SGD-Wo/E-5. SAniErunG EinES HAuSES BiS zu 3 WoHnunGEn Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln

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1 SAniErunG EinES HAuSES BiS zu 3 WoHnunGEn Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln Gebührenfrei gemäß 14 TP 6 Abs. 5 Z. 18 Gebührengesetz i.d.f. BGBI. Nr. 407/1988 LAND Oberösterreich Amt der oö. Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung Bahnhofplatz Linz SGD-Wo/E-5 Eingangsstempel Zutreffendes ankreuzen! Eine Förderung wird für folgende Sanierungsmaßnahmen beantragt: Sanierungsmaßnahmen im Bestand: Dämmen der Außenwand Dämmen der obersten Geschoßdecke Dämmen der Dachschräge Dämmen der Kellerdecke / Fußboden erdanliegend Fenstertausch/Glastausch Eingangstüre Dacherneuerung Trockenlegung Statik Sonstige: Behindertengerechte Maßnahmen Zusatzförderung Denkmalschutz Zusatzförderung Ökologische Dämmstoffe Landesbonus Handwerkerbonus ZUBAU von Wohnräumen/Wohnungen EINBAU von Wohnräumen/Wohnungen SCHAFFUNG von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude 1. Antragsteller/in (grundbücherliche/r Eigentümer/in) Hinweis: An den/die 1. Antragsteller/in werden alle Schriftstücke zugestellt. Name Familien-/Nachname Geschlecht männlich weiblich Vorname Titel Frühere Familien-/Nachnamen Sozialversicherungsnummer (Beispiel: 1234TTMMJJ) Staatsbürgerschaft Familienstand ledig verheiratet geschieden verwitwet getrennt lebend Lebensgemeinschaft eingetragene Partnerschaft Anschrift PLZ Ort Straße Nr. Telefon Beruf (Tätigkeit) DVR: Seite 1 von 5 Stand: April 2014

2 2. Antragsteller/in (grundbücherlicher Eigentümer/in bzw. Ehegatte/in oder Lebensgefährte/in) Name Familien-/Nachname Geschlecht männlich weiblich Vorname Titel Frühere Familien-/Nachnamen Sozialversicherungsnummer (Beispiel: 1234TTMMJJ) Staatsbürgerschaft Familienstand ledig verheiratet geschieden verwitwet getrennt lebend Lebensgemeinschaft eingetragene Partnerschaft Beruf (Tätigkeit) 3. Antragsteller/in (weiterer/weitere grundbücherliche(r) Eigentümer/in) Name Familien-/Nachname Geschlecht männlich weiblich Vorname Titel Frühere Familien-/Nachnamen Sozialversicherungsnummer (Beispiel: 1234TTMMJJ) Staatsbürgerschaft Familienstand ledig verheiratet geschieden verwitwet getrennt lebend Lebensgemeinschaft eingetragene Partnerschaft Beruf (Tätigkeit) 4. Antragsteller/in (weiterer/weitere grundbücherliche(r) Eigentümer/in) Name Familien-/Nachname Geschlecht männlich weiblich Vorname Titel Frühere Familien-/Nachnamen Sozialversicherungsnummer (Beispiel: 1234TTMMJJ) Staatsbürgerschaft Familienstand ledig verheiratet geschieden verwitwet getrennt lebend Lebensgemeinschaft eingetragene Partnerschaft Beruf (Tätigkeit) Seite 2 von 5

3 Angaben zum Sanierungsobjekt Anschrift PLZ Ort Straße Nr. Politischer Bezirk Einlagezahl (EZ) Grundbuch Grundstücksnummer Anzahl der Wohnungen Wohnnutzfläche Bestand (vor der Sanierung) Gewerblich oder landwirtschaftlich genutzt, Ferienwohnungen, Fremdenzimmer, etc. Wohnung 1 m² Wohnung 2 m² Wohnung 3 m² m² Werden (wurden) zusätzliche Förderungen für das Objekt gewährt oder beantragt Versicherungsentschädigungen Nein Ja Nein Ja Von wem: in welcher Höhe Von wem: in welcher Höhe Das Gebäude wird nach der Sanierung mit Hauptwohnsitz bewohnt von: Wohnung 1 im Geschoß Förderungswerber/in (Eigentümer/in) oder Mieter/in (bei Vermietung) Ehegatte/in od. Lebensgefährte/in Geburtsdatum Geburtsdatum Kinder, die mit dem/der Förderungswerber/in im gemeinsamen Haushalt wohnen Geburtsdatum Geburtsdatum Geburtsdatum Wohnung 2 im Geschoß Bewohnt von Geburtsdatum Geburtsdatum Geburtsdatum Wohnung 3 im Geschoß Bewohnt von Geburtsdatum Geburtsdatum Geburtsdatum Seite 3 von 5

