Neuauflage PROPAK Kollektivverträge für ANGESTELLTE Übersicht über die geänderte Nummerierung (Transponierungsliste)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neuauflage PROPAK Kollektivverträge für ANGESTELLTE Übersicht über die geänderte Nummerierung (Transponierungsliste)"

Transkript

1 Neuauflage PROPAK Kollektivverträge für ANGESTELLTE Übersicht über die geänderte Nummerierung (Transponierungsliste) Rahmenkollektivvertrag Angestellte Überblick: ALT NEU 4a Mehrarbeit 5 Mehrarbeit 4b Altersteilzeit 6 Altersteilzeit 5 Überstunden-, Sonn- und 7 Überstunden-, Sonn- und 6 Nachtarbeit 8 Nachtarbeit 7 Dienstverhinderung 9 Dienstverhinderung 8 Anrechnung von Mittelschulstudien bei Bemessung der Urlaubsdauer, 10 Anrechnung von Mittelschulstudien bei Bemessung der Urlaubsdauer, 9 Abfertigung bei Vollendung des 65. 9a Abfertigung bei Inanspruchnahme der 9b Anrechnung des Karenzurlaubes ( 15 9c Anrechnung von ArbeiterInnenvordienstzeiten 9d Wechsel in das System der 11 Abfertigung bei Vollendung des Abfertigung bei Inanspruchnahme der 13 Anrechnung des Karenzurlaubes ( Anrechnung von Arbeitervordienstzeiten 15 Wechsel in das System der 10 Gehaltszahlung im Todesfall 16 Gehaltszahlung im Todesfall 10a Berücksichtigung von 17 Berücksichtigung von ArbeiterInnenvordienstzeiten für die Arbeitervordienstzeiten für die Bemessung Bemessung der Abfertigung der Abfertigung 11 Weihnachtsremuneration 18 Weihnachtsremuneration Monatsgehalt Monatsgehalt 12a Sonderbestimmungen für 12b Berechnung des 13. und c Urlaubsentgelt 22 Urlaubsentgelt 13 Behaltepflicht 23 Behaltepflicht 20 Sonderbestimmungen für 21 Berechnung des 13. und 14.

2 13a Information bei befristeten 24 Information bei befristeten 14 Diensterfindungen 25 Diensterfindungen 14a Verbesserungsvorschläge 26 Verbesserungsvorschläge 14 b Ausbildungskosten 27 Ausbildungskosten 15 Allgemeine Bestimmungen über die Verwendungsruppen 28 Allgemeine Bestimmungen über die Verwendungsgruppen 15a Kollektivvertragliche 16 Anrechnung auf das 29 Kollektivvertragliche 30 Anrechnung auf das 16a Ein- bzw. Austritt 31 Ein- bzw. Austritt 17 Bezüge der Aufsichtsorgane 32 Bezüge der Aufsichtsorgane 18 Lehrlinge, Vorlehre, Integrative 33 Lehrlinge, Vorlehre, Integrative 18a Praktikanten 34 Praktikanten 19 Verwendungsgruppenschema 35 Verwendungsgruppenschema 19a Telearbeit 36 Telearbeit 19b Brille für Bildschirmarbeit 37 Brille für Bildschirmarbeit 19c Dienstjubiläen 38 Dienstjubiläen 20 Sondervereinbarungen und 39 Sondervereinbarungen und 21 Einstellungsbeschränkungen 40 Einstellungsbeschränkungen 22 Fachverbandsverhandlungen 41 Sonderverhandlungen (inhaltlich NEU!) 23 Schlichtung von Gesamtstreitigkeiten 42 Schlichtung von Gesamtstreitigkeiten 24 Aufhebung geltender Vorschriften, 43 Aufhebung geltender Vorschriften,

