VB Global-Emerging-Bond

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1 VB Global-Emerging-Bond RECHENSCHAFTSBERICHT RUMPFRECHNUNGSJAHR 2013

2 Inhaltsverzeichnis Daten zur Verwaltungsgesellschaft... 2 Daten zum Investmentfonds... 3 Allgemeine Fondsdaten (Anteilsgattungen)... 3 Fondscharakteristik... 3 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos... 3 Umlaufende Anteile... 4 Fondsdetails der letzten 5 Rechnungsjahre... 4 Ausschüttung / Auszahlung / Wiederveranlagung... 4 Entwicklung der Märkte in der Berichtsperiode... 5 Aktivitäten in der Berichtsperiode... 5 Zusammensetzung des Fondsvermögens... 5 Ertragsrechnung... 6 Vermögensaufstellung... 7 Bestätigungsvermerk... 9 Steuerliche Behandlungen Fondsbestimmungen VB Global-Emerging-Bond 1

3 Daten zur Verwaltungsgesellschaft Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Kolingasse Wien Tel (0) Fax + 43 (0) office@volksbankinvestments.com Stammkapital: Gesellschafter: Geschäftsführer: EUR ,00 (zur Gänze einbezahlt) Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien Manfred STAGL Günter TOIFL Aufsichtsrat: Friedrich STROBL, MBA, Vorsitzender Mag. Thomas BIEDERMANN Dr. Friedhelm BOSCHERT Heimo ROTTENSTEINER Franz SCHLEIFER, MBA Mag. Hubert BEREUTER Staatskommissäre: Amtsdirektor Roland HAAS Amtsdirektor RR Johann WITTMANN VB Global-Emerging-Bond 2

4 Daten zum Investmentfonds Der VB Global-Emerging-Bond veranlagt überwiegend in Staatsanleihen von Schwellenländern (Emerging Markets) und/oder in Wertpapiere deren Etenten den Sitz oder den Schwerpunkt ihres Umsatzes in Schwellenländern (Emerging Markets) haben. Allgemeine Fondsdaten: Anteilsgattungen Auflagedatum ISIN Ausschütter (A) AT0000A0ZHC8 Thesaurierer (T) AT0000A0ZHD6 Fondscharakteristik: Fondswährung: EUR Rechnungsjahr: ) Ausschüttungs- / Auszahlungs- / Wiederveranlagungstag: EU- Richtlinien-Konforät: Max. Verwaltungsgebühr des Investmentfonds: EU-Richtlinien-konform 1,50 % p.a. Max. Verwaltungsgebühr der enthaltenen Subfonds: Subfonds < 10 % Fondstyp: Zielgruppe: Depotbank (Verwahrstelle): Garantiegeber: Anlageberater: Fondsmanager: Abschlussprüfer: Zielfonds (bis max. 10 % Subfonds) Publikumsfonds Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft 1090 Wien, Kolingasse Tel Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 1090 Wien, Porzellangasse 51 Besondere Hinweise im Verlauf des Rumpfrechnungsjahres: keine Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Als Methodik zur Messung des Gesamtrisiko wird gemäß Fondsbestimmungen der Comment Ansatz herangezogen. In der Berichtsperiode hat der Fonds keine Geschäfte in OTC-Derivaten erweiterten Berichtspflichten gemäß "Leitlinien zu börsegehandelten Indexfonds (Exchange-Traded Funds, ETF) und anderen OGAW-Themen" i.d.g.f. getätigt. Prospekthinweis: Der veröffentlichte Prospekt sowie das Kundeninformationsdokument (KID, Wesentliche Anlegerinformation) dieses Investmentfonds stehen unter und in den Hauptanstalten und Geschäftsstellen der Volksbank Gruppe in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Wesentlichen Anlegerinformationen sind auch in englischer Sprache erhältlich. 1) Dem Rechnungsabschluss wurde die Preisberechnung vom zu Grunde gelegt (Rumpfrechnungsjahr). VB Global-Emerging-Bond 3

