GRENBELL BEST OF EUROLAND

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1 GRENBELL BEST OF EUROLAND Miteigentumsfonds nach österreichischem Recht (OGAW gem. 46 ivm 66ff Investmentfondsgesetz) verwaltet durch die Spängler IQAM Invest GmbH AT0000A0HPE5 / AT0000A0HPF2 / AT0000A0HPG0 RECHENSCHAFTSBERICHT vom 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2014

2 INHALTSVERZEICHNIS Organe der Spängler IQAM Invest GmbH... 1 Organe des Grenbell Best of Euroland... 2 Bericht an die Anteilsinhaber des Grenbell Best of Euroland... 3 Übersicht über die letzten drei Rechnungsjahre in EUR... 4 Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance)... 5 Fondsergebnis in EUR (Ertragsrechnung)... 6 Entwicklung des Fondsvermögens in EUR... 7 Verwendungs(Herkunfts-)rechnung in EUR... 7 Wertpapiervermögen und derivative Produkte zum Aufgliederung des Fondsvermögens zum in EUR Bestätigungsvermerk *) Steuerliche Behandlung Steuerliche Behandlung für Ausschüttende Professional Tranche (PA) (ISIN AT0000A0HPE5) Steuerliche Behandlung für Ausschüttende Retail Tranche (RA) (ISIN AT0000A0HPF2) Steuerliche Behandlung für Ausschüttende Semi-Professional Tranche (SPA) (ISIN AT0000A0HPG0) Fondsbestimmungen... 24

3 ORGANE DER SPÄNGLER IQAM INVEST GMBH Fondsverwaltung: Aufsichtsrat: Geschäftsführung: Spängler IQAM Invest GmbH Franz-Josef-Straße 22, 5020 Salzburg T , F office@spaengler-iqam.at, KR Heinrich Spängler, Vorsitzender Vorsitzender des Aufsichtsrates, Bankhaus Carl Spängler & Co. AG Prof. Dr. Andreas Grünbichler, stv. Vorsitzender Mitglied des Vorstandes, CFO Wüstenrot Versicherungs-AG und Bausparkasse Wüstenrot AG Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Josef Zechner, stv. Vorsitzender Mitglied der Wissenschaftlichen Leitung, Spängler IQAM Invest Dr. Jochen Stich Chief Executive Officer, Volkswagen Group Services SA/NV Dr. Helmut Gerlich Sprecher des Vorstandes, Bankhaus Carl Spängler & Co. AG OMR Dr. Hans Richter (bis ) Verwaltungsratsausschussvorsitzender, Ärztekammer für Salzburg Dr. Hans Georg Mustafa (ab ) Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, Ärztekammer für Salzburg Mag. Herwig Wolf, CIIA, CEFA (bis ) vom Betriebsrat entsandt Mag. Gernot Reisenbichler vom Betriebsrat entsandt Erika Erbschwendtner, CMS vom Betriebsrat entsandt Michael Illsinger (ab ) vom Betriebsrat entsandt Mag. Werner Eder Mag. Markus Ploner, CFA, MBA Dr. Thomas Steinberger Staatskommissäre: Mag. Daniela Sommer, Staatskommissärin Mag. Elisabeth Scheibelhofer, Staatskommissärin-Stellvertreterin 1

4 ORGANE DES GRENBELL BEST OF EUROLAND Fondsmanager: Depotbank: Zahlstellen: Schleber Finanz-Consult GmbH, München Raiffeisen Bank International AG, Wien In Österreich: Bankhaus Carl Spängler & Co. AG, Salzburg, und deren Filialen Raiffeisen Bank International AG, Wien In Deutschland: State Street Bank GmbH, München Abschlussprüfer: Steuerliche Vertretung in Österreich isd 186 Abs 2 Z 2 InvFG: Steuerliche Vertretung in Deutschland isd 5 InvStG: ISIN / Deutsche WKN: KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz Ernst & Young, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.h., Wien Steuerberater A. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner, Biberbach AT0000A0HPE5 / A1CUHD Ausschüttende Professional Tranche (PA) AT0000A0HPF2 / A1CUHB Ausschüttende Retail Tranche (RA) AT0000A0HPG0 / A1CUHC Ausschüttende Semi-Professional Tranche (SPA) 2

