NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?
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- Catrin Hauer
- vor 7 Jahren
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1 Forum 3: Prüfung von Jahresabschlüssen Referent: Dipl. Betriebswirt Sven Leder, Prüfer am Landesrechnungshof nebenamtlicher Dozent an der Verwaltungsakademie Mitautor des Handbuchs zum Gemeindehaushaltrecht Mitglied des Kompetenzteams NKR-SH Veranstaltung am an der FHVD Altenholz
2 Impulsvortrag Umstellungsprozess aus Prüfersicht Vom risikoorientierten Prüfungsansatz bis zur Vollständigkeitserklärung Künftige Herausforderungen: Jahresabschluss und Gesamtabschluss neue Erkenntnisquellen?!
3 95 m Gemeindeordnung Jahresabschluss (1) Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. (2)
4 Prüfung des Jahresabschlusses (1) In Gemeinden, in denen ein Rechnungsprüfungsamt besteht, prüft dieses den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen dahin, ob der Haushaltsplan eingehalten ist, die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist, das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind, der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist, der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist. Prüfung der Jahresrechnung (1) In Gemeinden, in denen ein Rechnungsprüfungsamt besteht, prüft dieses die Jahresrechnung mit allen Unterlagen dahin, ob der Haushaltsplan eingehalten ist, die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.
5 neues Prüfgebiet neues Rechnungswesen neue Rechtsgrundlage fehlende Erfahrung Learning by doing
6 Prüfungen im System der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung bedingen Kenntnis der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erfordern ein betriebswirtschaftliches Denkmuster berücksichtigen die Wechselwirkungen zwischen den Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen setzen sich mit Bewertungsfragen auseinander sind anspruchsvoll!
7 33 Abs. 1 GemHVO-Doppik Alle Geschäftsvorfälle sowie die Vermögens- und Schuldenlage sind nach dem System der doppelten Buchführung und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in den Büchern klar ersichtlich und nachprüfbar aufzuzeichnen.
8
9 Wie kann die Rechnungsprüfung der Aufgabe nachkommen, ob bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögensund Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist, das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind?
10 Risikoorientierter Prüfungsansatz Ziel: Feststellung, ob das vorgelegte Zahlenwerk die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune richtig widerspiegelt. Problem: Der gesamte Datenbestand kann nicht vollumfänglich zum Nachweis der Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Lösung: Risikobehaftete Bereiche werden intensiver geprüft als Prüfgebiete mit geringeren Risiken. Voraussetzung: Eine Risikoanalyse muss vorgenommen und in der Prüfungsplanung berücksichtigt werden.
11 Risikoorientierter Prüfungsansatz Mithilfe von Wesentlichkeitsgrenzen wird sichergestellt, dass sich die Prüfungshandlungen auf bedeutende Sachverhalte konzentrieren, ohne das Prüfungsziel zu gefährden. Daneben wird stichpunktartig die Einhaltung des Haushaltsrechts geprüft. Um sicherzustellen, dass dem Prüfungsteam alle wesentlichen Sachverhalte vorgelegt wurden, ist stets von der Verwaltungsleitung eine Vollständigkeitserklärung einzuholen.
12 Risikoorientierter Prüfungsansatz Informationsbeschaffung, vorläufige Risikoeinschätzung Vorläufige Festlegung der Wesentlichkeit Rechnungslegungsrelevante Prozesse auswerten Prüfungsstrategie und-programm aufgrund geschätzter Fehlerrisiken Funktionsprüfungen interner Kontrollen Prüfungshandlungen Berichterstattung und Archivierung
13 systematisches Vorgehen mehrjährige Prüfungsstrategie einheitliche Prüfungsstandards regelmäßiger interkommunaler Erfahrungsaustausch
14 Neue Rolle der Rechnungsprüfung im System der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung sucht keine Fehler, sondern will helfen, Lösungen zu erarbeiten deckt systematisch Systemmängel auf fordert laufend gegenseitigen Informationsaustausch mischt sich frühzeitig ein und bietet die Prüfungserfahrungen an
15 mögliche Herausforderungen Skepsis in der Verwaltung Vorbehalte im Ehrenamt Change Management Prüferteam muss überzeugt werden, neue Rolle muss angenommen werden
16 Leider erscheint uns die Idee, jemand Anderen zu verändern, viel faszinierender, als an uns selbst zu arbeiten.
17 Was kommt noch? elektronische Rechnungen elektronische Belegprüfung Gesamtabschlussprüfung Jahres- und Gesamtabschlussanalyse Kennzahlenset laufender interkommunaler Vergleich
18 Was wird von der Rechnungsprüfung erwartet? Schnelle, lösungsorientierte und günstige Beratung Analyse möglicher Problemfelder für die Kommune Interpretation der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Künftige (finanzielle) Herausforderungen aufspüren Wirtschaftlichkeitspotenziale aus interkommunalen Leistungsvergleichen aufdecken und präsentieren
19 Der Prüfer in der Beratungsfalle konstruktiv kritisch oder kritisch konstruktiv begleitende Prüfung vs. Beratung
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