Teilnahmebedingungen Traumhaus-Auktion 2013

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1 Teilnahmebedingungen Traumhaus-Auktion 2013 I. Allgemeines Die Axel Springer AG (im Folgenden: Veranstalter) veranstaltet mit den Titeln BILD, BILD am SONNTAG und BILD der FRAU und den Portalen immonet.de, BILD.de und bildderfrau.de die Aktion Traumhaus-Auktion 2013". Die Aktion wird in dem Kern-Zeitraum 05. bis (bis 24 Uhr MEZ) präsentiert und zwar sowohl über die benannten Axel-Springer-Medien und deren Webpräsenzen als auch von dem Partner der Aktion Town & County Haus Lizenzgeber GmbH und der immonet GmbH. Unabhängig von der Veröffentlichung von Hinweisen oder sonstiger Promotion für diese Aktion, in der auf die Veranstaltung hingewiesen wird, handelt es sich um eine einheitliche Aktion. Aus technischen Gründen werden für die Teilnahme über die einzelnen Titel der Axel Springer AG und der Partner unterschiedliche Teilnahme-Hotlines (Telefonie) und Keywords (SMS) verwendet. Zudem weist der Veranstalter darauf hin, dass eine Bewerbung der Aktion auch auf anderen zur Verlagsgruppe des Veranstalters zählenden Medienträgern erfolgen kann. Auch insoweit ist aus technischen Gründen die Verwendung eines unterschiedlichen Kennworts erforderlich. Alle Gebote werden jedoch zusammengeführt, so dass die Einheitlichkeit der Veranstaltung gewahrt bleibt. Inhalt der Auktion ist die Ermittlung des niedrigsten und in Alleinstellung abgegebenen Gebotes. Der Veranstalter wird in den Titeln bzw. Portalen BILD, Bild.de, BILD am SONNTAG, BILD der FRAU und bildderfrau.de, sowie immonet.de und Town & Country ( nähere Einzelheiten darstellen und den Teilnehmern unterschiedliche Tipps zur Verfügung stellen. Diese Tipps können z.b. Aussagen beinhalten! über, innerhalb welcher Bandbreite das niedrigste, einmalige Angebot liegt. Beispiel: Das zur Zeit gültige niedrigste Gebot liegt zwischen 1500 und 7000 Cent. Der Veranstalter weist darauf hin, dass in seinen Medien voraussichtlich täglich eine solche Bandbreite kommuniziert wird. Damit ist keine Aussage darüber verknüpft, dass es unter Umständen noch ein niedrigeres Gebot gibt, das noch nicht geboten wurde!! über, welche 10 Gebote heute oder seit Start der Aktion am häufigsten abgegeben wurden. Beispiel: Heute sind folgende 10 Gebote am häufigsten abgegeben worden...! über, innerhalb welchen Bereichs bereits alle Gebote mindestens zweimal abgegeben wurden. Beispiel: Alle Beträge, die zwischen 423 Cent und 3711 Cent liegen, sind bereits mindestens mehr als einmal geboten worden.! über, welches das bisher höchste Gebot ist. Beispiel: Das höchste bisher abgegebene Gebot liegt bei Cent. II. Die Aktion 1 Veranstalter und Veranstaltungsgegenstand Veranstalter ist die Axel Springer AG. Alleiniger Kooperationspartner der Aktion ist die Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH. Bestandteil des Auktionsgegenstandes der Veranstaltung ist ein von der Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH zu erstellendes schlüsselfertiges Massivhaus mit einem Verkaufswert von! inkl. MwSt. (genannt Traumhaus ). Das Traumhaus kann zu dem gebotenen Preis erworben werden und wird dann von der Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH bzw. deren Nachunternehmern mit schuldbefreiender Wirkung für den Veranstalter erbaut. Das Traumhaus kann nur in Deutschland errichtet werden! Die Beistellung eines geeigneten Grundstücks, die damit einhergehenden Kosten, die Herstellung der Außenanlagen, die kompletten Baunebenkosten und die Einrichtung des Traumhauses sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Veranstaltung. Alle Leistungsverpflichtungen für und aus dem Bau des Traumhauses ergeben sich alleine aus dem Produkt- und Leistungsportfolio, der Bau- und Leistungsbeschreibung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Vertragsbedingungen der Bauwerkverträge von Town & Country, sowie 1

