Allgemeine Fondsdaten (Anteilsgattungen) Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Ausschüttung / Auszahlung / Wiederveranlagung...

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1 Volksbank-Mündel-Rent RECHENSCHAFTSBERICHT RECHNUNGSJAHR 2011/2012

2 Inhaltsverzeichnis Daten zur Verwaltungsgesellschaft... 2 Daten zum Investmentfonds... 3 Allgemeine Fondsdaten (Anteilsgattungen)... 3 Fondscharakteristik... 3 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos... 3 Umlaufende Anteile... 4 Fondsdetails der letzten 5 Rechnungsjahre... 4 Ausschüttung / Auszahlung / Wiederveranlagung... 4 Entwicklung der Märkte in der Berichtsperiode... 5 Aktivitäten in der Berichtsperiode... 5 Zusammensetzung des Fondsvermögens... 5 Ertragsrechnung... 6 Vermögensaufstellung... 7 Bestätigungsvermerk... 9 Steuerliche Behandlungen Fondsbestimmungen Volksbank-Mündel-Rent 1

3 Daten zur Verwaltungsgesellschaft Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Kolingasse Wien Tel (0) Fax + 43 (0) office@volksbankinvestments.com Stammkapital: Gesellschafter: Geschäftsführer: EUR ,00 (zur Gänze einbezahlt) Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien Manfred STAGL Günter TOIFL Aufsichtsrat: Friedrich STROBL, MBA, Vorsitzender Mag. Thomas BIEDERMANN Heimo ROTTENSTEINER Franz SCHLEIFER, MBA Mag. Hubert BEREUTER (ab ) Staatskommissäre: Amtsdirektor Roland HAAS Ministerialrat Dr. Richard WARNUNG Volksbank-Mündel-Rent 2

4 Daten zum Investmentfonds Der Volksbank-Mündel-Rent veranlagt ausschließlich in auf Euro lautende, mündelsichere Anleihen österreichischer Etenten. Dieser Fonds ist auch für die Veranlagung von Mündelgeldern geeignet. Dieser Fonds eignet sich für Anschaffungen im Sinne des Gewinnfreibetrages gem. 10 EStG. Allgemeine Fondsdaten: Anteilsgattungen Auflagedatum ISIN Ausschütter (A) AT Thesaurierer (T) AT0000A0HR15 Fondscharakteristik: Fondswährung: EUR Rechnungsjahr: ) Ausschüttungs- / Auszahlungs- / Wiederveranlagungstag: EU- Richtlinien-Konforät: EU-Richtlinien-konform Max. Verwaltungsgebühr des Investmentfonds: 0,35 % p.a. Max. Verwaltungsgebühr der enthaltenen Subfonds: % p.a. Fondstyp: Zielfonds (bis max. 0% Subfonds) Zielgruppe: Publikumsfonds Depotbank (Verwahrstelle): Garantiegeber: Anlageberater: Fondsmanager: Abschlussprüfer: Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft 1090 Wien, Kolingasse Tel Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 1090 Wien, Porzellangasse 51 Besondere Hinweise im Verlauf des Rechnungsjahres: keine Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Als Methodik zur Messung des Gesamtrisiko wird gemäß Fondsbestimmungen der Comment Ansatz herangezogen. Prospekthinweis: Der veröffentlichte Prospekt sowie das Kundeninformationsdokument (KID, Wesentliche Anlegerinformation) dieses Investmentfonds stehen unter und in den Hauptanstalten und Geschäftsstellen der Volksbank Gruppe in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Wesentlichen Anlegerinformationen sind auch in englischer Sprache erhältlich. Seit ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die im Rechenschaftsbericht / Halbjahresbericht genannten Bestimmungen bzw. gesetzlichen Verweise beziehen sich noch auf das InvFG Dies gilt auch für die Fondsbestimmungen, welche auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden. 1) Dem Rechnungsabschluss wurde die Preisberechnung vom zu Grunde gelegt. Volksbank-Mündel-Rent 3

