Studienplan Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm in der Fassung vom

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Studienplan Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm in der Fassung vom 18.05.2011"

Transkript

1 Entwurf Änderung der Übergangsregelung, mit Anpassung vom , Änderung zum Übertritt in den. Studienabschnitt (Entfall der 30 LP-Grenze) Studienplan Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm in der Fassung vom Grundlage und Zweck des Studienplans Der Studienplan des Bachelorstudiengangs Maschinenbau an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm basiert auf der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau (SPO B-MB) vom 08. April 0, zuletzt geändert durch die Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau vom 0. Oktober 05 und ergänzt diese hinsichtlich Regelungen und Angaben über:. den modularen Aufbau des Studiums,. die Aufteilung der Semesterwochenstunden und Leistungspunkte je Modul bzw. Teilmodul und Studiensemester, 3. die Ziele und Inhalte der Prais und der praisbegleitenden Lehrveranstaltungen im praktischen Studiensemester sowie deren Form und Organisation,. die fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule und -teilmodule, 5. die allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule, 6. nähere Bestimmungen zur Anmeldung und Durchführung der Bachelorarbeit. Dieser Studienplan tritt mit dem 0. Oktober 05 in Kraft. Er gilt für alle Studierenden im Bachelorstudiengang Maschinenbau, die ihr Studium ab dem Wintersemester 05/6 beginnen. Für Studierende, die dieses Studium zwar vor dem Wintersemester 05/06 aufgenommen haben, dann aber beurlaubt waren oder das Studium unterbrochen haben, sowie für Studierende, die zum Wintersemester 05/6 in den Studiengang gewechselt sind und aufgrund der Anerkennung von Studienleistungen in ein höheres Semester eingestuft werden können, entscheidet die Prüfungskommission über die Geltung dieses oder des vorhergehenden Studienplans vom , Version 06. MBVS_00_VO_Studienplan B_MB Vers. 7, Oktober 05, Gorny

2 Inhaltsverzeichnis Seite Studienziel 3 Zulassungsvoraussetzungen und Vorpraktikum 3 3. Aufbau des Studiums. Erster Studienabschnitt. +. Semester 5 Übersicht über Module, Fächer und Prüfungen 5. Zweiter Studienabschnitt 6 5. Zweiter Studienabschnitt Teil : 3. und. Studiensemester 6 Übersicht über Module, Fächer und Prüfungen 7 5. Zweiter Studienabschnitt Teil : 5. (praktisches) Studiensemester 8 Prais und praisbegleitende Lehrveranstaltungen Zweiter Studienabschnitt Teil 3: 6. und 7. Studiensemester 0 Besondere Bestimmungen zur Bachelorarbeit 0 Gesamtübersicht Module, Fächer und Prüfungen Vertiefungsrichtung Energietechnik Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik 3 Vertiefungsrichtung Konstruktion und Entwicklung Vertiefungsrichtung Produktionstechnik 5 6. Modulhandbuch 6 MBVS_00_VO_Studienplan B_MB Vers. 7, Oktober 05, Gorny

3 . Studienziel Der Bachelorstudiengang Maschinenbau ist ein grundständiger Studiengang und führt nach sieben Semestern Regelstudienzeit zur Berufsbefähigung als Maschinenbauingenieur bzw. -ingenieurin. Ziel ist der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten zur selbständigen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden im Maschinenbau. Die entsprechend der Breite und Vielfalt des Maschinenbaues umfassende Grundlagenausbildung befähigt die Studierenden, sich rasch in eines der zahlreichen Anwendungsgebiete der Prais wissenschaftlich fundiert einzuarbeiten und verantwortlich zu handeln. Durch die Wahl einer Vertiefungsrichtung werden die Grundlagen des Maschinenbaus auf wichtigen Arbeitsfeldern des Maschinenbaus angewendet und vertieft, eine Spezialisierung ist damit nicht verbunden. Neben der Vermittlung von Fachkenntnissen werden Schlüsselqualifikationen wie Lern- und Arbeitstechniken, Team- und Kommunikationsfähigkeit gefördert.. Zulassungsvoraussetzungen und Vorpraktikum Es gelten die Regelungen der derzeit gültigen Fassung der Qualifikationsverordnung Qual V. Die Aufnahme des Studiums erfordert weiterhin den Nachweis eines einschlägigen Vorpraktikums von mindestens Wochen Dauer, wovon mindestens sechs Wochen bis zur Aufnahme des Studiums absolviert sein müssen. Höchstens sechs Wochen können bis zum Ende des zweiten Fachsemesters absolviert werden. Der/die Beauftragte für das Vorpraktikum kann auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn dieser Termin aufgrund von Krankheit oder anderen nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann.. Zeiten der fachpraktischen Ausbildung, die vor Aufnahme des Studiums im technischen Zweig von Fachoberschulen einschließlich der Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft abgeleistet wurden, werden als Vorpraktikum im Umfang von 6 Wochen anerkannt. Es wird empfohlen, das Vorpraktikum vollständig vor Studienbeginn abzuleisten! Das Vorpraktikum wird ganz oder teilweise erlassen, wenn eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine einschlägige, mindestens -monatige überwiegend zusammenhängende praktische berufliche Tätigkeit nachgewiesen wird. Ziele, Inhalte und erforderliche Nachweise zum Vorpraktikum sind in einer gesondert herausgegebenen Richtlinie festgelegt. Fachsemester: die Anzahl der Zeitsemester die der Studierende in einem Studiengang studiert. MBVS_00_VO_Studienplan B_MB Vers. 7, Oktober 05, Gorny 3

