PegaSys. Intelligente Zutrittskontrollsysteme. Preisliste 2012

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1 PegaSys Intelligente Zutrittskontrollsysteme Preisliste 2012

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3 Inhalt PegaSys Türterminals 4 Elektronische Schließzylinder 8 AP Panikzylinder 14 Elektronisches Spindschloss 16 Wandleser 18 Software / Komponenten / Ausweise / Schlüsselanhänger 22 Ersatzteile Beschlag / Werkzeuge Beschlag / E-Zylinder 28 Zubehör 34 PegaSys Vorführgeräte 38 Dienstleistungen 40 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 42 PegaSys 3

4 PegaSys Terminals 4 PegaSys Preise ohne MwSt.

5 Drückerkombinationen PegaSys Terminals Ausführung B Innenbeschläge Objektklasse 4 DIN EN 1906 Oberfläche fein matt aus Edelstahl, Werkstoff Nr (A2, AISI 304) mögliche Drückerserien für Schmalrahmentüren Ausführung S Serie 181 Serie 291 Serie 191 * Objektklasse 4 DIN EN 1906 Oberfläche fein matt aus Edelstahl, Werkstoff Nr (A2, AISI 304) Serie 181 Serie 291 Serie 191 * mögliche Drückerserien auf Schmalrahmentüren * * * * passen nicht auf das Schmalrahmenschild Serie 1182 Serie 1292 Serie 1171 Preise ohne MwSt. PegaSys 5

6 Beschläge Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis PegaSys Terminals B und S für den Innenbereich mit Edelstahl-Drücker mit PZ-Lochung oder Blind mit Montageplatte, auf die jeweiligen Innentürbeschläge angepasst mit Drückerstiften und allem erforderlichen Zubehör zur fachgerechten Verbindung mit den Innentürbeschlägen. inklusive Lithium-Batterien mit Innentürdrückergarnitur mit Rosetten, Kurz- oder Langschilder für Holz-, Stahl- oder Metalltüren (Ausführung B) Ausführung S: passend auf Schmalrahmen in Holz, Stahl oder Aluminium ohne Zylinder und Einsteckschloss Brandschutzzulassung Mifare Classic / Mifare DESFire 2.1 (auch als P100) 354, Legic / Legic Advant 2.1 (auch als P100) 448, Hitag 2.05 (auch als P100) 397, Pincode ,00 * Auf Terminals mit 491-Drückern und breite Terminals mit 1171-Drückern kombiniert mit Lang-, Kurzschild oder Rundrosette wird ein Mehrpreis von 31,00 Euro/Stück erhoben. EINTRITT AUSTRITT PegaSys Terminals Modell Back to Back B 2.1 PegaSys Terminal beidseitig buchbar B und S (nur für den Innenbereich) Mifare Classic / Mifare DESFire , Legic / Legic Advant , Hitag ,00 * Auf Terminals mit 491-Drückern und breite Terminals mit 1171-Drückern wird ein Mehrpreis von 31,00 Euro/Stück erhoben. 6 PegaSys Preise ohne MwSt.

7 Beschläge Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis PegaSys Terminals B und S für den Außenbereich mit Edelstahl-Drücker mit PZ-Lochung oder Blind mit Montageplatte, auf die jeweiligen Innentürbeschläge angepasst mit Drückerstiften und allem erforderlichen Zubehör zur fachgerechten Verbindung mit den Innentürbeschlägen. inklusive Lithium-Batterien mit Innentürdrückergarnitur mit Rosetten, Kurz- oder Langschildern für Holz-, Stahl- oder Metalltüren (Ausführung B) Ausführung S: passend auf Schmalrahmen in Holz, Stahl oder Aluminium ohne Zylinder und Einsteckschloss IP 55, in Verbindung mit einem Batteriefach oder Brandschutzzulassung P Mifare Classic / Mifare DESFire 2.1 (auch als P100) 354, Legic / Legic Advant 2.1 (auch als P100) 448, Hitag 2.05 (auch als P100) 397, Pincode , Batteriefach selbsteinrastend (snap-in) 93,00 (auf der Innenseite der Tür, Alternative 1) Batteriefach verschraubt (screwed 80,00 (auf der Innenseite der Tür, Alternative 2) Zusätzliches Zubehör bei Installation im Außenbereich für ein PegaSys Terminal: Wetterschutzdach für PegaSys S (im Außenbereich) 79, Wetterschutzdach für PegaSys B (im Außenbereich) 79,00 * Auf Terminals mit 491-Drückern und breite Terminals mit 1171-Drückern kombiniert mit Lang-, Kurzschild oder Rundrosette wird ein Mehrpreis von 31,00 Euro/Stück erhoben. Preise ohne MwSt. PegaSys 7

8 Elektronische Schließzylinder 8 PegaSys Preise ohne MwSt.

9 Elektronische Schließzylinder Elektronischer Doppelknaufzylinder Typ 1 (einseitig buchbar) auch als AP (Antipanikzylinder lieferbar) Der Zylinder besteht aus einem Profilzylinder und zwei Knaufmodulen, einem rein mechanischen und einem elektronischen. Auf der mechanischen Seite ist der Drehknauf mit der Schließnase fest verbunden, auf der elektronischen frei drehbar gelagert. Erst nach erfolgter Berechtigung wird die elt. Kupplungseinheit aktiviert und der Zylinder kann ent- bzw. verriegelt werden. Das spezielle Profilzylindergehäuse entspricht der DIN und kann somit in bereits bestehende Einsteckschlösser verbaut werden. Die Kommunikationselektronik sowie die Batterien befinden sich im mechatronischen Knaufmodul. Durch den Austausch des Profilzylinders kann der Doppelknaufzylinder der jeweiligen Türstärke angepasst werden. IP 55, Brandschutzzulassung. Elektronischer Halbzylinder PegaSys Typ 2 Der Zylinder besteht aus einem mechatronischen Knaufmodul und einem Profilhalbzylinder. Erst nach erfolgter Berechtigung wird die elt. Kupplungseinheit aktiviert und der Zylinder kann ent- bzw. verriegelt werden. Die Kommunikationselektronik und die Batterien befinden sich im Knaufmodul. IP 55, Brandschutzzulassung. Elektronischer Doppelknaufzylinder PegaSys Typ 3 (beidseitig buchbar) Der Zylinder (beidseitig buchbar) besteht aus zwei elektronischen Knaufmodulen die jeweils frei drehbar gelagert sind, sowie einem Profilzylindermittelteil. Erst nach erfolgter Berechtigung (sowohl von aussen, als auch von innen) wird die elt. Kupplungseinheit aktiviert und der Zylinder kann ent- bzw. verriegelt werden. Das spezielle Profilzylindergehäuse entspricht der DIN und kann somit in bereits bestehende Einsteckschlösser verbaut werden. Die Kommunikationselektronik sowie die Batterien befinden sich jeweils in den mechatronischen Knaufmodulen. Durch den Austausch des Profilzylinders kann der Doppelknaufzylinder der jeweiligen Türstärke angepasst werden. IP 55, Brandschutzzulassung. Elektronisches Möbelschloss PegaSys Typ 4 Knaufmodul in einem Möbelschloss, mit elektronischem frei drehenden Knauf. Die Kommunikationselektronik sowie die Mechatronik befinden sich zusammen mit den Batterien im Knaufmodul. Die Montage des Knaufmoduls als Möbel-schloss ist einfach durchführbar und unterscheidet sich nicht von der Montage mechanischer Möbelschlösser. IP 55, Brandschutzzulassung. Preise ohne MwSt. PegaSys 9

