Besteuerung von Wertpapieren

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Besteuerung von Wertpapieren"

Transkript

1 Besteuerung von Wertpapieren 1

2 Reinhard Magg, MBA, MA 0664 / Markus Harrer markus.harrer@dieplattform.at 0664 / Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 2

3 27 EStG KEStist eine Erhebungsform der Einkommensteuer mit Steuersatz 25 %. Abgeltungssteuer = Erträge sind mit Abfuhr der KESt endbesteuert. Endbesteuert = Einkünfte werden keiner weiteren Besteuerung unterzogen und es besteht keine Veranlagungspflicht. Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 3

4 Einkünfte aus der Überlassung von Kapital: Zinsen Gewinnanteile aus Aktien (Dividenden) und GmbH Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge Investmentfonds Immobilieninvestmentfonds Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen Kursgewinnsteuer Einkünfte aus Derivaten Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 4

5 Besteuerung von Investmentfonds Kursgewinnsteuer Verlustausgleich Sondersituation Auslandsdepots Depotübertrag KESt-Optimierung Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 5

6 Ausschüttende InvF Thesaurierende InvF Inländische InvF Ausländische InvF Nicht-Meldefonds (Schwarze InvF) Ordentliche Erträge + Substanzgewinne Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 6

7 25 % KEStauf gesamte Ausschüttung Ordentliche Erträge Substansgewinne seit zur Gänze steuerpflichtig gegebenfalls höhere Besteuerung als bei thesaurierenden InvF Abfuhr durch inländische Depotbank Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 7

8 Laufende Besteuerung von ausschüttungsgleiche Erträgen Ordentliche Erträge 25 % KESt Substanzgewinne seit % KESt auf 60 % sämtlicher Kursgewinne Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 8

9 Ausschüttung der KESt Teilthesaurierende InvF Abfuhr durch inländische Depotbank Vollthesaurierende InvF kein KESt-Abzug Spezial- und Großanlegerfonds Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 9

10 Meldefonds Steuernachweis durch steuerlichen Vertreter Abfuhr durch inländische Depotbank Belastung am Depotverrechnungskonto Anpassung der Anschaffungskosten durch Depotbank keine Doppelbesteuerung!! Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 10

11 Kein Steuernachweis durch steuerlichen Vertreter Annahme ausschüttungsgleicher Ertrag 90 % der Differenz zwischen dem ersten und letzten Rücknahmepreis im Kalenderjahr mind. 10 % des letzten Rücknahmepreises im Kalenderjahr Möglichkeit des Selbstnachweises Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 11

12 Besteuerung von Investmentfonds Kursgewinnsteuer Verlustausgleich Sondersituation Auslandsdepots Depotübertrag KESt-Optimierung Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 12

13 Einführung mit Budgetbegleitgesetz 2011 bis 2014 (Abgabenänderungsgesetz). 27 EStG Substanzgewinne sind immer steuerpflichtig und werden mit 25 % KEStbesteuert. Die Kursgewinnsteuer wird im Inland direkt von der depotführenden Stelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Kursgewinnsteuer wird seit abgeführt. Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 13

14 Altbestand Vor entgeltlich erworbene Anteile an InvF, Aktien und Immo-InvF Vor entgeltlich erworbene Anleihen, Zertifikate und Derivate keine KESt auf realisierte Wertsteigerungen KESt auf Überlassung von Kapital Neubestand Ab entgeltlich erworbene Anteile an InvF, Aktien und Immo-InvF Ab entgeltlich erworbene Anleihen, Zertifikate und Derivate KESt auf realisierte Wertsteigerungen KESt auf Überlassung von Kapital Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 14

15 Privatvermögen natürlicher Personen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen 25 % KESt, Endbesteuerungswirkung Verlustausgleichsoption durch Bank (Einzeldepots) Regelbesteuerungsoption Anschaffungskosten ohne Anschaffungsnebenkosten Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 15

16 Betriebsvermögen natürlicher Personen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen 25 % KESt, Endbesteuerungswirkung Verlustausgleichsoption durch Veranlagung 50 % Verlustvortrag Regelbesteuerungsoption Anschaffungskosten inkl. Anschaffungsnebenkosten Deklarieren als Betriebsvermögen Erklärung Betriebsvermögen/Privatvermögen Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 16

