Jahresabschluss Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph)
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- Brit Goldschmidt
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1 Jahresabschluss 2011 Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph)
2 Kreis Höxter Revision Prüfung des Jahresabschlusses zum und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2011 Nahverkehrsverbund Paderborn / Höxter (nph) Bericht vom Az.: / 2011 REVISION DES KREISES HÖXTER / /16
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4 Jahresabschluss 2011 Nahverkehrsverbund Paderborn / Höxter (nph) Inhaltsverzeichnis Seite 1 Prüfung des Jahresabschlusses Prüfungsauftrag Grundsätzliche Feststellungen Stellungnahme zur Lagebeurteilung Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Unregelmäßigkeiten Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Feststellungen und Erläuterungen zum Jahresabschluss Ordnungsmäßigkeit Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Jahresabschluss Lagebericht Gesamtaussage des Jahresabschlusses Wesentliche Bewertungsgrundlagen Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes Prüfung der laufenden Geschäftstätigkeit Erledigung der Bemerkungen der vorausgegangenen Prüfung Allgemeine Haushalts- und Finanzwirtschaft Aufstellen des Haushaltsplans Übertragung von Ermächtigungen Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Zahlungsabwicklung Verbandssatzung und Verbandsversammlung Personalangelegenheiten Schlussbemerkung Anlagen: Jahresabschluss 2011 mit Anhang und Lagebericht Revision des Kreises Höxter / / 16
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6 1 Prüfung des Jahresabschlusses 1.1 Prüfungsauftrag Geprüft wurde der Jahresabschluss des Nahverkehrsverbundes Paderborn / Höxter (nph) zum Dieser ist dem Prüfungsbericht als Anlage beigefügt. Grundlage der Prüfung sind 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit 101 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG). Der Revision des Kreises Höxter obliegt gem. 11 Abs. 3 der Verbandssatzung die Prüfung des Jahresabschlusses des nph im dreijährigen Wechsel mit dem Rechnungsprüfungsamt des Kreises Paderborn. Der Kreistag des Kreises Höxter hat der Revision (vormals Rechnungsprüfungsamt) die Prüfung der Jahresabschlüsse des nph als weitere Aufgabe gern. 103 Abs. 2 GO NRW übertragen. Prüfungsbemerkungen sind gekennzeichnet mit: B H Bemerkung zur Ausräumung bzw. künftigen Beachtung Hinweis 1.2 Grundsätzliche Feststellungen Stellungnahme zur Lagebeurteilung Gem. 95 Abs. 1 Satz 4 GO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen. Nähere Ausführungen zum Lagebericht enthält 48 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW). Danach ist der Lagebericht so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt wird. Der vorgelegte Jahresabschluss und der Lagebericht enthalten folgende Angaben, die nach Auffassung der Revision für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des nph von besonderer Bedeutung sind: Der Jahresabschluss 2011 weist ein positives Ergebnis in Höhe von rund aus. Die bisherigen Rechte und Pflichten aus den vom nph abgeschlossenen Verkehrsverträgen mit Eisenbahnunternehmen über die Leistungserbringung wurden mit Ablauf des auf den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) übertragen. Verschlechterungen der finanziellen Rahmenbedingungen werden für 2013 erwartet (siehe Ziff ). Revision des Kreises Höxter / / 16
7 1.2.2 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Ertragslage Der Abschluss des Jahres 2011 ist durch ein negatives Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von ,37 gekennzeichnet. Unter Einbeziehung des Finanzergebnisses mit ,46 weist der Abschluss 2011 einen Jahresüberschuss von 3.618,09 aus. Finanzlage Durch die Anlage der liquiden Mittel des nph auf Tages- und Festgeldkonten im Jahr 2011 wurden Zinserträge in Höhe von ,72 erwirtschaftet. Nach Abzug der Finanzaufwendungen in Höhe von 0,26 ergibt sich das o. g. Finanzergebnis. Vermögens- und Schuldenlage Die Vermögens- und Schuldenlage stellt sich bei einer Bilanzsumme von zum wie folgt dar: Aktiva Anlagevermögen ,52% Umlaufvermögen ,12% Aktive Rechnungsabgrenzung ,36% ,00% Passiva Eigenkapital ,51% Sonderposten ,52% Rückstellungen ,86% Verbindlichkeiten ,82% Passive Rechnungsabgrenzung ,29% ,00% Die liquiden Mittel und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bilden die größten Positionen der Bilanz. Beide Positionen umfassen Mittel nach 11 a ÖPNVG (Ausbildungsverkehr), die aufgrund eines anhängigen Klageverfahrens bis zum Jahresende 2011 noch nicht an den Busunternehmer ausgezahlt worden waren. Der Gesamtwert der Förderung an den Kläger belief sich zum auf Die Ausgleichsrücklage wurde auch in 2011 nicht zur Deckung bzw. Verringerung eines Defizits in Anspruch genommen und ist unverändert mit als Bilanzposten des Eigenkapitals ausgewiesen. 6 / / 2011 Revision des Kreises Höxter
