RECHENSCHAFTSBERICHT. Hypo Garantie

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1 RECHENSCHAFTSBERICHT vom 1. April 2014 bis 31. März 2015 für den Miteigentumsfonds gem. InvFG 2011 ivm AIFMG Thesaurierer: ISIN AT0000A0DWV4 der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH Landstraßer Hauptstraße 1, Top Wien

2 GESELLSCHAFTER AUFSICHTSRÄTE HYPO Capital Management AG Dr. Harald Thury, Vorsitzender Harald P. Holzer, CFA Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft Mag. Emmerich Schneider Stellvertreter des Vorsitzenden Ulrich Fetz HYPO TIROL BANK AG Mag. Michael Blenke, CFA Universal-Investment-Gesellschaft mbh Oliver Harth STAATSKOMMISSÄR Mag. (FH) Ulrike Danzmayr STAATSKOMMISSÄR-STELLVERTRETER Mag. Ilse Schmalz GESCHÄFTSFÜHRER DI Andreas Müller Dr. Hannes Leitgeb PROKURISTEN Walter Kitzler Karin Amon Peter Müller

3 ANGABEN ZUR VERGÜTUNGSPOLITIK Summe der im abgelaufenen Geschäftsjahr der Verwaltungsgesellschaft gezahlten Mitarbeitervergütung in Tausend EUR per : Gesamtvergütung EUR 957 Anzahl der Mitarbeiter 13 davon fixe Vergütung EUR 802 davon variable Vergütung EUR 155 hiervon begünstigte Mitarbeiter 10 Summe der im abgelaufenen Geschäftsjahr der Verwaltungsgesellschaft gezahlten Vergütung an Führungskräfte und Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF auswirkt, in Tausend EUR per : Gesamtvergütung EUR 659 davon Führungskräfte EUR 460 davon andere Risikoträger EUR 199 Höhe der aus dem Fonds gezahlten erfolgsabhängigen Verwaltungsvergütung im abgelaufenen Rechnungsjahr des Fonds (Begünstigter in voller Höhe ist der bestellte externe Portfolioverwalter) EUR 0,00

4 RECHENSCHAFTSBERICHT ÜBER DAS 6. RECHNUNGSJAHR VOM 1. APRIL 2014 BIS 31. MÄRZ 2015 Miteigentumsfonds gem. InvFG 2011 ivm AIFMG ISIN Thesaurierer: AT0000A0DWV4 Verwaltung MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27, A-1030 Wien Verwahrstelle Fondsmanager Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hypo-Passage 1, A-6900 Bregenz HYPO TIROL BANK AG, Meraner Straße 8, A-6020 Innsbruck Die Informationen für Anleger gemäß 21 AIFMG, die die Fondsbestimmungen enthalten, können bei der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, A-1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27, der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft (Verwahrstelle), A-6900 Bregenz, Hypo-Passage 1, sowie bei den Zahlstellen kostenlos bezogen werden. SEHR GEEHRTE ANTEILSINHABER! Mit 31. März 2015 beendete der, Miteigentumsfonds gemäß InvFG 2011 ivm AIFMG, das 6. Rechnungsjahr. Das Fondsvermögen betrug zu Beginn des Rechnungsjahres EUR ,00 und hatte am Ende ein Ausmaß von EUR ,61. Der Anteilsumlauf hat sich nach mehreren Rücknahmen / Aufstockungen folgendermaßen verändert: Beginn Rechnungsjahr Ende Rechnungsjahr Thesaurierer Stück Stück Der errechnete Wert belief sich am Ende des 6. Rechnungsjahres auf 100,79 je Anteil. Seit der ersten Preisberechnung des am 17. August 2009 wurde bis Ende des 6. Rechnungsjahres eine Wertveränderung von 0,18 % je Anteil erzielt (Quelle: Oesterreichische Kontrollbank AG). Die Berechnungsmethode des Gesamtrisikos ist der vereinfachte Ansatz (Commitment-Ansatz). Der Fonds investiert einen wesentlichen Teil seines Vermögens in andere Fonds, deren Verwaltungsvergütung von 0,12 % bis 1,50 % p.a. im Berichtszeitraum betrugen (maximale Verwaltungsvergütung der Subfonds: 3,00 % p.a.), zusätzlich kann bei einer positiven Wertentwicklung eine erfolgsabhängige Gebühr angelastet werden. Die Verwaltungsgebühr des betrug im aktuellen Rechnungsjahr 1,25 % des Fondsvermögens (maximale Verwaltungsgebühr laut Fondsbestimmungen: 1,35 % p.a., zuzüglich EUR ,- p.a., zusätzlich kann bei einer positiven Entwicklung eine erfolgsabhängige Gebühr angelastet werden).

