Gebührentarif zur Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Siegen-Wittgenstein

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1 Gebührentarif zur Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Siegen-Wittgenstein (vom ) Inhaltsübersicht 1 Beglaubigungen, Bescheinigungen 2 Gutachten 3 Bauwesen (Gemeinsames) 4 Festlegung von Gebühren für das Fachgebiet Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse 5 Gebühren für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) und Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) 6 Atemschutzgerätewerkstatt, Atemschutzübungsstrecke 7 Sondernutzungen an Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten 8 Widerspruchsbescheide 9 Gesundheitswesen 10 Gebühren und Auslagen für die Versendung von Akten 11 Wohnungswesen

2 1 Beglaubigungen, Bescheinigungen 1.1 Beglaubigungen, Bescheinigungen, Ausweise und Zeugnisse Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen 1, Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen usw. je Seite 2, Sonstige Bescheinigungen 3, Ausstellung von Zeugniszweitschriften 10, Die vorstehenden Gebühren werden nur erhoben, wenn die Gesamtgebühr im Rahmen einer Amtshandlung mindestens 7,50 beträgt, es sei denn, die Erhebung der Einzelgebühren nach den Ziffern bis ist im Einzelfall aus besonderen Gründen geboten. 2 Gutachten 2.1 Bereitstellung von Personal für die Erstellung von Gutachten über den Wert von Grundstücken Die Gebühr wird erhoben in Höhe der Beträge nach Tarifstelle 1.1 des Gebührentarifs (VermWertGebT) zur Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) 2.2 Erstellung von Gutachten 2 v. H des Verkehrswertes des Gegenstandes, mit dem sich das Gutachten befasst. 2.3 Bereitstellung von Personal (Aufwendungen für Hilfskräfte) für die Erstellung von Gutachten das Kataster- und Vermessungswesen betreffend Die Gebühr wird erhoben in Höhe der Beträge nach Tarifstelle 1.1 des Gebührentarifs (VermWertGebT) zur Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) je angefangene Arbeitshalbstunde einer Fachkraft, die Ingenieurleistungen erbringt 42,00 je angefangene Arbeitshalbstunde einer sonstigen Fachkraft 28,00 3 Bauwesen (Gemeinsames) 3.1 Ausschreibungsunterlagen bei öffentlicher Ausschreibung bis 20 Blätter des Leistungsverzeichnisses 9,00 bis 40 Blätter des Leistungsverzeichnisses 15,00 bis 60 Blätter des Leistungsverzeichnisses 24,00-2 -

3 bis 80 Blätter des Leistungsverzeichnisses 30,00 bis 100 Blätter des Leistungsverzeichnisses 38,50 über 100 Blätter des Leistungsverzeichnisses 44,50 Pläne und Zeichnungen ab einer Größe DIN A3 werden gesondert abgerechnet 2,50 /Stück Unterlagen auf CD-ROM 10, Abzeichnung von Plänen Für eine Abzeichnung eines Bauleitplanes Flächennutzungsplan bei Maßstab 1: je ha 0, bei Maßstab 1: je ha 0, Bebauungsplan bei Maßstab 1: 500 je ha 35, bei Maßstab 1: je ha 23, Bebauungsplan ohne die Mindestfestsetzungen nach 30 BauGB bei Maßstab 1: 500 je ha 27, bei Maßstab 1: je ha 16, bei Maßstab über 1: bei einem Verhältnis von Baufläche zu Gesamtfläche von weniger als 50 v. H. je ha 4, von mehr als 50 v. H. je ha 9, Scannen von Bauleitplänen zur Nutzung im GIS je Exemplar 25, Bereitstellung von archivierten Bauakten Gewährung der Einsicht in archivierte Bauakten je Bauakte 20,00 je weiterer zum Objekt gehörender Band 3, Anfertigung von Kopien aus der Bauakte DIN A4, je Seite 1,00 DIN A3, je Seite 2,00 4 Festlegung von Gebühren für das Fachgebiet Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse 4.1 Vorbesitzbescheinigungen 13, Karteikartenabschriften 3, Verwarnungen an Fahrlehrer 25,00-3 -

4 4.4 Versenden von Führerschein-, Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrtenbuchakten 12,00 5 Gebühren für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) und Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) 5.1 Übermittlung von Informationen nach dem IFG NRW Erteilung einer mündlichen oder einfachen schriftlichen Auskunft gebührenfrei Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand je nach Zeitaufwand: 20,00 bis 500, Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger in einfachen Fällen gebührenfrei bei umfangreichem Vorbereitungsaufwand je nach Zeitaufwand: 20,00 bis 500, bei außergewöhnlichem Vorbereitungsaufwand, insbesondere, wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen zum Schutz je nach Zeitaufwand: privater Interessen ( 10 Abs. 2 IFG) 50,00 bis 1.000, Übermittlung von Informationen nach dem DSG NRW 5.3 Auslagen Die Auskunft ist nach 18 Abs. 2 Satz 2 DSG NRW gebührenfrei, jedoch kann die Erstattung von Auslagen (Ziffer 5.3) verlangt werden, soweit die Bagatellgrenze von 10,00 überschritten wird Anfertigung von Kopien und Ausdrucken je DIN A 4 - Kopie von Papiervorlagen je DIN A 3 - Kopie von Papiervorlagen 0,10 /Seite 0,15 /Seite je Computerausdruck 1-10 Seiten 1, Seiten 2, Seiten 5,00 ab 51 Seiten pro angef. 50 Seiten 5,00 Sonderformate und farbige Ausdrucke nach Aufwand, mindestens 1,00 /Seite Auslagen für besondere Verpackung und/ in tatsächlich entoder besondere Beförderung standener Höhe - 4 -

