Allgemeine Fondsdaten (Anteilsgattungen) Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Ausschüttung / Auszahlung / Wiederveranlagung...

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1 VB Asset Navigator pure RECHENSCHAFTSBERICHT RECHNUNGSJAHR 2011/2012

2 Inhaltsverzeichnis Daten zur Verwaltungsgesellschaft... 2 Daten zum Investmentfonds... 3 Allgemeine Fondsdaten (Anteilsgattungen)... 3 Fondscharakteristik... 3 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos... 3 Umlaufende Anteile... 4 Fondsdetails der letzten 5 Rechnungsjahre... 4 Ausschüttung / Auszahlung / Wiederveranlagung... 4 Entwicklung der Märkte in der Berichtsperiode... 5 Aktivitäten in der Berichtsperiode... 5 Zusammensetzung des Fondsvermögens... 5 Ertragsrechnung... 6 Vermögensaufstellung... 7 Bestätigungsvermerk... 9 Steuerliche Behandlungen Fondsbestimmungen VB Asset Navigator pure 1

3 Daten zur Verwaltungsgesellschaft Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h Wien, Saturn Tower Leonard-Bernstein-Straße 10 Tel (0) Fax + 43 (0) office@volksbankinvestments.com Stammkapital: Gesellschafter: Geschäftsführer: Aufsichtsrat: Staatskommissäre: EUR ,00 (zur Gänze einbezahlt) Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien Manfred STAGL Günter TOIFL Friedrich STROBL, MBA, Vorsitzender Mag. Thomas BIEDERMANN Heimo ROTTENSTEINER Franz SCHLEIFER, MBA Mag. Hubert BEREUTER (ab ) Amtsdirektor Roland HAAS Ministerialrat Dr. Richard WARNUNG VB Asset Navigator pure 2

4 Daten zum Investmentfonds Der VB Asset Navigator pure ist ein breit diversifiziertes Portfolio, das mehrere Assetklassen berücksichtigt. Hierbei kommt ein systematischer Investmentprozess zum Einsatz, bei dem durch eine flexible Allokation in unterschiedliche Assetklassen und gezielte Kombination von marktabhängigen und marktunabhängigen Renditen das Portfolio marktphasenkonform gesteuert wird. Es wird dabei in ein breites Spektrum an Assetklassen, u.a. Aktien, Renten, Geldmarkt, Gold, Rohstoffe und Alternatives investiert. Allgemeine Fondsdaten: Anteilsgattungen Auflagedatum ISIN Ausschütter (A) AT0000A04KV2 Thesaurierer (T) AT0000A04KW0 Fondscharakteristik: Fondswährung: EUR Rechnungsjahr: ) Ausschüttungs- / Auszahlungs- / Wiederveranlagungstag: EU- Richtlinien-Konformität: Max. Verwaltungsgebühr des Investmentfonds: Max. Verwaltungsgebühr der enthaltenen Subfonds: Fondstyp: Zielgruppe: Depotbank (Verwahrstelle): Fondsmanager: Abschlussprüfer: Nicht EU-Richtlinien-konform 1,75 % p.a. 4,90 % p.a. Dachfonds (mind. 66% Subfonds) Publikumsfonds Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft 1090 Wien, Kolingasse Tel Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51 Besondere Hinweise im Verlauf des Rechnungsjahres: keineberechnungsmethode des Gesamtrisikos: Als Methodik zur Messung des Gesamtrisiko wird gemäß Fondsbestimmungen der Commitment Ansatz herangezogen. Prospekthinweis: Der veröffentlichte Prospekt sowie das Kundeninformationsdokument (KID, Wesentliche Anlegerinformation) dieses Investmentfonds stehen unter und in den Hauptanstalten und Geschäftsstellen der Volksbank Gruppe in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Wesentlichen Anlegerinformationen sind auch in englischer Sprache erhältlich. Seit ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die im Rechenschaftsbericht / Halbjahresbericht genannten Bestimmungen bzw. gesetzlichen Verweise beziehen sich noch auf das InvFG Dies gilt auch für die Fondsbestimmungen, welche auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden. 1) Dem Rechnungsabschluss wurde die Preisberechnung vom zu Grunde gelegt. VB Asset Navigator pure 3