2 der aktuellen Preisliste von Town & Country. Die Einzelheiten, die insbesondere an die Lage des Grundstücks, die notwendige Bodenbeschaffenheit und weitere baurechtliche Voraussetzungen zu stellen sind, erfahren Sie unter und werden dem ermittelten Bieter nach dem Zuschlag übergeben. Der ermittelte Bieter (Ersteigerer) hat so die Möglichkeit, sich vor Ausübung der Option (Näheres in 5) über die Einzelheiten zu informieren und diese ggf. mit Town & Country abzusprechen. Bitte beachten Sie die Bedingungen von Town & Country, die für den Bau des Hauses gelten und hier ( einsehbar sind. Weiterhin ist Gegenstand der Auktion ein sogenannter Grundstückszuschuss in Höhe von! der Town & Country Lizenzgeber GmbH. Der Geldbetrag wird dem Ersteigerer zum Erwerb eines Grundstücks seiner Wahl im Auftrag der BILD von Town & Country (Abkürzung des Zahlungsweges) übergeben und auf einem Treuhandkonto verwaltet, insofern dieser seine Option zur Erstellung des Hauses wahrnimmt und der Verwendungszweck des Zuschusses im Rahmen der Grundstücksbeschaffung bzw. des Hausbaus liegt. Dem Veranstalter muss über die Ausübung der Option eine schriftliche Bestätigung vorliegen. Der Zahlungsanspruch des Ersteigeres kann ausschließlich bei BILD bewirkt werden. Das Traumhaus und der Zuschuss sind somit zusammen Gegenstand der Aktion und haben einen verbindlichen Gesamtwert von! Hat der ermittelte Bieter die Option ausgeübt, zahlt er den Betrag in Höhe seines Gebotes an die Axel Springer AG. Die Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH wird den Erwerber in allen Belangen des Hausbaus und den ggf. notwendigen Kauf eines Grundstücks beraten, insofern dies zu den Kompetenzen des Unternehmens gehört. Der Veranstalter wird zusammen mit Town & Country den Erwerber bestmöglich betreuen, auch in Belangen von möglicherweise zu erstellenden Gutachten, Vermittlung von Notar- und Rechtsberatung und Finanzierungsplänen, etc. Zusätzliche vom Ersteigerer gewünschte Veränderungen bezüglich des Auktionsgegenstandes Traumhaus (Veränderung der Ausstattung oder des Standardlieferumfangs) sind vom Ersteigerer zu zahlen. Ein Keller ist im Lieferumfang nicht enthalten, kann aber gegen Mehrpreis beauftragt werden. Die beim Bau eines Hauses anfallenden Baunebenkosten sind im vorhinein nicht kalkulierbar und deshalb nicht Bestandteil des Gewinnes. Dazu gehören Erschließungskosten, Baustrom / Bauwasser, Gas-, Wasser-, Strom-, Telefonzuführung, die notwendigen Erdarbeiten zur Erstellung der Bodenplatte (Gründungskosten), eventuelle erforderliche Maßnahmen aus dem Bodengutachten. Ebenfalls nicht enthalten sind die beim Kauf eines Grundstücks anfallenden Kosten, wie Grunderwerbssteuer, Gerichtskosten, Notargebühren, eventuell anfallende behördliche Auflagen wie zum Beispiel Schallschutzmaßnahmen. Aufgrund von zuvor nicht vorhersehbaren Gegebenheiten des Grundstücks, wie zum Beispiel Hanglage, wässriger oder steiniger Grund, können eventuell weitere Kosten in Zusammenhang mit der Vorbereitung des Grundstücks zum Bau anfallen, die vom Ersteigerer zu tragen sind. Town & Country erstellt das Traumhaus gemäß der sich aus dem Hausvertrag (Bauvertrag) ergebenden Regelungen, den Produkt-, der Bau- und Leistungsbeschreibung zu erstellen. Alle Vereinbarungen, Absprachen und Folgeverträge, die aus dieser Kooperation resultieren, insbesondere die Vereinbarungen zwischen Town & Country und dem Ersteigerer, unterliegen dem Privaten Baurecht der Bundesrepublik Deutschland, gemäß u.a. VOB/B 5, 11 und 12, in der aktuellsten Fassung. 2 Teilnahme an der Traumhaus-Auktion 2013 Den Bietern stehen folgende Teilnahmemöglichkeiten zur Verfügung ab 05. November 2013, 0:00 Uhr: 1. Per SMS an (Kosten: 0,50 EUR/SMS) Die Teilnehmer können ihr Gebot in Cent per SMS an die Kurzwahl senden. Dabei muss das erste Wort immer das jeweilige Kennwort (Keyword) sein! 2