4 3. Aufbau des Studiums Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von sieben Semestern; es gliedert sich hierbei in zwei Studienabschnitte. Abschnitt mit den Studiensemestern und vermittelt mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen und erste ingenieurwissenschaftliche Grundlagen. Abschnitt mit den Studiensemestern 3 bis 7 erweitert und vertieft in den Studiensemestern 3 und die ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen. Das fünfte Studiensemester wird als praktisches Studiensemester geführt. In den Abschlusssemestern 6 und 7 erfolgt die Anwendung und Vertiefung der ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen in Vertiefungsrichtungen. Der Studiengang gliedert sich ab dem sechsten Studiensemester in die vier Vertiefungsrichtungen: Energietechnik Fahrzeugtechnik Konstruktion und Entwicklung Produktionstechnik (E) (F) (K) (P) Die Studierenden wählen bis zum Ende des fünften Studiensemesters eine Vertiefungsrichtung. Die Fakultät stellt sicher, dass eine begonnene Vertiefungsrichtung oder ein begonnenes Modul auch abgeschlossen werden kann. Studiensemester oder Studienplansemester: Semester in denen der Studierende entsprechend der erbrachten Leistungen studiert. MBVS_00_VO_Studienplan B_MB Vers. 7, Oktober 05, Gorny

5 . Erster Studienabschnitt,. +. Semester - Übersicht über Module, Fächer und Prüfungen. Semester. Semester Prüfungen und Leistungsnachweise Nr. Modul / Teilmodul LP SWS SU Ü Pr SU Ü Pr LP SWS SWS SWS LP SWS SWS SWS schrp ZV Art des LN Ergänzende schrp und/oder min Regelungen / LN nach Sem. NBM ) Ingenieurmathematik Physikalische Grundlagen 7 7 3/7. Angewandte Physik 3 3 VB, Koll. /7. Elektrotechnik Grundlagen 3 3 3/7 3 Technische Mechanik Festigkeitslehre Werkstoffkunde Maschinenelemente I Konstruktion I - Konstruktion, Einführung - Konstruktion I Übung - CAD StA StA StA in CAD 3/0 3/0 /0 me/oe 8 Betriebsorganisation und Arbeitsschutz ) Die Modulnote bestimmt sich bei Teilnoten aus den angegebenen Notenanteilen. Zum Bestehen eines Moduls muss jedes Teilmodul mit mindestens ausreichend bzw. mit Erfolg abgelegt sein. LP Leistungspunkte (credit points) nach ECTS SWS: Semesterwochenstunde SU: Seminaristischer Unterricht Ü: Übung; Pr: Praktikum schrpr schriftlichen Prüfung, Prüfungszeit in Minuten ZV Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung LN studienbegleitender Leistungsnachweis TN Teilnahmenachweis me/oe mit Erfolg/ohne Erfolg VB Versuchsberichte Kol Kolloquium StA Studienarbeit NBM Notengewicht bei der Bildung der der Modulnote MBVS_00_VO_Studienplan B_MB Vers. 7, Oktober 05, Gorny 5

6 5. Zweiter Studienabschnitt 5. Zweiter Studienabschnitt Teil : 3. und. Studiensemester Der zweite Studienabschnitt beginnt mit dem 3. Studiensemester. Sind die 58 Leistungspunkte aus dem. Studienabschnitt nach drei Fachsemestern noch nicht erreicht, gelten die noch nicht erstmals abgelegten Prüfungsleistungen als erstmals abgelegt und nicht bestanden. Fachsemester: die Anzahl der Zeitsemester die der Studierende in einem Studiengang studiert. Studiensemester oder Studienplansemester: Semester in denen der Studierende entsprechend der erbrachten Leistungen studiert. MBVS_00_VO_Studienplan B_MB Vers. 7, Oktober 05, Gorny 6

7 Zweiter Studienabschnitt Teil : Semester - Übersicht über Module, Teilmodule und Prüfungen 3. Semester. Semester Prüfungen und Leistungsnachweise Nr. Modul / Teilmodul LP SWS SU Ü Pr SU Ü Pr LP SWS SWS SWS LP SWS SWS SWS 9 Informatik Ingenieurinformatik Numerische Lösungsverfahren Elektrotechnische Antriebssysteme 6 schrp min ZV Art des LN Ergänzende Regelungen, NBM ) schrp und/oder LN nach Sem. 3 ) TN ) StA 3/ / ) TN, VB Maschinenelemente II Konstruktion II StA 3 Thermodynamik Technische Thermodynamik 6 3/ 3. Wärmeübertragung / Technische Strömungsmechanik Maschinendynamik Grundlagen der Fertigung Spanlose Fertigung Spanende Fertigung Kunststofftechnik 8 8 TN, VB, Kol /3 me/oe /3 /3 7 Messtechnik 5 5 ) TN, VB, Kol 8 Regelungs- und Steuerungstechnik ) TN, VB, Kol ) Bestandene Leistungsnachweise ) Die Modulnote bestimmt sich bei Teilnoten aus den angegebenen Notenanteilen. Zum Bestehen eines Moduls muss jedes Teilmodul mit mindestens ausreichend bzw. mit Erfolg abgelegt sein. MBVS_00_VO_Studienplan B_MB Vers. 7, Oktober 05, Gorny 7

