okal Anzeiger Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal Veranstaltungen ab Seite 24. Region Dresden Excellence for business

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1 Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal okal Anzeiger Region Dresden Excellence for business FREITAG, den 8. November JAHRGANG Borthen Bosewitz Burgstädtel Burkhardswalde Crotta Dohna Falkenhain Gamig Gorknitz Köttewitz Krebs Maxen Meusegast Mühlbach Röhrsdorf SchmorsDorf SürSSen Tronitz Weesenstein Lokalanzeiger online lesen: Veranstaltungen ab Seite 24.

2 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Seite 2 Sprechzeiten der Stadtverwaltung Dohna Sitz: Am Plan 5 Montag + Mittwoch geschlossen Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr (Standesamt freitags geschlossen) Bürgermeistersprechstunde jeden letzten Dienstag im Monat Uhr Ortsvorsteher Meusegast Jürgen Griesbach Sprechzeiten nach Bedarf und Vereinbarung Ortsvorsteher Röhrsdorf Dietmar Neumann Sprechzeiten nach Bedarf und Vereinbarung Gleichstellungsbeauftragte Peggy Gerischer Informationen über aktuelle Durchflüsse, Hochwasserwarnungen und Hochwasservorhersagen im Internet: mdr-videotext ab Seite 530 Sprachansage Hochwasserwarnungen und aktuelle Messwerte: ; Telefonverzeichnis der Stadtverwaltung Dohna Postadresse: Am Markt 11, Dohna Telefon: , Fax: info@stadt-dohna.de Bereich Sachgebiet Telefon Bürgermeister Bürgermeister Sekretariat Fachbereich Allgemeine Verwaltung/Bau Fachbereichsleiter Sekretariat/Sitzungsdienst/Öffentlichkeitsarbeit Gewerbe/Ordnungswidrigkeiten Brandschutz/Verkehrsrecht Personal/Vollstreckung Außendienst Ordnungsamt Einwohnermeldeamt Personenstandswesen/Standesamt/Lokalanzeiger Verwaltungsrechtsangelegenheiten Gebäude- & Liegenschaftsmanagement Stadtplanung/Tiefbau Bauunterhaltung Hochbau Fachbereich Finanzen Fachbereichsleiter Kassenverwalter SB Kasse I SB Kasse II SB Kasse III Steuern/Anlagenbuchhaltung Fachbereich Soziales SB Kindertagesstätten/Jugend SB Hort Bibliothek Museum Marie-Curie Grundschule Dohna Marie-Curie Oberschule Dohna Kinderhaus Bummi Dohna Kindertagesstätte Zwergenburg Sürßen Kindertagesstätte Am Fuchsbau Krebs Kinderhort Dohna Schiedsstelle des Schiedsbezirkes Dohna Friedensrichter: Sprechstunden: Anschrift: Jens Werner Tel.: nach Vereinbarung schiedsstelle@stadt-dohna.de Stadtverwaltung Dohna Schiedsstelle Am Markt 11, Dohna Wanderwegewart Dohna (Stadt): Herr Holger Neubert, Telefon: Wanderwegewärtin Borthen: Frau Karin Thiele OT Borthen, Burgstädtler Straße 30a Dohna, Telefon: thiele.karin@freenet.de Wanderwegewart Meusegast: Herr Lutz Kobsch, Telefon: Lutz.Kobsch@freenet.de Störungsdienst für Strom-, Gas- und Wasserversorgung ENSO Service-Nummer: (kostenfrei) ENSO Störungsrufnummer Erdgas ENSO Störungsrufnummer Strom ENSO Störungsrufnummer Wasser Feuerwehr/Rettungsdienst Telefon 112 Rettungsleitstelle Polizei Telefon 110 Polizeiposten Heidenau Polizeirevier Pirna Giftnotruf Telefon Abwasserpumpwerke für Dohna (bei Störungen außerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung bitte direkt anrufen) Herr Kraschewski Servicenummern Straßenbeleuchtung Störungen bitte bei Herrn Heise während der Geschäftszeiten der Stadtverwaltung Dohna melden: Quartiervermittlung Tourismusverein Heidenau und Umgebung e. V. Bahnhofstr. 8, Heidenau Telefon Fax tourismusverein-heidenau@t-online.de, Grünschnittsammlung/Wertstoffhöfe Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) Tel.: Pflanzenabfallverordnung/Anzeigenbearbeitung: Landratsamt Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Abt. Umwelt, Tel.: Informationen zu Traditionsfeuern (z. B. Sonnenwendfeuer) Stadtverwaltung Dohna, Frau Klose, Anzeige bei Kindeswohlgefährdung Tilo Werner Stefanie Kunze

3 Seite 3 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Dohna Stadtrat Beschlüsse der 53. Stadtratssitzung vom Beschluss: 0524/53/2013 Der Stadtrat berät und beschließt, die Maßnahme 3 des Hochwasserschutzkonzeptes Krebs (Entlastung Teichablauf) durchzuführen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Planungsschritte einzuleiten. Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte insges.: 19 davon anwesend: 15 JA-Stimmen: 11 NEIN-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 4 Befangenh.( 20SächsGemO): 0 Beschluss: 0525/53/2013 Der Stadtrat berät und beschließt den Verkauf des Flurstückes 3 der Gemarkung Bosewitz zum Gesamtpreis von 487,50 EUR zuzüglich der Vermessungs-, Grundbuch- und Notarkosten an Volkmar Heilfort, Karl-Marx-Str. 39 in Dohna. Die vertragliche Regelung umfasst ein kostenloses Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für das Flurstück 15b der Gemarkung Bosewitz. Der Bestellung von Pfandrechten zwecks Kaufpreiszahlung und zu tätigende Investitionen auf dem Kaufgegenstand vor Eigentumsübergang wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte insges.: 19 davon anwesend: 15 JA-Stimmen: 15 NEIN-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Befangenh.( 20SächsGemO): 0 Beschluss: 0526/53/2013 Der Stadtrat berät und beschließt, den PKW Citroen Grand Picasso 2.0 gemäß Angebot vom an Herrn Markus Altmann zum Preis von EUR brutto zu verkaufen. Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte insges.: 19 davon anwesend: 15 JA-Stimmen: 7 NEIN-Stimmen: 4 Stimmenthaltungen: 3 Befangenh.( 20SächsGemO): 1 Beschluss: 527/53/2013 Der Stadtrat berät und beschließt die private Nutzung des Dienstkraftfahrzeuges Seat Alhambra, amtliches Kennzeichen PIR-DO 40 durch den Bürgermeister auf der Grundlage der VwV-KomDKfz vom ab Der Bürgermeister kann das ihm zugeordnete Dienstkraftfahrzeug unentgeltlich für Privatfahrten nutzen. Dies gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle. Die Ausgestaltung der Nutzung erfolgt durch besondere Vereinbarung zwischen Stadt und Bürgermeister. Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte insges.: 19 davon anwesend: 15 JA-Stimmen: 7 NEIN-Stimmen: 4 Stimmenthaltungen: 2 Befangenh.( 20SächsGemO) 1 Dohna, den Dr. Ralf Müller Bürgermeister Die nächsten Sitzungen des Stadtrates finden am und am , um 18:30 Uhr, statt. Der Stadtrat findet in der Marie-Curie-Oberschule statt, die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen. Hauptausschuss Beschluss der 40. Sitzung des Hauptausschusses vom Beschluss: HA 19/40/2013 Der Hauptausschuss berät und beschließt die Vergabe der IT-Lieferung, Los 2 Medios 2 (aktive Komponente) an Bieter 1 - Canon Business Center Dresden zu einem Brutto in Höhe von ,19 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt Maßnahme: i.h.v Euro und aus dem Produkt Maßnahme i.h.v Euro. Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte insges.: 7 davon anwesend: 7 JA-Stimmen: 7 NEIN-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Befangenh.( 20SächsGemO): 0 Dohna, den Dr. Ralf Müller Bürgermeister Die nächsten Sitzungen des Hauptausschusses finden am und am , um 18:30 Uhr, im Beratungsraum der Containeranlage Am Plan 5 (Sitz der Stadtverwaltung) statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen. Technischer Ausschuss Beschlüsse der 52. Sitzung des Technischen Ausschusses vom Beschluss: TA 278/52/2013 Der Technische Ausschuss berät und beschließt gemäß 36 BauGB dem Bauantrag Neubau eines Carport, OT Sürßen, Sürßen Nr. 15, Flst. 107 Gem. Sürßen zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte insges.: 7 davon anwesend: 7 JA-Stimmen: 7 NEIN-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Befangenh.( 20SächsGemO): 0 Beschluss: TA 279/52/2013 Der Technische Ausschuss berät und beschließt die Vergabe folgender Bauleistungen: Herstellung eines Parkplatzes mit Stichstraße inklusive notwendiger Erschließungsarbeiten für die Containeranlage Interimsrathaus an die Fa. Strabag AG, NL Dresden i.h.v ,91 brutto. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte insges.: 7 davon anwesend: 7 JA-Stimmen: 7 NEIN-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Befangenh.( 20SächsGemO): 0

4 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Seite 4 Beschluss: TA 280/52/2013 Der Technische Ausschuss berät und beschließt die Vergabe des Los 1 Nichtstatischer Abbruch für das Rathaus an die Firma Bertram Dresden gem. des Angebotes vom i.h.v ,67 Euro brutto. Produkt Nummer: Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte insges.: 7 davon anwesend: 7 JA-Stimmen: 5 NEIN-Stimmen: 2 Stimmenthaltungen: 0 Befangenh.( 20SächsGemO): 0 Dohna, den Dr. Ralf Müller Bürgermeister Die nächsten Sitzungen des Technischen Ausschusses finden am und am , um 18:30 Uhr, im Beratungsraum der Containeranlage Am Plan 5 (Sitz der Stadtverwaltung) statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen. Fälligkeit der Grundsteuer und Gewerbesteuer Am wird die letzte Rate der Grundsteuer 2013 und der Gewerbesteuervorauszahlung 2013 fällig. Wir bitten diesen Termin zu beachten. Gern kann der Stadtkasse Dohna, Am Markt 11, Dohna eine Ermächtigung zum Einzug der fälligen Beträge erteilt werden. Ein entsprechendes Formular gibt es in der Stadtkasse. Möglich ist auch eine formlose schriftliche Einzugsermächtigung. Wir bitten jedoch zu beachten, dass auf der Einzugsermächtigung unbedingt die IBAN und die BIC angegeben und sie im Original in der Stadtkasse eingereicht werden muss (Fax oder ist nicht ausreichend.). Information des Fachbereiches Finanzen Die Stadt Dohna informiert, dass noch bis der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Stadt Dohna für das Haushaltsjahr 2014 zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt. Einwendungen gegen den Entwurf können von Einwohnern und Abgabenpflichtigen bis zum erhoben werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der ortsüblichen Bekanntmachung. Dr. Ralf Müller Bürgermeister Das Standesamt ist an folgenden Tagen wegen Weiterbildungsmaßnahmen nicht besetzt Do., 14. November 2013 Di., 26. November 2013 Do., 12. Dezember 2013 Wir bitten um Beachtung! Bekanntmachung eines Fundtieres In Dohna OT Borthen wurde ein Kater (braunschwarz/unterkiefer weiß/nicht kastriert) gefunden. Falls es sich hier um Ihren vermissten Kater handeln könnte, wenden Sie sich bitte an das Tierheim Pirna-Krietzschwitz, Krietzschwitzer Straße 26, Pirna (Tel.: ). Dohna, Dr. Ralf Müller Bürgermeister Der nächste Winter kommt bestimmt. Auch, wenn das Wetter zurzeit noch sehr schön ist, möchten wir Sie, als Straßenanlieger, bereits jetzt auf die Winterdienstpflichten hinweisen. Diese entnehmen Sie bitte dem Auszug aus der Satzung der Stadt Dohna über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege III. Winterdienst 6 Umfang des Schneeräumens (1) Bei Schnee und Eis ist auf eine solche Breite zu räumen und zu streuen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist. Fahrzeughalter bzw. -nutzer haben ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen so abzustellen, dass der Räum- und Streudienst nicht behindert wird. Hydranten sind von den Anliegern ständig von Schnee und Eis frei zu halten. Die öffentliche Verkehrsfläche ist in der Regel mindestens auf 1,50 m Breite zu räumen. (2) Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind auf dem restlichen Teil der Fläche, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn bzw. am Rande der in 3 Abs. 2 bis 5 genannten Flächen so anzuhäufen, dass der fließende und ruhende Verkehr nicht behindert wird. Bei Tauwetter sind die Straßenrinnen bzw. Entwässerungsanlagen so frei zu machen, dass das Schmelzwasser ungehindert abfließen kann. (3) Es ist verboten, Schneereste auf die Fahrbahn der öffentlichen Verkehrsanlage zu verteilen. (4) Die von Schnee oder auftauendem Eis zu räumenden Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur öffentlichen Verkehrsfläche in einer Breite von mindestens 1,50 m zu räumen. (5) Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt werden. Geräumter Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nachbarn nicht zugeführt werden. 7 Beseitigung von Schnee und Eisglätte (1) Bei Schnee und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege und die weiteren in 3 genannten Flächen sowie die Fahrbahnzugänge rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos genutzt werden können. Die Streupflicht erstreckt sich auf die nach 2 zu räumende Fläche. Bei Bildung von Eiszapfen oder überhängenden Schnee- und Eismassen an den Dächern und Dachrinnen sind diese durch die Verpflichteten zu entfernen bzw. nötige Vorsichtsmaßnahmen einzuleiten, um Unfällen vorzubeugen. Das Streumaterial ist von den Straßenanliegern selbst zu versorgen. (2) Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material, wie Sand oder Splitt, zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Mitteln, wie z. B. Salz, ist nur dann zulässig, wenn die gebotene Sicherheit für Fußgänger auf andere zumutbare Weise nicht erreichbar ist; auch dann darf Salz nur in dem für die Sicherheit der Fußgänger unbedingt notwendigen Maß verwendet werden. Die Anwendung von Salz kommt nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen, wie Treppen, Rampen, Brücken, starken Gefällen oder Steigungsstrecken in Betracht. Die Verwendung von Asche ist untersagt. (3) 5 Abs. 3 gilt entsprechend. 8 Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee und Eisglätte Die Gehwege müssen werktags bis 6:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich - bei Bedarf auch wiederholt - zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.