10 E-Zylinder Typ 1 Typ 2 Typ 3 Typ 4 Bezeichnung Best.-Nr. Preis p. Stück Preis p. Stück Preis p. Stück Preis p. Stück Elektronischer Knaufzylinder Mifare / Mifare DESFire ,- (x2) 304,- 304,- 304,- Legic / Legic Advant ,- 400,- 400,- (x2) 400,- Hitag ,- 370,- 370,- (x2) 370,- Mechanischer Knauf für Türinnenseite D=29,5 mm (Standard) , D=34 mm , D=29,5 mm (Schweizer rund) , Zylindermittelstück Euro-Profil DIN siehe Seite 11 - siehe Seite 11 - Anti-Panikzylinder siehe Seite 15 - siehe Seite 15 - CH siehe Seite 13 - siehe Seiten 13 - Halbzylinder DIN - siehe Seite Adapter: Ø 22 mm Schweizer Rund CH - siehe Seite ,- Möbelschloss 10 PegaSys Preise ohne MwSt.

11 Zylindermittelstücke Typ 1 Typ 2 Typ 3 Typ 4 Euro-Profil Bezeichnung Best.-Nr. Preis p. Stück Preis p. Stück Preis p. Stück Preis p. Stück 30/30 mm (Standard) ,95 36,95 26/26 mm ,95 36,95 26/30 mm ,95 36,95 26/35 mm ,15 46,15 26/40 mm ,40 55,40 26/45 mm ,10 63,10 26/50 mm ,55 71,55 26/55 mm ,80 80,80 26/60 mm ,00 90,00 26/65 mm ,45 98,45 26/70 mm ,70 107,70 30/35 mm ,15 46,15 30/40 mm ,40 55,40 30/45 mm ,10 63,10 30/50 mm ,55 71,55 30/55 mm ,80 80,80 30/60 mm ,00 90,00 30/65 mm ,45 98,45 30/70 mm ,70 107,70 35/35 mm ,40 55,40 35/40 mm ,10 63,10 35/45 mm ,55 71,55 35/50 mm ,80 80,80 35/55 mm ,00 90,00 35/60 mm ,45 98,45 35/65 mm ,70 107,70 35/70 mm ,95 116,95 40/40 mm ,55 71,55 40/45 mm ,80 80,80 40/50 mm ,00 90,00 40/55 mm ,45 98,45 40/60 mm ,70 107,70 40/65 mm ,95 116,95 40/70 mm ,15 126,15 45/45 mm ,00 90,00 45/50 mm ,45 98,45 45/55 mm ,70 107,70 45/60 mm ,95 116,95 45/65 mm ,15 126,15 45/70 mm ,65 134,65 50/50 mm ,70 107,70 50/55 mm ,95 116,95 50/60 mm ,15 126,15 50/65 mm ,65 134,65 50/70 mm ,85 143,85 55/55 mm ,15 126,15 55/60 mm ,65 134,65 55/65 mm ,85 143,85 55/70 mm ,10 153,10 60/60 mm ,85 143,85 60/65 mm ,10 153,10 60/70 mm ,80 160,80 65/65 mm ,80 160,80 65/70 mm ,25 169,25 70/70 mm ,45 178,45 Preise ohne MwSt. PegaSys 11

12 Halbzylinder Typ 1 Typ 2 Typ 3 Typ 4 Bezeichnung Best.-Nr. Preis p. Stück Preis p. Stück Preis p. Stück Preis p. Stück 30/10 mm (Standard) ,00 35/10 mm ,00 40/10 mm ,00 45/10 mm ,00 50/10 mm ,00 55/10 mm ,00 60/10 mm ,00 65/10 mm ,00 70/10 mm ,00 12 PegaSys Preise ohne MwSt.

13 Zylindermittelstücke Ø 22 mm, Schweiz rund Typ 1 Typ 2 Typ 3 Typ 4 Bezeichnung Best.-Nr. Preis p. Stück Preis p. Stück Preis p. Stück Preis p. Stück 32,5/32,5 mm ,00 130,00 32,5/37,5 mm ,10 143,10 32,5/42,5 mm ,15 156,15 32,5/47,5 mm ,25 169,25 32,5/52,5 mm ,30 182,30 32,5/57,5 mm ,40 195,40 32,5/62,5 mm ,25 209,25 32,5/67,5 mm ,30 222,30 32,5/72,5 mm ,40 235,40 37,5/37,5 mm ,15 156,15 37,5/42,5 mm ,25 169,25 37,5/47,5 mm ,30 182,30 37,5/52,5 mm ,40 195,40 37,5/57,5 mm ,25 209,25 37,5/62,5 mm ,30 222,30 37,5/67,5 mm ,40 235,40 37,5/72,5 mm ,45 248,45 42,5/42,5 mm ,30 182,30 42,5/47,5 mm ,40 195,40 42,5/52,5 mm ,25 209,25 42,5/57,5 mm ,30 222,30 42,5/62,5 mm ,40 235,40 42,5/67,5 mm ,45 248,45 42,5/72,5 mm ,55 261,55 47,5/47,5 mm ,25 209,25 47,5/52,5 mm ,30 222,30 47,5/57,5 mm ,40 235,40 47,5/62,5 mm ,45 248,45 47,5/67,5 mm ,55 261,55 47,5/72,5 mm ,60 274,60 52,5/52,5 mm ,40 235,40 52,5/57,5 mm ,45 248,45 52,5/62,5 mm ,55 261,55 52,5/67,5 mm ,65 274,65 52,5/72,5 mm ,70 287,70 57,5/57,5 mm ,55 261,55 57,5/62,5 mm ,60 274,60 57,5/67,5 mm ,70 287,70 57,5/72,5 mm ,75 300,75 62,5/62,5 mm ,70 287,70 62,5/67,5 mm ,75 300,75 62,5/72,5 mm ,85 313,85 67,5/67,5 mm ,85 313,85 67,5/72,5 mm ,95 326,95 72,5/72,5 mm ,75 340,75 Halbzylindermittelstücke Ø 22 mm, Schweiz rund 32,5 / 10 mm ,75 37,5 / 10 mm ,85 42,5 / 10 mm ,95 47,5 / 10 mm ,00 Preise ohne MwSt. PegaSys 13