5 Sehr geehrte Anteilsinhaber! Die Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. legt hiermit den Bericht des VB Asset Navigator pure, Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG, für das Rechnungsjahr vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 vor. Umlaufende Anteile: Anteile Rechnungsjahresbeginn Absätze im Rechnungsjahr Rücknahmen im Rechungsjahr Anteile Rechnungsjahresende AT0000A04KV2 (A) AT0000A04KW0 (T) Fondsdetails der letzten 5 Rechnungsjahre in EUR: Rechnungsjahr Fondsvermögen Gesamt in EUR Ausschüttungsanteil AT0000A04KV2 Errechneter Wert je Anteil in EUR Ausschüttung je Anteil in EUR Errechneter Wert je Anteil in EUR Thesaurierungsanteil AT0000A04KW0 Zur Thesaurierung verwendeter Betrag in EUR Kest- Auszahlungen gemäß 13 3.Satz InvFG in EUR Wertentwicklung in % lt. OeKB- Methode 2008/ , ,38 171, ,37 50,16 5, /2010 1) , ,90 8, ,04 174,77 3, , ) , ,59 0, ,76 0,26 0, / , ,00 20, ,98 25,35 1,31 + 2, / ,15 938,11 20, ,89 1,80 9,44 Die Wertentwicklung seit Fondsauflage beträgt p.a.: + 0,38 % Die Wert- und Ertragsentwicklungen von Investmentfonds können nicht mit Bestimmtheit vorausgesagt werden. Performanceergebnisse der Vergangenheit (Quelle: OeKB) lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Ausgabe- und Rücknahmespesen, sowie Provisionen, Gebühren und andere Entgelte sind in der Performanceberechnung nicht berücksichtigt und können sich mindernd auf die angeführte Bruttowertentwicklung auswirken. Am 1. Oktober 2012 wird für die Ausschüttungsanteile eine Ausschüttung gegen Aufruf des Kupon Nr. 6 für das Rechnungsjahr 2011/2012 vorgenommen. Für die Thesaurierungsanteile werden die Erträge des Fonds thesauriert. Für das Rechnungsjahr wird ein Betrag in Höhe der Kapitalertragsteuer von EUR 1,80 gegen Aufruf des Kupon Nr. 6 ausgezahlt. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttung bzw. KESt-Auszahlung wird bei den Zahlstellen des Fonds, Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien, sowie sämtlichen im österreichischen Volksbankensektor zusammengefassten Kreditunternehmungen, kostenfrei ausgezahlt bzw. gutgeschrieben. Warnhinweis gem. 20a Abs. 7 InvFG Die Finanzmarktaufsicht warnt: Der VB Asset Navigator Pure kann bis zu 50 % in Veranlagungen gemäß 20a Abs. 1 Z 3 InvFG 1993 (Alternative Investments) investieren, die im Vergleich zu traditionellen Anlagen ein erhöhtes Anlagerisiko mit sich bringen. Insbesondere kann es bei diesen Veranlagungen zu einem Verlust bis hin zum Totalausfall des darin veranlagten Kapitals kommen. 1) 2) Namensänderung per (vormals Dynamic-Asset-Portfolio); Split im Verhältnis 1:10 Rumpfrechnungsjahr vom bis ; Änderung des Rechnungsjahresendes vom auf VB Asset Navigator pure 4

