Umsetzung des neuen Sportförderungsgesetzes Information zu anstehenden Veränderungen bei J+S
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- Victoria Schmitz
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1 KA A&B, AKom Umsetzung des neuen Sportförderungsgesetzes Information zu anstehenden Veränderungen bei J+S Das vorliegende Dokument ist eine aktualisierte Version des Informationsschreibens vom Inhaltliche Neuerungen/Anpassungen sind farblich hervorgehoben. Per 1. Oktober 2012 treten das neue Sportförderungsgesetz und die damit verbundenen Verordnungen in Kraft. Dies bringt zahlreiche Veränderungen bei den Rahmenbedingungen für J+S- Lager und Ausbildungskurse mit sich. Die PBS hat intensiv über die Ausgestaltung der neuen Rahmenbedingungen verhandelt und dem Bundesamt für Sport im Rahmen der offiziellen Vernehmlassung umfassende Rückmeldungen zu den geplanten Anpassungen gegeben. Die anstehenden Veränderungen werden in den ersten Jahren möglicherweise gewissen Unklarheiten hervorrufen. Sie sollten uns aber nicht vor zu grosse Probleme stellen und sind in vielen Fällen sogar zu unseren Gunsten. Nachfolgend werden die verschiedenen Änderungen an den bestehenden Regelungen für das J+S- Sportfach Lagersport/Trekking zusammengefasst. Im Zweifelsfall ist der Wortlaut des Leitfadens Lagersport/Trekking oder des Leitfadens Kaderbildung relevant. In den Leitfäden sind neu die wichtigsten Regelungen des Sportfachs zusammengefasst. Sie ersetzen damit die bisherigen Weisungen Lagersport/Trekking. Der Leitfaden LS/T kann heruntergeladen werden unter > Lagersport/Trekking > Download (hier klicken). Der Leitfaden Kaderbildung kann heruntergeladen werden unter > Lagersport/Trekking > Ausbildungsstrukturen (hier klicken). Dieses Dokument kann unter herunter geladen werden. Bei Fragen zum Inhalt dieses Dokument und zu den Veränderungen bei J+S im Allgemeinen stehen dir die Ausbildungs- und Betreuungsverantwortlichen deines Kantonalverbandes gerne zur Verfügung. Geschäftsstelle PBS Speichergasse 31 Postfach 529 CH 3000 Bern 7 Tel. +41 (0) Fax +41 (0) info@pbs.ch
2 Bereich Lager 1. Neues Wording: Kindersport + Jugendsport 2. Abschaffung der 2/3-Regelung 3. Einführung gemischte Lager Kindersport- Jugendsport Bisher wurde das J+S-Programm für Kinder im Alter von 5-10 Jahre als J+S- Kids bezeichnet. Für die Jugendlichen im Alter von Jahren wurde im Sportfach Lagersport/Trekking der Begriff Teens verwendet. Die Begriff Kids und Teens werden nun abgeschafft. Neu bezeichnet J+S das Programm für 5-10jährige als Kindersport und das Programm für 10-20jährige als Jugendsport. Sowohl Kindersport als auch Jugendsport werden dabei als Zielgruppe bezeichnet. Das neue Wording gilt für alle J+S- Sportfächer. Es handelt sich hier lediglich um eine Veränderung der Begrifflichkeiten ohne inhaltliche Konsequenzen. Um ein J+S-Lager anmelden zu können, braucht es mindestens 12 Kinder (dies wird auch in Zukunft so sein). Bis anhin war es möglich zum Erreichen dieser Mindestgrösse auch jüngere (in einem Teens-Lager) oder ältere Kinder (in einem Kids-Lager) anzurechnen. Die Weisungen sahen vor, dass lediglich 2/3 der Kinder im richtigen Alter sein müssen ( 2/3-Regelung ). Diese Möglichkeit wird es in Zukunft nicht mehr geben. In einem Kindersport- Lager ( Kids ) können künftig nur noch Kinder im Alter von 5 bis 10 Jahre angerechnet werden, in einem