Übersicht. 1 Geltungsbereich. 2 Zulassungsvoraussetzungen, Studienbeginn. 3 Ziele des Studiums. 4 Gliederung des Studiums

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1 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Bachelor of Arts (B.A.) der Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Alice Salomon vom

2 2 Der Akademische Senat der ASFH Berlin hat am die Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit gem. 61 Abs. 1 Nr. 5 BerlHG in Verbindung mit 24 BerlHG in der Fassung vom (GVBl. S. 82), zuletzt geändert am , beschlossen. Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung, durch die Praktikumsordnung, durch die Ordnung für die Ausbildungssupervision sowie die Zulassungsordnung für das Verfahren zur Feststellung der besonderen Studienberechtigung nach 11 BerlHG. Vorbemerkung zum Sprachgebrauch: Nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. An der ASFH Berlin ist die Mehrheit der Studierenden weiblich. Deshalb wird die Personen- und Funktionsbezeichnung in dieser Ordnung weiblich formuliert. Übersicht 1 Geltungsbereich 2 Zulassungsvoraussetzungen, Studienbeginn 3 Ziele des Studiums 4 Gliederung des Studiums 5 Studienmodule und Lehrveranstaltungen 6 Studienorganisation und Lehrformen 7 Studienfachberatung 8 Integriertes Praktikum und Ausbildungssupervision 9 Bachelor-Arbeit 10 Tutorien 11 Inkrafttreten Anlage: Muster-Studienplan

3 3 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden des Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit, die ab dem Sommersemester 2005 ( ) an der ASFH Berlin im 1. Semester immatrikuliert werden. Sie gilt ferner für Studierende, die auf Grund einer Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen dem Personenkreis gemäß Satz 1 entsprechen. 2 Zulassungsvoraussetzungen, Studienbeginn (1) Die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit erfolgt zum Sommersemester und zum Wintersemester des jeweiligen Jahres. Wird ein berufsbegleitender Studiengang eingerichtet, ist die Immatrikulation nur zum Wintersemester möglich. (2) Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) in Verbindung mit der Satzung für Studienangelegenheiten der ASFH Berlin. (3) Vor Aufnahme des Studiums ist eine praxisbezogene Vorbildung von mindestens 12 Wochen Dauer in einer sozialpädagogischen/sozialarbeiterischen Einrichtung abzuleisten. Näheres wird in der Ordnung für die praxisbezogene Vorbildung für den Bachelor- Studiengang Soziale Arbeit geregelt. Im berufsbegleitenden Studiengang tritt an die Stelle des Vorpraktikums der Nachweis einer Berufstätigkeit im Sozialdienst. (4) Die Vergabe von Studienplätzen richtet sich im Falle der Zulassungsbeschränkung nach dem Berliner Hochschulzulassungsgesetz und der Berliner Hochschulzulassungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. 3 Ziele des Studiums Ziel des Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit ist die Vermittlung der Befähigung zum selbstständigen beruflichen Handeln in den verschiedenen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden. Das Studium soll wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse und Kompetenzen vermitteln, die es ermöglichen, Lebenssituationen zu beschreiben, zu analysieren und zu erklären, Handlungspläne zu entwickeln und zu verwirklichen sowie das eigene berufliche Handeln theoriebezogen zu begründen und zu reflektieren. Die Studierenden sollen vertraut werden mit berufsrechtlichen und ethischen Grundsätzen und sie dazu befähigen, diese umzusetzen. Ein Leitgedanke des Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit ist die international orientierte Ausbildung. Der Studierenden wird empfohlen, einen Teil des siebensemestrigen Bachelor- Studiengangs bei ausländischen Partnerhochschulen oder ausländischen sozialen Institutionen zu absolvieren. 4 Gliederung des Studiums (1) Das Studium umfasst insgesamt sieben Semester (Regelstudienzeit). Es ist ein modularisierter Studiengang. Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte (Grundlagenstudium, Vertiefungsstudium), denen jeweils inhaltlich bzw. funktional aufeinander bezogene Module zugeordnet sind. (2) Das Grundlagenstudium dauert in der Regel drei Semester und das Vertiefungsstudium in der Regel vier Semester. Das Studium wird mit dem Modul Bachelor-Arbeit im 7. Semester abgeschlossen.