5 Seite 5 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal 9 Verbotene Straßennutzung Es ist verboten, Wintersport (Rodeln, Skilaufen, Schlittschuhlaufen u. ä.) auf öffentlichen Straßen zu betreiben. In dieser Ausgabe des Lokalanzeigers liegt für die Dohnaer Haushalte eine Informationsbroschüre zum Streuen und Räumen bei. Die Broschüre enthält umfangreiche Informationen für das Verhalten in der kalten Jahreszeit. Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Müglitztal OT Weesenstein Schulstraße 18 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Bürgermeistersprechstunde jeden letzten Dienstag im Monat Uhr geschlossen Uhr und Uhr geschlossen Uhr und Uhr Uhr Telefonnummern (Vorwahl: ), Fax: 5439 Sachgebiet Telefonnummer Bürgermeister 5773 Sekretariat 5771 Gewerbe/Ordnungswidrigkeiten 5772 oder Brandschutz und Verkehrsrecht oder Bauverwaltung Stadtverwaltung Dohna Stadtplanung/Tiefbau Hochbau SB Kindertagesstätten/Jugend Stadtverwaltung Dohna Friedensrichter der Gemeinde Müglitztal Herr Prof.-Dr. Jörn Krimmling Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Müglitztal Ausschreibung: Garten im Tal, Gemarkung Burkhardswalde, zu verpachten! Die Gemeinde Müglitztal vergibt ab einen Garten zur Pacht. Der Garten gehört zur Gemarkung Burkhardswalde und befindet sich im Tal bei Nentmannsdorf. Das Gartengrundstück ist 920 qm groß und ist mit einer ortsfesten Laube bebaut. Er wurde bis bewirtschaftet. Der jährliche Pachtzins beträgt 73,60 EUR. Interessenten melden sich bitte persönlich während der Sprechzeiten oder schriftlich (Gemeinde Müglitztal, Schulstr. 18, Müglitztal OT Weesenstein). Ausschreibung: Garage in Mühlbach zu verpachten! Die Gemeinde Müglitztal vergibt ab eine Garage zur Pacht. Die Garage liegt in dem Ortsteil Mühlbach (Im Grunde 1, Mühlbach) in einer Reihengaragenanlage. Der jährliche Pachtzins beträgt 31,00 EUR. Interessenten melden sich bitte persönlich während der Sprechzeiten oder schriftlich (Gemeinde Müglitztal, Schulstr. 18, Müglitztal OT Weesenstein). Hinweis zur Räum- und Streupflicht Auch wenn man es bei den derzeitigen Temperaturen nicht glauben mag, aber der Winter steht vor der Tür. Deshalb möchte die Gemeinde Müglitztal auf die Räum- und Streupflicht hinweisen. Gemäß der Satzung zur Reinigungs- und Streupflicht der Gemeinde Müglitztal, obliegt es Eigentümern und Besitzern von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage, Gehwege auf einer Breite von 1 m, falls keine Gehwege vorhanden sind, die seitlichen Flächen am Fahrbahnrand in einer Breite von 1,50 m zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Die Gehwege müssen werktags von 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr, geräumt und bestreut sein. Diese Pflicht endet um 18:00 Uhr. Sollte tagsüber Schnee fallen oder Eisglätte auftreten, ist nach Möglichkeit unverzüglich zu räumen oder zu streuen. Glöckner Bürgermeister Einladung zur Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Müglitztal Sehr geehrtes Jagdgenossenschaftsmitglied, hiermit laden wir Sie und Ihren Partner zur Jagdgenossenschaftsversammlung am Freitag, dem in den Gasthof Burkhardswalde ein. Einlass: Beginn: ab Uhr Uhr Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes a) Vorstandsarbeit b) Kassenbericht 2. Auswertung des Jagdjahres 2012/13 3. Diskussion 4. Gemütliches Beisammensein Im Verhinderungsfall können Sie die Einladung an einen berechtigten Vertreter weiterreichen, der Ihre Stimmvollmacht erhalten soll. gez. Hohlfeld Vorsitzender Jagdvorstand Wir bitten um unbedingte Rückinformation bis zum durch Rücksendung des Abschnittes an. Uwe Scheumann oder per Fax: Falkenhain Müglitztal Ich nehme mit ( ) oder ohne ( ) Partner an der Jagdgenossenschaftsversammlung teil. Mich wird Herr/Frau... (bitte benennen) mit Stimmvollmacht vertreten.... Unterschrift

6 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Seite 6 Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Dohna - Müglitztal Stadt Dohna/Gemeinde Müglitztal Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Bekanntmachung zu Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl zum 8. Europäischen Parlament 2014 und der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 Die Stadtverwaltung Dohna erteilt für die Wahl zum 8. Europäischen Parlament 2014 und der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 grundsätzlich keine Gruppenauskünften über wahlberechtigte Bürger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal. Diese Ermessensentscheidung wird zum Schutz der Wahlberechtigten getroffen. Grundsätzlich dürfen nach den Bestimmungen des Sächsischen Meldegesetzes in der Fassung vom (Sächs. GVBl.S.388), 33 Abs. 1 die Meldebehörden Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskünfte im Zusammenhang mit Wahlen erteilen. Dabei können in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskunft aus dem Melderegister über die im 32 Abs. 1, Satz 1 Sächsisches Meldegesetz bezeichneten Daten (Familienname, Vornamen, unter Kennzeichnung des Rufnamens, Doktorgrad und Anschriften) von Wahlberechtigten erteilt werden. Der Zweck dieser rechtlichen Bestimmung besteht darin, den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen die Möglichkeit zu eröffnen, bestimmte Altersgruppen von Wahlberechtigten gezielt anzusprechen und somit Wahlwerbung zu betreiben. Ungeachtet der Entscheidung der Stadtverwaltung hat darüber hinaus jeder wahlberechtigte Einwohner das Recht, lt. 33 Abs. 4 Sächs. Meldegesetz, einer solchen Auskunft zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung Dohna schriftlich - Am Markt 11, Dohna- oder zur Niederschrift Am Plan 5, Dohna eingelegt werden. Er kann nur umfassend bezüglich aller Parteien ausgeübt werden. Die Frist zur Wahrnehmung des Widerspruchsrechts endet am Rechtsgrundlage ist der 34 Absatz 1 des Meldegesetzes für den Freistaat Sachsen. Dohna, Dr. Ralf Müller Bürgermeister Aus gegebenem Anlass (aufgrund von einigen Verstößen gegen die Polizeiverordnung) wird die Polizeiverordnung der Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal erneut veröffentlicht. Außerdem können Sie die Polizeiverordnung jederzeit unter einsehen. Stadt Dohna Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Polizeiverordnung der Stadt Dohna als Ortspolizeibehörde, zugleich als erfüllende Gemeinde der zwischen der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal bestehenden Verwaltungsgemeinschaft gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern. Inhaltsverzeichnis: Präambel ABSCHNITT 1 ALLGEMEINE REGELUNGEN 1 Geltungsbereich 2 Begriffsbestimmungen ABSCHNITT 2 UMWELTSCHÄDLICHES VERHALTEN 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Besprühen, Bemalen 4 Tierhaltung 5 Verunreinigung durch Tiere 6 Katzen- und Taubenfütterungsverbot 7 Abspritzen, Waschen von Fahrzeugen ABSCHNITT 3 SCHUTZ VOR LÄRMBELÄSTIGUNGEN 8 Schutz der Nachtruhe 9 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten 10 Lärm aus Veranstaltungsstätten 11 Benutzung von Sport- und Spielstätten 12 Haus- und Gartenarbeiten 13 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern ABSCHNITT 4 ÖFFENTLICHE BEEINTRÄCHTIGUNGEN 14 Aggressives Betteln und andere öffentliche Beeinträchtigungen 15 Abbrennen offener Feuer ABSCHNITT 5 SCHUTZ DER GRÜN- UND ERHO- LUNGSANLAGEN 16 Verhalten in Grün- und Erholungsanlagen ABSCHNITT 6 BEKÄMPFUNG VON RATTEN 17 Anzeige- und Bekämpfungspflicht 18 Bekämpfungsmittel 19 Vorbeugung gegen Rattenbefall 20 Schutzvorkehrungen 21 Duldungspflicht 22 Allgemeine Bekämpfungsmaßnahmen 23 Ausnahmen ABSCHNITT 7 ANBRINGEN VON HAUSNUMMERN 24 Hausnummern ABSCHNITT 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 25 Zulassung von Ausnahmen 26 Ordnungswidrigkeiten 27 Inkrafttreten Präambel Auf Grund von 9 Abs. 1 in Verbindung mit 1 Abs. 1, 14 Abs. 1 sowie 17 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Polizeigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (Sächs- GVBl. S. 1541), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130), wird durch den Beschluss des Stadtrates der Stadt Dohna vom (Beschluss Nr. 0420/45/2013) und des Gemeinschaftsausschusses der zwischen der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal bestehenden Verwaltungsgemeinschaft vom (Beschluss Nr. VGA-13/07/2013) folgendes verordnet: Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen 1 Geltungsbereich Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal. 2 Begriffsbestimmungen (1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. Hierzu gehören insbesondere Fahrbahnen, Randstreifen, Rad- und Gehwege, Brücken, Tunnel, Durchlässe, Treppen, Marktplatz, Parkplätze, Haltestellen, Haltestellenbuchten, Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen und Gräben.

7 Seite 7 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal (2) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, insbesondere gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Zu den Grün- und Erholungsanlagen gehören unter anderem auch Verkehrsgrünanlagen, Sport- und Bolzplätze, allgemein zugängliche Kinderspielplätze und Gemeindefriedhöfe. Schwerpunkte bilden der Röhrsdorfer Landschaftspark, das Naturschutzgebiet Spargrund, und das Gebiet des Schlosses Weesenstein (Schloss und Park). (3) Öffentliche Einrichtungen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind insbesondere in öffentlichen Bereichen befindliche Brunnen, Wasserbecken, Gewässer, Wartehäuschen, Telefonzellen, Sitzgelegenheiten, Spielgeräte sowie Abfall- und Wertstoffbehälter. (4) Kleinabfälle im Sinne dieser Polizeiverordnung sind zum Beispiel Zigarettenschachteln, Dosen, Obstabfälle, Zigarettenstummel, Kaugummis, Pizzaschachteln oder Taschentücher. Abschnitt 2 Umweltschädliches Verhalten 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Besprühen, Bemalen (1) Das Anbringen von Plakaten, Beschriftungen, Besprühungen oder Bemalungen ist auf Flächen im Sinne des 2 verboten. Gleiches gilt für Privateigentum an Stellen, die von Flächen im Sinne des 2 oder von Bahnanlagen aus sichtbar sind, soweit es nicht um sog. Anliegergebrauch handelt. Dieses Verbot gilt nicht für das mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde erfolgte Plakatierung auf den dafür zugelassenen Plakatträgern (z.b. Plakatsäulen, Werbetafeln, Anschlagtafeln) bzw. für das Beschriften und Bemalen speziell dafür von der Ortspolizeibehörde zugelassener Flächen. (2) Wer entgegen 3 Absatz 1 außerhalb von zugelassenen Plakatträgern plakatiert, andere als dafür zugelassene Fläche beschriftet, besprüht oder bemalt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. (3) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in Abs. 1 geregelten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes oder eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zu befürchten ist. (4) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung (SächsBO), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraße und Ortsdurchfahrten in der Stadt Dohna, der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraße und Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Müglitztal sowie die Rechte Privater an ihrem Eigentum bleiben von dieser Regelung unberührt. 4 Tierhaltung (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden. (2) Hunde dürfen außerhalb bebauter Ortschaften und geschlossener Räume ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf die Tiere einwirken kann, nicht frei herumlaufen. (3) Hunde sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen im Sinne des 2 generell an der Leine zu führen. Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansammlungen einen Maulkorbtragen. (4) Der Halter von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen sowie anderer Tiere, die ebenso wie diese durch Körperkraft, Gift oder Verhalten Personen gefährden können, hat der Ortspolizeibehörde den Besitz dieser Tiere unverzüglich anzuzeigen. (5) Auf Flächen im Sinne des 2 ist es untersagt, Tiere zum Zweck des Erbettelns oder Sammelns von Geld oder Sachleistungen zur Schau zu stellen. (6) 28 der Straßenverkehrsordnung, 121 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sowie das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) bleiben von dieser Regelung unberührt. 5 Verunreinigung durch Tiere (1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen i. S. v. 2, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen. (2) Der Tierhalter bzw. -führer hat sein Tier von öffentlich zugänglichen Liegewiesen und Kinderspielplätzen fernzuhalten. (3) Die entgegen Abs. 1 und 2 durch Tiere verursachten Verunreinigungen sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich zu beseitigen. Zu diesem Zweck haben sie geeignete Hilfsmittel (z.b. Tüten, Papier oder Ähnliches) mit sich zu führen und auf Verlangen dem gemeindlichen oder polizeilichen Vollzugsdienst vorzuweisen. (4) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) sowie des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) bleiben von dieser Regelung unberührt. 6 Katzen- und Taubenfütterungsverbot Wildlebende Katzen, Wildtauben und verwilderte Haustauben dürfen nicht gefüttert werden. Ausgenommen ist die Taubenfütterung in Zuchtanlagen. 7 Abspritzen, Waschen von Fahrzeugen (1) Das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen ist untersagt. (2) Beim Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen außerhalb öffentlicher Straßen ist zu vermeiden, dass schädliche und nicht abbaubare Stoffe in öffentliche Abwasseranlagen oder in das Grundwasser gelangen. (3) Die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) bleiben von dieser Regelung unberührt. Abschnitt 3 Schutz vor Lärmbelästigungen 8 Schutz der Nachtruhe (1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen. (2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen die Durchführung von Arbeiten und anderen Lärm verursachenden Handlungen in der Nacht erfordern. Soweit für die Arbeiten nach sonstigen Vorschriften eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehörde über die Zulassung der Ausnahme. (3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BIm- SchG) sowie des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (SächsSFG) bleiben von dieser Regelung unberührt. 9 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä. (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenem Fenster, auf offenen Balkonen oder im Freien betrieben oder gespielt werden. (2) Abs. 1 gilt nicht: a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen, b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen. (3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen bleiben unberührt.