5 BERICHT AN DIE ANTEILSINHABER DES GRENBELL BEST OF EUROLAND MARKTENTWICKLUNG Die US-BIP-Daten für das 3. Quartal 2014 zeigen einen Anstieg des realen Produktionswertes um 2,70 Prozentpunkte in den letzten zwölf Monaten. Das Bureau of Labor Statistics publizierte zuletzt eine Arbeitslosenrate von 5,40%. In Europa zeigten die letzten Jahreszahlen eine Veränderung des Bruttoinlandsproduktes von +1,01% innerhalb der Euro-Zone und eine Arbeitslosenrate von 11,60%. Am europäischen Geldmarkt haben sich die Zinssätze wie folgt entwickelt: EURIBOR 3 Monate 0,078% (-21 Basispunkte), EURIBOR 6 Monate 0,171% (-22 Basispunkte) und EURIBOR 1 Jahr 0,325% (-23 Basispunkte). Am amerikanischen Geldmarkt sieht die Situation folgendermaßen aus: LIBOR 3 Monate 0,256% (+1 Basispunkt), LIBOR 6 Monate 0,363% (+1 Basispunkt) und LIBOR 1 Jahr 0,629% (+5 Basispunkte). Der Leitzinssatz der Fed liegt aktuell bei 0,25%, jener der europäischen Zentralbank bei 0,05%. Deutsche Bundesanleihen mit zehn Jahren Restlaufzeit rentierten per Ultimo Dezember bei 0,540%, jene mit fünf Jahren Restlaufzeit bei 0,013% und jene mit zwei Jahren Restlaufzeit bei -0,074%. Die Corporate Spreads in Europa erreichten zuletzt einen Wert von 110 Basispunkten. In den USA ist das Spreadniveau zuletzt auf 124 Basispunkte gestiegen. Der bekannteste Rohstoffindex, der CRB-Index, erreichte Ende Dezember den Stand von 437,75 Punkten (dies entspricht einem Verlust von 18,61 Punkten gegenüber dem ). Der Goldpreis fiel im betrachteten Zeitraum um 1,78%. Der Ölpreis notierte per bei 55,84 US-Dollar pro Barrel (im Vergleich zu 111,39 US-Dollar am ). Der europäische Konsumentenpreisindex fiel auf 117,70 Punkte. Am Aktienmarkt zeigte sich folgende Entwicklung: Global betrachtet stieg der MSCI World Index, in Euro gerechnet, um 17,21% innerhalb der letzten zwölf Monate. In Europa notierte der STOXX 600 zuletzt bei 342,54 Punkten (dies entspricht einer Veränderung von +4,35% gegenüber dem ). In den USA erholte sich der S&P 500 um 210,54 Punkte und notierte am bei 2.058,90 Punkten. Die Währungsmärkte entwickelten sich in den vergangenen vier Quartalen wie folgt: Der US-Dollar erholte sich auf ein Niveau von 1,2101 gegenüber dem Euro. Der Euro verlor gegenüber dem Schweizer Franken an Wert (-1,89%). Der Wechselkurs des Britischen Pfunds zum Euro veränderte sich im Berichtszeitraum um 0,0560 und notierte zuletzt bei 0,7761. Der japanische Yen verlor weiterhin an Boden und fiel in den letzten zwölf Monaten um 0,17% auf einen Kurs von 145,0790. FONDSENTWICKLUNG Das Ziel des Anlagekonzeptes ist es, über das Kalenderjahr eine Rendite zu erzielen, die der Rendite der besseren von zwei vorab definierten Anlageklassen entspricht, abzüglich der Strategie- und Transaktionskosten. Der EURO STOXX 50 Net Return Index in Euro bildet den Aktienmarkt als erste Anlageklasse ab. Der Rentenmarkt als zweite Anlageklasse wird durch den S&P Euro-Bobl Futures Total Return Index in Euro abgebildet. Im Kalenderjahr 2014 erzielte der Aktienmarkt eine positive Wertentwicklung von 4,01%. Der Rentenmarkt erzielte ebenfalls eine positive Wertentwicklung in Höhe von 5,70%. Das Ziel des Anlagekonzepts soll durch die Replizierung einer Margrabe-Option erreicht werden. Hierzu wird in die beiden Anlageklassen Aktien und Renten investiert. Durch eine monatliche Anpassung der Allokation wird das charakteristische Auszahlungsprofil der Option nachgebildet. Die Option selbst wird zu keinem Zeitpunkt selbst gehalten. 3