8 5. Zweiter Studienabschnitt Teil : 5. (praktisches) Studiensemester Das 5. Fachsemester wird als praktisches Studiensemester geführt. Zeitlicher Umfang und Ablauf: Das Praktikum umfasst insgesamt 0 Wochen. Die Arbeitszeit beträgt 5 Tage pro Woche mit der in der Firma üblichen Arbeitszeit. Während des Semesters im Zeitraum vom 5.3. bis 5.7. und.0. bis 3.. werden die Studierenden jeden Freitag für den Besuch des Praisseminars und für die praisbegleitenden Fächer freigestellt. Zulassungsvoraussetzungen Der Eintritt in das praktische Studiensemester setzt voraus, dass: () alle 58 Leistungspunkte aus dem ersten Studienabschnitt, () 0 Leistungspunkte aus den Semestern 3 und des zweiten Studienabschnitts erzielt wurden und das Vorpraktikum abgeleistet ist. In Härtefällen, insbesondere bei Auslandspraktika, kann die Prüfungskommission auf Antrag Ausnahmen nach Art und Umfang von Ziffer. vornehmen. Der praktische Teil des praktischen Studiensemesters kann auf Antrag erlassen werden, wenn eine mindestens -monatige ingenieurmäßige Arbeit auf dem Gebiet des Maschinenbaus nachgewiesen wird. Besondere Bestimmungen: Das praktische Studiensemester darf nur auf Antrag und mit Genehmigung der Prüfungskommission für den. Studienabschnitt um höchstens ein Studiensemester verschoben werden. Die Verschiebung des praktischen Studiensemesters in das letzte Semester des Studiengangs ist nicht zulässig. Ausbildungsziel : Einführung in die Tätigkeit des Ingenieurs anhand konkreter Aufgabenstellungen. Ausbildungsinhalt : Aus den nachfolgend aufgeführten Gebieten sollten mehrere Bereiche ausgewählt werden:. Entwicklung, Projektierung, Konstruktion. Fertigung, Fertigungsvorbereitung und -steuerung 3. Montage, Betrieb und Unterhaltung von Maschinen und Anlagen. Prüfung, Abnahme, Fertigungskontrolle 5. Vertrieb und Beratung MBVS_00_VO_Studienplan B_MB Vers. 7, Oktober 05, Gorny 8

9 Prais und praisbegleitende Lehrveranstaltungen im praktischen Studiensemester (5. Semester) Nr. Modul / Teilmodul LP ) 9 Praissemester 6 LP SWS Art der LV Leistungsnachweise ) 9. Betreutes Praktikum mit 9. Praisseminar S Kol, StA, me/oe 0 Praisbegleitendes Modul 6 3) 0. Recht SU schrp min, /3 0. Technisches Englisch SU, Ü schrp min, /3 0.3 Betriebswirtschaftslehre SU schrp min, / Kol Kolloquium LP Leistungspunkte (credit points) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) me/oe Prädikat mit/ohne Erfolg abgelegt S Seminar SU Seminaristischer Unterricht Ü Übung StA Studienarbeit (Praktikumsbericht) SWS Semesterwochenstunden ) Bei erfolgreicher Ablegung des praktischen Studiensemesters mit den aufgeführten Leistungsnachweisen erhält der Studierende eine Bescheinigung mit dem Prädikat mit Erfolg abgelegt. ) Das Praisseminar und die praisbegleitenden Lehrveranstaltungen werden in Form eines Studientages einmal wöchentlich während der Vorlesungszeit durchgeführt. Eine Blockbildung innerhalb oder außerhalb der Vorlesungszeit ist nach Festlegung der Fakultät ebenfalls möglich. Für Praktika, die im Ausland oder in größerer Entfernung zum Hochschulstandort stattfinden, gelten besondere Regelungen. Im 5. Semester wählen die Studierenden eine der angebotenen Vertiefungsrichtungen für den letzten Studienabschnitt aus. 3) Notengewicht bei der Bildung der Modulnote, zum Bestehen des Moduls muss jedes Teilmodul mit mindestens ausreichend bestanden sein MBVS_00_VO_Studienplan B_MB Vers. 7, Oktober 05, Gorny 9

10 5.3 Zweiter Studienabschnitt Teil 3: 6. und 7. Studiensemester Mit dem 6. Studiensemester beginnt der 3. und letzte Teil des Studiums. Hier gliedert sich das Studium in die vier Vertiefungsrichtungen: Energietechnik, Fahrzeugtechnik, Konstruktion und Entwicklung, Produktionstechnik, in denen die Grundlagen praisbezogen angewendet und vertieft werden. Mit der im Abschlussprojekt erstellten Bachelorarbeit führt das Studium dann zum akademischen Grad Bachelor of Engineering. Besondere Bestimmungen zur Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit ist eine vom Studierenden selbstständig durchzuführende wissenschaftliche Arbeit. Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens zu Beginn des ersten auf das praktische Studiensemester folgenden Fachsemesters und soll spätestens im zweiten auf das praktische Studiensemester folgenden Fachsemester ausgegeben werden. Voraussetzungen für die Ausgabe der Bachelorarbeit sind: () dass alle 0 Leistungspunkte aus den ersten vier Studiensemestern erreicht wurden. In besonderen Fällen kann auf Antrag die Prüfungskommission Ausnahmen hiervon vornehmen. () die erfolgreiche Ableistung des praktischen Teils des praktischen Studiensemesters sowie die nachgewiesene Teilnahme an einer mehrtägigen Fernekursion oder ersatzweise drei Tagesekursionen. Entsprechende Ekursionen werden von der Fakultät im Rahmen der Ekursionswoche des. Studiensemesters angeboten. Die Frist von der Anmeldung bis zur Abgabe der Bachelorarbeit darf sechs Monate nicht überschreiten. Fachsemester: die Anzahl der Zeitsemester die der Studierende in einem Studiengang studiert. Studiensemester oder Studienplansemester: Semester in denen der Studierende entsprechend der erbrachten Leistungen studiert. MBVS_00_VO_Studienplan B_MB Vers. 7, Oktober 05, Gorny 0