8 1.2.3 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung enthält der Lagebericht folgende Kernaussagen: Aufgabencharakter, Geschäftstätigkeit und Finanzierung des nph bergen keine Risiken im Sinne einer Bestandsgefährdung. Die Rechte und Pflichten aus den vom nph geschlossenen Verkehrsverträgen mit den Eisenbahnunternehmen wurden zum auf den Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL)" übertragen. Durch die Neufassung des ÖPNVG, s. 11a (Ausbildungsverkehr- Pauschale), ist dem nph eine neue Aufgabe zugekommen. Verschlechterungen der finanziellen Rahmenbedingungen werden für das Jahr 2013 erwartet. So wird sich die Übernahme der Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV durch die Stadt Paderborn mit einem Minus von ca auswirken. Darüber hinaus ist aufgrund einer Gesetzesänderung zu erwarten, dass in Zukunft nur noch maximal 2 % (bisher 3 %) der SPNV-Pauschale für allgemeine Ausgaben" zur Verfügung stehen. Das Staatliche Prüfungsamt Detmold hat in den Jahren 2010 und 2011 die Verwendung der Landesmittel gem. 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für die Jahre 2008 und 2009 geprüft. In seinem Prüfungsbericht vom Juli 2011 hat das Prüfungsamt verschiedentlich Kritik an der Verwendung der Pauschalen geäußert und eine Rückforderung der Mittel empfohlen. Da nicht alle Kritikpunkte bis zum Jahresabschluss 2011 (auch bis zum nicht) ausgeräumt werden konnten, wurde eine Rückstellung in Höhe von gebildet. Nach dem Ergebnis der Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen wird die Darstellung und Beurteilung der Lage als zutreffend erachtet Unregelmäßigkeiten Im Rahmen der Prüfung wurden keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten und Verstöße festgestellt. Revision des Kreises Höxter / / 16
9 1.3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluss des nph zum nebst Anhang. Grundlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses waren: 8, 18 und 19 a GkG, 95 GO NRW, 37 ff. GemHVO NRW und Handreichung für Kommunen des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK). Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrages nach 101 Abs. 1 und 8 i. V. m. 103 Abs. 6 GO NRW wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der ergänzenden Satzungen und sonstigen Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft. Die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften war nicht Gegenstand der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Darüberhinaus wurden die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung in Ansätzen berücksichtigt. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss nebst Anhang und Bilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Vor Prüfungsbeginn wurde eine Risikoanalyse durchgeführt, die die Grundlage des risikoorientierten Prüfvorgehens bildete. Die Risikoanalyse zur vorläufigen Einschätzung der Lage des nph basierte auf einer analytischen Durchsicht des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie der aus dem Jahresabschluss 2010 vorliegenden Unterlagen. Die anhand der Risikoanalyse ausgemachten Positionen mit erhöhtem Fehlerrisiko wurden intensiv in die Prüfung einbezogen. 8 / / 2011 Revision des Kreises Höxter
10 Die Prüfung des Jahresabschlusses samt Anhang hat sich darauf erstreckt, ob unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Schuldenlage des Verbandes vermittelt wird. Des Weiteren wurde geprüft, ob durch die Form der Darstellung sowie die Wortwahl eine falsche Vorstellung von den tatsächlichen Verhältnissen vermittelt wird. Die Prüfung erfolgte in den Monaten Januar und Februar 2013 in den Räumen der Kreisverwaltung Höxter und am 05. Februar 2013 in den Räumen des nph in Paderborn. Bei den Kreditinstituten, mit denen der nph im Jahr 2011 in Geschäftsbeziehung gestanden hat, wurden Saldenbestätigungen eingeholt. Während der Prüfung standen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Prüfern stets für Fragen zur Verfügung und gaben umfassende Auskunft. Belege und Nachweise wurden unverzüglich bereitgestellt. Revision des Kreises Höxter / / 16