8 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Seite 8 10 Lärm aus Veranstaltungsstätten (1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm nach außen dringt, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. (2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch für die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten bzw. Versammlungsräumen. (3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des Gaststättengesetzes (SächsGastG), des Versammlungsgesetzes (VersG), der Sächsischen Bauordnung sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen bleiben von dieser Regelung unberührt. 11 Benutzung von Sport- und Spielstätten (1) Öffentlich zugängliche Sport-, Bolz- und Kinderspielplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit von Uhr bis Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen Uhr und Uhr nur in der Weise benutzt werden, dass keine erheblichen Lärmbelästigungen entstehen. Die öffentlichen Spielplätze sind für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr vorgesehen. Darunter fällt nicht der bis Uhr unter Aufsicht durchgeführte Trainingsbetrieb der Sportvereine auf Sportplätzen. (2) Abs. 1 gilt nicht für die Nutzung im Rahmen von Sportveranstaltungen bzw. die Nutzung durch Schulen, Kindertagesstätten und Kinderkrippen. Insoweit sind die jeweiligen Nutzer allerdings dazu verpflichtet, besondere Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Anwohner zu nehmen. (3) Auf öffentlichen Spielplätzen herrscht Rauch- und Alkoholverbot. (4) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen 18. Verordnung bleiben von dieser Regelung unberührt. 12 Haus- und Gartenarbeiten (1) Haus- und Gartenarbeiten, welche die Ruhe anderer unzumutbar stören, dürfen an Werktagen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr und 20:00 bis 07:00 Uhr nicht durchgeführt werden. Zu den Arbeiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsgeräten, das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das Schleifen, das Holz spalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u. ä. (2) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie der 8. Bundesimmissionsschutzverordnung (= Rasenmähverordnung) bleiben von dieser Regelung unberührt. 13 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern (1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter (Wertstoffcontainer) ist Montag bis Samstag in der Zeit von Uhr bis Uhr, und an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet. (2) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen. (3) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist untersagt. (4) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen, des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG) sowie des Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen (SächsABG) bleiben unberührt. Abschnitt 4 Öffentliche Beeinträchtigungen 14 Aggressives Betteln und andere öffentliche Beeinträchtigungen (1) Auf Flächen im Sinne von 2 dieser Verordnung ist es untersagt a) aggressiv zu betteln, aggressives Betteln liegt bei besonders aufdringlichem Betteln vor, z. B. wenn der Bettler dem Passanten den Weg zu verstellen versucht und/oder ihn durch Zupfen oder Festhalten an der Kleidung körperlich berührt, ferner, wenn der Passant beschimpft wird, weil der nichts geben will, b) durch aggressives Verhalten, welches durch Alkohol- bzw. Rauschmittelgenuss hervorgerufen ist, z. B. besondere Aufdringlichkeit in Form von wiederholtem Anfassen oder in den Weg stellen, c) andere mehr als unvermeidbar zu beeinträchtigen, d) die Notdurft zu verrichten, e) zu lagern oder zu nächtigen, f) Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen, g) Gegenstände liegen zu lassen, wegzuwerfen oder außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse abzulegen, h) Brunnen, Wasserbecken, Gewässer, Wartehäuschen, Abfall-, Blumen-, Wertstoffbehälter, Sitzgelegenheiten, Spielgeräte, Schilder und andere öffentliche Ausrüstungen zweckwidrig zu benutzen. (2) Die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, des Sächsischen Wassergesetzes, des Indirekteinleitergesetzes (IndEin1G), des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG) sowie des Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen (SächsABG) bleiben von dieser Regelung unberührt. 15 Abbrennen offener Feuer (1) Für das Abbrennen von offenen Feuern ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich. Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüblichen Grillmaterialien (z. B. Grillbrikett) in handelsüblichen Grillgeräten. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht. (2) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z. B. extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe des Waldes, die unmittelbare Nähe eines Lagerfeuers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein. (3) Auf Flächen im Sinne des 2 dieser Verordnung ist es verboten außerhalb zugelassener Feuerstellen ein offenes Feuer zu unterhalten. (4) Die Vorschriften des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG) sowie des Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen (Sächs- ABG), der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen, des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG), des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen sowie der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen bei austauscharmen Wetterlagen werden von dieser Regelung nicht berührt. Abschnitt 5 Schutz der Grünund Erholungsanlagen 16 Verhalten in Grün- und Erholungsanlagen In den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt 1. Beete, Anpflanzungen und sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege und Plätze und der besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten und zu befahren;

9 Seite 9 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal 2. zu nächtigen; 3. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten, Wegesperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedungen und Sperren zu überklettern; 4. außerhalb der Kinderspielplätze und der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch andere gestört oder belästigt werden; 5. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Anlagenteile zu verändern oder aufzugraben und außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen; 6. Pflanzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu entfernen; 7. Hunde frei umherlaufen zu lassen; auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden; 8. Spielgeräte, Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen und andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu besprühen, zu beschmutzen oder zu entfernen; 9. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen und in ihnen unerlaubt zu fischen; 10. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen sowie außerhalb der dafür besonders bestimmten und entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen und Schlittschuhlaufen) zu treiben, zu reiten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren; 11. Parkwege mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zu befahren und Fahrzeuge abzustellen, dies gilt nicht für Kinderwagen und Krankenfahrstühle sowie für Kinderfahrzeuge, eine weitere Nutzung der Parkwege, etwa durch das Befahren mit Rollerskates oder Skateboards hat zu unterbleiben, wenn dadurch andere gefährdet oder erheblich belästigt werden. Abschnitt 6 Bekämpfung von Ratten 17 Anzeige- und Bekämpfungspflicht (1) Die Eigentümer von Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften sind, wenn sie Rattenbefall feststellen, zur unverzüglichen Anzeige gegenüber der Ortspolizeibehörde und Bekämpfung des Rattenbefalls verpflichtet. Die Bekämpfungsmaßnahmen sind solange zu wiederholen, bis der Rattenbefall beseitigt ist. (2) Wer die tatsächliche Gewalt über die Grundstücke innerhalb geschlossener Ortschaften ausübt, ist neben dem Eigentümer für die Rattenbekämpfung verantwortlich. Er ist anstelle des Eigentümers verantwortlich, wenn er die tatsächliche Gewalt gegen den Willen des Eigentümers ausübt. 18 Bekämpfungsmittel Die Anwendung von Rattenbekämpfungsmitteln richtet sich nach den dafür geltenden besonderen Vorschriften. 19 Vorbeugung gegen Rattenbefall Abfallstoffe, vor allem Küchen- und Futterabfälle, Müll und Unrat, die einen Rattenbefall begünstigen, sind vor der Bekämpfung zu entfernen. Nach Beendigung der Bekämpfung müssen Vorkehrungen, gegebenenfalls auch baulicher Art, getroffen werden, die einem Neubefall entgegenwirken. 20 Schutzvorkehrungen (1) Bekämpfungsmittel (Giftstoffe, Fallen etc.) sind so anzuwenden, dass Menschen, Tiere und die Umwelt nicht gefährdet werden. Ködermittel dürfen nur verdeckt in Köderstationen ausgelegt werden. Anfallende Tierkadaver und Bekämpfungsmittelreste sind nach Beendigung der Bekämpfung ordnungsgemäß zu beseitigen und zu entsorgen. (2) Während der Anwendung von Bekämpfungsmitteln müssen auffallende Warnzettel auf die Bekämpfung hinweisen. Die Warnung muss den Namen des Anwenders, das Datum des Beginns und bei Verwendung von Giftpräparaten, den Namen des Wirkstoffes, sowie das Gegenmittel bei Vergiftungen enthalten. Nach Beendigung der Bekämpfung sind alle Warnzettel wieder abzunehmen. (3) Schädlingsbekämpfungsunternehmen dürfen das Gift nur in Gegenwart eines nach 17 Verpflichteten oder seines Beauftragten auslegen. 21 Duldungspflicht (1) Wer zur Rattenbekämpfung verpflichtet ist, hat den Beauftragten der Ortspolizeibehörde zur Feststellung des Rattenbefalls und zur Überwachung der Rattenbekämpfung das Betreten seiner Grundstücke zu gestatten und auf Verlangen Auskunft zu erteilen. (2) Bei einer nach 22 allgemein angeordneten Rattenbekämpfung haben auch nicht nach 17 Verpflichtete das Auslegen von Bekämpfungsmitteln auf ihren Grundstücken zu dulden. 22 Allgemeine Bekämpfungsmaßnahmen (1) Die Ortspolizeibehörde kann eine allgemeine Rattenbekämpfung durch die nach 17 Verpflichteten für die ganze Stadt oder einen Teil des Stadtgebietes anordnen. In der Anordnung ist der Zeitraum festzulegen, währenddessen die Rattenbekämpfung durchzuführen ist. (2) Die allgemeine Rattenbekämpfung nach Abs. 1 kann einem sachkundigen Schädlingsbekämpfungsunternehmen übertragen werden. (3) Die Kosten der Bekämpfung haben die nach 17 Verpflichteten zu tragen. 23 Ausnahmen Auf Antrag können von der Ortspolizeibehörde bei allgemein angeordneten Rattenbekämpfungen solche Grundstücke von der Bekämpfung ausgenommen werden, auf denen der Verfügungsberechtigte diese durch sachkundige Personen nachweislich selbst ausführen lässt. Abschnitt 7 Anbringen von Hausnummern 24 Hausnummern (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen. (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes bestimmen, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist. Abschnitt 8 Schlussbestimmungen 25 Zulassung von Ausnahmen Entsteht für den Betroffenen eine unzumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.

10 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Seite Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 17 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes (SächsPolG) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 3 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet, besprüht oder bemalt, 2. entgegen 4 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere Menschen, Tiere oder Sachen belästigt oder gefährdet werden, 3. entgegen 4 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass Hunde außerhalb bebauter Ortschaften und geschlossener Räume nicht ohne geeignete Aufsichtsperson frei herumlaufen, 4. entgegen 4 Abs. 3 nicht dafür sorgt, dass der Hund angeleint ist bzw. einen Maulkorb trägt, 5. entgegen 4 Abs. 4 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, 6. entgegen 5 Abs. 2 ein Tier nicht von öffentlich zugänglichen Liegewiesen oder Kinderspielplätzen fernhält, 7. entgegen 5 Abs. 3 die durch Tiere verursachten Verunreinigungen nicht unverzüglich entfernt oder keine für die Entfernung geeigneten Hilfsmittel bei sich trägt, 8. entgegen 6 verwilderte Haustauben, Wildtauben oder wildlebende Katzen füttert, 9. entgegen 7 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen abspritzt oder wäscht, 10. entgegen 8 Abs. 1 ohne eine Ausnahmegenehmigung nach 8 Abs. 2 zu besitzen, die Nachtruhe anderer mehr als unvermeidbar stört, 11. entgegen 9 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Musikinstrumente oder ähnliche Geräte so benutzt, dass andere unzumutbar belästigt werden, 12. entgegen 10 Abs. 1 aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere unzumutbar belästigt werden, 13. entgegen 11 Abs. 1 Sport-, Bolz- und Kinderspielplätze benutzt, 14. entgegen 11 Abs. 3 auf öffentlichen Spielplätzen das Rauchund Alkoholverbot missachtet, 15. entgegen 12 Abs. 1 Haus- oder Gartenarbeiten, welche die Ruhe anderer stören, an Werktagen außerhalb der zugelassenen Zeit durchführt, 16. entgegen 13 Abs. 1 Montag bis Samstag außerhalb der zugelassenen Zeit Wertstoffe in die dafür vorgesehenen Behälter einwirft, 17. entgegen 13 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer stellt, 18. entgegen 13 Abs. 3 größere Abfallmengen oder Abfälle, die in Haushalten oder Gewerbebetrieben anfallen, in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einbringt, 19. entgegen 14 Abs. 1 aggressiv bettelt, durch Alkohol- bzw. Rauschmittelgenuss hervorgerufenes Verhalten andere mehr als unvermeidbar beeinträchtigt oder die Notdurft verrichtet, lagert oder nächtigt, Gegenstände ordnungswidrig entsorgt und Einrichtungen zweckwidrig benutzt, 20. entgegen 15 Abs. 1 ein Feuer abbrennt, obwohl er dazu keine Erlaubnis besitzt, 21. entgegen 16 Nr. 1 Beete, Anpflanzungen und sonstige Anlagenflächen betritt, 22. entgegen 16 Nr. 2 in den Grün- und Erholungsanlagen nächtigt, 23. sich entgegen 16 Nr. 3 außerhalb der freigegebenen Zeiten in nicht dauernd geöffneten Anlagen oder Anlagenteilen aufhält, Wegesperren beseitigt oder verändert oder Einfriedungen und Sperren überklettert, 24. außerhalb der Kinderspielplätze und der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze entgegen 16 Nr. 4 spielt oder sportliche Übungen treibt, 25. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile nach 16 Nr. 5 verändert oder aufgräbt oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer macht, 26. Pflanzen, Gras, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine entgegen 16 Nr. 6 entfernt, 27. entgegen 16 Nr. 7 Hunde frei umherlaufen lässt oder Hunde auf Kinderspielplätze und Liegewiesen mitnimmt, 28. Spielgeräte, Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen und andere Einrichtungen entgegen 16 Nr. 8 beschriftet, beklebt, bemalt, besprüht, beschmutzt oder entfernt, 29. entgegen 16 Nr. 9 Gewässer oder Wasserbecken verunreinigt oder unerlaubt darin fischt, 30. entgegen 16 Nr. 10 Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte benutzt oder außerhalb der dafür bestimmten oder entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport betreibt, reitet, zeltet, badet oder Boot fährt, 31. Parkwege mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern entgegen 16 Nr. 11 befährt oder Fahrzeuge abstellt oder Parkwege anderweitig benutzt und andere dadurch gefährdet oder erheblich belästigt werden, 32. entgegen 17 Abs. 1 oder Abs. 2 als Verpflichteter festgestellten Rattenbefall nicht unverzüglich der Ortspolizeibehörde anzeigt oder keine Rattenbekämpfung nach den Vorschriften dieser Verordnung durchführt oder die Bekämpfungsmaßnahmen nicht solange wiederholt bis der Rattenbefall beseitigt ist, 33. die in 19 vorgeschriebenen vorbeugenden Maßnahmen gegen den Rattenbefall nicht trifft, 34. entgegen 20 Abs. 1 Bekämpfungsmittel falsch anwendet, Ködermittel unverdeckt auslegt oder Tierkadaver und Bekämpfungsmittelreste nach Beendigung der Bekämpfung nicht ordnungsgemäß beseitigt oder entsorgt, 35. Warnzettel im Sinne des 20 Abs. 2 nicht oder nicht auffallend anbringt oder unvollständig ausfüllt, 36. als Verpflichteter entgegen 21 den Beauftragten der Ortspolizeibehörde zur Feststellung des Rattenbefalls und zur Überwachung der Rattenbekämpfung das Betreten seiner Grundstücke nicht gestattet und auf Verlangen keine Auskunft erteilt oder bei einer nach 22 allgemein angeordneten Rattenbekämpfung das Auslegen von Bekämpfungsmitteln auf seinem Grundstück nicht duldet, 37. entgegen 24 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht, 38. entgegen 24 Abs. 2 unleserliche Hausnummernschilder nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend anbringt. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach 25 zugelassen worden ist. (3) Ordnungswidrigkeiten können nach 17 Abs. 2 des Sächsischen Polizeigesetzes und 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes für Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 5 EUR und höchstens EUR und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500 EUR geahndet werden. 27 Inkrafttreten (1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Polizeiverordnung der Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal vom 21. November 2000 (Beschluss Nr. VGA-18/3/2000) und die erste Änderung der Polizeiverordnung der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal vom 22. Mai 2002 (Beschluss Nr. 668/37/2002) außer Kraft. Dohna, Dr. Ralf Müller Bürgermeister Stadt Dohna Vors. des Gemeinschaftsausschusses