6 Entwicklung der Märkte in der Berichtsperiode Die internationalen Finanzmärkte waren im Berichtszeitraum vor dem Hintergrund der Staatsschuldenkrise und einer sich abschwächenden Konjunkturdynamik von tendenziell zunehmender Risikoaversion und Volatilität geprägt. Gegen Ende 2011 schienen die wichtigsten amerikanischen und europäischen Aktienindizes die schlechten Nachrichten in Folge der AKW Katastrophe in Japan, Downgrade der USA und der Ausweitung der nordafrikanischen Revolution verdaut zu haben. Nachdem diese Themen mehr und mehr von den Titelseiten der Medien verschwunden waren, machten jedoch neue Hiobsbotschaften, vor allem im Bezug auf die europäische Schuldenkrise, die Runde. Hierbei zählte vor allem Griechenland zu den Hauptdarstellern, da die Schuldenquote auf horrende 160 % des BIP anschwoll und die geplanten Sparmaßnahmen in der Bevölkerung auf keinen großen Zuspruch stießen. Streiks waren die Folge. Im März folgte dann der endgültige Entschluss der EU, dem griechischen Staat einen Teil der Schulden zu erlassen und alte gegen neue Anleihen mit geringerer Nominale zu tauschen. Die dadurch entstandene Entspannung war allerdings nur von kurzer Dauer. Spanien kam zunehmend in die Schlagzeilen und musste im zweiten Quartal 2012 für seine Banken um Hilfszahlungen ansuchen. Die Zinsen für 10-jährige spanische Staatsanleihen stiegen auf bis dahin unvorstellbare 7 Prozent an. Deutsche Staatsanleihen wurden nach wie vor von den Investoren als "Safe Haven" gesehen. Im Tief fielen die Renditen von 10-jährigen deutschen Staatsanleihen auf 1,17 Prozent. Bei den Rohstoffen, allen voran Rohöl kam es aufgrund von Wachstumsängsten und der Euro-Schuldenkrise zu empfindlichen Preisrückgängen. Der Preis für ein Fass Rohöl der Sorte Brent sank erstmals seit Oktober 2011 wieder unter die Marke von 100 USD. Gold tendierte trotz hoher Volatilität im Berichtszeitraum auf USD-Basis leicht positiv. Der Euro hingegen verlor aufgrund der Euro-Krise in der abgelaufenen Periode gegenüber allen G-10 Währungen. JPY, USD, GBP und NZD konnten sogar im zweistelligen Bereich gegenüber der europäischen Leitwährung zulegen. Aktivitäten in der Berichtsperiode Das Portfolio des VB Asset Navigator pure startete die Berichtsperiode mit dem aggressivsten Szenario Portfolio und vollem Engagement in beiden Aktiensegmenten. Zu Beginn des Monats August 2011 kam es zu einem Szenariowechsel und einem Ausstieg aus beiden Aktiensegmenten zu Gunsten Managed Futures und Gold. Der Wiedereinstieg in Aktien erfolgte in zwei Schritten - Mitte Jänner 2012 kam es zum nächsten Szenariowechsel und Investition in Aktien aus entwickelten Märkten, Aktien aus Schwellenländern wurden Ende Februar zugekauft. Seit Anfang Juni ist das Szenario Portfolio mit Engagement in Aktien aus entwickelten Ländern, Gold, Geldmarkt, Anleihen, Rohstoffe und Managed Futures im Einsatz. Die Währungsrisiken im Portfolio wurden teilweise abgesichert. Zusammensetzung des Fondsvermögens zum Rechnungsjahrende Investmentzertifikate Kurswert Kurswert per 30. Juni 2011 per 30. Juni 2012 Mio. EUR % Mio. EUR % Aktienfonds 5,340 61,12 2,377 33,95 Emerging Markets Bond Fonds 0,068 0,77 Alternative Investments 0,554 6,33 0,929 13,27 Rentenfonds 0,566 6,48 0,787 11,23 Immobilienfonds 0,176 2,02 0,167 2,39 Unternehmensanleihenfonds 0,101 1,16 0,079 1,12 Rohstoffzertifikate 1,871 26,72 Rohstofffonds 0,916 10,49 0,749 10,70 Geldmarktfonds 0,526 6,01 Summe Investmentzertifikate 8,247 94,38 6,959 99,38 Summe Wertpapiervermögen 8,247 94,38 6,959 99,38 Bankguthaben 0,467 5,35 0,043 0,62 Sonstige Vermögenswerte 0,024 0,27 0,000 0,00 Fondsvermögen 8, ,00 7, ,00 VB Asset Navigator pure 5

