Studienplan Bachelorstudiengang Energie- und Gebäudetechnik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm in der Fassung vom

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1 Studienplan Bachelorstudiengang Energie- und Gebäudetechnik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm in der Fassung vom Grundlage und Zweck des Studienplans Der Studienplan des Bachelorstudiengangs Energie- und Gebäudetechnik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm basiert auf der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Energie- und Gebäudetechnik (SPO B-EGT) vom 0. Oktober 009 zuletzt geändert durch die fünfte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsoordnung für den Bachelorstudiengang Energie- und Gebäudetechnik an der Technischen Hochschule Nürnber Georg Simon Ohm vom und ergänzt diese hinsichtlich Regelungen und Angaben über: 1. den modularen Aufbau des Studiums,. die Aufteilung der Semesterwochenstunden und Leistungspunkte je Modul bzw. Fach und Studiensemester, 3. die Ziele und Inhalte der Prais und der praisbegleitenden Lehrveranstaltungen im praktischen Studiensemester sowie deren Form und Organisation,. die fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule und -fächer, 5. die allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer, 6. nähere Bestimmungen zur Anmeldung und Durchführung der Bachelorarbeit. Dieser Studienplan tritt mit dem 15. März 016 in Kraft. MBVS_1011_VO_Studienplan B_EGT Vers.7, März 015, Gorny Seite 1 von 1

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Studienziel 3. Zulassungsvoraussetzungen und Vorpraktikum 3 3. Aufbau des Studiums. Erster Studienabschnitt Semester 5 Übersicht über Module, Fächer und Prüfungen 5. Zweiter Studienabschnitt Zweiter Studienabschnitt Teil 1: 3. und. Studiensemester 6 Übersicht über Module, Fächer und Prüfungen 7 5. Zweiter Studienabschnitt Teil : 5. (praktisches) Studiensemester 8 Prais und praisbegleitende Lehrveranstaltungen Zweiter Studienabschnitt Teil 3: 6. und 7. Studiensemester 10 Besondere Bestimmungen zur Bachelorarbeit 10 Gesamtübersicht Module, Fächer und Prüfungen Modulhandbuch 1 MBVS_1011_VO_Studienplan B_EGT Vers.7, März 015, Gorny Seite von 1

3 1. Studienziel Der Bachelorstudiengang Energie- und Gebäudetechnik ist ein grundständiger Studiengang und führt nach sieben Semestern Regelstudienzeit zur Berufsbefähigung als Ingenieur bzw. Ingenieurin der Versorgungs- und Gebäudetechnik. Ziel ist der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten zur selbständigen Anwendung ingenieurwissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der Versorgungs- und Gebäudetechnik. Der oder die Studierende soll nach Abschluss des Studiums in der Lage sein, technische Anlagen und Systeme zur Ver- und Entsorgung von Wohn- und Verwaltungsgebäuden, Produktionsstätten oder ganzen Arealen zu planen, zu erstellen, zu betreiben und zu erhalten. Das Studium soll auch die Befähigung vermitteln, bei vertretbaren Investitions- und Betriebskosten technische Bedingungen sicherzustellen, die den Energieverbrauch und die Emissionen möglichst niedrig halten sowie die Wartungsfreundlichkeit unter Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt gewährleisten. Bereiche der Versorgungs- und Gebäudetechnik sind insbesondere die Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Kälte-, Sanitär-, und Elektrotechnik sowie die nachgeschalteten Luftreinigungs- und Wasseraufbereitungsanlagen mit den dazugehörigen Kanälen und Rohrleitungen. Ein weiterer Schwerpunkt des Studiums widmet sich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und geeigneten Ressourcen schonenden Konzepten vor dem Hintergrund der Energieeinsparverordnung. Neben der Vermittlung von Fachkenntnissen werden Schlüsselqualifikationen wie Lern- und Arbeitstechniken, Team- und Kommunikationsfähigkeit gefördert, sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Studierenden der Architektur, des Bauingenieurwesens und des Elektroingenieurwesens.. Zulassungsvoraussetzungen und Vorpraktikum Es gelten die Regelungen der derzeit gültigen Fassung der Qualifikationsverordnung Qual V. Die Aufnahme des Studiums erfordert weiterhin den Nachweis eines einschlägigen Vorpraktikums von mindestens 1 Wochen Dauer, wovon mindestens sechs Wochen bis zur Aufnahme des Studiums absolviert sein müssen. Höchstens sechs Wochen können bis zum Ende des zweiten Fachsemesters 1 absolviert werden. Der/die Beauftragte für das Vorpraktikum kann auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn dieser Termin aufgrund von Krankheit oder anderen nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann.. Zeiten der fachpraktischen Ausbildung, die vor Aufnahme des Studiums im technischen Zweig von Fachoberschulen einschließlich der Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft abgeleistet wurden, werden als Vorpraktikum im Umfang von 6 Wochen anerkannt. Es wird empfohlen, das Vorpraktikum vollständig vor Studienbeginn abzuleisten! Das Vorpraktikum wird ganz oder teilweise erlassen, wenn eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine einschlägige, mindestens 1-monatige überwiegend zusammenhängende praktische berufliche Tätigkeit nachgewiesen wird. Ziele, Inhalte und erforderliche Nachweise zum Vorpraktikum sind in einer gesondert herausgegebenen Richtlinie festgelegt. 1 Fachsemester: die Anzahl der Zeitsemester die der Studierende in einem Studiengang studiert. MBVS_1011_VO_Studienplan B_EGT Vers.7, März 015, Gorny Seite 3 von 1

