Preisliste Sand, Kies und. Transportbeton Estrich, Mörtel Autobetonpumpen Förderbandmischer Betonwaren Sand, Kies, Splitt Kiesgruben/Deponie

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1 Sand, Kies und Transportbeton Transportbeton Estrich, Mörtel Autobetonpumpen Förderbandmischer Betonwaren Sand, Kies, Splitt Kiesgruben/Deponie Preisliste 2015 Gültig ab Hans Steidele GmbH Sand-, Kies- und Transportbetonwerk Darast Woringen Telefon Telefax

2 Transportbeton Sand, Kies, Splitt Seit 1964 liefert die Hans Steidele GmbH pünktlich, unkompliziert und zuverlässig Transportbeton ab Werk Woringen an ihre Kunden aus. Wenn auch Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Bauvorhaben zügig und ohne Problem noch vor dem ersten Aushub voranschreitet, dann rufen Sie uns an. Eine sorgfältige Belieferung in einwandfreier Qualität und einen vorzüglichen Service dürfen Sie erwarten schnell, umfassend, kompetent beraten und auf den Punkt beliefert! Ihre Ansprechpartner Betriebsleiter: Herr Bemmerl Tel.: Disposition: Herr Vogel Tel.: Mischmeister: Herr Göser Herr Schall Herr Walz Tel.: Labor und Betonprüfstelle E Herr Walz Tel.: walz@steidelegmbh.de Verwaltung: Frau Barro Frau Schurer Tel.: Fax info@steidelegmbh.de Die Herstellung unserer Betone erfolgt nach DIN EN 206-1/DIN 1045/2 Das Werk ist fremdüberwacht durch: Bayerischen Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverein BAYBÜV-e.V., Beethovenstraße 8, München. 2

3 Transportbeton Ihre Bestellung Tel.: oder Um den Transportbeton pünktlich liefern zu können, bestellen Sie bitte möglichst frühzeitig mindestens einen Tag vor Bedarf! Einen LKW-tauglichen Abladeplatz setzen wir voraus. Den Fahrern aufgegebene Bestellungen sind zu bestätigen. Beton mit mittlerer Festigkeitsentwicklung, mittleren Ausschalfristen sowie normaler Wärmeentwicklung Siehe Eigenschaftsverzeichnis Seite 8 Expostitionsklasse Transportbeton nach DIN EN 206-1/DIN Beton-/ Bestellnr. Beton für unbewehrte Bauteile ohne statische Bedeutung: Sauberkeitsschichten, Auffüllungen im Erdreich XO C 8/10 C ,00 XO C 8/10 C ,00 XO C 8/10 F ,00 XO C 8/10 F ,00 Randsteinbeton (nicht genormt) XO C 12/15 C ,00 XO C 12/15 C ,00 Beton für unbewehrte, frostfreie Innenbauteile: Streifenfundamente, Einzelfundamente Beton für bewehrte, frostfreie Innenbauteile. Nass, selten trocken: Gründungsbauteile Beton für bewehrte, frostfreie Innenbauteile mit mäßiger Feuchte: Bauteile zu denen Außenluft häufig oder ständig Zugang hat, z.b. offene Hallen, Wäschereien, Viehställe Beton für Aussenbauteile mit direkter Beregnung und Frostangriff. Entspricht den Anforderungen für hohen Wassereindringwiderstand nach WU-Richtlinie Beton für Außenbauteile, hoher Wassereindringwiderstand, chemisch schwach angreifende Umgebung. Bauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich von Taumittel behandelten Verkehrsflächen (Beton mit LP-Zusatz) Beton für Aussenbauteile mit direkter Beregnung und Frostangriff, hohem Wassereindringwiderstand, chemisch schwach angreifende Umgebung Beton für Bauteile in chemisch stark angreifender Umgebung wie in Gärfuttersilos und Futtertischen der Landwirtschaft. XO C 12/15 F ,00 XO C 12/15 F ,00 XC1, XC2 C 16/20 F ,00 XC1, XC2 C 16/20 F ,00 XC1, XC2 C 16/20 F ,00 XC1, XC2, XC3 C 20/25 F ,00 XC1, XC2, XC3 C 20/25 F ,00 XC1, XC2, XC3 C 20/25 F ,00 XC4, XF1, XA1 WU-Kl. 1+2 XC4, XD1, XF2, XF3, XA1 XC4, XD1, XF1, XA1 XC4, XD3, XF3, XA3 C 25/30 F ,00 C 25/30 F ,00 C 25/30 F ,00 C 25/30 F2/ ,00 C 25/30 F2/ ,00 C 25/30 F2/ ,00 C 30/37 F ,00 C 30/37 F ,00 C 30/37 F ,00 C 35/45 F ,00 C 35/45 F ,00 C 35/45 F ,00 Bei der Auswahl der Betone sind die örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Expositionsklassen zu berücksichtigen! Siehe hierzu auch Seite 8. XM-Klassen auf Anfrage bzw. nach technischer Klärung! 3