11 Zweiter Studienabschnitt Teil 3: Semester - Gesamtübersicht Module, Fächer und Prüfungen 6. Semester 7. Semester Prüfungen und Leistungsnachweise Nr. Modul / Teilmodul LP SWS SU Ü Pr SU Ü Pr S LP SWS SWS SWS LP SWS SWS SWS sws Technisches Querschnittswissen Mechatronik-Komponenten Fachwissenschaftliches WPF.3 Fachwissenschaftliches WPF schrp min ) ) ZV Art des LN Ergänzende Regelungen, NBM ) schrp und/oder LN nach Sem. 6 7 /3 ) ) /3 ) ) /3 Allgemeinwissenschaftliches WPF 5) 5) 5) 3 Module der Vertiefungsrichtungen E Energietechnik F Fahrzeugtechnik Daten der Vertiefungsrichtungen in den nachfolgenden Tabellen K Konstruktion und Entwicklung P Produktionstechnik Abschlussprojekt 5 Pkt. 6). Bachelorarbeit 5.3. Bachelorseminar mit Projektbesprechungen und Abschlusspräsentation 3 TN, Kol Semester Semester bis Gesamt 0 59 WPF: Wahlpflichtmodul bzw. Teilmodul ) Die Modulnote bestimmt sich bei Teilnoten aus den angegebenen Notenanteilen. Zum Bestehen eines Moduls muss jedes Teilmodul mit mindestens ausreichend bzw. mit Erfolg abgelegt sein. ) Die angebotenen Module bzw. Teilmodule und die zu erbringenden Leistungsnachweise zum Fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodul werden mit jedem Semester durch die Fakultät festgelegt und bekanntgegeben. Die Prüfungskommission kann auf Antrag auch entsprechende Teilmodule außerhalb des Fakultätsangebots zulassen. 5) Die angebotenen Module und die zu erbringenden Leistungsnachweise zum Allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtmodul werden hochschulweit durch die Fakultät AW festgelegt und bekanntgegeben. Die Prüfungskommission kann auf Antrag auch entsprechende Teilmodule außerhalb des Fakultätsangebots zulassen. 6) Für die Gewichtung der Bachelorarbeit werden die Leistungspunkte aus Bachelorarbeit und Bachelorseminar addiert. MBVS_00_VO_Studienplan B_MB Vers. 7, Oktober 05, Gorny

12 Zweiter Studienabschnitt Teil 3: Semester - Vertiefungsrichtung Energietechnik 6. Semester 7. Semester Prüfungen und Leistungsnachweise Nr. Modul / Teilmodul LP SWS SU Ü Pr SU Ü Pr LP SWS SWS SWS LP SWS SWS SWS schrp ZV Art des LN Ergänzende schrp und/oder min Regelungen, LN nach Sem. NBM ) 6 7 E3. Kraft- und Arbeitsmaschinen 8 8 E3.. Kolbenmaschinen E3.. Turbomaschinen E3. Energiesysteme und -erzeugungsanlagen 0 0 E3.. E3.3. E3.3 E3.3. E3.3. E3.3.3 E3. E3.. E3.. Zentrale und dezentrale Anlagen (mit Regenerativen Anlagen) Energiewirtschaft und Energiespeicherung 0 Simulation, Steuerung und Betrieb 6 6 von Energieanlagen Prozesssimulation Prozessleittechnik Energietechnisches Praktikum Industrielle 6 6 Energieversorgungsanlagen Industrielle Energieversorgung Energietechnisches Anlagenpraktikum 3/5 /5 Referat, Kol /3 Referat, Kol /3 TN, VB, Kol /3 /3 TN, VB, Kol /3 E3.5 Projekt Energietechnik StA ) Die Modulnote bestimmt sich bei Teilnoten aus den angegebenen Notenanteilen. Zum Bestehen eines Moduls muss jedes Teilmodul mit mindestens ausreichend bzw. mit Erfolg abgelegt sein. LP Leistungspunkte (credit points) nach ECTS SWS: Semesterwochenstunde SU: Seminaristischer Unterricht Ü: Übung; Pr: Praktikum schrpr schriftlichen Prüfung, Prüfungszeit in Minuten ZV Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung LN studienbegleitender Leistungsnachweis TN Teilnahmenachweis me/oe mit Erfolg/ohne Erfolg VB Versuchsberichte Kol Kolloquium StA Studienarbeit NBM Notengewicht bei der Bildung der der Modulnote MBVS_00_VO_Studienplan B_MB Vers. 7, Oktober 05, Gorny

