Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung: Die Verrückte Traumhaus-Auktion

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1 I. Allgemeines Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung: Die Verrückte Traumhaus-Auktion Diese Teilnahmebedingungen gelten für die von der Axel Springer AG veranstaltete Aktion Die verrückte Traumhaus-Auktion der Titel BILD, BILD am SONNTAG und BILD der FRAU (im Folgenden: Veranstalter). Die Aktion wird in dem Kern-Zeitraum 13. bis (bis Uhr) präsentiert und zwar sowohl über die benannten Axel-Springer-Medien und deren Webpräsenzen als auch von den Partnern der Aktion Town & County Haus Lizenzgeber GmbH, den Radio-Sendern Radio7, Ostsee Welle MV, BB Radio, Antenne Thüringen, BCS Sachsen, 94,3 rs2 und dem BERLINER RUNDFUNK 91.4 und der Telekom Deutschland über die Kanäle Shopping-Centren, Tele- Stations, Flughäfen, Media Boards und Event Locations. Unabhängig von der Veröffentlichung von Hinweisen oder sonstiger Promotion für diese Aktion, in der auf die Veranstaltung hingewiesen wird, handelt es sich um eine einheitliche Aktion. Aus technischen Gründen werden für die Teilnahme über die einzelnen Titel, die Sender und des Hausbauers unterschiedliche Keywords verwendet werden. Zudem weist der Veranstalter darauf hin, dass eine Bewerbung der Aktion auch auf anderen zur Verlagsguppe des Veranstalters zählenden Medienträgern erfolgen kann. Auch insoweit ist aus technischen Gründen die Verwendung eines unterschiedlichen Kennworts erforderlich. Alle Gebote werden jedoch zusammengeführt, so dass die Einheitlichkeit der Veranstaltung gewahrt bleibt. Inhalt der Aktion ist die Ermittlung des niedrigsten und in Alleinstellung abgegebenen Gebotes. Der Veranstalter wird in den Titeln BILD, BILD am SONNTAG und BILD der FRAU nähere Einzelheiten darstellen und den Teilnehmern unterschiedliche Tipps zur Verfügung stellen. Diese Tipps können z.b. Aussagen beinhalten, darüber, innerhalb welcher Bandbreite das niedrigste, einmalige Angebot liegt. Beispiel: Das zur Zeit gültige niedrigste Gebot liegt zwischen 20 und 60 Euro. Der Veranstalter weist darauf hin, dass in seinen Medien voraussichtlich täglich eine solche Bandbreite kommuniziert wird. Damit ist keine Aussage darüber verknüpft, dass es unter Umständen noch ein niedrigeres Gebot gibt, das noch nicht geboten wurde! darüber, welche 10 Gebote heute oder seit Start der Aktion am häufigsten abgegeben wurden. Beispiel: Heute sind folgende 10 Gebote am häufigsten abgegeben worden darüber, innerhalb welchen Bereichs bereits alle Gebote mindestens zweimal abgegeben wurden. Beispiel: Alle Beträge, die zwischen 8,33 und 25,56 liegen, sind bereits mindestens mehr als einmal geboten worden. darüber, welches das bisher höchste Gebot ist. Beispiel: Das höchste bisher abgegebene Gebot liegt bei ,21. II. Die Aktion 1 Veranstalter und Veranstaltungsgegenstand Veranstalter ist die Axel Springer AG. Hauptkooperationspartner der Aktion ist die Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH. Gegenstand der Veranstaltung ist ein von der Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH zu erstellendes Haus mit einem Wert von inkl.. MwSt. ( Traumhaus ). Das Traumhaus kann zu dem gebotenen Preis erworben werden und wird dann von der Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH bzw. deren Nachunternehmern mit schuldbefreiender Wirkung für den Veranstalter erbaut. Das Traumhaus kann nur in Deutschland errichtet werden! Die Beistellung eines geeigneten Grundstücks, die damit einhergehenden Kosten, die Herstellung der Außenanlagen, die kompletten Baunebenkosten und die Einrichtung des Traumhauses sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Veranstaltung. Alle Leistungsverpflichtungen für und aus dem Bau des Traumhauses ergeben sich alleine aus dem Produkt- und Leistungsportfolio, der Bau- und Leistungsbeschreibung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Vertragsbedingungen der Bauwerkverträge von Town & Country, sowie der aktuellen Preisliste von Town & Country. Die Einzelheiten, die insbesondere an die Lage des Grundstücks, die notwendige Bodenbeschaffenheit und weitere baurechtliche Voraussetzungen zu stellen sind, erfahren sie unter ( und werden dem ermittelten Bieter nach dem Zuschlag Die verrückte Traumhaus-Auktion von AS AG & Partnern -Teilnahmebedingungen 1