4 Transportbeton Beton mit schneller Festigkeitsentwicklung, kurzen Ausschalfristen u. a. bei kühler Witterung Siehe Eigenschaftsverzeichnis Seite 8 Beton für Aussenbauteile mit direkter Beregnung und Frostangriff; entspricht den Anforderungen für hohen Wassereindringwiderstand nach WU-Richtlinie Beton für Aussenbauteile mit direkter Beregnung und Frostangriff, hohem Wassereindringwiderstand, chemisch schwach angreifende Umgebung Beton für waagrechte Betonoberfl., die Regen u. Frost ausgesetzt sind (mit Taumitteleinsatz). Hoher Wassereindringwiderstand (Beton mit LP-Zusatz) Beton für Bauteile in chemisch stark angreifender Umgebung Expostitionsklasse XC4, XF1, XA1 WU-Kl. 1+2 XC4, XD1, XF1, XA1 XC4, XD3, XF4, XA3 XC4, XD3, XF3, XA3 Transportbeton nach DIN EN 206-1/DIN Beton-/ Bestellnr. C 25/30 F ,00 C 25/30 F ,00 C 25/30 F ,00 C 30/37 F ,00 C 30/37 F ,00 C 30/37 F ,00 C 30/37 F2/ ,00 C 30/37 F2/ ,00 C 35/45 F ,00 C 35/45 F ,00 C 35/45 F ,00 Beton mit langsamer Festigkeitsentwicklung, langen Ausschalfristen u. a. bei hohen Temperaturen Siehe Eigenschaftsverzeichnis Seite 8 Beton mit hohem Widerstand gegen schwach chemischen Angriff, Außenbauteile und hohem Wassereindringwiderstand nach WU- Richtlinie, mit hohem Widerstand gegen Sulfatangriff (HS) Beton mit hohem Widerstand gegen stark chemischen Angriff, z.b. Kläranlagen, Biogasanlagen, Gärfutterbehälter mit hohem Widerstand gegen Sulfatangriff (HS) Expostitionsklasse XC4, XF1, XA1 WU-Kl. 1+2 XC4, XF1, XD1, XA1 XC4, XD3, XF3, XA3 Transportbeton nach DIN EN 206-1/DIN Beton-/ Bestellnr. C 25/30 F ,00 C 25/30 F ,00 C 25/30 F ,00 C 30/37 F ,00 C 30/37 F ,00 C 30/37 F ,00 C 35/45 F ,00 C 35/45 F ,00 C 35/45 F ,00 Bei der Auswahl der Betone sind die örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Expositionsklassen zu berücksichtigen! Siehe hierzu auch Seite 8. XM-Klassen auf Anfrage bzw. nach technischer Klärung! TRANSPORTBETON STEIDELE 4

5 Sonderprodukte Bohrpfahlbeton DIN EN 1536 / DIN SPEC Expostitionsklasse Beton-/ Bestellnr. XC4, XF1, XA1 C25/30 F4/ XC4, XF1, XA1 C25/30 F4/ XC4, XD1, XF1, XA1 C30/37 F4/ XC4, XD1, XF1, XA1 C30/37 F4/ Nach tech. Klärung Beton mit Stahlfasern Expostitionsklasse Die Leistungsfähigkeit wird nach dem DBV-Merkblatt "Stahlfaserbeton" in Faserbetonklassen kategorisiert, die vom Planer festzulegen ist. Sprechen Sie bitte mit uns falls keine Faserbetonklassen für die Anwendung angegeben sind. Beton-/ Bestellnr. XC4, XF1, XA1 C25/30 F Nach tech. XC4, XD1, XF1, XA1 C30/37 F Klärung Estrichbeton-CT* Estrichmörtel-CT* Estrichmörtel-CT, Pflasterschlämme, Anpumphilfe* Expostitionsklasse Beton-/ Bestellnr. 250 kg CEM C 12 C 1 8 E 1 126, kg CEM C 20 C 1 8 E 2 131, kg CEM C 30 C 1 8 E 3 136,00 Expostitionsklasse Beton-/ Bestellnr. 400 kg CEM C 20 C 1 2 E 4 140, kg CEM C 30 C 1 2 E 5 146,00 Expostitionsklasse Artikelnummer Beton-/ Bestellnr. 600 kg CEM C 30 2 E 6 162,00 Zementmörtel Artikelnummer M1, Gruppe IIa 165,00 Für Lieferungen an die Baustelle müssen bauseits Behälter gestellt werden. Verarbeitbarkeit bis zu 36 Stunden. Mindestabgabe 0,3 m 3. Bei Selbstabholung mindern sich die Preise um 30 /m 3. Einkornbeton M2, Gruppe IIa 170,00 M3, Gruppe III 175,00 M4, LM ,00 Nicht genormt F1 32 F16/32 108,00 F1 16 F8/16 108,00 F1 8 F2/8 113,00 Porenleichtbeton Konsistenz Artikelnummer Verfüllmasse für Hohlraum-, Kanalverfüllung. Spatenlösbar Sehr fließfähig 2 10 PLB 2 116,00 *Sandbetone unterliegen nicht der Fremdüberwachung. Eine Gewährleistung kann nur für die Zusammensetzung, nicht für die Güte übernommen werden, da die Qualität, insbesondere von der Verarbeitung und Nachbehandlung abhängt. Falls gewünscht, Verzögerungszeit bei der Bestellung mit angeben. Die Berechnung des Verzögerers erfolgt gemäß Preisliste. Bitte beachten Sie, dass Rabattvereinbarungen für Zementmörtel, Einkornbeton sowie Porenleichtbeton nicht gelten. 5