14 AP Panikzylinder Elektronischer Doppelknaufzylinder Antipanik-Variante Der Zylinder besteht aus einem Profilzylinder mit mechanischem Innenknauf. Auf der mechanischen Seite ist der Drehknauf mit der Schließnase verbunden, auf der elektronischen frei drehbar gelagert. Erst nach erfolgter Berechtigung wird die elektromechanische Kupplungseinheit aktiviert und der Zylinder kann end- bzw. verriegelt werden. Das spezielle Profilzylindergehäuse entspricht der DIN und kann somit in bereits bestehende Einsteckschlösser verbaut werden. Die Kommunikationselektronik sowie die Batterien befinden sich im mechatronischen Knaufmodul. Bei der Betätigug der Knäufe fallen diese nach loslassen in die Sech-Uhr-Position (definierte Schließnasenstellung). Somit sind diese für vorhandene Panikschlösser geeignet. IP 55, Brandschutzzulassung. 14 PegaSys Preise ohne MwSt.

15 AP Panikzylinder AP Panikzylinder mit mechanischer Knauf nicht reversibel Typ 1 Typ 2 Typ 3 Typ 4 Bezeichnung Best.-Nr. Preis p. Stück Preis p. Stück Preis p. Stück Preis p. Stück 30/30 mm (Standard) ,55 30/35 mm ,55 30/40 mm ,10 30/45 mm ,10 30/50 mm ,85 35/30 mm ,55 35/35 mm ,10 35/40 mm ,10 35/45 mm ,85 35/50 mm ,85 40/30 mm ,10 40/35 mm ,10 40/40 mm ,85 40/45 mm ,85 40/50 mm ,40 45/30 mm ,10 45/35 mm ,85 45/40 mm ,85 45/45 mm ,40 45/50 mm ,40 50/30 mm ,85 50/35 mm ,85 50/40 mm ,40 50/45 mm ,40 50/50 mm ,95 Preise ohne MwSt. PegaSys 15

16 Elektronisches Spindschloss 16 PegaSys Preise ohne MwSt.

17 Spindschloss Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis Spindschlösser Mifare Abmessung B x H x T: 44,6 x 148,4 x 35,9 mm IP 20 für den Innenbereich Geeignet für Holz-, Stahl- und Aluminiumtüren mit einer Dicke bis 20 mm PegaSys Locker Lock Mifare 191, Schließhebel Version 2 1, Schließhebel Version 3 1, Schließhebel Version 4 1,50 Preise ohne MwSt. PegaSys 17

18 Wandleser 18 PegaSys Preise ohne MwSt.

19 Wandleser, Online/Offline Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis PegaSys Wandleser 2.1 für Innen- und Außenbereich Gehäuse anthrazit PegaSys Wandlese Mifare/Mifare DESFire ,00 Lieferumfang: Gehäusedeckel Leser-Gehäuse mit vergossenem RFID-Board und 5m Leser-Kabel Montageplatte I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A Befestigungsmaterial für Massivwand Maß: 119 mm x 75 mm, 23 mm tief Wetterschutzdach für Wand- und Berechtigungsleser 700/712 74, Henselbox mit I/O-Boardhalter 700/712 13,00 zur Aufnahme von I/O Board von Wand- und Berechtigungslesern PegaSys Wandleser Edelstahl für Innenbereich Lieferumfang: Gehäusedeckel mit Leseeinheit Montageplatte mit I/O Boardhalter Befestigungsmaterial für Massivwand Maß: 118 mm x 65 mm, 45 mm tief Mifare Classic/Mifare DESFire , Legic/Legic Advant , Hitag , Pincode ,00 PegaSys Wandleser Edelstahl für Aussenbereich Lieferumfang wie Wandleser für den Innenbereich Mifare Classic/Mifare DESFire , Legic/Legic Advant , Hitag , Pincode , Wetterschutzdach für PegaSys Wandleser Edelstahl 74,00 (Abbildung siehe Wetterschutzdach oben) Spezialausführung, vandalensicher Wandleser für Siedleanlagen auf Anfrage auf Anfrage Preise ohne MwSt. PegaSys 19

20 Wandleser, Online/Offline Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis PegaSys Berechtigungsleser R/W Mifare/Mifare DESFire, für Innen- und Außenbereich 270,00 Lieferumfang: Gehäusedeckel Leser-Gehäuse mit vergossenem RFID-Board und 5m Leser-Kabel Montageplatte I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A Befestigungsmaterial für Massivwand Maß: 119 mm x 75 mm, 23 mm tief IP R/W Mifare/Mifare DESFire, mit Display für den Innenbereich 377,00 Lieferumfang: Gehäusedeckel Leser-Gehäuse mit ergossenem RFID-Board und 5m Leser-Kabel Montageplatte I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A Befestigungsmaterial für Massivwand Maß: 149,5 mm x 104 mm, 29 mm tief IP Wetterschutzdach für Wand- und Berechtigungsleser 700/712 74,00 20 PegaSys Preise ohne MwSt.

21 Wandleser, Online/Offline Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis Henselbox mit I/O-Board 700/712 13,00 zur Aufnahme von I/=O Board von Wand- und Berechtigungslesern PegaSys Controller PegaSys Online Controller zum Anschluss von 640,00 max. 4 Leseeinheiten 700/712 zur Montage auf Hutschiene (9 Platzeinheiten) Serielles Kabel 25,00 Preise ohne MwSt. PegaSys 21

22 PegaSys Software Komponenten / Ausweise / Schlüsselanhänger 22 PegaSys Preise ohne MwSt.

23 Software Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis Software PegaSys Software PegaSys 3000 ohne Validation 769,00 ohne Schreib-/ Lesestation USB, bitte gesondert mitbestellen! (siehe nächste Seite) Software PegaSys 3000 mit Validation 1285,00 ohne Schreib-/ Lesestation USB, bitte gesondert mitbestellen! Software PegaSys 3000 update auf Validation 655,00 ohne Schreib-/ Lesestation USB, bitte gesondert mitbestellen! Codiersoftware Codiersoftware Legic Prime/Advant, Mifare DESFire auf Anfrage Preise ohne MwSt. PegaSys 23

24 Komponenten Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis USB Schreib-/ Lesegeräte Leseverfahren, Mifare Classic, Mifare DESFire 460, Leseverfahren, Legic Prime, Legic Advant 613, Leseverfahren, Hitag 460,00 PegaSys Programmierkartensatz komplett Mit FC-, Sicherungs-, Demontage- und Batteriewechselkarte Mifare Classic, Mifare DESFire 313, Legic Prime, Legic Advant (+ NFC Karte) 313, Hitag 313,00 PegaSys Mobile Programmiereinheit Legic und Mifare Software und Schreibleseeinheit NFC interface 313,00 (zum Anschluß an Netbook) 24 PegaSys Preise ohne MwSt.

