Satzung der Stadt Ilmenau über die Gebühren für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren (FFw) (Feuerwehrgebührensatzung)

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1 Satzung der Stadt Ilmenau über die Gebühren für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren (FFw) (Feuerwehrgebührensatzung) vom Auf Grund 38 Absatz 3 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThBKG) vom und 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom hat der Stadtrat der Stadt Ilmenau in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Gebührentatbestand 1. Für Einsatzmaßnahmen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ilmenau können nach Maßgabe dieser Gebührensatzung in Verbindung mit dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis zum Ersatz der durch den Einsatz entstandenen Kosten Gebühren erhoben werden. 2. Es werden nur die tatsächlich eingesetzten Fahrzeuge, Geräte und Mannschaften in Rechnung gestellt. 3. Die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahrt erfolgt unentgeltlich. I. Kostenersatz kann verlangt werden vom: 2 Kostenersatz 1. Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat; 2. Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist; 3. Unternehmen, wenn die Kosten der Abwehr von Gefahren nach 1 Abs. 1 ThBKG dienten, die bei Betriebsstörungen und Unglücksfällen für Menschen oder Sachen in der Umgebung entstehen können; 4. Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb einer Ölfeuerungs- oder Öltankanlage entstanden ist, soweit es sich nicht um Brände handelt; 5. von demjenigen, der wider besseres Wissen oder in grobfahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert; 1

2 6. von demjenigen, der in Fällen weiterer Hilfeleistungen die Feuerwehr (Personal, Fahrzeug, Gerät) anfordert und wo eine Leistung der FFw erfolgt. 3 Maßstab und Sätze der Gebührenschuld I. Maßstab und Satz der Gebührenschuld ergeben sich im einzelnen aus dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis (Anhang) zu dieser Satzung. Das Gebührenverzeichnis kann durch die Verwaltung der Stadt Ilmenau einmal jährlich der aktuellen Preisentwicklung angepaßt werden. II. Bei der Festsetzung der Gebühr wird für Personen sowie für Fahrzeuge und Geräte die erste angefangene Stunde voll berechnet. Dauert die Inanspruchnahme länger als 1 Stunde, wird bei folgenden neu angefangenen Stunden berechnet. bis zu 15 Minuten, keine Vergütung über 15 Minuten, die Hälfte des Stundensatzes und über 30 Minuten, der volle Stundensatz III. Die Anzahl des einzusetzenden Personals sowie die Auswahl der Fahrzeuge und Geräte liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Einsatzleiters oder eines sonstigen zuständigen Dienstgrades. IV. Für den Einsatz nach jeweils 4 Stunden sind die Kosten für eine dem eingesetzten Feuerwehrangehörigen verabreichte Erfrischung und Stärkung in Höhe von 10,- DM zu erstatten. 4 Entstehung der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht mit dem Beginn des Einsatzes. 5 Fälligkeit der Gebührenschuld Die zu zahlende Gebührenschuld wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Die Gebührenschuld wird fällig mit der Zustellung des Gebührenbescheides. 6 Härtefälle Unabhängig von der Möglichkeit, eine Gebührenschuld zu stunden, niederzuschlagen oder zu erlassen, kann bei Einsätzen der Feuerwehr in besonderen Härtefällen von der Erhebung einer Gebühr abgesehen oder eine Gebühr ermäßigt bzw. erlassen werden. 2

3 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Ilmenau über Gebühren für den Einsatz der FFw vom außer Kraft. Stadt Ilmenau G.-M. Seeber Ilmenau, Oberbürgermeister Hinweis auf Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieser Satzung ( 21 Absatz 4 Thüringer Kommunalordnung): Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-vorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 3

4 Gebührenverzeichnis zur Satzung über Gebühren für den Einsatz der FFw der Stadt Ilmenau 1. Gebühr für Personaleinsatz Bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen je FW-angeh. je Std. 20,00 DM Im Brandsicherheitsdienst je FW-angeh. je Std. 15,00 DM 2. Gebühr für Einsatz von Fahrzeugen TLF 24/50 - Tanklöschfahrzeug je Std. 100,00 DM DLK 23/12 - Drehleiter je Stdt. 100,00 DM TLF 16 - Tanklöschfahrzeug je Stdt. 50,00 DM LF 16/TS 2 - Löschgruppenfahrzeug je Std. 50,00 DM LF 8/6 - Löschgruppenfahrzeug je Std. 50,00 DM TSF - Tragkraftfahrzeug je Std. 50,00 DM MTW - Mannschaftstransportwagen (B 1000) je Std. 50,00 DM FLW - Flutlichtwagen je Std. 50,00 DM RW 1 - Rüstwagen (Techn. Hilfeleistung) je Std. 100,00 DM GWG 1 - Gerätewagen Gefahrengut I je Std. 100,00 DM ELW 1 - Einsatzleitwagen je Std. 50,00 DM GW/M - Gerätewagen, Mehrzweck je Std. 50,00 DM Fahrkilometer für jedes einzelne Fahrzeug je km 1,80 DM 3. Gebühr für den Einsatz von Geräten CO 2 - Vier-Flaschengerät je Std. 40,00 DM Löschpulveranhänger je Std. 40,00 DM Schaummittelanhänger je Std. 40,00 DM Motorkettensäge je Std. 15,00 DM Stromaggregat 1,5 KVA je Std. 15,00 DM Stromaggregat 5,0 KVA je Std. 30,00 DM Be- und Entlüftungsgerät je Std. 20,00 DM Trennschleifer je Stdt. 15,00 DM Brennschneidgerät je Std. 22,50 DM Handscheinwerfer je Std. 2,50 DM Ölsperren je 5 m 20,00 DM Ölauffangbehälter 1000 bis 3000 l je Tag 22,50 DM sonstige Geräte, z.b. Hebekissen je Std. 10,00 DM B,C,D-Schlauch je Tag 15,00 DM Strahlrohre je Tag 10,00 DM Verteiler je Tag 10,00 DM Übergangsstück je Tag 10,00 DM Standrohre je Tag 10,00 DM Schlüssel je Tag 10,00 DM Saugschläuche je Tag 10,00 DM Rettungsleine je Tag 10,00 DM Handlampen je Tag 10,00 DM Kübelspritze je Tag 10,00 DM Steckleiter 4-teilig je Tag 30,00 DM Schiebeleiter 3-teilig je Tag 30,00 DM 4

5 4. Gebühr für Wasserstrahlpumpen, Spezialpumpen,Tauchpumpen u.ä. Wasserstrahlpumpe, Spezialpumpe je Std. 10,00 DM Tauchpumpe je Std. 10,00 DM Ölstaubsauer je Std. 25,00 DM Tragkraftspritze je Std. 25,00 DM 5. Gebühr für den Einsatz von Hilfsmitteln Sandsäcke je Sack 3,00 DM Ölbindemittel je Sack 40,00 DM Entsorgung Ölbindemittel je Sack 60,00 DM 5

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