6 Betonpumpen Autobetonpumpen flexibel in Einsatz und Zeit einfach mieten. Autobetonpumpen Fördermenge Berechnungs- Einheit Mastgröße M-24 Mastgröße M-36 Mastgröße M-42 An- u. Abfahrt je Einsatz inkl. inkl. 80,00 Stundensatz bei Unterschreitung der Mindestfördermenge 0 10 m³ pauschal 260,00 270,00 390, m³ pauschal 290,00 300,00 390, m³ pauschal 320,00 340,00 390, m³ je m³ 9,50 10,00 12, m³ je m³ 9,00 9,50 11, m³ je m³ 8,00 8,50 10,50 über 200 m³ je m³ 7,00 7,50 9,50 80,00 bei 15 m³/h 90,00 bei 17 m³/h 145,00 bei 20 m³/h Zusatzleistungen Mastgröße M-24 Mastgröße M-36 Mastgröße M-42 Fehlende Reinigungsmöglichkeit 40,00 40,00 60,00 Samstagszuschlag je Einsatz 20,00 30,00 50,00 Nachtzuschlag ab 20:00 Uhr je Stunde 20,00 20,00 20,00 Standortwechsel 20,00 25,00 35,00 Vergebliche Anfahrt 170,00 180,00 330,00 Stahlfaserbeton Zuschlag pro m 3 2,00 2,00 2,00 Schlauch- u. Rohrleitung, DN 100 u. DN 65, pro Meter 2,50 2,50 2,50 Einsatzzeiten Die Einsatzzeit beinhaltet Aufbau, Pumpvorgang, Abbau und Reinigung der Betonpumpe und ist Grundlage bei einer eventuellen Abrechnung nach Nutzungspreis/Stunde bei der Unterschreitung der Mindesteinbaumenge. Eine Berechnung nach Nutzungspreis/Stunde erfolgt ausschliesslich bei Unterschreitung der Mindestfördermenge solange nicht etwas anderes vereinbart ist. Wartezeiten auf der Baustelle werden zum Nutzungspreis/Stunde vereinbart. Die Mietpreisberechnung im Stundensatz erfolgt je angefangene Viertelstunde. Für Schäden, die durch Ausfall der Pumpe entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Beachten Sie bitte bei Miete einer Autobetonpumpe folgendes: Bestellen Sie rechtzeitig einen pumpfähigen Beton. Richten Sie einen einwandfrei tragfähigen Zufahrtsweg und Aufstellungsorte für die Pumpe her. Stellen Sie Hilfskräfte zum Auf- und Abbau der Pumpe, sowie zum Verlegen und Abmontieren der Schlauchleitungen. Stellen Sie Zement zur Herstellung einer Schmiermischung bereit. Bereiten Sie einen Wasseranschluss und die Möglichkeit zur Reinigung der Betonpumpe und Rohr- /Schlauchleitungen vor. Decken Sie die Bereiche ab, die mit Beton verspritzt werden können. 6

7 Betonförderung Nutzen Sie unsere Fahrmischer mit schwenkbarem Teleskop-Förderband und Ausladungen bis 16,5 m Ihre Vorteile der Teleskop-Förderbänder Zeit- und Arbeitsersparnis Wirtschaftliches und schnelles Einbringen von kleineren Mengen. Die Auslieferung und Förderung erfolgt durch ein Fahrzeug. Bei größeren Mengen ist die Abgabe von anderen Mischern zum Förderbandmischer möglich. Disposition und höhere Kosten für Betonpumpe oder Autokran entfallen. Einbringen von Beton verschiedener Konsistenz und anderen Schüttmaterialien. Das bedeutet nahezu 100%igen Einbringservice für viele Baustellen. Hin- und Hineinteleskopieren zu schwer zugänglichen Baustellen. Maximale Beweglichkeit ohne aufwendiges Rangieren. Das einzubringende Material kann meist direkt ohne Zwischenlagerung verarbeitet werden. Förderband Arbeitsbereich Einsatzmöglichkeiten Liefern und fördern von Beton z. B. für kleinere Decken, Garagen, Anbauten, Balkone, Terrassen, Streifenfundamente, Schalungen und Ringanker, in zu sanierende Gebäudeteile wie Keller, Zimmer etc. Liefern und fördern von Kies und Sand für Rollierung von Bodenplatten, Entwässerungsgräben, Flachdächer, Arbeitsräume, Krangewichte. Liefern und fördern von Estrich und Mörtel in allen Ausführungen und Mengen. Für Schäden, die durch Ausfall des Förderbandes entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Förderbandnutzung Für Kies oder Beton, Einsatzpauschale je Fahrmischer Preis 110,00 7