6 ÜBERSICHT ÜBER DIE LETZTEN DREI RECHNUNGSJAHRE IN EUR Rechnungsjahresende Fondsvermögen in Ausschüttende Professional Tranche (PA) (ISIN AT0000A0HPE5) Rechenwert je Anteil , , ,46 Anzahl der ausgegebenen Anteile Ausschüttung je Anteil 0,00 0,00 399,34 Ausschüttungsrendite in % 0,00 0,00 0,41 Wertentwicklung in % +3,09 +10,20 +12,44 Ausschüttende Retail Tranche (RA) (ISIN AT0000A0HPF2) Rechenwert je Anteil 113,67 112,16 103,88 Anzahl der ausgegebenen Anteile Ausschüttung je Anteil 0,00 0,00 0,00 Ausschüttungsrendite in % 0,00 0,00 0,00 Wertentwicklung in % +1,35 +7,97 +9,79 Ausschüttende Semi-Professional Tranche (SPA) (ISIN AT0000A0HPG0) Rechenwert je Anteil , , ,45 Anzahl der ausgegebenen Anteile Ausschüttung je Anteil 0,00 0,00 40,26 Ausschüttungsrendite in % 0,00 0,00 0,42 Wertentwicklung in % +2,50 +9,44 +12,50 Ausschüttende Tranche: Die Ausschüttung erfolgt ab dem 1. April 2015 von der jeweiligen depotführenden Bank. Die depotführende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung die Kapitalertragsteuer (siehe steuerliche Behandlung Teil B Punkt 17) einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttungsrendite wird folgendermaßen ermittelt: Ausschüttung / (letzter Rechenwert je Anteil des vorangegangenen Rechnungsjahres abzüglich Ausschüttung für das vorangegangene Rechnungsjahr) 4

7 WERTENTWICKLUNG IM RECHNUNGSJAHR (FONDS-PERFORMANCE) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: je Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags Ausschüttende Professional Tranche (PA) (ISIN AT0000A0HPE5) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres ,19 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres ,54 Nettoertrag pro Anteil ( , ,19) 3.691,35 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % +3,09 Ausschüttende Retail Tranche (RA) (ISIN AT0000A0HPF2) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 112,16 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 113,67 Nettoertrag pro Anteil (113,67 112,16) 1,51 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % +1,35 Ausschüttende Semi-Professional Tranche (SPA) (ISIN AT0000A0HPG0) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres ,17 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres ,34 Nettoertrag pro Anteil (12.067, ,17) 294,17 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % +2,50 Die OeKB-Methode unterstellt einen fiktiven Erwerb von neuen Fondsanteilen am Ex-Tag im Gegenwert der Ausschüttung/Auszahlung pro Anteil. Bei der Performance-Ermittlung nach der OeKB-Berechnungsmethode kann es aufgrund der Rundung der Anteilswerte, Ausschüttungen und Auszahlungen auf zwei Nachkommastellen zu Rundungsdifferenzen sowie bei Fonds mit ausschüttender und thesaurierender Tranche zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Performance-Ergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftigen Entwicklungen eines Fonds zu. Allfällige Ausgabe- und Rücknahmespesen wurden in der Performance-Berechnung nicht berücksichtigt. 5