4 Bestätigung der Gemeinde Bitte lassen Sie folgende Angaben von ihrer Baubehörde (Gemeinde bzw. Magistrat) bestätigen: 1.1. Die erstmalige Baubewilligung des Wohngebäudes wurde am erteilt Anzahl der bestehenden Wohnungen, deren Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt: Werden im Zuge der Sanierung neue Wohnräume/Wohnungen geschaffen? Ja Nein 2.1. Ist für die durchgeführten Baumaßnahmen eine Baubewilligung oder eine Bauanzeige erforderlich? Ja Nein 2.2. Die Baubewilligung der neugeschaffenen Wohnräume/Wohnungen erfolgte am: 2.3. Die Bauanzeige für die neugeschaffenen Wohnräume/Wohnungen wurde von der Baubehörde zur Kenntnis genommen am: 3.1. Ist für die durchgeführten Baumaßnahmen eine Baufertigstellungsanzeige erforderlich? Ja Nein 3.2. Die Baufertigstellungsanzeige der neugeschaffenen Wohnräume/Wohnungen wurde von der Baubehörde zur Kenntnis genommen am: Falls Wohnräume/Wohnungen neu geschaffen werden, wird um folgende zusätzliche Angaben ersucht: Erweiterung der bestehenden Wohnung/en: Anzahl: durch: Zubau: Einbau: m² (neugeschaffene Wohnnutzfläche) m² (neugeschaffene Wohnnutzfläche) Schaffung einer 2.Wohnung durch: Zubau: Einbau: m² (neugeschaffene Wohnnutzfläche) m² (neugeschaffene Wohnnutzfläche) Schaffung einer 3.Wohnung durch: Zubau: Einbau: m² (neugeschaffene Wohnnutzfläche) m² (neugeschaffene Wohnnutzfläche) (ACHTunG: Die Voraussetzung für die Bewilligung einer Förderung für Zubau und Einbau von neuen Wohnräumen/Wohnungen ist eine Baubewilligung bzw. eine von der Baubehörde zur Kenntnis genommene Bauanzeige. Ist eine Baufertigstellungsanzeige erforderlich, so muss diese von der Baubehörde zur Kenntnis genommen worden sein.) Ort, Datum Stempel und Unterschrift der Gemeinde Seite 4 von 5

5 Die Sanierungsförderung besteht alternativ in der Gewährung von: Annuitätenzuschüssen zu Darlehen im Sinn des 16 des Oö. WFG 1993 (15-jähriges Darlehen), Nicht rückzahlbaren Zuschüssen zur Rückzahlung des Hypothekardarlehens im Sinn des 2 Z 16 des Oö. WFG 1993 (30-jähriges Hypothekardarlehen), Einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen (Bauzuschüsse) im Sinn des 16a Oö. WFG ich/wir beantrage(n): (keine Mehrfachnennungen möglich!) Annuitätenzuschüsse zu einem Darlehen im Sinn des 16 des Oö. WFG 1993 Nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Rückzahlung eines Hypothekardarlehens im Sinn des 2 Z 16 des Oö. WFG 1993 Einen nicht rückzahlbaren Bauzuschuss im Sinn des 16a Oö. WFG 1993 Überweisung des Bauzuschusses an Bankverbindung Bankinstitut Kontoinhaber/in IBAN BIC Die IBAN ist die internationale Darstellung von Kontonummer und Bank (in Österreich 20-stellig mit AT beginnend). Der BIC ist eine international standardisierte Bankleitzahl (8- oder 11-stellig). Die Angabe des BIC ist bei einer österreichischen IBAN nicht erforderlich. Ich (wir) ersuche(n) um Gewährung der Förderung gemäß dem Oö. WFG Ich (wir) bestätige(n) die Richtigkeit der Angaben und nehmen zur Kenntnis, dass falsche Angaben zum Widerruf der Förderung und zur Rückforderung von bereits geleisteten Zahlungen führen können. Ort, Datum Unterschriften aller Förderungswerber/innen Erforderliche unterlagen: Bitte übermitteln Sie keine originalunterlagen, da diese nach elektronischer Erfassung nicht retourniert werden können. 1. Aktueller Grundbuchsauszug 2. Grundrissplan (auch Handskizze) des bestehenden Gebäudes mit Angabe der m² je Raum und der aktuellen Raumbezeichnung 3. Falls für die Baumaßnahmen eine Baubewilligung oder eine Bauanzeige erforderlich ist: Färbige Ausfertigung oder Farbkopie des baubehördlich genehmigten Bauplanes 4. zertifikat des o.ö. Energiesparverbandes (dafür bitte die Bauteilbeschreibung siehe Beilage und eine Kopie des Bauplanes an den O.Ö. Energiesparverband senden) oder Energieausweis für das gesamte Gebäude 5. Detaillierte rechnungen und Einzahlungsbelege über die in den letzten 2 Jahren durchgeführten Sanierungs - maßnahmen (bei Telebanking Übernahmebestätigung). Alle Energiesparmaßnahmen, die zur Erreichung der im Energieausweis bzw. im Zertifikat des O.Ö. Energiesparverbandes angegebenen Nutzheizenergiekennzahl geführt haben, sind durch Rechnungen zu belegen. Bei pauschalierten Förderungen für Zubau und Einbau müssen die Rechnungen nicht vorgelegt werden, sondern lediglich für Kontrollen mind. 7 Jahre aufbewahrt werden. 6. Aufstellung der Sanierungskosten getrennt nach Sanierungsmaßnahmen (s. Beiblatt) 7. Einkommensnachweise für das vorangegangene Kalenderjahr der (des) Förderungswerber(s) und deren Ehegatten bzw. Lebensgefährten. Der Nachweis ist zu erbringen durch Jahreslohnzettel, gegebenenfalls Einkommensteuer- bzw. Einheitswertbescheid, Bestätigung über Bezug von Arbeitslosen-, Kinderbetreuungs- und Wochengeld, bedarfsorientierte Mindestsicherung, Notstandshilfe, u. dgl. 8. Meldezettel für alle Bewohner des sanierten Objekts. 9. Mietverträge, nur bei Vermietung 10. Antragsteller, die nicht aus dem EWR-Raum stammen, haben den ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich von mehr als 5 Jahren mittels Meldebestätigung(en) nachzuweisen und für diesen Zeitraum Einkommens- bzw. Leistungsnachweise von mindestens 36 Monaten vorzulegen. HinWEiS: Eine Bearbeitung ist nur dann möglich, wenn alle erforderlichen unterlagen angeschlossen sind. Nähere Informationen und die allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich finden Sie unter: Seite 5 von 5