4 3. Aufbau des Studiums Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von sieben Semestern; es gliedert sich hierbei in zwei Studienabschnitte. Abschnitt 1 mit den Studiensemestern 1 und vermittelt mathematische, physikalische und chemische Grundlagen, erste ingenieurwissenschaftliche Grundlagen sowie Grundlagen der Konstruktion. Abschnitt mit den Studiensemestern 3 bis 7 erweitert und vertieft in den Studiensemestern 3 und die ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen auf dem Gebiet der Energie- und Gebäudetechnik. Das fünfte Studiensemester wird als praktisches Studiensemester geführt. In den Abschlusssemestern 6 und 7 erfolgt anwendungsbezogen die Vertiefung der versorgungstechnischen Grundlagen, ergänzt durch wählbare Vertiefungsfächer. Die Fakultät stellt sicher, dass ein begonnenes Fach auch abgeschlossen werden kann. Studiensemester oder Studienplansemester: Semester in denen der Studierende entsprechend der erbrachten Leistungen studiert. MBVS_1011_VO_Studienplan B_EGT Vers.7, März 015, Gorny Seite von 1

5 . Erster Studienabschnitt, Semester - Übersicht über Module, Fächer und Prüfungen 1. Semester Art/Umfang der LV. Semester Art/Umfang der LV Prüfungen und Leistungsnachweise Nr. Modul / Fach LP SWS SU Ü Pr SU Ü Pr schrp ZV Art des LN Ergänzende schrp und/oder LP SWS SWS SWS LP SWS SWS SWS min Regelungen / LN nach Sem. NBE 1 1 Ingenieurmathematik Angewandte Physik / ) 1 1 TN, VB, Koll. 1/ 3 Chemie 90 Technische Mechanik Festigkeit und Maschinenelemente Festigkeitslehre Maschinenelemente Werkstoffkunde / Baustoffkunde 90 7 Grundlagen Thermodynamik Grundlagen Konstruktion Konstruktion und CAD Rohrleitungs- und Apparatetechnik 8 6 Kl 60 min StA Kl 90 min ) 1/7 /7 + //7 /7 9 Ingenieurinformatik /3 1 1 StA, TN 1/3 10 Grundlagen Elektrotechnik und Elektronik ) TN, VB, Kol ) Bestandene Leistungsnachweise ) Die Endnote des Moduls wird aus den Teilnoten nach den angegebenen Notengewichten gebildet. Zum Bestehen des Moduls muss jeder Teil mit mindestens ausreichend abgelegt sein. LP Leistungspunkte (credit points) nach ECTS SWS: Semesterwochenstunde SU: Seminaristischer Unterricht Ü: Übung; Pr: Praktikum schrpr schriftlichen Prüfung, Dauer in Minuten ZV Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung LN studienbegleitender Leistungsnachweis TN Teilnahmenachweis VB Versuchsberichte Kol Kolloquium StA Studienarbeit Kl Klausur NBE Notengewicht bei der Bildung der Endnote des Faches MBVS_1011_VO_Studienplan B_EGT Vers.7, März 015, Gorny Seite 5 von 1