8 FONDSERGEBNIS IN EUR (ERTRAGSRECHNUNG) REALISIERTES FONDSERGEBNIS Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge 3.653,95 Erträge aus Subfonds 2.310,00 sonstige Erträge 0,00 Zinsenaufwendungen (Sollzinsen) -25, ,49 Aufwendungen Vergütung an die KAG 1) ,02 Kosten für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung ,00 Publizitätskosten ,97 Kosten für die Depotbank -35,92 Kosten für Dienste externer Berater 0, ,91 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,42 2) 3) Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisierte Gewinne aus Wertpapieren 0,00 Gewinne aus derivativen Instrumenten ,00 Realisierte Verluste aus Wertpapieren 0,00 Verluste aus derivativen Instrumenten , ,90 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,52 2) 3) NICHT REALISIERTES KURSERGEBNIS Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,25 Nachgewiesene ausschüttungsgleiche Erträge 8.708, ,95 Ergebnis des Rechnungsjahres 4) ,43 ERTRAGSAUSGLEICH Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,54 Ertragsausgleich im Rechnungsjahr ordentlicher Vortrag , ,58 FONDSERGEBNIS GESAMT ,01 1) In der Vergütung an die KAG ist eine performanceabhängige Vergütung in Höhe von 6.245,00 enthalten. 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): ,85 4) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von 901,10. 6

9 ENTWICKLUNG DES FONDSVERMÖGENS IN EUR FONDSVERMÖGEN AM BEGINN DES RECHNUNGSJAHRES ,95 Ausschüttende Professional Tranche (PA) (ISIN AT0000A0HPE5) Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am ,00 Ausschüttende Retail Tranche (RA) (ISIN AT0000A0HPF2) Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am ,00 Ausschüttende Semi-Professional Tranche (SPA) (ISIN AT0000A0HPG0) Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am ,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ,08 Rücknahme von Anteilen ,50 Anteiliger Ertragsausgleich , ,00 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail auf der vorhergehenden Seite dargestellt) ,01 FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES RECHNUNGSJAHRES ,96 VERWENDUNGS(HERKUNFTS-)RECHNUNG IN EUR REALISIERTES FONDSERGEBNIS (INKL. ERTRAGSAUSGLEICH) ,06 Ausschüttende Professional Tranche (PA) (ISIN AT0000A0HPE5) Ausschüttung am für 12 Ausschüttungsanteile zu je 0,00 0,00 Ausschüttende Retail Tranche (RA) (ISIN AT0000A0HPF2) Ausschüttung am für Ausschüttungsanteile zu je 0,00 0,00 Ausschüttende Semi-Professional Tranche (SPA) (ISIN AT0000A0HPG0) Ausschüttung am für 16 Ausschüttungsanteile zu je 0,00 0,00 WIEDERVERANLAGUNG ,06 7

10 WERTPAPIERVERMÖGEN UND DERIVATIVE PRODUKTE ZUM ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Käufe / Verkäufe / Bestand Kurs in Kurswert %-Anteil satz Zugänge Abgänge Wertpapier- in EUR am Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) währung Fondsvermögen ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf EURO lautend DE BUNDANL.V. 07/17 II 4, , ,20 1,54 DE BUNDANL.V. 08/19 3, , ,51 1,76 Summe ,71 3,30 SUMME DER ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE ,71 3,30 INVESTMENTZERTIFIKATE INVESTMENTZERTIFIKATE auf EURO lautend LU DB X-TR.EO STOXX 50 DR 1D , ,60 3,30 Summe ,60 3,30 SUMME INVESTMENTZERTIFIKATE ,60 3,30 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN ,31 6,60 Bezeichnung / Fälligkeit Whg. Anzahl / Kontrakt- unrealisiertes %-Anteil Underlying Betrag kurs Ergebnis am in EUR Fondsvermögen FINANZTERMINKONTRAKTE AKTIENINDEXKONTRAKTE DJ EURX E-STXX50 Future EUR , ,00 3,64 Summe ,00 3,64 ZINSTERMINKONTRAKTE BOBL Future EUR 6 130, ,00 0,24 Summe 5.160,00 0,24 SUMME FINANZTERMINKONTRAKTE ,00 3,88 BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN WÄHRUNG FONDSWÄHRUNG BETRAG FONDSWÄHRUNG EURO EUR ,33 FESTGELDER EUR ,69 INITIAL MARGIN / VARIATION MARGIN EUR ,37 SUMME BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN ,39 8

