Daten zur Verwaltungsgesellschaft Daten zum Investmentfonds Allgemeine Fondsdaten (Anteilsgattungen) Fondscharakteristik...

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1 VB Europa-Bonus-Fonds 2015 RECHENSCHAFTSBERICHT (Auflösungsbericht) RECHNUNGSJAHR 2014/2015 AUFLÖSUNG PER

2 Inhaltsverzeichnis Daten zur Verwaltungsgesellschaft... 2 Daten zum Investmentfonds... 3 Allgemeine Fondsdaten (Anteilsgattungen)... 3 Fondscharakteristik... 3 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos... 4 Umlaufende Anteile... 5 Fondsdetails der letzten 5 Rechnungsjahre... 5 Ausschüttung / Auszahlung / Wiederveranlagung... 5 Entwicklung der Märkte in der Berichtsperiode... 6 Aktivitäten in der Berichtsperiode... 6 Ertragsrechnung... 7 Vermögensaufstellung... 8 Bestätigungsvermerk... 9 Steuerliche Behandlungen Fondsbestimmungen VB Europa-Bonus-Fonds

3 Daten zur Verwaltungsgesellschaft Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Kolingasse Wien Tel (0) Fax + 43 (0) fonds-midoffice@volksbank.com Stammkapital: Gesellschafter: Geschäftsführer: EUR ,00 (zur Gänze einbezahlt) Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien Manfred STAGL Günter TOIFL Aufsichtsrat: Friedrich STROBL, MBA, Vorsitzender Mag. Hubert BEREUTER Thomas SCHANTZ Michael SANTER Betr. oec Gerhard HAMEL Staatskommissäre: Amtsdirektor Roland HAAS Amtsdirektor RR Johann WITTMANN VB Europa-Bonus-Fonds

4 Daten zum Investmentfonds Der VB Europa-Bonus-Fonds 2015 strebt als Anlageziel Kapitalzuwachs durch Outperformance gegenüber dem Direktinvestment an. Ziel des Fonds ist die Partizipation an der Wertentwicklung des EURO STOXX 50 Preisindices und darüber hinaus dem Anleger einen Bonusbetrag zu bieten. Zur Erwirtschaftung eines nachhaltig mittelfristigen Kapitalzuwachses wird die Wertentwicklung aus Derivaten erzeugt, wobei eine Bonus- Strategie verfolgt wird. Der EURO STOXX 50 notierte am Festlegungstag, den , bei 2.728,47 (Startwert). Die Barriere wurde mit 50 % des fixierten Startwertes (1.364,24) und der Bonuslevel mit 45 % (vor Kosten) über dem fixierten Startwert (3.956,28) festgelegt. Aufgrund der aktuellen Kursentwicklung kann mit dem VB Europa-Bonus-Fonds 2015 mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Seitwärtsrendite mehr erzielt werden. Allgemeine Fondsdaten: Anteilsgattungen Auflagedatum ISIN Thesaurierer (T) AT0000A0GU29 Fondscharakteristik: Fondswährung: EUR Rechnungsjahr: ) Ausschüttungs- / Auszahlungs- / Wiederveranlagungstag: ab Zugehörigkeit zu Rahmenwerk: Max. Verwaltungsgebühr des Investmentfonds: Max. Verwaltungsgebühr der enthaltenen Subfonds: Max. Garantiekosten: Fondstyp: Zielgruppe: Depotbank (Verwahrstelle): Garantiegeber: Anlageberater: Fondsmanager: Abschlussprüfer: OGAW 1,00 % p.a. % p.a. % p.a. Investmentfonds Publikumsfonds Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft 1090 Wien, Kolingasse Tel Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 1090 Wien, Porzellangasse 51 Sicherheitenstrategie Die Verwaltungsgesellschaft wird für den Fonds Geschäfte mit OTC-Derivaten, zur Absicherung von Anlagepositionen und als Teil der Anlagestrategie tätigen. Dadurch erhöht sich das Verlustrisiko bezogen auf im Fonds befindliche Vermögenswerte. OTC-Derivate werden mit der Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft abgeschlossen, die im Rahmen des 74 Abs 2 InvFG durch Sichteinlagen und/oder Geldmarktinstrumente und/oder Wertpapiere besichert werden. Für den Fonds wurde ein Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte samt dazugehörigen Besicherungsanhang mit der Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Kolingasse 14 16, 1090 Wien (= Sicherungsgeber), abgeschlossen. Als zulässige Sicherheiten für die OTC-Derivate des Fonds wurden Sichteinlagen und/oder Staatsanleihen und/oder Geldmarktinstrumente in EUR mit hoher Bonität festgelegt. Bei den Sicherheiten ist keine Wiederveranlagung in Wertpapiere und/oder Geldmarktinstrumente vorgesehen. Die entgegengenommen Barsicherheiten (= Cash Collateral) werden als Sichteinlagen bei verschiedenen Kreditinstituten angelegt. Akzeptiert der Fonds Staatsanleihen und/oder Geldmarktinstrumente als Sicherheit, kommt ein Anrechnungssatz (= Haircut) in Höhe von 85 % zur Anwendung. Besondere Hinweise im Verlauf des Rechnungsjahres: KESt-Auszahlung: Auflösungsstichtag: KESt-Auszahlung am Laufzeitende aufgrund des Laufzeitendes 1) Dem Rechnungsabschluss wurde die Preisberechnung vom zu Grunde gelegt. VB Europa-Bonus-Fonds

