeindewerke Burbach" Gliederungsziffer Zuständigkeit 8.1 FB 2 Finanzen, Werke, Liegenschaften Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Gemeindewerke

Mehr

Betriebssatzung Stadtwerke

Betriebssatzung Stadtwerke Stand: 13.12.2002 Ah³ 1 Betriebssatzung Stadtwerke Aufgrund von 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 12.12.2002 folgende

Mehr

Betriebssatzung. Dieser Satzungstext stellt die bereinigte Fassung mit dem unten angegebenen Stand dar.

Betriebssatzung. Dieser Satzungstext stellt die bereinigte Fassung mit dem unten angegebenen Stand dar. - 1-6.11 Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Eigenbetrieb Stadtentwässerung Haltern am See Hinweis: Dieser Satzungstext stellt die bereinigte Fassung mit dem unten angegebenen Stand

Mehr

B E T R I E B S S A T Z U N G

B E T R I E B S S A T Z U N G B E T R I E B S S A T Z U N G für den Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (Pfalz) - EWF - Eigenbetrieb der Stadt Frankenthal (Pfalz) vom 21. Januar 2014 Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz)

Mehr

BETRIEBSSATZUNG. für das Abwasserwerk der Gemeinde Dahlem. vom

BETRIEBSSATZUNG. für das Abwasserwerk der Gemeinde Dahlem. vom BETRIEBSSATZUNG für das Abwasserwerk der Gemeinde Dahlem vom 19.12.2005 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 01.03.2012 (Inkrafttreten: 10.03.2012) 1 Gegenstand des Eigenbetriebes (1) Das Abwasserwerk

Mehr

Betriebssatzung für das Sondervermögen Abwasser der Gemeinde Kürten vom

Betriebssatzung für das Sondervermögen Abwasser der Gemeinde Kürten vom Betriebssatzung für das Sondervermögen Abwasser der Gemeinde Kürten vom 27.06.2013 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Stadt Werther (Westf.) Betriebssatzung Abwasserwerk Werther (Westf.) vom in der 1. Änderungsfassung vom

Stadt Werther (Westf.) Betriebssatzung Abwasserwerk Werther (Westf.) vom in der 1. Änderungsfassung vom Stadt Werther (Westf.) Betriebssatzung Abwasserwerk Werther (Westf.) vom 22.12.2010 in der 1. Änderungsfassung vom 06.10.2012 Aufgrund der 7 und 107 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Rees für den Eigenbetrieb Wasserversorgungsbetrieb Rees" vom

Betriebssatzung der Stadt Rees für den Eigenbetrieb Wasserversorgungsbetrieb Rees vom Betriebssatzung der Stadt Rees für den Eigenbetrieb Wasserversorgungsbetrieb Rees" vom 19.12.2017 Aufgrund der 7, 41 Abs. 1, 95, 107 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)

Mehr

Gegenstand des Eigenbetriebes

Gegenstand des Eigenbetriebes B e t r i e b s s a t z u n g der Stadt Verl für den Eigenbetrieb Ostwestfalenhalle Kaunitz vom 19.12.2005 (Amtsblatt Verl S. 160/2005). geändert durch 1. Änderungssatzung vom 26.01.2007 zur Betriebssatzung

Mehr

Betriebssatzung. der Stadt Schmallenberg für den Eigenbetrieb Stadtwerke Schmallenberg vom

Betriebssatzung. der Stadt Schmallenberg für den Eigenbetrieb Stadtwerke Schmallenberg vom Betriebssatzung der Stadt Schmallenberg für den Eigenbetrieb Stadtwerke Schmallenberg vom 30.10.2014 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der

Mehr

Betriebssatzung für den Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises

Betriebssatzung für den Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises Betriebssatzung für den Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises - AHSKvom 31.10.2005 Aufgrund der 5 und 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Olsberg für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Olsberg vom

Betriebssatzung der Stadt Olsberg für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Olsberg vom Betriebssatzung der Stadt Olsberg für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Olsberg vom 09.07.2010 Ursprungsfassung: Nachtragssatzungen: Ratsbeschluss am: 08.07.2010 Veröffentlichung

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Meißen

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Meißen Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Meißen Auf der Grundlage von 4 Abs. 1 i.v.m. 91 Abs.1 Nr. 1 und 95 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen SächsGemO in der Fassung

Mehr

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb der Großen Kreisstadt Dachau Stadtwerke Dachau