6 5. Zweiter Studienabschnitt 5.1 Zweiter Studienabschnitt Teil 1: 3. und. Studiensemester Sind die 60 Leistungspunkte aus dem 1. Studienabschnitt nach drei Fachsemestern noch nicht erreicht, gelten die noch nicht erstmals abgelegten Prüfungsleistungen als erstmals abgelegt und nicht bestanden. Fachstudienberatung: Wurde nach 3 Fachsemestern die Zulassung zum zweiten Studienabschnitt noch nicht erreicht, so besteht die Verpflichtung, den Fachstudienberater aufzusuchen. 1 Fachsemester: die Anzahl der Zeitsemester die der Studierende in einem Studiengang studiert. Studiensemester oder Studienplansemester: Semester in denen der Studierende entsprechend der erbrachten Leistungen studiert. MBVS_1011_VO_Studienplan B_EGT Vers.7, März 015, Gorny Seite 6 von 1

7 Zweiter Studienabschnitt Teil 1: Semester - Übersicht über Module, Fächer und Prüfungen 3. Semester. Semester Nr. Modul / Fach LP SWS 11 Elektrische Antriebe und Elektroplanung 1 Bautechnische Grundlagen 1.1 Bautechnik 1. Bauphysik Prüfungen und Leistungsnachweise Art/Umfang der LV Art/Umfang der LV SU Ü Pr SU Ü Pr schrp ZV Art des LN Ergänzende schrp und/oder LP SWS SWS SWS LP SWS SWS SWS min Regelungen, LN nach Sem. NBE TN, VB, Kol 1 1 MBVS_1011_VO_Studienplan B_EGT Vers.7, März 015, Gorny Seite 7 von Technische Thermodynamik Fluidmechanik Wärme- und Stoffübertragung Steuerungs- und Regelungstechnik ) TN, VB, Kol 17 Messtechnik ) TN, VB, Kol Heizungstechnik mit Projekt Heizungstechnik Projektarbeit Heizungstechnik mit CAD Klimatechnik mit Projekt Klimatechnik Projektarbeit Klimatechnik mit CAD 3 3 StA 0 Kälteversorgung Sanitär- und Gastechnik Sanitäre Haustechnik, Wasserver- und Abwasserentsorgung Gastechnik Allgemeinwissenschaftliche Ergänzungen Technisches Englisch Kl 60 min 1) Bestandene Leistungsnachweise LP Leistungspunkte (credit points) nach ECTS SWS: Semesterwochenstunde SU: Seminaristischer Unterricht schrpr schriftlichen Prüfung, Dauer in Minuten ZV Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung LN studienbegleitender Leistungsnachweis 90 StA VB Versuchsberichte Kol Kolloquium StA Studienarbeit

8 Ü: Übung; Pr: Praktikum TN Teilnahmenachweis Kl Klausur NBE Notengewicht bei der Bildung der Endnote des Faches MBVS_1011_VO_Studienplan B_EGT Vers.7, März 015, Gorny Seite 8 von 1

9 5. Zweiter Studienabschnitt Teil : 5. (praktisches) Studiensemester Zeitlicher Umfang und Ablauf: Das Praktikum umfasst insgesamt 0 Wochen. Die Arbeitszeit beträgt 5 Tage pro Woche mit der in der Firma üblichen Arbeitszeit. Während des Semesters im Zeitraum vom bis und bis werden die Studierenden jeden Freitag für den Besuch des Praisseminars und für die praisbegleitenden Fächer freigestellt. Zulassungsvoraussetzungen Der Eintritt in das praktische Studiensemester setzt voraus, dass: 1. alle 60 Leistungspunkte aus dem ersten Studienabschnitt,. 0 Leistungspunkte aus den Semestern 3 und des zweiten Studienabschnitts erzielt wurden und das Vorpraktikum abgeleistet ist. In Härtefällen, insbesondere bei Auslandspraktika, kann die Prüfungskommission auf Antrag Ausnahmen nach Art und Umfang vornehmen. Der praktische Teil des praktischen Studiensemesters (5. Studiensemester) kann auf Antrag erlassen werden, wenn eine mindestens -monatige ingenieurmäßige Arbeit auf dem Gebiet der Energie- und Gebäudetechnik nachgewiesen wird. Besondere Bestimmungen: Das praktische Studiensemester darf nur auf Antrag und mit Genehmigung der Prüfungskommission für den. Studienabschnitt um höchstens ein Studiensemester verschoben werden. Die Verschiebung des praktischen Studiensemesters in das letzte Semester des Studiengangs ist nicht zulässig. Ausbildungsziel : Einführung in die Tätigkeit des Ingenieurs anhand konkreter Aufgabenstellungen. Ausbildungsinhalt : Aus den nachfolgend aufgeführten Gebieten ist eine Auswahl mit überwiegender Tätigkeit auf einem Gebiet zu treffen: 1. Planung und Ausführung von Heizungsanlagen. Planung und Ausführung von Klima- und Kälteanlagen 3. Planung und Ausführung von sanitärtechnischen Hausanlagen. Planung und Ausführung von abwassertechnischen Anlagen 5. Planung und Ausführung von Wasserversorgungsanlagen 6. Planung und Ausführung von Gasversorgungsanlagen 7. Betriebsleitung bei größeren haustechnischen Anlagen 8. Entwicklung von Bauelementen für ver- und entsorgungstechnische Anlagen. MBVS_1011_VO_Studienplan B_EGT Vers.7, März 015, Gorny Seite 9 von 1