2 übergeben. Der ermittelte Bieter hat so die Möglichkeit, sich vor Ausübung der Option (Näheres in 5)über die Einzelheiten zu informieren und diese ggf. mit Town & Contry abzusprechen. Bitte beachten Sie die Bedingungen von Town & Country, die für den Bau des Hauses gelten und hier ( einsehbar sind. Weiterhin ist Gegenstand der Aktion der ein Zuschuss in Höhe von , d.h. der Zuschuss wird bei der Ermittlung des niedrigsten, in Alleinstellung abgegebenen Gebotes an den ermittelten Bieter ausgekehrt, der die Option auf den Erwerb des Traumhauses ausübt, also das Traumhaus zu dem von ihm gebotenen Preis von Town & Country errichten lässt ( der Erwerber ). Der Erwerber ist in der Verwendung des Zuschusses frei. Das Traumhaus und der Zuschuss sind somit zusammen Gegenstand der Aktion und haben einen verbindlichen Gesamtwert von Hat der ermittelte Bieter die Option ausgeübt, zahlt er den Betrag in Höhe seines Gebotes an die Axel Springer AG. Die Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH wird den Erwerber in allen Belangen des Hausbaus und den ggf. notwendigen Kauf eines Grundstücks beraten, insofern dies zu den Kompetenzen des Unternehmens gehört. Der Veranstalter wird zusammen mit Town & Country den Erwerber bestmöglich betreuen, auch in Belangen von möglicherweise zu erstellenden Gutachten, Vermittlung von Notar- und Rechtsberatung und Finanzierungsplänen, etc. 2 Teilnahme Den Bietern stehen folgende Teilnahmemöglichkeiten zur Verfügung 1. per SMS an (Kosten: 0,50 EUR/SMS) a. Die Teilnehmer können ihr Gebot per SMS an die Kurzwahl senden. Dabei muss das Kennwort z.b. Gebot für die Teilnahme bei BILD der FRAU und der Betrag des jeweiligen Angebots (in der Syntax EURO,CENTCENT), eingegeben werden, z.b.: Gebot gefolgt von einem Leerzeichen und dann folgende Eingabe: 3,43 (für 3 Euro und 43 Cent), d.h. Gebot<Leerzeichen> 3,43. Bitte beachten: Auf Grund von technischen Gründen, ist für die anderen Medien, in denen auf die Aktion hingewiesen wird, ein unterschiedliches Kennwort relevant. Demnach lauten die Kennwörter wie folgt: Bei BILD lautet Bei BILD am SONNTAG lautet Bei bild.de lautet Bei BILD der FRAU lautet Bei Town & Country Haus lautet Beim Radiosender Radio 7 lautet Beim Radiosender Ostsee Welle MV lautet Beim Radiosender BB Radio lautet Beim Radiosender Antenne Thüringen lautet Beim Radiosender BCC Sachsen lautet Beim Radiosender 94,3 rs2 lautet Beim Radiosender BERLINER RUNDFUNK 91.4 lautet Bei Telekom Deutschland GmbH (in Flughäfen) lautet Bei Telekom Deutschland GmbH (im Shopping-Center) lautet Bei Telekom Deutschland GmbH (in Telestations) lautet das Kennwort: Bei Telekom Deutschland GmbH (auf Media-Boards) lautet Bei Telekom Deutschland GmbH (in Event Locations) TRAUM HAUS BIETEN GEBOT BAUEN SIEBEN SIEG TREFFER ERFOLG FREUDE WOHNEN BERLIN CHANCE HEIM WUNSCH VILLA Die verrückte Traumhaus-Auktion von AS AG & Partnern -Teilnahmebedingungen 2