5 Sehr geehrte Anteilsinhaber! Die Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. legt hier den Bericht des Volksbank-Mündel-Rent, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG 1993, für das Rechnungsjahr vom 1. November 2011 bis 31. Oktober 2012 vor. Umlaufende Anteile: ISIN Anteile Rechnungsjahresbeginn Absätze im Rechnungsjahr Rücknahmen im Rechungsjahr Anteile Rechnungsjahresende AT (A) AT0000A0HR15 (T) Fondsdetails der letzten 5 Rechnungsjahre in EUR: Rechnungsjahr Fondsvermögen Gesamt in EUR Ausschüttungsanteil AT (A) Errechneter Wert je Anteil in EUR Ausschüttung je Anteil in EUR Errechneter Wert je Anteil in EUR Thesaurierungsanteil AT0000A0HR15 1) (T) Zur Thesaurierung verwendeter Betrag in EUR KESt- Auszahlung gemäß 13 3.Satz InvFG in EUR Wertentwicklung in % lt. OeKB-Methode 2) 2007/ ,20 718,02 34,00 + 4, / ,72 744,65 34,00 + 8, / ,81 771,24 30,00 771,24 29,45 6,38 + 8, / ,66 762,14 27,62 787,09 23,06 6,44 + 2, / ,80 790,95 27,62 840,84 40,57 6,31 + 7,73 Die Wertentwicklung seit Fondsauflage beträgt: + 6,04 % p.a. Die Wert- und Ertragsentwicklungen von Investmentfonds können nicht Bestimmtheit vorausgesagt werden. Performanceergebnisse der Vergangenheit (Quelle: OeKB) lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Ausgabe- und Rücknahmespesen, sowie Provisionen, Gebühren und andere Entgelte sind in der Performanceberechnung nicht berücksichtigt und können sich mindernd auf die angeführte Bruttowertentwicklung auswirken. Am 27. Dezember 2012 wird für die Ausschüttungsanteile eine Ausschüttung gegen Aufruf des Kupon Nr. 24 für das Rechnungsjahr 2011/2012 vorgenommen. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer von EUR 5,94 je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttung bzw. KESt-Auszahlung wird bei den Zahlstellen des Fonds, Österreichische Volksbanken- Aktiengesellschaft, Wien, sowie sämtlichen im österreichischen Volksbankensektor zusammengefassten Kreditunternehmungen, kostenfrei ausgezahlt bzw. gutgeschrieben. Für die Thesaurierungsanteile werden die Erträge des Fonds thesauriert. Für das Rechnungsjahr wird ein Betrag in Höhe der Kapitalertragsteuer von EUR 6,31 gegen Aufruf des Kupon Nr. 3 ausgezahlt. 1) Auflage am ) Es wird darauf hingewiesen, dass es bei der Berechnung der Wertentwicklung der unterschiedlichen Anteilsgattungen systembedingt durch Rundungen zu Abweichungen kommen kann. Volksbank-Mündel-Rent 4