11 Seite 11 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Hinweis nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung vom Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn (1) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, (2) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, (3) der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, (4) vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dohna, Dr. Ralf Müller Bürgermeister Stadt Dohna Vors. des Gemeinschaftsausschusses Jubilare Der Bürgermeister gratuliert allen Bürgerinnen und Bürgern, die im Dezember ihren Geburtstag feiern Dohna am Frau Friedgard Richter zum 79. Geburtstag am Herrn Heinz Roll zum 83. Geburtstag am Frau Rosemarie Schneider zum 70. Geburtstag am Frau Hanna Hiersche zum 89. Geburtstag am Frau Renate Pusch zum 76. Geburtstag am Frau Marianne Strauch zum 73. Geburtstag am Herrn Werner Lehmann zum 76. Geburtstag am Herrn Eberhard Kirbach zum 72. Geburtstag am Frau Gundula Welskop zum 71. Geburtstag am Herrn Christian Bumann zum 77. Geburtstag am Frau Eva Grosche zum 74. Geburtstag am Frau Christa Oese zum 78. Geburtstag am Herrn Joachim Pirnbaum zum 82. Geburtstag am Frau Charlotte Exner zum 92. Geburtstag am Frau Helga-Roswitha Radoy zum 72. Geburtstag am Frau Maria Wolf zum 83. Geburtstag am Herrn Franz Bodesinsky zum 76. Geburtstag am Frau Gisela Dreßler zum 75. Geburtstag am Herrn Reinhard Großer zum 71. Geburtstag am Frau Liddy Hauck zum 92. Geburtstag am Herrn Karl-Heinz Kühne zum 80. Geburtstag am Herrn Lothar Rietig zum 73. Geburtstag am Frau Karin Schott zum 70. Geburtstag am Herrn Manfred Nitzsche zum 75. Geburtstag am Frau Felicitas Hillig zum 88. Geburtstag am Frau Christa Böttcher zum 75. Geburtstag am Frau Ilse Günther zum 94. Geburtstag am Frau Christa Schulze zum 72. Geburtstag am Frau Margot Ungermann zum 87. Geburtstag am Frau Margitta Bernhardt zum 76. Geburtstag am Frau Erika Härtel zum 70. Geburtstag am Herrn Herbert Scholz zum 71. Geburtstag am Frau Christina Schönfeld zum 70. Geburtstag am Herrn Hans-Joachim Wolf zum 71. Geburtstag am Herrn Hans-Dieter Fritzsche zum 71. Geburtstag am Frau Gertrud Hofmann zum 90. Geburtstag am Frau Ruth Ruckert zum 78. Geburtstag am Frau Elsbeth Mückenheim zum 89. Geburtstag am Frau Gudrun Schneider zum 76. Geburtstag am Herrn Wilfried Kühnel zum 72. Geburtstag am Herrn Gerhard Miersch zum 91. Geburtstag am Frau Karin Herrmann zum 71. Geburtstag am Herrn Claus Lindner zum 73. Geburtstag am Frau Erika Sauer zum 72. Geburtstag OT Borthen am Herrn Dr. Klaus Griesbach zum 76. Geburtstag am Frau Waltraud Schmidt zum 73. Geburtstag am Frau Anna Nitschke zum 78. Geburtstag am Frau Renate Zeibig zum 73. Geburtstag am Frau Karin Bormann zum 70. Geburtstag OT Burgstädtel am Frau Christfriede Heide zum 83. Geburtstag am Herrn Horst Greif zum 86. Geburtstag OT Köttewitz am Frau Margarete Flint zum 84. Geburtstag am Frau Ilse Groß zum 94. Geburtstag am Frau Christa Ensenbach zum 82. Geburtstag am Herrn Hans-Dieter Schiepek zum 74. Geburtstag am Frau Margarete Lohs zum 83. Geburtstag am Frau Ilse Lori zum 81. Geburtstag am Herrn Gunter Hauswald zum 74. Geburtstag am Herrn Hellmut Michel zum 85. Geburtstag OT Krebs am Herrn Hans-Jörg Bieniek zum 72. Geburtstag am Frau Marianne Balle zum 77. Geburtstag OT Meusegast am Herrn Gerhard Stoppe zum 78. Geburtstag am Herrn Günter Amelingmeyer zum 74. Geburtstag am Frau Brigitte Grüger zum 70. Geburtstag am Herrn Dr. Roland Müller zum 74. Geburtstag OT Sürßen am Frau Gerlinde Kobisch zum 70. Geburtstag Nächster Erscheinungstermin: Freitag, der 6. Dezember 2013 Nächster Redaktionsschluss: Donnerstag, der 28. November 2013

12 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Seite 12 Kirchliche Nachrichten Kirchennachrichten der Ev.-Luth. Kirchgemeinden St. Marien Dohna, Burkhardswalde-Weesenstein und Maxen Unsere Gottesdienste vom 10. November bis 8. Dezember 10. November Drittletzter Sonntag des Kirchenjahres Burkhardswalde: Uhr Kirchweihfest mit Feier des Heiligen Abendmahls und Kindergottesdienst Weesenstein: Uhr Andacht in Wort und Musik Maxen: Uhr Predigtgottesdienst Dohna: Uhr Einladung zum Raststättengottesdienst in die Christuskirche Heidenau 17. November Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres Burkhardswalde: Uhr Predigtgottesdienst mit Prädikantin Müller Weesenstein: Uhr Andacht in Wort und Musik mit Prädikantin Müller Maxen: kein Gottesdienst Dohna: Uhr Bibelwochenabend 20. November Buß- und Bettag Burkhardswalde: Uhr Abendmahlsgottesdienst Dohna: Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Abschluss der Bibelwoche mit Prediger Markus Schubert 24. November Ewigkeitssonntag Burkhardswalde: Uhr Abendmahlsgottesdienst Weesenstein: Uhr Abendmahlsandacht Maxen: 9.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst Dohna: Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Chor Uhr Blasen des Posaunenchores auf dem Friedhof 1. Dezember 1. Sonntag im Advent Burkhardswalde: Uhr Abendmahlsgottesdienst Weesenstein: Uhr Andacht in Wort und Musik Maxen: Uhr Familiengottesdienst mit Taufgedächtnis Dohna: Uhr Familiengottesdienst 8. Dezember 2. Sonntag im Advent Burkhardswalde: Uhr Familiengottesdienst mit Taufgedächtnis Weesenstein: Uhr Andacht in Wort und Musik Maxen: kein Gottesdienst Dohna: Uhr Predigtgottesdienst Uhr Adventskonzert Straßensammlung für das Diakonische Werk Sachsen Vom 15. bis 24. November findet wieder eine Straßensammlung für das Diakonische Werk Sachsen statt. Die Sammlung ist in diesem Jahr bestimmt für Projekte, die die Zusammenarbeit in Städten und Dörfern fördern sollen. Bitte unterstützen Sie dieses Anliegen mit Ihrer Spende. Öffnungszeiten und Bankverbindungen der Pfarrämter Ev.-Luth. Pfarramt Burkhardswalde, Nr. 20, OT Burkhardswalde, Müglitztal, Telefon/Fax: , Öffnungszeiten: dienstags Uhr sowie donnerstags Uhr, Bankverbindung: Kontoinhaber: Kassenverwaltung Pirna, KD-Bank-LKG Sachsen, BLZ: Kto.: , IBAN DE , BIC: GENO DE D1 DKD, Verw-Zweck: RT Ev.-Luth. Pfarramt Dohna, Pfarrstr. 1, Dohna, Telefon: , Fax: , kg.dohna@evlks.de; Öffnungszeiten: montags, Uhr, dienstags Uhr und donnerstags, Uhr und Uhr, mittwochs und freitags geschlossen! Bankverbindung: Kontoinhaber: Kassenverwaltung Pirna, KD- Bank-LKG Sachsen IBAN DE , BIC: GENO DE D1 DKD, BLZ: ; Kto.: , Verw-Zweck: RT Friedhof: Kig Dohna, KD-Bank-LKG Sachsen, BLZ , Kto , Kirchgeldkonto: Kig Dohna, KD-Bank-LKG Sachsen, BLZ , Kto Ev.-Luth. Pfarramt Maxen, Maxener Str. 41, OT Maxen, Müglitztal, Telefon: , kg.maxen@evlks.de Öffnungszeiten: montags, Uhr Bankverbindung: Kassenverwaltung Pirna, KD-Bank-LKG Sachsen, BLZ: Kto.: IBAN DE , BIC: GENO DE D1 DKD, Verw.-Zweck: RT Anschrift: Ev.- Luth. Pfarramt u. Friedhofsverwaltung Tögelstr Dresden Tel: Fax: Gottesdienste in der Ev.- Luth. Kirchgemeinde Röhrsdorf/Lockwitz Unsere Gottesdienste vom bis Nov., Drittletzter So. im Kirchenjahr Kein Gottesdienst in Röhrsdorf 9.45 Uhr Bittgottesdienst für den Frieden in Lockwitz 17. Nov., Vorletzter So. im Kirchenjahr Kein Gottesdienst in Röhrsdorf 9.45 Uhr Familiengottesdienst zum Taufgedächtnis in Lockwitz 20. Nov., Buß- und Bettag Kein Gottesdienst in Röhrsdorf 9.45 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Lockwitz 24. Nov., Ewigkeitssonntag 8.30 Uhr Predigtgottesdienst mit Gedenken der Verstorbenen in Röhrsdorf 9.45 Uhr Predigtgottesdienst mit Gedenken der Verstorbenen in Lockwitz 1. Dez., 1. So. im Advent Kein Gottesdienst in Röhrsdorf 9.45 Uhr Familiengottesdienst in Lockwitz 8. Dez., 2. So. im Advent 8.30 Uhr Predigtgottesdienst in Röhrsdorf 9.45 Uhr Predigtgottesdienst in Lockwitz Extra Hinweis! Sonntag, , Uhr Posaunenblasen auf dem Friedhof Lockwitz Mit freundlichen Grüßen Chr. Keulich

13 Seite 13 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Freie evangelische Gemeinde (FeG) Dohna Pestalozzistraße 20, Dohna Telefon: Fam. Mauer Fam. Schilling info@dohna.feg.de Homepage: Regelmäßige Veranstaltungen: Sonntag Uhr - Gottesdienst und Kindertreff Mittwoch Uhr - Bibelgespräch Freitag Uhr - Jugendkreis mit der Baptistengemeinde Heidenau in der Waldstr. 16 An jedem dritten Dienstag im Monat trifft sich der Frauenkreis, an jedem dritten Mittwoch die Männerrunde. Beide Veranstaltungen beginnen jeweils um Uhr. Eckstein Gemeinde Dohna (Ev. Freikirche) Begegnungszentrum Burg Dohna, Pfarrstr. 6, Dohna Gemeindeleiter: Carsten Holey Büroöffnungszeiten: Dienstag & Donnerstag Uhr Telefon/Fax: / info@eckstein-dohna.de Homepage: Regelmäßige Veranstaltungen: Sonntag Uhr - Gottesdienst Dienstag Uhr - Hauskreise in Dohna Mittwoch Uhr - Hauskreis in Pirna Mittwoch Uhr - Junge Erwachsene 18 + (jeden Mi.) Freitag Uhr - Kidstreff und Royal Rangers 7 + (vierzehntäglich im Wechsel) Freitag Uhr - TeensTreffOne 12 + Freitag Uhr - Eckstein Jugend 15 + Beratung und Begleitung für Einzelne, Familien und Paare Petra Holey (Familientherapeutin) , , p.holey@eckstein-dohna.de - Termine nach Vereinbarung Kindertageseinrichtungen Kindergarten Bummi Leiterin: Grit Jachmann Stellv. Leiterin: Regina Henke Dohna, Georgstraße 2 Tel.: ; Fax: kindergarten-bummi@stadt-dohna.de Kindergarten Zwergenburg Leiterin Sylvia Liebscher OT Sürßen, Sürßen Nr. 26, Dohna Tel.: , Fax: kindergarten-zwergenburg@stadt-dohna.de Liebe Kinder, liebe Bewohner von Dohna, am , um 17 Uhr bekommen wir im Kinderhaus Bummi Besuch von Sankt Martin. Gemeinsam mit ihm und vielen bunten Lichtern wollen wir ihn begrüßen und zu einem Lampionumzug zur Burg in Dohna starten. Wir freuen uns wieder auf viele Teilnehmer und danken im voraus allen Helfern! Kinderhaus Bummi An alle Krebser Achtung aufgepasst! Meine Fuchsbaukinder sammeln wieder Altpapier!!! 14. November 2013 ab 9.30 Uhr Bitte legen Sie Ihre Zeitungen, Zeitschriften u. Kataloge gebündelt oder lose im Karton bis zur angegebenen Uhrzeit vor Ihrem Grundstück aus. Vielen Dank, Ihre Kinder vom Fuchsbau Schule Grundschule Marie Curie Sekretariat: Jeanette Gantze Burgstr. 15, Dohna Telefon: , Telefax: grundschule@stadt-dohna.de Oberschule Marie Curie Sekretariat: Sabine Masuch Burgstr. 15, Dohna Telefon: , Telefax: Internet: oberschule@stadt-dohna.de Kindergarten Am Fuchsbau Leiterin: Ria Grodde OT Krebs, Krebs Nr. 21, Dohna Tel.: , Fax: kindergarten-fuchsbau@stadt-dohna.de