25 Komponenten Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis PegaSys Setup-Kartensatz System Setup-Kartensatz Mifare 54, Setup-Kartensatz Legic 54, Setup-Kartensatz Hitag 54,00 PegaSys Facilitykarte in Kombination mit dem Programmierkartensatz erhalten Sie bei Erstbestellung pro Projekt die Facilitykarte inkl. Sicherungskarte kostenlos Mifare Classic, Mifare DESFire 61, Legic Prime, Legic Avant 61, Hitag 61, DESFire Lizenz NORMBAU 160, DESFire Lizenz NORMBAU OEM 1 (NON div.) 160, DESFire Lizenz NORMBAU OEM 2 (div. Key) 160,00 PegaSys Legic IAM/SAM Karten basierend auf Legic Prime Legic IAM Karte + IMS CD 184, Legic SAM 63 Karte 92, Legic SAM 64 Karte 92,40 Preise ohne MwSt. PegaSys 25

26 Ausweise / Schlüsselanhänger Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis Karten Mifare DESFire EV1 4K, weiß/weiß für Direktdruck St.-Preis 50 Stück 6, St.-Preis ab 101 Stück 4, St.-Preis ab 1001 Stück 3,60 Karten Mifare DESFire EV1 4K, mit IR Logo/Rückseite weiß für Direktdruck St.-Preis 50 Stück 6, St.-Preis ab 101 Stück 6, St.-Preis ab 1001 Stück 4,00 Schlüsselanhänger Mifare DESFire, S, EV1 4K, mit neutraler Nummer in 5 Farben erhältlich St.-Preis 50 Stück 14, St.-Preis ab 101 Stück 11, St.-Preis ab 501 Stück 8,40 Karten Mifare classic 1K NXP weiß/weiß für Direktdruck St.-Preis 50 Stück 3, St.-Preis ab 101 Stück 3, St.-Preis ab 1001 Stück 2,95 26 PegaSys Preise ohne MwSt.

27 Ausweise / Schlüsselanhänger Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis Karten Mifare classic 1K NXP IR Logo/Rückseite weiß für Direktdruck St.-Preis 50 Stück 4, St.-Preis ab 101 Stück 3, St.-Preis ab 1001 Stück 2,85 Schlüsselanhänger S Mifare Classic 1K mit neutraler Nummer Farbe weiß St.-Preis 50 Stück 11, St.-Preis ab 101 Stück 8, St.-Preis ab 501 Stück 6,60 Schlüsselanhänger Mifare Classic 1K mit neutraler Nummer Farbe blau pro Stück 2,10 Preise ohne MwSt. PegaSys 27

28 Ersatzteile Beschlag Elektronik Ersatzelektronik Türdrücker Lockbox komplett 2.1 mit Kupplungsmechanik und Wendetechnik (Ausführung 2.0) Adapter Senkschrauben Batterien Flachkopfschraube Drückervierkantstift Gewindehülse/ Sicherungsring (für B 2.0) Batteriefach Batteriefachschlüssel Senkschrauben 28 PegaSys Preise ohne MwSt.

29 Ersatzteile Beschlag Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis PegaSys 2.1 B Ersatzelektronik Mifare breit 99, PegaSys 2.1 B Ersatzelektronik Legic breit 195, PegaSys 2.1 S Ersatzelektronik Mifare schmal 99, PegaSys 2.1 S Ersatzelektronik Legic schmal 195, PegaSys 2.0 / 2.05 B Fenster breit 27, PegaSys 2.0 / 2.05 S Fenster schmal 27, PegaSys 2.0 B Batteriefach breit 36,95 ohne Batterien PegaSys 2.0 S Batteriefach schmal 36,95 ohne Batterien Preise ohne MwSt. PegaSys 29

30 Ersatzteile Beschlag Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis PegaSys 2.0 B Batteriefachschlüssel breit 3, PegaSys 2.0 S Batteriefachschlüssel schmal 3,00 Batteriefachschlüssel auch für Spindschloss erforderlich PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Mifare breit, innen 107, PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Legic breit, innen 161, PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Hitag breit, innen 119, PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Mifare breit, außen 144, PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Legic breit, außen 190, PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Hitag breit, außen 162, PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Mifare schmal, innen 146, PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Legic schmal, innen 200, PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Hitag schmal, innen 164, PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Mifare schmal, außen 161, PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Legic schmal, außen 206, PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Hitag schmal, außen 181, PegaSys Ersatzelektronik Pin Code 80,00 30 PegaSys Preise ohne MwSt.

31 Ersatzteile Beschlag Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis Lithium Batterie Mignon (AA) breit 1,5V für PG B 2.0 / 2.1 5,05 Preis pro Stück (kein Versand per Luftfracht möglich) Lithium Batterie Mignon (AA) 3,6 V 6,25 für Spindschloss Preis pro Stück (kein Versand per Luftfracht möglich) Lithium Batterie Micro (AAA) schmal 1,5V für PG S 2.0 / 2.1 5,79 Preis pro Stück (kein Versand per Luftfracht möglich) Lithium Batterie 9V für PG ,17 Preis per Stück (kein Versand per Luftfracht möglich) Blechschrauben 5,5 x 16 DIN 7981, Stzn 1,65 4 Se-Schraubenpack 2 x M5 x 15 DIN 965 zur Befestigung an Rohrrahmentüren Flachkopfschraube M4 x 6,5 StcC 1,54 zur Befestigung von Adaptern an Lockbox Gewindehülse M5 x 14 für B 2.0 2,31 Sicherungsring SPA 7mm für B 2.0 zur Befestigung von Montageplatte am Türblatt Preise ohne MwSt. PegaSys 31

32 Ersatzteile / Werkzeuge Beschlag Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis E000 Inbusschlüssel SW 2,5 1, E000 Inbusschlüssel SW 3 1, Pintorxschraubendreher für 2.0 und 2.1 9, Pintorxschraubendreher für 2.0 und 2.1 lang mit 48,00 flexiblem Mittelteil Schraubendreher Pin-Torx für , BG Lockbox komplett , BG Lockbox komplett , Adapter 7 auf 9 15, Adapter 8 auf 9 15, Adapter 8,5 auf 9 15, Adapter 9 auf 9 15,40 32 PegaSys Preise ohne MwSt.

