Besteuerung von Wertpapieren
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- Kerstin Maus
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1 Besteuerung von Wertpapieren 1
2 Reinhard Magg, MBA, MA 0664 / Markus Harrer markus.harrer@dieplattform.at 0664 / Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 2
3 27 EStG KEStist eine Erhebungsform der Einkommensteuer mit Steuersatz 25 %. Abgeltungssteuer = Erträge sind mit Abfuhr der KESt endbesteuert. Endbesteuert = Einkünfte werden keiner weiteren Besteuerung unterzogen und es besteht keine Veranlagungspflicht. Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 3
4 Einkünfte aus der Überlassung von Kapital: Zinsen Gewinnanteile aus Aktien (Dividenden) und GmbH Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge Investmentfonds Immobilieninvestmentfonds Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen Kursgewinnsteuer Einkünfte aus Derivaten Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 4
5 Besteuerung von Investmentfonds Kursgewinnsteuer Verlustausgleich Sondersituation Auslandsdepots Depotübertrag KESt-Optimierung Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 5
6 Ausschüttende InvF Thesaurierende InvF Inländische InvF Ausländische InvF Nicht-Meldefonds (Schwarze InvF) Ordentliche Erträge + Substanzgewinne Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 6
7 25 % KEStauf gesamte Ausschüttung Ordentliche Erträge Substansgewinne seit zur Gänze steuerpflichtig gegebenfalls höhere Besteuerung als bei thesaurierenden InvF Abfuhr durch inländische Depotbank Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 7
8 Laufende Besteuerung von ausschüttungsgleiche Erträgen Ordentliche Erträge 25 % KESt Substanzgewinne seit % KESt auf 60 % sämtlicher Kursgewinne Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 8
9 Ausschüttung der KESt Teilthesaurierende InvF Abfuhr durch inländische Depotbank Vollthesaurierende InvF kein KESt-Abzug Spezial- und Großanlegerfonds Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 9
10 Meldefonds Steuernachweis durch steuerlichen Vertreter Abfuhr durch inländische Depotbank Belastung am Depotverrechnungskonto Anpassung der Anschaffungskosten durch Depotbank keine Doppelbesteuerung!! Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 10
11 Kein Steuernachweis durch steuerlichen Vertreter Annahme ausschüttungsgleicher Ertrag 90 % der Differenz zwischen dem ersten und letzten Rücknahmepreis im Kalenderjahr mind. 10 % des letzten Rücknahmepreises im Kalenderjahr Möglichkeit des Selbstnachweises Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 11
12 Besteuerung von Investmentfonds Kursgewinnsteuer Verlustausgleich Sondersituation Auslandsdepots Depotübertrag KESt-Optimierung Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 12
13 Einführung mit Budgetbegleitgesetz 2011 bis 2014 (Abgabenänderungsgesetz). 27 EStG Substanzgewinne sind immer steuerpflichtig und werden mit 25 % KEStbesteuert. Die Kursgewinnsteuer wird im Inland direkt von der depotführenden Stelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Kursgewinnsteuer wird seit abgeführt. Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 13
14 Altbestand Vor entgeltlich erworbene Anteile an InvF, Aktien und Immo-InvF Vor entgeltlich erworbene Anleihen, Zertifikate und Derivate keine KESt auf realisierte Wertsteigerungen KESt auf Überlassung von Kapital Neubestand Ab entgeltlich erworbene Anteile an InvF, Aktien und Immo-InvF Ab entgeltlich erworbene Anleihen, Zertifikate und Derivate KESt auf realisierte Wertsteigerungen KESt auf Überlassung von Kapital Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 14
15 Privatvermögen natürlicher Personen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen 25 % KESt, Endbesteuerungswirkung Verlustausgleichsoption durch Bank (Einzeldepots) Regelbesteuerungsoption Anschaffungskosten ohne Anschaffungsnebenkosten Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 15
16 Betriebsvermögen natürlicher Personen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen 25 % KESt, Endbesteuerungswirkung Verlustausgleichsoption durch Veranlagung 50 % Verlustvortrag Regelbesteuerungsoption Anschaffungskosten inkl. Anschaffungsnebenkosten Deklarieren als Betriebsvermögen Erklärung Betriebsvermögen/Privatvermögen Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 16