6 Entwicklung der Märkte in der Berichtsperiode Die internationalen Finanzmärkte waren im Berichtszeitraum vor dem Hintergrund der Staatsschuldenkrise und einer sich abschwächenden Konjunkturdynamik von tendenziell zunehmender Risikoaversion und Volatilität geprägt. Gegen Ende 2011 schienen die schlechten Nachrichten verdaut und die Risikofreude der Investoren stieg - nicht zuletzt wegen der beiden Drei-Jahres-Tender der EZB im Gesamtausmaß von über einer Billion Euro - wieder an. Selbst ein notwendiger Schuldenschnitt in Griechenland konnte die positive Stimmung nicht stark beeinträchtigen. Im zweiten Quartal gerieten vermehrt Italien und Spanien in den Fokus der Anleger und die Risikofreude trübte sich ein. Spanien, das seit Beginn der Krise über 25 % Arbeitslosigkeit und einem angeschlagenen Immobilienmarkt zu kämpfen hat, musste im Juni beim Rettungsschirm EFSF Hilfen von bis zu 100 Mrd. EUR für seine angeschlagenen Banken beantragen. Im Sog dieser Meldung stiegen 10-Jährige spanische Renditen auf rekordverdächtige 7,5 % an. Vor diesem Hintergrund stiegen die Risikoaufschläge in Italien ebenfalls empfindlich an. Zeitgleich erreichten zehnjährige deutsche Staatsanleihen einen neuen Tiefststand bei 1,13 %, kurzfristige deutsche Staatsanleihen wiesen negative Renditen auf. Mit Ende des Sommers sorgten die Aussagen der EZB für eine deutliche Beruhigung im Markt, nachdem ein umfassendes Anleihenankaufprogramm in Aussicht gestellt wurde. Weiters hat auch die rechtliche Freigabe für den ESM ihren Beitrag zur Beruhigung gebracht. Die Risikoaufschläge von Staatsanleihen, vor allem jener von Italien als auch Spanien engten sich daraufhin dramatisch ein. Gegen Ende des Berichtszeitraumes rentierten zehnjährige deutsche Staatsanleihen bei rund 1,46 %, das kurze Ende tendierte abermals gegen Null. Die Aktienindizes der Eurozone, besonders der DAX, konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich zulegen. Der Euro büßte an Wert ein und bewegte sich gegen Ende des Berichtszeitraumes um 1,30 gegenüber dem USD. Aktivitäten in der Berichtsperiode Der Fonds investiert ausschließlich in österreichische Staatsanleihen. Die Gewichtung der Einzelanleihen lehnt sich an das ausstehende Volumen der einzelnen Emissionen des österreichischen Bundes, wobei im abgelaufenen Jahr lang laufende Anleihen tendenziell übergewichtet waren. Zeitweise Absicherungen des Zinsänderungsrisiko wurden aus Kostengründen Derivaten umgesetzt. Zusammensetzung des Fondsvermögens zum Rechnungsjahrende Kurswert Kurswert per 31. Oktober 2011 per 31. Oktober 2012 Mio. EUR % Mio. EUR % Österreichische festverzinsliche Wertpapiere Bundesanleihen 273,106 97,86 213,181 97,93 Summe Wertpapiervermögen 273,106 97,86 213,181 97,93 Bankguthaben 1,135 0,41 1,611 0,74 Futures 0,372 0,13 0,253 0,12 Sonstige Vermögenswerte 4,461 1,60 3,156 1,45 Fondsvermögen 279, ,00 217, ,00 Volksbank-Mündel-Rent 5

7 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens in der Berichtsperiode 1. Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance) Ertlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags Ausschüttungsanteile Thesaurierungsanteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 762,14 787,09 Ausschüttung am von EUR 27,62 entspricht 0,0381 Anteilen 1) KESt-Auszahlung am von EUR 6,44 entspricht 0,0084 Anteilen 2) Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 790,95 840,84 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile (1,0381 x 790,95 bzw. 1,0084 x 840,84) 821,09 847,90 Nettoertrag pro Anteil + 58, ,81 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr + 7,73 % 2. Fondsergebnis a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge ( Kursergebnis) 3) Zinserträge ,11 Zinsaufwendungen (Sollzinsen) ,24 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,46 Depotbankgebühren ,81 Publizitätskosten ,37 Wertpapier-Depotgebühren ,25 Steuerberatungskosten ,00 Kosten für Wirtschaftsprüfer ,00 Sonstige Kosten , ,89 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,98 Realisiertes Kursergebnis 4) Realisierte Gewinne ,72 Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten ,00 Realisierte Verluste ,13 Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten ,25 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,34 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,32 b) Nicht realisiertes Kursergebnis 4) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,07 Ergebnis des Rechnungsjahres 5) ,39 c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich ,19 Fondsergebnis gesamt ,20 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres ( Anteile) ,66 Ausschüttung am für Anteile zu je EUR 27, ,92 KESt-Auszahlung am für Anteile zu je EUR 6, ,44 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ertragsausgleich ,19 Ausgabe von Anteilen ,29 Rücknahme von Anteilen , ,70 Fondsergebnis gesamt ,20 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres ( Anteile) ,80 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung am für Ausschüttungsanteile zu je EUR 27, ,70 KESt-Auszahlung am für Thesaurierungsanteile zu je EUR 6, ,00 Wiederveranlagung am für Thesaurierungsanteile zu je EUR 40, , ,43 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,13 Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz ,00 Gewinnübertrag auf die Substanz , ,70 Veränderung des Gewinnvortrags 6) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ,00 Gewinnübertrag in die Folgeperiode... 0, , ,43 1) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am (Ex-Tag) EUR 724,29. 2) Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil am (Ex-Tag) EUR 769,97. 3) Auf Grund per geänderter steuerlicher Vorschriften wurde eine Änderung des Ausweises von Zinserträgen vorgenommen. Diese hat keine Auswirkungen auf den Rechenwert des Fonds. 4) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenbegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 5) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR ,19. 6) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war. Volksbank-Mündel-Rent 6