5 Sehr geehrte Anteilsinhaber! Die Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. legt hier den Bericht des VB Global-Emerging-Bond, Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG ( 46 InvFG ivm 66ff InvFG), für das Rumpfrechnungsjahr vom 18. April 2013 bis 31. Mai 2013 vor. Umlaufende Anteile: Anteile Rumpfrechnungsjahresbeginn Absätze im Rumpfrechnungsjahr Rücknahmen im Rumpfrechungsjahr Anteile Rumpfrechnungsjahresende AT0000A0ZHC8 (A) AT0000A0ZHD6 (T) Fondsdetails der letzten 5 Rechnungsjahre in EUR: Rechnungsjahr Fondsvermögen Gesamt in EUR Ausschüttungsanteil AT0000A0ZHC8 Errechneter Wert je Anteil in EUR Ausschüttung je Anteil in EUR Errechneter Wert je Anteil in EUR Thesaurierungsanteil AT0000A0ZHD6 Zur Thesaurierung verwendeter Betrag in EUR Kest- Auszahlungen gemäß 13 3.Satz InvFG in EUR Wertentwicklung in % lt. OeKB- Methode 1) ) ,35 96,12 0,45 96,12 0,33 0,08 Die Wertentwicklung seit Fondsauflage beträgt: 3,88 %. Die Wert- und Ertragsentwicklungen von Investmentfonds können nicht Bestimmtheit vorausgesagt werden. Performanceergebnisse der Vergangenheit (Quelle: OeKB) lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Ausgabe- und Rücknahmespesen, sowie Provisionen, Gebühren und andere Entgelte sind in der Performanceberechnung nicht berücksichtigt und können sich mindernd auf die angeführte Bruttowertentwicklung auswirken. Die Darstellung eines geringeren Zeitraumes als 12 Monate ist dadurch begründet, dass seit der Auflage des Fonds noch keine 12 Monate verstrichen sind. Auflagedatum: Am 2. September 2013 wurden für die Ausschüttungsanteile eine Ausschüttung von EUR 0,45 gegen Aufruf des Kupon Nr. 1 für das Rumpfrechnungsjahr 2013 vorgenommen. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer von EUR 0,08 je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttung bzw. KESt-Auszahlung wird bei den Zahlstellen des Fonds, Österreichische Volksbanken- Aktiengesellschaft, Wien, sowie sämtlichen im österreichischen Volksbankensektor zusammengefassten Kreditunternehmungen, kostenfrei ausgezahlt bzw. gutgeschrieben. Für die Thesaurierungsanteile wurden die Erträge des Fonds thesauriert. Für das Rumpfrechnungsjahr wurde ein Betrag in Höhe der Kapitalertragsteuer von EUR 0,08 gegen Aufruf des Kupon Nr. 1 ausgezahlt. 1) Es wird darauf hingewiesen, dass es bei der Berechnung der Wertentwicklung der unterschiedlichen Anteilsgattungen durch systembedingte Rundungen zu Abweichungen kommen kann. 2) Rumpfrechnungsjahr vom (Auflage am ) VB Global-Emerging-Bond 4

6 Entwicklung der Märkte in der Berichtsperiode Zu Beginn des nur sechs Wochen dauernden Rumpfrechnungsjahres erfreuten sich Emerging Markets Bonds deutlicher Zuflüsse und nicht zuletzt auf Grund des extrem niedrigen globalen Zinsniveaus erhöhten Anlegerinteresses. Dies schlug sich in steigenden Anleihepreisen und auch Währungen in den Emerging Markets nieder. Zuletzt jedoch setzten im Zuge einer Korrektur an den Aktienmärkten auch an den Anleihemärkten deutliche Gewinnnahmen ein und die Preise tendierten nach unten. Während der Chinesische Renmimbi, der Ungarische Forint sowie auch der Russische Rubel den Berichtszeitraum noch positiv abschlossen, büßten der Mexikanische Peso, der Brasilianische Real, der Polnische Zloty, vor allem aber der Südafrikanische Rand deutlich gegen den Euro ein. Aktivitäten in der Berichtsperiode Das Fondsvermögen des VB Global-Emerging-Bond wurde nach dem Fondsauflagetag am zu annähernd gleichen Teilen in Lateinamerika, Asien und Europa/Afrika investiert. Der Fonds investiert hauptsächlich in Staatsanleihen, in der Berichtsperiode wurde der Schwerpunkt auf die Märkte China, Ungarn sowie Brasilien und Mexiko gelegt Zusammensetzung des Fondsvermögens zum Rumpfrechnungsjahrende Kurswert per 31. Mai 2013 Mio. EUR % 1. Anleihen BRL 0,510 17,81 CNY 0,508 17,76 HUF 0,368 12,85 MXN 0,380 13,27 PLN 0,153 5,34 RUB 0,152 5,31 TRY 0,152 5,30 ZAR 0,131 4,56 Summe Anleihen 2,354 82,20 2 Investmentfonds Rentenfonds 0,237 8,30 Summe Investmentfonds 0,237 8,30 Summe Wertpapiervermögen 2,591 90,50 Bankguthaben 0,221 7,71 Sonstige Vermögenswerte 0,051 1,79 Fondsvermögen 2, ,00 VB Global-Emerging-Bond 5