5 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Als Methodik zur Messung des Gesamtrisiko wird gemäß Fondsbestimmungen der relative Value-at-Risk Ansatz herangezogen. Verwendetes Referenzvermögen: Relativer Value-at-Risk: 0,01 per Rechnungsjahresende (maximal möglich: 2) Verwendetes Modell: DJ EuroStoxx50 Index Niedrigster Wert: 0,01 Durchschnittlicher Wert: 0,36 Höchster Wert: 0,96 Varianz/Kovarianz-Ansatz mit zusätzlicher Berücksichtigung nichtlinearer Risken Höhe des durchschnittlichen Leverage bei Verwendung der Value-at-Risk Berechnungsmethode: 2 (im Sinne von 200vH des Fondsvermögens; berechnet nach der Nominalwertmethode). In der Berichtsperiode hat der Fonds keine Geschäfte in OTC-Derivaten mit erweiterten Berichtspflichten gemäß "Leitlinien zu börsegehandelten Indexfonds (Exchange-Traded Funds, ETF) und anderen OGAW-Themen" i.d.g.f. getätigt. Prospekthinweis: Der veröffentlichte Prospekt sowie das Kundeninformationsdokument (KID, Wesentliche Anlegerinformation) dieses Investmentfonds stehen unter und in den Hauptanstalten und Geschäftsstellen der Volksbank Gruppe in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Wesentlichen Anlegerinformationen sind auch in englischer Sprache erhältlich. Der VB Europa-Bonus-Fonds 2015 veranlagt überwiegend in im 67 Abs 1 Z 3 bis 5 InvFG definierten Kategorien von Anlageinstrumenten, die keine Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente sind. Der EURO STOXX 50 Index und die im Indexnamen verwendeten Marken sind geistiges Eigentum der STOXX Limited, Zürich, Schweiz und/oder ihrer Lizenzgeber. Der Index wird unter einer Lizenz von STOXX verwendet. Die auf dem Index basierenden Wertpapiere sind in keiner Weise von STOXX und/oder ihren Lizenzgebern gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und weder STOXX noch ihre Lizenzgeber tragen diesbezüglich irgendwelche Haftung. Das Nettovermögen des Fonds kann aufgrund der Zusammensetzung seines Portfolios eine erhöhte Volatilität aufweisen. Die im KID angegebene SRRI-Kennzahl gemäß Risiko- und Ertragsprofil spiegelt dies mittels einer Kennzahl wider. Je höher diese Zahl ist, desto volatiler ist der gegenständliche Fonds, dh.: die Anteilswerte können auch innerhalb kurzer Zeiträume großen Schwankungen nach oben und unten ausgesetzt sein. Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld vor Laufzeitende ( ) aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen. Hinweis bezüglich verwendeter Daten: Alle Daten und Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und geprüft. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann nicht übernommen werden. Die verwendeten Quellen stufen wir als zuverlässig ein. Die verwendete Software rechnet mit mehr als den angezeigten zwei Kommastellen. Durch weitere Berechnungen mit ausgewiesenen Ergebnissen können geringfügige Abweichungen nicht ausgeschlossen werden. VB Europa-Bonus-Fonds