10 Prais und praisbegleitende Lehrveranstaltungen im praktischen Studiensemester (5. Semester) Nr. Modul / Fach LP ) SWS Art der LV Leistungsnachweise 1) Praissemester Betreutes Praktikum mit Praisseminar S Kol, StA, Prädikat me/oe Gebäudeplanung Energetische Bewertung von SU, Ü Kl 90 min Gebäuden Anlagenplanung SU, Ü Kl 90 min Baulicher Brandschutz SU Kl 90 min 3 8 Kol Kolloquium Kl Klausur LP Leistungspunkte (credit points) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) me/oe Prädikat mit/ohne Erfolg abgelegt S Seminar SU Seminaristischer Unterricht StA Studienarbeit (Praktikumsbericht) SWS Semesterwochenstunden 1) Bei erfolgreicher Ablegung des praktischen Studiensemesters mit den aufgeführten Leistungsnachweisen erhält der Studierende eine Bescheinigung mit dem Prädikat mit Erfolg abgelegt. ) Das Praisseminar und die praisbegleitenden Lehrveranstaltungen werden in Form eines Studientages einmal wöchentlich während der Vorlesungszeit durchgeführt. Für Praktika, die im Ausland oder in größerer Entfernung zum Hochschulstandort stattfinden, gelten besondere Regelungen. MBVS_1011_VO_Studienplan B_EGT Vers.7, März 015, Gorny Seite 10 von 1

11 5.3 Zweiter Studienabschnitt Teil 3: 6. und 7. Studiensemester Mit dem 6. Studiensemester beginnt der 3. und letzte Teil des Studiums. Hier werden die Grundlagen praisbezogen angewendet und vertieft. Ein aktuelles Angebot an Fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern rundet das Studienprogramm ab. Mit der im Abschlussprojekt erstellten Bachelorarbeit führt das Studium dann zum akademischen Grad Bachelor of Engineering. Besondere Bestimmungen zur Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit ist eine vom Studierenden selbstständig durchzuführende wissenschaftliche Arbeit. Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens zu Beginn des ersten auf das praktische Studiensemester folgenden Fachsemesters und soll spätestens im zweiten auf das Praktische Studiensemester folgenden Studiensemester ausgegeben werden. Voraussetzungen für die Ausgabe der Bachelorarbeit sind, 1. dass alle 11 Leistungspunkte aus den ersten vier Studiensemestern erreicht wurden. In besonderen Fällen kann auf Antrag die Prüfungskommission Ausnahmen hiervon vornehmen.. die erfolgreiche Ableistung des praktischen Teils des praktischen Studiensemesters sowie die nachgewiesene Teilnahme an einer mehrtägigen Fernekursion oder ersatzweise drei Tagesekursionen. Entsprechende Ekursionen werden vom Fachbereich im Rahmen der Ekursionswoche des. Studiensemesters angeboten. Die Frist von der Anmeldung bis zur Abgabe der Bachelorarbeit darf sechs Monate nicht überschreiten. Fristen zur Einhaltung der Regelstudienzeit Nach 8, Abs. (3) der Rahmenprüfungsordnung für Fachhochschulen (RaPo) gilt (unter anderen) für Bachelorstudiengänge folgende Bestimmung (angepasster Wortlaut): Bis zum Ende der Regelstudienzeit von sieben Semestern, sollen in allen auf Prüfungen beruhenden Endnoten, sowie in der Bachelorarbeit mindestens die Note ausreichend erzielt und das praktische Studiensemester mit Erfolg abgeleistet, und damit die nach Maßgabe der Studien- und Prüfungsordnung für das Bestehen der Bachelorprüfung erforderlichen 10 ECTS-Punkte erworben werden. Überschreiten Studierende die jeweilige Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester ohne diese Anforderung zu erfüllen, gilt für alle bis dahin noch nicht erstmalig angetretenen (offenen) endnotenbildenden Prüfungsleistungen die Note 5 wegen Fristüberschreitung. Sollte aus Gründen, die nicht selbst zu vertreten sind, diese Anforderung nicht erfüllt werden können, ist rechtzeitig eine Nachfrist zu beantragen. Studiensemester oder Studienplansemester: Semester in denen der Studierende entsprechend der erbrachten Leistungen studiert. MBVS_1011_VO_Studienplan B_EGT Vers.7, März 015, Gorny Seite 11 von 1