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb der Großen Kreisstadt Dachau Stadtwerke Dachau vom 10.11.1995 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Großen Kreisstadt Dachau Stadtwerke Dachau Bekanntmachung: 07.12.1995 (Dachauer Neueste) Änderungen: 21./22.07.2001 (Dachauer Nachrichten) 27.12.2002

Mehr

Betriebssatzung der Gemeinde Issum für den Eigenbetrieb "Wasserwerk der Gemeinde Issum"

Betriebssatzung der Gemeinde Issum für den Eigenbetrieb Wasserwerk der Gemeinde Issum W 5. Seite 1 Präambel 1 1 Gegenstand des Eigenbetriebes 1) Das Wasserwerk der Gemeinde Issum wird als Eigenbetrieb auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen dieser Betriebssatzung

Mehr

5. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Unna für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtbetriebe Unna vom

5. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Unna für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtbetriebe Unna vom 5. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Unna für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtbetriebe Unna vom 22.12.1994 Aufgrund der 7, 41 Abs. 1, S. 2 lit. f und 107 II der Gemeindeordnung

Mehr

8.4. B E T R I E B S S A T Z U N G der Witzenhäuser Wasser Ver- und Entsorgung. Inhalt:

8.4. B E T R I E B S S A T Z U N G der Witzenhäuser Wasser Ver- und Entsorgung. Inhalt: B E T R I E B S S A T Z U N G der Witzenhäuser Wasser Ver- und Entsorgung 8.4 Inhalt: 1 Rechtsform, Name und Sitz des Betriebes 2 2 Zweck und Gegenstand des Eigenbetriebes 2 3 Leitung des Betriebes 2 4

Mehr

Kommunalunternehmen B E R G W a s s e r - A b w a s s e r Unternehmenssatzung

Kommunalunternehmen B E R G W a s s e r - A b w a s s e r Unternehmenssatzung Kommunalunternehmen B E R G W a s s e r - A b w a s s e r Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Berg Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Berg Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen

Mehr

der Stadt Verl für den Abwasserbetrieb Gemeinschaftsklärwerk Verl - Sende vom (Amtsblatt Verl S. 167/2005).

der Stadt Verl für den Abwasserbetrieb Gemeinschaftsklärwerk Verl - Sende vom (Amtsblatt Verl S. 167/2005). B e t r i e b s s a t z u n g der Stadt Verl für den Abwasserbetrieb Gemeinschaftsklärwerk Verl - Sende vom 19.12.2005 (Amtsblatt Verl S. 167/2005). geändert durch 1. Änderungssatzung vom 03.08.2010 zur

Mehr

- 1 - BETRIEBSSATZUNG FÜR DEN EIGENBETRIEB DER STADT TREUCHTLINGEN STADTWERKE TREUCHTLINGEN

- 1 - BETRIEBSSATZUNG FÜR DEN EIGENBETRIEB DER STADT TREUCHTLINGEN STADTWERKE TREUCHTLINGEN - 1 - BETRIEBSSATZUNG FÜR DEN EIGENBETRIEB DER STADT TREUCHTLINGEN STADTWERKE TREUCHTLINGEN Aufgrund von Artikel 23 Satz 1, Art. 95 Abs. 5 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998,

Mehr

BETRIEBSSATZUNG FÜR DIE STADTWERKE EBERBACH

BETRIEBSSATZUNG FÜR DIE STADTWERKE EBERBACH Stadt Eberbach Rhein-Neckar-Kreis BETRIEBSSATZUNG FÜR DIE STADTWERKE EBERBACH Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat

Mehr

Betriebssatzung. der Stadt Freudenberg für den Eigenbetrieb Stadtwerke Freudenberg vom 11. November 2005 in der Fassung vom 2.

Betriebssatzung. der Stadt Freudenberg für den Eigenbetrieb Stadtwerke Freudenberg vom 11. November 2005 in der Fassung vom 2. Betriebssatzung der Stadt Freudenberg für den Eigenbetrieb Stadtwerke Freudenberg vom 11. November 2005 in der Fassung vom 2. Dezember 2016 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Betriebssatzung für die Wirtschaftsbetriebe Hüllhorst in der Neufassung vom

Betriebssatzung für die Wirtschaftsbetriebe Hüllhorst in der Neufassung vom Betriebssatzung für die Wirtschaftsbetriebe Hüllhorst in der Neufassung vom 13.12.2012 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Burghaun

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Burghaun Aufgrund der 5, 51, 127 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2006 (GVBl. I. S. 666, 669), und der 1 und 5

Mehr

Neufassung der Betriebssatzung für den "Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf" vom (Inkrafttreten: )

Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf vom (Inkrafttreten: ) Betriebssatzung für den "Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf" Mitteilungsblatt Neufassung der Betriebssatzung für den "Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf" vom 12.11.2010 (Inkrafttreten:

Mehr

Stadtrecht der Stadt Biedenkopf 79 BETRIEBSSATZUNG. für den Eigenbetrieb Freizeit, Erholung und Kultur der Stadt Biedenkopf. vom 29.