17 Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 17
18 Keine Unterscheidung zwischen Privat/Betriebsvermögen Möglichkeit der Veranlagung Die Kursgewinnsteuer wird seit berechnet. Anschaffungswert Veräußerungswert = steuerpflichtiger Kursgewinn * 25 % KESt Der steuerliche Anschaffungswert ist die Basis für die KESt-Berechnung durch die Depotbank Steuerliche Anschaffungskosten * Stück = steuerlicher Anschaffungswert Spesen oder Ausgabeaufschläge werden nicht berücksichtigt gleitender Durchschnittspreis gemeiner Wert Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 18
19 Für Käufe ab wird der jeweilige NAV herangezogen. Die Anschaffungskosten für in- und ausländische Aktien und Investmentfonds, die ab entgeltlich erworben wurden, wurden einmal zum mit dem gemeinen Wert pauschal ermittelt. gemeine Wert = aktuellster per zur Verfügung gestellter Kurs InvF: Die Anschaffungskosten werden um einen eventuellen ausschüttungsgleichen Ertrag erhöht, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 19
20 Es gilt NICHT First In First Out. Wird dasselbe Wertpapier zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Kursen erworben, werden die Anschaffungswerte addiert und durch die Gesamtstückzahl des erworbenen Wertpapiers dividiert. Der so ermittelte gleitende Durchschnittspreis bildet die Anschaffungskosten für den Gesamtbestand des Wertpapiers. Die am pauschal ermittelten Anschaffungskosten (gemeine Wert) werden beim Durchschnittsverfahren ebenfalls herangezogen. Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 20
21 Kauf Stück Kurs Anschaffungswert Stk. 100,-- EUR 1.000,-- EUR Stk. 150,-- EUR 1.500,-- EUR 20 Stk ,-- EUR Summierter Anschaffungswert Stück = neue steuerliche Anschaffungskosten (=gleitender Durchschnittspreis) 2500,-- EUR 20 Stk. = 125,--EUR Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 21
22 KEST = steuerpflichtiger Kursgewinn x 25 % 375,--EUR = 1.500,--EUR x 25 % steuerlicher Kursgewinn = steuerlicher Veräußerungswert - steuerlicher Anschaffungswert 1.500,--EUR = 4.000,--EUR ,--EUR steuerlicher Anschaffungswert = Anschaffungskosten (=gleitender Durchschnittspreis) x Stück 2.500,--EUR = 125,--EUR x 20 Stück Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 22
23 Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 23
24 Besteuerung von Investmentfonds Kursgewinnsteuer Verlustausgleich Sondersituation Auslandsdepots Depotübertrag KESt-Optimierung Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 24
25 Automatischer Verlustausgleich durch die Plattform seit Ausschließlich Verluste Neubestand Ausschließlich Einzeldepots (ein Depotinhaber) + Privatvermögen Sämtliche Depots des Steuerpflichtigen bei einer depotführenden Stelle Verlustausgleich mit Dividenden aus Aktien-Alt- und Neubestand Zinsen aus Anleihen-Neubestand (und Zertifikate) Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge aus InvF-Neubestand Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 25
26 Verlustverrechnungstechnik Verrechnung zunächst negativer Einkünfte mit späteren positiven Einkünften KESt-Gutschrift am Verrechnungskonto Verrechnung zunächst positiver Einkünfte mit späteren negativen Einkünften KESt-Gutschrift am Verrechnungskonto Maximale KESt-Gutschrift in Höhe der bezahlten KESt. Verlustausgleich durch Veranlagung Gemeinschaftsdepots (Und-/Oder- Depots) Kein Verlustvortrag Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 26
27 Betriebsvermögen natürlicher Personen Grundsätzlich gleich wie Privatvermögen Verlustausgleich durch nur über Veranlagung möglich Verlustausgleich im Betriebsvermögen 100 % mit Substanzgewinnen aus Kapitalvermögen 50 % mit übrigen betrieblichen Einkünften 50 % mit anderen Einkünften 50 % Verlustvortrag Empfehlung: Wenden Sie sich an einen Steuerberater! Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 27
28 Automatischer Verlustgleich für Ausschließlich Privatvermögen Ausschließlich Einzeldepots Gemeinschaftsdepot + Betriebsvermögen über Veranlagung Eine eventuelle KESt-Gutschrift wurde am Depotverrechnungskonto gebucht Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 28