4 4 (3) Im Rahmen des Moduls Arbeitsfelder, Zielgruppen und Organisation Sozialer Arbeit im Grundlagenstudium ist eine Feldstudienphase in Form eines vierwöchigen Praktikums zu absolvieren. Näheres regelt das Merkblatt zur Praktikumsordnung. (4) Im Vertiefungsstudium erfolgt, unabhängig von den allgemeinen oder übergreifenden Lehrangeboten, eine wahlpflichtige Spezialisierung in Form von - Wahlpflichtmodulen und - Projektmodulen. (5) Projektmodule sind auf bestimmte Praxisbereiche ausgerichtet. Im Rahmen des Projektes (Projektmodul 1 und Projektmodul 2) ist in der Regel im 5. Semester ein Praktikum von 22 Wochen einschließlich der Ausbildungssupervision zu absolvieren. Während des Praktikums wird die fachtheoretische und praxisbezogene Arbeit im Projekt an einem Studientag in der Woche fortgesetzt. Findet das Studium in berufsbegleitender Form statt, wird das Praktikum ersetzt durch die hauptberufliche Tätigkeit. (6) Ein erfolgreich absolvierter Studiengang entspricht 210 Credits. 5 Studienmodule und Lehrveranstaltungen (1) Studienmodule sind in sich geschlossene formale Lerneinheiten. Die Lehrveranstaltungen eines Moduls können unterschiedlichen Disziplinen entstammen (Multidisziplinarität) und können unterschiedliche Lehr- und Lernformen umfassen. (2) Die Module und die zugehörigen Lehrveranstaltungen sind inhaltlich sechs Studienbereichen zugeordnet und in der Anlage aufgelistet. (3) Alle Lehrveranstaltungen sind Pflicht- bzw. Wahlpflichtveranstaltungen. Die regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls. (4) Gegenstand und zeitlicher Umfang der Lehrveranstaltungen zu den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen werden in dieser Studienordnung durch Festlegung der Lehrveranstaltungstitel und der Semesterwochenstunden bestimmt. 6 Studienorganisation und Lehrformen (1) Der Lehrbetrieb ist grundsätzlich seminaristisch organisiert. Darüber hinaus gibt es Vorlesungen und Kleingruppenarbeit. Vorlesungen richten sich jeweils an das ganze Semester. Seminare werden im Tagesstudium mindestens dreizügig angeboten, dazu einmal jährlich im berufsbegleitenden Studiengang. Kleingruppen wozu auch Projekte gehören werden mindestens in der doppelten Anzahl eingerichtet. (2) Im Rahmen der Lehrveranstaltungen sollen in dafür geeigneten Bereichen nach Möglichkeit praxisbezogene Lehrformen zur Anwendung kommen. Hierzu gehören insbesondere: - Studienbriefe, - Internetseminare, - projektorientierter Unterricht, - forschungsorientierter Unterricht, - Selbststudium. In den Lehrformen können auch Fallstudien, Rollenspiele und Planspiele einbezogen werden. Lehrveranstaltungen oder Teile davon können auch in englischer Sprache durchgeführt werden.

5 (3) Die Lehrveranstaltungen erstrecken sich im Regelfall über die gesamte Vorlesungszeit eines Semesters. In didaktisch begründeten Ausnahmefällen können Lehrveranstaltungen oder einzelne in sich geschlossene Lehrveranstaltungsabschnitte zeitlich zu Kompaktkursen konzentriert werden; die Entscheidung trifft der Akademische Senat im Benehmen mit der Lehrbetriebskommission der ASFH Berlin. (4) Alle Lehrveranstaltungen werden grundsätzlich in den Lehrräumen der ASFH Berlin durchgeführt. 5 (5) Die zeitliche Organisation des Studienablaufs wird durch Studienpläne geregelt. Die Studienpläne geben an, in welchem Fachsemester die Module zweckmäßig absolviert werden sollen, um den Lernerfolg zu optimieren und das Studienziel im Rahmen der Regelstudienzeit zu erreichen. (6) Die Lehrenden der jeweiligen Module sind angehalten, die Lehr- und Lernziele, Inhalte und Methoden innerhalb des Moduls miteinander abzustimmen (vgl. 5 Abs. 3 Prüfungsordnung). (7) Die Lehrenden sollen eine curriculare Modulbeschreibung für ihren Unterricht erstellen. Das dafür notwendige Formblatt wird von der ASFH Berlin bereitgestellt. 7 Studienfachberatung (1) Für die Studienfachberatung wird eine Professorin gemäß 28 Abs. 2 BerlHG beauftragt. Sie ist für die Koordination des Studienangebots und der nationalen/internationalen Kooperationen sowie gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie praktische Tätigkeiten, die angerechnet werden können, zuständig. (2) Unbeschadet dessen ist jede Lehrende gehalten, Studienfachberatungen für die von ihr vertretenen speziellen Fachgebiete durchzuführen. 8 Integriertes Praktikum und Ausbildungssupervision (1) Das Praktikum ist in der Regel im 5. Semester im Rahmen des Projektstudiums zu absolvieren. Das Praktikum hat einen Umfang von 22 Wochen. Es wird von der ASFH Berlin geregelt, inhaltlich bestimmt, begleitet und durch Lehrveranstaltungen, insbesondere im Rahmen des Projektes, ergänzt. Das Praktikum ermöglicht den Studierenden, ein Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit durch eigene Tätigkeit kennen zu lernen und dabei ihre theoretischen Kenntnisse durch praktische Erfahrungen zu überprüfen. Es dient der Gewinnung handlungsrelevanter professioneller Kompetenzen in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit. Die Auswahl der Praktikumseinrichtung orientiert sich dabei in der Regel an den Themen des gewählten Projektes. Näheres regelt die Praktikumsordnung. (2) Eine Anmeldung zum Praktikum kann nur erfolgen, wenn die Studierende mindestens 55 Credits aus dem Grundlagenstudium nachweist und das Projektmodul 1 besucht. (3) Findet das Studium in berufsbegleitender Form statt, wird das Praktikum ersetzt durch die hauptberufliche Tätigkeit. (4) Begleitend zu dem Praktikum bzw. der Berufstätigkeit ist die Studierende gehalten, an der von der ASFH Berlin angebotenen Ausbildungssupervision teilzunehmen. Näheres regelt die Ordnung für die Ausbildungssupervision.

6 6 9 Bachelor-Arbeit Die Bachelor-Arbeit ist als Nachweis zu erbringen, dass sich die Studierende während des Studiums hinreichende Fähigkeiten angeeignet hat, ein komplexes wissenschaftliches Thema in einer vorgegebenen Zeit zu bearbeiten. 10 Tutorien Die Lehrveranstaltungen innerhalb der Module können im Rahmen der Haushaltsmittel der ASFH Berlin durch Tutorien begleitet werden. 11 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Alice-Salomon-Fachhochschule Berlin in Kraft.

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