7 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens in der Berichtsperiode 1. Wertentwicklung für das Rechnungsjahr (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags Ausschüttungsanteile Thesaurierungsanteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres... EUR 1.057, ,98 Ausschüttung am von EUR 20,00 entspricht 0,0206 Anteilen 1) KESt-Auszahlung am von EUR 1,31 entspricht 0,0013 Anteilen 2) Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres... EUR 938, ,89 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung erworbene Anteile (1,0206 x 938,11)... EUR 957,44 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Auszahlung erworbene Anteile (1,0013 x 1.004,89)... EUR 1.006,20 Nettoertrag pro Anteil... EUR 104,78 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr... 9,44% 2. Fondsergebnis a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) 3) Zinserträge ,28 Zinsaufwendungen (Sollzinsen) ,18 Aufwendungen 4) Vergütung an die KAG ,88 Depotbankgebühren ,66 Wertpapier-Depotgebühren ,91 Publizitätskosten ,81 Prüfungskosten ,00 Steuerberatungskosten ,00 Sonstige Kosten ,00 Kosten im Zusammenhang mit Bestandsprovisionen ,60 Bestandsprovision für Subfonds , ,71 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,39 Realisiertes Kursergebnis 5) Ausschüttungsgleiche außerordentliche Erträge aus ausländischen Subfonds ,03 Realisierte Gewinne ,00 Realisierte Verluste ,73 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,70 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,31 b) Nicht realisiertes Kursergebnis 5) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,18 Ergebnis des Rechnungsjahres ,49 c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich ,52 Fondsergebnis gesamt ,97 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres (7.953 Anteile) ,80 Ausschüttung am ,00 KESt-Auszahlung am ,35 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ertragsausgleich ,52 Ausgabe von Anteilen ,14 Rücknahme von Anteilen , ,33 Fondsergebnis gesamt ,97 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres (7.080 Anteile) ,15 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung am für Ausschüttungsanteile zu je EUR 20, ,00 KESt-Auszahlung am für Thesaurierungsanteile zu je EUR 1, , ,00 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,79 Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz ,79 Gewinnübertrag auf die Substanz... 0, ,79 Veränderung des Gewinnvortrags 6) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ,00 Gewinnübertrag in die Folgeperiode.... 0, , ,00 1) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am (Ex-Tag) EUR 969,56. 2) Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil am (Ex-Tag) EUR 1.038,58. 3) Auf Grund per geänderter steuerlicher Vorschriften wurde eine Änderung des Ausweises von Zinserträgen vorgenommen. Diese hat keine Auswirkungen auf den Rechenwert des Fonds. 4) Der Ausweis der Transaktionskosten wird in Übereinstimmung mit der von der Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften abgestimmten Vorgangsweise für Rechnungsjahre erfolgen, die nach Inkrafttreten des Investmentfondsgesetzes 2011 (ab ) begonnen haben. 5) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenbegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 6) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war. VB Asset Navigator pure 6

8 Vermögensaufstellung zum Rechnungsjahrende Einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen ab 1. Juli 2011 bis 30. Juni ISIN Wertpapier- Stück Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil bezeichnung bzw. Whg. Zugänge Abgänge in EUR am Fondsim Berichtszeitraum vermögen AKTUELLER BESTAND INVESTMENTZERTIFIKATE AKTIENFONDS DE000A0HGZR1 ISHARES-MSCI WORLD DZ STK EUR 20, ,55 12,25% LU DB X-TRACKERS MSCI WORLD TRN INDEX ETF 1C STK EUR 24, ,19 11,85% FR LYXOR ETF MSCI WORLD EUR STK EUR 98, ,00 9,85% RENTENFONDS LU JPM EURO GOVERNMENT LIQUIDITY FUND STK EUR , ,90 4,51% LU AXA WORLD FUNDS STK EUR 153, ,00 0,55% AT0000A07RU2 VB 1 STK EUR 119, ,00 6,17% UNTERNEHMENSANLEIHENFONDS LU SCHRODER ISF EURO CORP. BOND STK EUR 17, ,00 1,12% ALTERNATIVE INVESTMENTS DE HANSA INVEST VOLKSBANK GLOBAL TREND STK EUR 106, ,00 7,16% KYG0978M1289 BELMONT FIXED INCOME LTD. 1) STK EUR 13, ,38 0,41% DE000A1JUU61 VB ALPHA-INTELLIGENCE-FUND STK EUR 99, ,00 5,70% ROHSTOFFFONDS LU EASYETF GS ULTRA-LIGHT ENERGY STK EUR 220, ,66 10,70% ROHSTOFFZERTIFIKATE DE000A0N62G0 ETFS METAL SECURITIES LTD. STK EUR 123, ,00 8,80% GB00B5840F36 DB ETC PHYS GOLD STK USD 158, ,60 8,97% IE00B579F325 SOURCE PHYSICAL MARKETS PLC STK USD 158, ,69 8,95% IMMOBILIENFONDS DE CS EUROREAL 1) STK EUR 55, ,00 2,39% SUMME INVESTMENTZERTIFIKATE EUR ,97 99,38% SUMME DER WERTPAPIERE EUR ,97 99,38% BANKGUTHABEN EUR-GUTHABEN EUR ,85 0,62% SONSTIGE VERMÖGENSWERTE ZINSANSPRÜCHE EUR 1,33 0,00% FONDSVERMÖGEN EUR ,15 100,00% UMLAUFENDE AUSSCHÜTTENDE ANTEILE STK UMLAUFENDE THESAURIERENDE ANTEILE STK ANTEILSWERT AUSSCHÜTTENDE ANTEILE EUR 938,11 ANTEILSWERT THESAURIERENDE ANTEILE EUR 1.004,89 DEVISENKURSE Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu den folgenden Kursen per 29. Juni 2012 in EUR umgerechnet. US-Dollar EUR 1 = USD 1,2651 1) Fonds in Auflösung VB Asset Navigator pure 7