Jugendsport-Lager ( Teens ) nur noch Jugendlichen zwischen 10 und 20 Jahren. Bis jetzt haben vor allem die Lager der Wolfsstufe von der 2/3-Regelung profitiert. Es besteht die Gefahr, dass einzelne Abteilungen künftig Schwierigkeiten haben werden, für Wolfsstufenlager die benötigten 12 Kinder im richtigen Alter vorweisen zu können. Als Kompromiss konnte ausgehandelt werden, dass neu gemischte Lager angemeldet werden können (vgl. Punkt 3). Die Abschaffung der 2/3-Regelung ist zwar ein Verlust, aber dank den gemischten Lagern können Härtefälle hoffentlich verhindert werden. Künftig wird es möglich sein, gemischte Lager durchzuführen. In gemischten Lagern können alle Kinder im Alter zwischen 5 und 20 Jahren angemeldet werden. Für gemischte Lager gelten folgende Bedingungen: Das Leitungsteam muss sowohl aus Leitenden mit einer Anerkennung LS/T Kindersport (min. 1 Person), als auch aus Leitenden mit einer Anerkennung LS/T Jugendsport (min. 1 Person) zusammengesetzt sein. Eine der Leitenden braucht wie immer den Zusatz Lagerleiter Das Lagerprogramm muss so gestaltet sein, dass die verschiedenen Bedürfnisse beider Zielgruppen berücksichtigt werden. Die gemischten Lager sind ein Gewinn für diejenigen Abteilungen, die Abteilungslager durchführen. Hier vereinfacht sich nun die Administration, da nicht mehr zwei getrennte Lager angemeldet werden müssen. Information-Umsetzung-NeuesSportfoerderungsgesetz-V AKom-de.docx 2/12
3 4. Lager über Jahreswechsel 5. Kürzere Mindestdauer für Lager 6. Angleichung Regeln Kindersport - Jugendsport Gemäss den alten Weisungen war es nicht möglich, Lager über den Jahreswechsel anzumelden. Während diese Regelung früher nicht ganz so streng gehandhabt wurde, war es spätestens seit der Einführung der SPORTdb rein technisch nicht mehr möglich, solche Lager anzumelden. Erfreulicherweise werden in Zukunft Lager über den Jahreswechsel (wieder) möglich sein. Das Jahresangebot dauert neu nämlich nicht mehr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, sondern beginnt mit dem ersten Tag des ersten Lagers und dauert von da an höchstens 12 Monate. Bis anhin musste in jedem Jahresangebot mindestens ein Lager enthalten sein, das fünf Tage dauert. Für weitere Lager galt dann eine Mindestdauer von drei Tagen. Neu ist die Mindestdauer für das lange Lager vier Tage. Grund dafür ist die Vereinheitlichung der Regeln für die Lager der verschiedenen Nutzergruppen. Die Mindestdauer für weitere Lager liegt nach wie vor bei drei Tagen. Bisherige Regelungen: Bis jetzt galten für J+S-Kids und J+S-Teens teilweise unterschiedliche Anforderungen: Unterschiedliche Mindestdauer bei Lagersportblöcken: Während in Teens-Lagern ein Block mindestens 60 Minuten dauern musste, waren in Kids-Lagern bereits Blöcke ab 30 Minuten Dauer möglich. Unterschiedliche Anforderungen an Anzahl Leiter: In Kids-Lagern mussten neben den ausgebildeten Leitern zusätzliche Begleitpersonen eingesetzt werden, um ein Betreuungsverhältnis von 1:6 zu erreichen. Der Einfachheit halber werden die Regeln für die beiden Zielgruppen künftig gleich sein: Neu liegt die Mindestdauer von Lagersportblöcken für alle Lager bei 30 Minuten. Neu müssen bei allen Lagern pro 12 TN ein ausgebildete J+S-Leiter eingesetzt werden. Es wird aber stark empfohlen, gerade bei jüngeren Teilnehmenden ein höheres Betreuungsverhältnis anzustreben und zusätzliche Leitungspersonen ins