33 Ersatzteile / Werkzeuge Beschlag Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis Drückervierkantstift 9 mm 10x36/M4 außen 4, Drückervierkantstift 7 x 70 (TS 37-46) innen 4, Drückervierkantstift 7 x 80 (TS 47-56) innen 4, Drückervierkantstift 7 x 100 (TS 67-76) innen 4, Drückervierkantstift 7 x 120 (TS 87-96) innen 4, Drückervierkantstift 8 x 70 (TS 37-46) innen 4, Drückervierkantstift 8 x 80 (TS 47-56) innen 4, Drückervierkantstift 8 x 90 (TS 57-66) innen 4, Drückervierkantstift 8 x 100 (TS 67-76) innen 4, Drückervierkantstift 8 x 120 (TS 87-96) innen 4, Drückervierkantstift 8,5 x 70 (TS 37-46) innen 4, Drückervierkantstift 8,5 x 80 (TS 67-76) innen 4, Drückervierkantstift 8,5 x 90 (TS 57-66) innen 4, Drückervierkantstift 8,5 x 100 (TS 67-76) innen 4, Drückervierkantstift 8,5 x 120 (TS 87-96) innen 4, Drückervierkantstift 9 x 70 (TS 37-46) innen 4, Drückervierkantstift 9 x 80 (TS 47-56) innen 4, Drückervierkantstift 9 x 90 (TS 57-66) innen 4, Drückervierkantstift 9 x 100 (TS 67-76) innen 4, Drückervierkantstift 9 x 110 (TS 77-86) innen 4, Drückervierkantstift 9 x 120 (TS 87-96) innen 4, Drückervierkantstift 9 x 140 (TS ) innen 4, Vierkanthülse 9 auf 10 mm 1, Senkschrauben M5 x 40 für TS , Senkschrauben M5 x 45 für TS , Senkschrauben M5 x 50 für TS , Senkschrauben M5 x 55 für TS , Senkschrauben M5 x 60 für TS , Senkschrauben M5 x 65 für TS , Senkschrauben M5 x 70 für TS , Senkschrauben M5 x 75 für TS , Senkschrauben M5 x 80 für TS ,00 Ersatzteile E-Zylinder Lithium CR2 Batterien im 50er Pack, pro Stück 6, Lithium CR2 Batterien im 100er Pack, pro Stück 6, Lithium CR2 Batterien im 250er Pack, pro Stück 5, Lithium CR2 Batterien im 500er Pack, pro Stück 5, Lithium CR2 Batterien im 1000er Pack, pro Stück 4,80 (kein Versand per Luftfracht möglich) Plastikdichtungsring Set (je 10 Stück = 20) 5,00 für Knaufzylinder (bei Batteriewechsel Dichtungsring tauschen) Preise ohne MwSt. PegaSys 33

34 Zubehör 34 PegaSys Preise ohne MwSt.

35 Zubehör Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis PegaSys Netzteil TMS251112C 154,00 12V/2A (kein Rack) für Wandleser PegaSys Netzteil TBL ,90 Rack 12V/2,5A für Wandleser PegaSys Netzteil TXL D 125,90 ± 12V/1,5A für Wandleser PegaSys Trafo 82,50 20V AC/1,8A für Controller PegaSys Bohrlehre für Langschild D/CH 43, PegaSys Bohrlehre für Rosetten und Kurzschilder 46,20 Preise ohne MwSt. PegaSys 35

36 Zubehör Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis PegaSys Montageblock für breite und schmale Terminals 70, Montageset PegaSys 55, Toolkit-Box PegaSys 2.1 incl. E-Zylinder Adapter 438, Starterkit Deutschland/International 475,00 bestehend aus: Batteriefachschlüssel (PegaSys), breit/schmal, Flexibler Schraubendreher, Montageset, Bohrschablone Normbau (Rosette und Kurzschild), Bohrschablone Metall (Langschild), Profilstange, Rosetten-Abhebewerkzeug, Demontage für die Logo-Disc (E-Zylinder 3 LED), Notstromadapter, Batteriewechselwerkzeug (E-Zylinder), Papierschablone PegaSys breit standard/breit kaba/schmal, Quick-Install-PegaSys breit/ schmal, Quick- Install-PegaSys, Quick-Install-E-Zylinder, Doku/Produkt-CD für Kalkulation, Montagebock Starterkit Frankreich 475,00 bestehend aus: Batteriefachschlüssel (PegaSys), breit/schmal, Flexibler Schraubendreher, Montageset, Bohrschablone Normbau (Rosette u. Kurzschild), Bohrschablone Metall (Langschild FR), Profilstange, Rosetten-Abhebewerkzeug, Demontage für die Logo-Disc (E-Zylinder 3 LED), Notstromadapter, Batteriewechselwerkzeug (E-Zylinder), Papierschablone PegaSys breit, Langschild FR, Papierschablone PegaSys schmal/breit standard, Quick-Install- PegaSys breit/schmal, Quick-Install-E-Zylinder, Doku/Produkt- CD für die Kalkulation. 36 PegaSys Preise ohne MwSt.

37 Zubehör Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis Batteriewechselwerkzeug (5 Stück) 24, Low Power Adapter für Knaufmodul 69, USB Funkadapter 492,30 Firmwareupdate E-Zylinder Demontagewerkzeug für Logo Disc (5 Stück) 9, Demontagewerkzeug für Schweizer Rund-Zylinder 58, Öffnungswerkzeug für Terminal 712 R/W 44, Öffnungswerkzeug für Terminal Spezialausführung 49,00 vandalensicher 700 R/W Preise ohne MwSt. PegaSys 37

38 Vorführgeräte 38 PegaSys Preise ohne MwSt.

39 PegaSys Vorführgeräte Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis PegaSys B Mifare auf Musterblock/SVP auf Anfrage Schloss/Rosette E-Zylinder auf Musterblock Mifare/Standardschloss/ auf Anfrage Rosette Vorführset E-Zylinder in Plastikkoffer auf Anfrage PegaSys Terminal S Mifare auf Musterblock/SVP Schloss/ auf Anfrage Oval-Rosette Online board mit Controller, 700 R/W, 712 R/W auf Anfrage Stromversorgung Preise ohne MwSt. PegaSys 39