5 AUSSCHÜTTUNGSDATEN UND WERTENTWICKLUNG KEST-AUSZAHLUNG Pro Thesaurierungsanteil wird die Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 0,52 ausgezahlt und bei Vorliegen der Voraussetzungen an das Finanzamt abgeführt. Die KESt-Auszahlung von EUR 0,52 je Thesaurierungsanteil wird am 15. Mai 2015 gegen Einziehung des Erträgnisscheines Nr. 6 bei der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Bregenz, sowie den Zweigstellen, Filialen und Zahlstellen dieser Bank(en) kostenfrei vorgenommen. Vergleichende Übersicht über die Wertentwicklung des Fonds und die KESt-Auszahlungen der letzten fünf Rechnungsjahre Rechnungsjahr Fondsvermögen Gesamt in Mio. EUR Errechneter Wert je Anteil in EUR Thesaurierungsanteil AT0000A0DWV4 Auszahlung gemäß 58 Abs 2.1 Satz InvFG in EUR Wertentwicklung in % lt. OeKB- Methode 2010/ ,93 100,06 0,01-0, / ,56 95,93 0,05-4, /2013 9,00 97,09 0,00 1, /2014 5,87 97,57 0,09 0, /2015 2,59 100,79 0,52 3,40

6 KOMMENTARE DES FONDSMANAGEMENTS Entwicklung der Kapitalmärkte Das marktbestimmende Thema war im Jahr 2014 die Schwäche des Weltwirtschaftswachstums und insbesondere die Divergenz zwischen den USA und Europa. Denn während sich die Konjunkturlage in Übersee nach einem witterungsbedingt schwachen ersten Quartal 2014 zunehmend verbesserte, sorgte die fehlende Konjunkturdynamik im Euroraum für eine Enttäuschung. Trotz dieses Umstandes entwickelten sich die meisten Kurse an den internationalen Kapitalmärkten im historischen Vergleich sehr gut. Deutliche Verluste gab es hingegen bei Rohstoffen, wobei am markantesten der Preisverfall bei den Energierohstoffen war. Der Preis von Erdöl halbierte sich im Jahresverlauf beinahe (gemessen am Preis der in Europa führenden Nordseesorte Brent). Auch Barmittelveranlagungen erbrachten nun schon im zweiten Jahr in Folge wegen der rekordtiefen Geldmarktzinsen praktisch keine Erträge mehr. Fondspolitik Im zurückliegenden Berichtszeitraum wies der eine Wertentwicklung von plus 3,40 % auf. Der Fonds war im Berichtszeitraum zu rund 20 % in Aktien investiert und profitierte von der guten Aktienmarktentwicklung vor allem im ersten Quartal Im Aktienanteil wurde unter anderem in die bedeutenden Kapitalmärkte in Europa, USA, Japan und Asien investiert. Ausblick Die Kombination aus schwachem Euro, niedrigen Zinsen und tiefem Ölpreis stützt vor allem die Kurse an den europäischen Aktienmärkten. Diese Faktoren haben mit dazu beigetragen, dass sich die europäischen Börsen 2015 seit Jahresbeginn besser entwickelt haben als beispielsweise jene in den USA. Für Aktien spricht weiterhin, dass es kaum attraktive Anlagealternativen gibt, und nach wie vor sehr viel Liquidität vorhanden ist, die auch in Aktienmärkte fließt. Vorausblickend dürfen trotz der derzeit guten Stimmung die verschiedenen geopolitische Krisen nicht außer Acht gelassen werden, oder auch ein erneuter Einbruch des Ölpreises könnte kurzfristig belasten.