Lager mitzunehmen. Der einzige Unterschied zwischen den Regeln für Kindersport- und Jugendsportlager wird in Zukunft sein, dass man im Bereich Kindersport keine Aktivitäten im Sicherheitsbereich durchführen darf (wie bisher). Aufgrund eines Fehlers in der Verordnung dürfen 2013 nur in reinen Jugendsportlagern Sicherheitsaktivitäten durchgeführt werden. J+S arbeitet an einer korrigierten Verordnung; sobald diese in Kraft tritt wird es voraussichtlich möglich sein, in gemischten Lagern Sicherheitsaktivitäten durchzuführen, sofern nur Teilnehmende im Jugendsportalter an diesen teilnehmen. Information-Umsetzung-NeuesSportfoerderungsgesetz-V AKom-de.docx 3/12
4 7. Sicherheitskonzept 8. Anforderungen an Lageraktivitäten Neu verlangt J+S, dass die Lagerleitung für alle sicherheitsrelevanten Aktivitäten ein Sicherheitskonzept erstellt. Im Sicherheitskonzept wird festgehalten, welche Massnahmen zur Verhinderung von Unfällen etc. vorgesehen sind und welche Vorbereitungen für Notfälle getroffen werden. Das Sicherheitskonzept muss dem J+S-Coach zusammen mit dem Detailprogramm abgegeben werden. In der Pfadi ist es seit Jahren üblich, dass ein Sicherheitskonzept erstellt wird, daher erfüllen die meisten Lager diese Anforderung bereits. Informationen zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes finden sich in der cudesch-broschüre Sicherheit. In J+S-Lagern müssen pro Tag vier Stunden J+S-Aktivitäten durchgeführt werden. Maximal zwei Stunden davon können in Form von Lageraktivitäten (LA) angerechnet werden. Bis jetzt war der LA-Begriff ziemlich weit gefasst. Über die Frage, welche Aktivitäten als Lageraktivität gelten sollen, wurden intensiv verhandelt und es stand sogar eine Abschaffung der Lageraktivitäten zur Diskussion. Dies konnte glücklicherweise verhindert werden. Schlussendlich haben sich J+S und die Jugendverbände darauf geeinigt, dass die Liste der als Lageraktivität akzeptierten Aktivitäten überarbeitet und klarer formuliert wird. Die neue Liste wird in der neuen Version der Broschüre Das ist Lagersport/Trekking enthalten sein. 2. bei der Planung und Durchführung von Lageraktivitäten verstärkt darauf geachtet werden soll, dass die bisherigen Regelungen umgesetzt werden. Lageraktivitäten müssen a. in der Gruppe stattfinden; b. alle Teilnehmenden müssen aktiv sein; c. die Teilnehmenden müssen etwas lernen. 9. Einführung eines trainingsfreien Tags Gerade der letzte Punkt war bei Lageraktivitäten in der Praxis oftmals nicht erfüllt. Darauf muss künftig stärker geachtet werden. Dies erfordert eine gezieltere Ausbildung und eine engere Betreuung durch die ALs und Coaches. Heute müssen in einem J+S-Lager an jedem Tag mindestens vier Stunden J+S-Aktivitäten ausgewiesen werden. Neu wird es in Lagern, die mehr als vier Tage dauern, möglich sein, einen sogenannten trainingsfreien Tag einzulegen. An diesem Tag müssen keine J+S-Aktivitäten ausgewiesen werden, dafür werden für diesen Tag aber auch keine Entschädigungen ausbezahlt. Die allgemeinen Regeln und Sicherheitsbestimmungen von J+S gelten für diesen Tag aber natürlich trotzdem. Diese neue Regelung gibt den Abteilungen mehr Spielraum bei der Planung des Lagerprogramms. Information-Umsetzung-NeuesSportfoerderungsgesetz-V AKom-de.docx 4/12