6 Anhang 1 Aufstellung der Sanierungskosten Förderungswerber/in Name Familien-/Nachname Vorname Titel Erläuterungen: Die Rechnungen sind in den jeweils dafür vorgesehenen Listen chronologisch nach Rechnungsdatum einzutragen! Es dürfen nur die tatsächlich bezahlten Beträge (abzüglich Skonti, Nachlässen, etc. ) eingetragen werden! Die Rechnungen müssen einen rechnungsbetrag von mindestens 150 Euro aufweisen. Es dürfen nur Rechnungen vorgelegt werden, die das Wohngebäude betreffen und nicht älter als zwei Jahre sind. Es werden nur Rechnungen mit folgenden Merkmalen anerkannt: Name und Anschrift des Liefernden/Leistenden, Name und Anschrift des Empfängers, genauer Beschreibung der Lieferung/Leistung (Menge, Bezeichnung), Entgelt für die Lieferung/Leistung, Entgelt für die Lieferung/Leistung inkl. USt., Steuersatz, Steuerbetrag, Ausstellungsdatum. Wenn Sie die Förderung für die Sanierung des Bestandes und den Zubau/Einbau von neuem Wohnraum/Wohnungen beantragen wollen, ist es erforderlich, die Rechnungen nach den jeweiligen Baumaßnahmen (Sanierung Bestand und den Zubau/Einbau von neuem Wohnraum/Wohnungen) zu trennen. Die Rechnungen für den Zubau bzw. Einbau müssen nicht vorgelegt werden, jedoch für die Dauer von 7 Jahren zum Zweck der Überprüfung aufbewahrt werden. Rechnungen, welche den Handwerkerbonus betreffen, sind extra in der dafür vorgesehenen Liste einzutragen. Über mindestens die Hälfte dieses Betrages sind Professionistenrechnungen mit Verrechnung von Arbeitszeit vorzulegen, die restlichen Rechnungen müssen für die Dauer von 7 Jahren zum Zweck der Überprüfung aufbewahrt werden. ich (Wir) nehme(n) die Erläuterungen vollinhaltlich zur Kenntnis. ich (Wir) erkläre(n), dass die angeführten Sanierungsmaßnahmen bereits durchgeführt wurden und die ökologischen Mindestkriterien und Berechnungshinweise der oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung 2012 eingehalten werden. Ort, Datum Unterschriften aller Förderungswerber/innen Seite 1 von 5

7 Sanierung des Bestandes: Bitte tragen Sie in dieser Liste nur jene Rechnungen chronologisch nach Rechnungsdatum ein, die die Sanierung ihres bestehenden Wohngebäudes betreffen: 1. Gesamthafte energetische Sanierung, 2. Energetische Einzelmaßnahmen, 3. Sanierungsmaßnahmen ohne energetische Anforderungen, welche das Dach, die Trockenlegung und die statische Sicherheit betreffen. Rechnungen, die den Zubau/Einbau von neuem Wohnräumen/Wohnungen betreffen dürfen hier NICHT eingetragen werden! Rechnungs- Sanierungsmaßnahme Anmerkung Lfd. Nr. datum Lieferfirma (Dämmung OG, Betrag des Amtes aufsteigend Fenstertausch,...) (bitte nicht beschriften) Seite 2 von 5

8 Handwerkerbonus: nur möglich bei NEZ > 100 kwh/m²a vor Sanierung und NEZ 75 kwh/m²a nach der Sanierung Förderbar sind ausschließlich bauliche Maßnahmen innerhalb einer bestehenden Wohnung im Zusammenhang mit Grundrissänderungen Elektroinstallationen Wasserinstallationen Die Darlehenssumme, bis zu welcher Annuitätenzuschüsse gewährt werden, beträgt beim "Handwerkerbonus" maximal 6000 Euro pro Eigenheim und ist im jeweils höchstmöglichen Darlehensgesamtbetrag enthalten. Über mindestens die Hälfte dieses Betrages sind Professionistenrechnungen mit Verrechnung von Arbeitszeit vorzulegen, die restlichen Rechnungen müssen für die Dauer von 7 Jahren zum Zweck der Überprüfung aufbewahrt werden. Hinweis: Der Handwerkerbonus ist nicht in Kombination mit der Fördervariante 30-jähriges Darlehen möglich. Rechnungs- Anmerkung Lfd. Nr. datum Lieferfirma Sanierungsmaßnahme Betrag des Amtes aufsteigend (bitte nicht beschriften) Seite 3 von 5

9 Einbau/zubau von neuen Wohnräumen/Wohnungen Förderbar sind sämtliche Kosten, die die Errichtung der neuen Wohnräume/Wohnung(en) betreffen incl. Elektroinstallation, Sanitär-Rohinstallation, Heizungsinstallation, Estrich und Innenputz, Dämmungen. Beim Zubau zählen zusätzlich auch die Kosten für Außenhülle, Fenster, Dach und Dämmung der Geschoßdecken. Die energietechnischen Mindestkriterien müssen für sämtliche Einzelbauteile des Zubaus/Neubaus erfüllt werden, es sei denn, das gesamte Gebäude einschließlich des Zubaus/Neubaus erreicht bereits eine NEZ von 75 kwh/m²a. Die rechnungen für den zubau bzw. Einbau müssen nicht vorgelegt werden, jedoch für die Dauer von 7 Jahren zum zweck der Überprüfung aufbewahrt werden! Wohnnutzfläche NEU Rechnungsdatum GESAMTSUMME der bezahlten Rechnungen, insgesamt/m² von - bis die ausschließlich die Errichtung der neuen Wohnräume/Wohnungen betreffen EinBAu m² Euro zubau m² Euro Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung für Zu- und Einbau ist eine aktuelle Baubewilligung oder eine von der Baubehörde zur Kenntnis genommene Bauanzeige. Ist eine Baufertigstellungsanzeige erforderlich, muss diese erteilt sein. Die Baubewilligung des zu erweiternden Hauses muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderungsansuchens mindestens 10 Jahre zurückliegen. Seite 4 von 5