9 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind. ISIN Wertpapier- Stück Käufe/ Verkäufe/ Wähbezeichnung Zugänge Abgänge rung im Berichtszeitraum INVESTMENTZERTIFIKATE DE000A0J2V60 ALPHA STRATEGIEN FUTURES STK EUR DE000A0YBR46 ISHARES MSCI EMERGING MARKETS STK EUR FR LYXOR ETF EURO MARKETS GLOBAL STK EUR LU BNP PARIBAS INSTICASH EUR STK EUR LU PICTET-GLOBAL EMERGING DEBT STK EUR LU DB X-TRACKERS MSCI WORLD TRN INDEX ETF STK EUR LU MAN UMBRELLA-MAN AHL TREND STK EUR LU DB PLATINUM IV-DBX SYSTEMATIC ALPHA INDEX STK EUR LU BGF - USD HIGH YIELD BOND FUND STK USD LU JB MULTIBD-LOCAL EMERGING BOND FUND STK USD LU ABERDEEN GLOBAL-EMERGING MARKETS EQUITY FUND STK USD Wien, am 28. September 2012 VOLKSBANK INVEST KAPITALANLAGE- GESELLSCHAFT M.B.H. Geschäftsführung Manfred Stagl Günter Toifl VB Asset Navigator pure 8

10 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. Juni 2012 der Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh, Wien, über den von ihr verwalteten VB Asset Navigator pure, Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichtes. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. Juni 2012 über den VB Asset Navigator pure, Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 28. September 2012 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Bernhard Mechtler Wirtschaftsprüfer ppa Mag. Wolfgang Höller Wirtschaftsprüfer VB Asset Navigator pure 9

11 Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Ausschüttungsanteile AT0000A04KV2 EUR Thesaurierungsanteile AT0000A04KW0 EUR 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer serklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1. b) bis 1. f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine serklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: 1) Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit serklärung: 6,7302 7,2092 Anzusetzende Werte bei Depots ohne serklärung: 2) 6,7302 7,2092 Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: 0,0000 0,0000 Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit serklärung: 1,6825 1,8023 Anzusetzende Werte bei Depots ohne serklärung: 1,6825 1,8023 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer serklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 22,2546 9,6244 Die Punkte 2. c) bis 2. f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 9) b) Wenn keine serklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a) angeführten Betrages ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 22,2546 9,6244 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) Anstatt der im Punkt a) (mit serklärung) bzw. b) (ohne serklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 28, ,8336 Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 0,0000 0,0000 Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit serklärung: 5) 1,6825 1,8023 Für Depots ohne serklärung: 5) 1,6825 1,8023 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. VB Asset Navigator pure 10

12 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) Ausschüttungsanteile AT0000A04KV2 EUR Thesaurierungsanteile AT0000A04KW0 EUR a) Zurechnungen: Ausschüttung: 20,0000 ordentliches Fondsergebnis: 7,2092 ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,0000 0,0000 inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0,0000 ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 8,9848 9,6244 Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %): 0,0000 0,0000 Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge: 0,0000 b) Abrechnungen: 7) Beteiligungserträge gemäß 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,0000 0,0000 Beteiligungserträge gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG: 0,0000 0,0000 Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 bereits in Vorjahren versteuerte Erträge: 0,0000 0,0000 Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds: 0,0000 0,0000 Ausschüttung aus der Fondssubstanz: 9) 0,0000 0,0000 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 1,6825 1,8023 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0000 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer: 7) 0,0000 0,0000 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. bzw. 18 im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0000 0,0000 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) In- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs. 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 6,7302 7,2092 Steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0000 0,0000 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftssteuer: 7) 0,0000 0,0000 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. bzw. 18 im Abschnitt B. entnommen werden.) 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0000 0,0000 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinnes/Verlustes berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 16 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) sind in den Spalten für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen Dividenden bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom , GZ RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im VwGH-Verfahren vom /15/0064) vertretene Anrechnungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. VB Asset Navigator pure 11