3 lautet GLUECK Trotz der unterschiedlichen Kennwörter nehmen alle Gebote an der einen Aktion teil, es handelt sich also nicht um unterschiedliche Aktionen! Darüber hinaus weisen wir auf folgendes hin: Wie können die SMS-Gebote aussehen? Gebote sind nur in Euro,Cent gültig, beispielsweise: Gebot 1,54 Folgende Schreibweisen des Gebots werden akzeptiert hier beispielhaft anhand des Kennwortes BILD. Kennworte der anderen Medienträger sind entsprechend austauschbar: TRAUM<Leerzeichen> TRAUM<Leerzeichen>111111,58 TRAUM<Leerzeichen>11 TRAUM<Leerzeichen>22.36 TRAUM<Leerzeichen> (entspricht ,00 Euro) (entspricht ,58 Euro) (entspricht 11,00 Euro) (entspricht 22,36 Euro) (entspricht ,36 Euro) TRAUM<Leerzeichen>22,3 (Gebot ist ungültig, nimmt nicht an der Auktion teil) TRAUM<Leerzeichen>22,366 (Gebot ist ungültig, nimmt nicht an der Auktion teil) TRAUM<Leerzeichen>22.222,36 (Gebot ist ungültig, nimmt nicht an der Auktion teil) Das Leerzeichen nach dem Kennwort ist eine Pflichtangabe und muss gesetzt werden! Weitere Parameter zur Nomenklatur der Schreibweise: Die Trennzeichen Komma und Punkt werden als Cent-Trennzeichen ausgewertet. Die Trennung von Tausender-Beträgen durch das Trennzeichen Punkt ist nicht möglich. Diese Gebote können nicht berücksichtigt werden und sind somit ungültig. Die Angabe von Tausender-Beträgen muss ohne Tausender-Trennzeichen erfolgen. Das Kennwort kann in Groß- sowie Kleinschreibung eingesendet werden. Beides ist möglich. Gebote, die ohne Angabe von Kommastellen eingehen, werden automatisch als -Gebote gewertet, nicht als Cent. Sobald ein Trennzeichen (Komma oder Punkt) gesetzt wird, wird das Gebot auf 2 Stellen nach dem Komma begrenzt. Das maximale Gebot liegt bei Euro. Gebote, die ohne Angabe von Kommastellen eingehen, werden automatisch als - Gebote gewertet, nicht als Cent. Kann auch weniger als 1 Euro geboten werden? Ja, aber der Cent-Betrag muss immer als Euro-Betrag angegeben werden, z.b. für 33 Cent: 0,33, ein Gebot 33 würde automatisch als 33 Euro gewertet. Nach dem Kennwort (z.b. Traum bei BILD) und Gebot kann in der SMS ein beliebiger Text geschrieben werden, wenn nach dem Betrag ein Leerzeichen eingefügt wird. Ohne Leerzeichen ist das Gebot ungültig. Die verrückte Traumhaus-Auktion von AS AG & Partnern -Teilnahmebedingungen 3

4 Der vollständige Formalismus für die Schreibweise einer SMS lautet, hier am Beispiel für BILD mit dem Keyword Traum, einem Betrag von beispielsweise 55 Cent und einem folgenden beliebigen Text: Traum<Leerzeichen>0,55<Leerzeichen>Ich heiße Barbara Bildchen <Leerzeichen> ist ein freier Platz und darf nicht ausgeschrieben werden. Gebote, die nicht dieser Schreibweise folgen, können nicht zugeordnet werden und werden falsch gewertet. Beispiel: Traum0,55 Ich heiße Max! Hier werden nicht 0,55 Euro (55 Cent) gewertet, sondern 55 Euro! Muss die Adresse in der Gebots_SMS angegeben werden? Nein, die Angabe der Adresse ist nicht nötig. Der Gewinner der Auktion wird nach der Ermittlung über die Handy-Telefonnummer per SMS oder ggfs. schriftlich bei Wahl der Postkartenteilnahme kontaktiert. b. Alle Gebote werden inklusive der Mobilfunknummern gespeichert. c. Bei SMS-Teilnahme ist grundsätzlich derjenige Teilnehmer der Veranstaltung, der Inhaber des Mobilfunkanschlusses ist, über dessen Kennung das Gebot abgegeben wurde. d. Der Bieter wird von dem Veranstalter bzw. dessen technischen Dienstleister, die MindMatics AG, im Rahmen der technischen Möglichkeiten und Verfügbarkeiten über etwaige Fehler bei seiner Angebotseingabe informiert. Weiterhin werden im Rahmen des Vorgesagten automatisiert folgende Informationen per SMS an den Bieter gesandt: aa. ob es sein gerade abgegebenes Gebot schon einmal gibt; bb. ob sein gerade abgegebenes Gebot z. Zt. einmalig ist; cc. ob sein gerade abgegebenes Gebot einmalig aber nicht das niedrigste ist. e. Darüber hinaus wird der Teilnehmer jeweils dann informiert, wenn bereits von ihm abgegebene Gebote nicht mehr einmalig sind. f. Der Veranstalter kann aus technischen Gründen nicht gewährleisten, dass alle Bieter die unter 2 Ziffer 1 d und e aufgeführten SMS erhalten oder diese rechtzeitig beim Bieter eingehen. 