3 WICHTIG: Auf Grund von technischen Gründen, ist für die anderen Medien, in denen auf die Aktion hingewiesen wird, ein unterschiedliches Kennwort relevant. Demnach lauten die Kennwörter wie folgt: im Titel BILD BILD am SONNTAG BILD.de BILD der FRAU immonet Town & Country Kennwort TRAUM HAUS BIETEN GEBOT BAUEN HEIM Dem Kennwort muss der jeweilige Betrag des gewünschten Angebots in Cent (!) folgen, z.b.: TRAUM gefolgt von einem Leerzeichen und dann folgende Eingabe: 343 (für 3 Euro und 43 Cent), d.h. TRAUM<Leerzeichen>343. Beispiel: Sie möchten bei BILD 6 Euro und 38 Cent (6,38 Euro) bieten? Dann senden Sie eine SMS an die Nummer mit dem Text: TRAUM 638 Beispiel: Sie möchten bei BILD der FRAU nur 1 Cent bieten? Dann schreiben Sie diese SMS an die 40400: GEBOT 1 Beispiel: Sie möchten bei Town & Country 723,34 Euro bieten? Dann schreiben Sie diese SMS an die 40400: HEIM Beispiel: Sie möchten bei immonet 357,22 Euro bieten? Dann schreiben Sie diese SMS an die 40400: BAUEN Bitte beachten Sie unbedingt, dass jede SMS mit dem entsprechenden Kennwort beginnt und danach ein Leerzeichen folgt, dann die Summe des Gebots NUR in Cent. Bitte kein Komma angeben. Es gelten nur Centbeträge größer 0 Cent! Trotz der unterschiedlichen Kennwörter nehmen alle Gebote an der einen Auktion teil, es handelt sich also nicht um unterschiedliche Auktionen! Darüber hinaus weist der Veranstalter auf Folgendes hin: Das Leerzeichen nach dem Kennwort ist eine Pflichtangabe und muss gesetzt werden! Weitere Parameter zur Nomenklatur der Schreibweise:! Trennzeichen Komma und Punkt werden nicht benötigt und nicht akzeptiert.! Die Trennung von Tausender-Beträgen durch das Trennzeichen Punkt ist nicht möglich. Diese Gebote können nicht berücksichtigt werden und sind somit ungültig. Die Angabe von Tausender-Beträgen muss ohne Tausender-Trennzeichen erfolgen.! Das Kennwort kann in Groß- sowie Kleinschreibung eingesendet werden, beides ist möglich.! Gebote, die mit Angabe von Kommastellen eingehen, können leider nicht gewertet werden und sind ungültig!! Das maximale Gebot liegt bei Cent (entspricht Euro). Gebote, die mit Angabe von Kommastellen eingehen, werden automatisch ungültig.! Alle Gebote werden inklusive der Mobilfunknummern gespeichert.! Bei SMS-Teilnahme ist grundsätzlich derjenige Teilnehmer der Veranstaltung, der Inhaber des Mobilfunkanschlusses ist, über dessen Kennung das Gebot abgegeben wurde.! Der Bieter wird von dem Veranstalter bzw. dessen technischen Dienstleister, der Telekom Deutschland GmbH, im Rahmen der technischen Möglichkeiten und 3

4 Verfügbarkeiten über etwaige Fehler bei seiner Angebotseingabe informiert. Weiterhin werden im Rahmen des Vorgesagten automatisiert folgende Informationen per SMS an den Bieter gesandt: ob es sein gerade abgegebenes Gebot schon einmal gibt; ob sein gerade abgegebenes Gebot z. Zt. einmalig ist; ob sein gerade abgegebenes Gebot einmalig aber nicht das niedrigste ist.! Darüber hinaus wird der Teilnehmer jeweils dann informiert, wenn bereits von ihm abgegebene Gebote nicht mehr einmalig sind.! Der Veranstalter kann aus technischen Gründen nicht gewährleisten, dass alle Bieter die unter 2 Ziffer 1 d und e aufgeführten SMS erhalten oder diese rechtzeitig beim Bieter eingehen. 