5 10. Erhöhung der Entschädigungsansätze für Lager 11. LS/T ist neu eine B-Sportart Heute erhalten die Abteilungen für ein J+S-Lager pro TN und Tag CHF Dieser Ansatz wird im Rahmen der Anpassungen erfreulicherweise leicht erhöht werden. Im Jahr 2013 bezahlt J+S pro Kind und Lagertag CHF 7.60 (gilt sowohl für Kindersport- als auch für Jugendsport-Lager). Dieser Betrag kann künftig von Jahr zu Jahr leicht variieren. Damit erhält J+S den nötigen Spielraum, um die vorhandenen Gelder jeweils vollständig auszubezahlen. Die aktuellen Ansätze für die Entschädigung werden von J+S jeweils im «Leitfaden Coach» publiziert. J+S unterscheidet zwischen sogenannten A-Sportarten und B-Sportarten. Als B-Sportarten gelten all diejenigen, die bei der Durchführung erhöhte Anforderungen an die Sicherheit stellen. Es handelt sich dabei vor allem um Sportarten, die nicht in der Halle oder auf dem Sportplatz, sondern im Gelände ausgeführt werden. Bis jetzt war Lagersport/Trekking als A-Sportart klassifiziert. In der neuen Verordnung wird LS/T nun als B-Sportart geführt, da gewisse Tätigkeiten in unserem Sportfach spezielle Kenntnisse erfordern, um die nötige Sicherheit zu gewährleisten. Für B-Sportarten gilt eine Reihe von schärferen Bestimmungen. Die wichtigste ist, dass Aktivitäten nur durchgeführt werden dürfen, wenn das geforderte Betreuungsverhältnis (1:12) eingehalten wird. Man darf also nur so viele Kinder mitnehmen, wie man durch Leitende abdeckt. Dies ist aber gemäss den aktuellen Weisungen LS/T bereits heute so und entsprechend für uns gar keine Veränderung. Die heutige Regelung, dass man anstelle eines zusätzlichen J+S-Leiters auch eine volljährige, verantwortungsbewusste Person einsetzen kann (die allerdings keine Entschädigungen auslöst), wird auch in Zukunft gelten. Im Weiteren führt die Umteilung zur B-Sportart zu einigen Einschränkungen für andere Nutzergruppen, die für die Jugendverbände aber nebensächlich sind (keine Schnupperaktivitäten im Bereich LS/T ohne entsprechende LS/T- Anerkennung; kein vereinfachter Zugang zu LS/T-Anerkennungen auf dem Formularweg). Information-Umsetzung-NeuesSportfoerderungsgesetz-V AKom-de.docx 5/12
6 12. Verbotene Aktivitäten, Risikosportarten Die Weisungen LS/T verbieten folgende Aktivitäten als Teil von J+S- Angeboten: Sämtliche Motor- und Flugsporttätigkeiten Sämtliche Kampfsportarten, die den Niederschlag des Gegners zulassen (inkl. Bruchtests) Canyoning, Hydrospeed, Gerätetauchen Diese Aufzählung ist nicht abschliessend und kann, je nach Entwicklung von neuen Sportarten, jederzeit erweitert werden. Ganz verboten sind bei J+S in allen Sportarten folgende Aktivitäten und sind im ganzen Lager verboten: Motor- und Flugsportarten; Sportarten, die das Niederschlagen des Gegners zum Ziel haben; Sportarten, die ein erhebliches Risiko für die Teilnehmenden beinhalten. Im Sinne des dritten Punktes explizit verboten sind Canyoning, River-Rafting und Wildwasserfahrten sowie Bungee-Jumping. Aktivitäten mit einem nur erhöhten (nicht erheblichen) Sicherheitsrisiko, wie z.b. Seilpark, können mit einem kommerziellen Anbieter durchgeführt werden. Die Hauptverantwortung bleibt aber bei der Lagerleitung und kann nicht an den Anbieter delegiert werden. Solche Aktivitäten können nicht als Sportfachtätigkeit angerechnet werden. Bereich Coaching 13. Bewilligung von Aktivitäten in Sicherheitsbereich In einem J+S-Lagern der Zielgruppe Jugendsport können Aktivitäten in den Sicherheitsbereichen Berg, Wasser und Winter durchgeführt werden. Bisher konnten