3 Rahmenkollektivvertrag Angestellte Transponierungsliste inkl. Änderungen bei Absätzen: ALT NEU 3 Abs (gestrichen) 3 Abs. 7 3 Abs. 6 4 Abs. 2a 4 Abs. 3 4 Abs. 3 4 Abs. 4 4 Abs. 4 4 Abs. 5 4 Abs. 5 4 Abs. 6 4 Abs. 6 4 Abs. 7 4 Abs. 7 4 Abs. 8 4 Abs. 8 4 Abs. 9 4 Abs. 9 4 Abs Abs Abs. 11 4a Mehrarbeit 5 Mehrarbeit -- 5 Abs. 1 (Nummerierung ergänzt) -- 5 Abs. 2 (Nummerierung ergänzt) 4b Altersteilzeit 6 Altersteilzeit 5 Überstunden-, Sonn- und 7 Überstunden-, Sonn- und 5 Abs. 1a 7 Abs. 2 5 Abs. 2 7 Abs. 3 5 Abs. 3 7 Abs. 4 5 Abs. 4 7 Abs. 5 5 Abs. 5 7 Abs. 6 5 Abs. 6 7 Abs. 7 5 Abs. 7 7 Abs. 8 5 Abs. 8 7 Abs. 9 5 Abs. 9 7 Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Nachtarbeit 8 Nachtarbeit 7 Dienstverhinderung 9 Dienstverhinderung 8 Anrechnung von Mittelschulstudien bei Bemessung der Urlaubsdauer, 10 Anrechnung von Mittelschulstudien bei Bemessung der Urlaubsdauer, 9 Abfertigung bei Vollendung des 65. 9a Abfertigung bei Inanspruchnahme der 11 Abfertigung bei Vollendung des Abfertigung bei Inanspruchnahme der

4 9b Anrechnung des Karenzurlaubes ( Anrechnung des Karenzurlaubes ( Abs. 1 (Nummerierung ergänzt) Abs. 2 (Nummerierung ergänzt) Abs. 3 (Nummerierung ergänzt) 9c Anrechnung von ArbeiterInnenvordienstzeiten 14 Anrechnung von Arbeitervordienstzeiten 9d Wechsel in das System der 15 Wechsel in das System der 10 Gehaltszahlung im Todesfall 16 Gehaltszahlung im Todesfall 10a Berücksichtigung von ArbeiterInnenvordienstzeiten für die Bemessung der Abfertigung 11 Weihnachtsremuneration 17 Berücksichtigung von Arbeitervordienstzeiten für die Bemessung der Abfertigung 18 Weihnachtsremuneration Monatsgehalt Monatsgehalt 12a Sonderbestimmungen für 20 Sonderbestimmungen für 12b Berechnung des 13. und Berechnung des 13. und c Urlaubsentgelt 22 Urlaubsentgelt 13 Behaltepflicht 23 Behaltepflicht 13a Information bei befristeten 24 Information bei befristeten 14 Diensterfindungen 25 Diensterfindungen 14a Verbesserungsvorschläge 26 Verbesserungsvorschläge 14 b Ausbildungskosten 27 Ausbildungskosten 15 Allgemeine Bestimmungen über die Verwendungsruppen 28 Allgemeine Bestimmungen über die Verwendungsgruppen 15 Abs. 2a 28 Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs. 6a 28 Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs. 11a 28 Abs Abs Abs. 15

5 15a Kollektivvertragliche 16 Anrechnung auf das 29 Kollektivvertragliche 30 Anrechnung auf das 16a Ein- bzw. Austritt 31 Ein- bzw. Austritt 17 Bezüge der Aufsichtsorgane 32 Bezüge der Aufsichtsorgane 18 Lehrlinge, Vorlehre, Integrative 33 Lehrlinge, Vorlehre, Integrative 18 a) 33 Abs b) 33 Abs c) 33 Abs d) 33 Abs. 4 18a Praktikanten 34 Praktikanten 19 Verwendungsgruppenschema 35 Verwendungsgruppenschema 19 Abs (gestrichen) 19 Abs Abs. 2 19a Telearbeit 36 Telearbeit 19b Brille für Bildschirmarbeit 37 Brille für Bildschirmarbeit 19c Dienstjubiläen 38 Dienstjubiläen 20 Sondervereinbarungen und 39 Sondervereinbarungen und 21 Einstellungsbeschränkungen 40 Einstellungsbeschränkungen 22 Fachverbandsverhandlungen 41 Sonderverhandlungen (inhaltlich NEU!) Abs. 1 Reisekosten und Aufwandsentschädigung sowie Trennungskostenentschädigungen Abs. 2 Vorarlberg 23 Schlichtung von Gesamtstreitigkeiten 42 Schlichtung von Gesamtstreitigkeiten 24 Aufhebung geltender Vorschriften, 43 Aufhebung geltender Vorschriften, 24 Abs. 2 b) -- (gestrichen) 24 Abs. 2 c) 24 Abs. 2 b) 24 Abs. 2 d) 24 Abs. 2 c) Anmerkung 7 zu 15 Abs. 2 Anmerkung 6 zu 28 Abs. 2 Zusatzkollektivvertrag über Reiseaufwandsentschädigung: 5 Abs. 1a 5 Abs. 2 5 Abs. 2 5 Abs. 3 5 Abs. 3 5 Abs. 4 5 Abs. 4 5 Abs. 5 5 Abs. 5 5 Abs. 6 PROPAK, Mag. We/ S