17 Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 17

18 Keine Unterscheidung zwischen Privat/Betriebsvermögen Möglichkeit der Veranlagung Die Kursgewinnsteuer wird seit berechnet. Anschaffungswert Veräußerungswert = steuerpflichtiger Kursgewinn * 25 % KESt Der steuerliche Anschaffungswert ist die Basis für die KESt-Berechnung durch die Depotbank Steuerliche Anschaffungskosten * Stück = steuerlicher Anschaffungswert Spesen oder Ausgabeaufschläge werden nicht berücksichtigt gleitender Durchschnittspreis gemeiner Wert Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 18

19 Für Käufe ab wird der jeweilige NAV herangezogen. Die Anschaffungskosten für in- und ausländische Aktien und Investmentfonds, die ab entgeltlich erworben wurden, wurden einmal zum mit dem gemeinen Wert pauschal ermittelt. gemeine Wert = aktuellster per zur Verfügung gestellter Kurs InvF: Die Anschaffungskosten werden um einen eventuellen ausschüttungsgleichen Ertrag erhöht, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 19

20 Es gilt NICHT First In First Out. Wird dasselbe Wertpapier zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Kursen erworben, werden die Anschaffungswerte addiert und durch die Gesamtstückzahl des erworbenen Wertpapiers dividiert. Der so ermittelte gleitende Durchschnittspreis bildet die Anschaffungskosten für den Gesamtbestand des Wertpapiers. Die am pauschal ermittelten Anschaffungskosten (gemeine Wert) werden beim Durchschnittsverfahren ebenfalls herangezogen. Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 20

21 Kauf Stück Kurs Anschaffungswert Stk. 100,-- EUR 1.000,-- EUR Stk. 150,-- EUR 1.500,-- EUR 20 Stk ,-- EUR Summierter Anschaffungswert Stück = neue steuerliche Anschaffungskosten (=gleitender Durchschnittspreis) 2500,-- EUR 20 Stk. = 125,--EUR Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 21

22 KEST = steuerpflichtiger Kursgewinn x 25 % 375,--EUR = 1.500,--EUR x 25 % steuerlicher Kursgewinn = steuerlicher Veräußerungswert - steuerlicher Anschaffungswert 1.500,--EUR = 4.000,--EUR ,--EUR steuerlicher Anschaffungswert = Anschaffungskosten (=gleitender Durchschnittspreis) x Stück 2.500,--EUR = 125,--EUR x 20 Stück Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 22

23 Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 23

24 Besteuerung von Investmentfonds Kursgewinnsteuer Verlustausgleich Sondersituation Auslandsdepots Depotübertrag KESt-Optimierung Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 24

25 Automatischer Verlustausgleich durch die Plattform seit Ausschließlich Verluste Neubestand Ausschließlich Einzeldepots (ein Depotinhaber) + Privatvermögen Sämtliche Depots des Steuerpflichtigen bei einer depotführenden Stelle Verlustausgleich mit Dividenden aus Aktien-Alt- und Neubestand Zinsen aus Anleihen-Neubestand (und Zertifikate) Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge aus InvF-Neubestand Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 25

26 Verlustverrechnungstechnik Verrechnung zunächst negativer Einkünfte mit späteren positiven Einkünften KESt-Gutschrift am Verrechnungskonto Verrechnung zunächst positiver Einkünfte mit späteren negativen Einkünften KESt-Gutschrift am Verrechnungskonto Maximale KESt-Gutschrift in Höhe der bezahlten KESt. Verlustausgleich durch Veranlagung Gemeinschaftsdepots (Und-/Oder- Depots) Kein Verlustvortrag Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 26

27 Betriebsvermögen natürlicher Personen Grundsätzlich gleich wie Privatvermögen Verlustausgleich durch nur über Veranlagung möglich Verlustausgleich im Betriebsvermögen 100 % mit Substanzgewinnen aus Kapitalvermögen 50 % mit übrigen betrieblichen Einkünften 50 % mit anderen Einkünften 50 % Verlustvortrag Empfehlung: Wenden Sie sich an einen Steuerberater! Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 27

28 Automatischer Verlustgleich für Ausschließlich Privatvermögen Ausschließlich Einzeldepots Gemeinschaftsdepot + Betriebsvermögen über Veranlagung Eine eventuelle KESt-Gutschrift wurde am Depotverrechnungskonto gebucht Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 28

29 Besteuerung von Investmentfonds Kursgewinnsteuer Verlustausgleich Sondersituation Auslandsdepots Depotübertrag KESt-Optimierung Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 29