3 Teilnahmevoraussetzungen 1. Jeder Teilnehmer an der Veranstaltung Traumhaus akzeptiert die Teilnahmebedingungen. Die Aktion wird dergestalt durchgeführt, dass der Teilnehmer die Möglichkeit erhält, das Town & Country-Traumhaus zu einem von ihm gebotenen Preis bauen zu lassen. Zudem erhält der ermittelte Bieter den Zuschuss in Höhe von Der Betrag wird von der Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH an den ermittelten Bieter schuldbefreiend für den Veranstalter direkt ausgezahlt. 2. Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen. Insbesondere Minderjährigen ist die Teilnahme nicht gestattet. 3. Mitarbeiter des Veranstalters, von Town & Country, der Telekom Deutschland und allen hier benannten Radiosender mobile, sowie deren Verbund- und Tochterunternehmen, dürfen nicht an der Veranstaltung Traumhaus teilnehmen. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind ebenfalls Partner und Familienangehörige von Mitarbeitern der vorgenannten Unternehmen. 4. Die Teilnehmer erklären sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens im Radio, bei BILD, BILD am SONNTAG und BILD der FRAU, einschließlich der jeweiligen Internetangebote, sowie bei Die verrückte Traumhaus-Auktion von AS AG & Partnern -Teilnahmebedingungen 4

5 Town & Country und den teilnehmenden Radiosendern für den Fall, dass sie den Zuschlag erhalten und die Option ausüben, einverstanden. 5. Darüber hinaus erklären sich die Teilnehmer für den Fall, dass sie den Zuschlag erhalten und die Option ausüben damit einverstanden, den Veranstalter für dessen Titel und den Partner dieser Veranstaltung ggf. für Promotionzwecke (z.b. die Veröffentlichung der Namen im Internet unter bild.de, Interviews mit BILD, sowie den an dieser Aktion beteiligten Partnern) unentgeltlich zur Verfügung zu stehen. 4 Laufzeit der Aktion 1. Die Aktion wird am 14. Oktober 2010 um 0:00 Uhr MEZ gestartet. 2. Wählt der Bieter die Teilnahmemöglichkeit zu 2 Ziff. 1 (SMS), so kann er seine Gebote in der Zeit vom 14. Oktober Uhr, bis 20. Oktober Uhr abgeben ( Veranstaltungsende ). Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs des Gebots bei Teilnahme via SMS gilt die Uhrzeit des Eingangs bei dem beauftragten technischen Dienstleister, der MindMatics AG. 3. Gebote, die erst nach Ende der Laufzeit der Veranstaltung eintreffen, können nicht berücksichtigt werden. Es finden keine Rückerstattungen der Kosten für verspätet eingegangene Gebote statt. 4. Die Veranstalter behalten sich vor, im Falle von technischen Problemen oder Ausfällen des Netzbetreibers die Veranstaltung zu verlängern oder die Veranstaltung zu beenden. 5 Form und Ablauf der Veranstaltung 1. Den Zuschlag, gerichtet auf die Option, das Town & Country Traumhaus im Wert von inkl. MwSt. durch Town & Country errichten zu lassen und den Zuschuss in Höhe von zu erhalten, erhält derjenige Bieter, dessen Gebot nach Ablauf der Veranstaltungslaufzeit das niedrigste, in Alleinstellung abgegebene Gebot ist, der innerhalb der Frist nach 5 Ziff. 3 ermittelt werden kann und der im Übrigen die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, insbesondere voll geschäftsfähig ist und dem Veranstalter zur Berichterstattung zur Verfügung steht. 2. Dem ermittelten Bieter wird der Zuschlag per SMS oder per Telefon an die von ihm bekannt gegebene Mobil- bzw. Telefonnummer mitgeteilt. 3. Kann der Bieter innerhalb von 6 Stunden nicht zweifelsfrei ermittelt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. In einem solchen Fall wird der Bieter mit zweitniedrigstem in Alleinstellung abgegebenen Gebot ermittelt und der Zuschlag auf die Option, das Haus zu dem von diesem gebotenen Preis zu errichten, erteilt. Dieses Verfahren wird solange durchgeführt, bis ein Bieter ermittelt wird, ggf. bei nur mehrmaligen weiteren niedrigsten Geboten unter Verwendung eines Losverfahrens. 4. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, weitere Anstrengungen anzustellen, um in Kontakt mit dem betreffenden Bieter zu treten. Jedwede Verzögerung, die durch eine mangelnde Erreichbarkeit des betreffenden Teilnehmers eintritt, geht zu dessen Lasten. 