6 Sehr geehrte Anteilsinhaber! Die Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. legt hiermit den Bericht des VB Europa-Bonus-Fonds 2015, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf, für das Rechnungsjahr vom 1. März 2014 bis 28. Februar 2015 vor. Umlaufende Anteile: ISIN Anteile Rechnungsjahresbeginn Absätze im Rechnungsjahr Rücknahmen im Rechnungsjahr Anteile Rechnungsjahresende AT0000A0GU29 (T) Fondsdetails der letzten 5 Rechnungsjahre in EUR: Rechnungsjahr Fondsvermögen Gesamt in EUR Errechneter Wert je Anteil in EUR Thesaurierungsanteil AT0000A0GU29 Zur Thesaurierung verwendeter Betrag in EUR KESt-Auszahlung gemäß 58 Abs. 2 InvFG in EUR Wertentwicklung in % lt. OeKB-Methode 2010/ ,40 116, , / ,36 110,19 5, / ,03 129, , / ,48 140,16 + 8, /2015 1) ,98 131,71 6,06 1,71 Die Wertentwicklung seit Fondsauflage beträgt: + 6,62 % p.a. Die Wert- und Ertragsentwicklungen von Investmentfonds können nicht mit Bestimmtheit vorausgesagt werden. Performanceergebnisse der Vergangenheit (Quelle: OeKB) lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Ausgabe- und Rücknahmespesen, sowie Provisionen, Gebühren und andere Entgelte sind in der Performanceberechnung nicht berücksichtigt und können sich mindernd auf die angeführte Bruttowertentwicklung auswirken. Für die Thesaurierungsanteile werden die Erträge des Fonds thesauriert. Für das Rechnungsjahr 2014/2015 wurde per ein Betrag in Höhe der Kapitalertragsteuer von EUR 6,06 je Anteil gegen Aufruf des Kupon Nr. 5 ausgezahlt. 1) Rechnungsjahr vom 1. März 2014 bis 28. Februar 2015, Werte vor Rücklösung VB Europa-Bonus-Fonds