7 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens in der Berichtsperiode 1. Wertentwicklung im Rumpfrechnungsjahr (Fonds-Performance) von Ertlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags Ausschüttungsanteile Thesaurierungsanteile Erstausgabepreis Ausgabeaufschlag... EUR 100,00 100,00 Anteilswert am Beginn des Rumpfrechnungsjahres... EUR 100,00 100,00 Anteilswert am Ende des Rumpfrechnungsjahres... EUR 96,12 96,12 2. Fondsergebnis a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge ( Kursergebnis) Zinserträge ,90 sonstige Erträge (aus Wertpapierleihe) , ,90 Zinsaufwendungen (Sollzinsen)... 16,15 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,02 Wertpapier-Depotgebühren , ,78 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,97 Realisiertes Kursergebnis 1) Realisierte Gewinne ,23 Realisierte Verluste... 0,00 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,23 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,20 b) Nicht realisiertes Kursergebnis 1) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,47 Ergebnis des Rumpfrechnungsjahres 2) ,27 c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich ,12 Fondsergebnis gesamt ,15 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rumpfrechnungsjahres (0 Anteile) ,00 Ausschüttung... 0,00 KESt-Auszahlung... 0,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ertragsausgleich ,12 Ausgabe von Anteilen ,62 Rücknahme von Anteilen , ,50 Fondsergebnis gesamt ,15 Fondsvermögen am Ende des Rumpfrechnungsjahres ( Anteile) ,35 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung am für Ausschüttungsanteile zu je EUR 0, ,45 KESt-Auszahlung am für Thesaurierungsanteile zu je EUR 0, ,92 Wiederveranlagung am für Thesaurierungsanteile zu je EUR 0, , ,48 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,32 Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz ,16 Gewinnübertrag auf die Substanz... 0, ,16 Veränderung des Gewinnvortrags 3) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ,00 Gewinnübertrag in die Folgeperiode... 0, , ,48 1) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenbegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rumpfrechnungsjahr. 2) Das Ergebnis des Rumpfrechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 1.499,05. 3) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war. VB Global-Emerging-Bond 6