8 Vermögensaufstellung zum Rechnungsjahrende Einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen ab 1. November 2011 bis 31. Oktober ISIN Wertpapier- Stück Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil bezeichnung bzw. Whg. Zugänge Abgänge in EUR am Fondsim Berichtszeitraum vermögen AKTUELLER BESTAND RENTEN BÖRSENOTIERT FIXE VERZINSUNG AT ,2500% ÖSTERREICH /6 EUR % 146, ,00 7,13% AT ,6500% ÖSTERREICH 03-18/1/144A EUR % 118, ,00 6,87% AT ,3000% ÖSTERREICH 04-14/1/144A EUR % 106, ,00 5,65% AT ,9000% ÖSTERREICH 05-20/1/144A EUR % 116, ,00 7,88% AT ,5000% ÖSTERREICH 05-15/2/144 A EUR % 108, ,00 6,79% AT0000A001X2 3,5000% ÖSTERREICH 06-21/1/144 A EUR % 114, ,00 8,07% AT0000A011T9 4,0000% ÖSTERREICH 06-16/2/144 A EUR % 113, ,00 6,97% AT0000A ,1500% ÖSTERREICH 07-37/1/144 A EUR % 123, ,00 7,78% AT0000A06P24 4,3000% ÖSTERREICH 07-17/2/144 A EUR % 116, ,00 4,49% AT0000A ,3500% ÖSTERREICH 08-19/144A EUR % 118, ,00 6,60% AT0000A0CL73 3,4000% ÖSTERREICH 09-14/144A EUR % 106, ,00 4,83% AT0000A0DXC2 4,8500% ÖSTERREICH 09-26/2/144A EUR % 128, ,00 5,54% AT0000A0GLY4 3,2000% ÖSTERREICH 10-17/1 144A EUR % 110, ,00 5,79% AT0000A0N9A0 3,6500% ÖSTERREICH 11-22/1 144A EUR % 115, ,00 4,92% AT0000A0U299 3,8000% ÖSTERREICH A EUR % 121, ,00 3,79% AT0000A0U3T4 3,4000% ÖSTERREICH 12-22/2 144A EUR % 112, ,00 3,37% AT0000A0VRQ6 3,1500% ÖSTERREICH 12-44/4 144A EUR % 105, ,00 1,46% SUMME DER BÖRSENOTIERTEN WERTPAPIERE EUR ,00 97,93% SUMME DER WERTPAPIERE EUR ,00 97,93% BANKGUTHABEN EUR-GUTHABEN EUR ,70 0,74% FUTURES BUND FUTURES 55 KONTRAKTE EUR ,00 0,12% SONSTIGE VERMÖGENSWERTE ZINSANSPRÜCHE EUR ,14 1,45% SOLLZINSEN EUR 4,04 0,00% SUMME SONSTIGE VERMÖGENSWERTE EUR ,10 1,45% FONDSVERMÖGEN EUR ,80 100,00% UMLAUFENDE AUSSCHÜTTENDE ANTEILE STK UMLAUFENDE THESAURIERENDE ANTEILE STK ANTEILSWERT AUSSCHÜTTENDE ANTEILE EUR 790,95 ANTEILSWERT THESAURIERENDE ANTEILE EUR 840,84 Volksbank-Mündel-Rent 7