Stadtrecht der Stadt Biedenkopf 79 BETRIEBSSATZUNG. für den Eigenbetrieb Freizeit, Erholung und Kultur der Stadt Biedenkopf. vom 29. Stadtrecht der Stadt Biedenkopf 79 BETRIEBSSATZUNG für den Eigenbetrieb Freizeit, Erholung und Kultur der Stadt Biedenkopf vom 29. Februar 2008 in der Fassung des 2. Nachtrages vom 29. Juni 2012 1 Gegenstand,

Mehr

Betriebssatzung für das Sondervermögen Abwasser Seite: 1. Betriebssatzung für das Sondervermögen Abwasser der Stadt Heiligenhaus vom

Betriebssatzung für das Sondervermögen Abwasser Seite: 1. Betriebssatzung für das Sondervermögen Abwasser der Stadt Heiligenhaus vom Seite: 1 Betriebssatzung für das Sondervermögen Abwasser der Stadt Heiligenhaus vom 26.11.2008 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 20.10.2009 2. Änderungssatzung vom 17.12.2015 Aufgrund des 7 der

Mehr

B e t r i e b s s a t z u n g

B e t r i e b s s a t z u n g B e t r i e b s s a t z u n g für die Gemeindewerke Windeck vom 20.12.2005 1. Nachtragssatzung vom 28.08.2007 (Inkrafttreten 01.01.2008) 2. Nachtragssatzung vom 03.02.2009 (Inkrafttreten 01.02.2009) 3.

Mehr

Stadt Schwäbisch Hall

Stadt Schwäbisch Hall Stadt Schwäbisch Hall Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall Aufgrund des 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) vom 15.12.1997 in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Aufgrund 5, 51, 121 Abs. 8 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

Betriebssatzung der Stadtwerke Borgentreich vom

Betriebssatzung der Stadtwerke Borgentreich vom BETRIEBSSATZUNG STADTWERKE 8.1 Betriebssatzung der Stadtwerke Borgentreich vom 08.11.2005 einschließlich 1.Änderung vom 21.11.2008 (gültig ab 21.11.2008) 2.Änderung vom 27.02.2014 (gültig ab 23.03.2014)

Mehr

Betriebssatzung. für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm. vom 10.12.2010 in Kraft seit 01.01.2011

Betriebssatzung. für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm. vom 10.12.2010 in Kraft seit 01.01.2011 Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm vom 10.12.2010 in Kraft seit 01.01.2011 in der Fassung der Änderungssatzung vom 15.04.2011 (in Kraft seit 01.05.2011) Aufgrund von

Mehr

Betriebssatzung für die Stadtwerke Sundern vom

Betriebssatzung für die Stadtwerke Sundern vom Betriebssatzung für die Stadtwerke Sundern vom 17.05.2011 Aufgrund der 7, 41 Abs. 1 Buchstabe f) und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NW. 1994 S. 666 /SGV.

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Overath für die Ver- und Entsorgungsbetriebe vom

Betriebssatzung der Stadt Overath für die Ver- und Entsorgungsbetriebe vom Betriebssatzung der Stadt Overath für die Ver- und Entsorgungsbetriebe vom 01.03.2013 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

7.3 Seite Dürener Service Betrieb

7.3 Seite Dürener Service Betrieb 7.3 Seite - 1 - Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "" vom 7.3.1993, in Kraft getreten am 1.4.1993, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 15.10.1994, 1.7.1994, 12.1.1995, 9.8.2001,

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Dülmen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Dülmen

Betriebssatzung der Stadt Dülmen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Dülmen Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk vom 19.12.2005*) Aufgrund der 7, 41, 107 Abs. 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung

Mehr

Betriebssatzung für das Abwasserwerk Delbrück vom , geändert am , , , und

Betriebssatzung für das Abwasserwerk Delbrück vom , geändert am , , , und Betriebssatzung für das Abwasserwerk Delbrück vom 16.12.2005, geändert am 23.03.2006, 04.12.2009, 01.10.2010, 02.10.2014 und 08.07.2016 Rechtsgrundlagen: 1. 7 und 114 der Gemeindeordnung NRW 2. Eigenbetriebsverordnung