8 Vermögensaufstellung zum Rumpfrechnungsjahrende Einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen ab 18. April 2013 bis 31. Mai ISIN Wertpapier- Stück Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil bezeichnung bzw. Whg. Zugänge Abgänge in EUR am Fondsim Berichtszeitraum vermögen AKTUELLER BESTAND RENTEN BÖRSENOTIERT FIXE VERZINSUNG HK ,3600% CHINA CNY % 98, ,90 6,47% HK ,6500% CHINA CNY % 101, ,26 2,22% HK ,1000% CHINA CNY % 103, ,70 6,78% HK ,4800% CHINA CNY % 104, ,12 2,29% HU ,5000% UNGARN HUF % 102, ,29 9,08% HU ,7500% UNGARN HUF % 106, ,80 3,77% PL ,7500% POLEN PLN % 116, ,23 1,42% PL ,7500% POLEN PLN % 106, ,39 3,92% RU000A0JR7G1 7,3500% RUSSISCHE FÖDERATION RUB % 102, ,62 1,30% RU000A0JS751 7,4000% RUSSISCHE FÖDERATION RUB % 103, ,50 4,01% TRT140218T10 6,3000% TÜRKEI TRY % 99, ,96 2,84% TRT170615T16 10,000% TÜRKEI TRY % 107, ,15 2,46% US105756BL31 12,500% BRASILIEN BRL % 132, ,95 8,34% US105756BT66 8,5000% BRASILIEN BRL % 107, ,28 9,47% ZAG ,2500% SOUTH AFRICA ZAR % 102, ,29 3,25% ZAG ,7500% SOUTH AFRICA ZAR % 99, ,77 1,31% STÜCKNOTIERTE ANLEIHEN MX0MGO ,0000% MEXIKO STK MXN 108, ,91 2,72% MX0MGO0000M9 6,0000% MEXIKO STK MXN 103, ,80 3,24% MX0MGO0000O5 6,2500% MEXIKO STK MXN 105, ,78 4,82% MX0MGO0000Q0 6,5000% MEXIKO STK MXN 108, ,72 2,49% SUMME DER BÖRSENOTIERTEN WERTPAPIERE EUR ,42 82,20% INVESTMENTZERTIFIKATE RENTENFONDS DE000A1J0ZB9 ISHARES BARCLAYS EM ASIA LOCAL STK EUR 79, ,70 8,30% SUMME DER INVESTMENTZERTIFIKATE EUR ,70 8,30% SUMME DER WERTPAPIERE EUR ,12 90,50% BANKGUTHABEN EUR-BANKGUTHABEN EUR ,00 7,27% USD-GUTHABEN 3.550,21 USD EUR 2.737,04 0,10% MXN-GUTHABEN ,98 MXN EUR 1.927,69 0,07% RUB-GUTHABEN ,53 RUB EUR 1.942,12 0,07% TRY-GUTHABEN 2.882,19 TRY EUR 1.178,52 0,04% HUF-GUTHABEN ,71 HUF EUR 1.710,68 0,06% PLN-GUTHABEN 506,07 PLN EUR 118,26 0,00% ZAR-GUTHABEN ,05 ZAR EUR 2.804,41 0,10% SUMME BANKGUTHABEN EUR ,72 7,71% SONSTIGE VERMÖGENSWERTE ZINSANSPRÜCHE EUR ,66 1,79% SOLLZINSEN EUR 16,15 0,00% SUMME SONSTIGE VERMÖGENSWERTE EUR ,51 1,79% FONDSVERMÖGEN EUR ,35 100,00% UMLAUFENDE AUSSCHÜTTENDE ANTEILE STK UMLAUFENDE THESAURIERENDE ANTEILE STK ANTEILSWERT AUSSCHÜTTENDE ANTEILE EUR 96,12 ANTEILSWERT THESAURIERENDE ANTEILE EUR 96,12 VB Global-Emerging-Bond 7

9 DEVISENKURSE Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu folgenden Kursen per in EUR umgerechnet. Brasilianische Real EUR 1 = BRL 2,7664 Mexikanische Peso EUR 1 = MXN 16,7688 Polnische Zloty EUR 1 = PLN 4,2792 Russische Rubel EUR 1 = RUB 41,4400 Südafrikanische Rand EUR 1 = ZAR 13,2174 Türkische Lira EUR 1 = TRY 2,4456 Ungarische Forint EUR 1 = HUF 296,1100 Yuan Renminbi EUR 1 = CNY 7,9789 US Dollar EUR 1 = USD 1,2971 Wien, am 13. September 2013 VOLKSBANK INVEST KAPITALANLAGE- GESELLSCHAFT M.B.H. Geschäftsführung Manfred Stagl Günter Toifl VB Global-Emerging-Bond 8