diese Aktivitäten vom Coach bewilligt werden. Aktivitäten in einem Sicherheitsbereich müssen neu von einer Person mit Anerkennung Experte im Sicherheitsbereich geprüft und bewilligt werden. Experten im Sicherheitsbereich sind zugelassene Kursleitende der entsprechenden Sicherheitsmodule, welche das Expertenmodul Fortbildung im Sicherheitsbereich absolviert haben. J+S pflegt Listen von zugelassenen Experten im Sicherheitsbereich und stellt diese allen J+S-Experten über den geschützten Expertenbereich der J+S-Website zu Verfügung. Die Unterlagen sollen durch die Lagerleitung wie bisher dem Coach abgegeben werden. Der Coach lässt sich von seinem Kantonalverband einen entsprechenden Kontakt geben und leitet die Unterlagen dann weiter. Information-Umsetzung-NeuesSportfoerderungsgesetz-V AKom-de.docx 6/12
7 14. Veränderte Administration in der SPORTdb Auf Grund der veränderten Bedingungen für die Lager (insbesondere gemischte Lager), wird der Aufbau der SPORTdb angepasst werden müssen. Die Details sind hier noch nicht bekannt. J+S wird einen Leitfaden erstellen, in dem die neue Bedingung der SPORTdb erläutert wird. Bereits bekannt sind folgende Änderungen: 15. Neue Berechnung des Coachbeitrags Es kann kein Coach-Stellvertreter mehr definiert werden. Neue Lösung: Eine Organisation kann mit mehreren Coaches verknüpft werden. Als Folge davon müssen alle Personen, welche die SPORTdb in der Rolle des Coaches nutzen, über eine gültige Coach- Anerkennung verfügen. Bisher wurde der Coachbeitrag in der Nutzergruppe 3 durch einen eher komplizierten Schlüssel berechnet (pro Angebot: 50.-; pro betreutes Lager: 30.-; pro besuchtes Lager: 20.-). Neu erfolgt die Berechnung der Coachentschädigung gleich wie in allen anderen Sportfächern auch: Der Coach erhält einen klar definierten Prozentsatz der Summe, welche die Abteilung für ihre J+S-Lager auslöst. Dieser Satz liegt bei maximal 10% und wird abhängig von den verfügbaren finanziellen Mitteln einheitlich festgelegt. Diese Regelung ist einheitlicher und einfacher und daher unserer Ansicht nach sinnvoll. Bereich Leiterausbildung 16. Neue Struktur Anerkennungen Kindersport/ Jugendsport Bis anhin wurden die Anerkennung Kids und Teens als sogenannte Zusätze bei ein und derselben Leiteranerkennung angehängt. Man war also zum Beispiel Leiter LS/T Kids, Leiter LS/T Teens oder Leiter LS/T Kids Teens. Dadurch musste man jeweils nur eine einzige Leiteranerkennung verlängern. Neu wird es für jede Zielgruppe eine eigene Leiteranerkennung geben. Man ist also nun Leiter Kindersport LS/T oder Leiter Jugendsport LS/T resp. verfügt über beide Anerkennungen. Die Einträge in der NDBJS werden entsprechend angepasst werden. Diese Veränderung hat insbesondere auch Folgen für die Weiterbildungspflicht (vgl. Punkt 18). Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass der Besuch eines Einführungskurses Kindersport/Jugendsport die bisherige Anerkennung nicht mehr verlängert (vgl. Punkt 20). Die Lagerleiteranerkennung (Aufbaukurs) wird auch künftig für beide Zielgruppen gelten man muss also nicht zwei Mal den Aufbaukurs besuchen, um auf beiden Zielgruppen als Lagerleiter eingesetzt werden zu können. Wie bisher spielt dabei die Reihenfolge der Kursbesuche keine Rolle (Einführungskurs der zweiten Zielgruppe vor oder nach Lagerleitermodul möglich). Information-Umsetzung-NeuesSportfoerderungsgesetz-V AKom-de.docx 7/12