5 Personalkosten, Abrechnung nach dem Zeitaufwand mindestens 10,00 6 Atemschutzgerätewerkstatt, Atemschutzübungsstrecke A = Gebühren für die Städte und Gemeinden des Kreises Siegen- Wittgenstein und deren Einrichtungen B = Gebühren für sonstige Benutzer 6.1 Atemschutzgerätewerkstatt Die Gebühren werden für die Prüfung je Stück erhoben. Die Geräteprüfung schließt die Reinigung und Desinfektion ein. Erforderliche Ersatzteile werden auf Kosten des Eigentümers beschafft oder müssen vom Eigentümer angeliefert werden Pressluftatmer Prüfung nach Einsatz/Übung 21,00 53, /2 - Jahresprüfung 45,00 75, Jahresprüfung 63,00 105, Jahresprüfung 112,00 185, Lungenautomat 16,00 20, Maske 16,00 34, Pressluftflaschen l / 6 l = pro Stück 4,50 7, andere Flaschengrößen je Liter 1,00 1, Vollschutzanzug je Minute 0,70 1, Sonstige Arbeiten, wie z.b. notwendige Reparaturen und Reinigungen bei besonderen Verschmutzungen, die über das normale Maß hinausgehen, werden nach Zeitaufwand berechnet, und zwar je Minute 0,70 1, Atemschutzübungsstrecke Streckendurchgang pro Person zuzügl. der 10,00 18,00 Gebühr nach Ziffer und Streckendurchgang pro Person bei 17,00 28,00 Zurverfügungstellung eines Pressluftatmers - ohne Maske - einschl. der Gebühr nach Ziffer Sondernutzungen an Kreisstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten 7.1 Zufahrten und Zugänge - 5 -

6 7.1.1 von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken gebührenfrei von bebauten oder in der Bebauung befindlichen, für Wohnzwecke bestimmten Grundstücken jährlich 10,00 bis 75, von sonstigen nicht gewerblich genutzten Grundstücken sowie Gärtnereien, Gartenbauund Baumschulbetrieben jährlich 10,00 bis 255, von gewerblich genutzten Grundstücken, z.b. Industriewerken, Einkaufszentren, Tankstellen, Gaststätten, Campingplätzen einmalig 51,00 bis 2.555, Kreuzungen, soweit der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann Leitungen aller Art mit Zubehör (über- oder unterirdisch), soweit sie gewerblichen Zwecken dienen, mit Ausnahme der Leitungen der öffentlichen Versorgung für Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser sowie öffentliche Abwasserleitungen jeweils mit Hausanschlüssen bis zu einem Jahr einmalig 10,00 bis 255, längerdauernd jährlich 50,00 bis 255, sonstige gewerbliche und nichtgewerbliche Leitungen im öffentlichen Interesse (z.b. Mineralölfernleitungen) gebührenfrei Schienenbahnen und Seilbahnen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, mit Ausnahme der Anschlussbahnen und der diesen gleichgestellten Bahnen im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes höhengleich bis zu einem Jahr einmalig 10,00 bis 510, längerdauernd jährlich 50,00 bis 510, höhenfrei bis zu einem Jahr einmalig 10,00 bis 255, längerdauernd jährlich 25,00 bis 255, Förderbänder u. ä. einschl. Masten, Schächte und dergleichen bis zu einem Jahr einmalig 10,00 bis 510, längerdauernd jährlich 25,00 bis 255, Über- und Unterführungen privater Wege bis zu einem Jahr einmalig 10,00 bis 255, längerdauernd jährlich 25,00 bis 255,00-6 -

7 7.3 Längsverlegungen, soweit der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann Leitungen aller Art mit Zubehör (über- und unterirdisch), soweit sie gewerblichen Zwecken dienen mit Ausnahme der Leitungen der öffentlichen Versorgung für Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser sowie öffentliche Abwasserleitungen jeweils mit Hausanschlüssen jährlich je angefangene 100 m 50,00 bis 510, Gleise der Schienenbahn des öffentlichen Verkehrs gebührenfrei sonstige, je angefangene 100 m jährlich 50,00 bis 510, Obusleitungen, einschl. Masten gebührenfrei Anlagen der Straßenbeleuchtung einschl. der Masten gebührenfrei 7.4 Bauliche Anlagen (einschl. Werbeanlagen, Schilder, Pfosten, Masten u.a.), soweit der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann Wartehallen, Informationsstände ohne Verkaufsbetrieb gebührenfrei Kioske, Imbissstände, sonstige Verkaufsstände je m² in Anspruch genommener Verkehrsfläche bis zu einem Jahr einmalig 10,00 bis 100, längerdauernd jährlich 25,00 bis 100, Automaten jährlich 10,00 bis 255, Milchbänke gebührenfrei Verladestellen jährlich 25,00 bis 255, Vorübergehende Baustelleneinrichtungen, z.b. Gerüste, Bauzäune, Baracken, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Hilfseinrichtungen, Lagerplätze je m² in Anspruch genommene Verkehrsfläche wöchentlich 0,50 bis 5,00 mindestens 10, Werbeanlagen, Schilder, Transparente, Fahnen einschl. Pfosten und Masten gewerblich bis zu einem Jahr einmalig 10,00 bis 255, längerdauernd jährlich 25,00 bis 255, nicht gewerblich gebührenfrei - 7 -