30 Die Diskussion rund ums Bankgeheimnis Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 30

31 Aktuelles Thema Luxemburg Informationsaustausch über Namen und Ertrag Kunden werden direkt vom heimischen Finanzamt verständigt (Beispiel DWS) Es ist höchste Zeit Kapitalvermögen HEIM zu holen! Ab wann ist es zu spät? siehe Schweiz mit rückwirkender Wirkung Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 31

32 Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 32

33 Besteuerung von Investmentfonds Kursgewinnsteuer Verlustausgleich Sondersituation Auslandsdepots Depotübertrag KESt-Optimierung Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 33

34 Eigenübertrag Entsprechendes Kreuz für die Entbindung vom Bankgeheimnis zur Übermittlung der Anschaffungsdaten setzten Fremdübertrag Depotinhaber Empfängerdepot Depotinhaber Ausgangsdepot Auch bei Depotinhaberänderungen Entsprechendes Kreuz für die Entbindung vom Bankgeheimnis zur Übermittlung der Anschaffungsdaten und Nachweis des unentgeltlichen Übertrags setzen. Schenkung, Erbschaft/Beschluss und Offenlegung Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 34

35 Das Depotübertragungsformular ist wie beim Depotübertrag im Inland auszufüllen. Anschaffungskosten können bei der Depotbank wie folgt nachgewiesen werden: Jahresdepotauszug der Auftraggeberdepotbank zum Stichtag Transaktionsübersicht der Auftraggeberdepotbank vom bis zum Tag der Auslieferung. Es können ausschließlich Unterlagen der Auftraggeberdepotbank verwendet werden. Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 35

36 Betrifft inländische und ausländische Depotüberträge Pauschale Ermittlung der Anschaffungskosten anhand des abgeleiteten gemeinen Wertes zum Zeitpunkt des Übertrags (0,5 % p.m. bis ) KESt-Abzug bei Verkauf von Neubestand hat KEINE Endbesteuerungswirkung. Erträge sind in die Veranlagung aufzunehmen. KEIN automatischer Verlustausgleich durch die Depotbank. Anschaffungskosten werden NICHT bei der Ermittlung des gleitenden Durchschnittspreises berücksichtigt. Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 36

37 Besteuerung von Investmentfonds Kursgewinnsteuer Verlustausgleich Sondersituation Auslandsdepots Depotübertrag KESt KESt-Optimierung Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 37

38 Kursgewinnsteuer = Kursgewinn Ansatz gemeiner Wert zum Nachweis der tatsächlichen Anschaffungskosten im Rahmen der Veranlagung Tilgungsträger Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 38

39 Als Tilgungsträger bezeichnet man alle Formen von Kapitalanlagen, die zur Tilgung eines endfälligen Kredites angespart werden. Investmentfonds, Aktien, Zertifikate (und Versicherungen) Tilgungsträger unterliegen nicht der Wertpapier- KESt, wenn Abschluss vor Erstellung eines Tilgungsplans Mittelverwendung des Kredites: Anschaffung, Errichtung und Sanierung für Wohnraum Höhe des Kredites darf EUR ,--nicht übersteigen Veranlagung in der Einkommensteuererklärung Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 39

40 Wohnbauanleihen sind über Plattform zukünftig möglich Kunden, deren Geschäftsjahr nach dem endet, dürfen gewinnmindernd für das Gesamtgeschäftsjahr nur mehr in Wohnbauanleihen investieren!!! Kunden, deren Geschäftsjahr bis spätestens enden, dürfen auch noch in Fonds gewinnmindernd investieren. Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 40

41 SWK-Spezial: Besteuerung von Kapitalvermögen nach dem KESt-Erlass Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 41

42 Reinhard Magg, MBA, MA 0664 / Markus Harrer markus.harrer@dieplattform.at 0664 / Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 42

43 Alle Angaben in dieser Unterlage, die sich ausschließlich an Berater richtet, dienen nur der Information, enthalten keinerlei Real oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen. Jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen. Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 43

Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage)

Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage) Infoblatt, Stand 11. Dezember 2012 Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage) 1. Wie sieht die Vermögenszuwachssteuer aus? Das Budgetbegleitgesetz

Mehr

INVESTMENTSERVICE WICHTIGE INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER! AKTUELLER STATUS! KURSGEWINN- BESTEUERUNG BEI WERTPAPIEREN. Mitten im Leben.