9 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind. ISIN Wertpapier- Währung Käufe/ Verkäufe/ bezeichnung Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum RENTEN BÖRSENOTIERT FIXE VERZINSUNG AT ,1250% ÖSTERREICH /1 EUR AT ,8000% ÖSTERREICH 03-13/2-144A EUR Wien, am 21. Dezember 2012 VOLKSBANK INVEST KAPITALANLAGE- GESELLSCHAFT M.B.H. Geschäftsführung Manfred Stagl Günter Toifl Volksbank-Mündel-Rent 8

10 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Oktober 2012 der Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh, Wien, über den von ihr verwalteten Volksbank-Mündel-Rent, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG 1993, über das Rechnungsjahr vom 1. November 2011 bis 31. Oktober 2012 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, da dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichtes. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Oktober 2012 über den Volksbank-Mündel-Rent, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG 1993, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 21. Dezember 2012 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Bernhard Mechtler Wirtschaftsprüfer ppa Mag. Wolfgang Höller Wirtschaftsprüfer Volksbank-Mündel-Rent 9

11 Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Ausschüttungsanteile AT EUR Thesaurierungsanteile AT0000A0HR15 EUR 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer serklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1. b) bis 1. f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine serklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: 1) Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots serklärung: 23, ,2466 Anzusetzende Werte bei Depots serklärung: 2) 23, ,2466 Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: 0,0000 0,0000 Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots serklärung: 5,9372 6,3117 Anzusetzende Werte bei Depots serklärung: 5,9372 6,3117 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer serklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 3,8712 0,0000 Die Punkte 2. c) bis 2. f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 9) b) Wenn keine serklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a) angeführten Betrages ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 3,8712 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) Anstatt der im Punkt a) ( serklärung) bzw. b) ( serklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 27, ,2466 Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 0,0000 0,0000 Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots serklärung: 5) 5,9372 6,3117 Für Depots serklärung: 5) 5,9372 6,3117 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. Volksbank-Mündel-Rent 10

12 Ausschüttungsanteile AT EUR Thesaurierungsanteile AT0000A0HR15 EUR 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: Ausschüttung: 27,6200 ordentliches Fondsergebnis: 25,2466 ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,0000 0,0000 inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0,0000 ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0000 0,0000 Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %): 0,0000 0,0000 Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge: 0,0000 b) Abrechnungen: 7) Beteiligungserträge gemäß 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,0000 0,0000 Beteiligungserträge gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG: 0,0000 0,0000 Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 bereits in Vorjahren versteuerte Erträge: 0,0000 0,0000 Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds: 0,0000 0,0000 Ausschüttung aus der Fondssubstanz: 9) 0,0000 0,0000 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 5,9372 6,3117 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0000 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer: 7) 0,0000 0,0000 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. bzw. 18 im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0000 0,0000 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) In- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs. 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 23, ,2466 Steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0000 0,0000 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftssteuer: 7) 0,0000 0,0000 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. bzw. 18 im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0000 0,0000 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ertlung des betrieblichen Gewinnes/Verlustes berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und da in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften ( Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. Volksbank-Mündel-Rent 11

13 B. Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Investmentfonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw. im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Volksbank-Mündel-Rent Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 1. November Oktober 2012 AUSSCHÜTTUNG: 27. Dezember 2012 ISIN: AT Natürliche Personen (auch OG, KG,...) Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 27, , , , , , Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 27, , , , , , Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 1 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne 3,8712 3,8712 0,0000 0,0000 0,0000 3,8712 i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 23, , , , , , Hievon endbesteuert 23, , , ,7488 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 0,0000 0,0000 3,8712 3, , ,7488 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 23, Rechenwert zum Ende des Rumpfrechnungsjahres 790,95 790,95 790,95 790,95 790,95 790,95 9. Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Volksbank-Mündel-Rent 12