8 Eigenschaftsverzeichnis DIN EN 206-1/DIN Eigenschaften Verwendungszweck Statisch nicht relevante Bauteile C 8/10 0 C WF Sauberkeitsschicht C 8/10 0 F WF Randsteinbeton C 12/15 0 C WF Innenbauteile unbewehrt, frostfrei C 12/15 0 F WF Innenbauteile bewehrt, frostfrei C 16/20 2 F WF Innenbauteile bewehrt. frostfrei C 20/25 3 F WF Außenbauteile/WU C 25/ F WF Widerstand gegen Frost- und Frosttaumittelangriff C 25/ F 2/ WA LP Widerstand gegen schwach chem. Angriff C 30/ F WA Widerstand gegen stark chem. Angriff nach DIN EN 206-1, Tab 2 C 35/ F WA Außenbauteile/WU C 25/ F WF Widerstand gegen schwach chem. Angriff C 30/ F WA Widerstand gegen stark chem. Angriff nach DIN EN 206-1, Tab. 2 C 30/ F 2/ WA LP Widerstand gegen stark chem. Angriff nach DIN EN 206-1, Tab. 2 C 35/ F WA Widerstand gegen schwach chem. Angriff C 25/ F WF f ck 56 Widerstand gegen schwach chem. Angriff C 30/ F WA f ck 56 Widerstand gegen stark chem. Angriff C 35/ F WA f ck 56 Expositionsklassen Betonnummern XO XC XD XF XA XM 0/32 mm 0/16 mm 0 / 8 mm Feuchtekl. Hinweis Festigk.- entw. mittel schnell langsam 1. Expositionsklassen für die Bewehrung Umgebung 3. Konsistenzklassen DIN F1 steif F2 plastisch F3 weich F4 sehr weich F5 fließfähig F6 sehr fließfähig Expositionsklasse Mindestdruckfestig. 6 Kein Korrosions- oder Angriffrisiko (XO) Beton ohne Bewehrung XO C 8/10 Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC) Trocken oder ständig naß XC 1 C 16/20 Naß, selten trocken XC 2 C 16/20 Mäßige Feuchte XC 3 C 20/25 Wechselnd naß und trocken XC 4 C 25/30 Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride (XD) Mäßige Feuchte XD 1 C 30/37 4 Naß, selten trocken XD 2 C 35/ Wechselnd naß und trocken XD 3 C 35/45 4 Ausbreitmaß < 34 cm cm cm cm cm cm 2. Expositionsklassen für den Beton Umgebung Expositionsklasse Mindestdruckfestig. 6 Frostangriff mit und ohne Taumittel (XF) Mäßige Wassersättigung, ohne Taumittel XF 1 C 25/30 Mäßige Wassersättigung, C 35/45 5 mit Taumittel XF 2 C 25/30 (LP) Hohe Wassersättigung, C 35/45 5 ohne Taumittel XF 3 C 25/30 (LP) Hohe Wassersättigung, mit Taumittel XF 4 C 30/37 (LP) Betonkorrosion durch chemischen Angriff (XA) Chemisch schwach angreifend XA 1 C 25/30 Chemisch mäßig angreifend XA 2 C 35/ Chemisch stark angreifend XA 3 C 35/ Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung (XM) Mäßige Verschleißbeanspruchung XM 1 C 30/37 4 Starker Verschleiß ohne Oberfl.-Beh.(bauseits) C 30/37 XM 2 Starker Verschleiß mit Oberfl.-Beh. C 35/45 4 Sehr starker Verschleiß XM 3 C 35/ Lieferkörnungen nach DIN EN und DIN V Ab 22 mm gilt: Abstand Bewehrungsstäbe mindestens + 5 mm 1 = mit Fließmitteldosierung auf der Baustelle: Konsistenzbereich F3, 2 = Sulfatgehalt des angreifenden Grundwassers bis 600 ml/l, XM = Verschleißbeanspruchung XM1 XM3 auf Anfrage, LP = Luftporen, f ck = Prüfalter: z.b. 56 Tage, Gesteinskörnungen: Moränekies für Beton nach DIN : = bei LP-Beton z.b. wegen XF eine Festigkeitsklasse niedriger, 5 = bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r<0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Festigkeitsklasse muss im Alter von 28 Tagen bestimmt werden, 6 = Schutzmaßnahmen (bauseits) FB 100; 5.3.2, 7 = Hartstoff (bauseits) DIN