8 17. Öffnung Kindersport- Anerkennungen 18. Zielgruppenspezifische Weiterbildung 19. Neue Anforderungen Teilnahme Einführungskurs Durch den Besuch eines Leiterkurses LS/T Kids oder Einführungskurs LS/T Kids wurde lediglich der Zusatz Kids innerhalb von LS/T erworben, nicht jedoch die allgemeinere Anerkennung als Leiter Kids ausserhalb von LS/T. Leiter LS/T mit Zusatz Kids konnten nicht ausserhalb von LS/T als Kids-Leiter eingesetzt werden. Neu wird durch den Besuch eines Leiterkurses LS/T Kids oder Einführungskurses LS/T Kids zusätzlich zur Anerkennung «Leiter LS/T Kindersport» automatisch auch noch der allgemeinere «Leiter Kindersport» vergeben. Damit können Kindersport-Leitende welche in LS/T- Ausbildungskursen ausgebildet wurden, auch in Angeboten anderer A- Sportarten eingesetzt werden (nicht jedoch umgekehrt). Bis anhin verlängerte ein Modul Fortbildung sowohl die Kids-Anerkennung als auch die Teens-Anerkennung (da beide als Zusatz zu ein und derselben Leiteranerkennung gehörten). Neu werden die Anerkennung Kindersport und die Anerkennung Jugendsport separat verlängert werden müssen. Eine Person, die über eine Anerkennung in beiden Zielgruppen verfügt, muss also pro zwei Jahre zwei Mal ein Modul Fortbildung besuchen. Die Module Fortbildung für Kindersport und Jugendsport können durch die Kantonalverbände kombiniert durchgeführt werden als zweitägiges MF. Dadurch müssen die Leitenden nur einen Kurs besuchen. Neu wird es in der Folge drei verschiedene Arten von Modul Fortbildung geben: Modul Fortbildung LS/T Kindersport (Minimaldauer: 1 Tag) Modul Fortbildung LS/T Jugendsport (Minimaldauer: 1 Tag) Modul Fortbildung LS/T kombiniert (Minimaldauer: 2 Tage; es muss nur ein Kurs angemeldet und administriert werden) Bis anhin war der Besuch eines Einführungskurses auch mit einer weggefallenen (ehem. «sistierten») Leiteranerkennung möglich. Neu ist für den Besuch eines Einführungskurses grundsätzlich immer eine gültige Leiteranerkennung nötig. Teilnehmende, welche die Weiterbildungspflicht nicht erfüllt haben, müssen vor dem Besuch des Einführungskurses ihre Weiterbildungspflicht erfüllen, z.b. durch den Besuch eines MF. Information-Umsetzung-NeuesSportfoerderungsgesetz-V AKom-de.docx 8/12
9 20. Neue Regeln für Verlängerung Anerkennungen Künftig werden die Anerkennungen wie folgt verlängert (nicht neu erteilt): Kursart Anerkennung Kindersport Anerkennung Jugendsport Aufbaukurs / Modul Lagerleiter Ja Ja Wahlmodule Ja Ja Sicherheitsmodule Nein Ja MF Kindersport Ja Nein MF Jugendsport Nein Ja MF Kindersport + Jugendsport Ja Ja Einführungskurs Kindersport Nein Nein Einführungskurs Jugendsport Nein Nein Mitleiten Leiterkurs Kindersport Ja Nein Mitleiten Leiterkurs Jugendsport Nein Ja Mitleiten Modul Lagerleiter Ja Ja MF Kindersport in anderer Sportart MF Jugendsport in anderer Sportart MF Kindersport + Jugendsport in anderer Sportart Ja Nein Ja Nein Interdisziplinäre Module je nach Modul je nach Modul Ja Ja 21. Neues Wording: Status von Anerkennungen 22. Neues Mindestalter Einführungskurse Bisher waren Anerkennungen zuerst «gültig», bei Nichterfüllen der Weiterbildungspflicht «sistiert» und schliesslich «archiviert». Neuer Regelung: Neu werden Anerkennungen nach Ablauf der Gültigkeit als «weggefallen» bezeichnet. Bis jetzt war der Besuch der Einführungskurse Kids und Teens ab 17 Jahren möglich. Neuer Regelung: Neu hat J+S das Mindestalter zur Teilnahme an den Einführungskursen Kindersport und Jugendsport bei 18 Jahren festgelegt. Nach dem Basiskurs muss man also ein Jahr warten, bevor man sich auf die andere Zielgruppe umschulen lassen kann. Information-Umsetzung-NeuesSportfoerderungsgesetz-V AKom-de.docx 9/12