10 Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude (z.b. Fabrik, Schule etc): Förderbar sind sämtliche Kosten, die die Errichtung der neuen Wohnung(en) betreffen incl. Elektroinstallation, Sanitär- Rohinstallation, Heizungsinstallation, Estrich und Innenputz, Fenster, Dach und Dämmung der Geschoßdecken. Die energietechnischen Mindestkriterien müssen für sämtliche Einzelbauteile erfüllt werden, es sei denn, das gesamte Gebäude erreicht bereits eine NEZ von 75 kwh/m²a. Rechnungen, die den Zubau/Einbau von neuem Wohnräumen/Wohnungen betreffen dürfen hier NICHT eingetragen werden! Rechnungs- Sanierungsmaßnahme Anmerkung Lfd. Nr. datum Lieferfirma (Dämmung OG, Betrag des Amtes aufsteigend Fenstertausch,...) (bitte nicht beschriften) Seite 5 von 5

11 information Anhang 2 Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen Errichtung von Wohnräumen/ Wohnungen durch zu- und EinBAu Schaffung von bis zu 3 Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude i. Wer wird gefördert? Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern bis zu drei Wohnungen Einkommensgrenzen: Das Jahreshaushaltseinkommen der Förderungswerberin/des Förderungswerbers und deren Ehegatten bzw. Lebensgefährten darf folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen: 1 Person Euro 2 Personen Euro Für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt Alimentationsverpflichtung zum Zeitpunkt der Antragstellung pro Kind zusätzlich Euro zusätzlich Euro Das Jahreshaushaltseinkommen besteht aus den Bruttoeinkünften abzüglich der Werbungskosten (z.b. Sozialversicherung, Pendlerpauschale etc.) gemäß 16 des Einkommensteuergesetzes 1988 und der einbehaltenen Lohnsteuer. Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen für Kinder, Waisenrenten, Lehrlingsentschädigungen, Pflegegelder und Abfertigungen zählen nicht zum Einkommen. Die Förderung wird um 25 Prozent, 50 Prozent bzw. 75 Prozent reduziert, wenn die Einkommensgrenzen um höchstens 10 Prozent, 20 Prozent bzw. 30 Prozent überschritten werden. Einkommensnachweise: a. Arbeitnehmer, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt sind: Lohnzettel bzw. Einkommensteuerbescheid gemäß Arbeitnehmerveranlagung b. Zur Einkommensteuer veranlagte Personen: Letzter Einkommensteuerbescheid c. Landwirte: Letzter land- und forstwirtschaftlicher Einheitswertbescheid d. Kinderbetreuungs- und Wochengeld, bedarfsorientierte Mindestsicherung, Notstandshilfe u. dgl., Bestätigung über den Bezug von Arbeitslosengeld e. Antragsteller, die nicht aus dem EWr-raum stammen, müssen ununterbrochen und rechtmäßig mindestens fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer unterliegen oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser erhalten ( 6 Abs. 9 Oö. WFG 1993 idgf) sowie innerhalb der letzten 5 Jahre 36 Monate lang oben genannte Leistungen oder Einkünfte bezogen haben. ii. Was wird gefördert? Voraussetzungen: Die Erteilung der Baubewilligung des Gebäudes muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderungsansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen. Bei Schaffung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- oder Einbau muss die Erteilung der Baubewilligung des zu erweiternden Hauses zum Zeitpunkt der Einbringung des Ansuchens mindestens 10 Jahre zurückliegen. Die Baubewilligung ist nicht maßgebend: - bei behindertengerechten Maßnahmen; - bei der Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genützte Gebäude; - bei einem Gebäude mit einer Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) > 100 kwh/m²a bei einem A/V-Verhältnis von 0,8, wenn nach erfolgter Sanierung eine NEZ 65 kwh/m²a erreicht wird. Seite 1 von 6