13 Zweiter Studienabschnitt Teil 3: Semester - Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik 6. Semester 7. Semester Prüfungen und Leistungsnachweise Nr. Modul / Teilmodul LP SWS SU Ü Pr SU Ü Pr F3. F3.. F3.. F3. F3.. F3.. Kraft- und Arbeitsmaschinen 8 8 Kolbenmaschinen Turbomaschinen Leichtbau 7 6 Leichtbau Konstruktion FEM-Simulation in der 3 Fahrzeugtechnik LP SWS SWS SWS LP SWS SWS SWS 3 3 schrp min ZV Art des LN Ergänzende Regelungen, NBM ) schrp und/oder LN nach Sem. 6 7 / / TN, StA /7 TN, StA 3/7 F3.3 Grundlagen der Straßen und Schienenfahrzeuge F3. F3.. F3.. F3.5 F3.5. F3.5. Technische Dynamik und Akustik 7 7 jeweils Fahrzeugdynamik TN, StA, Technische Akustik 3 Kl 5 min Fahrzeugantriebe 7 6 Antriebstechnik 3 Praktikum zur Antriebstechnik TN, VB, Kol / / 3/7 /7 ) Die Modulnote bestimmt sich bei Teilnoten aus den angegebenen Notenanteilen. Zum Bestehen eines Moduls muss jedes Teilmodul mit mindestens ausreichend bzw. mit Erfolg abgelegt sein. LP Leistungspunkte (credit points) nach ECTS SWS: Semesterwochenstunde SU: Seminaristischer Unterricht Ü: Übung; Pr: Praktikum S: Seminar schrpr schriftlichen Prüfung, Prüfungszeit in Minuten ZV Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung LN studienbegleitender Leistungsnachweis TN Teilnahmenachweis VB Versuchsberichte Kol Kolloquium Kl Klausur StA Studienarbeit NBM Notengewicht bei der Bildung der Modulnote MBVS_00_VO_Studienplan B_MB Vers. 7, Oktober 05, Gorny 3

14 Zweiter Studienabschnitt Teil 3: Semester - Vertiefungsrichtung Konstruktion und Entwicklung 6. Semester 7. Semester Nr. Modul / Teilmodul LP SWS SU Ü Pr SU Ü Pr K3. K3.. K3.. K3. K3.. K3.. K3.3 K3.3. K3.3. K3.3.3 K3. K3.. K3.. K3..3 K3.5 K3.5. K3.5. LP SWS SWS SWS LP SWS SWS SWS Maschinentechnik 9 9 Kolbenmaschinen Werkzeugmaschinen 5 Aspekte der Produktentwicklung 8 6 Qualitätsmanagement Projekt aus Konstruktion und 3 3 Entwicklung Gestalt und Festigkeit 8 8 Gestaltoptimierung FEM-Simulationstechnik 3 3 Versuchstechnik 3 3 Werkstoffe und Oberfläche 5 5 Korrosion Tribologie / Oberflächentechnik Praktikum Werkstoffe/Oberfläche Fertigungstechnik 5 5 Schweißtechnik Fügetechnik schrp min Prüfungen und Leistungsnachweise ZV Art des LN Ergänzende schrp und/oder Regelungen, LN nach Sem. NBM ) 3) 6 7 / / TN, VB, Kol me/oe / StA 3/8 + 3/8 /5 TN, StA TN, VB, Kol. VB, Kol 3/5 me/oe me/oe VB, Kol me/oe ) Die Modulnote bestimmt sich bei Teilnoten aus den angegebenen Notenanteilen. Zum Bestehen eines Moduls muss jedes Teilmodul mit mindestens ausreichend bzw. mit Erfolg abgelegt sein. 3) Die Prädikatsangabe bezieht sich auf die geforderten Leistungsnachweise LP Leistungspunkte (credit points) nach ECTS SWS: Semesterwochenstunde SU: Seminaristischer Unterricht Ü: Übung; Pr: Praktikum schrpr schriftlichen Prüfung, Prüfungszeit in Minuten ZV Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung LN studienbegleitender Leistungsnachweis TN Teilnahmenachweis me/oe mit Erfolg/ohne Erfolg VB Versuchsberichte Kol Kolloquium StA Studienarbeit NBM Notengewicht bei der Bildung der Modulnote MBVS_00_VO_Studienplan B_MB Vers. 7, Oktober 05, Gorny

15 Zweiter Studienabschnitt Teil 3: Semester - Vertiefungsrichtung Produktionstechnik 6. Semester 7. Semester Nr. Modul / Teilmoduls LP SWS P3. Werkzeugmaschinen 6 6 P3. Planung und Transport 6 6 P3.. Produktionsplanung und -steuerung P3.. Förder- und Materialflusstechnik P3.3 Projekt Produktionstechnik 9 7 P3.3. Konstruktion mit Produktionspraktikum Projektarbeit Praktikum P3.3. Projektmanagement P3. Produktionsautomatisierung 8 8 P3.. Automatisierungstechnik 3 P3.. P3..3 P3.5 P3.5. P3.5. Robotik CNC-Technik Produktion u. Qualitätsmanagement Produktionssysteme Qualitätsmanagement 6 6 LP SU SWS Ü SWS Pr SWS 3 LP SU SWS Ü SWS Pr SWS schrp min Prüfungen und Leistungsnachweise ZV Art des LN Ergänzende Regelungen, NBM ) 3) TN, Kol, VB TN, StA TN, Kol TN, VB TN, VB TN, StA TN, Kol me/oe /3 /3 /6 me/oe /6 3/8 me/oe 3/8 me/oe / me/oe schrp und/oder LN nach Sem. 6 7 /3 /3 ) Die Modulnote bestimmt sich bei Teilnoten aus den angegebenen Notenanteilen. Zum Bestehen eines Moduls muss jedes Teilmodul mit mindestens ausreichend bzw. mit Erfolg abgelegt sein. 3) Die Prädikatsangabe bezieht sich auf die geforderten Leistungsnachweise LP Leistungspunkte (credit points) nach ECTS SWS: Semesterwochenstunde SU: Seminaristischer Unterricht Ü: Übung; Pr: Praktikum schrpr schriftlichen Prüfung, Prüfungszeit in Minuten ZV Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung LN studienbegleitender Leistungsnachweis TN Teilnahmenachweis me/oe mit Erfolg/ohne Erfolg VB Versuchsberichte Kol Kolloquium StA Studienarbeit NBM Notengewicht bei der Bildung der Modulnote MBVS_00_VO_Studienplan B_MB Vers. 7, Oktober 05, Gorny 5