7 Entwicklung der Märkte in der Berichtsperiode Innerhalb der Berichtsperiode sind die Kurse an den Aktienmärkten im Durchschnitt wieder gestiegen. Zahlreiche Wirtschaftsindikatoren deuteten auf einen vorsichtigen Erholungstrend hin. Die unterstützenden Anleihekäufe in den USA ("Quantitative Easing") wurden eingestellt. Dies führte zunächst zu keiner eindeutig sichtbaren negativen Auswirkung auf den Aktienmarkt. In der Euro-Zone wurden am Ende der Berichtsperiode ebenfalls umfassende Quantitative-Easing-Käufe zur Unterstützung der Wirtschaft eingeleitet. Neue schwer einschätzbare Risiken für das Wirtschaftswachstum blieben allerdings im Zusammenhang mit den aktuellen geopolitischen Spannungen bestehen. Der Zinssatz der US-Notenbank blieb weiterhin bei 0,25 %, während der Zinssatz der EZB auf 0,05 % gesenkt wurde. Der Zinssatz der Einlage- Fazilität der EZB war nun negativ mit 0,2 %. Folgende Kursveränderungen auf Euro-Basis wurden beobachtet: Der Dow Jones Industrial Average Index verzeichnete + 37 %, der S&P 500 Index hatte ein Plus von 39,5 %. Der NASDAQ Composite Index ist um 42 % gestiegen. Der durchschnittliche Kursanstieg in Europa war bei 16% (Dow Jones Stoxx 600 Index). Besonders gut entwickelten sich die Schweiz mit + 21 % (SMI) und Holland mit durchschnittlich + 21,4 % (AEX Index). Deutschland hatte einen Anstieg von 17,6 % (DAX Index). Schweden stieg um 17,1 % (OMX 30 Index). England notierte 16 % höher (FTSE 100 Index). Frankreich verzeichnete ein Plus von 12,3 % (CAC 40 Index). Spanien stieg um 10,5 % (IBEX 35 Index). Unterdurchschnittlich war auch Italien mit nur + 9,3 % (FTSE MIB Index). In Japan verzeichnete der Nikkei 225 Index + 32,9 %. Australien stieg um 18,3 % (S&P/ASX 200 Index). Hongkong verzeichnete ein Plus von 34,1 % (Hang Seng Index). Auf Branchenebene entwickelten sich Immobilienwerte und Nahrungsmittelhersteller besonders gut. Deutlich schlechter waren im Durchschnitt Erdöl & Gas sowie Banken-Aktien. Der US-Dollar gewann 23,3 % gegen den Euro. Das Britische Pfund stieg um 13,7 %. Der Kurs des Schweizer Franken stieg ebenfalls um 13,7 %. Der japanische Yen gewann 4,9 %. Aktivitäten in der Berichtsperiode Der VB Europa-Bonus-Fonds 2015 strebt als Anlageziel Kapitalzuwachs durch Outperformance gegenüber dem Direktinvestment an. Zur Erwirtschaftung eines nachhaltig attraktiven und mittelfristigen Kapitalzuwachses wird die Wertentwicklung aus Derivaten erzeugt, wobei eine Bonus- Strategie verfolgt wird. Zum Ende dieser Berichtsperiode lief das Produkt aus. Der EURO STOXX 50 notierte am Festlegungstag, den , bei 2.728,47 (Startwert). Die Barriere wurde mit 50 % des fixierten Startwertes (1.364,24) und der Bonuslevel mit 45 % über dem fixierten Startwert (3.956,28) festgelegt. Wenn die Barriere während der Laufzeit nicht berührt wird, dann wird zu Laufzeitende der Bonuslevel erreicht. Das gesamte Auszahlungsprofil ist abzüglich Kosten zu verstehen. Die Barriere wurde während der Laufzeit nicht berührt. Dadurch erreichte der Gesamtwert der Optionen das angestrebte Bonusniveau von 145 % vor Kosten. Nach Kosten und vor KESt-Auszahlung hatte der Fonds somit über die gesamte Laufzeit einen Ertrag von 37,8 %. VB Europa-Bonus-Fonds