7 WESENTLICHE ÄNDERUNGEN DER INFORMATIONEN FÜR ANLEGER GEMÄSS 21 AIFMG Im abgelaufenen Rechnungsjahr gab es folgende wesentlichen Änderungen der Informationen für Anleger gemäß 21 AIFMG: Datum Bezeichnung Aktualisierung Anlagepolitik / Risikomanagement, div. Anpassungen gem. AIFMG

8 VERMÖGENSRECHNUNG UND ENTWICKLUNG DES FONDSVERMÖGENS RECHNUNGSJAHR 2014/2015 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom bis insgesamt je Anteil I. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fondsperformance) 1. Anteilsw ert am Beginn des Rechnungsjahres EUR 97,57 - Ausschüttung am Ausschüttung/Auszahlung in EUR je Anteil EUR 0,09 - Anteilsw ert am Extag EUR 98,00 - entspricht in Anteilen 0, Anteilsw ert am Ende des Rechnungsjahres EUR 100,79 3. Gesamtw ert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung erw orbene Anteile EUR 100,88 4. Nettoertrag je Anteil EUR 3,31 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr 3,40% II. Erträge 1. Dividenden inländischer Aussteller EUR 0,00 0,00 2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 0,00 0,00 3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 7.261,73 0,28 4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 7.354,65 0,29 5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 1.334,08 0,05 6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) EUR 0,00 0,00 7. Erträge aus Investmentanteilen EUR 6.366,40 0,25 8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00 0,00 9. Abzüge ausländischer Quellensteuer EUR ,42-0, Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -6,96 0, Zinsen aus Sw aps EUR 0,00 0, Sonstige Erträge EUR 0,00 0,00 Summe der Erträge EUR ,48 0,81 III. Aufwendungen 1. Verw altungsvergütung EUR ,17-2,24 - Verw altungsvergütung EUR ,17 - erfolgsabhängige Verw altungsvergütung EUR 0,00 - Beratungsvergütung EUR 0,00 - Asset Management Gebühr EUR 0,00 2. Administrationsvergütung EUR ,07-0,37 3. Verw ahrstellenvergütung EUR ,16-0,23 4. Lagerstellenkosten EUR -465,31-0,02 5. Prüfungskosten EUR ,00-0,16 6. Veröffentlichungskosten EUR -461,76-0,02 7. Sonstige Aufw endungen EUR ,69 1,54 - Ausgleich ordentlicher Aufw and EUR ,27 - Sonstige Kosten EUR -305,47 - Verw altungskostenrückvergütung aus Subfonds EUR 5.106,04 - Administrationsgebühr zur Verw altungskostenrückvergütung EUR -1,15 Summe der Aufwendungen EUR ,78-1,50 IV. Ordentlicher Nettoertrag EUR ,30-0,69 V. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gew inne EUR ,71 4,50 2. Realisierte Verluste EUR ,43-0,36 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR ,28 4,14 VI. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,98 3,45 VII. Nettoveränderung nicht realisierte Gewinne/Verluste 1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gew inne EUR ,87-1,27 2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR 2.017,33 0,08 Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,54-1,19 VIII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,44 2,26 Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt EUR 3.569,18 Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr für Rechnung des Fonds separat ausgew iesen bzw. abgerechnet w urden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Entwicklung des Sondervermögens 2014/2015 I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR ,00 1. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr EUR ,25 2. Zw ischenausschüttungen EUR 0,00 3. Mittelzufluss(netto) EUR ,00 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR ,50 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR ,50 4. Ertragsausgleich/Aufw andsausgleich EUR ,42 5. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,44 II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR ,61 Verwendungsrechnung insgesamt je Anteil Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,98 3,45 KESt-Auszahlung 2015 EUR ,00-0,52 Übertrag auf die Substanz EUR ,98 2,93