2. Per Telefon über xxx xxx (Kosten: 0,50 EUR/Anruf a. d. Festnetz, Mobil deutlich teurer!) Die Teilnehmer können ihr Gebot per Telefonanruf abgeben. Dabei muss der Teilnehmer sein Gebot per Tonwahl/Tastenwahl (DTMF) abgeben, was voraussetzt, dass ein DTMF-fähiges (tastenwahlfähiges) Fernsprechgerät vorhanden ist. WICHTIG: Auf Grund von technischen Gründen, ist für die anderen Medien, in denen auf die Aktion hingewiesen wird, eine unterschiedliche Rufnummer relevant. Demnach lauten die Teilnahme-Rufnummern wie folgt: In Titel Teilnahme-Rufnummer BILD BILD am SONNTAG BILD.de BILD der FRAU immonet Town & Country ACHTUNG: Ihr Telefon muss tonwahlfähig sein. Bei den meisten Telefonen und Handys ist dieser Modus bereits voreingestellt und Sie müssen nichts ändern. Sollte Ihr Telefon nicht auf Tonwahl eingestellt sein, dann aktivieren Sie diese mit Hilfe der Bedienungsanleitung. Bei Ihrem Anruf werden Sie komfortabel durch die Teilnahme geleitet und gebeten, Ihr Gebot über die Telefontastatur einzutippen. Geben Sie bitte auch bei telefonischer Teilnahme nur volle Centbeträge ohne die Sonderzeichen Stern* und Raute # an. Beispiel: Sie möchten nur 1 Euro und 22 Cent (1,22 Euro) bieten? Dann tippen Sie, nachdem Sie dazu aufgefordet werden, 122 über Ihre Telefontastatur ein. Der eingegebene Betrag wird Ihnen vorgelesen und noch während des Anrufs erhalten Sie den Hinweis, ob Ihr Gebot ein Treffer ist. Ist Ihr Gebot im Spielverlauf nicht mehr einmalig, werden Sie per SMS darüber informiert. Wichtig ist, dass wir die SMS an das Telefon senden, mit welchem das Gebot abgegeben wurde. Kann das Telefon keine SMS anzeigen, so wird diese vorgelesen (Zeitraum zwischen 7:00 und 23:00 Uhr)! 3 Teilnahmevoraussetzungen 1. Jeder Teilnehmer an der Veranstaltung Traumhaus akzeptiert die Teilnahmebedingungen. Die Auktion wird dergestalt durchgeführt, dass der Teilnehmer die Möglichkeit erhält, das Massivhaus Flair 113 von Town & Country zu einem von ihm 4

5 gebotenen Preis bauen zu lassen. Zudem erhält der ermittelte Bieter (Ersteigerer) den Zuschuss in Höhe von! von Town & Country, wobei der Betrag von der Town & Country an den ermittelten Bieter schuldbefreiend für den Veranstalter direkt ausgezahlt wird. 2. Das ersteigerte Haus muss innerhalb von 12 Monaten nach Information des Ersteigerers gestellt sein, das heißt, es müssen sämtliche Liefervoraussetzungen für das Stellen des Hauses gegeben sein, nämlich ein Grundstück, die Baugenehmigung sowie eine ausreichende Finanzierung. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, erlischt der Anspruch auf den gesamten Auktionsgegenstand. Ein Ausgleich findet nicht statt, eventuell erhaltene Leistungen müssen vollständig an den Veranstalter zurückgegeben werden. 3. Das ersteigerte Massivhaus muss in Deutschland (ausgenommen sind deutsche Inseln) gebaut werden. 4. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur im eigenen Namen möglich. 5. Der Gewinnanspruch erlischt auch, wenn der Gewinner schriftlich erklärt, den Gewinn nicht annehmen zu wollen. Voraussetzung für den Erhalt des Gewinns ist, dass der Gewinner zusichert, eventuell auf den Gewinn anfallende Steuern ordnungsgemäß zu entrichten. 6. Eine Barauszahlung oder Weitergabe bzw. Weiterveräußerung jeglicher Art des Gewinnanspruchs an Dritte ist ausgeschlossen. 7. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 8. Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen. Insbesondere Minderjährigen ist die Teilnahme nicht gestattet. 9. Mitarbeiter des Veranstalters, der Town & Country Lizenzgeber GmbH, sowie deren Verbund- und Tochterunternehmen, dürfen nicht an der Veranstaltung Traumhaus teilnehmen. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind ebenfalls Partner und Familienangehörige von Mitarbeitern der vorgenannten Unternehmen. 10. Die Teilnehmer erklären sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens bei BILD, BILD am SONNTAG und BILD der FRAU, einschließlich der jeweiligen Internetangebote, sowie bei Präsenzen der Town & Country Lizenzgeber GmbH und immonet GmbH, für den Fall, dass sie den Zuschlag erhalten und die Option ausüben, einverstanden. 