12 1. Sanierung des bestehenden Wohngebäudes: A. Gesamthafte energetische Sanierung: Eine gesamthafte energetische Sanierung liegt vor, wenn auf Grund der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen die NEZ nach dem festgelegten Berechnungsverfahren des O.Ö. Energiesparverbandes nicht mehr als 75 kwh/m²a, 65 kwh/m²a bzw. 45 kwh/m²a beträgt. Der Nachweis der Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) erfolgt durch ein Zertifikat des O.Ö. Energiesparverbandes oder durch einen Energieausweis. B. Energetische Einzelmaßnahmen: Sofern keine gesamthafte energetische Sanierung gemäß Punkt A vorgenommen wird, ist eine Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen möglich: Außendecken/Dach/oberste Geschossdecke U 0,15 W/m²K; Dachschrägen U 0,18 W/m²K; Fenster und Türen gegen Außenluft (gesamt über Glas und Rahmen) U 1,20 W/m²K gemäß Prüfungszeugnis; Außenwände und Wände gegen den Dachraum und Garagen U 0,25 W/m²K; Decken und Wände zu unbeheiztem Keller U 0,35 W/m²K, im Falle einer Fußbodenheizung U 0,28 W/m²K; Erdberührte Wände und Fußböden U 0,35 W/m²K; Unbeheizter Keller gegen Außenluft U 0,5 W/m²K; Dämmstärke Fensterlaibung 3 cm (die angegebene Mindest-Dämmstärke bezieht sich auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/mK); Fensterglas (bei Tausch nur das Glas, bezogen auf das Glas alleine) U 1,10 W/m²K; Decken gegen Garagen U 0,25 W/m²K. C. Sanierungsmaßnahmen ohne energetische Anforderungen: Sanierungsmaßnahmen, welche das Dach, die Trockenlegung und die statische Sicherheit betreffen. Behindertengerechte Maßnahmen bei Vorliegen eines Bescheides des Bundessozialamtes über eine Behinderung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme steht. Die Darlehenssumme, bis zu welcher Annuitätenzuschüsse gewährt werden, beträgt bei 1 Wohnung höchstens Euro (beim Minimalenergiehaus höchstens Euro), bei 2 und 3 Wohnungen höchstens Euro, sofern die Baubewilligung der Wohnungen mindestens 20 Jahre zurückliegt. 2. Handwerkerbonus Wenn bei Gebäuden mit einer Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) > 100 kwh/m²a bei einem A/V-Verhältnis von 0,8 nach erfolgter Sanierung eine NEZ 75 kwh/m²a erreicht wird, kann der Handwerkerbonus gemäß 4 Abs. 7 der Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung I 2012 gewählt werden. Förderbar sind ausschließlich bauliche Maßnahmen innerhalb einer bestehenden Wohnung im Zusammenhang mit Grundrissänderungen Elektroinstallationen Wasserinstallationen Die Darlehenssumme, bis zu welcher Annuitätenzuschüsse gewährt werden, beträgt beim "Handwerkerbonus" maximal Euro pro Eigenheim und ist im jeweils höchstmöglichen Darlehensgesamtbetrag enthalten. Über mindestens die Hälfte dieses Betrages sind Professionistenrechnungen mit Verrechnung von Arbeitszeit vorzulegen, die restlichen Rechnungen müssen für die Dauer von 7 Jahren zum Zweck der Überprüfung aufbewahrt werden. 3. zubau und/oder Einbau von zusätzlichen Wohnräumen bzw. Wohnungen zum bestehenden Wohnhaus Es besteht die Möglichkeit, neben einer Förderung für die Sanierung des bestehenden Wohngebäudes bei der Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen eine Förderung für Zubau oder Einbau (z.b. in das bestehende Dachgeschoß, Kellergeschoß, Wirtschaftsgebäude, etc...) in Anspruch zu nehmen. Nach Fertigstellung dürfen insgesamt maximal 3 Wohnungen im Wohnhaus bestehen. Die Darlehenssumme, bis zu welcher Annuitätenzuschüsse gewährt werden, beträgt beim Einbau: max. 250 Euro/m², höchstens jedoch Euro pro Wohnung beim Zubau: max. 370 Euro/m², höchstens jedoch Euro pro Wohnung bei kombiniertem Zu- und Einbau höchstens Euro pro Wohnung Förderbar sind sämtliche Kosten, die die Errichtung der neuen Wohnräume/Wohnung(en) betreffen incl. Elektroinstallation, Sanitär-Rohinstallation, Heizungsinstallation, Estrich und Innenputz. Beim Zubau zählen zusätzlich auch die Kosten für Außenhülle, Fenster, Dach und Dämmung der Geschoßdecken. Die energietechnischen Mindestkriterien gelten für sämtliche Einzelbauteile des Zubaus/Neubaus, es sei denn, das gesamte Gebäude einschließlich des Zubaus/Neubaus erreicht eine NEZ von 75 kwh/m²a. Seite 2 von 6

13 Achtung: Wenn Sie die Förderung für die Sanierung des Bestandes und die Errichtung von neuem Wohnraum durch Zubau/Einbau beantragen wollen, ist es erforderlich, die Rechnungen bereits im Vorhinein nach den jeweiligen Baumaßnahmen (Sanierung Bestand und Errichtung von neuem Wohnraum durch Zubau/Einbau) zu trennen. Die Rechnungen für den Zubau bzw. Einbau müssen nicht vorgelegt werden, jedoch für die Dauer von 7 Jahren zum Zweck der Überprüfung aufbewahrt werden. Die Baubewilligung des zu erweiternden Hauses muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderungsansuchens mindestens 10 Jahre zurückliegen. Eine Baubewilligung oder eine von der Baubehörde zur Kenntnis genommene Bauanzeige sowie eine Bestätigung der Gemeinde über die Fertigstellung des Bauvorhabens ist vorzulegen. 4. Landesbonus "Thermische Sanierung": Für die Beauftragung eines als Mitglied der Architekten- und Ingenieurskonsulentenkammer tätigen Architektin und Architekten, Ingenieurskonsulentin und Ingenieurskonsulenten oder eines planenden Baumeisters bzw. einer Baumeisterin, der bzw. die sich gegenüber der Wirtschaftskammer zur Einhaltung derselben Unabhängigkeits- und Standesregeln verpflichtet und der bzw. die beim konkreten Sanierungsvorhaben keine ausführenden Tätigkeiten durchführt, mit einer Dienstleistung bestehend zumindest aus der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, der technischen Prüfung von Angeboten und der technischen Abnahmeprüfung der Ausführung für und in Verbindung mit einer Sanierungsförderung kann ein Landesbonus "Thermische Sanierung" in Form eines Bauzuschusses in Höhe von 375 Euro gewährt werden. 5. Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genützte Gebäude: (z. B. Fabrik, Schule, etc...) Bei der Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genützte Gebäude beträgt die Darlehenssumme, bis zu welcher Annuitätenzuschüsse gewährt werden, bei einer Wohnung höchstens Euro (beim Minimalenergiehaus höchstens Euro), bei 2 Wohnungen höchstens Euro und bei 3 Wohnungen höchstens Euro. Förderbar sind sämtliche Kosten, die die Errichtung der neuen Wohnräume/Wohnung(en) betreffen inkl. Elektroinstallation, Sanitär-Rohinstallation, Heizungsinstallation, Estrich und Innenputz, sowie die Kosten für Außenhülle, Fenster, Dach und Dämmung der Geschoßdecken. Die energietechnischen Mindestkriterien gelten für sämtliche Einzelbauteile, es sei denn, das gesamte Gebäude erreicht eine NEZ von 75 kwh/m²a. 6. Ökologische Dämmstoffe: Werden ökologische Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, so erhöht sich die Darlehenssumme, bis zu welcher Annuitätenzuschüsse gewährt werden, um Euro. Sämtliche Außenbauteile (Außenwand, oberste Decke/Dach, Kellerdecke, erdanliegender Boden ausgenommen erdberührende Dämmung) müssen zu 100 % mit nachwachsenden ökologischen Dämmstoffen versehen werden. Zusätze gegen Feuer, Wasser und Schädlinge sowie Stützfasern sind zulässig. Nachwachsende ökologische Dämmstoffe sind z.b. Flachs, Hanf, Holzfaser, Schafwolle, Stroh, Zellulose und Kork. Die Wärmeleitfähigkeit muss 0,06 W/mK sein (Lambda-Wert). 7. Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden im Ortskern erhöht sich die Darlehenssumme, bis zu welcher Annuitätenzuschüsse gewährt werden, um Euro. Denkmalschutz ist mit einem Bescheid des Bundesdenkmalamtes zu belegen. iii. Wie wird gefördert? Die Sanierungsförderung besteht alternativ in der Gewährung von Annuitätenzuschüssen zu einem Darlehen, Zuschüssen zur Rückzahlung eines Hypothekardarlehens oder in einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Bauzuschuss. Eine Splittung der Förderarten ist nicht zulässig. 1. Annuitätenzuschüsse (Az) zu einem Bankdarlehen Maßnahmen nez-obergrenze Az-Förderung Dauer Bauteilsanierung Einzelbautteilanforderungen 20 % 15 Jahre Sanierungsstufe i maximal 75 kwh/m²a 25 % 15 Jahre Sanierungsstufe ii maximal 65 kwh/m²a 30 % 15 Jahre Sanierungsstufe iii maximal 45 kwh/m²a 35 % 15 Jahre Minimalenergiehaussanierung maximal 15 kwh/m²a 40 % 25 Jahre Seite 3 von 6