29 Besteuerung von Investmentfonds Kursgewinnsteuer Verlustausgleich Sondersituation Auslandsdepots Depotübertrag KESt-Optimierung Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 29
30 Die Diskussion rund ums Bankgeheimnis Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 30
31 Aktuelles Thema Luxemburg Informationsaustausch über Namen und Ertrag Kunden werden direkt vom heimischen Finanzamt verständigt (Beispiel DWS) Es ist höchste Zeit Kapitalvermögen HEIM zu holen! Ab wann ist es zu spät? siehe Schweiz mit rückwirkender Wirkung Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 31
32 Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 32
33 Besteuerung von Investmentfonds Kursgewinnsteuer Verlustausgleich Sondersituation Auslandsdepots Depotübertrag KESt-Optimierung Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 33
34 Eigenübertrag Entsprechendes Kreuz für die Entbindung vom Bankgeheimnis zur Übermittlung der Anschaffungsdaten setzten Fremdübertrag Depotinhaber Empfängerdepot Depotinhaber Ausgangsdepot Auch bei Depotinhaberänderungen Entsprechendes Kreuz für die Entbindung vom Bankgeheimnis zur Übermittlung der Anschaffungsdaten und Nachweis des unentgeltlichen Übertrags setzen. Schenkung, Erbschaft/Beschluss und Offenlegung Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 34
35 Das Depotübertragungsformular ist wie beim Depotübertrag im Inland auszufüllen. Anschaffungskosten können bei der Depotbank wie folgt nachgewiesen werden: Jahresdepotauszug der Auftraggeberdepotbank zum Stichtag Transaktionsübersicht der Auftraggeberdepotbank vom bis zum Tag der Auslieferung. Es können ausschließlich Unterlagen der Auftraggeberdepotbank verwendet werden. Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 35
36 Betrifft inländische und ausländische Depotüberträge Pauschale Ermittlung der Anschaffungskosten anhand des abgeleiteten gemeinen Wertes zum Zeitpunkt des Übertrags (0,5 % p.m. bis ) KESt-Abzug bei Verkauf von Neubestand hat KEINE Endbesteuerungswirkung. Erträge sind in die Veranlagung aufzunehmen. KEIN automatischer Verlustausgleich durch die Depotbank. Anschaffungskosten werden NICHT bei der Ermittlung des gleitenden Durchschnittspreises berücksichtigt. Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 36
37 Besteuerung von Investmentfonds Kursgewinnsteuer Verlustausgleich Sondersituation Auslandsdepots Depotübertrag KESt KESt-Optimierung Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 37
38 Kursgewinnsteuer = Kursgewinn Ansatz gemeiner Wert zum Nachweis der tatsächlichen Anschaffungskosten im Rahmen der Veranlagung Tilgungsträger Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 38
39 Als Tilgungsträger bezeichnet man alle Formen von Kapitalanlagen, die zur Tilgung eines endfälligen Kredites angespart werden. Investmentfonds, Aktien, Zertifikate (und Versicherungen) Tilgungsträger unterliegen nicht der Wertpapier- KESt, wenn Abschluss vor Erstellung eines Tilgungsplans Mittelverwendung des Kredites: Anschaffung, Errichtung und Sanierung für Wohnraum Höhe des Kredites darf EUR ,--nicht übersteigen Veranlagung in der Einkommensteuererklärung Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 39
40 Wohnbauanleihen sind über Plattform zukünftig möglich Kunden, deren Geschäftsjahr nach dem endet, dürfen gewinnmindernd für das Gesamtgeschäftsjahr nur mehr in Wohnbauanleihen investieren!!! Kunden, deren Geschäftsjahr bis spätestens enden, dürfen auch noch in Fonds gewinnmindernd investieren. Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 40
41 SWK-Spezial: Besteuerung von Kapitalvermögen nach dem KESt-Erlass Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 41
42 Reinhard Magg, MBA, MA 0664 / Markus Harrer markus.harrer@dieplattform.at 0664 / Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 42
43 Alle Angaben in dieser Unterlage, die sich ausschließlich an Berater richtet, dienen nur der Information, enthalten keinerlei Real oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen. Jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen. Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren 43
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