9 Leistungen Betonnummernschlüssel 1. Stelle: Normalbeton1 Leichtbeton 3 Stahlfaserbeton 5 2. Stelle: Festigkeitsklassen 3. Stelle: Expositionsklassengruppe 4. Stelle: Konsistenz 5. Stelle: 6. Stelle: Zement (siehe Zementschlüssel) Zementschlüssel 1 CEM II /A-LL 42,5 N 2 CEM II /A-LL 42,5 N + KSM 3 CEM II /A-S 42,5 R 4 CEM II /A-S 42,5 R + KSM 5 CEM III/A 32,5 N LH 6 CEM III/B 42,5N LH/HS/NA+KSM 7 CEM I 42,5 R - HS 8 CEM I 42,5 N - HS + KSM 9 CEM I 32,5 R 0 CEM I 32,5 R + KSM a, b, c Sonderzemente Gewährleistung Veränderungen des gelieferten Betons sind nicht zulässig, insbesondere durch die Zugabe von Wasser auf der Baustelle. Unseren Fahrern ist untersagt, dem Transportbeton Wasser (über die Rezepturmenge hinaus) zuzusetzen. Wird die Wasserzugabe dennoch gefordert, geschieht dies auf Verantwortung des Abnehmers. In diesem Falle und wenn vom Abnehmer nachträglich andere Stoffe (außerhalb unserer Rezeptur) zugegeben werden, erlischt die Gewährleistung für Qualität, Festigkeit und eventuell besondere Eigenschaften des von uns gelieferten Betons. Ein in der Rezeptur veränderter Beton unterliegt nicht mehr der bauaufsichtlich geforderten Überwachung. Das Überwachungszeichen auf dem Lieferschein wird dadurch ungültig. Zahlungsbedingungen Bei Zahlungen, die innerhalb der nächsten 8 Tage nach Rechnungsdatum erfolgen, gewähren wir auf den reinen Warenwert 2 % Skonto. Ansonsten sind unsere Rechnungen 30 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Einsätze mit der Betonpumpe, unserem Förderband oder Frachtleistungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Preise Unsere Preise verstehen sich für 1 m 3 Festmasse frei Baustelle im Umkreis von 20 km ab Standort Woringen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir verkaufen ausschließlich zu den beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Betontransport Transportkosten sind bis zur Entfernung von 20 km Luftlinie zwischen Lieferwerk und Baustelle in den Betonpreisen enthalten. Frachtzuschlag Bei Entfernungen von km Luftlinien zwischen Lieferwerk und Baustelle wird ein Frachtzuschlag für Betonlieferungen berechnet Mindermenge Bei Anfuhr von weniger als 5 m 3 Beton wird für die Menge, die bis 5 m 3 fehlt, ein Mindermengenzuschlag berechnet. Entladezeiten Die Fahrzeuge sind bei Ankunft an der Baustelle sofort zu entladen. Bei Überschreitung der Entladezeit nach DIN EN und DIN müssen wir ggf. an uns gestellte Gewährleistungsansprüche ablehnen. Im Betonpreis sind Abladezeiten von 6 Minuten pro m 3 beinhaltet. Bei Überschreiten dieser Abladezeit berechnen wir Ihnen je angefangene 15 Minuten pauschal Selbstabholung Bei Selbstabholung wird ein Nachlaß auf die Betonpreise gewährt. Zuschläge 6,00 /m 3 16,00 /m 3 20,00 5,00 /m 3 Nachtzuschlag (20.00 Uhr Uhr) 8,00 /m 3 Samstagszuschlag von Uhr 6,50 /m 3 Winterzuschlag vom ,00 /m 3 Recycling und Hilfsmittel Recycling von Restbeton Erfolgt von der Baustelle Rückbeton an unser Werk, berechnen wir für die Aufbereitung in der Recyclinganlage Zuschläge 50,00 /m 3 Elektroflaschenrüttler-Pauschale je Einsatz 25,00 Rohrentladung 5 m als Entladehilfe pro Einsatz pauschal 30,00 Zusatzeigenschaften Fließmittel (FM), Zugabe auf der Baustelle Zuschläge 3,50 /ltr. 1 Konsistenzklasse, Erhöhung durch FM-Zugabe im Werk 4,00 /m 3 2 Konsistenzklassen, Erhöhung durch FM-Zugabe im Werk 8,00 /m 3 Verzögerter Beton bis 3 Stunden (VZ) 5,50 /m 3 Verzögerter Beton über 3 Stunden (VZ) 8,50 /m 3 Luftporenbildner (LP) 6,00 /m 3 Beimengen bauseits gelieferter Betonbestandteile im Werk oder auf der Baustelle. Durch Beimengen erlischt die Gewährleistung für die Betoneigenschaften und Betongüte. Mehrzement Bei Veränderung des Zementanteils CEM 32,5 + CEM 42,5 Änderung der Zementart CEM 42,5 R/CEM III/B (LH/HS/NA) 3,00 /m 3 1,80 /10kg 1,80 /100 kg 9

10 Fliessestrich Kurze Einbauzeit hohe Einbauleistung. Auf Wunsch mit Einbau! Der Estrich ist das mit am meisten beanspruchte Bauteil eines Gebäudes. Zeitlebens muss er extremen Belastungen standhalten: Temperaturschwankungen, Druckbelastungen, Gebäudebewegungen und unterschiedlichen Nutzungseinflüssen. Mit Fließestrichen der Steidele GmbH machen Sie keine Kompromisse hinsichtlich Qualität, Zeit- und Energieaufwand. Nutzen Sie mit unseren Fahrmischer-Fließestrichen einen konsequent ökologischen und ökonomischen Prozess. Von der Rohstoffgewinnung über Herstellung, Lieferung und Einbau. Systemvorteile auf einen Blick Fahrmischer-Fließestriche werden einbaufertig angeliefert. Fahrmischer-Fließestriche hinterlassen saubere Baustellen ohne Schmutz, Restmengen oder Verpackungsmaterial. Fahrmischer-Fließestriche sind wohngesunde, umweltverträgliche und energiesparende Hochleistungsprodukte. Die Produktqualität des einbaufertigen Fließestrichs wird vor Ort überwacht Die Verantwortung für die Fließestrichqualität übernimmt das Mischwerk Die Belieferung ist auch bei Frost möglich Es werden keine kostenaufwändige Baustelleneinrichtungen benötigt Kosten für Strom und Wasser auf der Baustelle fallen nicht an Jede Menge ist zu jeder Zeit verfügbar Ebene Flächen mit hoher Volumenbeständigkeit werden gebildet Die schnelle Begeh- und Belastbarkeit beschleunigt den Baufortschritt Bei Fußbodenheizungen sichert eine optimale Umschließung der Heizrohre die verlustfreie Wärmeabgabe und spart Energiekosten Ein dichtes Estrichgefüge fördert die schnelle Heizwärmeabgabe an den Raum Calciumsulfat-Fließestrich DIN EN Konsistenz Artikelnummer Leicht zu nivellieren. Direkt aus dem Fahrmischer! CAF 25-F5 fließfähig CAC5-F5 165,00 CAF 35-F7 fließfähig CAC7-F7 175,00 Hinweis: Die Ausführungsnorm für Estrich (DIN 18560) legt fest, dass grundsätzlich nur Estrichmörtel nach DIN EN verwendet werden dürfen. Diese Estrichmörtel sind am CE-Zeichen erkennbar, z.b. in den Lieferpapieren. Darauf muss bei Ausschreibung und Bauleitung unbedingt geachtet werden. Rabattvereinbarungen gelten nicht für Calciumsulfat-Fließestrich. 10