11 1.4 Feststellungen und Erläuterungen zum Jahresabschluss Ordnungsmäßigkeit Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Geschäftsvorfälle wurden zeitgerecht, fortlaufend und vollständig erfasst; die Belege ordnungsgemäß angewiesen und übersichtlich abgelegt. Der nph hat eine Dienstanweisung für die Zentrale Buchhaltung und Zahlungsabwicklung erlassen, die alle notwendigen näheren und ergänzenden Vorschriften und Regelungen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung enthält. Für das für die Buchführung und Zahlungsabwicklung eingesetzte Programm INFOMA liegen Prüftestate der BDO Deutsche Warentreuhand AG vom , der Firma PriceWaterhouseCoopers AG vom und von der TÜV Informationstechnik GmbH vom vor. Das Softwaretestat bildet die Grundlage für die gemeindeinterne Freigabe des DV-Verfahrens (siehe Kommentar der Gemeindeprüfungsanstalt zu 27 GemHVO NRW). Gem. 27 Abs. 5 Nr. 1 GemHVO NRW muss bei der Buchführung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme sichergestellt werden, dass fachlich geprüfte Programme und freigegebene Verfahren eingesetzt werden. Die Buchungssoftware (Stand , Version ) wurde am vom Geschäftsführer für das operative Geschäft freigeben. Die Buchungsbelege werden systematisch und übersichtlich verwaltet und abgelegt. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsmäßigen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. 10 / / 2011 Revision des Kreises Höxter
12 Jahresabschluss Die Geschäftsvorfälle des nph werden seit dem nach der doppelten Buchführung erfasst. Gem. 18 Abs. 1 GKG finden für die Haushaltswirtschaft des Zweckverbandes die Vorschriften für die Gemeinden sinngemäß Anwendung. Der Zweckverband hat somit gem. 95 Abs. 1 Satz 1 GO NRW zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Gem. 95 Abs. 1 Satz 2 GO NRW muss der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht gem. 95 Abs. 1 Satz 3 GO NRW und 37 GemHVO NRW aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Gem. 95 Abs. 3 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer (Geschäftsführer) aufgestellt und dem Bürgermeister (Verbandsvorsteher) zur Bestätigung vorgelegt. Dieser leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat (Verbandsversammlung) zur Feststellung zu. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 des nph wurde am vom Geschäftsführer für das operative Geschäft des nph aufgestellt, am vom Verbandsvorsteher bestätigt und am an die Verbandsversammlung weitergeleitet. Danach wurde der Jahresabschluss der Revision des Kreises Höxter zur Prüfung zugeleitet. H Die in 95 Abs. 3 GO NRW vorgegebene Frist wurde für den Jahresabschluss 2011 nicht eingehalten. Gem. 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW leitet der Bürgermeister (hier: Verbandsvorsteher) den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat (hier: Verbandsversammlung) zur Feststellung zu. Der Entwurf wurde demnach zu spät aufgestellt und der Verbandsversammlung verspätet vorgelegt. Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung abgeleitet und ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse kann bestätigt werden, dass er entsprechend 37 GemHVO NRW gegliedert worden Revision des Kreises Höxter / / 16
13 ist und auch sonst den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Anhang enthält die in 44 GemHVO NRW vorgeschriebenen Angaben zu den Posten der Bilanz und Positionen der Ergebnisrechnung und gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder Lagebericht Der Lagebericht zum ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen steht, insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des nph vermittelt, die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt und alle weiteren nach 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben enthält Gesamtaussage des Jahresabschlusses Wesentliche Bewertungsgrundlagen Die im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum angewendeten wesentlichen Bewertungsgrundlagen wurden im Prüfungszeitraum beibehalten. Zur Vorgehensweise bei der Bewertung und zu den vorgelegten Unterlagen haben sich keine Prüfungsfeststellungen ergeben Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Im Jahr 2011 waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Insgesamt vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des nph. 12 / / 2011 Revision des Kreises Höxter