10 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Mai 2013 der Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh, Wien, über den von ihr verwalteten VB Global-Emerging-Bond, Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG ( 46 InvFG ivm 66ff InvFG), über das Rumpfrechnungsjahr vom 18. April 2013 bis 31. Mai 2013 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, da dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichtes. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Mai 2013 über den VB Global-Emerging-Bond, Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG ( 46 InvFG ivm 66ff InvFG), nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rumpfrechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rumpfrechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rumpfrechnungsjahr in Einklang den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 13. September 2013 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DDr. Martin Wagner Wirtschaftsprüfer ppa Mag. Gerda Reischl Wirtschaftsprüfer VB Global-Emerging-Bond 9

11 Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Ausschüttungsanteile AT0000A0ZHC8 EUR Thesaurierungsanteile AT0000A0ZHD6 EUR 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer serklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1. b) bis 1. f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine serklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: 1) Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots serklärung: 0,3371 0,3280 Anzusetzende Werte bei Depots serklärung: 2) 0,3371 0,3280 Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: 0,0000 0,0000 Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots serklärung: 0,0843 0,0820 Anzusetzende Werte bei Depots serklärung: 0,0843 0,0820 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer serklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 0,0000 0,0092 Die Punkte 2. c) bis 2. f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 9) b) Wenn keine serklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a) angeführten Betrages ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0092 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) Anstatt der im Punkt a) ( serklärung) bzw. b) ( serklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 0,3371 0,3371 Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 0,0000 0,0000 Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots serklärung: 5) 0,0843 0,0820 Für Depots serklärung: 5) 0,0843 0,0820 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. VB Global-Emerging-Bond 10

12 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) Ausschüttungsanteile AT0000A0ZHC8 EUR Thesaurierungsanteile AT0000A0ZHD6 EUR a) Zurechnungen: Ausschüttung: 0,4500 ordentliches Fondsergebnis: 0,2964 ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,0224 0,0224 inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0,0000 ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0000 0,0000 Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %): 0,0000 0,0000 steuerpflichtige Substanzgewinne: 0,0183 0,0183 Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge: 0,0000 b) Abrechnungen: 7) Beteiligungserträge gemäß 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,0000 0,0000 Beteiligungserträge gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG: 0,0000 0,0000 Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 bereits in Vorjahren versteuerte Erträge: 0,0000 0,0000 Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds: 0,0000 0,0000 Ausschüttung aus der Fondssubstanz: 9) 0,1536 0,0000 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 0,0843 0,0820 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0000 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer: 7) 0,0056 0,0056 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. bzw. 18 im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0895 0,0895 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) In- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs. 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 0,3371 0,3280 Steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0000 0,0000 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftssteuer: 7) 0,0056 0,0056 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. bzw. 18 im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0895 0,0895 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ertlung des betrieblichen Gewinnes/Verlustes berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und da in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften ( Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. VB Global-Emerging-Bond 11

13 B. Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Investmentfonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw. im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. VB Global-Emerging-Bond Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 18. April Mai 2013 AUSSCHÜTTUNG: 02. September 2013 ISIN: AT0000A0ZHC8 Natürliche Personen (auch OG, KG,...) Juristische Personen VB Global-Emerging-Bond 12 Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 0,4500 0,4500 0,4500 0,4500 0,4500 0, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0224 0,0224 0,0224 0,0224 0,0224 0,0224 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds nach VV 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne nach VV (50 %) 0,0183 0,0183 0,0183 0,0183 0,0183 0,0183 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 0,4907 0,4907 0,4907 0,4907 0,4907 0, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 1 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) 0,1536 0,1536 0,1536 0,1536 0,1536 0,1536 k) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 0,3371 0,3371 0,3371 0,3371 0,3371 0, Hievon endbesteuert 0,3371 0,3371 0,3371 0,3371 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,3371 0,3371 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 96,12 96,12 96,12 96,12 96,12 96,12 9. Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0895 0,0895 0,0895 0,0895 0,0895 0,0895 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) 0,0895 0,0895 0,0895 0,0895 0,0895 0,0895 aus Aktien (Dividenden) 4) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168