8 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens in der Berichtsperiode 1. Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres... EUR 140,16 KESt-Auszahlung am von EUR 6,06 entspricht 0,0460 Anteilen 1) Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres (vor Rücklösung)... EUR 131,71 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile (1,0460 x 131,71)... EUR 137,77 Nettoertrag pro Anteil... EUR 2,39 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr 1,71% 2. Fondsergebnis a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinserträge ,74 Sollzinsen ,17 Aufwendungen Verwaltungsgebühren ,85 Depotbankgebühren ,47 Systemkosten ,39 Wertpapier-Depotgebühren ,60 Kosten für Abschlussprüfung und Steuerberatung ,00 Publizitätskosten ,26 Handling Fee ( izh Barsicherheiten) , ,57 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,00 Realisiertes Kursergebnis 2) Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten ,80 Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten ,34 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,46 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,46 b) Nicht realisiertes Kursergebnis 2) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,66 Ergebnis des Rechnungsjahres 3) ,20 c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich ,46 Fondsergebnis gesamt ,66 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres ( Anteile) ,48 KESt-Auszahlung am für Thesaurierungsanteile zu je EUR 6, ,80 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ertragsausgleich ,46 Ausgaben von Anteilen ,50 Rücknahme von Anteilen , ,02 Fondsergebnis gesamt ,66 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres (0 Anteile)... 0,00 1) Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil am (Ex-Tag) EUR 131,71. 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenbegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. In der Rechnungsperiode sind die unrealisierten Gewinne von ,66 EUR auf 0,00 EUR gesunken und die unrealisierten Verluste blieben unverändert bei null. 3) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 0,00. VB Europa-Bonus-Fonds

9 Vermögensaufstellung zum Rechnungsjahrende Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Optionen, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind. Kontrahent Strike Price Laufzeit Verkäufe Währung in Kontrakten OTC-OPTIONEN KAUF- BZW. VERKAUFSOPTIONEN (LONG) MIT SPEKULATIONSZWECK CALL OPTION AUF DJ EUROSTOXX 50 (KONTRAHENT: Österreichische Volksbanken-AG) 0, EUR PUT OPTION AUF DJ EUROSTOXX 50 (KONTRAHENT: Österreichische Volksbanken-AG) 0, EUR Wien, am 19. Juni 2015 VOLKSBANK INVEST KAPITALANLAGE- GESELLSCHAFT M.B.H. Geschäftsführung Manfred Stagl Günter Toifl VB Europa-Bonus-Fonds

10 Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 28. Februar 2015 der Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh, Wien, über den von ihr verwalteten VB Europa-Bonus-Fonds 2015, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf,über das Rechnungsjahr vom 1. März 2014 bis 28. Februar 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 28. Februar 2015 über den VB Europa-Bonus-Fonds 2015, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, am 19. Juni 2015 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Bernhard Mechtler Wirtschaftsprüfer ppa Mag. Gerda Reischl Wirtschaftsprüfer VB Europa-Bonus-Fonds

11 Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1. b) bis 1. f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Thesaurierungsanteile AT0000A0GU29 EUR Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: 1) Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 24,2304 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 24,2304 Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: 0,0000 Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 6,0576 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 6,0576 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 16,1535 Die Punkte 2. c) bis 2. f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 9) b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a) angeführten Betrages ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 16,1535 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) Anstatt der im Punkt a) (mit Optionserklärung) bzw. b) (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 40,3839 Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 0,0000 Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 6,0576 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 6,0576 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. VB Europa-Bonus-Fonds

12 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) Thesaurierungsanteile AT0000A0GU29 EUR a) Zurechnungen: Ausschüttung: ordentliches Fondsergebnis: 0,0000 ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,0000 inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0000 Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %): 0,0000 sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne: 41,8945 Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge: Steuerpflichtige Substanzgewinne nach Verlustverrechnung: 0,0000 b) Abrechnungen: 7) Beteiligungserträge gemäß 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,0000 Beteiligungserträge gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG: 0,0000 Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0,0000 bereits in Vorjahren versteuerte Erträge: 0,0000 Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 ausgeschüttete Substanzgewinne: 0,0000 Ausschüttung aus der Fondssubstanz: 9) 0,0000 Verlustverrechnung (nach Saldierung a.o. Ergebnis): 1,5106 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 6,0576 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer: 7) 0,0000 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. bzw. 18 im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0000 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) In- und ausländische Kapitaleinkünfte: 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) Einkünfte gemäß 13 Abs. 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 24,2304 Steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0000 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftssteuer: 7) 0,0000 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. bzw. 18 im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0000 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinnes/Verlustes berücks ichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe b esteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. VB Europa-Bonus-Fonds