9 VERMÖGENSAUFSTELLUNG ZUM 31. MÄRZ 2015, EINSCHLIESSLICH VERÄNDERUNGEN IM WERTPAPIERVERMÖGEN VOM 1. APRIL 2014 BIS 31. MÄRZ 2015 Gattungsbezeichnung ISIN Stück Bestand Käufe/ Verkäufe/ WHG Kurs Kurswert %-Anteil bzw. Anteile Zugänge Abgänge in EUR am Fondsbzw. Whg. im Berichtszeitraum vermögen Investmentanteile EUR ,32 94,01 Gruppeneigene Investmentanteile EUR ,40 48,04 Hypo Cash Plus Inhaber-Anteile T o.n. AT ANT EUR 75, ,40 48,04 Gruppenfremde Investmentanteile EUR ,92 45,97 db x-tr.msci JAPAN Ind.ETF(DR) Inhaber-Anteile 4C EUR o.n. LU ANT EUR 19, ,35 4,69 ESPA RESERVE EURO Inh.-Anteile(T)(EUR)o.N. AT ANT EUR 1.268, ,90 3,18 is.ii-dev.mark.pr.yld. UC. ETF Bearer Shares (Dt. Zert.) o.n. DE000A0LGQL5 ANT EUR 24, ,00 5,09 ish.stoxx Europe 600 U.ETF DE Inhaber-Anteile DE ANT EUR 40, ,90 4,47 JPMorgan Fds-Em.Mkts Corp.Bond Namens-Ant.C Acc.EUR Hdgd o.n. LU ANT EUR 92, ,40 3,43 Man Umbrella-Man AHL Trend Bearer Shares I EUR o.n. LU ANT EUR 132, ,80 4,50 Schoellerbank Kurzinvest Inh.-Ant. T o.n. AT ANT EUR 90, ,40 14,10 ishares PLC-S&P 500 UC.ETF DIS Registered Shares o.n. IE ANT USD 20, ,17 6,51 Summe Wertpapiervermögen EUR ,32 94,01 Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR ,70 6,15 Bankguthaben EUR ,70 6,15 Guthaben bei Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft (G) Bregenz (V) Guthaben in Fondswährung EUR , ,32 6,12 Guthaben in sonstigen EU/EWR-Währungen GBP 265,06 366,46 0,01 Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen USD 246,80 229,82 0,01 Guthaben bei Hypo Tirol Bank AG (G) Innsbruck Vorzeitig kündbares Termingeld EUR 19,00 19,00 0,00 Guthaben bei Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG (G) Innsbruck Vorzeitig kündbares Termingeld EUR 102,10 102,10 0,00

10 Gattungsbezeichnung ISIN Stück Bestand Käufe/ Verkäufe/ WHG Kurs Kurswert %-Anteil bzw. Anteile Zugänge Abgänge in EUR am Fondsbzw. Whg. im Berichtszeitraum vermögen Sonstige Vermögensgegenstände EUR 6,04 0,00 Zinsansprüche EUR 6,04 6,04 0,00 Sonstige Verbindlichkeiten EUR ,45-0,16 Verwaltungsvergütung EUR , ,01-0,12 Verwahrstellenvergütung EUR -42,21-42,21 0,00 Administrationsvergütung EUR , ,11-0,04 Lagerstellenkosten EUR -24,12-24,12 0,00 Fondsvermögen EUR ,61 100,00 Anteilwert EUR 100,79 Ausgabepreis EUR 102,81 Anteile im Umlauf STK Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 94,01 Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00 Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. Es liegen keine berichtspflichtigen Geschäftsfälle gemäß ESMA Leitlinie, bezüglich Derivate, zum Stichtag vor. Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/Marktsätze bewertet. Devisenkurse (in Mengennotiz) GBP 0, = 1 EUR (EUR) USD 1, = 1 EUR (EUR) Die Bewertung von Vermögenswerten in wenig liquiden Märkten kann von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen.