14 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Seite 14 Bald nun ist Weihnachtszeit Traditionsgemäß finden am unsere Weihnachtsveranstaltungen in der Marie-Curie-Schule Dohna statt, zu denen wir Sie recht herzlich einladen! Mit einem bunten Weihnachtsprogramm präsentieren sich die Grund- und Oberschüler der Schule. Es werden für die Abendveranstaltung kostenfreie Eintrittskarten ausgegeben. Karten können Sie über die Schüler oder telefonisch im Sekretariat ( ) ab bestellen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! * * * * * * * 10:00 Uhr Weihnachtssingen in der Aula der Marie- Curie-Schule Dohna für die Kindergärten und die Öffentlichkeit 17:00-19:00 Uhr Weihnachtsbasar im Schulhaus Schnuppern Sie Weihnachtsduft, probieren Sie leckeres Gebäck und kaufen Sie kleine Weihnachtsgeschenke. Für Ihr leibliches Wohl ist natürlich auch in diesem Jahr wieder gesorgt. 19:00 Uhr Weihnachtssingen für die Öffentlichkeit und unsere Eltern Die Schüler und Lehrer der Marie-Curie-Schule Dohna Feuerwehr Nachruf Wir gedenken unserem verstorbenen, langjährigen Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Dohna Ortsfeuerwehr Gorknitz Löschmeister Reinhard Schulz Alles hat seine Zeit, es gibt eine Zeit der Freude, eine Zeit der Stille, eine Zeit des Schmerzes, der Trauer und eine Zeit der dankbaren Erinnerung Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Dohna Ortsfeuerwehr Gorknitz Vereine 20 Jahre Kulturverein Dohna e. V. Am 28. September 2013 konnten wir das 20-jährige Bestehen des Kulturverein Dohna e. V. feiern. Unseren Einladungen folgten viele Gäste und überbrachten ihre Glückwünsche und Geschenke. Dafür Danke an alle. Liebevoll ausgesuchte Geschenke schmücken jetzt unsere Räume und das Museum. Die geführten Gespräche und die ausgestellten Arbeiten sowie das Chorkonzert bestätigten uns, so weiterzumachen und die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen zu vertiefen. Nochmals Danke für Ihr Interesse und die Glückwünsche, Im Namen des Vorstandes Maria Pautzsch 20 Jahre Kulturverein Dohna e. V. am ein kurzer Überblick über die vergangenen Jahre - Der Kulturverein Dohna e. V. wurde am 28. September also auf den Tag genau - von 12 mutigen Mitgliedern gegründet. Hervorgegangen ist der Verein aus dem Kulturbund Heimatmuseum/Heimatgeschichte mit dem Ziel, das kulturelle Angebot in der Stadt zu bereichern. Zunächst waren es nur die Museumsfreunde - später kamen der Chor, am und der Zeichenzirkel, am dazu. Wir haben also im Frühjahr nächsten Jahres wieder ein 20-Jähriges im Chor. Inzwischen sind wir von 12 Gründungsmitgliedern auf stolze 67 in sechs verschiedenen Zirkeln angewachsen. Die Treue zum Kulturverein haben 20 Jahre behalten die Gründungsmitglieder Frau Lohberg, die auch 12 Jahre an der Spitze stand, Frau Möller, ebenfalls langjähriges Vorstandsmitglied, Herr Dr. Heymann, Herr Prof. Dr. Unger, zeitweiliger Leiter des Chores und Herr Körner, der noch heute den Zeichenzirkel leitet. Frau Reimann wurde 2001 in den Vorstand gewählt und ist heute noch aktives Mitglied im Museumsbeirat. Im Jahr 2010 gesellte sich die Gruppe Mittelalter erleben dazu und ab konnte der Klöppelzirkel seiner Freizeitbeschäftigung nachgehen. Ausschlaggebend für diesen Zirkel war die sehr schöne und zahlreich besuchte Sonderausstellung im Museum, die das anspruchsvolle Handwerk des Klöppelns zeigte und das Interesse von einigen Frauen weckte dies zu erlernen. Ein Jahr später, am war der Start für unseren bisher letzten Zirkel - dem Kreativen Gestalten. Bei uns wird nicht nur gesungen, gezeichnet, geklöppelt, gestrickt, gefilzt, gebastelt und campiert anno 1200, sondern sie können auch mit uns im Museum auf Spurensuche gehen. Eine Vielzahl von Veranstaltungen sind in 20 Jahren geboten worden. Alle aufzuzählen wäre zu aufwendig, einzelne hervorzuheben zu ungerecht, denn jedes Angebot hatte seinen besonderen Reiz. Unser Kulturangebot reichte von Museumsfesten und Chorkonzerten über Buchlesungen, Vorträgen, Ritterspielen und mehr bis hin zu Angeboten für Kinder während den Ferienzeiten. Aber eine große Herausforderung waren die zahlreichen Veranstaltungen mit unseren indischen Gästen. Diese Angebote wollen wir auch weiterhin bieten und noch die eine oder andere Besonderheit dazu. Ansprechen möchte ich auch den Einzug in unsere neuen Räume hier im Museum. Begonnen haben wir ab auf der Burgstraße 5 unsere Zirkelarbeit zu konzentrieren. Dank der lobenswerten Entscheidung der Stadt sind wir ab Mieter in diesem Haus, Am Markt 2. Wir haben uns hier sehr gut eingerichtet und möchten mit unseren Zirkeln das Interesse der Bürger in Dohna und Umgebung für eine anspruchsvolle und gesellige Freizeitbeschäftigung wecken. Für unsere Vereinsmitglieder halten wir im Jahresplan einige Aktivitäten fest, die je nach Interesse und Zeit angenommen werden. Die Geselligkeit sollte aber in jedem Fall Vorrang haben. Eine Neuerung musste unser Chor im Jahr 2008 erfahren. Der langjährige Chorleiter, Herr Flemming, ging in den verdienten Ruhestand. Mit Herrn Gernot Jerxsen konnte ein neuer Chorleiter ab Januar 2008 gewonnen werden und neues, frisches Liedgut wird seitdem - auch in Zusammenarbeit mit anderen Chören - geboten. Unserem Ziel, feste Veranstaltungsreihen in Dohna zu etablieren, kommen wir Schritt für Schritt näher und hoffen, damit ein breites Publikum zu erreichen. Vielleicht entscheidet sich der eine oder andere für eine Mitarbeit in unserem Verein. Wir freuen uns über jeden Interessenten. Unser Flyer zeigt Ihnen den Weg. Wir danken unseren Sponsoren und der Stadt Dohna für ihre Unterstützung. Für Fragen und Informationen haben unsere Mitglieder ein offenes Ohr. In diesem Sinne - Auf weitere erfolgreiche Jahre - Maria Pautzsch Vorstandsvorsitzende Kulturverein Dohna e. V. Herbstwanderung Kulturverein e. V. Dohna Schon lange stand fest, am 12. Oktober gehen wir wandern. Die Planung dafür hatte wie immer Hans Jürgen Schmidt übernommen. Nun kann man ja planen wann und wo es hingehen soll - aber nicht das Wetter. Am 11. Oktober, einen Tag zuvor, hat es geregnet (geschüttet), die Prognosen waren schlecht. Die Nacht durch regnete es weiter, am Morgen sah es günstig aus. Augen zu und durch dachten wir, und das war gut so.

15 Seite 15 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Wir, es waren 13 Wanderfreunde, trafen uns in Pirna am Busbahnhof, um mit dem Bus nach Hohnstein zu fahren. Der Text eines Chorliedes Im Nebel lieget noch die Welt, noch träumen Wald und Wiesen traf voll zu. In Hohnstein angekommen hatte sich das Wetter gemausert. Ob der Hans Jürgen doch einen Draht nach oben hat? Wer weiß? Der Grüne Wanderweg führte uns über die Gautschgrotte, durch Wald und Wiesen zum Brand. Wir waren alle guter Dinge. In der Gautschgrotte trafen wir auf eine Wandergruppe, die den Kanon dona nobis pacem sangen. Da waren wir richtig, denn wir waren fast alle Sänger des Chores der Burgstadt Dohna. Gemeinsam geht alles besser, das haben wir probiert und den Kanon gemeinsam gesungen, war das eine Akustik in den Felsen! Weiter ging es in Richtung Brand. Plötzlich Pilzalarm. Zwei schöne große Steinpilze standen nicht weit vom Wegesrand. Und siehe da, es fanden sich auch noch mehr. Es wurde ein richtig schöner Beutel voll. Aber wir waren ja nicht zum Pilze sammeln unterwegs, sondern zum Wandern. Also ging es zielstrebig weiter. Schließlich kamen wir auf dem Brand an, wo ein Tisch bestellt war. Und das war gut so, denn wir waren bei Weitem nicht die Einzigen bei diesem herrlichen Herbstwetter. Tatsächlich - die Sonne schien und man konnte weit in das Land schauen. Wer hätte das früh gedacht. In der Brandbaude kann man wunderbar essen, was wir auch getan haben. Der Weg nach Hohnstein zum Bus führte uns über die Brandstraße bei noch gutem Wetter. Während der Wartezeit auf den Bus fing es an zu tröpfeln und während der Fahrt regnete es sich wieder ein. Es hätte nicht perfekter abgestimmt sein können. Fazit: Eine sehr schöne Herbstwanderung bei gutem Wetter. Vielen Dank unserem Wanderleiter. Herta Liesche Einladung Liebe Mitglieder, Freunde und Gäste! Das DRK Pirna Ortsgruppe Dohna lädt zu seiner diesjährigen Seniorenweihnachtsfeier ein: Ort: Dohna Kirchgemeindehaus Termin: Dienstag, den 3. Dezember 2013 Beginn: 15 Uhr Ende: gegen 18 Uhr Unkosten: Mitglieder und Freunde frei Gäste zahlen 5 Euro Wir möchten in diesem Jahr wieder ein paar schöne Stunden zum Jahresabschluss zusammen verbringen. Einlass wird 14 Uhr 30 sein. Danach wollen wir gemeinsam Kaffee trinken. Ab 16 Uhr wird die Musikschule Fröhlich ein vorweihnachtliches Programm darbieten. Zum Abschluss gibt es Kartoffelsalat, Würstchen und Glühwein. Wir hoffen auf rege Beteiligung und bitten um Mitteilung wer gefahren werden möchte. Bei Teilnahme bitte bei den Kassierern melden oder anrufen Ehrenamtliche Mitarbeiter gesucht Bleib bei mir, wenn ich Abschied nehme Der Ambulante Hospizdienst Dohna/Heidenau/ Osterzgebirge begleitet Schwerkranke und Sterbende auf ihrem letzten Weg. Engagierte Menschen schenken ihre Zeit und bleiben da, halten mit aus, hören zu, unterstützen diesen schwierigen Prozess. Ab Februar 2014 bieten wir einen Vorbereitungskurs für neue ehrenamtliche Hospizhelfer im Raum Dohna/Heidenau an. Fühlen Sie sich angesprochen? Möchten Sie nähere Auskünfte? Am , um 19:00 Uhr, findet ein Informationsabend statt, in den Räumlichkeiten des Hospizdienstes in Dohna, Burgstr. 77 Oder nehmen Sie Kontakt auf zu den Koordinatorinnen Eileen Hermus und Martina Crämer-Nann, Tel Burgstr. 77, Dohna. info@hospizdienst.osterzgebirge.johanniter.de Volkssolidarität-Ortsgruppe Röhrsdorf, Borthen, Burgstädtel, Tronitz, Sürßen, Gorknitz, Gamig, Bosewitz Jahresrückblick der Volkssolidarität Röhrsdorf Da sich unsere Ortsgruppe aus mehreren Ortschaften zusammensetzt, sind wir bemüht, unseren Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich in netter Runde öfter einmal auszutauschen, sich zu unterhalten, Spaß zu haben und Neues zu entdecken. Nicht umsonst heißt das Motto der Volkssolidarität Miteinander - Füreinander. Gern sind bei allen Veranstaltungen auch Gäste gesehen, die Freude an den kulturellen Darbietungen haben. Viele langjährige Helfer unterstützen die Vorsitzende Frau Kirsten bei der Organisation und Durchführung. So war auch für das Jahr 2013 unser Rahmenprogramm so aufgestellt, dass jeder auf seine Kosten kommen konnte. Vor Ort wurden folgende Veranstaltungen geplant und durchgeführt. - Frühjahrsauftakt, - Blütenfest, - Sommerfest, - Herbstvortrag, - Weihnachtsfeier. Außerdem fanden vier Busfahrten statt. - Johnsdorf als Ganztagstour, - eine Kaffeefahrt zum Sporthotel Neuhermsdorf, - ein Ausflug zum Hutzen-Nachmittag bei der singenden Wirtin - und eine Weihnachts-Überraschungsfahrt. Alle diese Aktivitäten wären ohne die vielen fleißigen Helfer nicht möglich. Wir bedanken uns bei ihnen recht herzlich und hoffen, dass in naher Zukunft wir auch jüngere Mitglieder werben können. Zurzeit liegt fast die ganze Arbeit in Händen von Senioren und diese werden ja bekanntlich nicht jünger. Sie sind es auch, die dort wo Hilfe gebraucht wird, z. B. Arztbesuche, Hilfe organisieren. Weiter überbringen sie persönliche Glückwünsche der Volkssolidarität zu runden Jubiläen. Dank möchten wir auch dem Betreiber der Bauernschänke in Röhrsdorf und Herrn Neubert vom Landschaftspflegeverband sagen. Mit beiden klappt die Zusammenarbeit bestens. Bedanken möchten wir uns auch bei der Stadt Dohna, die immer ein offenes Ohr für unsere Bedürfnisse und Wünsche hat. Doch ohne den vielseitigen, erfinderischen und liebevollen Einsatz von Frau Kirsten wäre all das nicht möglich. Ein großes Dankeschön im Namen aller Mitglieder Inge Habiger Ortsverein Dohna DRK - Gerald Bonczek Vorsitzender

16 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Seite 16 Der Rassekaninchenzüchterverein S98 Dohna/Heidenau e. V. lädt vom bis in den Sächsisch Böhmischen Bauernmarkt zur Kreisschau des Kreisverbandes der Rassekaninchenzüchter der Sächsischen Schweiz e. V. Ausgestellt werden die Zuchtergebnisse der Züchter aus den Vereinen S654 Rathmannsdorf, S511 Ulbersdorf, S223 Hohwald, S98 Dohna/ Heidenau, S129 Dürrröhrsdorf, S608 Stolpen, S496 Struppen, S214 Heidenau dem S634 Lohmen sowie der S600 Pirna zu Schau gestellt. Auf die Kreismeister sind alle Mitglieder sehr gespannt. Es werden u. a. Deutsche Riesen-, Blaue, Weiße und Schwarze Wiener-, Helle Großsilber-, Kalifornier-, Hasen, Widder-, Sachsengold-, Englische Schecken- sowie die Genter Bart-kaninchen zu sehen sein. Eine große Vielfalt von Rassen und Farbschlägen werden den Besuchern die Arbeit der Rassekaninchenzüchter etwas näher bringen. Für Fragen und Interessierte stehen die Züchter des Rassekaninchenzüchtervereins Dohna gern zur Verfügung. Geöffnet ist die Schau am Freitag von Uhr am Samstag dann Uhr und Sonntag Uhr. Am Sonntag 15:00 werden dann mit Hilfe des Schirmherrn, dem Bürgermeister von Dohna, Hr. Dr. Ralf Müller sowie dem Kreisvorsitzenden Gänter Zenker die Preise vergeben. Wir wünschen allen Ausstellern und Helfern großen Erfolg und gutes Gelingen. Allen Angehörigen und Mitstreitern ein gesegnetes Weihnachtsfest und besinnliche Tage zum Jahresende. Die Mitglieder des RKZV Dohna/Hdn. e. V. sowie Falko Zimmermann Die Nachwuchskicker starteten ebenfalls in die neue Spielserie und haben erste Erfolge zu verzeichnen. Unsere B-Junioren sind zurzeit Tabellensechster, mit 2 Siegen und einem Unendscheiden liegen sie fast im Soll. Die D-Junioren haben eine schwere Saison vor sich aber bisher 2 Erfolge sollten der Mannschaft Mut machen für die nächsten Aufgaben. Bei den E1-Junioren geht es rund, als ungeschlagener Tabellenführer erlebt der Zuschauer wahre Torefestivals. Bisher 50 Treffer erzielten die kleinen Kicker. Die 2. E-Junioren erwischten mit zwei Siegen einen optimalen Start, dann folgten Niederlagen gegen Gegner die fast 2 Jahre älter sind. Aber Kopf hoch Jungs, es gilt noch viel zu lernen, die nächsten Siege kommen bestimmt. Die kleinsten Chemiker im Punktspielbetrieb sind unsere F-Junioren, die mit Feuereifer gegen den Ball treten. Die ersten Erfolge stellen sich ein, die Spieler lernen in jedem Training mehr dazu. Unsere Zwergentruppe die G-Junioren, die meisten haben fast noch Windeln um, üben mit einer Begeisterung die uns hoffen lässt. Aber sie haben noch einen langen Weg vor sich bevor die ersten Erfolge gefeiert werden können. Die nächsten Spiele: 1. Männermannschaft , Uhr Neustadt - Dohna , Uhr Dohna - Bahratal , Uhr Kesselsdorf - Dohna , Uhr Pirna-Copitz 2. - Dohna 2. Männermannschaft , Uhr Wesenitztal - Dohna , Uhr Dohna 2. - Sebnitz , Uhr Bad Schandau - Dohna ,13.30 Uhr Gorknitz - Dohna 2. Nachwuchs B-Jun.: , Uhr Dohna/Müglitztal - Höckendorf Pokal , Uhr Wehlen - Dohna D - Jun.: in Wilsdruff , Uhr Dohna - Wesenitztal , in Weißig , in Sebnitz , 9.00 Uhr Dohna - Pirna/Copitz Helles Großsilberkaninchen SV Chemie Dohna Mitglied im Landessportbund Sachsen Hallo Liebe Fans, Sponsoren und Zuschauer nun wieder ein paar Zeilen zum Vereinsgeschehen. Erste Erfolge für Chemiemannschaften Nachdem im September die neue Saison für die Dohnaer Fußballmannschaften begonnen hat ziehen wir ein kleines Zwischenfazit. Die erste Männermannschaften begann die Saison erfolgreich mit den ersten Punktspielsiegen z. B. gegen Pirna - Copitz 3 : 1, einem souveränen Auswärtssieg bei der Reserve vom 1. FC Pirna (6 : 0) folgte die bisher einzige Niederlage gegen Dorfhain (0 : 2). Seitdem wurde kein Spiel mehr verloren und im Pokal steht man Achtelfinale. Unsere zweite Mannschaft startete mit einem klarem 4 : 0-Sieg gegen Gorknitz, danach folgten kleine Rückschläge, aber die Saison ist noch lang. Die neu zusammen gestellte Truppe muss erst noch zueinander finden, das dauert seine Zeit. E 1-Jun.: in Gorknitz , Uhr Dohna - Schönfeld in Hohnstein in Sebnitz , Uhr Dohna - Birkwitz E 2-Jun.: in Hohnstein , Uhr Dohna 2. - Schönfeld in Struppen in Langburkersdorf , Uhr Dohna 2. - Wesenitztal 2. F - Jun.: in Graupa in Pirna/Copitz , 9.00 Uhr Dohna - 1. FC Pirna Mitmachen bei der Fanwand Ja, ich möchte den SV Chemie Dohna e. V. mit einem jährlichen Betrag ab 50,00 an der Fanwand unseres Sportlerheims und auf der Homepage des Vereins unterstützen. Dieser Betrag soll für die Jugendarbeit (z. B. Trainingsgeräte, Trikots) und für die Gewährleistung des sicheren Transports der Kinder und Jugendlichen zum Training und zu Wettkämpfen eingesetzt werden.