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG für Angestellte in der industriellen Herstellung von Produkten aus Papier und Karton in Österreich abgeschlossen zwischen dem Fachverband der industriellen Hersteller von Produkten

Mehr

Inhaltsverzeichnis Geleitwort zur 2. Auflage Vorwort zur 2. Auflage Vorwort zur 1. Auflage

Inhaltsverzeichnis Geleitwort zur 2. Auflage Vorwort zur 2. Auflage Vorwort zur 1. Auflage Geleitwort zur 2. Auflage... 5 Vorwort zur 2. Auflage... 7 Vorwort zur 1. Auflage... 9 Abkürzungen der Fachzeitschriften und Entscheidungssammlungen... 21 Abkürzungen... 23 Arbeiterkollektivvertrag für

Mehr

PROPAK RS Nr. 02/2018 vom 6. März Allgemeines Rundschreiben 02/2018

PROPAK RS Nr. 02/2018 vom 6. März Allgemeines Rundschreiben 02/2018 Allgemeines Rundschreiben 02/2018 Lohn- Lohn- und und Gehaltsabschluss 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, der Fachverband PROPAK hat nach schwierigen Verhandlungen am 22. Februar 2018 mit der Gewerkschaft

Mehr

PROPAK RS Nr. 02/2017 vom 15. Februar Allgemeines Rundschreiben 02/2017

PROPAK RS Nr. 02/2017 vom 15. Februar Allgemeines Rundschreiben 02/2017 Allgemeines Rundschreiben 02/2017 Lohn- Lohn- und und Gehaltsabschluss 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, der Fachverband PROPAK hat nach schwierigen Verhandlungen am 31. Jänner 2017 mit der Gewerkschaft

Mehr

zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie Österreich

zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie Österreich Beilage zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie Österreich Erhöhung der Gehälter Änderung des Rahmenkollektivvertrags

Mehr

AUF EINEN BLICK. Ausgabe: 1. März 2018

AUF EINEN BLICK. Ausgabe: 1. März 2018 AUF EINEN BLICK RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG...2 Erläuterungen (Anmerkungen 1 bis 7)... 47 Muster für Dienstzettel... 51 Empfehlung betreffend Bildschirmarbeit... 55 Empfehlung betreffend Frühwarnsystem ( 45a

Mehr

zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie - Österreich

zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie - Österreich Beilage zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie - Österreich Erhöhung der Gehälter Änderung des Rahmenkollektivvertrags

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Rothe, Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 3

Inhaltsverzeichnis. Rothe, Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 3 Geleitwort zur 3. Auflage... V Vorwort... VII Abkürzungen der Fachzeitschriften und Entscheidungssammlungen... XIX Abkürzungen... XXI Arbeiterkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung...

Mehr

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung Kurzkommentar Bearbeitet von Heinz Rothe 3. Auflage 2017 2017. Taschenbuch. 424 S. Paperback ISBN 978 3 7073 3453 1 Format (B x L): 15,5 x 22,5 cm

Mehr

PROPAK RS Nr. 02/2017 vom 15. Februar Allgemeines Rundschreiben 02/2017

PROPAK RS Nr. 02/2017 vom 15. Februar Allgemeines Rundschreiben 02/2017 PROPAK RS Nr. 02/2017 vom 15. Februar 2017 Allgemeines Rundschreiben 02/2017 PROPAK RS Nr. 0x/2016 vom 2016 PROPAK RS Nr. 02/2017 vom 15. Februar 2017 Lohn- Lohn- und und Gehaltsabschluss 2016 Sehr geehrte

Mehr

Rahmen-KV. kollektivvertrag. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der Glasindustrie geltenden Fassung

Rahmen-KV. kollektivvertrag. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der Glasindustrie geltenden Fassung kollektivvertrag Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der Glasindustrie geltenden Fassung mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen STAND 1. JUNI 2013 www.gpa-djp.at

Mehr

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der Glasindustrie geltenden Fassung STAND 1.