10 Bereich Ausbildung Kursleitungen 23. Umbenennung Ausbilder und Experten 24. Neue Anforderungen Teilnahme Topkurs Der Topkurs wurde bis anhin in der Sprache von J+S als Verbandsausbilderkurs bezeichnet, die Absolventen des Kurses als Ausbilder. Dieses Wording wurde so nur in der NG3 verwendet. Zur Vereinfachung des Systems J+S werden diese Bezeichnungen nun an die übrigen Nutzergruppen angepasst. Neu wird der Verbandsausbilderkurs (Topkurs) als Expertenkurs bezeichnet, die Absolventen folglich als Experten. Der bisherige Expertenkurs wird in Zukunft eine Expertenweiterbildung sein und Modul Kursleiter heissen. Diese Umbenennungen werden inhaltlich keine grösseren Auswirkungen auf die Kurse haben. Gewisse kleine Anpassungen werden aber nötig sein, damit die Topkurse künftig vom SVEB anerkannt werden. Für die Teilnahme am Topkurs (bisheriger J+S-Ausbilderkurs) war bis heute eine Leiteranerkennung mit Zusatz "Kids" und "Teens" notwendig. Diese musste eigentlich gültig sein. In der Praxis wurden aber auch Personen mit abgelaufener (sistierter) Anerkennung zugelassen. 1. Neu wird die gültige Anerkennung auch in der Praxis eine zwingende Voraussetzung für eine Topkursteilnahme sein. 25. Neue Anforderungen Teilnahme Modul Kursleiter 2. Die Teilnehmenden des Topkurses müssen künftig nicht mehr zwingend über Anerkennungen in beiden Zielgruppe (Kindersport und Jugendsport) verfügen. Achtung: Falls jemand vor dem Topkurs nur in einer Zielgruppe über eine Anerkennung verfügt, so kann er danach als Experte nur in Ausbildungskursen der entsprechenden Zielgruppe eingesetzt werden. Die Zielgruppen der Anerkennung auf Expertenstufe leiten sich direkt aus den Zielgruppen der Anerkennung auf Leiterstufe ab. Es wird demnach also möglich sein, auch nach dem Topkurs noch die Anerkennung als Kursleiter der jeweils anderen Zielgruppe zu erwerben, indem der jeweilige Einführungskurs besucht wird. Es ist kein Gesuch an die Fachleitung notwendig. Weitere Bedingungen (wie bisher): Aufbaukurs absolviert Mindestens 1 Lager als verantwortliche Lagerleitung geleitet Beim neuen Modul Kursleiter (ehem. Expertenkurs) wird eine gültige Leiteranerkennung ebenfalls eine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme sein. Zumindest in die Module Fortbildung Experte (ehem. ZK) wird man aber mit einer weggefallenen (ehem. sistiert ) Anerkennung zugelassen werden. Weitere Bedingungen Modul Kursleiter (wie bisher): Mindestens 3 Lager geleitet, davon eines als verantwortliche Lagerleitung Einsatz als Experte/-in in einem Basis- oder Aufbaukurs Information-Umsetzung-NeuesSportfoerderungsgesetz-V AKom-de.docx 10/12