14 Höhe des mit Annuitätenzuschüssen geförderten Darlehens Sanierung des bestehenden Wohngebäudes (mind. 20 Jahre alt) Bestandsförderung 1 Wohnung 1) Euro Minimalenergiehaus 1) Euro 2 oder 3 Wohnungen 1) Euro Denkmalgeschütztes Gebäude im Ortskern Euro 1) davon max Euro für Grundrissänderungen, Elektro- u. Wasserinstallation (siehe Handwerkerbonus) Erweiterung (auch zusätzlich zur Bestandsförderung) Einbau von zusätzlichem Wohnraum (max. 250 Euro/m²) 2) Zubau bzw. Aufstockung von zusätzlichem Wohnraum (max. 370 Euro/m²) 2) Bei Kombination von Zu- und Einbau pro Wohnung 2) Euro Euro Euro (max.) 2) pro Wohnung bzw. Wohnungserweiterung Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genützte Gebäude 1 Wohnung Euro Minimalenergiehaus Euro 2 Wohnungen Euro 3 Wohnungen Euro zusätzlich Verwendung ökologischer Dämmstoffe Landesbonus Euro Euro Bauzuschuss 2. nicht rückzahlbare zuschüsse zur rückzahlung eines Hypothekardarlehens Die maximale Darlehenshöhe beträgt das 1,5-fache des dem Annuitätenzuschuss zugrunde liegenden Darlehensnominales. Die Höhe des Zuschusses wird auf Basis des ermittelten Förderbarwertes des Annuitätenzuschusses festgelegt. Die Laufzeit des bezuschussten Darlehens beträgt 30 Jahre. Der Innenausbau (Handwerkerbonus) wird bei dieser Variante nicht gefördert. Das Darlehen muss im Grundbuch sichergestellt werden. 3. Einmaliger, nicht rückzahlbarer Bauzuschuss Der nichtrückzahlbare Bauzuschuss wird mit einem Abschlag von 40 % vom Barwert des Annuitätenzuschusses berechnet. Berechnungsbeispiel für die verschiedenen Förderarten: z.b.: Haus mit 1 Wohnung max. förderbare Kosten bei Annuitätenzuschuss (15-jähriges Darlehen) ,- Zuschuss zu Hypothekardarlehen (30 Jahre) ,- mit angenommenen Zinssatz zum Zeitpunkt der Bewilligung von 3 % Az% Jahre Annuitätenzuschuss (Pkt. 1) Jahre zuschuss zur rückzahlung Bauzuschuss (Pkt. 3) halbjährlich Hypothekardarlehen (Pkt. 2) halbjährlich 20% , , ,00 25% , , ,00 30% , , ,00 35% , , ,00 40% , , ,00 Seite 4 von 6

