Überblick über die KEST neu: Grundsatzfragen
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- Renate Hochberg
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1 Überblick über die KEST neu: Grundsatzfragen Mag. Christoph Schlager Universität Wien, 18. Mai KESt neu - Überblick Grundtatbestände 27 - Erweiterung auf Substanz und Derivate - Fremdwährungen? - Zweifelsfragen bei Derivaten Steuersatz und Erhebung - Geänderte Regelungstechnik - Wo KESt, da Endbesteuerung (Ausnahme betr. Bereich) Behandlung von Stückzinsen - keine KESt-GS mehr, - Stückzinsen sind Teil der AK bzw. des Veräußerungserlöses Inkrafttreten 2 1
2 Grundtatbestände Behandlung von Fremdwährungen+Derivaten Besteuerung Kapitalvermögen - bisher Trennung Früchte - Substanz Früchte (Zinsen, Dividenden) Wertpapier Substanz (Veräußerung) Einkünfte aus Kapitalvermögen KESt-Abzug, 25% Besteuerung bei Spekulationsgeschäft (Jahresfrist) mit Normaltarif oder bei 1%-Beteiligung mit Hälftesteuersatz 4 2
3 Besteuerung Kapitalvermögen - neu KEINE Trennung Früchte Substanz Früchte (Zinsen, Dividenden) Wertpapier Substanz (Veräußerung) Einkünfte aus Kapitalvermögen, unabhängig von Behaltedauer und Beteiligungshöhe ( Vermögenszuwachssteuer, Kursgewinnsteuer ) KESt-Abzug, 25% 5 KESt neu - Grundtatbestände Einkünfte aus der Überlassung von Kapital zb Dividenden, Zinsen aus Sparbüchern und Anleihen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen zb Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, GmbH-Anteilen und Forderungswertpapieren Einkünfte aus Derivaten zb Differenzausgleich und Stillhalterprämie bei Optionen, Gewinne aus der Veräußerung von Derivaten 3
4 Einkünfte aus der Überlassung von Kapital ( 27 Abs. 2) keine großen inhaltlichen Änderungen Aufbau - Z 1: Dividenden, GmbH-Ausschüttungen, Substanzgenussrechte, Partizipationskapital - Z 2: Zinsen aus Kapitalforderungen aller Art, ausgenommen Stückzinsen! - Z 3: Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen - Z 4: Stille Gesellschaft in Abs. 5 weitere Tatbestände - weitere Vorteile, übernommene KESt - Versicherungen (15 J!) - Ausgleichszahlungen und Leihegebühren - noch nicht abgereifte Kapitalerträge - Zuwendungen von PS AbgÄG Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen ( 27 Abs. 3) Einkünfte aus der - Veräußerung - Einlösung - sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern, die zu Einkünften im Sinne des Abs. 2 führen - unabhängig von Behaltedauer und Beteiligungshöhe in Abs. 6 weitere Tatbestände - Depotentnahme - Wegzug - Veräußerung von Dividenden- und Zinsscheinen - Zufluss von Stückzinsen anlässlich der Veräußerung des dazugehörigen Wirtschafsgutes AK im außerbetrieblichen Bereich OHNE ANK 8 4
5 Einkünfte aus Derivaten ( 27 Abs. 4) Einkünfte aus - Differenzausgleich - Stillhalterprämie - Veräußerung - sonstige Abwicklung - zb Glattstellen bei Optionen bei - Termingeschäften - zb Optionen, Futures, Swaps - sonstigen derivaten Finanzinstrumenten - Zertifikate aller Art - nicht Überlassung von Kapital Ausüben von Option nicht steuerpflichtig - führt zu niedrigeren AK 9 Fremdwährungen (I) VwGH zu Fremdwährungsverbindlichkeit: Konvertierung in wechselkurslabile Währung kein endgültiger Vermögenszugang Wirtschaftsgut Fremdwährungsverbindlichkeit bleibt erhalten Daraus ergibt sich: Konvertierung Fremdwährungsguthaben in Euro/wechselkursstabile Währung zb Übertragung Dollarguthaben auf Eurokonto Auszahlung Fremdwährungsguthaben zb Auszahlung Dollarguthaben in physische Dollar 5