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der Glasindustrie geltenden Fassung STAND 1. KOLLEKTIVVERTRAG Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der Glasindustrie geltenden Fassung STAND 1. JUNI 2017 Mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen www.gpa-djp.at

Mehr

PAPIERVERARBEITENDEN INDUSTRIE

PAPIERVERARBEITENDEN INDUSTRIE RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE und GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE in der für den Fachverband der PAPIERVERARBEITENDEN INDUSTRIE geltenden Fassung Ausgabe: 1. November 1996

Mehr

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der chemischen Industrie geltenden Fassung

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der chemischen Industrie geltenden Fassung KOLLEKTIVVERTRAG Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der chemischen Industrie geltenden Fassung mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen STAND 1. MAI 2015 www.gpa-djp.at

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG ANGESTELLTE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE. Stand: 1. Mai 2013

KOLLEKTIVVERTRAG ANGESTELLTE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE. Stand: 1. Mai 2013 KOLLEKTIVVERTRAG ANGESTELLTE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE Rahmenkollektivvertrag, Zusatzkollektivverträge, Gehaltsordnung für Angestellte der Industrie in der für den Fachverband der Chemischen Industrie geltenden

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG ANGESTELLTE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE. Stand: 1. Mai 2008

KOLLEKTIVVERTRAG ANGESTELLTE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE. Stand: 1. Mai 2008 KOLLEKTIVVERTRAG ANGESTELLTE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE Rahmenkollektivvertrag, Zusatzkollektivverträge, Gehaltsordnung für Angestellte der Industrie in der für den Fachverband der Chemischen Industrie geltenden

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. Rahmen-KV. in der für die Angestellten der Papierindustrie geltenden Fassung

KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. Rahmen-KV. in der für die Angestellten der Papierindustrie geltenden Fassung KOLLEKTIVVERTRAG Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der Papierindustrie geltenden Fassung STAND 1. MAI 2017 www.gpa-djp.at Unser Service für Sie: Rechtsberatung und Rechtsschutz

Mehr

Rahmen-KV. kollektivvertrag

Rahmen-KV. kollektivvertrag kollektivvertrag Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der allgemeinen Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie der Süßwaren- und Futtermittelindustrie geltenden Fassung

Mehr

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der Stein- und keramischen Industrie geltenden Fassung

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der Stein- und keramischen Industrie geltenden Fassung KOLLEKTIVVERTRAG Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der Stein- und keramischen Industrie geltenden Fassung mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen STAND 1. NOVEMBER

Mehr

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG für ANGESTELLTE DER INDUSTRIE

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG für ANGESTELLTE DER INDUSTRIE RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG für ANGESTELLTE DER INDUSTRIE mit Zusatzkollektivverträge für den Fachverband der TEXTILINDUSTRIE AUSGABE: 1. November 1996 und 1. Mai 1997 AUSGABE: 1. April 2002 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der Milchindustrie geltenden Fassung

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der Milchindustrie geltenden Fassung KOLLEKTIVVERTRAG Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der Milchindustrie geltenden Fassung mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen STAND 1. NOVEMBER 2014 www.gpa-djp.at

Mehr

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG KOLLEKTIVVERTRAG Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der Bekleidungsindustrie geltenden Fassung inklusive die industriellen Wäschereien, Chemischputzereien und Färbereien,

Mehr

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE und GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE. in der für den Fachverband der

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE und GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE. in der für den Fachverband der RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE und GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE in der für den Fachverband der P A P I E R I N D U S T R I E geltenden Fassung Ausgabe: 1. Mai 2013 Herausgeber:

Mehr

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der Österreichischen Brauereien geltenden Fassung

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der Österreichischen Brauereien geltenden Fassung KOLLEKTIVVERTRAG Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der Österreichischen Brauereien geltenden Fassung mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen STAND 1. SEPTEMBER

Mehr

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG ZUSATZ-KOLLEKTIVVERTRÄGE ANGESTELLTEN. STEIN- und KERAMISCHEN INDUSTRIE

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG ZUSATZ-KOLLEKTIVVERTRÄGE ANGESTELLTEN. STEIN- und KERAMISCHEN INDUSTRIE Fachverband der Stein- und keramischen Industrie 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63 Telefon 05 90 900-3534 RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG und ZUSATZ-KOLLEKTIVVERTRÄGE für die ANGESTELLTEN in der STEIN- und KERAMISCHEN

Mehr

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG KOLLEKTIVVERTRAG Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der Leder verarbeitenden Industrie Verband der Schuhindustrie geltenden Fassung mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen

Mehr

3) Angestellte, die nach dem 30. April 2017 in eine Firma eingetreten sind, haben keinen Anspruch auf Erhöhung ihres Ist-Gehalts.