13 B. Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des VB Asset Navigator pure Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw. im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. VB Asset Navigator pure Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 1. Juli Juni 2012 AUSSCHÜTTUNG: 1. Oktober 2012 ISIN: AT0000A04KV2 Natürliche Personen (auch OG, KG,...) Juristische Personen VB Asset Navigator pure 12 mit ohne mit ohne Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 20, , , , , , Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 8,9848 8,9848 8,9848 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 20, , , , , , Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 1 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne 13, ,2698 0,0000 0,0000 0, ,2698 i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 6,7302 6, , , ,9848 6, Hievon endbesteuert 6,7302 6,7302 6,7302 6,7302 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 15) 0,0000 0, , , ,9848 6,7302 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 6, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 938,11 938,11 938,11 938,11 938,11 938,11 9. Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 4) 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 6) 7) 8) 9) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

14 VB Asset Navigator pure Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 1. Juli Juni 2012 AUSSCHÜTTUNG: 1. Oktober 2012 ISIN: AT0000A04KV2 mit ohne Natürliche Personen (auch OG, KG,...) mit ohne Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs. 4 EStG/ 10 Abs. 1 KStG/ 13 Abs. 2 KStG 11) a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 12) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 13) 14) 6,7302 6,7302 6,7302 6,7302 6,7302 6,7302 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 13) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (20 %) 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 12) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 1,6825 1,6825 1,6825 1,6825 1,6825 1,6825 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 1,6825 1,6825 1,6825 1,6825 1,6825 1, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 1,6825 1,6825 1,6825 1,6825 1,6825 1, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern. b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern. c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern VB Asset Navigator pure 13

15 VB Asset Navigator pure Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Personen Juristische RECHNUNGSJAHR: 1. Juli Juni 2012 Im Rahmen der (auch OG, KG,...) Personen Einkünfte aus AUSSCHÜTTUNG: 1. Oktober 2012 Kapitalvermögen mit ohne mit ohne ISIN: AT0000A04KV2 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 19. Angaben einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 0,7400 0,7400 0,7400 0,7400 0,7400 0,7400 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. Privatanleger können gemäß 240 Abs. 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs. 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. Dieser Betrag abzüglich der unter Pkt. 10a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 8) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 9) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 10) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 11) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I bzw. KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 12) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 13) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 14) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 15) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 16) Es handelt sich hierbei bei juristischen Personen und Privatstiftungen um die Summe aller rückerstattbaren ausländischen Quellensteuern. Die tatsächlich rückerstattbaren Quellensteuern müssen im Einzelfall ermittelt werden und können abhängig von der steuerlichen Ausgangssituation des Anlegers variieren. VB Asset Navigator pure 14

16 B. Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des VB Asset Navigator pure Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw. im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. VB Asset Navigator pure Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 1. Juli Juni 2012 KEST-AUSZAHLUNG: 1. Oktober 2012 ISIN: AT0000A04KW0 mit ohne Natürliche Personen (auch OG, KG,...) mit ohne Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 7, ,2092 7,2092 7,2092 7,2092 7, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 9,6244 9,6244 9,6244 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 7,2092 7, , , ,8336 7, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 7,2092 7, , , ,8336 7, Hievon endbesteuert 7,2092 7,2092 7,2092 7,2092 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 0,0000 0,0000 9,6244 9, ,8336 7,2092 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 7, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 1.004, , , , , ,89 9. Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 5) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 6) 7) 8) 9) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 VB Asset Navigator pure 15

17 VB Asset Navigator pure Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Personen Juristische RECHNUNGSJAHR: 1. Juli Juni 2012 Im Rahmen der (auch OG, KG,...) Personen Einkünfte aus KEST-AUSZAHLUNG: 1. Oktober 2012 Kapitalvermögen mit ohne mit ohne ISIN: AT0000A04KW0 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 12. Beteiligungserträge gemäß 37 Abs. 4 EStG/ 10 Abs. 1 KStG/ 13 Abs. 2 KStG 11) a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 12) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 13) 14) 7,2092 7,2092 7,2092 7,2092 7,2092 7,2092 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 13) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (20 %) 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 12) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 1,8023 1,8023 1,8023 1,8023 1,8023 1,8023 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 1,8023 1,8023 1,8023 1,8023 1,8023 1, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 1,8023 1,8023 1,8023 1,8023 1,8023 1, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern. b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern. c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern VB Asset Navigator pure 16

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