6 Fremdwährungen (II) Umwechseln von Bargeld in Euro bzw. wechselkursstabile Währung Tausch, 30 zb Dollar wird in Euro umgewechselt Anschaffung WP aus Fremdwährungsguthaben WP ist mit Euro-AK anzusetzen zb Kauf einer Dollaranleihe vom Dollarguthaben Verkauf WP gegen Fremdwährung Verkaufserlös in Euro zu bewerten zb Verkauf einer Dollaranleihe gegen Dollar Konvertierung Fremdwährungsverbindlichkeit in Euro/wechselkursstabile Währung zb Konvertierung CHF-Darlehen in Euro-Darlehen Zweifelsfragen bei Derivaten Besteuerungszeitpunkt bei Stillhalterprämie - 27a Abs. 3 Z 3 lit. b - spricht für Abwarten, was rauskommt - soll aber nur sicherstellen, dass geleisteter Differenzausgleich berücksichtigt wird - daher Besteuerung bei Zufluss - Im selben Jahr Korrektur über 240 Abs. 1 BAO möglich - später über Veranlagung bzw. 240 Abs. 3 BAO Steuerpflicht privater Zinssicherungsinstrumente - zb Zins-Swap bei Darlehen zur Errichtung eines Eigenheims - Gesetz enthält keine ausdrückliche Einschränkung - Lt. Materialien ist bloße Lieferung des Underlyings nicht steuerpflichtig, Zins-Swap izm Anleihe aber schon - Austausch/Begrenzung der Zinszahlungen nicht steuerpflichtig, Veräußerung bzw. Glattstellen des Derivats schon Umfang der Abzugspflicht? 6
7 Steuersatz und Erhebung Steuersatz und Erhebung (I) immer 25% ( 27a Abs. 1) - Ausnahmen ( 27a Abs. 2) - Privatdarlehen und nicht verbriefte Privatforderungen - Nicht öffentlich begebene ForderungsWP und Immofonds-Anteile - stille Gesellschaft - Diskontbeträge Wechsel und Anweisungen - Ausgleichszahlungen und Leihegebühren, wenn Entleiher bzw. Pensionsgeber kein Kreditinstitut - Unterschiedsbeträge und Wertsteigerungen bei Versicherungen Regelbesteuerungsoption ( 27a Abs. 5) - führt zu Besteuerung mit Durchschnittsteuersatz ( 37 Abs. 4 entfällt gänzlich!) - Verlustausgleich dadurch nicht erweitert 14 7
8 Steuersatz und Erhebung (II) Abzugspflicht ( 93) - 27 Abs. 2: inländische auszahlende Stelle - oder inländischer Schuldner bei Dividenden, Zuwendungen von PS, Zinsen aus Bankeinlagen - 27 Abs. 3 und 4: inländische depotführende Stelle, die Realisierung abwickelt - oder inländische auszahlende Stelle, wenn depotführende Stelle Konzernunternehmen oder BS der auszahlenden Stelle ist und die Realisierung in Zusammenarbeit abgewickelt wird - Abzugspflicht für unverbriefte Derivate? - Nein, da keine depotführende Stelle - Abzugspflicht bei Kapitalmaßnahmen? - Nein, da hier die depotführende Stelle nicht abwickelt - Abzugspflicht für Fremdwährungsgewinne? - Bankguthaben: Nein, da keine depotführende Stelle - In Verbindung mit Wertpapier-Verkauf: Ja 15 Abzugspflicht bei Fremdwährungen (I) VwGH zu Fremdwährungsverbindlichkeit: Konvertierung in wechselkurslabile Währung kein endgültiger Vermögenszugang Wirtschaftsgut Fremdwährungsverbindlichkeit bleibt erhalten Daraus ergibt sich: Konvertierung Fremdwährungsguthaben in Euro/wechselkursstabile Währung zb Übertragung Dollarguthaben auf Eurokonto Auszahlung Fremdwährungsguthaben zb Auszahlung Dollarguthaben in physische Dollar Keine Abzugspflicht Keine Abzugspflicht 8