3) Angestellte, die nach dem 30. April 2017 in eine Firma eingetreten sind, haben keinen Anspruch auf Erhöhung ihres Ist-Gehalts. KOLLEKTIVVERTRAG 2017 abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Papierindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck Journalismus - Papier andererseits.

Mehr

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG für Angestellte in der industriellen Herstellung von Produkten aus Papier und Karton in Österreich abgeschlossen zwischen dem Fachverband der industriellen Hersteller von Produkten

Mehr

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG KOLLEKTIVVERTRAG Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der Lederwaren- und Kofferindustrie (vormals Leder verarbeitenden Industrie) geltenden Fassung mit Gehaltsordnung und

Mehr

FACHVERBAND der HOLZINDUSTRIE ÖSTERREICHS

FACHVERBAND der HOLZINDUSTRIE ÖSTERREICHS FACHVERBAND der HOLZINDUSTRIE ÖSTERREICHS A-1037 Wien, Schwarzenbergplatz 4 Telefon 01 712 26 01 KOLLEKTIVVERTRAG für die A N G E S T E L L T E N in der HOLZVERARBEITENDEN INDUSTRIE Textausgabe mit den

Mehr

Rahmen-KV. kollektivvertrag

Rahmen-KV. kollektivvertrag kollektivvertrag Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der Textilindustrie Österreichs unter besonderer Berücksichtigung Vorarlbergs (ausgenommen die Vorarlberger Stickereiwirtschaft)

Mehr

N a h r u n g s - u n d G e n u ß m i t t e l i n d u s t r i e

N a h r u n g s - u n d G e n u ß m i t t e l i n d u s t r i e RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG UND ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE in der für den Fachverband der N a h r u n g s - u n d G e n u ß m i t t e l i n d u s t r i e geltenden Fassung vom 1.

Mehr

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE und GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE. in der für den Fachverband G L A S I N D U S T R I E

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE und GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE. in der für den Fachverband G L A S I N D U S T R I E RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE und GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE in der für den Fachverband G L A S I N D U S T R I E geltenden Fassung AUSGABE: 1. Juni 2015 Kollektivverträge

Mehr

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG und ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE für ANGESTELLTE DER INDUSTRIE. in der für den Fachverband der BEKLEIDUNGSINDUSTRIE

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG und ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE für ANGESTELLTE DER INDUSTRIE. in der für den Fachverband der BEKLEIDUNGSINDUSTRIE RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG und ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE für ANGESTELLTE DER INDUSTRIE in der für den Fachverband der BEKLEIDUNGSINDUSTRIE geltenden Fassung Ausgabe 1. Mai 2003 Inhaltsverzeichnis 1. Vertragschließende...

Mehr

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE und GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE. in der für den Fachverband G L A S I N D U S T R I E

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE und GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE. in der für den Fachverband G L A S I N D U S T R I E RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE und GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE in der für den Fachverband G L A S I N D U S T R I E geltenden Fassung AUSGABE: 1. Juni 2018 Kollektivverträge

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen

KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen KOLLEKTIVVERTRAG für Angestellte der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen mit Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie und Zusatzkollektivverträgen 1. November 2015 Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Inhaltsverzeichnis. IV. Überstundenpauschalien V. Änderungen von rahmenrechtlichen Bestimmungen

Inhaltsverzeichnis. IV. Überstundenpauschalien V. Änderungen von rahmenrechtlichen Bestimmungen Inhaltsverzeichnis Seite Kollektivvertrag für Angestellte der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen 1 Vertragschließende... 4 2 Geltungsbereich... 4 3 Geltungsdauer... 4 4 Bestimmungen über die Anwendung

Mehr

bis

bis egesch FÜR DIE ELEKTRO- UND ELEKTRONIKINDUSTRIE 1.11.2003 bis 30.4.2004 FEEI >>> VAT >>> FMK >>> UFH >>> UFS >>> TECHNIKUM >>> EV Herausgeber: Ansprechpartner: Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie,

Mehr

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der Gas- und Wärmeversorgungsbetriebe geltenden Fassung

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der Gas- und Wärmeversorgungsbetriebe geltenden Fassung KOLLEKTIVVERTRAG Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der Gas- und Wärmeversorgungsbetriebe geltenden Fassung mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen STAND 1. NOVEMBER

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen

KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen KOLLEKTIVVERTRAG für Angestellte der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen mit Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie und Zusatzkollektivverträgen 1. November 2017 Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

RAHMEN- KOLLEKTIVVERTRAG

RAHMEN- KOLLEKTIVVERTRAG RAHMEN- KOLLEKTIVVERTRAG für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der Textilindustrie Österreichs (ausgenommen Vorarlberg) geltenden Fassung STAND 1. JUNI 2009 mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen

Mehr

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der Bergwerke und Eisen erzeugenden Industrie geltenden Fassung

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der Bergwerke und Eisen erzeugenden Industrie geltenden Fassung KOLLEKTIVVERTRAG Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der Bergwerke und Eisen erzeugenden Industrie geltenden Fassung mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen STAND

Mehr

ANGESTELLTEN-KOLLEKTIVVERTRAG 2017 RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE

ANGESTELLTEN-KOLLEKTIVVERTRAG 2017 RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE 2017 Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs A-1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63 Tel. 05 90 900-4800 (Ausland +43 5 90 900-4800) E-Mail: kfz@wko.at ANGESTELLTEN-KOLLEKTIVVERTRAG 2017 RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG,

Mehr

ANGESTELLTEN-KOLLEKTIVVERTRAG 2016 RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE

ANGESTELLTEN-KOLLEKTIVVERTRAG 2016 RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE 2016 Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs A-1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63 Tel. 05 90 900-4800 (Ausland +43 5 90 900-4800) E-Mail: kfz@wko.at ANGESTELLTEN-KOLLEKTIVVERTRAG 2016 RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG,

Mehr

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten des Metallbereiches geltenden Fassung

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten des Metallbereiches geltenden Fassung KOLLEKTIVVERTRAG Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten des Metallbereiches geltenden Fassung mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen STAND 1. NOVEMBER 2016 www.gpa-djp.at

Mehr

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der Bergwerke und Eisen erzeugenden Industrie geltenden Fassung

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der Bergwerke und Eisen erzeugenden Industrie geltenden Fassung KOLLEKTIVVERTRAG Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der Bergwerke und Eisen erzeugenden Industrie geltenden Fassung mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen STAND

Mehr

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE in der für den Fachverband Maschinen, Metallwarenund Gießereiindustrie (ausgenommen die Berufsgruppe Gießereiindustrie)

Mehr

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der Stein- und keramischen Industrie geltenden Fassung

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der Stein- und keramischen Industrie geltenden Fassung KOLLEKTIVVERTRAG Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der Stein- und keramischen Industrie geltenden Fassung mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen STAND 1. NOVEMBER

Mehr

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE in der für den Fachverband Fahrzeugindustrie geltenden Fassung Stand: 1.11.2013 Dieses PDF-File wurde von

Mehr

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE in der für den Fachverband Metalltechnische Industrie (ausgenommen die Berufsgruppe Gießereiindustrie) geltenden

Mehr

ANGESTELLTENKOLLEKTIVVERTRAG. 1. November. in der für den KOLLEKTIVVERTRAG. Fachverband. MASCHINEN & METALLWAREN Industrie

ANGESTELLTENKOLLEKTIVVERTRAG. 1. November. in der für den KOLLEKTIVVERTRAG. Fachverband. MASCHINEN & METALLWAREN Industrie ANGESTELLTENKOLLEKTIVVERTRAG 1. November 2012 in der für den Fachverband KOLLEKTIVVERTRAG MASCHINEN & METALLWAREN Industrie FÜR DIE ANGESTELLTEN geltenden Fassung DER MASCHINEN Stand: 1.11.2012 & METALLWARENINDUSTRIE

Mehr

RAHMEN- KOLLEKTIVVERTRAG

RAHMEN- KOLLEKTIVVERTRAG RAHMEN- KOLLEKTIVVERTRAG für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der Stein- und keramischen Industrie geltenden Fassung STAND 1. NOVEMBER 2006 Mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen

Mehr

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten des Metallbereiches geltenden Fassung

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten des Metallbereiches geltenden Fassung KOLLEKTIVVERTRAG Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten des Metallbereiches geltenden Fassung mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen STAND 1. NOVEMBER 2017 www.gpa-djp.at

Mehr

zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie Österreich

zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie Österreich Beilage zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie Österreich Erhöhung der Gehälter Änderung des Rahmenkollektivvertrags

Mehr

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG FÜR DIE ANGESTELLTEN DER INDUSTRIE. Inklusive Zusatzkollektivverträge der Angestellten. Nahrungs- und Genussmittelindustrie

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG FÜR DIE ANGESTELLTEN DER INDUSTRIE. Inklusive Zusatzkollektivverträge der Angestellten. Nahrungs- und Genussmittelindustrie RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG FÜR DIE ANGESTELLTEN DER INDUSTRIE Inklusive Zusatzkollektivverträge der Angestellten der Nahrungs- und Genussmittelindustrie vom 1. November 1991 Fassung vom 1. November 2001 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Zusatzkollektivvertrag für Angestellte der Papierindustrie