INVESTMENTSERVICE WICHTIGE INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER! AKTUELLER STATUS! KURSGEWINN- BESTEUERUNG BEI WERTPAPIEREN. Mitten im Leben. INVESTMENTSERVICE WICHTIGE INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER! AKTUELLER STATUS! KURSGEWINN- BESTEUERUNG BEI WERTPAPIEREN Mitten im Leben. KURSGEWINNBESTEUERUNG BEI WERTPAPIERVERANLAGUNGEN FÜR PRIVATANLEGER

Mehr

Besteuerung von Investmentfonds. Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax

Besteuerung von Investmentfonds. Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax Besteuerung von Investmentfonds Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax Grundlagen Investmentfonds werden weiterhin nach dem Transparenzprinzip besteuert ausschüttungsgleiche Erträge Man blickt

Mehr

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Information zum Budgetbegleitgesetz 2011 Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Da sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 und das Abgabenänderungsgesetz 2011 ab heuer die steuerlichen

Mehr

Steueroptimierung in der Wertpapierveranlagung adé? Mag. Thomas Treffner Raiffeisenverband Salzburg

Steueroptimierung in der Wertpapierveranlagung adé? Mag. Thomas Treffner Raiffeisenverband Salzburg Steueroptimierung in der Wertpapierveranlagung adé? Mag. Thomas Treffner Raiffeisenverband Salzburg Wertpapiergewinn-KESt 3 Kategorien - Einkünfte aus Kapitalvermögen: Einkünfte aus der Überlassung von

Mehr

Zukünftig auch mit Verlustausgleich: Kursgewinnsteuer

Zukünftig auch mit Verlustausgleich: Kursgewinnsteuer Veranlagen Zukünftig auch mit Verlustausgleich: Kursgewinnsteuer In Folge des Budgetbegleitgesetzes 2011 (inkl. neuer Kursgewinnsteuer, auch Vermögenszuwachssteuer genannt) wurde im November 2011 das neue

Mehr

Information zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere

Information zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere Information zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere Nachstehend eine Übersicht über die wichtigsten Eckdaten des Budgetbegleitgesetzes/Abgabenänderungsgesetzes 2011, mit welchem u.a. die

Mehr

Zur Reform der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen

Zur Reform der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen Zur Reform der Besteuerung von n aus Kapitalanlagen Ausgewählte Kritikpunkte Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Wien, Oktogon UniCredit Bank Austria Grundlegende Reform der Einkünfte aus Kapitalvermögen

Mehr

www.pwc.at Public Breakfast 22. März 2011 Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR

www.pwc.at Public Breakfast 22. März 2011 Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR www.pwc.at Public Breakfast 22. Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR www.pwc.at Die Besteuerung des Kapitalvermögens NEU Allgemeine Übersicht Neuordnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Verlustausgleichs- und Regelbesteuerungsoption

Verlustausgleichs- und Regelbesteuerungsoption s- und Regelbesteuerungsoption Edeltraud Lachmayer (BMF) Symposium KESt-neu Wien, Juridicum 18.05.2011 Bisherige Rechtslage Unterschiedliche relative sverbote - bei 30 EStG auf Spekulationsgeschäfte eingeschränkt

Mehr

Automatischer Verlustausgleich

Automatischer Verlustausgleich Die Besteuerung von Wertpapieren im Privatvermögen (letzte vorläufige Änderung 13.02.2012) Die neue Besteuerung von Kapitalvermögen sieht vor, dass sämtlicher Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fonds) und

Mehr

Besteuerung von Wertpapieren: Kursgewinnsteuer

Besteuerung von Wertpapieren: Kursgewinnsteuer Veranlagen Besteuerung von Wertpapieren: Kursgewinnsteuer Die Kursgewinnsteuer (auch unter Vermögenszuwachssteuer bekannt) trat am 1.4.2012 vollständig in Kraft und ist Teil der Kapitalertragssteuer (KESt).

Mehr

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und

Mehr

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Finanzwirtschaft Wertpapiere Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2012/13 oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.

Mehr

www.pwc.at Expertengespräch Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich

www.pwc.at Expertengespräch Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich www.pwc.at Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich Thomas Steinbauer Johannes Edlbacher Die Steuerexperten von PwC, Thomas Steinbauer und Johannes Edlbacher, geben Antworten auf die wichtigsten Fragen

Mehr

Metzler Fund Xchange

Metzler Fund Xchange Hinweise zur Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung Wertpapiere für 0 Die Steuerbescheinigung und die Erträgnisaufstellung dienen dem Nachweis der einbehaltenen Kapitalertragsteuer, des einbehaltenen

Mehr

Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627

Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG

STEUERLICHE BEHANDLUNG STEUERLICHE BEHANDLUNG Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich).