15 iv. Wichtige Hinweise: Förderbar sind nur solche Sanierungsarbeiten, die durch gewerblich befugte Unternehmen durchgeführt oder deren Vornahme durch Materialrechnungen in Höhe von mindestens 150 Euro nachgewiesen worden sind. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Rechnungen, welche nicht älter als 2 Jahre sein dürfen. Bei pauschalierten Förderungen (siehe Zu- und Einbau) kann auf die Vorlage von Rechnungen verzichtet werden. Die entsprechenden Rechnungen müssen jedoch für Überprüfungen für die Dauer von 7 Jahren aufbewahrt werden. Der Nachweis über die Energiekennzahl bzw. die Erfüllung der Anforderungen bei energetischen Einzelmaßnahmen erfolgt durch ein kostenloses Zertifikat des O.Ö. Energiesparverbandes oder durch einen Energieausweis. Bei Nachweis mittels Energieausweis ist ein vollständiger Energieausweis gemäß Oö. Bautechnikgesetz/Bautechnik-Verordnung mit Anhang und zusätzlicher Angabe der Nutzheiz-Energiekennzahl des gesamten Gebäudes vorzulegen (siehe unter Berechnungshinweis für die Ermittlung der Nutzheiz-Energiekennzahl). Beide Unterlagen - der Energieausweis sowie die Berechnung der NEZ - sind durch die Unterschrift des Ausstellers zu bestätigen. Eine Kopie des vollständigen aktuellen Bauplanes gemäß Energieausweis ist anzuschließen. Bei energetischen Einzelmaßnahmen ist eine Bauteilbeschreibung, bei Zubau/Einbau ist zusätzlich eine Kopie des Bauplans anzuschließen. Die Wohnung muss zur Befriedigung eines dauernden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden. Ehepaare und eingetragene Partner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Zweitwohnsitze werden nicht gefördert. Eine Förderung kann nur dann gewährt werden, wenn bei Neubezug einer sanierten Wohnung die bisherige Wohnung nachweislich weitervermietet oder die Wohnung verkauft wird. Wurde bereits für den Kauf des Hauses eine Förderung bewilligt, so kann der Differenzbetrag auf die jeweilige maximale Darlehenshöhe bewilligt werden. Bei Inanspruchnahme eines Bauzuschusses für den höchstmöglichen Förderbetrag kann während der Dauer der zugrunde gelegten AZ-Förderung (15 oder 25 Jahre) keine Sanierungsförderung mehr gewährt werden. Förderungsvoraussetzung ist die Einhaltung ökologischer Mindestkriterien. Eine nicht widmungsgemäße Verwendung hat die Einstellung der zuschüsse bzw. die rückforderung der Förderung zur Folge! V. Ökologische Mindestkriterien: Die folgenden ökologischen Mindestkriterien sind einzuhalten: (stichprobenartige Kontrollen können durchgeführt werden) HFKW-freie und HFCKW-freie Wärmedämmstoffe und Baustoffe; bei nachträglichem Einbau einer Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist eine luftdichte Gebäudehülle mit n 50 -Wert kleiner oder gleich 1,5 h -1 auszuführen; bei Erneuerung der Heizanlage ist ein wassergetragenes System vorzusehen (ausgenommen Minimalenergiehäuser mit einer NEZ 10 kwh/m²a); fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe-Systeme; bei gesamthafter Erneuerung des Warmwasserbereitungs-Systems sind elektrische Durchlauferhitzer nicht zulässig; bei Erneuerung der Heizungsumwälzpumpen sind gemäß Energieverbrauchs-Kennzeichnung (EU-Energie-Label) nur Pumpen der Klasse A, A+ und A++ zulässig. Vi. Berechnungshinweis: Zum Vergleich mit dem jeweiligen Anforderungswert der Nutzheiz-Energiekennzahl - diese ist festgelegt als flächenbezogener Heizwärmebedarf bei einem A/V-Verhältnis von 0,8 - ist der gemäß OIB-Richtlinie 6 ermittelte flächenbezogene Heizwärmebedarf HWB BGF mit dem Wert 0,74 * A/V + 0,407 zu dividieren. Der flächenbezogene Heizwärmebedarf HWB BGF und die Anforderungen an die Nutzheiz-Energiekennzahl NEZ berücksichtigen bereits eine allfällige Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Informationen für Energieausweis-Aussteller: Es wird insbesondere auf die notwendige exakte Bezeichnung von Baumaterialien und Fenstern (Rahmen, Glas, Glasrandverbund) und einer allfälligen Lüftungsanlage hingewiesen; die Art der Wärmeabgabe ist anzugeben (Heizkörper, Fußbodenheizung, Wandheizung, Luftheizung). Die thermische Hülle muss eindeutig nachvollziehbar sein. Seite 5 von 6

16 Vii. Abwicklung/Antragstellung: Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, zu richten. Es besteht die Möglichkeit, ein kostenloses Beratungsgespräch und die Erstellung eines Zertifikates durch den O.Ö. Energiesparverband vor Durchführung der Sanierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Viii. Auskünfte: Für Auskünfte stehen Ihnen unsere Beratungsstelle und die für Ihren Bezirk zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeiter während der Kundendienstzeiten zur Verfügung (Tel. 0732/7720-0). Fragen zu den energiesparenden Maßnahmen beantwortet der O.Ö. Energiesparverband, 4020 Linz, Landstraße 45, Tel. 0800/ oder 0732/ Seite 6 von 6

17 BAuTEiLBESCHrEiBunG SAniErunG Für die Erlangung eines kostenlosen Zertifikates durch den O.Ö. Energiesparverband Sanierungsförderung für energiesparende Sanierung von Einzelbauteilen gesamthafte energiesparende Sanierung Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch zu- oder Einbau erhöhte Förderung für ökologische Dämmstoffe Zutreffendes bitte unbedingt ankreuzen! Einzusenden an: o.ö. Energiesparverband Landstraße Linz Anhang 3 Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und schicken Sie es möglichst vor der Sanierung, an den o.ö. Energiesparverband, 4020 Linz, Landstraße 45 Tel. 0732/ oder 0800/ Bitte legen Sie im Falle der gesamthaften energiesparenden Sanierung und bei Zu- oder Einbau einen Bauplan (Kopie) bei. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite. Name Vorname Familienname Anschrift PLZ Ort Straße Nr. Telefon (Privat, Arbeit, Mobil) Fax Bauanschrift Katastralgemeinde Grundstücks-Nr. Heizung nach der Sanierung: Einlagezahl Baujahr/Datum Erteilung der Baubewilligung PLZ Ort Straße Nr. Folgende energiebezogene Sanierungsmaßnahmen werden im zuge dieser Sanierung durchgeführt: Dämmen der obersten Geschoßdecken Fenster-/Türentausch Dämmen der Außenwand Glastausch Dämmen der Kellerdecke Dachbodenausbau Dämmen der Dachschräge Dacherneuerung Dämmen des Flachdaches Zubau oder Einbau Dämmen von erdberührten Wänden und Böden Sonstiges, und zwar: Wärmeverteilung Heizkörper Sonstiges, und zwar: Fußbodenheizung Wandheizung Energieträger Baujahr des Heizkessels/Wärmeerzeugers Hackgut/Pellets Öl Stückholz Flüssiggas Fern-/Nahwärme Sonstiges, und zwar: Wärmepumpe Erdgas Sonstiges Gedämmte Verteilleitungen Pufferspeicher Automatische Regelung Heizkörperthermostatventile Sonstiges, und zwar: Heiz-Energieverbrauch pro Jahr vor der Sanierung (bitte Mengen und Kosten angeben): Energieträger/Brennstoff Menge: Kosten: Ohne Warmwasser Mit Warmwasser Seite 1 von 6