13 B. Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Investmentfonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw. im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. VB Europa-Bonus-Fonds 2015 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 1. März Februar 2015 KEST-AUSZAHLUNG: 3. März 2015 ISIN: AT0000A0GU29 mit Option ohne Option Natürliche Personen (auch OG, KG,...) mit Option ohne Option Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds nach VV 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne nach VV (60 % bzw. 100 %) 41, , , , , ,8945 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 41, , , , , , Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Erst in Folgejahren steuerpflichte Substanzgewinne (inkl. Altemissionen) 16, ,1535 0,0000 0,0000 0, ,1535 h) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) 1,5106 1,5106 1,5106 1,5106 1,5106 1, Verbleibender Ertrag 24, , , , , , Hievon endbesteuert 24, , , ,2304 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 0,0000 0, , , , ,2304 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 24, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 137,89 137,89 137,89 137,89 137,89 137,89 9. Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs.4 EStG/10 Abs. 1 KStG/ 13 Abs. 2 KStG 12) a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 VB Europa-Bonus-Fonds

14 VB Europa-Bonus-Fonds 2015 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 1. März Februar 2015 KEST-AUSZAHLUNG: 3. März 2015 ISIN: AT0000A0GU Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 13) mit Option ohne Option Natürliche Personen (auch OG, KG,...) mit Option ohne Option Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (60 %) 14) 15) 24, , , , , , Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 6,0576 6,0576 6,0576 6,0576 6,0576 6,0576 Österreichische KESt III (gesamt) 6,0576 6,0576 6,0576 6,0576 6,0576 6, Österreichische KESt II und III (gesamt) 6,0576 6,0576 6,0576 6,0576 6,0576 6, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern 19. Angaben einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang (bzw. Verlustverrechnung) neutralisiert. Privatanleger können gemäß 240 Abs. 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Weg e der Veranlagung. Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe b esteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. Dieser Betrag abzüglich der unter Pkt. 10a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Ab zugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundes ministeriums für Finanzen ( erhältlich. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I bzw. KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Pe rsonen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw r ückerstattet werden. Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). Für betriebliche Anleger bestehen zusätzlich nicht verbrauchte Altverluste in Höhe von EUR 0,00. Diese können im Rahmen der Veranlagung geltend gemacht werden bzw. sind vortragsfähig ( 198 Abs 2 Z 1 InvFG). VB Europa-Bonus-Fonds

15 Fondsbestimmungen Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds VB Europa-Bonus-Fonds 2015, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf, wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein richtlinienkonformes Sondervermögen und wird von der Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. (nachstehend Verwaltungsgesellschaft genannt) mit Sitz in Wien verwaltet. Artikel 1 Miteigentumsanteile Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle) Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, mit Sitz in Wien. Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen. Artikel 3 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte gemäß InvFG ausgewählt werden. Der Veranlagungsschwerpunkt des Investmentfonds (dh mindestens 51 vh des Fondsvermögens) liegt bei derivativen Instrumenten, deren Basiswert ein europäischer Index ist. Der Investmentfonds strebt als Anlageziel Kapitalzuwachs durch Outperformance gegenüber dem Direktinvestment an. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts für das Fondsvermögen erworben. Wertpapiere Nicht anwendbar. Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 49 vh des Fondsvermögens erworben werden. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 vh des Fondsvermögens zulässig. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Investmentfonds Nicht anwendbar. Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 100 vh des Fondsvermögens und zur Absicherung eingesetzt werden. Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Relativer Value at Risk (VaR) Der VaR-Wert wird gemäß dem 4. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV idgf ermittelt VB Europa-Bonus-Fonds