11. Darüber hinaus erklären sich die Teilnehmer für den Fall, dass sie den Zuschlag erhalten und die Option ausüben damit einverstanden, den Veranstalter für dessen Titel und den Partner dieser Veranstaltung ggf. für Promotionzwecke (z.b. die Veröffentlichung der Namen im Internet unter bild.de, Interviews mit BILD, sowie den an dieser Aktion beteiligten Partnern) in Wort und Foto unentgeltlich zur Verfügung zu stehen. 4 Laufzeit der Aktion 1. Die Auktion wird am 05. November 2013 um 00:00 Uhr MEZ gestartet und endet am 11. November 2013 um 24:00 Uhr MEZ. Dieser Auktionszeitraum gilt verbindlich für alle teilnehmenden Titel. 2. Wählt der Bieter die Teilnahmemöglichkeit zu 2 Ziff. 1 (SMS) und Ziff. 2 (Telefon), so kann er seine Gebote in der Zeit vom 05. November 2013, 00:00 Uhr, bis 11. November 2013, 23:00 Uhr, abgeben. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs des Gebots bei Teilnahme via SMS und Telefon gilt die Uhrzeit des Eingangs bei dem beauftragten technischen Dienstleister, der MindMatics AG bzw. der Telekom Deutschland GmbH. 3. Gebote, die erst nach Ende der Laufzeit der Veranstaltung eintreffen, können nicht berücksichtigt werden. Es finden keine Rückerstattungen der Kosten für verspätet eingegangene Gebote statt. 4. Die Veranstalter behalten sich vor, im Falle von technischen Problemen oder Ausfällen des Netzbetreibers die Veranstaltung zu verlängern oder die Veranstaltung zu beenden. 5

6 5 Form und Ablauf der Veranstaltung 12. Den Zuschlag, gerichtet auf die Option, das Town & Country Massivhaus im Verkaufswert von! inkl. MwSt. durch die Town & Country Lizenzgeber GmbH errichten zu lassen und den Zuschuss in Höhe von! der Town & Country Lizenzgeber GmbH zu erhalten, erhält derjenige Bieter, dessen Gebot nach Ablauf der Veranstaltungslaufzeit das niedrigste, in Alleinstellung abgegebene Gebot ist, der innerhalb der Frist nach 5 Ziff. 3 ermittelt werden kann und der im Übrigen die Teilnahme-Voraussetzungen erfüllt, insbesondere voll geschäftsfähig ist und dem Veranstalter zur Berichterstattung zur Verfügung steht. 13. Dem ermittelten Ersteigerer wird der Zuschlag per SMS oder per Telefon an die von ihm bekannt gegebene Mobil- bzw. Telefonnummer mitgeteilt. 14. Kann der Ersteiger innerhalb von 6 Stunden nicht zweifelsfrei ermittelt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. In einem solchen Fall, wird der Ersteigerer mit zweitniedrigstem in Alleinstellung abgegebenen Gebot ermittelt und der Zuschlag auf die Option, das Haus zu dem von diesem gebotenen Preis zu errichten, erteilt. Dieses Verfahren wird solange durchgeführt, bis ein Ersteigerer ermittelt wird, ggf. bei nur mehrmaligen weiteren niedrigsten Geboten unter Verwendung eines Losverfahrens. 15. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, weitere Anstrengungen anzustellen, um in Kontakt mit dem betreffenden potenziellen Ersteigerer zu treten. Jedwede Verzögerung, die durch eine mangelnde Erreichbarkeit des betreffenden Teilnehmers eintritt, geht zu dessen Lasten. 16. Der ermittelte Ersteigerer hat keinen Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung des Wertes des Town & Country Massivhaus Flair 113. Dies gilt auch dann, wenn der ermittelte Ersteigerer für die Erstellung des Hauses nicht den gesamten Wert von! inkl. MwSt. ausschöpft. Sollte der ermittelte Ersteigerer über die im Wert des Traumhauses enthaltenen Leistungen der Town & Country Lizenzgeber GmbH weitere Leistungen wünschen, sind die damit einhergehenden Kosten von dem ermittelten Ersteigerer zu tragen. Die Höhe dieser Kosten ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Vertragsbedingungen der Town & Country Lizenzgeber GmbH. Insoweit kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem ermittelten Bieter und Town & Country Lizenzgeber GmbH zustande. 