Mehr

Betriebssatzung für die Senioreneinrichtungen der Stadt Delbrück vom , geändert am , und

Betriebssatzung für die Senioreneinrichtungen der Stadt Delbrück vom , geändert am , und Betriebssatzung für die Senioreneinrichtungen der Stadt Delbrück vom 16.12.2005, geändert am 04.12.2009, 01.10.2010 und 02.10.2014 Rechtsgrundlagen: 1. 7 und 114 der Gemeindeordnung NRW 2. Eigenbetriebsverordnung

Mehr

Betriebssatzung für die Kinder- und Jugendwohngruppen der Stadt Wuppertal (KIJU) vom: 10.10.2005

Betriebssatzung für die Kinder- und Jugendwohngruppen der Stadt Wuppertal (KIJU) vom: 10.10.2005 Betriebssatzung für die Kinder- und Jugendwohngruppen der Stadt Wuppertal (KIJU) vom: 10.10.2005 Aufgrund der 7,49 Abs. 1 Satz 2, 107 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)

Mehr

STADT SALZKOTTEN. Betriebssatzung der Stadtwerke Salzkotten Seite: 1. Betriebssatzung der Stadtwerke Salzkotten vom 20.

STADT SALZKOTTEN. Betriebssatzung der Stadtwerke Salzkotten Seite: 1. Betriebssatzung der Stadtwerke Salzkotten vom 20. der Stadtwerke Salzkotten Seite: 1 der Stadtwerke Salzkotten vom 20. Dezember 2005 Inhaltsübersicht 1 Gegenstand der Stadtwerke Salzkotten 2 Name des Eigenbetriebes 3 Betriebsleitung 4 Aufgaben der Betriebsleitung

Mehr

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) vom 16. Oktober 2001

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) vom 16. Oktober 2001 Gemeinde Stegen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) vom 16. Oktober 2001 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Staatsbad Bad Oeynhausen vom

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Staatsbad Bad Oeynhausen vom Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Staatsbad Bad Oeynhausen vom 17.12.2009 Seite 1 1 Rechtsform, Name und Sitz des Betriebes (1) Das Staatsbad Bad Oeynhausen wird als Eigenbetrieb auf der Grundlage der

Mehr

Satzung. für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung. KulturStadt Leverkusen, genannt KulturStadtLev (KSL) vom 12. Mai 2010

Satzung. für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung. KulturStadt Leverkusen, genannt KulturStadtLev (KSL) vom 12. Mai 2010 Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadt Leverkusen, genannt KulturStadtLev (KSL) vom 12. Mai 2010 Aufgrund der 7, 107 Abs. 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Betriebssatzung für den Abwasserbetrieb der Stadt Petershagen vom 29. März 1993

Betriebssatzung für den Abwasserbetrieb der Stadt Petershagen vom 29. März 1993 Betriebssatzung für den Abwasserbetrieb der Stadt Petershagen vom 29. März 1993 (in der Fassung der Änderung vom 26.03.2018 **********) Aufgrund der 4, 93 und 88 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb

Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb Aufgrund von 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes und 3 der Landkreis-ordnung hat der Kreistag des Landkreises Esslingen am 19. Juli 2001 folgende Satzung

Mehr

Betriebssatzung des Städtischen Kurbetriebs

Betriebssatzung des Städtischen Kurbetriebs STADT BAD WURZACH Landkreis Ravensburg Betriebssatzung des Städtischen Kurbetriebs vom 05.12.2011 Reg.-Nr. 862.01 Stadt Bad Wurzach Seite 2 Aufgrund von 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung

Mehr

Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse. des Rates der Stadt Bergkamen. vom 03.07.2014

Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse. des Rates der Stadt Bergkamen. vom 03.07.2014 Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bergkamen vom 03.07.2014 Aufgrund 57 Abs. 4 Satz 1 und 58 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Willich für den Eigenbetrieb Gemeinschaftsbetriebe Willich GBWvom (Abl. Krs. Vie. 2009, S.