12 Zweiter Studienabschnitt Teil 3: Semester - Übersicht über Module, Fächer Prüfungen 6. Semester 7. Semester Prüfungen und Leistungsnachweise Art/Umfang der LV Art/Umfang der LV Nr. Modul / Fach LP SWS SU Ü Pr SU Ü Pr S BWL und Recht.1 Betriebswirtschaftslehre. Rechtskunde LP SWS SWS SWS LP SWS SWS SWS SWS schrp min ZV Art des LN Ergänzende Regelungen, NBE schrp und/oder LN nach Sem Strömungsmaschinen 90 6 Anlagenpraktikum Kol, VB 7 Interdisziplinäre Projektarbeit StA 8 Fachwissenschaftliches WPF 1 5) 5) 5) 9 Fachwissenschaftliches WPF 5) 5) 5) 30 Fachwissenschaftliches WPF 3 5) 5) 5) 31 Fachwissenschaftliches WPF 5) 5) 5) Allgemeinwissenschaftliche Ergänzungen Allgemeinwissenschaftliches WPF 1 3) 3.. Allgemeinwissenschaftliches WPF 3) 33 Abschlussprojekt 15 1 Pkt. ) 33.1 Bachelorarbeit Bachelorseminar mit Projektbesprechungen und Abschlusspräsentation 3 1 TN, Kol Semester Semester 1 bis Gesamt ) Die zu erbringenden Leistungsnachweise zu den Allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern werden hochschulweit durch die Fakultät AW festgelegt und bekanntgegeben ) Für die Gewichtung der Bachelorarbeit werden die Leistungspunkte aus Bachelorarbeit und Bachelorseminar addiert. 5) Die angebotenen Module und die zu erbringenden Leistungsnachweise zu den Fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodulen werden mit jedem Semester durch die Fakultät festgelegt und bekanntgegeben. Die Prüfungskommission kann auf Antrag auch entsprechende Module außerhalb des Fakultätsangebots zulassen. MBVS_1011_VO_Studienplan B_EGT Vers.7, März 015, Gorny Seite 1 von 1

13 LP Leistungspunkte (credit points) nach ECTS SWS: Semesterwochenstunde SU: Seminaristischer Unterricht Ü: Übung; Pr: Praktikum schrpr schriftlichen Prüfung, Dauer in Minuten ZV Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung LN studienbegleitender Leistungsnachweis TN Teilnahmenachweis VB Versuchsberichte Kol Kolloquium StA Studienarbeit Kl Klausur NBE Notengewicht bei der Bildung der Endnote des Faches MBVS_1011_VO_Studienplan B_EGT Vers.7, März 015, Gorny Seite 13 von 1

14 6. Modulhandbuch Bestandteil des Studienplans ist das Modulhandbuch. Es enthält insbesondere Regelungen und Angaben über: 1. die Lernziele und Inhalte der einzelnen Module und Fächer,. die Art der Lehrveranstaltungen und Lehrformen, 3. die Festlegung der Unterrichtssprache für jedes Fach, soweit diese nicht Deutsch ist,. nähere Bestimmungen zu den Studien- und Prüfungsleistungen. Das Modulhandbuch ist als gesonderte Schrift erstellt und herausgegeben. MBVS_1011_VO_Studienplan B_EGT Vers.7, März 015, Gorny Seite 1 von 1

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