11 WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE IN WERTPAPIEREN, SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND ISIN Gattungsbezeichnung Stück Käufe/ Verkäufe/ Volumen bzw. Anteile Zugänge Abgänge in bzw. Whg. Investmentanteile Gruppenfremde Investmentanteile LU AXA World Funds-US High Yld B. Namens-Ant. F (thes.) EUR o.n. ANT LU db x-tr.lpx MM PRIV.EQUITY ETF Inhaber-Anteile 1C o.n. ANT GB First St.Inv.ICVC-As.Pac.Lead. Acc. Units B o.n. ANT DE000A0LGQM3 is.ii-is.gl Infrastr.UCITS ETF Bearer Shares (Dt. Zert.) o.n. ANT DE000A0D8QZ7 ish.st.euro.small 200 U.ETF DE Inhaber-Anteile ANT DE ishares PLC-S&P 500 UC.ETF DIS Bearer Shares (Dt. Zert.) o.n. ANT DE000A0MSAG2 ishs II-S&P Gl Water UCITS ETF Bearer Shares (Dt. Zert.) o.n. ANT LU Nordea 1-Emerging Stars Equity Actions Nom. BI-EUR o.n. ANT LU Schroder Alt. Sol.-Commodity Nam.-Ant.C Acc.EO-Hedged o.n. ANT Wien, am 17. Juli 2015 MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH Geschäftsführung DI Andreas Müller Dr. Hannes Leitgeb

12 BESTÄTIGUNGSVERMERK Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. März 2015 der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Wien über den von ihr verwalteten, Miteigentumsfonds gem. InvFG 2011 ivm AIFMG, über das Rechnungsjahr vom 1. April 2014 bis 31. März 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank (Verwahrstelle) sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung nach 49 Abs. 5 Investmentfondsgesetz und 20 Abs 3 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank (Verwahrstelle) abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. März 2015 über den, Miteigentumsfonds gem. InvFG 2011 ivm AIFMG, nach unserer Beurteilung den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes sowie in Hinblick auf die Zahlenangaben den entsprechenden Vorschriften des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes.

13 Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres sowie zu den sonstigen Informationsangaben gegenüber Anlegern Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres sowie die sonstigen Informationsangaben gegenüber Anlegern wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, am 17. Juli 2015 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Mag. Peter Pessenlehner Wirtschaftsprüfer

14 BERICHT DES AUFSICHTSRATES Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat während des Rechnungsjahres laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Fondsbestimmungen sowie der Qualitätsstandards der österreichischen Investmentfondsbranche überwacht. Die von der Generalversammlung zum Abschlussprüfer bestellte PwC Wirtschaftsprüfung GmbH hat den Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr 2014/2015 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechenschaftsbericht der Geschäftsführung und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind dem Aufsichtsrat vorgelegt worden. Das Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Überprüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Wien, im Juli 2015 Der Aufsichtsrat Dr. Harald Thury Vorsitzender