18 1. Bauteilbeschreibung A) energiesparende Sanierung von Einzelbauteilen (energietechnische Einzelmaßnahmen) Für die energiesparende Sanierung von Einzelbauteilen beschreiben Sie bitte die im Zuge dieser Sanierung veränderten Bauteile (z.b.: Außenwand oder Fenster oder oberste Geschoßdecke oder Kellerdecke oder ). Dies gilt auch für die Schaffung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- oder Einbau. Wurde das Haus schon durch frühere Wärmedämmmaßnahmen maßgeblich verbessert, könnte auch durch die Sanierung von weiteren Einzelbauteilen die erforderliche Nutzheiz-Energiekennzahl für eine gesamthafte Sanierung erreicht werden (siehe nächster Punkt). B) gesamthafte energiesparende Sanierung Für die gesamthafte energiesparende Sanierung beschreiben Sie bitte alle Bauteile (siehe Skizze) zwischen beheizten und unbeheizten Räumen bzw. zur Außenluft, möglichst wie diese nach der Sanierung ausgeführt sein werden: Außenwände (bei verschiedenen Außenwandkonstruktionen alle beschreiben und im Plan kennzeichnen) Kellerdecke, Dachschräge und Zangendecke Erdberührte Wände und Fußböden von beheizten Räumen Wände und Decken zu unbeheizten Gebäudeteilen (Dachräume, Keller,...) Decke zum Balkon über Wohnraum und auskragende Decken Sonstige Bauteile Bitte beschreiben Sie nachfolgend die einzelnen Bauteile, möglichst wie sie nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen ausgeführt sein werden. Bitte kennzeichnen Sie die Sanierungsmaßnahmen. AuSFÜLLBEiSPiEL: BAuTEiL: Fenster und verglaste Türen Fensterart Rahmen-Material U-Wert des (Kasten-, Verbund- Fenster- (Fenster-Fabrikat wenn U-Wert der gesamten Fensters oder Isolierglasfenster) Baujahr bekannt) Verglasung (wenn bekannt) W/m²K W/m²K W/m²K W/m²K Dämmung der Fensterlaibung mit cm, Material: BAuTEiL: Außenwand Konstruktion innen (Skizze) außen Nr Fläche der Wandheizung m 2 (sofern vorhanden) Dicke in Schichtaufbau Zentimeter BAuTEiL: Kellerdecke Konstruktion innen (Skizze) außen Nr Fläche der Fußbodenheizung m 2 (sofern vorhanden) Dicke in Schichtaufbau Zentimeter Seite 2 von 6

19 BAuTEiL: oberste Geschoßdecke / zangendecke Konstruktion innen (Skizze) außen Nr Schichtaufbau Dicke in Zentimeter BAuTEiL: Dachschräge Konstruktion innen (Skizze) außen Nr. Schichtaufbau Dicke in Zentimeter BAuTEiL: Konstruktion innen (Skizze) außen Nr. Schichtaufbau Dicke in Zentimeter BAuTEiL: Konstruktion innen (Skizze) außen Nr. Schichtaufbau Dicke in Zentimeter Sollte der Platz nicht ausreichen, verwenden Sie bitte zusatzblätter Seite 3 von 6

20 2. Anforderungen an den Bauplan (insbesondere bei gesamthafter energiesparender Sanierung, Einbau oder Zubau) Bitte verwenden Sie eine vollständige Kopie des Bauplanes vom gesamten Wohnobjekt (zustand nach Sanierung): Grundrisse mit Raumbezeichnungen und Vermaßung, wenn möglich im Maßstab 1 : 100 Querschnittzeichnung und Hausansichten Fensterabmessungen und Kennzeichnung und Vermaßung von Flächen mit Glasbausteinen Lageplan mit Nordpfeil 3. Angaben Komfortlüftung: Sollte eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung eingebaut werden, geben Sie uns dazu bitte folgende Daten an: Art und Type des Lüftungsgerätes (Fabrikat): Wärmebereitstellungsgrad (Wirkungsgrad): %; Erdwärmetauscher: Länge: m; Durchmesser: mm Welche Räume werden mit der Komfortlüftung belüftet bitte diese im Plan kennzeichnen. Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Test): Senden Sie uns bitte ein Kopie des Testberichts. Der/Die Bauwerber/in verpflichtet sich, die Sanierung in der angeführten Form oder energiesparender durchzuführen und bei einer stichprobenartigen Besichtigung den zugang zum Gebäude zu gewährleisten. Die ökologischen Mindestkriterien gemäß Wohnhaussanierungs-Verordnung i 2012 werden eingehalten. Ort, Datum Unterschrift Bauwerber/in Seite 4 von 6

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