8 7.5 Besondere Veranstaltungen im Sinne der StVO, wenn durch sie der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann Motorsportliche Veranstaltungen, Versuchsfahrten, Dreharbeiten täglich 50,00 bis 510, Werbeveranstaltungen u. ä. täglich 10,00 bis 100, Straßenhandel ohne bauliche Anlagen täglich 10,00 bis 100, Verwaltungsgebühren Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 v. H. der nach Ziffern 7.1 bis des vorstehenden Gebührentarifes festzusetzenden Sondernutzungsgebühr, mindestens aber in Höhe von 10,00 erhoben. Sofern es sich um jährliche Gebühren handelt, wird die jeweilige Gebühr je angefangenes Jahr berechnet. 8 Widerspruchsbescheide 8.1 Zurückweisung eines Widerspruchs gegen eine Sachentscheidung je nach Zeitaufwand 20,00 bis 100, Zurückweisung eines Widerspruchs gegen eine Kostenentscheidung je nach Zeitaufwand 20,00 bis 50,00 9. Gesundheitswesen 9.1 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten gem. 19 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst Amtliche Bescheinigungen 10,00 bis 50, Zeugnisse und Gutachten 20,00 bis 800, Amtshandlungen oder Leistungen ärztlicher oder zahnärztlicher Natur, die nach den amtlichen Gebührenordnungen gebührenpflichtig sind. (Die nachstehenden Gebühren sind ggfs. zusätzlich zu den Tarifstellen und zu erheben.) Amtshandlungen oder Leistungen 0,7 bis 1,8-fache Sätze für Sonärztlicher Natur, die nach der derleistungen gem. den Abschnit- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ten A, E, O, 0,7 bis 1,15-fache in der Fassung der Bekanntmachung Sätze für Sonderleistungen gem. vom 09. Februar 1996 (BGBl. I Abschnitt M des Gebührenver- S. 210) in der jeweils geltenden zeichnisses, 0,7 bis 2,3-fache Fassung gebührenpflichtig sind. Sätze für Leistungen gem. den übrigen Abschnitten des Gebührenverzeichnisses zur GOÄ - 8 -

9 9.2.2 Amtshandlungen oder Leistungen Einfache Sätze für Sonderärztlicher Natur, die nach den leistungen nach den Geamtlichen Gebührenordnungen (GOÄ bührenordnungen GOÄ oder GOZ) gebührenpflichtig sind und oder GOZ bei denen ein Leistungsträger im Sinne des 12 des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches oder ein sonstiger öffentlichrechtlicher Kostenträger die Zahlungen leistet ( 11 GOÄ/ 3 GOZ). 9.3 Amtshandlungen, für die keine anderen Tarifstellen vorgesehen sind und die nicht einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden besonderen öffentlichen Interesse dienen. 0,10 bis 256, Gebühren und Auslagen für die Versendung von Akten 10.1 Gebühr für die Versendung 10.2 Auslagen Zur Abgeltung des Personal- und Sachaufwandes sowie für die Post- u. andere übliche Transportentgelte wird eine Gebühr geltend gemacht. je nach Zeitaufwand 10,00 bis 100,00 Von dieser Regelung ausgeschlossen ist die Versendung von Akten im Rahmen der Amtshilfe, der Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht, im Rahmen von Petitions-, strafrechtlichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Sonderregelungen gehen vor. Anfertigung von Kopien im Zusammenhang mit der Versendung von Akten je DIN A 4 schwarz-weiß je DIN A 3 schwarz-weiß je Farbkopie und Sonderformate nach Aufwand, mindestens 0,10 / Seite 0,15 / Seite 1,00 / Seite 11. Wohnungswesen 11.1 Wohnungsförderung - 9 -

10 Änderungen der Abt. II und III im Grundbuch nach erfolgter Bewilligung 20, Fristverlängerungen zur Fertigstellung der Baumaßnahme 15, Fristverlängerungen zur Vorlage von Kostennachweisen und Schlussabrechnungen 10, sonst. Änderungen im Bewilligungsbescheid, z. B. Nachbewilligungen, Rangänderungen, Darlehnsgeberwechsel 20, Wohnungsaufsicht Ablehnung eines Wohnberechtigungsscheines 10, Ablehnung eines Zinssenkungsantrages 10,

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