15 SONSTIGE INFORMATIONSANGABEN Bezugnehmend auf die Anlagestrategie des Investmentfonds nachfolgend die Informationsangaben für Anlagen gemäß 21 AIFMG: Angaben zum Gesamtrisiko, maximalen Umfang sowie zur Gesamthöhe der Hebelfinanzierung in der laufenden Berichtsperiode Leverage-Umfang nach Bruttomethode Leverage-Umfang nach Commitment-Methode Wert zum Ende des Rechnungsjahres Durchschnittlicher Wert im Rechnungsjahr Höchster Wert im Rechnungsjahr 0,94 % 0,84 % 1,01 % 0,94 % 0,84 % 1,01 % Im abgelaufenen Rechnungsjahr gab es Änderungen in den Informationen für Anleger gemäß 21 AIFMG hinsichtlich des maximalen Umfangs der Hebelfinanzierung. Siehe hierzu Punkt in den Informationen für Anleger gemäß 21 AIFMG. Berichterstattung zu Änderungen etwaiger Rechte zur Wiederverwendung von Sicherheiten oder sonstiger Garantien Im abgelaufenen Rechnungsjahr gab es keine Änderungen in den Informationen für Anleger gemäß 21 AIFMG hinsichtlich etwaiger Rechte zur Wiederverwendung von Sicherheiten oder sonstiger Garantien. Siehe hierzu Punkt in den Informationen für Anleger gemäß 21 AIFMG. Maßnahmen zur Bewertung der Sensitivität des Portfolios gegenüber den Hauptrisiken Potentielle Wertveränderung des Investmentvermögens in % Aktien-Sensitivität (Net Equity Delta) um +/- 20 % 4,15 Zinssensitivität (Net DEV01) um 1 BP (+/- 0,01 %) 0,00 Kreditrisiko-Sensitivität (Net CS01) um 1 BP (+/- 0,01 %) 0,00 Überschreitungen der festgelegten Risikolimits Im Berichtszeitraum kam es zu folgender aktiven Überschreitung der von der Verwaltungsgesellschaft festgelegten Risikolimits: Gesetzliche Grenze nach InvFG Abs.1-3 ( Quantitative Beschränkungen zur Vermeidung einer Emittentenkonzentration ) - max.20,0 % Sichteinlagen und Einlagen pro Kreditinstitut: In der oben angeführten Grenze lag zum Zeitpunkt der aktiven Grenzverletzung bereits eine passive Grenzverletzung vor. Ein Festgeld ist mit Valuta ausgelaufen. Durch geplante Transaktionen hat der Fondsmanager das Festgeld aktiv bis Valuta bei der gleichen Gegenpartei in gleicher Höhe verlängert. Dadurch wurde aus der passiven - eine aktive Grenzverletzung. Mit Valuta wurde die Überschreitung unter das gesetzliche Limit rückgeführt. Somit kam es zu einer aktiven valutarischen Überschreitung von einem Tag (Höhe: 0,15% des Fondsvermögens). Dem Fonds ist durch diese aktive Grenzverletzung kein Schaden entstanden. Die im abgelaufenen Rechnungsjahr aufgetretenen passiven Grenzverletzungen wurden im Rahmen einer angemessenen Frist ordnungsgemäß rückgeführt.

16 Berichterstattung über die zur Steuerung der Risiken eingesetzten Risikomanagementsysteme Im abgelaufenen Rechnungsjahr gab es keine Änderungen in den Informationen für Anleger gemäß 21 AIFMG hinsichtlich der zur Steuerung der Risiken eingesetzten Risikomanagementsysteme. Siehe hierzu Punkt in den Informationen für Anleger gemäß 21 AIFMG. Berichterstattung über Änderungen des aktuellen Risikoprofils Im abgelaufenen Rechnungsjahr gab es keine Änderungen in den Informationen für Anleger gemäß 21 AIFMG hinsichtlich des dargestellten Risikoprofils. Siehe hierzu Punkt in den Informationen für Anleger gemäß 21 AIFMG. Jegliche neue Regelungen zur Steuerung der Liquidität des Investmentfonds Im abgelaufenen Rechnungsjahr gab es keine Änderungen in den Informationen für Anleger gemäß 21 AIFMG hinsichtlich der Regelungen zur Steuerung der Liquidität. Siehe hierzu Punkt 1.17./II /b in den Informationen für Anleger gemäß 21 AIFMG. Prozentueller Anteil an Vermögenswerten des Fonds, die schwer zu liquidieren sind und für die deshalb besondere Regelungen gelten %-Anteil am Fondsvermögen: 0,00

17 STEUERLICHE BEHANDLUNG DER KEST-AUSZAHLUNG AUF HYPO GARANTIE ANTEILE AUS 2014/2015 Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab ) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt Thesaurierungs- anteile AT0000A0DWV4 EUR steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 2,0660 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 2, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,5200 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,5200 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 3,4434 Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten 9) jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 3,4434 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 3, Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,5200 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,5200 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.