16 6. Modulhandbuch Bestandteil des Studienplans ist das Modulhandbuch. Es enthält insbesondere Regelungen und Angaben über: () die Lernziele und Inhalte der einzelnen Module und Fächer, () die Art der Lehrveranstaltungen und Lehrformen, (3) die Festlegung der Unterrichtssprache für jedes Modul bzw. Teilmodul, soweit diese nicht Deutsch ist, () nähere Bestimmungen zu den Studien- und Prüfungsleistungen. Das Modulhandbuch ist als gesonderte Schrift erstellt und herausgegeben. MBVS_00_VO_Studienplan B_MB Vers. 7, Oktober 05, Gorny 6

geänderte Fassung vom : Fakultätsratsbeschluss vom: überarbeitet am:, von: 01.04.2009 Tremmel 01.08.2009 Lütkebohle 23.04.2010 24.03.

geänderte Fassung vom : Fakultätsratsbeschluss vom: überarbeitet am:, von: 01.04.2009 Tremmel 01.08.2009 Lütkebohle 23.04.2010 24.03. Studienplan für den Master-Studiengang Maschinenbau an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg in der Fassung vom.0.010 Der Studienplan des Masterstudienganges

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Fahrzeugtechnik Fakultät für

Mehr

Die bisherigen Paragraphen 9 bis 14 werden zu den neuen Paragraphen 10 bis 15.

Die bisherigen Paragraphen 9 bis 14 werden zu den neuen Paragraphen 10 bis 15. Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Geoinformatik und Satellitenpositionierung an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München

Mehr

Fächer- und Stundenübersicht für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Ingolstadt

Fächer- und Stundenübersicht für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Ingolstadt Anlage zur Satzung der FH Ingolstadt für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen vom 1. Mai 007 Fächer- und Stundenübersicht für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 220 18

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 220 18 Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 220 18 Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des

Mehr

Anlage zur Satzung der FH Ingolstadt für den Diplom- und Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen vom 31.01.2003

Anlage zur Satzung der FH Ingolstadt für den Diplom- und Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen vom 31.01.2003 Anlage zur Satzung der FH Ingolstadt für den Diplom- und Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen vom 31.01.2003 Fächerübersicht, Prüfungen und Leistungsnachweise, Notengewichtung und Leistungspunkte

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof Studien- und Prüfungsordnung Bachelor Wirtschaftsinformatik Seite 1 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO B ET) Vom 26. April 2007 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage zur Allgemeinen und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Maschinenbau (berufsbegleitend) Institut

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sprachen, Management und Technologie an der Hochschule Amberg-Weiden

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sprachen, Management und Technologie an der Hochschule Amberg-Weiden Stand: Oktober 2011 Studien- und Prüfungsordnung für den vom 23. November 2010 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58 und Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes

Mehr

Studiengangspezifische Bestimmungen. für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau. vom 29.07.2015

Studiengangspezifische Bestimmungen. für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau. vom 29.07.2015 Studiengangspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau vom 29.07.201 Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg hat am die vom Senat

Mehr

Grundlage und Zweck des Studienplans

Grundlage und Zweck des Studienplans Fakultät Maschinenbau und Versorgungstechnik Studienplan für den Master-Studiengang Maschinenbau an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg in der Fassung

Mehr

4 Module und Leistungsnachweise 1 Die Pflicht und Wahlpflichtmodule, ihre

4 Module und Leistungsnachweise 1 Die Pflicht und Wahlpflichtmodule, ihre Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrierende Gesundheitsförderung an der Fachhochschule Coburg (SPO B IG) Vom 14. Juni 2005 Auf Grund von Art.6 Abs.1, 72 Abs.1, 81 Abs.1, 84 Abs.2

Mehr

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12 Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12 Sechste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012 Lesefassung vom 2. Februar 201 (nach 6. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit

Mehr

45 Bachelorstudiengang Product Engineering

45 Bachelorstudiengang Product Engineering 45 Bachelorstudiengang Product Engineering (1) Das Studium im Studiengang Product Engineering umfasst 29 Module (10 Module im Grundstudium, 19 Module im Hauptstudium). Die Module fassen insgesamt 59 Lehrveranstaltungen

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang International Management. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5

Bestimmungen. für den. Studiengang International Management. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5 Bestimmungen für den Studiengang International Management Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5 40-IM/M Aufbau des Studiengangs 41-IM/M Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan

Mehr

(1) Im Studiengang Maschinenbau und Mechatronik umfasst das Grundstudium zwei Lehrplansemester, das Hauptstudium fünf Lehrplansemester.