40 Dienstleistungen 40 PegaSys Preise ohne MwSt.

41 Dienstleistungen Abbildung Best.-Nr. Produkte Preis Consultancy/Projektberatung (pro Manntag) 950, Software-Entwicklung/ (pro Manntag) 950,00 Kundenspezifische Anpassungen Projektierung/Türenliste (pro Manntag) 720, Projektierung/Türenliste (pro Stunde) 90, Softwaretraining vor Ort (pro Manntag) 720, Installation, Inbetriebnahme vor Ort (pro Manntag) 720, Installation, Inbetriebnahme vor Ort (pro Stunde) 90, Kundenkartenprüfung 40,00 PegaSys Technik- und Software Training in Renchen (2-tägig) 290,00 inkl. Übernachtung und Verpflegung Dienstleistungen sind in Nettopreisen angegeben. Preise ohne MwSt. PegaSys 41

42 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1.0 Geltung 1.1 Allen Vertragsabschlüssen betreffend Lieferungen und Leistungen von uns liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie werden vom Besteller mit der Auftragserteilung bzw. mit der Vertragsunterzeichnung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung/Leistung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Anders lautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen; sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Verträge mit dem Besteller. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, die Bedingungen hierfür zu ändern. 1.2 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 BGB. 1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des geschlossenen Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich wieder gegeben. Mündliche Vereinbarungen vor und bei Vertragsschluss mit unseren Mitarbeitern, denen keine entsprechende gesetzliche Vertretungsmacht eingeräumt ist, bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Nach Vertragsabschluss sollten mündliche Änderungen und Ergänzungen schriftlich bestätigt werden. 2.0 Angebote, Vertragsabschluss, Vertragsinhalt 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass wir den Auftrag schriftlich bestätigen. Bestätigen wir den Auftrag nicht schriftlich, kommt der Vertrag spätestens mit Ausführung der Lieferung zustande, in diesem Fall gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist ausschließlich maßgeblich für die Art sowie den Umfang der Lieferung. 2.2 Alle Angaben in unseren Drucksachen, Katalogen oder Preislisten über Maße, Gewichte, Abmessungen und sonstige technische Daten stellen lediglich Beschreibungen und Kennzeichnungen dar und sind nur als annähernd maßgeblich anzusehen. Branchenübliche Abweichungen sind zulässig, soweit nichts anderes vereinbart ist und soweit dies keinen Einfluss auf die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, die gewöhnliche Verwendung oder die Beschaffenheit hat. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen des Vertragsgegenstands, insbesondere bedingt durch Anpassung an den technischen Wandel sowie bei Serienänderungen unserer Zulieferer, vor, soweit dieser dadurch für den Besteller keine unzumutbaren Änderungen erfährt. 2.3 Entstehen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien Uneinigkeiten über den Inhalt EDV-technischer Begriffe und Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen oder ähnlichem, gilt die Einhaltung der jeweiligen zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden EN (Europäische Normen) als vereinbart. Im Falle der Änderung einer EN nach Vertragsschluss aber vor Fertigstellung, sind wir im Rahmen des Zumutbaren gehalten, die Anforderungen der neuen Norm zu berücksichtigen. 2.4 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Verkauf und die Lieferung von Hard- und/oder Software nicht abhängig von der Montage dieser Produkte durch uns oder Dritte. Dies gilt auch für die Anpassung von Standardsoftware auf die Bedürfnisse des Bestellers und für die Erstellung von Individualsoftware. 3.0 Preise und Zahlungsbedingungen 3.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro und als Nettopreise. Etwaige Verpackungs- und Versandkosten werden extra berechnet. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind gegenüber dem Besteller nur zu berücksichtigen, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und der vereinbarten Lieferungs-/Leistungszeit ein längerer Zeitraum als 4 Monate liegt. 3.2 Wir berechnen die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren basieren. Sollten sich zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Lieferungs-/Leistungszeit diese Kostenfaktoren, insbesondere Material, Löhne, Energie, Abgaben, Fracht usw., ändern, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen, sofern nicht zwischen dem Vertragsabschluss und der vereinbarten Lieferungs-/Leistungszeit ein kürzerer Zeitraum als 4 Monate liegt. 3.3 Unsere Montage- und Wartungsarbeiten werden nach Zeitaufwand abgerechnet, falls nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt nach unserem Ermessen monatlich, vierteljährlich oder nach beendeter Leistungserbringung. Auf unseren Wunsch hat der Besteller angemessene Vorschüsse zu leisten. Die Sätze 2 und 3 gelten vor Abnahme der Leistung nicht bei mangelhaften Leistungen. 3.4 Der Besteller hat die Arbeitszeit und die Arbeitsleistung unseres Montage- und Wartungspersonals auf dem ihm vorgelegten Formblatt zu bescheinigen. Die notwendige Reisezeit sowie etwaige Wartezeit gehören zur Arbeitszeit. 3.5 Die Reisekosten des Montage- und Wartungspersonals, insbesondere Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Mehraufwendungen für Verpflegung, werden dem Besteller in Rechnung gestellt. 3.6 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto wertmäßig gutgeschrieben wird. Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Diskont und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort in bar zu zahlen. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Bestellers. 3.7 Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns nicht bestritten oder wenn sie rechtskräftig fest gestellt ist. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und/oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft. 4.0 Zahlungsverzug, Stundung, Vermögensverschlechterung 4.1 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzugs Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 4.2 Wir sind berechtigt, im Falle einer Stundung Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erheben. 4.3 Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers vor, so können wir die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller, auch der noch nicht fälligen Forderungen einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge oder entsprechende Sicherheitsleistungen verlangen. Kommt der Besteller unserem Verlangen auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag, bzw. von den Verträgen, zurückzutreten und dem Besteller die bis dahin entstandenen Kosten ein schließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zu stellen. 5.0 Lieferzeit 5.1 Die besonders zu vereinbarende Lieferzeit beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Liefer-/Leistungsfrist durch uns setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Besteller voraus. 