11 WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE, SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND ISIN Wertpapier-Bezeichnung Whg. Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) FINANZTERMINKONTRAKTE --- BOBL Future EUR BOBL Future EUR BOBL Future EUR BOBL Future EUR BOBL Future EUR BOBL Future EUR BOBL Future EUR BOBL Future EUR BOBL Future EUR DJ EURX E-STXX50 Future EUR DJ EURX E-STXX50 Future EUR DJ EURX E-STXX50 Future EUR DJ EURX E-STXX50 Future EUR DJ EURX E-STXX50 Future EUR DJ EURX E-STXX50 Future EUR DJ EURX E-STXX50 Future EUR DJ EURX E-STXX50 Future EUR DJ EURX E-STXX50 Future EUR DJ EURX E-STXX50 Future EUR DJ EURX E-STXX50 Future EUR DJ EURX E-STXX50 Future EUR DJ EURX E-STXX50 Future EUR DJ EURX E-STXX50 Future EUR DJ EURX E-STXX50 Future EUR DJ EURX E-STXX50 Future EUR 5 5 Die Verwaltungsvergütung des Grenbell Best of Euroland betrug im Rechnungsjahr 2014 für die Ausschüttende Professional Tranche (PA) 0,49%, für die Ausschüttende Retail Tranche (RA) 1,69% und für die Ausschüttende Semi-Professional Tranche (SPA) 0,89%. Dem enthaltenen Unterfonds wurden von dessen verwaltenden Verwaltungsgesellschaft eine Verwaltungsentschädigung in Höhe von 0,01% per anno verrechnet. Die Ermittlung des Leverage wird gemäß der Umrechnungsmethodik der Einzelinvestments nach dem Commitment Approach vorgenommen. Wertpapierleihegeschäfte, Pensionsgeschäfte sowie Total Return Swaps wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt. 9

12 AUFGLIEDERUNG DES FONDSVERMÖGENS ZUM IN EUR EUR % Anleihen ,71 3,30 Aktienfonds ,60 3,30 Wertpapiervermögen ,31 6,60 Finanzterminkontrakte ,00 3,88 Zinsenansprüche 2.118,26 0,10 Bankguthaben / Bankverbindlichkeiten ,39 89,42 FONDSVERMÖGEN ,96 100,00 Salzburg, am 15. April 2015 Spängler IQAM Invest GmbH e. h. Mag. Werner Eder e. h. Mag. Markus Ploner, CFA, MBA e. h. Dr. Thomas Steinberger 10

13 BESTÄTIGUNGSVERMERK *) Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Dezember 2014 der Spängler IQAM Invest GmbH über den von ihr verwalteten "Grenbell Best of Euroland", Miteigentumsfonds, über das Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2014 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp. der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Dezember 2014 über den "Grenbell Best of Euroland", Miteigentumsfonds, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. 11

14 Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Linz, am 15. April 2015 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft e. h. Mag. Ulrich Pawlowski e. h. Mag. Cäcilia Gruber Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin *) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen) Fassung abweichenden Form (zb verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. 12

15 STEUERLICHE BEHANDLUNG Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Aus- Aus- Aus- Die Angaben entsprechen der aktuellen steuerlichen Rechtslage. schüttungs- schüttungs- schüttungsanteile PA anteile RA anteile SPA AT0000A0HPE5 AT0000A0HPF2 AT0000A0HPG0 EUR EUR EUR A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 9) b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) Für Depots ohne Optionserklärung: 5) d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11.im Abschnitt B. 13