(1) Im Studiengang Maschinenbau und Mechatronik umfasst das Grundstudium zwei Lehrplansemester, das Hauptstudium fünf Lehrplansemester. (1) Im Studiengang und Mechatronik umfasst das Grundstudium zwei, das Hauptstudium fünf. () Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflichtund

Mehr

Minuten [1, 4 ] Mathematische

Minuten [1, 4 ] Mathematische Anlage: Übersicht über die Module und Prüfungen im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Information Systems and Management) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München

Mehr

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt

Mehr

Entwurf vom 14.06.13. Struktur des Studiums

Entwurf vom 14.06.13. Struktur des Studiums Studienplan für den Bachelor-Studiengang Informatik an der Technischen Hochschule Georg Simon Ohm Nürnberg Gültig für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2013/2014 das Studium beginnen. vom Entwurf

Mehr

Teil B: Besondere Regelungen

Teil B: Besondere Regelungen Besondere Regelungen 35 Erläuterungen und Abkürzungen in den 36 bis 50 Teil B: Besondere Regelungen 35 Erläuterungen und Abkürzungen in den 36 bis 50 (1) Für alle Studiengänge ergeben sich aus den Tabellen

Mehr

Bachelorstudiengang Management und europäische Sprachen an der Fachhochschule Amberg-Weiden vom

Bachelorstudiengang Management und europäische Sprachen an der Fachhochschule Amberg-Weiden vom Bachelorstudiengang Management und europäische Sprachen an der Fachhochschule Amberg-Weiden vom Aufgrund von Art. 6 Abs., 72 Abs., 8 Abs., 84 Abs. 2 Satz 3 und 86 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof Studien- und Prüfungsordnung Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen Seite 1 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt Studien und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Maschinenbau an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO D MB) Vom 31. März 2010 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58 Abs.1,

Mehr

vom 25.07.2011 Präambel

vom 25.07.2011 Präambel Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13

Mehr

Aufgrund von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Fachhochschule München folgende Satzung:

Aufgrund von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Fachhochschule München folgende Satzung: Satzung über den Erwerb der Zusatzqualifikation "Betrieblicher Datenschutz" für Studierende der Informatik- und Wirtschaftsinformatik-Studiengänge an der Fachhochschule München vom 26. Februar 2003 mit

Mehr

Besonderer Teil der Studien- und Prüfungsordnung: Bachelorstudiengang MB-B

Besonderer Teil der Studien- und Prüfungsordnung: Bachelorstudiengang MB-B Besonderer Teil der Studien- und Prüfungsordnung: Bachelorstudiengang MB-B 8 Bachelorstudiengang Maschinenbau (MB-B) () Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen

Mehr

45 Bachelorstudiengang Product Engineering

45 Bachelorstudiengang Product Engineering 45 Bachelorstudiengang oduct Engineering () Im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen oduct Engineering umfasst das Grundstudium Lehrplansemester, das Hauptstudium 5 Lehrplansemester. () Bis zum Beginn

Mehr

Besondere Bestimmungen. für den. Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts. vom 17.06.2015. Version 4

Besondere Bestimmungen. für den. Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts. vom 17.06.2015. Version 4 Besondere Bestimmungen für den Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts vom 17.06.2015 Version 4 40-A/m Aufbau des Studiengangs 41-A/m Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. Mai 2007

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. Mai 2007 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. Mai 2007 in der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 23.10.2007 Aufgrund von Art.

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009 - 1 - Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009 Lesefassung vom 22. August 2014 Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit 34 Abs.

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Amtliche Mitteilung. Inhalt 30. Jahrgang, Nr. 46 30. Juli 2009 Seite 1 von 7 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Automatisierungssysteme (Automation Systems) des Fachbereichs VII der Beuth Hochschule für

Mehr

1. In 8 Abs. 1 wird die bisherige Modulbezeichnung Geobezugssysteme durch die Modulbezeichnung Parameterschätzung und Geobezugssysteme ersetzt.

1. In 8 Abs. 1 wird die bisherige Modulbezeichnung Geobezugssysteme durch die Modulbezeichnung Parameterschätzung und Geobezugssysteme ersetzt. Dritte Satzung zur Änderung der Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Geotelematik und Navigation (Geotelematics and Navigation) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung: Bachelor Maschinenbau und Prozesstechnik

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung: Bachelor Maschinenbau und Prozesstechnik Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (ASPO) Bachelor- Studiengang Maschinenbau und Prozesstechnik

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012 Lesefassung vom 14. August 201 (nach 9. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Automatisierungstechnik und Robotik an der Hochschule Coburg (SPO B AU) Vom 4. Juni 203 Auf Grund von Art.3 Abs., 43, 44, 58 Abs., 6 Abs.2 und 8

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (SPO B-WIN)

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (SPO B-WIN) Studienbüro Unser Zeichen/AZ: 4.1-6032.09 21.02.2014 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (SPO B-WIN) Vom

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

40 Bachelorstudiengang Marketing und Vertrieb

40 Bachelorstudiengang Marketing und Vertrieb 40 Bachelorstudiengang Marketing und Vertrieb (1) Das Studium im Studiengang Marketing und Vertrieb umfasst 29 Module (10 Module im Grundstudium, 19 Module im Hauptstudium). Die Module fassen insgesamt

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut vom 18.06.2010 in der konsolidierten, nicht amtlichen Fassung der

Mehr

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015.

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015. Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (B.Sc.) ab Jahrgang 15 Vom 09. September 2015 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015,

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO B IF) Vom 2. August 2007 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58 Abs.1,

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt. dem Vermitteln von Fakten im Vordergrund steht.

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt. dem Vermitteln von Fakten im Vordergrund steht. Studien- und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Physikalische Technik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO D PT) Vom 8. Februar 2008 Auf Grund von Art.13 Abs.1,

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik. Abschluss: Bachelor of Engineering. Version 5.0

Bestimmungen. für den. Studiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik. Abschluss: Bachelor of Engineering. Version 5.0 Bestimmungen für den Studiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik Abschluss: Bachelor of Engineering Version 5.0 40-E/b Vorpraktikum 41-E/b Aufbau des Studiengangs 42-E/b Praktisches Studiensemester

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Information Systems and Management) an der

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Information Systems and Management) an der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Information Systems and Management) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München vom 23.08.2010

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage Bachelor Mechatronik/Sensortechnik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für

Mehr

vom 18.07.2013 Struktur des Studiums

vom 18.07.2013 Struktur des Studiums Studienplan für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Georg Simon Ohm Nürnberg Gültig für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2013/2014 das Studium beginnen.