Mehr

Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen

Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen ÖGWT-Club Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen Dr. Gernot Aigner 15. und 17.3.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen. Wesentliche Änderungen bei Kapitalerträgen - Überblick

Mehr

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer

Mehr

Kursgewinnsteuer KESt-System neu. Mag. Martin Ratschiller MMag. Peter Moschner Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Stand: 09/2011

Kursgewinnsteuer KESt-System neu. Mag. Martin Ratschiller MMag. Peter Moschner Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Stand: 09/2011 Kursgewinnsteuer KESt-System neu Mag. Martin Ratschiller MMag. Peter Moschner Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Stand: 09/2011 1 Kursgewinnsteuer KESt-System neu Am 20.12.2010 wurde das Budgetbegleitgesetz

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04.

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04. Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in

Mehr

Besteuerung von Wertpapieren: Kursgewinnsteuer

Besteuerung von Wertpapieren: Kursgewinnsteuer Veranlagen Besteuerung von Wertpapieren: Kursgewinnsteuer Die Kursgewinnsteuer (auch unter Vermögenszuwachssteuer bekannt) trat am 1.4.2012 vollständig in Kraft und ist Teil der Kapitalertragsteuer (KESt).

Mehr

Konto- und Depotübertrag

Konto- und Depotübertrag Name der bisherigen Bank, PLZ, Bei Konto-/Depotneueröffnung senden Sie das Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den ausgefüllten Kontoeröffnungsunterlagen per Post an: Die AKTIONÄRSBANK

Mehr

Handbuch. Depotübertragung gem. 27 Abs. 6 Z 1 lit. a EStG

Handbuch. Depotübertragung gem. 27 Abs. 6 Z 1 lit. a EStG Handbuch Depotübertragung gem. 27 Abs. 6 Z 1 lit. a EStG Seite 2 von 24 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEIN... 3 1.1. Rechtliche Grundlage:... 3 2. ERFASSUNG DEPOTÜBERTRAGUNG IM DIALOGVERFAHREN... 4 3. DEPOTÜBERTRAGUNG

Mehr

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03.

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03. Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich

Mehr

Abgeltungsteuer Ein Überblick

Abgeltungsteuer Ein Überblick Abgeltungsteuer Ein Überblick Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Mit der zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer wollte die Bundesregierung den Finanzplatz Deutschland stärken und dem

Mehr

Die Entnahme aus dem Depot (außer Daten werden weitergegeben oder offengelegt) und der Wegzug sind ebenfalls Realisierungstatbestände.

Die Entnahme aus dem Depot (außer Daten werden weitergegeben oder offengelegt) und der Wegzug sind ebenfalls Realisierungstatbestände. Vermögenszuwachsbesteuerung (für natürliche Personen im Privatvermögen): 1. Welches Besteuerungsziel wird damit verfolgt? Ziel ist die Herstellung der Steuerneutralität von Kapitalveranlagungen durch Einbeziehung

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Was ist eine Aktie? Detlef Faber

Was ist eine Aktie? Detlef Faber Was ist eine Aktie? Wenn eine Firma hohe Investitionskosten hat, kann sie eine Aktiengesellschaft gründen und bei privaten Geldgebern Geld einsammeln. Wer eine Aktie hat, besitzt dadurch ein Stück der

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S.

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S. Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt

Mehr

Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009. Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem:

Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009. Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem: Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009 Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem: - Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen ( 22 Abs. 1 Satz 1 EStG) (wenn diese keiner anderen Einkunftsart

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,

Mehr

Vergleichende Analyse von Fondsdirektinvestments mit Fondsgebundenen Lebensversicherungen

Vergleichende Analyse von Fondsdirektinvestments mit Fondsgebundenen Lebensversicherungen Vergleichende Analyse von Fondsdirektinvestments mit Fondsgebundenen Lebensversicherungen Andrea Ruth Gauper a, Roland Mestel b, Stefan Palan b a Institut für Unternehmensrechnung und Steuerlehre b Institut

Mehr

Auszüge zum Jahresende 2003

Auszüge zum Jahresende 2003 Info 3/2004 Auszüge zum Jahresende 2003 Sehr geehrte Damen und Herren, der Versand der korrigierten Jahresdepotauszüge sowie der Jahressteuerbescheinigungen beziehungsweise der Erträgnisaufstellungen erfolgte

Mehr

ANLAGEFONDS Arbeitsauftrag

ANLAGEFONDS Arbeitsauftrag Verständnisfragen Aufgabe 1 Welcher Definition passt zu welchem Begriff? Tragen Sie bei den Definitionen die entsprechenden Buchstaben A H ein. A B C D E F G H Fondsvermögen Anteilschein Rendite Zeichnung

Mehr

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03.