17 Seite 17 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Zum Fußball Die Neustrukturierung unserer Mannschaften für das Spieljahr 2013/14 ist der demografischen Entwicklung geschuldet. Bereits auf dem Amateurfußball-Kongress des DFB im Februar 2012 wurde darüber erörtert und Hilfestellung gegeben. Reduzierte Spielerzahlen, Partien auf kleineren Spielfeldern sollte den Fußball beleben. Das wurde im Nachwuchsbereich konkret umgesetzt. Die neue Kleinfeldspielordnung macht s möglich. In den untersten Klassen (Männer) nicht! Hier streitet man sich noch ob das Klubsterben vor allem nur ländliche Regionen betrifft. Eine andere Entwicklung beobachtet man in Ballungsgebieten. Die Zusammenführung verschiedener Maßnahmen muss zu einer tragfähigen Lösung führen. Wer helfen möchte, kann unter Service den Vertrag auf unserer Hompage (Chemie-Dohna.de) herunterladen, ausfüllen und abgeben oder sich einfach beim Vorstand melden. Der Vorstand bedankt sich. Sportheim Dohna Öffnungszeiten Sky Bundesliga 1. & 2. Champions League LIVE erleben!!!! Di. - Fr. ab Uhr Sa., So. ab 9.00 Uhr durchgehend geöffnet, preiswertes Mittagessen Für den Vorstand Jens Marotzke Sport frei! Landsportverein Gorknitz 61 e. V. Mitglied im Landessportbund Sachsen Gorknitzer Dreikampf, Gedanken, Ergebnisse und Ansetzungen im Fußball, Doppelkopfturnier, Altpapiersammlung Eine Nachbetrachtung zum Gorknitzer Dreikampf Etwa 50 Kinder, Jugendliche und Erwachsene Gorknitzer und Gamiger starteten am 31. August beim zweiten Dreikampf. Sie kamen vom LSV und von der Rehabilitationsstätte Gut Gamig. In gemischten Mannschaften wurde Tischtennis, Volleyball und Fußball gespielt. Viel Spaß gab s schon bei den vorangegangenen Trainingstagen Gemeinsam ist besser. Man ist sich nähergekommen und hat die Erstauflage vom vorangegangenen Jahr erfolgreich fortgeführt. Gewonnen haben alle. Es gab ein T-Shirt (wurde mit viel Stolz getragen), eine Medaille für die Beteiligten und für das Siegerteam einen Pokal. Im Anschluss wurde gegrillt und Erfahrungen ausgetauscht. Unterstützung fand das Sportprojekt von der Ostsächsischen Sparkasse. Dem Sponsor sowie den Organisatoren besten Dank. Ein Engagement zur Integration, der seelisch Behinderten, in die Gemeinde. Glückliche Gesichter nach der Siegerehrung. Das Bestreben des LSV ist im Wettbewerb achtbar zu bestehen. Gut gelungen ist das im Nachwuchs. Hier arbeiten wir mit Sachsen Müglitztal und dem Heidenauer SV zusammen. Der Stand: E-Junioren Kleinfeld: SpG. Gorknitz/Heidenau 3 Nach 6 Spieltagen: 4 Siege, 1 Unentschieden, 1 Niederlage D-Junioren Kleinfeld: SpG Gorknitz/Müglitztal Nach 5 Spieltagen: 3 Siege, 1 Unentschieden, 1 Niederlage C-Junioren Großfeld: SpG. Heidenauer SV/LSV Gorknitz Nach 7 Spieltagen: 6 Siege, 0 Unentschieden, 1. Niederlage Im Männerbereich - Hier arbeiten wir als Spielgemeinschaft Müglitztal/LSV Gorknitz 2 zusammen und betreten Neuland in der 1. Kreisklasse Ost. Sportliche Schwierigkeiten (qualitativer Art) lassen noch keine genaue Zwischenbilanz zu. - Ein völlig verpatzter Start der Kreisligamannschaft sieht uns im Keller der Tabelle. Ein Lichtblick ist das Erreichen des Achtelfinale im Pokal gegen Graupa I mit 5 : 0 und Langburkersdorf I mit 3 : 2. Darauf wird man aufbauen. Fortsetzung Spielansetzungen Heimspiele Kreisliga Ost Sa., Uhr LSV Gorknitz I - SV Birkwitz I Sa., Uhr LSV Gorknitz I - SG Schönfeld I Rückrunde Sa., Uhr LSV Gorknitz I - Chemie Dohna 2 Heimspiele Nachwuchs E-Junioren: Kleinfeld Sa., Uhr SpG. Gorknitz/Heiden. 3 - Chemie Dohna 1. Sa., Uhr SpG. Gorknitz/Heiden. 3 - SV Wesenitztal Sa., Uhr SpG. Gorknitz/Heiden. 3 - TSV Graupa 2 D-Junioren: Kleinfeld Sa., Uhr SpG. Gorknitz/Müglitzt FC Pirna Sa., Uhr SpG. Gorknitz/Müglitzt. - SpG. Wehl./Wesenitzt. C-Junioren: Großfeld So., Uhr SpG. Heidenau/Gorknitz - SV Bannewitz So., Uhr SpG. Heidenau/Gorknitz - FSV Schlottwitz Doppelkopfturnier am 15. November Uhr im Sportheim Interessenten möchten sich bitte in die Teilnehmerliste, die in der Geschäftsstelle bzw. im Vereinsheim ausliegt, eintragen. Geschäftsstelle: Vereinsheim: Donnerstags, Uhr Samstags und sonntags (an Spieltagen) Uhr Für Teilnahme, Imbiss und Kartengeld sind bei der Eintragung in die Liste 8,50 Euro zu entrichten. Wir freuen uns auf euer Kommen.

18 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Seite 18 Altpapiersammlung am Samstag, dem , ab 9.00 Uhr Vom Erlös der Sammlung wollen wir Sport- und Trainingsartikel anschaffen. Sammeln Sie bitte Tageszeitungen, Zeitschriften, Illustrierte, Kataloge, Prospekte, Werbeblätter usw. aber keine Pappe. Das Sammelgut, gebündelt, vorm Grundstück abstellen, wir holen es im Laufe des Tages ab! Jederzeit können Sie es auch im Vereinsheim des LSV abgeben. Wir hoffen auf eine rege Beteiligung und bedanken uns im Voraus für Ihre Mithilfe. Für den Vorstand J. Hamann Jubilare Der Bürgermeister gratuliert allen Bürgerinnen und Bürgern, die im Dezember ihren Geburtstag feiern OT Burkhardswalde am Frau Dorle Morgenstern zum 89. Geburtstag am Frau Luise Ermer zum 75. Geburtstag am Frau Nora Hohmann zum 76. Geburtstag am Herrn Rudolf Schmidt zum 85. Geburtstag am Frau Ella Ebert zum 86. Geburtstag OT Falkenhain am Frau Ilse Bielke zum 77. Geburtstag am Frau Waltraut Bobe zum 73. Geburtstag OT Maxen am Herrn Herbert Fulde zum 93. Geburtstag am Frau Hildegard Schietzold zum 80. Geburtstag am Frau Margarita Kriegel zum 86. Geburtstag am Herrn Manfred Hoche zum 76. Geburtstag am Frau Brigitte Hofmann zum 74. Geburtstag am Herrn Bernd Götte zum 72. Geburtstag am Frau Margarete Preußker zum 76. Geburtstag OT Mühlbach am Frau Helga Pauland zum 73. Geburtstag am Herrn Peter Kotzott zum 72. Geburtstag am Herrn Gerd Wirthgen zum 70. Geburtstag am Frau Barbara Heik zum 73. Geburtstag am Herrn Erich Michael zum 83. Geburtstag am Herrn Roland Claus zum 72. Geburtstag am Herrn Paul Trojan zum 80. Geburtstag am Frau Ilse Striegnitz zum 77. Geburtstag am Frau Waltraud Jentsch zum 73. Geburtstag am Frau Christel Häschel zum 85. Geburtstag am Frau Christa Kleinert zum 79. Geburtstag am Frau Ruth Hille zum 85. Geburtstag am Frau Ingried Stenzel zum 78. Geburtstag OT Schmorsdorf am Herrn Heinz Löwe zum 85. Geburtstag OT Weesenstein am Herrn Walter Veith zum 77. Geburtstag Kirchliche Nachrichten Mitteilung in der SZ vom 12./13. Oktober: Aus drei Kirchen wird eine.../ein Vorstand, ein Hauptsitz in Heidenau. Die neue Kirchgemeinde wird den langen Namen Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Heidenau- Dohna-Müglitztal (!?) tragen. Lange gezielt und doch nicht getroffen... Gemeint ist die Entscheidung, Burkhardswalde an Heidenau und Dohna anzuschließen und dabei den Jahrhunderte bestehenden Kirchgemeindenamen aufzugeben. Zu Gunsten von Müglitztal! Das ist aber der Name der Kommune die sieben Ortschaften umfasst, von denen sich die Mehrzahl gar nicht dem Kirchgemeinde- Verband anschließt: Maxen mit Mühlbach, Schmorsdorf und Crotta; dazu Falkenhain (gehört kirchl. zu Dohna). Dagegen hat Burkhardswalde drei Kirchdörfer, die überhaupt nicht ans Müglitztal angrenzen, seit Jahrhunderten (s. Chronik 1900 und 2011) zur Kirchgemeinde Burkhardswalde gehören: Nentmannsdorf, Großröhrsdorf und Biensdorf. Ihnen wird der Name Müglitztal übergestülpt obwohl sie kommunal nichts mit dieser Gemeinde zu tun haben. Dem Landeskirchenamt möchte in Erinnerung gebracht werden, dass Bischof Hahn mit seinem Nachfolger Lic. Noth zur Visitation nach dem Krieg (1948) bei der großen Schar der Kirchvorsteher und Mitarbeiter (s. Foto) anmahnte: Lic. Noth, Dr. Klemm, Bischof Hahn Der Name Burkhardswalde bleibt für alle Zeiten und ist verbunden mit der Bekennenden Kirche gegen den Nationalsozialismus. Vor allem durch Ortspfarrer Dr. Hermann Klemm und seinen unerschrockenen Kampf gegen das Nazi-Regime (bis ins KZ Sachsenhausen). Tausende Menschen sind auch in meiner Zeit nicht zum Müglitztal, sondern zur weithin sichtbaren Kirche Burkhardswalde heraufgekommen, wo z. B. seit Gründung das Festival Sandstein und Musik vorrangig Aufnahme fand. Was wäre das, wenn Dohna seinen Namen im Siegel zu Gunsten eines Sammelbegriffs verlieren würde. Die Grimmaer freuen sich, dass sie an ihren Autos statt MTL (Muldental) wieder GRM lesen. Wie wichtig es ist, ein Pfarrhaus auf dem Berg als Missionsstation und nicht als Erbbaupacht zu erhalten, zeigte sich mir beim Kirchweih-Festgottesdienst in Börnersdorf (20.10.) bei Liebstadt. Familien und besonders Einzelpersonen im sog. Hinterland wollen ebenso Kontakt zu Pfarramt und Seelsorger halten, wie die Stadtbewohner (nicht ein oder zwei Tage für ein paar Stunden in der Woche). Pfr. i. R. Berthold, Weesenstein

19 Seite 19 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Kindertageseinrichtungen JUHU-biläum 6 im Spatzennest! Kaum zu glauben, aber wahr, der Maxener Kindergarten wird im November 40 Jahr! 40 Jahre Kinderlachen, nasse Hosen, manche Träne und die tollsten Sachen machen. Musizieren, spielen, basteln, spannende Projekte, Vorschule und freitags Sport so setzt sich bei den Spatzen Woche für Woche fort. Alle haben beim Kindergarten schmücken und Programm üben fein mitgemacht, deshalb haben wir uns für die Jubiläumswoche Folgendes ausgedacht: Montag, : Uhr Feierstunde mit geladenen Gästen zum Dank für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Für den Geburtstagskuchen sorgen unsere lieben Eltern. Dienstag, : Wir laden alle ehemaligen Mitarbeiter/innen des Kindergartens ein, mit uns eine Stunde bei Musik und Kaffee zusammen zu sein. Mittwoch, : Ab Uhr wird mit allen Eltern, Erzieherinnen und uns 21 Kindern im Gasthof Party gemacht. Es wird gesungen, getanzt und gelacht. Vielen Dank dem Gasthof Maxen dafür. Freitag, : Das Beste zum Schluss: Unser großer Bus-Ausflug nach Olbernhau ins - psst ist noch eine Überraschung. Wir berichten in der nächsten Ausgabe. Gute Fahrt! Mit großer Vorfreude sehen wir diesen aufregenden Tagen entgegen, sagen hiermit einfach mal DANKE und hoffen, dass sich im Spatzennest noch viele Kinder so wohlfühlen dürfen wie wir. Viele Grüße von den 21 Spatzen, den Erzieherinnen Frau Kretzschmar, Frau Jentzsch & Frau Scheuer und allen Eltern. Schule Grundschule Mühlbach Sekretariat: Kerstin Küchler Neue Straße 5, Müglitztal/OT Mühlbach Telefon: , Telefax: grundschule.muehlbach.sl@t-online.de Tag der offenen Tür in Mühlbach Auch in diesem Jahr öffnen sich wieder traditionsgemäß die Türen der Mühlbacher Grundschule. Am Montag, dem laden die Beschäftigten und Schüler der GS Mühlbach alle interessierten Bürger ein, sich in der Zeit von Uhr bis Uhr in der Schule umzusehen. Kleine Ausstellungen zur Arbeit der Kinder in der Schule und in den Arbeitsgemeinschaften, Möglichkeiten zum Spielen, Basteln und Malen für die kleinen Besucher und ein Schulcafé mit weihnachtlichem Ambiente stehen unseren Gästen zur Verfügung. Selbstverständlich sind unsere Lehrerinnen und Lehrer gerne bereit, alle Fragen zu beantworten. Mit einem weihnachtlichen Programm wollen wir den Tag ausklingen lassen. Über viele Besucher würden wir uns sehr freuen. Der Oktober brachte in der Grundschule Mühlbach wieder viel Leben in das Schulhaus. Die 3. Klasse besuchte die historische Mühle Bärenhecke. Durch die interessante Führung erfuhren die Kinder von der Backtradition der Mühle, die bis ins Jahr 1898 zurückgeht. Hier konnten alle miterleben, wie aus dem Korn Brot entsteht. Begeistert lösten die Schüler später ihre Aufgaben zu diesem Thema in der Schule. Ideen in Druck Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region.