17. Die Option auf den Bau des Traumhauses und den Erhalt des Zuschusses ist nicht übertragbar. Sämtliche mit der Veranstaltung einhergehende Folgekosten sind vom ermittelten Ersteigerer zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für das Grundstück inkl. der mit einem etwaigen Grundstückskauf zusammenhängenden weiteren Kosten (wie beispielsweise Notarkosten, sämtliche Steuern und Abgaben, Grundbuchkosten, Kosten einer etwaigen Finanzierung etc.), sämtliche Baunebenkosten, etwaige Erschließungskosten, Kosten der Außenanlagen, Kosten der Einrichtung etc. 18. Mit dem Zuschlag verpflichtet sich die Town & Country Lizenzgeber GmbH gegenüber dem ermittelten Ersteigerer im Namen des Veranstalters innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem vom Veranstalter gegenüber dem ermittelten Ersteigerer erteilten Zuschlages diesem ein Angebot über den Bau des Traumhauses zu dem gebotenen Preis zu unterbreiten (Option). 19. Das von der Town & Country Lizenzgeber GmbH dem Ersteigerer gemachte Angebot selbst ist für den Ersteigerer auf 4 Wochen befristet (Annahmefrist, Frist zur Ausübung der Option). Die Frist beginnt mit Zugang des Angebots beim ermittelten Ersteigerer, das per Einschreiben/Rückschein zugestellt wird und dem von der Town & Country Lizenzgeber GmbH sämtliche erforderlichen Unterlagen (siehe 1) beigefügt werden. Nimmt der ermittelte Ersteigerer das Angebot fristgerecht an und übt damit seine Option aus, ist ein entsprechender Werkvertrag (Bauvertrag) im Namen und für Rechnung des Veranstalters mit der Town & Country Lizenzgeber GmbH abgeschlossen. Insoweit gelten die vereinbarten Vertragsbedingungen. Der ermittelte Ersteigerer bleibt innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist nach Abschluss des Bauvertrages berechtigt, ohne Angabe von Gründen von dem Werkvertrag schriftlich zurück zu treten. 6

7 20. Der Ersteigerer ist nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen und damit seine Option auszuüben. Eine Annahme kann jedoch nur innerhalb der Annahmefrist erfolgen. Die Annahme muss schriftlich erfolgen. Maßgebend ist der Tag des Zugangs des Annahmeschreibens bei der Town & Country Lizenzgeber GmbH, zur Wahrung der Frist genügt die Übersendung des unterzeichneten Annahmeschreibens per Fax an die von der Town & Country Lizenzgeber GmbH bekanntzugebende Faxnummer. Der ermittelte Ersteigerer hat für den Fall der Fristversäumnis, keinen Anspruch auf ein erneutes Angebot. 21. Für den Fall, dass der ermittelte Ersteigerer das Angebot der Town & Country Lizenzgeber GmbH annimmt, ist er verpflichtet, innerhalb einer weiteren Frist von 12 Monaten nach Abschluss des Werkvertrages sämtliche Voraussetzungen für den Bau des Massivhauses zu schaffen, die in seiner Verantwortungssphäre liegen, z.b. die Beistellung eines für den Bau des Hauses geeigneten Grundstücks, Leistung aller für den Bau des Massivhauses relevanten Maßnahmen (Erschließung des Grundstückes, Vermessungsleistungen usw.), Erstellung der Bauantrags-unterlagen, Lieferung aller für die Town & Country Lizenzgeber GmbH erforderlichen Planungsunterlagen durch einen Architekten, Zurverfügungstellung der Baugenehmigung sowie der Prüfstatik für das Bauvorhaben, unwiderruflicher Überweisungsauftrag für evtl.! (Wertgutschein) übersteigende Beträge, Baugrund-Bodengutachten, Baugrund-Grundwassergutachten, Durchführung der Ausstattungs-beratung und -festlegung spätestens 14 Wochen vor Baubeginn - Erbringung sonstiger individuell erforderlicher nicht im Leistungsumfang von der Town & Country Lizenzgeber GmbH stehender Leistungen. Erfüllt der Ersteigerer diese notwendigen Voraussetzungen für den Bau des Town & Country Massivhaus innerhalb dieser Frist nicht (auflösende Bedingung), verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Der Werkvertrag gilt dann als aufgehoben. Etwaige bereits erbrachte gegenseitige Leistungen sind zurückzugewähren. 