11 26. Organisator Topkurse neu J+S Topkurse werden neu durch J+S durchgeführt. Damit werden die Zuständigkeiten bei der Kursdurchführung an die anderen Sportarten angepasst. Dies bringt für die PBS zahlreiche Vorteile mit sich: Teilnehmende erhalten künftig Erwerbsersatz (EO) und Transportgutscheine und müssen keinen TN-Betrag mehr bezahlen. Kursleitungen werden von J+S künftig finanziell für ihre Arbeit entschädigt. Für die Kursdurchführung steht pro TN und Tag markant mehr Geld zur Verfügung, als dies bei BSV-Kursen der Fall ist. Die Kursleitung erhält Zugang zu Dienstleistungen des BASPO (Kopieren, Versande, Mietfahrzeuge, ) Gleichzeitig wird die PBS nach wie vor starken Einfluss auf die Kursgestaltung haben. Folgende Entscheidungen werden von J+S künftig an die PBS delegiert: Zusammenstellung der Kursleitung Bestimmung des Kursdatums und Kursortes Aufnahme von Teilnehmenden / Prüfung PBS-spezifische Teilnahmebedingungen (z.b. Panokurs bestanden) Bestimmung der minimalen und maximalen TN-Zahl und Entscheid über Kursdurchführung oder -absage 27. SVEB- Anerkennung Die Expertenkurse werden ausserdem auch in Zukunft verbandsgetrennt durchgeführt. Es wird auch in Zukunft möglich sein, den Topkurs mit dem Coachkurs gekoppelt durchzuführen und verbandsspezifische Inhalte in den Kurs zu integrieren. Neuerung: Es ist geplant, dass die Absolventen eines Moduls Kursleiter LS/T (= ehem. Expertenkurs) künftig die Möglichkeit haben, auf vereinfachtem Weg eine SVEB-Anerkennung als Erwachsenenbilder/-in zu erwerben (SVEB 1). Dies hat J+S mit SVEB, dem Dachverband der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung, so aushandeln können. J+S bietet den Kursleiterinnen und Kursleitern der PBS damit einen tollen Mehrwert und trägt dazu bei, dass der Besuch des Moduls Kursleiter attraktiver wird. Noch offen: Ob die künftigen Absolventen des Moduls Kursleiter automatisch zu einer SVEB-Anerkennung gelangen oder dafür zusätzliche Leistungen erbringen müssen (Zertifizierungstag), ist zurzeit noch offen. Vorläufig und bis auf weiteres muss ein spezieller Zertifizierungstag besucht werden. Für bereits ausbildete Experten gibt es 2012 (und auch in den Folgejahren) die Möglichkeit, auf vereinfachtem Weg die SVEB 1-Anerkennung zu erwerben (Details hier). Information-Umsetzung-NeuesSportfoerderungsgesetz-V AKom-de.docx 11/12
12 28. Verlängerung Leiteranerkennung für Kursleitungen 29. Umbenennung ZK und Coach-ZK 30. Teilnahmegebühren für BASPO-Kurse Bis jetzt wurde die Leiteranerkennung von Ausbildern und Experten durch das Leiten eines Leiterkurses (Basis- oder Aufbaukurs) nicht verlängert. Es bestand lediglich die Möglichkeit, dass der Kurs weiteren Mitgliedern des Leitungsteams als Modul Fortbildung angerechnet wird. Neu verlängert das Leiten eines Basis- oder Aufbaukurses oder eines Einführungskurses Kindersport oder Jugendsport auch die Leiteranerkennung der Personen, die als Experten (= früher Ausbilder ) oder Kursleiter (= früher Experte ) eingesetzt werden. Analog dazu verlängert das Mitleiten in einem Topkurs / Expertenkurs (= früher Verbandsausbilderkurs) die Expertenanerkennung. Der Zentralkurs (ZK) wird künftig nicht mehr als Zentralkurs, sondern als Modul Fortbildung Experte bezeichnet werden. Analog dazu heisst der Coach-ZK neu Modul Fortbildung Coach-Experte. Für den Expertenkurs, das Modul Fortbildung Experte (ehem. Zentralkurs) sowie das Modul Kursleiter wird J+S in Zukunft keine Teilnahmegebühren mehr verlangen. Information-Umsetzung-NeuesSportfoerderungsgesetz-V AKom-de.docx 12/12
Information zu anstehenden Veränderungen bei J+S
Kantonalverband der Zürcher Tel. 043 333 53 53 www.pfadizueri.ch Pfadfinderinnen und Pfadfinder Auf der Mauer 13, 8001 Zürich sekretariat@pfadizueri.ch Information zu anstehenden Veränderungen bei J+S
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