11 Betonformsteine Mobile Betonformsteine für ein mobiles Wand- und Schutzsystem Für Ihre Bauvorhaben, wie Schüttgutboxen, Hallenund Garagenbau, Lärm- und Sichtschutzprojekte und vieles mehr. Jederzeit versetzbar durch geeignete Hebezeuge mittels 2 eingegossene Seilhülsen Rd. 16 Das hohe Eigengewicht der Betonformsteine gewährleistet Stabilität und verhindert unerwünschtes Verschieben. Aufgrund der Steingröße sind sie mit nahezu jeder Baumaschine versetzbar und schnell wieder am neuen Standpunkt auf- oder abgebaut. Die Betonformsteine bieten für den passgenauen Sitz 2 kegelförmige Aufkantungen an der Oberseite und 2 kegelförmige Aussparungen an der Unterseite. Bevorzugte Einsatzgebiete: Überall wo getrennte Lagerung notwendig ist Im Hochwasserschutz Im Lärm- und Sichtschutz Als Brandschutzwand Großgaragen Unterstellplätze Geräte- und Maschinenschuppen Neben vielen Möglichkeiten der Anwendung und der Anordnung, kann darüber hinaus ein individuelles Landschaftsbild entstehen. Betonformstein ab Werk Woringen Abmessung l x b x h (cm) Gewicht (kg) Preis/ Stück Ganzer Stein 160 x 80 x ,00 Halber Stein 80 x 80 x ,00 Die Lieferzeit für Betonformsteine beträgt 2 Wochen ab Bestelleingang 11

12 Sand, Kies, Splitt Für alle Bauvorhaben das Beste aus der Moräne Sand, Kies, Splitt: Verladen ab Werk Woringen Körnung Natursand gewaschen 1,2 0/2 mm 17,00 Natursand gewaschen 2 0/4 mm 17,00 Edelbrechsand ungewaschen 1 0/2 mm 14,00 Edelbrechsand gewaschen 1 0/2 mm 16,00 Estrich Sand 2 0/8 mm 17,00 Kabelsand 0/1 mm 10,50 Outdoor Beachsand Quarzsand DVV 2 0/2 mm 25,00 Riesel gewaschen 2 2/4 mm 13,00 Riesel gewaschen 2 2/8 mm 11,00 Riesel gewaschen 2 4/8 mm 13,00 Riesel gewaschen 2 8/16 mm 11,00 Kies gewaschen 2 16/32 mm 11,00 Betonkies 2 0/16 mm 14,00 Betonkies 2 0/32 mm 13,50 Frostschutzkies 0/X mm 7,70 Siebkies rund 0/32 mm 8,70 Kies gebrochen 0/32 mm 13,00 Kies gebrochen 0/16 mm 13,50 Hartsteinsplitt gewaschen 1/3 mm 23,00 Hartsteinsplitt gewaschen 1 2/5 mm 13,50 Hartsteinsplitt gewaschen 1 5/8 mm 14,50 Hartsteinsplitt gewaschen 1 8/11 mm 14,50 Hartsteinsplitt gewaschen 1 11/16 mm 15,50 Hartsteinsplitt gewaschen 1 16/22 mm 16,50 Hartsteinsplitt gewaschen 1 16/32 mm 17,00 Splitt ungewaschen 16/64 mm 14,50 Korngemisch 1-DB - n. TL Auf Anfrage Korngemisch 2-DB - n. TL Auf Anfrage Preis/ Tonne 1 = CE Diese Gesteinskörnungen werden nach DIN EN hergestellt und überwacht. 2 = CE Diese Gesteinskörnungen werden nach DIN EN hergestellt und überwacht. Wacken, Kalksteinsplitte, Liaporkörnungen, Felssplitte auf Anfrage! Die Normüberwachung erfolgt durch den Bayerischen Baustoffüberwachungsund Zertifizierungsverein BAYBÜV e.v. bzw. dem Aalener Baustoffprüfinstitut. Die neuesten Untersuchungsergebnisse können auf Wunsch bei uns angefordert werden. Für Lieferungen mit modernen Transportfahrzeugen frei Ihrer jeweiligen Verwendungsstelle stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. 12