5. Der ermittelte Bieter hat keinen Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung des Wertes des Town & Country-Traumhauses. Dies gilt auch dann, wenn der ermittelte Bieter für die Erstellung des Hauses nicht den gesamten Wert von inkl. MwSt. ausschöpft. Sollte der ermittelte Bieter über die im Wert des Traumhauses enthaltenen Leistungen von Town & Country weitere Leistungen wünschen, sind die damit einhergehenden Kosten von dem ermittelten Bieter zu tragen. Die Höhe dieser Kosten ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Vertragsbedingungen der Town & Country Lizenzgeber GmbH. Insoweit kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem ermittelten Bieter und Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH zustande. 6. Vertragspartner des ermittelten Bieters hinsichtlich der Erstellung des Hauses ist der Veranstalter. Die verrückte Traumhaus-Auktion von AS AG & Partnern -Teilnahmebedingungen 5

6 7. Die Option auf den Bau des Traumhauses und den Erhalt des Zuschusses ist nicht übertragbar. Sämtliche mit der Veranstaltung einhergehende Folgekosten sind vom ermittelten Bieter zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für das Grundstück inkl. der mit einem etwaigen Grundstückskauf zusammenhängenden weiteren Kosten (wie beispielsweise Notarkosten, sämtliche Steuern und Abgaben, Grundbuchkosten, Kosten einer etwaigen Finanzierung etc.), sämtliche Baunebenkosten, etwaige Erschließungskosten, Kosten der Außenanlagen, Kosten der Einrichtung etc. 8. Mit dem Zuschlag verpflichtet sich Town & Country gegenüber dem ermittelten Bieter im Namen des Veranstalters innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach dem vom Veranstalter gegenüber dem ermittelten Bieter erteilten Zuschlages diesem ein Angebot Erwerb eines Wertgutscheins über den Bau des Traumhauses zu dem gebotenen Preis zu unterbreiten (Option). 9. Der von Town & Country dem Bieter angebotene Wertgutschein selbst ist für den Bieter auf 4 Wochen befristet (Annahmefrist, Frist zur Ausübung der Option). Die Frist beginnt mit Zugang des Wertgutscheins beim ermittelten Bieter, der per Einschreiben/Rückschein zugestellt wird und dem von Town & Country sämtliche erforderlichen Unterlagen (siehe 1) beigefügt werden. Nimmt der ermittelte Bieter den Wertgutschein fristgerecht an und übt damit seine Option aus. Ist ein entsprechender Werkvertrag (Bauvertrag) im Namen und für Rechnung des Veranstalters mit Town & Country abgeschlossen.. Insoweit gelten die vereinbarten Vertragsbedingungen. Der ermittelte Bieter bleibt innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist nach Abschluss des Bauvertrages berechtigt, ohne Angabe von Gründen von dem Werkvertrag schriftlich zurück zu treten. 10. Der Bieter ist nicht verpflichtet, den Wertgutschein anzunehmen und damit seine Option auszuüben. Eine Annahme kann jedoch nur innerhalb der Annahmefrist erfolgen. Die Annahme muss schriftlich erfolgen. Maßgebend ist der Tag des Zugangs des Annahmeschreibens bei Town & Country, zur Wahrung der Frist genügt die Übersendung des unterzeichneten Annahmeschreibens per Fax an die von Town & Country bekanntzugebende Faxnummer. Der ermittelte Bieter hat für den Fall der Fristversäumnis, keinen Anspruch auf ein erneutes Angebot. 11. Für den Fall, dass der ermittelte Bieter das Angebot von Town & Country annimmt, ist er verpflichtet, innerhalb einer weiteren Frist von 12 Monaten nach Abschluss des Werkvertrages sämtliche Voraussetzungen für den Bau des Town & Country Traumhauses zu schaffen, die in seiner Verantwortungssphäre liegen, z.b. die Beistellung eines für den Bau des Hauses geeigneten Grundstücks, Leistung aller für den Bau des Town & Country Hauses relevanten Maßnahmen (Erschließung des Grundstückes, Vermessungsleistungen usw.), Erstellung der Bauantragsunterlagen, Lieferung aller für Town & Country erforderlichen Planungsunterlagen durch einen