14 1.5 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes Der Jahresabschluss des Nahverkehrsverbundes Paderborn / Höxter für das Haushaltsjahr 2011, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und den Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang, wurde nach 101 i. V. m. 95 GO NRW und unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie des Lageberichtes geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 sowie die ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung, soweit sich diese auf die Haushaltswirtschaft des Verbandes beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss nebst Anhang und Bilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Verbandes wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Verbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses nebst Anhang und Lagebericht umfasst. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Verbandes. Revision des Kreises Höxter / / 16
15 Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss nebst Anhang und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Verbandes. In diesem Bericht werden die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung des Nahverkehrsverbundes Paderborn / Höxter zutreffend dargestellt. Höxter, den Helmut Löhr Leiter der Revision 14 / / 2011 Revision des Kreises Höxter
16 2 Prüfung der laufenden Geschäftstätigkeit 2.1 Erledigung der Bemerkungen der vorausgegangenen Prüfung Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Paderborn über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 vom enthielt keine bezifferten Beanstandungen. Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am den Jahresabschluss 2010 beschlossen und dem Verbandsvorsteher uneingeschränkte Entlastung erteilt. 2.2 Allgemeine Haushalts- und Finanzwirtschaft Aufstellen des Haushaltsplans Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltplanes für das Jahr 2011 wurde am aufgestellt, am vom Verbandsvorsteher bestätigt und am in der Sitzung der Verbandsversammlung eingebracht. Die Beratung des Haushaltsplanes wurde zunächst vertagt. Der Haushaltsplan wurde daraufhin modifiziert, am neu aufgestellt, vom Verbandsvorsteher am bestätigt und am von der Verbandsversammlung beschlossen. Die Bekanntgabe erfolgte am im Amtsblatt Nr. 19, S. 100, der Bezirksregierung Detmold. H Die Anzeige der Haushaltssatzung bei der Aufsichtsbehörde erfolgte zu spät. Gem. 80 Abs. 5 GO ist die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Anzeige soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen. Die Verbandsversammlung hat den Haushalt erst im laufenden Haushaltsjahr, am , beschlossen, die Anzeige bei der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom erfolgte demzufolge zu spät Übertragung von Ermächtigungen Es wurden keine Ermächtigungsübertragungen vorgenommen Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Es haben sich keine Bemerkungen ergeben. Revision des Kreises Höxter / / 16
17 2.2.4 Zahlungsabwicklung Die Zahlungsgeschäfte des nph werden gem. 11 Abs. 2 der Verbandssatzung von der Kämmerei (Zahlungsabwicklung) des Kreises Paderborn wahrgenommen. Bemerkungen haben sich hierzu nicht ergeben. 2.3 Verbandssatzung und Verbandsversammlung Die Verbandsversammlung tagte im Jahr 2011 vier Mal. Bemerkungen hierzu haben sich nicht ergeben. 2.4 Personalangelegenheiten Im Jahr 2011 waren 2 Geschäftsführer (1 operatives Geschäft, 1 Strategie und Sonderaufgaben; Beschluss der Verbandsversammlung vom ), 7 Angestellte und ein abgeordneter Beamter vom Kreis Paderborn beschäftigt. Die Personalaufwendungen beliefen sich in 2011 auf für eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und als Personalkostenerstattungen an den Kreis Paderborn. Darin enthalten sind neben den Kosten für den abgeordneten Beamten anteilige Personalkosten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreiskasse. Leistungsentgelte wurden an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2011 in Höhe von 4.676,98 (siehe Lagebericht, S. 37 Jahresabschluss) gezahlt. 3 Schlussbemerkung Nach dem Ergebnis der Prüfung kann bestätigt werden, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung nach den geltenden Vorschriften erfolgte. Es haben sich keine Bemerkungen ergeben, die der Feststellung des Jahresabschlusses 2011 sowie einer uneingeschränkten Entlastung des Verbandsvorstehers entgegenstehen. Höxter, den Helmut Löhr Leiter der Revision 16 / / 2011 Revision des Kreises Höxter
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