5.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungsoder Ergänzungswünsche des Bestellers verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die von uns nicht zu vertreten sind, wie z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile. Entsprechendes gilt, wenn die genannten Umstände in für uns unvorhersehbarer Weise bei unseren Unterlieferanten eintreten. 6.0 Anforderung von Montage- und Wartungsleistungen, Leistungsfrist 6.1 Unsere Montage- und Wartungsleistungen sollen mindestens 10 Arbeitstage vor Arbeitsbeginn angefordert werden. 6.2 Alle durch höhere Gewalt bedingten vorübergehenden Leistungshindernisse befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Montage- und Wartungsverpflichtung, insbesondere von der rechtzeitigen Entsendung des Personals und dessen Stellung in genügender Anzahl. Das gilt auch, wenn sonstige unvorhersehbare Leistungshindernisse vorliegen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskampfmaßnahmen oder behördlichen Maßnahmen. 6.3 Die Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Montage bzw. Wartung zur Abnahme durch den Besteller, im Falle einer vertraglich vorgesehenen Erprobung zur deren Vornahme bereit ist. Ziff. 5.1 gilt entsprechend. 7.0 Lieferung, Versand, Gefahrenübergang, Versicherung 7.1 Wir liefern unfrei ab Werk, Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Mangels gegenteiliger Weisungen des Bestellers sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, in seinem Namen und unter Berechnung unserer Selbstkosten die Sendung gegen Transport- und Verlustschäden zu versichern. Teil lieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. 7.2 Die Ware reist auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht spätes tens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen, z. B.. Übersendungskosten oder Montage übernommen haben. Dies gilt auch bei Teillieferungen. 7.3 Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Tag der dem Besteller mitgeteilten Versandbereitschaft auf den Besteller über. 8.0 Abnahme bei Montage- und Wartungsleistungen 8.1 Soweit Gegenstand unserer vertraglichen Leistung die Montage und/oder Wartung ist, erfolgt die Abnahme nach Erbringung der schriftlich vereinbarten Leistung. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen unsere Montage- und Wartungsleistungen unabhängig von einer etwaigen Verpflichtung zur Übertragung und/oder Überlassung von Hard- und/ oder Software. 8.2 Nach der Montage von Software weisen wir, soweit dies vereinbart ist, durch angemessene Abnahmetests das Vorhandensein der garantierten Eigenschaften sowie der wesentlichen Programmfunktionen gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang nach. 8.3 Der Besteller ist zur Abnahme der Montage- und Wartungsleistungen verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt sind und die in Ziff genannten Abnahmetests erfolg reich durchgeführt worden sind. Die Abnahme wird in einem von beiden Seiten zu unterzeichnenden Abnahmeprotokoll bestätigt und dokumentiert. 8.4 Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Wir können zur Abgabe der Annahmeerklärung eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf unsere Leistung als abgenommen gilt. 9.0 Abnahmeverzug Nimmt der Besteller den Vertragsgegenstand nicht fristgemäß ab, so sind wir berechtigt, 10 % des vereinbarten Preises zuzüglich Mehrwertsteuer als Entschädigung für eventuelle Schäden zu fordern. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Besteller aus unserer Geschäftsverbindung haben, bezahlt und die dafür hergegebenen Wechsel und Schecks eingelöst sind. Das gilt darüber hinaus auch für künftige Forderungen Ein Eigentumserwerb des Bestellers an der Vorbehaltsware im Falle der Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache gem. 950 BGB ist ausgeschlossen. Eine etwaige Be- und Verarbeitung durch den Besteller erfolgt stets für uns als Besteller. Bei Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Besteller gehörenden Waren, steht uns Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu diesen anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu Der Besteller darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur, solange er nicht im Zahlungsverzug ist, veräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Sicherungsübereignung und Verpfändung, ist er nicht berechtigt. Kaufpreis- oder Werklohnforderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe unserer Rechnungswerte bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen an uns abgetreten. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, diese Forderungen einzuziehen. Der Besteller verpflichtet sich, auf Verlangen von uns die Namen der Drittschuldner und die Forderungshöhe gegen diese mitzuteilen und uns mit allen sonstigen Auskünften und Unterlagen zu versorgen, damit wir in der Lage sind, die uns abgetretenen Forderungen zu realisieren Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als sie die zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigen Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, im Fall unbefriedigender Auskunft über die Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage des Bestellers, wenn Zwangsvollstreckungen oder Wechselproteste gegen ihn vorkommen sowie bei Vorliegen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögens des Bestellers sind wir befugt, die gelieferte Ware an uns zu nehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware trägt der Besteller. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Besteller niedrigere Kosten nachweisen. Bei Zahlungsverzug sowie Zahlungsschwierigkeiten aufgrund wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse sind wir daneben weiterhin berechtigt, die Befugnis des Bestellers zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung der Liefergegenstände durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen. Alle uns durch die Pfändung entstehenden Kosten trägt der Besteller Besonderheiten bei Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Software 11.1 Soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist, wird dem Besteller bei der zeitweisen Überlassung von Software ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die Programme bzw. Anpassungen geliefert werden, eingeräumt Eine andere als die vertraglich vereinbarte Benutzung der Software, Anpassungen und Schaltungen ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht ein besonderer Lizenzvertrag mit uns schriftlich abgeschlossen wurde Alle sonstigen Rechte an den Programmen, Anpassungen und an den Dokumentationen sowie Schaltungen einschließlich der Ko pien und nachträglichen Ergänzungen bleiben uns vorbehalten. Der Besteller hat sicherzustellen, dass diese Programme, Anpassungen, Schaltungen und Dokumentationen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich sind. 42 PegaSys

