Vorlage Nr. 2016/112

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1 Vorlage Nr. 2016/112 Fachbereich 2 Rees, den Beratungsplan: öffentlich Gremium Status Voraussichtlich Sitzung am RAT Vorberatung Rechnungsprüfungsaussschuss Vorberatung RAT Entscheidung Jahresabschluss 2015 der Stadt Rees Beschlussvorschlag: a) für den Rat der Stadt Rees Der Rat der Stadt Rees leitet den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zu. b) für den Rechnungsprüfungsausschuss 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, über die Prüfung des Jahresabschlusses zum und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammen. 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Fehlbetrag soll der Ausgleichsrücklage entnommen werden. 3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, gemäß 96 Abs. 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. c) für den Rat der Stadt Rees 1. Der Rat der Stadt Rees beschließt gemäß 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Fehlbetrag wird der Ausgleichsrücklage entnommen. 2. Der Rat der Stadt Rees beschließt gemäß 96 Abs. 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung

2 des Bürgermeisters zu erteilen. Sachverhalt: Verfahrensablauf: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Rees ist am vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden. Nach 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) leitet der Bürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses dem Rat zu. Dieser schließt mit einem negativen Ergebnis von ,40 ab, welches jedoch zur ursprünglichen Haushaltsplanung eine Ergebnisverbesserung um ,60 darstellt. Der Jahresabschluss besteht gemäß 37 der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht nach 48 GemHVO NRW beizufügen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gem. 59 Abs. 3 i. V. m. 101 Abs. 1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser hat durch Beschluss von der gesetzlichen Möglichkeit des 59 Abs. 3 i. V. m. 103 Abs. 5 GO NRW Gebrauch gemacht und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia aus Münster mit der Prüfung der Jahresabschlüsse beauftragt. Die Prüfung fand im Sommer 2016 statt. Nähere Einzelheiten und das Ergebnis der Prüfung werden dem Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) vorgestellt. Anschließend beschließt der Rat über den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss; zugleich entscheidet er über die Entlastung des Bürgermeisters. Darüber hinaus hat der Rat auch über die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu entscheiden. Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Demnach ist bei einem negativen Jahresergebnis immer zuerst die Ausgleichsrücklage in Anspruch zu nehmen. Erst wenn die Ausgleichsrücklage aufgebraucht ist, darf eine Verringerung der allgemeinen Rücklage erfolgen. Es wird daher bereits heute vorgeschlagen, den Fehlbetrag aus der Ausgleichsrücklage zu entnehmen und somit den Haushalt (fiktiv) auszugleichen. Nach der Feststellung des Jahresabschlusses ist dieser nach 96 Abs. 2 GO NRW unverzüglich der Aufsichtsbehörde (Kreis Kleve) anzuzeigen und danach öffentlich bekannt zu machen sowie bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses, also dem für das Jahr 2016, zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Dies wird auf der Internet-Homepage der Stadt Rees erfolgen. Zum Inhalt der Prüfung: Gemäß 101 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Er hat die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der

3 Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage erwecken. Über Art und Umfang der Prüfung sowie das Ergebnis der Prüfung ist ein Bericht zu erstellen. Ein Bestätigungsvermerk, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk oder ein Vermerk über die Versagung ist in den Prüfbericht aufzunehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß 59 Abs. 3 i. V. m. 103 Abs. 5 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH aus Münster. Diese hat die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses durchgeführt. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Inventar, in der Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, die Buchführung, der Jahresabschluss sowie der Lagebericht systemisch und auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Das Ergebnis der Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses ist in dem Prüfbericht der WP- Gesellschaft Concunia GmbH zusammengefasst, welcher voraussichtlich mit Einladung zur Rechnungsprüfungsausschusssitzung versendet wird. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Prüfbericht enthält daher einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der WP-Gesellschaft Concunia GmbH. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des. 101 Abs. 2-8 GO NRW berät der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung. Das Ergebnis seiner Beratungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammenzufassen, welcher von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Ein vorbereiteter Bestätigungsvermerk ist als Anlage beigefügt. Gem. 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Bei der Entscheidung über diese Feststellung ist eine ggf. erfolgte Stellungnahme des Kämmerers zu berücksichtigen.

4 Der Beschluss muss zum Ausdruck bringen, ob der Rat mit dem Jahresabschluss 2015, wie er sich nach der Prüfung darstellt, einverstanden ist und ob er das Prüfungsergebnis billigt. Mit dem Feststellungsbeschluss haben die Ratsmitglieder auch über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten Investition Jahre AfA = jährlicher Aufwand ggf. Zuschuss = jährlicher Sonderposten./. Jährliche Haushaltsbelastung Aufwand (= wolle Belastung im HH-Jahr): Ertrag (ggf. Zuschuss) Haushaltsmittel (incl. Verpflichtungsermächtgungen) Produkt / Bezeichnung / Bemerkung (z.b. Folgekosten, Stellungnahme zur Nachhaltigkeit) Anlagenverzeichnis: - Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses

5 Anlage (Bestätigungsvermerk Rechnungsprüfungsausschuss) Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Rees Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Rees Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH aus Münster hat den als Anlage beigefügten Jahresabschluss 2015 der Stadt Rees und den ebenfalls beigefügten Lagebericht geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde in dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum der Stadt Rees zusammengefasst und schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem nachfolgenden eigenen Bestätigungsvermerk zusammen: Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Rees Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH geprüften Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht der Stadt Rees für das Haushaltsjahr vom bis beraten. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH hat in die Prüfung die Buchführung, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie nach den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegt in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Rees. Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der von ihr durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang und Lagebericht abzugeben. Die Prüfung wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, der Handreichung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen vorgenommen. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Unrichtigkeiten und Verstöße mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Lagebericht sowie die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft umfasst. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für eine Beurteilung bildet.

6 Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Rees. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Rees und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Rees, den Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Rees gez. Helmut Wesser

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