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03. Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf

Mehr

Informationsbrief zum 3. November 2009

Informationsbrief zum 3. November 2009 Dipl.Kfm. Martin Löfflad Steuerberater Romantische Straße 10 86753 Möttingen Tel.: 09083/9697935 Fax: 09083/969755 1. Allgemeines Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 2. Verluste aus typisch stillen

Mehr

Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer

Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Stand: April 2010 Seit 01.01.2009 erfolgt die Besteuerung privater Kapitalerträge inklusive der Veräußerungsgewinne

Mehr

So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds!

So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds! So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds! Starke Kurseinbrüche an den Aktienmärkten Warum große Verluste ein Problem sind 10 % Verlust /? % Gewinn 20 % Verlust /? % Gewinn

Mehr

INVESTRO Newsletter. Aufgeber/Empfänger. Nr. 2

INVESTRO Newsletter. Aufgeber/Empfänger. Nr. 2 INVESTRO Newsletter Aufgeber/Empfänger Nr. 2 Seite 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. Zusammenfassung 2 2. Verarbeitung 3 2.1 Ermittlung des akkumulierten ausschüttungsgleichen Ertrages 3 2.2 Definition

Mehr

Aktuelle steuerliche Situation / Ungleichbehandlung in- und ausländischer Fonds

Aktuelle steuerliche Situation / Ungleichbehandlung in- und ausländischer Fonds Aktuelle steuerliche Situation / Ungleichbehandlung in- und ausländischer Fonds WP/StB Thomas Wilhelm Übersicht Aktuelle steuerliche Situation (Schwerpunkt blütenweiße Fonds) Bestehende Ungleichbehandlung

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät

Mehr

Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Apollo Ausgewogen

Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Apollo Ausgewogen Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Apollo Ausgewogen Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt

Mehr

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der conwert Immobilien Invest SE an die Aktionäre der ECO Business-Immobilien AG Disclaimer Dieses Dokument stellt weder eine Einladung

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2014 Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in

Mehr

Faktenaktuell. Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012. Stand: Dezember 2012.

Faktenaktuell. Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012. Stand: Dezember 2012. Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012. (Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage) Stand: Dezember 2012. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011), dem

Mehr

Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN NEUE STEUER NEUE CHANCEN Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Ab 2009 wird die Besteuerung der Erträge aus Kapitalanlagen neu geregelt. Kapitalerträge werden dann mit einem einheitlichen Steuersatz

Mehr

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012)

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012) Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Erläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I

Erläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I TARGOBANK AG & Co KGaA Postfach 10 11 52 47011 Duisburg Erläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I Telefon: 0211-900 20 008 Mit dieser Übersicht erhalten Sie kurze Erläuterungen zur Steuerbescheinigung

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Beschreibung der einzelnen Berechnungsarten

Beschreibung der einzelnen Berechnungsarten Beschreibung der einzelnen Berechnungsarten 1.0 Historische Wertentwicklungen 1.1 Berechnung einer Einzelanlage in Prozent Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach den Vorgaben des BVI: Die Berechnung

Mehr

Anleitung zur Nutzung von ibrokerage

Anleitung zur Nutzung von ibrokerage Anleitung zur Nutzung von ibrokerage Depotansicht In der Depotansicht erhalten Sie einen Überblick über die Wertpapiere, die sich in Ihrem Depot befinden. Darüber hinaus sehen Sie in der Spalte Aktion,

Mehr

ONLINE-NEWS FRÜHLING 2012

ONLINE-NEWS FRÜHLING 2012 ONLINE-NEWS FRÜHLING 2012 Ausgabe 01/2012 Inhaltsverzeichnis: 1. Vertretungsarzt... 2 2. Vermögenszuwachssteuer... 2 3. Änderungen bei der Einkommensteuer im Jahr 2012... 4 4. Kaufen oder mieten?... 5