18 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung 0, ordentliches Fondsergebnis 0, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0, ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0, ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 1, steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0, sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne: - steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,0000 Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: 0, Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0, bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0, ausgeschüttete Substanzgewinne: - in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0, Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) 0,0000 Verlustverrechnung c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 0,5200 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0000 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0000 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) in- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 2,0660 steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0000 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0000 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0000 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.

19 Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privat stiftungen Natürliche Personen Juristische im Rahmen Auszahlung: (auch OG, KG,...) Personen der Einkünfte mit ohne mit ohne aus Kapital- ISIN: AT0000A0DWV4 Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Zuzüglich: a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,6446 0,6446 1,0743 1,0743 1,0743 0,6446 d) steuerpflichtige Substanzgewinne (60%) 1,4214 1,4214 2,3691 2,3691 2,3691 1,4214 e) steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 2,0660 2,0660 3,4434 3,4434 3,4434 2, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 2,0660 2,0660 3,4434 3,4434 3,4434 2, Hievon endbesteuert 2,0660 2,0660 0,0000 0,0000 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 0,0000 0,0000 3,4434 3,4434 3,4434 2,0660 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 2, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 100,79 100,79 100,79 100,79 100,79 100,79 Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10)11) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG / 10 Abs 1 KStG / 13 Abs 2 KStG 12) a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,6446 0,6446 0,6446 0,6446 0,6446 0,6446 i) steuerpflichtige Substanzgewinne (60%) 14) 15) 1,4214 1,4214 1,4214 1,4214 1,4214 1, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

20 16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,1612 0,1612 0,1612 0,1612 0,1612 0,1612 b) Substanzgewinne 0,3554 0,3554 0,3554 0,3554 0,3554 0,3554 Österreichische KESt III (gesamt) 0,5166 0,5166 0,5166 0,5166 0,5166 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,5200 0,5200 0,5200 0,5200 0,5200 0, Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 0,1100 0,1100 0,1100 0,1100 0,1100 0,1100 1) EUR 0,6924 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. 2) Quellensteuern in Höhe von EUR 0,0764 je Anteil wurden als Aufwand verrechnet. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 6) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind 7) der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der. KESt II pflichtigen Erträge Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) 16) für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten

21 FONDSBESTIMMUNGEN gültig ab für den Miteigentumsfonds gem. InvFG 2011 ivm AIFMG Thesaurierer: ISIN AT0000A0DWV4 der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH Landstraßer Hauptstraße 1, Top Wien

22 Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds (im Folgenden Investmentfonds ), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF) in der Form eines Anderen Sondervermögens und ist ein Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf, (InvFG) in Verbindung mit Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (AIFMG). Der Investmentfonds wird von der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH (nachstehend Verwaltungsgesellschaft genannt) mit Sitz in Wien verwaltet. ARTIKEL 1 MITEIGENTUMSANTEILE Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. ARTIKEL 2 DEPOTBANK (VERWAHRSTELLE) Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Bregenz. Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige in den Informationen für Anleger gemäß 21 AIFMG genannte Zahlstellen. ARTIKEL 3 VERANLAGUNSINSTRUMENTE UND - GRUNDSÄTZE Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden. Für den Investmentfonds werden die verschiedenen Vermögenswerte auf Grundlage eines CPPI-Modells ausgewählt, wobei eine Wertuntergrenze von 90 % des Höchststandes des täglichen Rücknahmepreises einzuhalten ist. Unabhängig von der Entwicklung der Märkte garantiert die HYPO TIROL BANK AG, 6020 Innsbruck, die Einhaltung dieses Garantiewertes und wird bei Nichteinhaltung die entsprechende Differenz in das Fondsvermögen einzahlen. Im Falle der Verletzung der Wertuntergrenze, trägt der Investor somit das Ausfallsrisiko der HYPO TIROL BANK AG. Der Einsatz des CPPI-Modells kann bedeuten, dass der Anleger über längere Zeiträume oder auf Dauer nicht an der Entwicklung der risikobehafteten Ertragskomponente partizipiert. Der Anteil an Investmentfonds liegt bei mindestens 40 vh des Fondsvermögens, wobei davon mindestens 51 vh auf Geldmarktfonds entfallen. Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere (in Form von direkt erworbenen Einzeltitel und indirekt über Investmentfonds) können in Summe bis zu 60 vh des Fondsvermögens erworben werden. Hierzu zählen auch Veranlagungen in Rohstoff-Fonds, Währungsfonds und Managed Futures Fonds (CTA-Fonds). Für den Investmentfonds können ebenfalls Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel (in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln und indirekt über Investmentfonds) erworben werden. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung der obig ausgeführten Beschreibung für das Fondsvermögen erworben. Für den Investmentfonds gelten sinngemäß die Veranlagungs- und Emittentengrenzen für OGAW mit den in 166 f InvFG vorgesehenen Ausnahmen. Wertpapiere Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) dürfen bis zu 60 vh des Fondsvermögens erworben werden. 2