Zusatzkollektivvertrag für Angestellte der Papierindustrie Zusatzkollektivvertrag für Angestellte der Papierindustrie 01.05.2005 Auf Grund des 22 des Kollektivvertrages für die Angestellten der Industrie wird zwischen dem Fachverband der Papierindustrie einerseits

Mehr

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten des Metallbereiches geltenden Fassung

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten des Metallbereiches geltenden Fassung KOLLEKTIVVERTRAG Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten des Metallbereiches geltenden Fassung mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen STAND 1. NOVEMBER 2018 www.gpa-djp.at

Mehr

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE in der für den Fachverband Bergwerke und Stahl geltenden Fassung Stand: 1.11.2017 Dieses PDF-File wurde

Mehr

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE und GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE. in der für den Fachverband der

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE und GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE. in der für den Fachverband der RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE und GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE in der für den Fachverband der ELEKTRO- UND ELEKTRONIKINDUSTRIE geltenden Fassung AUSGABE 1. NOVEMBER 2002

Mehr

KOLLEKTIWERTRAGSVERHANDLUNGEN FÜR 2009 FÜR ANGESTELLTE DESMETALLGEWERBES VEREINBARUNG

KOLLEKTIWERTRAGSVERHANDLUNGEN FÜR 2009 FÜR ANGESTELLTE DESMETALLGEWERBES VEREINBARUNG KOLLEKTIWERTRAGSVERHANDLUNGEN FÜR 2009 FÜR ANGESTELLTE DESMETALLGEWERBES VEREINBARUNG 1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 3,8 Prozent 2. Erhöhung der IST-Gehälter um 3,6 Prozent 3.

Mehr

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der Holz verarbeitenden Industrie geltenden Fassung

Rahmen-KV KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte der Industrie. in der für die Angestellten der Holz verarbeitenden Industrie geltenden Fassung KOLLEKTIVVERTRAG Rahmen-KV für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der Holz verarbeitenden Industrie geltenden Fassung mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen STAND 1. MAI 2014

Mehr

ERLÄUTERUNGEN DES FEEI ZUM KOLLEKTIVVERTRAGSABSCHLUSS 2011 ARBEITER 1. ERHÖHUNGEN MIT

ERLÄUTERUNGEN DES FEEI ZUM KOLLEKTIVVERTRAGSABSCHLUSS 2011 ARBEITER 1. ERHÖHUNGEN MIT ERLÄUTERUNGEN DES FEEI ZUM KOLLEKTIVVERTRAGSABSCHLUSS 2011 ARBEITER 1. ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2011 1.1 Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen Die Mindestlöhne sind zwischen 2,8 und 3,2% gestiegen, die Lehrlingsentschädigungen

Mehr

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE in der für den Fachverband Bergwerke und Stahl geltenden Fassung Stand: 1.11.2018 Dieses PDF-File wurde

Mehr

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG, ZUSATZKOLLEKTIVVERTRÄGE UND GEHALTSORDNUNG FÜR ANGESTELLTE DER INDUSTRIE in der für den Fachverband Bergwerke und Stahl geltenden Fassung Stand: 1.11.2016 Trotz sorgfältiger Prüfung

Mehr

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG für ANGESTELLTE DER INDUSTRIE

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG für ANGESTELLTE DER INDUSTRIE RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG für ANGESTELLTE DER INDUSTRIE mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen für den Fachverband der ELEKTRO- UND ELEKTRONIKINDUSTRIE FEEI AUSGABE 1. NOVEMBER 2001 Herausgeber:

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG. abgeschlossen zwischen dem. Fachverband der Glasindustrie. einerseits und dem

KOLLEKTIVVERTRAG. abgeschlossen zwischen dem. Fachverband der Glasindustrie. einerseits und dem KOLLEKTIVVERTRAG 2016 abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Glasindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten- Druck, Journalismus, Papier andererseits.

Mehr

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG

RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG für Angestellte im Kunststoffverarbeitenden Gewerbe vom 17. Juli 2013 3-KV-35-Mag.DS-KP/13 1 Inhaltsverzeichnis 1. Vertragschließende 3 2. Geltungsbereich 3 3. Geltungsdauer 3 4.