20 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Seite 20 Der herrliche Herbst bescherte uns eine tolle Laubfärbung. Unsere Klassen zog es raus in die Natur. Von Schlottwitz bis Mühlbach ging die 3. Klasse auf Exkursion. Sie orientierten sich mit einer Wanderkarte und erfuhren Wissenswertes über Wanderzeichen, Himmelsrichtungen und Kartenzeichen. In der Ferne erkannten wir Berge, Gebäude und Orte. Die unterschiedlichsten Bäume und Sträucher bestimmten die Kinder und sammelten einen schönen Herbststrauch. Wir danken der Gemeinde, dass sie unsere Exkursionen finanziert. Dadurch ist es uns Lehrern möglich, auch Angebote außerhalb der Schule wahrzunehmen. Vor den Oktoberferien fand das traditionelle Seifenkistenrennen in Mühlbach statt. Dies war wieder eine gelungene Veranstaltung, die viele Zuschauer anzog. Viel Mut und Geschick bewiesen die jüngsten Starter. Trotz Regen rasten sie die Strecke hinunter. Am Ende siegte, wer zwei sehr gute Fahrten nach unten meisterte. 1. Georg Faber 2. Marcus Posthoff 3. Johann Faber 4. Svenja Kissau 5. Sina Walther 6. Luca Alexander Wolf 7. Timo Hensel 8. Constantin Zimmel 9. Hannes Lotter 10. Bastian Hensel Wir gratulieren allen Teilnehmern. GS Mühlbach - C. Himpel Vereine Der Heimatverein Burkhardswalde e. V. informiert 21. Ortsfest in Burkhardswalde Am 6. und 7. September feierten wir unser 21. Ortsfest. Petrus hatte wieder für schönes Wetter gesorgt, viele große und kleine Besucher waren zu Gast. In fröhlicher Runde kommt man ins Gespräch, erfreut sich aktiv oder passiv an Wettkämpfen oder schwingt am Abend das Tanzbein. Für ausreichend Essen und Trinken war gesorgt. Der Heimatverein Burkhardswalde bedankt sich bei allen Helfern und Sponsoren, die zum Gelingen beigetragen haben. Es ist schon eine gute Tradition, dass die Kirche für Besucher geöffnet war, die dann vom Turm in die wunderschöne Umgebung schauen konnten. Unser Kindergarten erfreute mit einem Kinderprogramm und sorgte am Sonnabend für Kaffee und Kuchen. Herr Dr. Grübner gestaltete für unsere Gäste einen hochinteressanten Luftbildervortrag. Summa summarum: Es war eine runde Sache. Das gibt es eigentlich nicht... Strohballenwettbewerb Sie haben kein Amtsblatt bekommen und müssen es beim Nachbarn lesen......dann sollten Sie schnell zum Telefon greifen, damit die nächste Ausgabe ganz sicher bei Ihnen ankommt! Unsere Info-Hotline ist für Sie besetzt. Mo. - Fr Uhr /

21 Seite 21 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Nun noch etwas in eigener Sache: Im Februar 2003 gründete sich unser Heimatverein. Wir hatten also unser 10-jähriges Jubiläum. Kontinuierlich haben wir unseren Aufgabenumfang erweitert. Unser Ziel ist es, unser Dorf schöner zu machen und den Zusammenhalt zu fördern. Wir pflegen unsere Wanderwege, haben die historischen Wegesäulen aufgearbeitet, organisieren einen jährlichen Frühjahrsputz. Wir beteiligten uns ebenfalls aktiv an der Neugestaltung der Parkanlage. In diesem Jahr konnten wir die Wanderrast am Kanitz einweihen, die durch Spendenmittel und Eigenleistungen errichtet werden konnte. Unser Ortsfest und der Weihnachtsmarkt sowie nicht zuletzt die Seniorennachmittage sind aus unserer Sicht wichtige Beiträge zum kulturellen Leben im Dorf. Wir freuen uns, wenn wir von den Burkhardswaldern weitere Hinweise und Anregungen bekommen. Damit wir aber auch künftig unsere Ziele erreichen, ist es notwendig, dass uns neue Mitglieder im Heimatverein unterstützen. Interessenten wenden sich bitte an Ines Steinborn, Tel.: 5479 oder Gunter Berger, Tel.: Informationen zum Verein erhalten Sie bei Gunter Berger Vorstandsvorsitzender Heimatverein Burkhardswalde e. V. Einladung zur Seniorenweihnachtsfeier in Burkhardswalde Heimatverein Maxen e. V. Maxener Museum erwartet den Besucher Es ist, als würde der Heimatverein Maxen in seinem 20. Jubiläumsjahr jetzt im Herbst noch mal so richtig zum Endspurt ansetzen. So wurde am 19. Oktober am frisch renovierten Doktorhaus gemeinsam mit Clara Schumann, dem Initiator Bernd Seidel und der Familie Afeldt/Barthold eine Tafel zum Gedenken an die Besuche von Clara und Robert Schumann 1846 und 1849 in Maxen feierlich eingeweiht. Viele Einwohner und Schumann-Liebhaber folgten auch der Einladung zu Vortrag und Konzert im Schloss. Am gleichen Wochenende verwandelten sich Mitglieder der AG Siebenjähriger Krieg in Soldaten und Husaren des 18. Jahrhunderts und nahmen an den Gedenkveranstaltungen zur Völkerschlacht gegen Napoleon in Leipzig teil. Wenige Tage später empfing Bethiola Schulze von der AG Naturbühne in Anerkennung ihrer langjährigen Leistungen beim Schreiben und Aufführen der Kinderstücke den sächsischen Kinder- Oskar. Nun steht im Heimatmuseum am Sonntag, dem 17. November von 13 bis 16 Uhr ein besonderer Höhepunkt bevor. Es wird der Besucher seit der Eröffnung des Museums im Jahr 2001 erwartet. Wer wird es sein? Außerdem besteht an diesem Tag die Möglichkeit, gerahmte Kopien von Bildern und Karten zur Schlacht bei Maxen zu erwerben. Musketier Dominicus (Jürgen Rülke) wird leibhaftig anwesend sein. Und beim Museums-Quiz sind Gutscheine für ein Theaterstück auf der Naturbühne zu gewinnen. Jutta Tronicke Unsere Seniorenweihnachtsfeier findet am Mittwoch, dem 11. Dezember, um 14:30 Uhr, im Gasthof Erbgericht in Burkhardswalde statt. Freuen Sie sich auf einen gemütlichen Nachmittag mit kultureller Umrahmung. Ein gemeinsames Abendessen beendet unsere Weihnachtsfeier. Anmeldungen bitte bis zum bei Frau Pieper, Telefon: 2739 oder Frau Steinborn, Telefon: Eine Anmeldeliste liegt auch im Geschäft Wiedemann aus. Übrigens: Jeder Rentner ist willkommen, es bedarf keiner Mitgliedschaft. 3. Weihnachtsmarkt in Burkhardswalde Wir laden Sie recht herzlich zu unserem 3. Weihnachtsmarkt am 14. Dezember, um 16:00 Uhr in die Parkanlage in Burkhardswalde ein. Garantiert besucht uns der Weihnachtsmann und weitere kleine Überraschungen erwarten unsere Gäste. Für ausreichend aufwärmende Getränke und Bratwurst wird gesorgt. Auf Ihr Kommen freut sich Ihr Heimatverein Burkhardswalde e. V. Clara Schumann (Dr. Gisela Niggemann-Simon), Familie Afeldt/ Barthold und Bernd Seidel haben die Schumann-Tafel am Doktorhaus in Maxen feierlich enthüllt. (Foto: Tronicke) IMPRESSUM Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Das Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal erscheint monatlich. - Herausgeber: Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal - Satz, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Fax: ( ) , Fax-Redaktion: ( ) Verantwortlich für den amtlichen Teil die Bürgermeister der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal - Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WTTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan - Anzeigenannahme/Beilagen: Herr Lemke, Tel: 0172/ ; 0351/ Vertrieb: Haushaltswerbung Walter Dresden Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Beitrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.

22 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Seite 22 Neuer Heimat- und Feuerwehrverein im Müglitztal Vor einigen Wochen erhielten wir die freudige Nachricht vom Amtsgericht Pirna, dass der Heimat- und Feuerwehrverein Weesenstein- Falkenhain e. V. nunmehr ein eingetragener Verein ist und sich fortan mit Eifer und Tatkraft den Aufgaben widmen kann, welche in unseren Statuten stehen. Wir, das sind engagierte Menschen aus den beiden kleinen Ortsteilen Weesenstein und Falkenhain, welche mit diesem Verein dazu beitragen möchten, dem Heimatgedanken neues Gewicht zu verleihen und das kulturelle Erbe beider Dörfer zu hegen und zu fördern. Zudem möchten wir die ortsansässige Feuerwehr in Falkenhain materiell, finanziell und gern auch mit Tatkraft unterstützen. Spüren auch Sie Lust auf Mitarbeit in einer Gemeinschaft von verschiedenen Menschen unterschiedlichen Alters? Möchten auch Sie kleine kulturelle Aktivitäten in Weesenstein und Falkenhain unterstützen? Wir haben viele Visionen, helfen Sie mit, diese zu verwirklichen! Wir freuen uns auf Sie! Unsere Auftaktveranstaltung wird das Neujahrsfeuer in Weesenstein am , ab Uhr sein. Sie sind herzlich eingeladen! Ihr Heimat- und Feuerwehrverein Weesenstein-Falkenhain e. V. Kontakt: Peter Gottlöber (Vereinsvorsitzender) oder Tel. : /5794 Der SV Sachsen Müglitztal e. V. informiert Die neueste Nachricht aus unserer Abteilung Billard ist eine ganz besondere. Unser Sportfreund Nico Hänsch erhielt für seine hervorragenden Leistungen eine Berufung in den C-Kader der Billard-Nationalmannschaft. Dies ist eine besondere Anerkennung seiner Trainingsarbeit sowie seiner Erfolge bis hin zu den deutschen Meisterschaften zu der wir als Vorstand recht, recht herzlich gratulieren. Aber auch seinem Übungsleiter, Sportfreund Werner Hofmann, möchten wir zu diesem Erfolg recht herzlich gratulieren und für die weitere Arbeit mit den Jugendlichen unseres Vereins alles Gute wünschen. Die Jubilare unseres Vereins sind im Monat November: Sportfreund Steffen Uhlig begeht seinen 50. Geburtstag und Sportfreundin Gisela Nickel ihren 75. Geburtstag. Unsere besten Wünsche für Gesundheit und persönliches Wohlergehen im Namen des Vorstandes Jens Wieczorek Öffentlichkeitsarbeit Gemeinsame Informationen und Bekanntmachungen Vollzug der Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) Einbringen von Schnee aus der Räumung von privaten und öffentlichen Verkehrsflächen in oberirdische Gewässer Aus gegebenem Anlass weist die untere Wasserbehörde auf folgenden Sachverhalt hin: Grundsätzlich bedarf das Einbringen von Stoffen einer wasserrechtlichen Erlaubnis ( 8 bis 10 WHG). Ausnahmen stellen der Eigentümer und Anliegergebrauch in Verbindung mit dem Gemeingebrauch dar. Hier ist eine Benutzung eines Gewässers ohne Erlaubnis möglich, wenn dadurch andere nicht beeinträchtigt werden, keine nachteilige Veränderung der Eigenschaft des Wassers zu erwarten ist ( 26 WHG) wenn es wasserwirtschaftlich unbedenklich ist und Rechte anderer nicht entgegen stehen ( 34 SächsWG). In der Praxis betrifft das meist unbelastetes Regenwasser von Dachflächen oder privat genutzten Flächen am Haus. Da Schnee dem Regenwasser gleich zu setzen ist, wäre auch das Einbringen von unbelastetem Schnee in geringen Mengen von Anliegerflächen in ein Gewässer möglich. Aber: Das Einbringen von Räumschnee in oberirdische Gewässer (dazu gehört auch das Ablagern von Räumschnee auf den Böschungen eines Gewässerbettes) ist aus folgenden Gründen unzulässig: 1. Die durch das Räumen, Abtransportieren und Verkippert verdichteten und verfestigten Schneemassen stellen insbesondere bei kleineren Gewässern ein erhebliches Abflusshindernis im Gewässer dar. Dadurch kann es sehr schnell zu Gefährdungen insbesondere an Bauwerken oder Engstellen mit Eisversatz und der Gefahr von Überflutungen kommen. Das betrifft nicht nur den Hochwasserfall, z. B. bei plötzlich einsetzendem Tauwetter. 2. Im abgeräumten Schnee sind in der Regel erhebliche Mengen Verunreinigungen (Natrium-, Magnesium oder Calciumchlorid im Streusalz, Reifenabrieb, Öl und Ruß aus dem Straßenverkehr oder Abfälle wie Zigarettenstummel, Kaugummis) enthalten, welche die Gewässer nicht unerheblich belasten. 3. Aber auch beim langsamen Abschmelzen der Schneemassen wird dem Gewässer Wärme entzogen, was neben der verstärkten Eisbildung (siehe 1.) auch zur Gefahr für die im Bach lebenden Fische werden kann. Darüber hinaus stellt das Einbringen von Räumschnee einen Verstoß gegen 26 des Wasserhaushaltsgesetzes bzw. 324 des Strafgesetzbuches dar. D. h., dass für Überflutungsschäden, die aufgrund von Schneeablagerungen entstehen nach dem Verursacherprinzip derjenige haftet, der dies durch die Schneeablagerung im Bach verursacht hat. Dies kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Wir bitten die Räumpflichtigen, die Räumschneebeseitigung gewässerunschädlich vorzunehmen und dies im eigenen Interesse konsequent zu beachten. Die Gemeinden sind angehalten diesbezügliche Kontrollen vorzunehmen und bei etwaigen Verstößen darauf hinzuwirken, dass die jeweiligen solche Handlungen unterlassen. Rast Referatsleiterin