14 Volksbank-Mündel-Rent Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 1. November Oktober 2012 AUSSCHÜTTUNG: 27. Dezember 2012 ISIN: AT Natürliche Personen (auch OG, KG,...) Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs. 4 EStG/ 10 Abs. 1 KStG/ 13 Abs. 2 KStG 12) a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 13) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 23, , , , , ,7488 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (20 %) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 5,9372 5,9372 5,9372 5,9372 5,9372 5,9372 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 5,9372 5,9372 5,9372 5,9372 5,9372 5, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 5,9372 5,9372 5,9372 5,9372 5,9372 5, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern Volksbank-Mündel-Rent 13

15 Volksbank-Mündel-Rent Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 1. November Oktober 2012 AUSSCHÜTTUNG: 27. Dezember 2012 ISIN: AT Natürliche Personen (auch OG, KG,...) Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 19. Angaben einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 8,3100 8,3100 8,3100 8,3100 8,3100 8,3100 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. Privatanleger können gemäß 240 Abs. 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die da verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften ( Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. Dieser Betrag abzüglich der unter Pkt. 10a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge dem KESt I bzw. KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. Bei Privatanlegern sind die Erträge dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). Es handelt sich hierbei bei juristischen Personen und Privatstiftungen um die Summe aller rückerstattbaren ausländischen Quellensteuern. Die tatsächlich rückerstattbaren Quellensteuern müssen im Einzelfall ertelt werden und können abhängig von der steuerlichen Ausgangssituation des Anlegers variieren. Volksbank-Mündel-Rent 14

16 B. Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Investmentfonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw. im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Volksbank-Mündel-Rent Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 1. November Oktober 2012 KEST-AUSZAHLUNG: 27. Dezember 2012 ISIN: AT0000A0HR15 Natürliche Personen (auch OG, KG,...) Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 25, , , , , , Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 25, , , , , , Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 25, , , , , , Hievon endbesteuert 25, , , ,2466 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 0,0000 0,0000 0,0000 0, , ,2466 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 25, Rechenwert zum Ende des Rumpfrechnungsjahres 840,84 840,84 840,84 840,84 840,84 840,84 9. Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Volksbank-Mündel-Rent 15

17 Volksbank-Mündel-Rent Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 1. November Oktober 2012 KEST-AUSZAHLUNG: 27. Dezember 2012 ISIN: AT0000A0HR Beteiligungserträge gemäß 37 Abs. 4 EStG/ 10 Abs. 1 KStG/ 13 Abs. 2 KStG 12) Natürliche Personen (auch OG, KG,...) Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 13) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 25, , , , , ,2466 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (20 %) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 6,3117 6,3117 6,3117 6,3117 6,3117 6,3117 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 6,3117 6,3117 6,3117 6,3117 6,3117 6, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 6,3117 6,3117 6,3117 6,3117 6,3117 6, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern Volksbank-Mündel-Rent 16

18 Volksbank-Mündel-Rent Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 1. November Oktober 2012 KEST-AUSZAHLUNG: 27. Dezember 2012 ISIN: AT0000A0HR15 Natürliche Personen (auch OG, KG,...) Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 19. Angaben einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 8,7900 8,7900 8,7900 8,7900 8,7900 8,7900 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. Privatanleger können gemäß 240 Abs. 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die da verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften ( Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. Dieser Betrag abzüglich der unter Pkt. 10a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge dem KESt I bzw. KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. Bei Privatanlegern sind die Erträge dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). Es handelt sich hierbei bei juristischen Personen und Privatstiftungen um die Summe aller rückerstattbaren ausländischen Quellensteuern. Die tatsächlich rückerstattbaren Quellensteuern müssen im Einzelfall ertelt werden und können abhängig von der steuerlichen Ausgangssituation des Anlegers variieren. Volksbank-Mündel-Rent 17

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