9 Fremdwährungen (II) Umwechseln von Bargeld in Euro bzw. wechselkursstabile Währung Tausch, 30 zb Dollar wird in Euro umgewechselt Anschaffung WP aus Fremdwährungsguthaben WP ist mit Euro-AK anzusetzen zb Kauf einer Dollaranleihe vom Dollarguthaben Verkauf WP gegen Fremdwährung Verkaufserlös in Euro zu bewerten zb Verkauf einer Dollaranleihe gegen Dollar Konvertierung Fremdwährungsverbindlichkeit in Euro/wechselkursstabile Währung zb Konvertierung CHF-Darlehen in Euro-Darlehen Keine Abzugspflicht Keine Abzugspflicht Abzugspflicht Keine Abzugspflicht Steuersatz und Erhebung (III) Abgeltungswirkung ( 97 Abs. 1) - außerbetrieblicher Bereich: immer - betrieblicher Bereich: nur für Früchte - 7 Abs. 3 Körperschaften: nie Verlustausgleichsoption ( 97 Abs. 2) - führt zu Verlustausgleich in der 25%-Schedule - nicht automatisch Regelbesteuerung - nicht nur zu Verlustausgleichszwecken (Klarstellung AbgÄG 2011) 18 9
10 Behandlung von Stückzinsen Stückzinsen derzeit A: Erwerb bei Ausgabe um 100 A: Verkauf um 106, davon 2 Stückzinsen 4 als VG zu versteuern 2 als EaKV Jänner Februar März April Mai B: Erwerb um 106, davon 2 Stückzinsen AK 104 KESt-GS 0,5 (=2*25%) Juni Juli August September Oktober B: Verkauf um 108, davon 3 Stückzinsen November 1 als VG zu versteuern 3 als EaKV (KESt 0,75) Dezember 20 10
11 Stückzinsen Abschaffung KESt-GS, AK-System A: Erwerb bei Ausgabe um 100 A: Verkauf um 106, davon 2 Stückzinsen 6 als VG zu versteuern B: Erwerb um 106, davon 2 Stückzinsen AK 106 B: Verkauf um 108, davon 3 Stückzinsen 2 als VG zu versteuern Jänner Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 21 Inkrafttreten 11
12 KESt neu Inkrafttreten I KESt neu ab Substanz: - für alle zum nach 31 zu erfassenden Beteiligungen - wenn zum Stichtag <1%, nur innerhalb Frist - Weitergeltung 31 bis Keine Abzugspflicht für Altanschaffungen - für alle nach entgeltlich erworbenen Anteile an Körperschaften - Bewertung vom gemeinen Wert abgeleitet - Weitergeltung 30 für Altanschaffungen bis für sonstiges nach dem entgeltlich erworbenes Finanzvermögen - Weitergeltung 30 für Altanschaffungen bis KESt neu Inkrafttreten II Aktien, Fondsanteile ALT Aktien, Fondsanteile NEU Weitergeltung 30 Anleihen, Derivate ALT Anleihen, Derivate NEU Weitergeltung
13 KESt neu - Inkrafttreten III Weitergeltung KESt-GS für Altanschaffungen ( 124b Z 185 lit. c) - nur Forderungswertpapiere - vor dem erworben - Fondsanteile: VO-Ermächtigung für AK-Abschlag Ausnahme für Tilgungsträger ( 124b Z 185 lit. d) - izm Anschaffung eines Eigenheimes ( 18) - Kredite bis Euro - im Rahmen der Veranlagung - personen-, kredit-, objektbezogen? Anwendung des 25%-Satzes für betrieblich gehaltenes Altvermögen ( 124b Z 192) Einbezug von Alt-Indexzertifikaten (Z 85) 25 13
Ausnahme: 7 Abs. 3 Körperschaften (zb Kapges) außer Ermächtigung zur Datenweitergabe Zurückbehaltungsrecht, wenn KESt nicht ersetzt
KESt neu - Überblick Grundtatbestände erweitert Einbeziehung Substanz und Derivate Verlustausgleich auf KV beschränkt Boxen innerhalb KV, kein Verlustvortrag Gleichstellung betrieblich-außerbetrieblich
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