23 Seite 23 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Neue Busse bei der OVPS Mit neun werksneuen Bussen ist die Flotte der OVPS um ein Weiteres umweltschonender und moderner in der Sächsischen Schweiz unterwegs Am 21. Oktober dieses Jahres war es so weit: Neun werksneue Busse fahren auf den Betriebshof der OVPS - Oberelbische Verkehrsgesellschaft Pirna-Sebnitz mbh in Pirna. Ein Niederflur-Gelenkbus mit 64 Sitzplätzen (18,75 m) und acht Überland-Niederflurbusse mit je 44 Sitzplätzen konnten mit Unterstützung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, der Ostsächsischen Sparkasse Dresden sowie aus Eigenmitteln der OVPS für deren Fuhrpark angeschafft werden. Uwe Thiele, Geschäftsführer der OVPS, freut sich Die neuen Busse, die wie der gesamte Busfuhrpark von MAN stammen, sind modern, behindertengerecht und umweltfreundlich ausgestattet. Sie bieten unseren Fahrgästen wie auch den Busfahrern einen ausgezeichneten Komfort. Mit dieser Neuanschaffung haben wir das durchschnittliche Alter unseres Fuhrparks auf 6,8 Jahre senken können. Die Busse verfügen über je einen Stellplatz für einen Rollstuhl oder Kinderwagen sowie eine ausklappbare Rampe. Bereits seit 2009 wird die Busflotte der OVPS, die aus 89 Bussen für den Linien- und Mietwagenverkehr besteht, kontinuierlich durch Busse, welche mit einem EEV-Motor ausgerüstet sind, erneuert. Heute fahren insgesamt 67,5 % der OVPS-Busse mit der Grünen Plakette bzw. 48,3 % mit einem EEV-Motor. Diese Motoren arbeiten mit einem wesentlich geringeren Stickoxidanteil (Feinstaub) in der Abgasluft und damit umweltfreundlicher, als es die geltende Euro 5-Abgasnorm fordert. Die Abkürzung EEV steht übrigens für Enhanced Environmentally friendly Vehikel und weist aus, dass diese Busse besonders umweltfreundliche Fahrzeuge sind. Für die OVPS ist das im Hinblick auf ihr Bediengebiet, das teilweise in der doch sehr sensiblen Region des Nationalparks Sächsische Schweiz liegt, als auch als Nationalparkpartner, ein wichtiges Anliegen. Die Busse werden nun Stück für Stück den einzelnen Betriebshöfe der OVPS in Pirna, Bad Schandau und Sebnitz zugeführt und ersetzen Busse aus den Jahren 1993 bis 1995 sowie Internet: Der Jugendring Sächsische Schweiz- Osterzgebirge e. V. informiert Jugendring ist überwältigt von der Vielzahl von Ehrenamtlichen in unserem Landkreis Ehrenamt hat viele Gesichter Unter diesem Motto wird auch in diesem Jahr der Internationale Tag des Ehrenamtes im Landkreis stehen. Und noch nie gab es zu einem so frühen Zeitpunkt schon so viele Nominierungen. Uns liegen bereits 30 Nominierungsbögen vor, sagt Peggy Pöhland vom Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. Hinter dieser Zahl von eingegangenen Schreiben verbergen sich über 100 Jugendliche, die sich in unserem Landkreis ehrenamtlich engagieren. Und der Jugendring hat versprochen: Wir laden sie alle ein. Sie alle dürfen am 5. Dezember Gast in Kreischa sein, wo auch in diesem Jahr die Festveranstaltung zum Internationalen Tag des Ehrenamtes stattfinden wird. Die Voraussetzungen waren im letzten Jahr so gut, wir hatten so viele positive Rückmeldungen, dass wir uns wieder für Kreischa entschieden haben, ist von Peggy Pöhland zu erfahren. Das Vorbereitungsteam war bereits vor Ort und wird auch 2013 für eine gute Atmosphäre und viele Überraschungen sorgen. Die Einladungen für die Ehrenamtlichen sind gedruckt. In den nächsten Tagen erhalten dann alle Nominierten ihre ganz persönliche Einladung nach Kreischa. Und sie müssen sich nicht allein auf den Weg machen, denn jeder Nominierte darf eine Partnerin oder einen Partner seiner Wahl mitbringen. Mit den Nominierten erhalten auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, aus deren Kommunen Jugendliche und Jugendgruppen nominiert wurden, eine Einladung für den 5. Dezember. So möchte der Jugendring das Engagement der Jugendlichen auf ganz besondere Art und Weise würdigen. Man darf also gespannt sein auf dem 5. Dezember V. i. S. d. P.: Peggy Pöhland, Geschäftsführende pädagogische Leiterin Gesucht! Rüde Gero Meldungsnummer Tierart, Geschlecht, kastriert Hund, männlich Rasse Deutscher Wachtelhund Farbe braun-weiß-gefleckt Geburtsdatum 2007 Besondere Kennzeichen groß für die Rasse, Locken auf dem Kopf und an den Ohren Markierung Das Tier ist tätowiert. Verlustdatum Vertustort Glashütte, Deutschland Wir vermissen unseren Jagdhund Gero/deutsche Wachtel. Er ist zwischen Luchau und Cunnersdorf/Glashütte entlaufen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Wenn Sie das Tier gefunden haben oder wissen, wo es sich aufhält, rufen Sie uns bitte umgehend an! Beziehen Sie sich dabei bitte auf die Suchnummer h-Notrufnummer: TASSO e. V Hattersheim Fax +49 (0) info@tasso.net

24 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Seite 24 Veranstaltungen Auszug aus dem Veranstaltungskalender November/Dezember bis Listhús zu Maxen: Ausstellung von Ilona Steinmüller Verführung in Schichten Aus den Tag für Tag ungebeten ins Haus flatternden Werbebotschaften entwickelt die Dresdner Künstlerin Ilona Steinmüller abstrakte aber auch gegenständlich anmutende Kunstwerke. Die mittels verschiedener Techniken hergestellten Decollagen sind ihre Antwort auf fortschreitende Oberflächlichkeit und soziale Kälte. Mit ironischem Augenzwinkern reagiert sie so auf äußere Fülle und innere Leere. Unter dem Thema Verführung in Schichten zeigt Ilona Steinmüller einige ihrer Arbeiten im Listhús zu Maxen, Maxener Straße 13, Müglitztal OT Maxen. Öffnungszeiten: Sa. und So. 13 bis 16 Uhr (ab 8. November nach Vereinbarung, Tel ) , 08:00-14:00 Uhr dfb Anti-Rost Heidenau: PC-Kurs Microsoft Word Stadthaus Heidenau, Bahnhofstraße 8 mehr Infos: Herr Sawusch, Telefon: , 17:00 Uhr Kinderhaus Bummi: Lampionumzug zum Martinstag , 08:30-11:45 Uhr dfb Anti-Rost Heidenau: PC-Kurs Microsoft Word Stadthaus Heidenau, Bahnhofstraße 8 mehr Infos: Herr Sawusch, Telefon: dfb Anti-Rost Heidenau: 09:30-10:30 Uhr Yoga-Gruppe 11:30-13:00 Uhr Seniorentanz 13:30-15:00 Uhr Seniorentanz Stadthaus Heidenau, Bahnhofstraße 8 mehr Infos: Herr Sawusch, Telefon: November 2013, 19:30 Uhr Gemeindehaus Burkhardswalde: Treffen auf Augenhöhe sich auszutauschen und sich gegenseitig zu unterstützen. Trauer braucht Zeit. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, um wieder in den Alltag zurückkehren zu können. Villa Burgk, Dohna, Burgstraße 77 mehr Infos: , 19:00 Uhr Heimatverein Ortschaft Röhrsdorf: Bauernschänke des Sächsisch-Böhmischen Bauernmarktes in Röhrsdorf: Optimismus und andere Boshaftigkeiten - sogar Goethe kommt dabei vor Dr. Christian Schmidt, ehemaliger Chefarzt des Johanniter-Krankenhauses Heidenau, liest Geschichten aus eigenen Büchern und hält einen Kurzvortrag über den Taufstein der Marienkirche Pirna. Sie sind herzlich dazu eingeladen. Der Eintritt ist frei , 08:00-14:00 Uhr dfb Anti-Rost Heidenau: PC-Kurs Microsoft Word Stadthaus Heidenau, Bahnhofstraße 8 mehr Infos: Herr Sawusch, Telefon: , 08:30-11:45 Uhr dfb Anti-Rost Heidenau: PC-Kurs Microsoft Word Stadthaus Heidenau, Bahnhofstraße 8 mehr Infos: Herr Sawusch, Telefon: dfb Anti-Rost Heidenau: 09:30-10:30 Uhr Yoga-Gruppe 11:30-13:00 Uhr Seniorentanz 13:30-15:00 Uhr Seniorentanz Stadthaus Heidenau, Bahnhofstraße 8 mehr Infos: Herr Sawusch, Telefon: , 08:00-14:00 Uhr dfb Anti-Rost Heidenau: PC-Kurs Microsoft Word Stadthaus Heidenau, Bahnhofstraße 8 mehr Infos: Herr Sawusch, Telefon: , 08:30-11:45 Uhr dfb Anti-Rost Heidenau: PC-Kurs Microsoft Word Stadthaus Heidenau, Bahnhofstraße 8 mehr Infos: Herr Sawusch, Telefon: dfb Anti-Rost Heidenau: 09:30-10:30 Uhr Yoga-Gruppe 11:30-13:00 Uhr Seniorentanz 13:30-15:00 Uhr Seniorentanz Stadthaus Heidenau, Bahnhofstraße 8 mehr Infos: Herr Sawusch, Telefon: Lichtbildervortrag von einem Besuch in unseren Partnergemeinden in KWAZULU-NATAL in Südafrika Gaby und Gottfried Köhler berichten von ihren Begegnungen in Pietermaritzburg und Mntulwa , 16:00-18:00 Uhr Trauercafé am Johanniter-Stift Der Treffpunkt für Trauernde, der jeden 2. Mittwoch im Monat angeboten wird, lädt weiterhin Interessierte ein, gemeinsam mit ehrenamtlichen Trauerbegleiterinnen ins Gespräch zu kommen, , 19:00 Uhr Hospizdienst Dohna, Burgstraße 77 Informationsabend für Interessierte an einem im Februar beginnenden Vorbereitungskurs für neue ehrenamtliche Hospizhelfer. mehr Infos: Eileen Hermus und Martina Crämer-Nann, Telefon: Sächsisch-Böhmischer Bauernmarkt: Kreisschau des Kreisverbandes der Rassekaninchenzüchter der Sächsischen Schweiz e. V. mehr Infos: Falko Zimmermann, Telefon:

25 Seite 25 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal , , , Romantischer Weihnachtsmarkt auf dem Markt der Burgstadt Dohna Plakat siehe Seite , 14:00 Uhr Seniorengruppe Dohna e. V.: Weihnachtsfeier in Pirna- Zuschendorf mit der erzgebirgischen Musikgruppe De Hutzenbossen aus Pobershau , 16:00-18:00 Uhr Grundschule Mühlbach: Tag der offenen Tür , 16:00-18:00 Uhr Trauercafe am Johanniter-Stift Der Treffpunkt für Trauernde, der jeden 2. Mittwoch im Monat angeboten wird, lädt weiterhin Interessierte ein, gemeinsam mit ehrenamtlichen Trauerbegleiterinnen ins Gespräch zu kommen, sich auszutauschen und sich gegenseitig zu unterstützen. Trauer braucht Zeit. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, um wieder in den Alltag zurückkehren zu können. Villa Burgk, Dohna, Burgstraße 77 mehr Infos: Die Stadt Dohna übernimmt keinerlei Gewähr, weder für die Richtigkeit der Daten, noch für Inhalt, Ablauf, Vorverkauf, Organisation und/oder Änderung einer Veranstaltung. Die Verantwortung liegt allein bei den Veranstaltern. Berichtigungen und Ergänzungen können nur bei rechtzeitiger Nachmeldung des Veranstalters vorgenommen werden. Möchten Sie als Veranstalter, Verein, Gewerbetreibender oder sonstig Interessierter auch in diesem Kalender aufgeführt werden, können Sie sich mit folgenden Angaben bei der Stadt Dohna melden: - Datum der Veranstaltung (von, bis) - Art der Veranstaltung - Veranstalter - Veranstaltungsort - Ansprechpartner (Telefon, , Internet) Fachveranstaltung Neue Wege bei der ökologischen Unterhaltung kleiner Fließgewässer Der Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. lädt am Donnerstag, dem 28. November 2013 recht herzlich zur Veranstaltung Neue Wege bei der ökologischen Unterhaltung kleiner Fließgewässer ein. Die Veranstaltung findet von 9:00 Uhr bis ca. 13:30 Uhr in der Bauernschänke des Sächsisch-Böhmischen Bauernmarktes in Dohna, OT Röhrsdorf, Am Landgut 1 statt. Wir sprechen vor allem Landbewirtschafter, Landeigentümer und Kommunen sowie weitere interessierte Akteure an. Informieren Sie sich und diskutieren Sie mit uns zu den aktuellen Erfordernissen einer zielgerichteten ökologischen Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der vor Ort bestehenden Nutzungsansprüche im Gewässerumfeld. Praktiker berichten von ihren Erfahrungen bei der kooperativen Umsetzung der Gewässerpflege und-entwicklung und ein weiterer Themenschwerpunkt befasst sich mit den Stoffausträgen aus landwirtschaftlichen Drainsystemen und einem innovativen Verfahren zur Erfassung, Verwaltung und Analyse von Meliorationsanlagen. Das Prinzip dieses digitalen Katasters lässt sich bspw. auch auf die Verwaltung von Gewässerdaten übertragen. Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Mehr Informationen und das Programm finden Sie unter Anmeldung: bis zum per Anmeldebogen im Internet und formlos thume@lpv-osterzgebirge.de, telefonisch , per Fax

26 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Seite 26

27 Seite 27 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Heimatmuseum Dohna Sonderausstellungswechsel Am Sonntag, dem 24. endet die Sonderausstellung Grube Königstein abgeworfen. Eröffnung der Weihnachtsausstellung Krippen im Wandel der Zeit aus aller Welt und den unterschiedlichsten Materialien Sammlung Markus Morlok, Kirnitzschtal am Sonnabend, dem 30. November, um Uhr 1969 bekam Marcus Morlok seine erste Krippe geschenkt. Mit ihr begann seine Sammelleidenschaft. Freunde und Verwandte brachten von ihren Reisen die verschiedensten Exemplare mit und so wuchs die Zahl der Krippen rasch an waren es 50 Stück und nun sind es bereits ca Neben europäischen Krippen besitzt Markus Morlok auch Exponate aus Asien, Amerika und Afrika. Geschnitzt, gedrechselt, gesägt - aus Holz, Kunststoff, Pflanzenfasern, Kunststein, Kunstharz, Masse, Keramik, Ton, Gips, Metall, Papier, Glas und Acryl sowie mit Stoff bekleidete Figuren - klassische, historische, moderne oder Künstler-Krippen - die Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten macht den Reiz der Sammlung aus. Drachenfest der Jugendfeuerwehr Burkhardswalde Das Drachenfest vom war wieder ein voller Erfolg. Viele Kinder mit ihren Eltern und Großeltern kamen auf den Burkhardswalder Sportplatz um bei gutem Wetter und heiterer Musik ein paar schöne Stunden zu verbringen. Alle Kinder kamen mit sehr schönen Drachen. Eines der Highlights des Tages war die Prämierung der drei schönsten selbstgebastelten Drachen. Außerdem konnten die Kinder beim Schlauchkegeln, Büchsenspritzen und beim Fangleinenbeutelzielwurf zeigen was in ihnen steckt. Auch die Minifeuerwehr bewies ihr Können in Form einer kleinen Aufführung. Das Kinderschminken, welches dieses Jahr zum ersten Mal angeboten wurde, kam sehr gut bei den Kindern an. Durch den Feuerwehrverein wurde für das leibliche Wohl gesorgt. Die Jugendfeuerwehr bedankt sich bei allen Muttis der Minifeuerwehr für das fleißige Kuchen backen, bei allen Besuchern und dem Feuerwehrverein für die tatkräftige Unterstützung. Die Jugendfeuerwehr Burkhardswalde Anzeigen

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