22. Der ermittelte Bieter ist nicht berechtigt, Rechte aus dem Bauvertrag abzutreten oder sonst wie auf Dritte zu übertragen. 23. Dem ermittelten Ersteigerer wird mit wirksamer Annahme des Bauvertragsangebots (Ausübung des Angebots) und nach Ablauf der Widerrufsfrist nach 5 Ziffer 9 der Zuschuss der Town & Country Lizenzgeber GmbH auf ein von ihm bekannt zu gebendes Konto zu überwiesen. Die Auszahlung des Grundstückszuschusses wird ausschließlich vom Veranstalter bewirkt. Voraussetzung dafür ist, dass dem Veranstalter eine schriftliche Bestätigung über die Ausübung des Angebots seitens des Ersteigerers vorliegt. Hierzu wird der ermittelte Bieter von der Axel Springer AG die erforderlichen Kontaktdaten erhalten. 6 Haftung 1. Alle Angaben seitens des Veranstalters, insbesondere im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Namens des ermittelten Ersteigerers, der erfolgten Hinweise etc., erfolgen ohne Gewähr. 2. Soweit dem ermittelten Ersteigerer Ansprüche im Zusammenhang mit dem Traumhaus und der Erstellung des Traumhauses bestehen, sind diese, soweit rechtlich zulässig, unmittelbar gegen den Hersteller/Händler, Lieferanten oder sonstigen Leistungsträger, d.h. gegen die Town & Country Lizenzgeber GmbH zu richten. Sollten diesbezügliche Ansprüche bei dem Veranstalter entstehen, werden diese schon jetzt an den ermittelten Ersteigerer abgetreten. 3. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für technische Ausfälle, Störungen technischer Art oder die Verfügbarkeit des Angebots, es sei denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dies gilt insbesondere für technische Ausfälle, Verzögerungen oder sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung der Teilnehmerdaten bzw. der Einsendungen. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass bei den angebotenen Teilnahmemöglichkeiten zu Übermittlungsverzögerungen und/oder ausfällen kommen kann, die vom Veranstalter nicht beeinflusst 7

8 III. Sonstiges werden können. Dies umfasst auch den Fall, dass die in 2 Ziff aufgeführten Informationen nicht rechtzeitig auf dem Empfängergerät des Teilnehmers eintreffen. 4. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht grundsätzlich nicht. 5. Eine Haftung des Veranstalters für gemäß 7 dieser Teilnahmebedingungen ausgeschlossene oder nicht berücksichtigte Teilnehmer besteht nicht. 7 Ausschluss, Nichtberücksichtigung 1. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. 2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Ersteigerer ("Gewinner") vorangegangener Traumhaus-Auktionen von BILD bzw. BILD/RTL der letzten Jahre. 3. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei einer Manipulation gleich welcher Art und welchen Umfangs (z.b. über eine automatisiert erzeugte Gebotsabgabe mit einem GSM- Modem) und ohne nähere Angabe von Gründen von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. 4. Stellt sich nach Zuschlag oder nach Ausübung der Option heraus, dass der ermittelte Ersteigerer gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen hat, ist der Veranstalter berechtigt, den ermittelten Ersteigerer auszuschließen. Sämtliche gegenüber dem Ersteigerer erbrachten Leistungen sind von diesem an den Veranstalter zurück zu gewähren. 5. Gerichtsstand ist soweit zulässig Berlin. Der Veranstalter, Teilnahmebedingungen vom 01. November

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