16 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung ordentliches Fondsergebnis ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. Abschnitt B.): bereits in Vorjahren versteuerte Erträge ausgeschüttete Substanzgewinne in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) Verlustverrechnung c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt: e) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) in- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): steuerpflichtige Auslandsdividenden: b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf Körperschaftsteuer anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 14

17 STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR AUSSCHÜTTENDE PROFESSIONAL TRANCHE (PA) (ISIN AT0000A0HPE5) TEIL B Rechnungsjahr: Zuflussdatum: ISIN: AT0000A0HPE5 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds d) Steuerpflichtige Substanzgewinne e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge Ertrag Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie 2) Immobilienfondserträge c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) e) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs 2 KStG 3) (Auslandsdividenden) g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge h) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) k) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) Verbleibender Ertrag Hievon endbesteuert Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung - 8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres , , , , Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen gesamt

18 Rechnungsjahr: Zuflussdatum: ISIN: AT0000A0HPE5 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) Beteiligungserträge 10 Abs 1 KStG / 12) 13 Abs 2 KStG: a) inländische Dividenden - - b) ausländische Dividenden - - gesamt Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden 14) d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer 14) 15) Subfonds i) Substanzgewinne 14) 15) Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Österreichische KESt II (gesamt) 0,00 0,00 0,00 0, Österreichische KESt III (auf Substanzgewinne): 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds b) Substanzgewinne Österreichische KESt III (gesamt) 0,00 0,00 0,00 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,00 0,00 0,00 0, Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) EU-Quellensteuer 0,00 16

19 Die Darstellung der Werte in der steuerlichen Behandlung erfolgt zum Großteil mit vier Nachkommastellen. Gerechnet wird im Tabellenkalkulationsprogramm jedoch mit weiteren Nachkommastellen. Dadurch kann es zu Rundungsdifferenzen bei Summen bzw. Zwischensummen kommen. 1) - 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) Dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. 6) Sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind. 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten 17

20 STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR AUSSCHÜTTENDE RETAIL TRANCHE (RA) (ISIN AT0000A0HPF2) TEIL B Rechnungsjahr: Zuflussdatum: ISIN: AT0000A0HPF2 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds d) Steuerpflichtige Substanzgewinne e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge Ertrag Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie 2) Immobilienfondserträge c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) e) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs 2 KStG 3) (Auslandsdividenden) g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge h) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) k) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) Verbleibender Ertrag Hievon endbesteuert Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung - 8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 113,67 113,67 113,67 113, Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen gesamt

21 Rechnungsjahr: Zuflussdatum: ISIN: AT0000A0HPF2 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) Beteiligungserträge 10 Abs 1 KStG / 12) 13 Abs 2 KStG: a) inländische Dividenden - - b) ausländische Dividenden - - gesamt Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden 14) d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer 14) 15) Subfonds i) Substanzgewinne 14) 15) Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Österreichische KESt II (gesamt) 0,00 0,00 0,00 0, Österreichische KESt III (auf Substanzgewinne): 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds b) Substanzgewinne Österreichische KESt III (gesamt) 0,00 0,00 0,00 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,00 0,00 0,00 0, Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) EU-Quellensteuer 0,00 19

22 Die Darstellung der Werte in der steuerlichen Behandlung erfolgt zum Großteil mit vier Nachkommastellen. Gerechnet wird im Tabellenkalkulationsprogramm jedoch mit weiteren Nachkommastellen. Dadurch kann es zu Rundungsdifferenzen bei Summen bzw. Zwischensummen kommen. 1) - 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) Dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. 6) Sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind. 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten 20

23 STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR AUSSCHÜTTENDE SEMI-PROFESSIONAL TRANCHE (SPA) (ISIN AT0000A0HPG0) TEIL B Rechnungsjahr: Zuflussdatum: ISIN: AT0000A0HPG0 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds d) Steuerpflichtige Substanzgewinne e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge Ertrag Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie 2) Immobilienfondserträge c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) e) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs 2 KStG 3) (Auslandsdividenden) g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge h) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) k) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) Verbleibender Ertrag Hievon endbesteuert Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung - 8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres , , , , Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen gesamt

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