13 Zonenkarte Zone I Zone 2 Zone 3 Zone 4 Lieferzonen-Preise Lieferzonen-Preise für Sand, Kies, Splitt Fracht/Tonne Zone 1, Liefermenge > 14 to. 4,00 Zone 2, Liefermenge > 14 to. 5,00 Zone 3, Liefermenge > 14 to. 6,00 Zone 4, Liefermenge > 14 to. Auf Anfrage Zur Beachtung: Frachten sind nicht skontierfähig. Tonnensätze gelten ab vollbeladenes Fahrzeug. Bei Liefermengen < 14 to. erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand /Std. 13

14 Kies & Aushub Kies mit Charakter aus Buxheim und Volkratshofen Unsere Gruben in Volkratshofen und Buxheim sind nicht ständig besetzt! Bezüglich der Disposition bitten wir um Ihren Anruf in unserem Kieswerk Woringen, Tel.: Bei Abnahme von Großmengen können Sonderkonditionen vereinbart werden. Bei Bedarf kann auch eine Lieferung vereinbart werden. Kies: Verladen ab Grube Volkratshofen Güteüberwacht Preis je Tonne Auffüllkies 0/X - 4,50 Frostschutzkies 0/X x 5,00 Wacken 0/X - 6,80 * Frostschutzkies 0/45 x 5,90 * Frostschutzkies 0/32 x 6,20 * Frostschutzkies 0/16-7,10 * Kies gebr. 0/16 - Auf Anfrage Kies gebr. 0/32 x Auf Anfrage Kies gebr. 0/45 - Auf Anfrage Kies gebr. 0/80 - Auf Anfrage Kies: Verladen ab Grube Buxheim * Verfügbarkeit bitte erfragen Tel Güteüberwacht Preis je Tonne Frostschutzkies 0/X x 5,30 Wacken 0/X - 7,10 * Frostschutzkies 0/45 x 6,30 * Frostschutzkies 0/32 x 6,50 * Frostschutzkies 0/16-7,30 * Kies gebr. 0/16 - Auf Anfrage Kies gebr. 0/32 x Auf Anfrage Kies gebr. 0/45 - Auf Anfrage Kies gebr. 0/80 - Auf Anfrage Aushubanlieferung Z0 Abgerechnetes Vol./Fahrzeug Deponiegebühr 2-Achser bis 5 m 3 25,00 3-Achser bis 9 m 3 35,00 4-Achser bis 13 m 3 50,00 Sattelzug bis 15 m 3 55,00 Hängerzug bis 15 m 3 55,00 14

15 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkehr mit Verbraucher für den Verkauf von Kies, Sand, Splitt und Transportbeton Wir verkaufen Ihnen die im Einzelnen spezifizierte Ware zu den nachfolgend aufgeführten Verkaufsbedingungen. 1 Angebot Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Käufer innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zu liefern. Für die richtige Auswahl der Sorte und Menge des zu liefernden Betons/Baustoffs ist allein der Käufer verantwortlich. 2 Lieferung und Abnahme 1. Die Lieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht vom Verkäufer zu vertretende Ereignisse zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingriffe, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferem oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist. Sollten solche Umstände vorliegen, wird der Verkäufer den Käufer umgehend hiervon in Kenntnis setzen. 2. Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Fahrzeug diese ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen ungehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Die Entladung der Ware muss unverzüglich und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen (bei Transportbeton 1 m 3 in max. 6 Minuten). Maßgebend ist die Tachoscheibe des Lieferfahrzeuges. Die den Lieferschein unterzeichnende Person gilt uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfanges bevollmächtigt. Spätestens durch Unterzeichnung des Lieferscheins wird unser Lieferverzeichnis anerkannt. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm insoweit entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Käufer über. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsgemäße Warenabnahme und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung von uns und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. 3 Gewährleistung 1. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung schriftlich zu rügen. Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. 2. Zeigt der Käufer einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung des Verkäufers nicht besteht, und hatte der Käufer bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er in Folge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Käufer dem Verkäufer den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Käufer ist berechtigt, nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist der Verkäufer insbesondere berechtigt, die beim Verkäufer entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Käufer verlangte Reparatur, vom Käufer erstattet zu verlangen. 3. Probewürfel/Prismen gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von unserem Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur. 4. a) Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersahbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 aufgeführten Fälle gegeben ist. b) Die Regelung der vorstehenden Ziffer 4 a) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung) und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Ebenso zum Beispiel auch für die Haftung aus Verzug oder Unmöglichkeit. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. c) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 4 Sicherungsrechte Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. 5 Preis- und Zahlungsbedingungen 1. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straße und Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweiligen gültigen Preisliste berechnet. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt der Lieferung ohne jeden Abzug fällig. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Deren ungeachtet werden unsere sämtlichen Forderungen - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Käufer mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlung einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Sämtliche Ansprüche bleiben in diesen Fällen vorbehalten. Wir sind auch berechtigt, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. ln jedem Fall erlöschen alle Rechte auf Rabatt oder sonstige Preisvergünstigungen. 2. Im Fall des Vorhandenseins von Mängel steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. 3. Skontierungen bedürfen unserer Einwilligung; Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. 4. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 6 Fremdüberwachung Den Beauftragten des Fremdüberwachars und der Obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, während der-betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen. 7 Gerichtsstand Falls der Käufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 8 Änderungen/Unwirksamkeitsklausel/anwendbares Recht Alle Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird die Anwendbarkeit des deutschen Rechts vereinbart. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages unberührt. Stand Februar 2009 Hans Steidele GmbH Sand-, Kies- und Transportbetonwerk Darast Woringen Mit Drucklegung der Preisliste 2015 verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.