Mehr

je Anteil in EUR 5 Abs. 1 Nr. InvStG Betriebsvermögen

je Anteil in EUR 5 Abs. 1 Nr. InvStG Betriebsvermögen Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2009/2010 30. September 2010 Datum Ausschüttungsbeschluss: 21.01.2011 LBLux Fonds T.OP Zins AL Ex-Tag: 26.01.2011 LU0226340460 für die in der Bundesrepublik

Mehr

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Einkommensteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich- Einkommensteuer Einkommensteuer

Mehr

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012)

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012) Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz

Mehr

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds IFZM IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Der Informationsdienst für die Trendfolgestrategie IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Ein Trendfolgesystem macht nur Sinn, wenn die Signale ausgeführt

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus

Mehr

Short-Cuts für Investoren

Short-Cuts für Investoren Fischmeister/Kwauka/Mörtl Short-Cuts für Investoren Am 30. Dezember 2010 wurde das Budgetbegleitgesetz 2011 ( BBG 2011 ), das umfangreiche Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen mit sich bringt,

Mehr

Internationale Aspekte der neuen

Internationale Aspekte der neuen Internationale Aspekte der neuen Wertpapier-Kursgewinnbesteuerung Claus Staringer IFA 25.10.2011 Agenda Die Bedeutung internationaler Abgrenzungsfragen der neuen Abzugssteuer Die inländische Anknüpfung

Mehr

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Passen Sie Ihre Steuer-Strategie an Seit dem 1. Januar 2009 greift die Abgeltungsteuer. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten Sie Ihre Geldanlagen

Mehr

Besteuerung von Immobilieninvestments

Besteuerung von Immobilieninvestments Besteuerung von Immobilieninvestments Dr. Bernhard Arming DBA-Treuhand GmbH Mag. Michaela Egger Raiffeisenverband Salzburg Die Unkenntnis von Steuergesetzen befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen.

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen! Herzlich Willkommen! DIE ABGELTUNGSTEUER Folgen für Privatanleger Gabelsbergersstraße 1 95444 Bayreuth Tel (09 21) 78 53 0 Fax: (09 21) 78 53 16 Email: beratung @steuerkanzlei-bt.de www.steuerkanzlei-bt.de

Mehr

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Sparkasse Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Jeden Tag Zinsen hamstern. Das Profil. Sie suchen ein Investment, das der momentanen Marktsituation angepasst

Mehr

Informationsbrief. zum 3. November 2009. Inhalt

Informationsbrief. zum 3. November 2009. Inhalt Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 1. Allgemeines 5. Geschenke 2. Verluste aus typisch stillen Beteiligungen a) Geschenkegrenzen a) Allgemeines b) Steuerpflicht der Geschenke b) Verlustausgleich

Mehr

Auf den Spuren von Warren Buffett - Anekdoten und Wissenswertes

Auf den Spuren von Warren Buffett - Anekdoten und Wissenswertes Auf den Spuren von Warren Buffett - Anekdoten und Wissenswertes Michael Keppler, Keppler Asset Managment Inc., New York Klaus Hager, Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH Michael Keppler Seit 1995

Mehr

Investmentfonds in Fallbeispielen

Investmentfonds in Fallbeispielen Investmentfonds in Fallbeispielen Handhabung von in- und ausländischen Investmentfonds in Buchhaltung und Steuererklärung in der Praxis von Ernst Marschner 2006 Investmentfonds in Fallbeispielen Marschner

Mehr

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr

Produktinformation C-QUADRAT ARTS Total Return

Produktinformation C-QUADRAT ARTS Total Return Produktinformation C-QUADRAT ARTS Total Return Vorsorge 14 EStG Folie 1 >> Steuerersparnis für Einnahmen-Ausgaben-Rechner Bis zu 10 % des Jahresüberschusses einkommensteuerfrei! Freibetrag für investierte

Mehr

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen

Mehr

Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong

Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong KONTAKT Claus Schürmann claus.schuermann@wts.com.hk +852 2528 1229 Michael Lorenz michael.lorenz@wts.com.hk +852 2528 1229 Wichtiges in

Mehr

Wie kann ein Fondssparplan verwaltet werden? Version / Datum V 1.0 / 22.09.2010

Wie kann ein Fondssparplan verwaltet werden? Version / Datum V 1.0 / 22.09.2010 Software WISO Mein Geld Thema Wie kann ein Fondssparplan verwaltet werden? Version / Datum V 1.0 / 22.09.2010 Das vorliegende Dokument gibt Ihnen Tipps, wie ein Fondssparplan mit WISO Mein Geld komfortabel