14 VB Global-Emerging-Bond Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 18. April Mai 2013 AUSSCHÜTTUNG: 02. September 2013 ISIN: AT0000A0ZHC8 Natürliche Personen (auch OG, KG,...) Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs. 4 EStG/ 10 Abs. 1 KStG/ 13 Abs. 2 KStG 12) a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 13) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,3188 0,3188 0,3188 0,3188 0,3188 0,3188 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (50 %) 14) 15) 0,0183 0,0183 0,0183 0,0183 0,0183 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0797 0,0797 0,0797 0,0797 0,0797 0,0797 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,0797 0,0797 0,0797 0,0797 0,0797 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,0046 0,0046 0,0046 0,0046 0,0046 0,0046 Österreichische KESt III (gesamt) 0,0046 0,0046 0,0046 0,0046 0,0046 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,0843 0,0843 0,0843 0,0843 0,0843 0, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus polnischen Anleihen 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 Summe aus Anleihen 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus polnischen Anleihen 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 Summe aus Anleihen 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern VB Global-Emerging-Bond 13

15 VB Global-Emerging-Bond Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 18. April Mai 2013 AUSSCHÜTTUNG: 02. September 2013 ISIN: AT0000A0ZHC8 Natürliche Personen (auch OG, KG,...) Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 19. Angaben einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 0,1500 0,1500 0,1500 0,1500 0,1500 0,1500 1) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs. 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die da verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften ( Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw. rückerstattbar. 5) Dieser Betrag abzüglich der unter Pkt. 10a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. 6) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge dem KESt I bzw. KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 16) für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. VB Global-Emerging-Bond 14

16 B. Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Investmentfonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw. im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. VB Global-Emerging-Bond Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 18. April Mai 2013 KEST-AUSZAHLUNG: 02. September 2013 ISIN: AT0000A0ZHD6 Natürliche Personen (auch OG, KG,...) Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 0,2964 0,2964 0,2964 0,2964 0,2964 0, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0224 0,0224 0,0224 0,0224 0,0224 0,0224 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds nach VV 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne nach VV (50 %) 0,0092 0,0092 0,0183 0,0183 0,0183 0,0092 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 0,3280 0,3280 0,3371 0,3371 0,3371 0, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 0,3280 0,3280 0,3371 0,3371 0,3371 0, Hievon endbesteuert 0,3280 0,3280 0,3280 0,3280 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 0,0000 0,0000 0,0092 0,0092 0,3371 0,3280 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 96,12 96,12 96,12 96,12 96,12 96,12 9. Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0895 0,0895 0,0895 0,0895 0,0895 0,0895 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) 0,0895 0,0895 0,0895 0,0895 0,0895 0,0895 aus Aktien (Dividenden) 4) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 VB Global-Emerging-Bond 15

17 VB Global-Emerging-Bond Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 18. April Mai 2013 KEST-AUSZAHLUNG: 02. September 2013 ISIN: AT0000A0ZHD6 12. Beteiligungserträge gemäß 37 Abs. 4 EStG/ 10 Abs. 1 KStG/ 13 Abs. 2 KStG 12) Natürliche Personen (auch OG, KG,...) Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 13) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,3188 0,3188 0,3188 0,3188 0,3188 0,3188 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (50 %) 14) 15) 0,0092 0,0092 0,0092 0,0092 0,0092 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0797 0,0797 0,0797 0,0797 0,0797 0,0797 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,0797 0,0797 0,0797 0,0797 0,0797 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 Österreichische KESt III (gesamt) 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,0820 0,0820 0,0820 0,0820 0,0820 0, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus polnischen Anleihen 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 Summe aus Anleihen 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus polnischen Anleihen 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 Summe aus Anleihen 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern VB Global-Emerging-Bond 16

18 VB Global-Emerging-Bond Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 18. April Mai 2013 KEST-AUSZAHLUNG: 02. September 2013 ISIN: AT0000A0ZHD6 Natürliche Personen (auch OG, KG,...) Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 19. Angaben einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 0,1500 0,1500 0,1500 0,1500 0,1500 0,1500 1) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs. 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die da verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften ( Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die einer inländischen unter 7 Abs. 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. 5) Dieser Betrag abzüglich der unter Pkt. 10a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. 6) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge dem KESt I bzw. KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). VB Global-Emerging-Bond 17

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