Betriebssatzung der Stadt Willich für den Eigenbetrieb Gemeinschaftsbetriebe Willich GBWvom (Abl. Krs. Vie. 2009, S. Betriebssatzung der Stadt Willich für den Eigenbetrieb Gemeinschaftsbetriebe Willich GBWvom 18.12.2009 (Abl. Krs. Vie. 2009, S. 1343) Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Beckum für die Städtischen Betriebe Beckum

Betriebssatzung der Stadt Beckum für die Städtischen Betriebe Beckum STADT BECKUM 8/02 Betriebssatzung der Stadt Beckum für die Städtischen Betriebe Beckum Vom 13. Dezember 2013 Präambel Aufgrund 7 und 114 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung

Mehr

E Betriebssatzung für den Abwasserbetrieb der Gemeinde Steinhagen vom 23. Juni 2008

E Betriebssatzung für den Abwasserbetrieb der Gemeinde Steinhagen vom 23. Juni 2008 Betriebssatzung für den Abwasserbetrieb der Gemeinde Steinhagen vom 23. Juni 2008 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Betriebssatzung. der Stadt Bad Münstereifel für die Stadtwerke Bad Münstereifel vom

Betriebssatzung. der Stadt Bad Münstereifel für die Stadtwerke Bad Münstereifel vom Betriebssatzung 8.3 der Stadt Bad Münstereifel für die Stadtwerke Bad Münstereifel vom 17.11.2005 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Betriebssatzung für das Wasserwerk der Gemeinde Reichshof vom

Betriebssatzung für das Wasserwerk der Gemeinde Reichshof vom Betriebssatzung des Wasserwerks B/50-1 - Betriebssatzung für das Wasserwerk der Gemeinde Reichshof vom 10.09.1980 in der Fassung des IV. Nachtrages vom 11.12.2007 veröffentlicht im Reichshofkurier am 29.09.1980,

Mehr

AMTSBLATT für den Hochsauerlandkreis

AMTSBLATT für den Hochsauerlandkreis AMTSBLATT für den Hochsauerlandkreis 31. Jahrgang Herausgegeben zu Meschede am 11.11.2005 Nummer 14 HERAUSGEBER: Der Landrat des Hochsauerlandkreises, Steinstraße 27, Meschede, Telefon: 02 91/94-14 25

Mehr

Betriebssatzung für das Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim Gemeindewerke für Wasser und Abwasser vom

Betriebssatzung für das Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim Gemeindewerke für Wasser und Abwasser vom Betriebssatzung für das Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim Gemeindewerke für Wasser und Abwasser vom 15.12.2005 Veröffentlichung: Bürgerbrief Nr. 51 / 2005 Inkrafttreten: 01.01.2006 Lfd. Nr. Datum der

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Dormagen vom , in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Dormagen vom , in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 3.2/01 Betriebssatzung für den vom 21.12.2006, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 15.03.2012 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs... 2 2 Stammkapital... 2 3 Betriebsleitung... 2 4 Betriebsausschuss...

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Gummersbach für den Eigenbetrieb Stadtwerke vom in der Fassung des V. Nachtrags vom

Betriebssatzung der Stadt Gummersbach für den Eigenbetrieb Stadtwerke vom in der Fassung des V. Nachtrags vom Betriebssatzung der Stadt Gummersbach für den Eigenbetrieb Stadtwerke vom 10.11.2005 in der Fassung des V. Nachtrags vom 16.03.2016 Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Harsewinkel vom

Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Harsewinkel vom Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Harsewinkel vom 20.12.2006 unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung vom 25.02.2011 2. Änderungssatzung vom 09.07.2014 3. Änderungssatzung vom 25.09.2015

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

BETRIEBSSATZUNG FÜR DEN EIGENBETRIEB GEBÄUDEWIRTSCHAFT STADT NÜRTINGEN (GWN) vom 17.12.2013

BETRIEBSSATZUNG FÜR DEN EIGENBETRIEB GEBÄUDEWIRTSCHAFT STADT NÜRTINGEN (GWN) vom 17.12.2013 BETRIEBSSATZUNG FÜR DEN EIGENBETRIEB GEBÄUDEWIRTSCHAFT STADT NÜRTINGEN (GWN) vom 17.12.2013 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG)

Mehr

Betriebssatzung der Gemeinde Lindlar für den Eigenbetrieb "Gemeindewerk Wasser und Abwasser Lindlar" vom

Betriebssatzung der Gemeinde Lindlar für den Eigenbetrieb Gemeindewerk Wasser und Abwasser Lindlar vom Betriebssatzung der Gemeinde Lindlar für den Eigenbetrieb "Gemeindewerk Wasser und Abwasser Lindlar" vom 16.12.2008 -einschließlich Änderung vom 16.12.2010 (Änderung 4 Inkrafttreten 01.01.2011) -einschließlich

Mehr