Mehr

Checkliste für die Geldanlageberatung

Checkliste für die Geldanlageberatung Checkliste für die Geldanlageberatung Bitte füllen Sie die Checkliste vor dem Termin aus. Die Beraterin / der Berater wird diese Angaben im Gespräch benötigen. Nur Sie können diese Fragen beantworten,

Mehr

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ Stand: 08/2014 Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. II. Informationen zum Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist

Mehr

Produkttrends im Jahr der Abgeltungsteuer. Invest 2008 Kristijan Tomic, Sparkassen Broker

Produkttrends im Jahr der Abgeltungsteuer. Invest 2008 Kristijan Tomic, Sparkassen Broker Produkttrends im Jahr der Abgeltungsteuer Invest 2008 Kristijan Tomic, Sparkassen Broker Der Sparkassen Broker Online Broker der Über 160.000 Kunden Kundenvermögen: ca. 4 Mrd. Euro www.sbroker.de Seite

Mehr

Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten

Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten www.mumorex.ch 08.03.2015 1 Eigenschaften Erwartung Preis Long Calls Long Puts Kombination mit Aktien Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten www.mumorex.ch 08.03.2015 2 www.mumorex.ch 08.03.2015

Mehr

Neu!!! Direktversicherung für Grenzgänger Neu!!!

Neu!!! Direktversicherung für Grenzgänger Neu!!! Egon Traub Beispielhafte Darstellung von einem Monatsbeitrag von 10 oder 37 (=Maximalbetrag) und einem Jahresbeitrag von 1.00 oder 4.44 (=Maximalbetrag) 30 Monatsbeitrag 37 (Maximalbetrag) 10 Monatsbeitrag

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV

TECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV MICROSOFT DYNAMICS NAV Inhaltsverzeichnis TECHNISCHE INFORMATION: Einleitung... 3 LESSOR LOHN/GEHALT Beschreibung... 3 Prüfung der Ausgleichszeilen... 9 Zurücksetzen der Ausgleichsroutine... 12 Vorgehensweise

Mehr

Besteuerung von Wertpapieren

Besteuerung von Wertpapieren Besteuerung von Wertpapieren (Regelung für österreichische Privatanleger) Infoblatt, Stand 1. Jänner 2016 Vermögenszuwachssteuer 1. Wie sieht die Vermögenszuwachssteuer aus? Die Vermögenszuwachssteuer

Mehr

Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds

Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds Deutsche StiftungsAkademie Expertenworkshop: Vermögensanlage für Stiftungen 30. September 2005 Wissenschaftszentrum Bonn Pöllath + Partner 1 Dr. Andreas Richter,

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden. A: Allgemeines 1. Was bedeutet die öffentliche Börsennotierung von ForFarmers für mich als Inhaber von Zertifikaten, Beteiligungskonto und/oder Futtereinheiten? Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aktien von

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

VERMÖGENSBERICHT. Sehr geehrter Herr Mustermann!

VERMÖGENSBERICHT. Sehr geehrter Herr Mustermann! SBERICHT Sehr geehrter Herr Mustermann! Die folgende Vermögensanalyse stellt Ihre heutiges Geld- und Wertpapiervermögen im Detail dar. In einer tiefer gehenden Analyse zeigen wir auch Abweichungen von

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

Bedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner

Bedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner 1 Eingaben Zelle C2 Auszahlungsbetrag Hier muss der erste Auszahlungsbetrag eingegeben werden. Weitere Auszahlungen siehe Weiter unten. Zelle C3 Zeitpunkt der Auszahlung Datum der ersten Auszahlung Zelle

Mehr

Betreuung von Unternehmervermögen. März 2013. F r a n k f u r t S c h o o l. d e

Betreuung von Unternehmervermögen. März 2013. F r a n k f u r t S c h o o l. d e Betreuung von Unternehmervermögen März 2013 F r a n k f u r t S c h o o l. d e Agenda 1.) Betreuung von Unternehmervermögen und Vermögensnachfolge 2.) Ertragsbesteuerung von Unternehmervermögen 3.) Finanzprodukte

Mehr

Besteuerung der 1., 2. und 3. Säule Luzern

Besteuerung der 1., 2. und 3. Säule Luzern Prämienabzüge 1. Säule Beiträge der 1. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 2. Säule Beiträge der 2. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. Von den Einkünften

Mehr