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G. 2 Neuregelung der Kollektivvertragslöhne

K O L L E K T I V V E R T R A G. 2 Neuregelung der Kollektivvertragslöhne K O L L E K T I V V E R T R A G abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Industrie, Fachverband der Papierindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG 2005 FÜR ANGESTELLTE IN BETRIEBEN DER FACHGRUPPE WERBUNG UND MARKTKOMMUNIKATION WIEN INHALTSVERZEICHNIS

KOLLEKTIVVERTRAG 2005 FÜR ANGESTELLTE IN BETRIEBEN DER FACHGRUPPE WERBUNG UND MARKTKOMMUNIKATION WIEN INHALTSVERZEICHNIS KOLLEKTIVVERTRAG 2005 FÜR ANGESTELLTE IN BETRIEBEN DER FACHGRUPPE WERBUNG UND MARKTKOMMUNIKATION WIEN INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Vertragsschließende 2 2 Geltungsbereich 2 3 Geltungsdauer 2 4 Arbeitszeit

Mehr

RAHMEN- KOLLEKTIVVERTRAG

RAHMEN- KOLLEKTIVVERTRAG RAHMEN- KOLLEKTIVVERTRAG für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten der allgemeinen Nahrungs- und Genussmittelindustrie geltenden Fassung STAND 1. NOVEMBER 2005 Mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen

Mehr

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG über Reiseaufwandsentschädigung

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG über Reiseaufwandsentschädigung ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG über Reiseaufwandsentschädigung abgeschlossen zwischen dem Fachverband der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton in Österreich einerseits und dem Österreichischen

Mehr

Inhaltsverzeichnis Seite

Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 Kapitel 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff... 10 1.1.1 Abschluss des ArbV... 10 1.1.2 Dienstzettel... 10 1.1.3 Kennzeichen des ArbV... 12

Mehr

3. Angestellte, die nach dem 31. Mai 2017 in eine Firma eingetreten sind, haben keinen Anspruch auf Erhöhung ihres Istgehaltes.

3. Angestellte, die nach dem 31. Mai 2017 in eine Firma eingetreten sind, haben keinen Anspruch auf Erhöhung ihres Istgehaltes. KOLLEKTIVVERTRAG 2017 abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Glasindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten- Druck, Journalismus, Papier andererseits.

Mehr

H) VEREINBARUNG ÜBER ERHÖHUNGEN UND ÄNDERUNGEN MIT (1) Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen und Lehrlingsentschädigungen

H) VEREINBARUNG ÜBER ERHÖHUNGEN UND ÄNDERUNGEN MIT (1) Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen und Lehrlingsentschädigungen 1 Angestellte Beilage 2 H) VEREINBARUNG ÜBER ERHÖHUNGEN UND ÄNDERUNGEN MIT 1.5.2011 Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen und Lehrlingsentschädigungen (1) Mindestgehälter, -zulagen,

Mehr

Auszug aus dem KV vom 28. Oktober 1996 über die Neuregelung des Gehaltssystems. Artikel V Übergangsbestimmungen

Auszug aus dem KV vom 28. Oktober 1996 über die Neuregelung des Gehaltssystems. Artikel V Übergangsbestimmungen Auszug aus dem KV vom 28. Oktober 1996 über die Neuregelung des Gehaltssystems Artikel V Übergangsbestimmungen Diese Übergangsbestimmungen gelten für alle Angestellten, deren Dienstverhältnis vor dem 1.

Mehr

A r t i k e l I. G e l t u n g s b e r e i c h. A r t i k e l II. Erhöhung der IST-Gehälter

A r t i k e l I. G e l t u n g s b e r e i c h. A r t i k e l II. Erhöhung der IST-Gehälter ANHANG I 2018 K O L L E K T I V V E R T R A G abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Holzindustrie Österreichs einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten,

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte des Gewerbes

KOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte des Gewerbes KOLLEKTIVVERTRAG für Angestellte des Gewerbes STAND 1. JÄNNER 2002 KOLLEKTIVVERTRAG für Angestellte des Gewerbes STAND 1. JÄNNER 2002 Inhaltsverzeichnis Seite TEIL I 1. Vertragschließende... 7 2. Geltungsbereich...

Mehr

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG für Angestellte in der holzverarbeitenden Industrie Inlandsdienstreisen

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG für Angestellte in der holzverarbeitenden Industrie Inlandsdienstreisen ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG für Angestellte in der holzverarbeitenden Industrie Inlandsdienstreisen 1. Geltungsbereich Der Kollektivvertrag gilt räumlich: für alle Bundesländer der Republik Österreich; fachlich:

Mehr