16 Der zuordenbare Risikobetrag für das Marktrisiko, ermittelt als Value-at-Risk Wert von im Investmentfonds getätigten Veranlagungen, ist auf maximal das Zweifache des Risikobetrages einer Benchmark (EURO STOXX 50 ) beschränkt (relativer VaR). Details und Erläuterungen finden sich im Prospekt. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 49 vh des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios und/oder der begründeten Annahme drohender Verluste bei derivativen Instrumenten kann der Investmentfonds den Anteil an derivativen Instrumenten unterschreiten und einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. Vorübergehend aufgenommene Kredite Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 vh des Fondsvermögens aufnehmen. Pensionsgeschäfte Pensionsgeschäfte dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang eingesetzt werden. Wertpapierleihe Wertpapierleihegeschäfte dürfen bis zu 30 vh des Fondsvermögens eingesetzt werden. Nähere Angaben betreffend den Artikel 3 finden sich im Prospekt. Artikel 4 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in EUR. Der Zeitpunkt der Berechnung des Anteilswerts fällt mit dem Berechnungszeitpunkt des Ausgabe- und Rücknahmepreises zusammen. Ausgabe und Ausgabeaufschlag Die Berechnung des Ausgabepreises bzw. die Ausgabe erfolgt börsetäglich. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 3 vh zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, aufgerundet auf die nächsten 5 Cent. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Rücknahme und Rücknahmeabschlag Die Berechnung des Rücknahmepreises bzw. die Rücknahme erfolgt börsetäglich. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert abgerundet auf die nächsten 5 Cent. Im Zuge der Abwicklung zum Laufzeitende wird kein Rücknahmeabschlag verrechnet. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen. Laufzeitenfonds: Begrenzte Dauer, Einstellung der Ausgabe von Anteilen Der Investmentfonds wird für eine begrenzte Dauer gebildet; die Laufzeit endet am Bei vorzeitiger Rücknahme vor Laufzeitende verringert sich der Rücknahmepreis zusätzlich um 1,50 vh. Diese Rücknahmegebühr wird dem Fondsvermögen gutgeschrieben. Das Kündigungsrecht der Verwaltungsgesellschaft gemäß InvFG bleibt hiervon unberührt. Die Abwicklung des Fondsvermögens erfolgt gemäß den Bestimmungen des InvFG. Das Fondsvermögen wird innerhalb 2 Wochen vor Laufzeitende abgewickelt; dabei werden die Vermögensgegenstände veräußert, die Forderungen eingezogen und die Verbindlichkeiten getilgt. Der auf den jeweiligen Anteil entfallende Erlös wird durch die Depotbank gegen Rücknahme der Anteilscheine ab verteilt. VB Europa-Bonus-Fonds

17 Artikel 5 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom bis zum 28./ Artikel 6 Anteilsgattungen und Erträgnisverwendung Für den Investmentfonds werden Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug und zwar über einen Anteil ausgegeben. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 Einkommensteuergesetz bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Artikel 7 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 1 vh des Fondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Bei Abwicklung des Investmentfonds vor Laufzeitende erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 vh des Fondsvermögens. Nähere Angaben finden sich im Prospekt. Anhang Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der geregelten Märkte größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen 1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter 1) 1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: Luxemburg: Euro MTF Luxemburg 1.3. Gemäß 67 Abs. 2 Z 2InvFG anerkannte Märkte im EWR: Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden. 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1. Bosnien Herzegovina: Sarajevo, Banja Luka 2.2. Kroatien: Zagreb Stock Exchange 2.3. Russland: Moskau (RTS Stock Exchange), Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX) 2.4. Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.5. Serbien und Montenegro: Belgrad 2.6. Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 1) Der Link kann durch die österr. Finanzmarktaufsicht (FMA) geändert werden. Den jeweils aktuellen Link finden Sie auf der Home page der FMA: Anbieter, Informationen zu Anbietern am österreichischen Finanzmarkt, Börse, Übersicht, Downloads, Verzeichnis der Geregelten Märkte. VB Europa-Bonus-Fonds

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