43 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 11.4 Ein Erwerb von Rechten ist mit der Überlassung der Software nicht verbunden. Wir behalten uns insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte vor Dem Besteller ist es untersagt, ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung die Software abzuändern oder zu übersetzen. Die Rückübersetzung des überlassenen Programms in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind ausschließlich zum Zwecke der Fehlerbeseitigung oder zur Erweiterung des Funktionsumfangs zulässig, jedoch nur nach unserer vorherigen schriftlichen Ermächtigung Der Besteller darf das gelieferte Programm nur vervielfältigen, soweit dies für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher. Darüber hinaus dürfen Kopien grundsätzlich nur für Archivzwecke als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherheitskopie angefertigt und aufbewahrt werden, die als Sicherheitskopie des überlassenen Programms zu kennzeichnen ist. Die Entfernung des Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt wird. Die Beweislast hierfür trägt der Besteller Die Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder manipuliert werden. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Besteller auch auf den Kopien anzubringen Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Benutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Programme, Dokumentationen und der nachträglichen Ergänzungen als erteilt Dem Besteller obliegt als wesentliche Vertragspflicht, vor der Installation der Software oder Änderung der Software bereits vorhandene Daten und Programme in maschinenlesbarer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können Der Besteller darf die Software, die speziell auf seine Bedürfnisse angepasst wurde oder die speziell für ihn hergestellt wurde, einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte nur veräußern oder verschenken, wenn sich der Empfänger mit der Weitergeltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. Im Falle der Weitergabe muss der Besteller dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien und Sicherheits kopien übergeben oder nicht übergebener Kopien vernichten. Nach der Weitergabe erlischt das Recht des Bestellers zur Nutzung des Programms. Für die Überlassung der Software an einen Dritten auf Zeit gelten die gleichen Regelungen. Unzulässig ist jedoch die Überlassung im Wege der gewerbsmäßigen Vermietung. Die Überlassung an einen Dritten darf nicht erfolgen, wenn der begründete Verdacht besteht, dieser werde die Vertragsbedingungen verletzen. Im Falle der Überlassung an einen Dritten ist der Besteller zur Mitteilung des Namens und der vollständigen Anschrift des Dritten verpflichtet Mehrfachnutzung und Netzwerkeinsatz a) Der Besteller darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt er die Hardware, so muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig. b) Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstations-Rechensystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung geschaffen wird. Für diesen Fall muss der Besteller eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsmechanismen unterbinden; anderenfalls ist er verpflichtet, an uns eine besondere Netzwerkgebühr zu entrichten, deren Höhe sich nach der Anzahl der an das Rechensystem angeschlossenen Benutzer richtet. Der Einsatz im Netzwerk ist erst nach der vollständigen Entrichtung der gesondert zu vereinbarenden Netzwerkgebühr zulässig. c) Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Hardwarewechsel sowie den geplanten Einsatz der Software innerhalb eines Netzwerks schriftlich anzuzeigen Es bleibt uns unbenommen, die Programmherstellung und/oder -pflege, auch hinsichtlich einzelner Teilleistungen, einem Subunternehmer zu übertragen. Sofern ein Subunternehmer eingeschaltet wird, haften wir für diesen wie für einen eigenen Erfüllungsgehilfen Bei Beendigung der Geschäftsbeziehungen ist der Besteller zur Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstigen Unterlagen verpflichtet, soweit ihm diese auf Zeit überlassen wurden. Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher gegebenenfalls vorhandener Kopien. Wir behalten uns vor, auf die Rückgabe zu verzichten und die Löschung des Programms sowie die Vernichtung der Dokumentation anzuordnen Mitwirkung des Bestellers 12.1 Bei Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Besteller die von uns erteilten Hinweise befolgen und gegebenenfalls unsere Checklisten verwenden Der Besteller muss seine Fehlermeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren. Er muss dabei auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen Während erforderlicher Testläufe ist der Besteller persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter bereit, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Auf unsere Anordnung sind andere Arbeiten mit der Computeranlage während der Zeit der Pflegearbeiten einzustellen Die vorgenannten Bestimmungen gelten bei von uns geschuldeten Montage- und Wartungsleistungen entsprechend. Die Hilfeleistung des Bestellers muss gewährleisten, dass die Montage bzw. Wartung unverzüglich nach Ankunft unseres Personals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Besteller durchgeführt werden kann Kommt der Besteller seinen Pflichten nicht nach, so sind wir nach Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, die dem Besteller obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen. Im Übrigen bleiben unsere gesetzlichen Rechte und Ansprüche unberührt Gewährleistung, Haftung, Verjährung 13.1 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten gegenüber Kaufleuten in jedem Falle die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten Unternehmer, die nicht Kaufleute sind, müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftliche anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge Wenn eine Mängelrüge begründet geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den auftretenden Mängeln stehen Wir haften für rechtzeitig gerügte Mängel wie folgt: Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Mehrere Nachbesserungsversuche oder Neulieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter ohne unsere Zustimmung Instandsetzungen, Beschädigungen oder Änderungen vorgenommen werden, die ursächlich mit dem geltend gemachten Mangel in Zusammenhang stehen Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen Ausgeschlossen sind alle weitergehenden vertraglichen Ansprüche des Bestellers gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, einschließlich Schadensersatzansprüchen wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, entgangenem Gewinn und aus der Durchführung der Nachbesserung, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare, typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Schäden beruhen auf vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Der vorgenannte Ausschluss gilt nicht bei durch uns, unsere gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertretene Schäden aus einer Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter Beschränkt sich unsere Lieferung auf Software oder Teile von Software oder auf Teile von Hardware oder Zusatzaggregate zu vorhandener Hardware, dann übernehmen wir mangels anderweitiger schriftlicher vertraglicher Vereinbarung keine Gewährleistung für die Gesamtfunktion der von uns zugelieferten Teile mit den anderen beim Besteller vorhandenen oder anderweitig angeschafften Teile Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift sowie Vorschläge, Berechnungen, Projektierungen usw. sollen dem Besteller lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern. Sie befreit den Besteller nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Kann durch schuldhafte Verletzung der uns obliegenden Neben pflichten auch vor Vertragsabschluss z.b. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder falsche Anleitung der Vertragsgegenstand nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für unsere Haftung unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen unter Ziffer 13.4 und 13.5 dieser Bedingungen entsprechend Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, z. B. aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Gesamtschuldnern, gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind in jedem Falle ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare, typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Schäden beruhen auf vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Unberührt durch diesen Haftungsausschluss bleiben Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Satz 1 gilt nicht für Schadensersatzansprüche, soweit wir dafür nach den vorgenannten Bestimmungen einstehen müssen Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch für unsere Montage- und Wartungsleistungen Gewährleistung und Haftung für Software-Programme Sind Teile des Vertragsgegenstandes Softwareprogramme, so gilt Ziffer 13 mit der Maßgabe, dass der Besteller zur Kenntnis nimmt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Sachmängeln völlig freies EDV-Programm zu erstellen. Diesbezüglich wird gewährleistet, dass Programme und Dokumentationen sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei gleichen Sachen der Art üblich ist und die der Besteller von der Sache erwarten kann. Eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Verwendungsmöglichkeit oder Beschaffenheit bleibt außer Betracht Geheimhaltungs- und Obhutspflicht bei Überlassung von Software 15.1 Der Besteller wird alle Informationen vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsverbindung zugänglich gemacht werden und über das rein äußere Erscheinungsbild des Programms hinausgehen. Dies betrifft insbesondere Informationen über von uns verwendete Methoden und Verfahren sowie das Programm betreffende Dokumentationen, Materialien und Unterlagen Der Besteller ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch seine Mitarbeiter sicherzustellen, insbesondere den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm und die Dokumentationen durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern Der Besteller wird die gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der vereinbarten Geheimhaltungs- und Obhutspflicht hinweisen Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilwirksamkeit 16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Trägern eines öffentlichrechtlichen Sondervermögens wird als Gerichtsstand Offenburg vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen Das gleiche gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Bei Lieferungen ins Ausland können wir nach unserer Wahl auch in der Hauptstadt des Landes, in dem der Besteller seinen Sitz hat, Klage erheben. Außerdem sind wir in den in Satz 1 genannten Fällen nach unserer Wahl berechtigt, Streitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung ergeben nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer, Paris, von einem oder mehreren nach dieser Schiedsgerichtsordnung ernannten Schiedsrichtern unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit endgültig entscheiden zu lassen. Das Schiedsgericht soll seinen Sitz in Offenburg haben Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der geschlossenen Verträge und der übrigen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. PegaSys 43

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