16 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Kies, Sand, Splitt und Transportbeton gegenüber Käufer die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen" werden Inhalt sämtlicher von uns geschlossener Verträge, auch soweit bei ständigen Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgt. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung und sind nur für den jeweiligen Einzelvertrag bindend, ohne Geltung für andere Verträge zu haben. 1 Angebot Ein Angebot ist für uns verbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Auswahl der Sorte und Menge des zu liefernden Betons/Baustoffs ist allein der Käufer verantwortlich. 2 Lieferung und Abnahme 1. Die Lieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht vom Verkäufer zu vertretende Ereignisse zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingriffe, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferem oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist. Sollten solche Umstände vorliegen, wird der Verkäufer den Käufer umgehend hiervon in Kenntnis setzen. 2. Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Fahrzeug diese ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen ungehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Die Entladung der Ware muss unverzüglich und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen (bei Transportbeton 1 m 3 in max. 6 Minuten). Maßgebend ist die Tachoscheibe des Lieferfahrzeuges. Die den Lieferschein unterzeichnende Person gilt uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfanges bevollmächtigt. Spätestens durch Unterzeichnung des Lieferscheins wird unser Lieferverzeichnis anerkannt. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm insoweit entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Käufer über. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsgemäße Warenabnahme und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung von uns und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. 3 Gefahrenübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Betons/Baustoffs geht bei Lieferung nach außerhalb des Werks auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstalle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anliefersteile zu fahren. Soweit die Herstellung von Beton/Baustoffen auf der Baustelle abgeschlossen wird, geht die Gefahr spätestens mit Beendigung des Herstellvorgangs auf den Käufer über. 4 Gewährleistung 1. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung schriftlich zu rügen. Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt 2. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Unbeschadet weitergehender Ansprüche des Verkäufers hat der Käufer im Falle einer unberechtigten Mängelrüge dem Verkäufer die Aufwendungen zur Prüfung und soweit verlangt zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen. 3. Probewürfel/Prismen gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von unserem Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur. 4. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall dem Verkäufer zu. Das Verlangen des Käufers auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Verkäufer ist für die Nacherfüllung eine angemessene Frist einzuräumen. Ist die Lieferung/Leistung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosem zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Käufer das Recht zu, zu mindern oder wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist - nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsatzung bleiben unberührt. Die Anwendung der 478, 479 BGB (Rückgriffanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Käufers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadenersatz bez. Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. 5. a) Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersahbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 aufgeführten Fälle gegeben ist. b) Die Regelung der vorstehenden Ziffer 5 a) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung) und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Ebenso zum Beispiel auch für die Haftung aus Verzug oder Unmöglichkeit. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. c) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 5 Sicherungsrechte a) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. b) Dem Käufer ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden ( Verarbeitung ). Die Verarbeitung erfolgt für den Verkäufer, wenn der Wert des dem Verkäufer gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht dem Verkäufer gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit der Verkäufer nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwirbt, sind sich Verkäufer und Käufer darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des dem Verkäufer gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit dem Verkäufer nicht gehörender Ware. Soweit der Verkäufer Eigentum oder Miteigentum erlangt, verwahrt der Käufer sie für den Verkäufer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. c) Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Verkäufer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Verkäufer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Verkäufer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. d) Verbindet der Käufer den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem vom Verkäufer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. e) Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der in diesem 5 abgetretenen Forderungen befugt. Der Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Verkäufer weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines lnsolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann der Verkäufer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber dem Kunden verlangen. f) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. g) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Käufer erfolgt. Der Käufer hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. h) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert sicherungsübereigneter Waren und abgetretener Forderungen 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Dem Verkäufer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu. i) Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/ der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung des Verkäufers, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. 6 Preis- und Zahlungsbedingungen 1. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straße und Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweiligen gültigen Preisliste berechnet. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt der Lieferung ohne jeden Abzug fällig. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Deren ungeachtet werden unsere sämtlichen Forderungen auch bei Stundung sofort fällig, sobald der Käufer mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlung einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Sämtliche Ansprüche bleiben in diesen Fällen vorbehalten. Wir sind auch berechtigt, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. ln jedem Fall erlöschen alle Rechte auf Rabatt oder sonstige Preisvergünstigungen. 2. Im Fall des Vorhandenseins von Mängel steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. 3. Skontierungen bedürfen unserer Einwilligung; Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. 4. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 7 Fremdüberwachung Den Beauftragten des Fremdüberwachers und der Obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen. 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand Als Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlungen gilt für beide Teile bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Woringen. Für Käufer, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, wird Memmingen/AIIgäu für alle sich aus der Geschäftsverbindungen ergebenden Ansprüche als Gerichtsstand vereinbart. 9 Änderungen/Unwirksamkeltsklausel/anwendbares Recht Alle Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird die Anwendbarkeit des deutschen Rechts vereinbart. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages unberührt. Stand Februar 2009

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