Architekten, Zurverfügungstellung der Baugenehmigung sowie der Prüfstatik für das Bauvorhaben, unwiderruflicher Überweisungsauftrag für evtl (Wertgutschein) übersteigende Beträge, Baugrund-Bodengutachten, Baugrund-Grundwassergutachten, Durchführung der Ausstattungsberatung und -festlegung spätestens 14 Wochen vor Baubeginn. Erbringung sonstiger individuell erforderlicher nicht im Leistungsumfang von Town & Country stehender Leistungen. Erfüllt der Bieter diese notwendigen Voraussetzungen für den Bau des Town & Country Traumhauses innerhalb dieser Frist nicht (auflösende Bedingung), verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Der Werkvertrag gilt dann als aufgehoben. Etwaige bereits erbrachte gegenseitige Leistungen sind zurückzugewähren. 12. Der ermittelte Bieter ist nicht berechtigt, Rechte aus dem Bauvertrag abzutreten oder sonst wie auf Dritte zu übertragen. 13. Dem ermittelten Bieter wird mit wirksamer Annahme des Bauvertragsangebots (Ausübung der Option) und nach Ablauf der Widerrufsfrist nach 5 Ziffer 9 der Zuschuss auf ein von ihm bekannt zu gebendes Konto zu überwiesen. Hierzu wird der ermittelte Bieter von der Axel Springer AG die erforderlichen Kontaktdaten erhalten. 6 Haftung 1. Alle Angaben seitens des Veranstalters, insbesondere im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Namens des ermittelten Bieters, der erfolgten Hinweise etc., erfolgen ohne Gewähr. Die verrückte Traumhaus-Auktion von AS AG & Partnern -Teilnahmebedingungen 6

7 2. Soweit dem ermittelten Bieter Ansprüche im Zusammenhang mit dem Traumhaus und der Erstellung des Traumhauses bestehen, sind diese, soweit rechtlich zulässig, unmittelbar gegen den Hersteller/Händler, Lieferanten oder sonstigen Leistungsträger, d.h. gegen Town & Country zu richten. Sollten diesbezügliche Ansprüche bei dem Veranstalter entstehen, werden diese schon jetzt an den ermittelten Bieter abgetreten. 3. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für technische Ausfälle, Störungen technischer Art oder die Verfügbarkeit des Angebots, es sei denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dies gilt insbesondere für technische Ausfälle, Verzögerungen oder sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung der Teilnehmerdaten bzw. der Einsendungen. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass es bei den angebotenen Teilnahmemöglichkeiten zu Übermittlungsverzögerungen und/oder ausfällen kommen kann, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können. Dies umfasst auch den Fall, dass die in 2 Ziff aufgeführten Informationen nicht rechtzeitig auf dem Empfängergerät des Teilnehmers eintreffen. 4. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist auf die Höhe des in der Veranstaltung ausgelobten Hauptgewinns (Hauswert) beschränkt, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit vor. 5. Eine Haftung des Veranstalters für gemäß 7 dieser Teilnahmebedingungen ausgeschlossene oder nicht berücksichtigte Teilnehmer besteht nicht. III. Sonstiges 7 Ausschluss, Nichtberücksichtigung 1. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. 2. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei einer Manipulation gleich welcher Art und welchen Umfangs (z.b. über eine automatisiert erzeugte Gebotsabgabe mit einem GSM-Modem) und ohne nähere Angabe von Gründen von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. 3. Stellt sich nach Zuschlag oder nach Ausübung der Option heraus, dass der ermittelte Bieter gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen hat, ist der Veranstalter berechtigt, den ermittelten Bieter auszuschließen. Sämtliche gegenüber dem Bieter erbrachte Leistungen sind von diesem an den Veranstalter zurück zu gewähren. 4. Gerichtsstand ist soweit zulässig Berlin. Die verrückte Traumhaus-Auktion von AS AG & Partnern -Teilnahmebedingungen 7

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