23 Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 60 vh des Fondsvermögens erworben werden. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem der nachfolgenden Emittenten begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 vh des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 vh des Fondsvermögens nicht überschreiten darf: - Österreich - Deutschland - Frankreich - Niederlande - Finnland Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 vh des Fondsvermögens zulässig. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Investmentfonds Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 50 vh des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 100 vh des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Investmentfonds in der Form von Anderen Sondervermögen dürfen jeweils bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden. Sofern dieses Andere Sondervermögen nach seinen Fondsbestimmungen insgesamt höchstens 10 vh des Fondsvermögens in Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen darf, dürfen Anteile an diesem Anderen Sondervermögen jeweils bis zu 50 vh des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß 166 Abs. 1 Z 3 InvFG Für den Investmentfonds dürfen Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen jeweils bis zu 10 vh des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 30 vh des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Immobilienfonds Für den Investmentfonds können Anteile an Immobilienfonds (gemäß Immobilieninvestmentfondsgesetz) bzw. an Immobilienfonds, die von einer Verwaltungsgesellschaft mit Sitz im EWR verwaltet werden, erworben werden. Für den Investmentfonds dürfen Anteile an Immobilienfonds jeweils bis zu 10 vh des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 20 vh des Fondsvermögens erworben werden. 3

24 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 60 vh des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios und/oder der begründeten Annahme drohender Verluste bei Anteilen an Investmentfonds kann der Investmentfonds den Anteil an Investmentfonds unterschreiten und einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. Pensionsgeschäfte Nicht anwendbar. Wertpapierleihe Nicht anwendbar. Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 60 vh des Fondsvermögens und zur Absicherung eingesetzt werden. Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds: Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Commitment Ansatz Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV idgf ermittelt. Das Gesamtrisiko derivativer Instrumente, die nicht der Absicherung dienen, darf 100 vh des Gesamtnettowerts des Fondsvermögens nicht überschreiten. Vorübergehend aufgenommene Kredite Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 vh des Fondsvermögens aufnehmen. Hebelfinanzierung gemäß AIFMG Hebelfinanzierung darf verwendet werden. Nähere Angaben finden sich in den Informationen für Anleger gemäß 21 AIFMG (Punkt Risikomanagement / Hebelfinanzierung). ARTIKEL 4 RECHNUNGSLEGUNGS- UND BEWERTUNGSSTANDARDS, MODALITÄTEN DER AUSGABE UND RÜCKNAHME Transaktionen, die der Investmentfonds eingeht (z.b. Käufe und Verkäufe von Wertpapieren), Erträge sowie der Ersatz von Aufwendungen werden möglichst zeitnahe, geordnet und vollständig verbucht. Insbesondere Verwaltungsgebühren und Zinserträge (u.a. aus Kuponanleihen, Zerobonds und Geldeinlagen) werden über die Rechnungsperiode zeitlich abgegrenzt verbucht. 4

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