Verlustausgleichs- und Regelbesteuerungsoption

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1 s- und Regelbesteuerungsoption Edeltraud Lachmayer (BMF) Symposium KESt-neu Wien, Juridicum Bisherige Rechtslage Unterschiedliche relative sverbote - bei 30 EStG auf Spekulationsgeschäfte eingeschränkt - bei 31 EStG auf Gewinne aus solchen Beteiligungen eingeschränkt - Wartetastenregelung bei stiller Gesellschaft - Keine Verrechnung zwischen Früchten und Substanz - Kein Verlustvortrag 1

2 Neuregelung BBG 2011 Aufgabe der Unterscheidung zwischen Früchten und Substanz schlägt auch auf durch Durch Erweiterung der Steuerpflicht auf Substanzgewinne war auch Ausweitung des s geboten Aus systematischen Gründen bleibt allerdings weiterhin eingeschränkt Beschränkungen auf horizontaler und vertikaler Ebene Horizontaler Einführung eines Schedulensystems 1. Schedule 2. Schedule 3. Schedule 4. Schedule Zinsen aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei KI, Zuwendungen von Privatstiftungen Substanz und Früchte aus Kapitalanlagen, mit 25% Steuersatz Wartetastenregelung bei stiller Gesellschaft bleibt bestehen Substanz und Früchte aus Kapitalanlagen, mit Tarifsteuersatz 2

3 Beispiel horizontaler Beispiel 1: Ein Steuerpflichtiger bezieht 2012 folgende Kapitalerträge: - Zuwendungen aus einer Privatstiftung in Höhe von Euro. - Zinserträge in Höhe von Euro - Dividenden in Höhe von 500 Euro. - Veräußerungsgewinn aus Aktien in Höhe von Euro - Verluste aus der Veräußerung von Derivaten in Höhe von Euro Ausgleichsfähig sind - Verluste aus Derivaten (3.000 Euro) mit - den Einkünften aus Dividenden (500 Euro) und - dem Substanzgewinn aus der Aktienveräußerung (2.000) Euro. Verbleibender Verlust 500 Euro. Dieser ist weder mit den Zinseinkünften noch mit der Zuwendung aus der Privatstiftung ausgleichsfähig. Beispiel horizontaler Beispiel 2: Ein Steuerpflichtiger erhält im Jahr 2013: - Zinszahlungen aus einem Privatdarlehen in Höhe von 300 Euro - Dividenden in Höhe von 500 Euro - Zinseinkünfte, die der Endbesteuerung unterliegen, in Höhe von 200 Euro. - aus einem Private Placement einen Verlust in Höhe von 400 Euro - aus der Veräußerung von Aktien einen Verlust in Höhe von 300 Euro. Ausgleichsfähig sind: - Die Einkünfte aus dem Privatdarlehen (300 Euro) mit - dem Verlust aus dem Private Placement (400 Euro) Verbleibender Verlust in Höhe von 100 Euro ist weder ausgleichsfähig noch vortragsfähig. Der Verlust aus der Aktienveräußerung (300 Euro) kann mit den Dividenden (500 Euro) verrechnet werden. Verbleibende positive Kapitaleinkünfte sind mit 25% zu versteuern. 3

4 Vertikaler, Verlustvortrag Ein vertikaler zwischen Verlusten aus Kapitalvermögen und sonstigen Einkünften ist nicht zulässig Das gilt auch, wenn von der Regelbesteuerungsoption Gebrauch gemacht wird Ein vertikaler zwischen Verlusten aus anderen Einkünften mit Gewinnen aus Kapitaleinkommen ist zulässig, wenn von der Regelbesteuerungsoption Gebrauch gemacht wird Kein Verlustvortrag zulässig Beispiel vertikaler Ein Steuerpflichtiger erzielt im Jahr einen Verlust aus der Veräußerung von Aktien in Höhe von Euro - Dividenden in Höhe von 300 Euro - Zinseinkünfte in Höhe von 500 Euro. - Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit in Höhe von Euro - Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von Euro. In den Einkünften aus selbständiger Arbeit sind auch mit dem Steuersatz von 25% besteuerte Kapitalerträge in Höhe von 500 Euro enthalten. Ausgleichsfähig sind: - Die Veräußerungsverluste aus Aktien (1.000 Euro) mit den Dividenden (300 Euro). Der verbleibende Verlust in Höhe von 700 Euro ist innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht weiter ausgleichsfähig. Der Verlust kann weder mit den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit noch mit jenen aus selbständiger Arbeit verrechnet werden. Auch ein Ausgleich mit den betrieblichen Kapitalerträgen in Höhe von 500 Euro ist nicht zulässig. 4

5 im Jahr 2011 Im Jahr 2011 gibt es einen geteilten szeitraum Bis 30. September 2011 ist noch die alte Rechtslage anwendbar, insb. sbeschränkungen von 30 und 31 EStG Ab 1. Oktober gilt die neue Rechtslage für alle Anschaffungen ab Keine Verlustverrechnung zwischen diesen beiden Zeiträumen möglich Über 2011 hinaus keine Verrechnung zwischen Neubeteiligungen mit Substanzwertänderungen aus Altbeteiligungen möglich Verrechnung zwischen Früchten aus Altbeteiligungen und Substanzverlusten aus Neubeteiligungen aber möglich soption Verluste können nur in der Veranlagung ausgeglichen werden Keine Verrechnung durch Banken über Depots möglich Bei soption bleibt Sondersteuersatz von 25% aufrecht Kapitaleinkünfte verbleiben auch in Veranlagung in eigener Schedule Keine Offenlegung sämtlicher Kapitaleinkünfte notwendig Ausländische Quellensteuern gehen aufgrund des Anrechnungshöchstbetrags verloren 5

6 Regelbesteuerungsoption Regelbesteuerungsoption und soption können getrennt von einander ausgeübt werden Bei Regelbesteuerungsoption wird nach Tarifsteuersatz veranlagt, Verzicht auf Endbesteuerung Offenlegung sämtlicher Kapitaleinkünfte für Regelbesteuerungsoption notwendig Betrifft auch betriebliche Kapitalerträge und Substanzgewinne Keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Rahmen der Regelbesteuerungsoption Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 6

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