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 198

Mitteilungsblatt Nr. 198 Mitteilungsblatt Nr. 198 2. Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für den Bachelor- und Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen vom 22.05.2006, veröffentlicht im Mitteilungsblatt

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009 - 1 - Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009 Lesefassung vom 22. August 2014 Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit 34 Abs.

Mehr

Studienplan Bachelorstudiengang Energie- und Gebäudetechnik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm in der Fassung vom

Studienplan Bachelorstudiengang Energie- und Gebäudetechnik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm in der Fassung vom Studienplan Bachelorstudiengang Energie- und Gebäudetechnik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm in der Fassung vom 18.05.011 Grundlage und Zweck des Studienplans Der Studienplan des

Mehr

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) 1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz

Mehr

40 Bachelorstudiengang Marketing und Vertrieb

40 Bachelorstudiengang Marketing und Vertrieb 40 Bachelorstudiengang Marketing und Vertrieb (1) Das Studium im Studiengang Marketing und Vertrieb umfasst 29 Module (10 Module im Grundstudium, 19 Module im Hauptstudium). Die Module fassen insgesamt

Mehr

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) mitteilungsblatt Nr.4 16. Februar 2011 Fachhochschule Mainz Seite 47 Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) an

Mehr

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet.

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet. Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald

Mehr

Hauptstudium. Grundstudium. Studiengang Optoelektronik /Lasertechnik Studien und Prüfungsordnung (SPO) 29 Bachelorarbeit PRAXISSEMESTER

Hauptstudium. Grundstudium. Studiengang Optoelektronik /Lasertechnik Studien und Prüfungsordnung (SPO) 29 Bachelorarbeit PRAXISSEMESTER Grundstudium Hauptstudium Studiengang Optoelektronik /Lasertechnik Studien und Prüfungsordnung (SPO) 29 Bachelorarbeit Sem. 7 Optischelektronische Systeme Laser und Biomedizin Produktmanagement 6 PRAXISSEMESTER

Mehr

3 Zugangsvoraussetzungen

3 Zugangsvoraussetzungen Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Automobil- und Nutzfahrzeugtechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut in der konsolidierten, nicht amtlichen Fassung der Ersten

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang Kommunikation und Medienmanagement. Abschluss: Master of Science vom 29.02.2012

Bestimmungen. für den. Studiengang Kommunikation und Medienmanagement. Abschluss: Master of Science vom 29.02.2012 SPO Masterstudiengang Kommunikation und Medienmanagement Teil B und C Bestimmungen für den Studiengang Kommunikation und Medienmanagement Abschluss: Master of Science vom 29.02.202 Version 3 40-KMM/m Aufbau

Mehr

Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement

Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 8/2010, S. 8, 29.12.2010 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement an der

Mehr

Studienabschnitt Bezeichnung ECTS. 1 Basismodule 59. 2 Vertiefungsmodule 58

Studienabschnitt Bezeichnung ECTS. 1 Basismodule 59. 2 Vertiefungsmodule 58 Studienverlaufsplan Bachelor Betriebswirtschaft SPO 01 Erläuterung von Begriffen und Abkürzungen: Kl Kol LP PStA Ref schrp StA TN PGM PS WS Klausur Kolloquium Leistungspunkte Prüfungsstudienarbeit Referat

Mehr

Hochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Vollzeit - Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart

Hochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Vollzeit - Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Master Mathematik - Vollzeit - Stand:

Mehr

Hochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Teilzeit - Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart

Hochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Teilzeit - Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Master Mathematik - Teilzeit - Stand:

Mehr

S a t z u n g : 1 Geltungsbereich, Zweck der Studien- und Prüfungsordnung.

S a t z u n g : 1 Geltungsbereich, Zweck der Studien- und Prüfungsordnung. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten (SPO WIMB/HKE) vom 24.07.2012 Aufgrund von Art. 13

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Amtliche Mitteilung. Inhalt 30. Jahrgang, Nr. 39 29. Juli 2009 Seite 1 von 6 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Physikalische Technik / Medizinphysik Applied Physics / Medical Engineering des Fachbereichs

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. März 2008

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. März 2008 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. März 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1

Mehr

Studienplan Bachelorstudiengang Versorgungstechnik in der Fassung vom Studienziel

Studienplan Bachelorstudiengang Versorgungstechnik in der Fassung vom Studienziel Fakultät Maschinenbau und Versorgungstechnik Studienplan Bachelorstudiengang Versorgungstechnik in der Fassung vom 1.10.009 Grundlage Der Studienplan des Bachelorstudiengangs Versorgungstechnik an der

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Fahrzeugtechnik Fakultät für

Mehr

3 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester.

3 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Systems Engineering an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut vom 15. Dezember 2009 in der konsolidierten, nicht amtlichen Fassung

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 22. Dezember 2010

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 22. Dezember 2010 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 22. Dezember 20 esefassung vom 2. Februar 201 (nach 11. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang Maschinenbau (Deutsch-Französische Studienvariante) Abschluss: Bachelor of Engineering (B.Eng.

Bestimmungen. für den. Studiengang Maschinenbau (Deutsch-Französische Studienvariante) Abschluss: Bachelor of Engineering (B.Eng. Bestimmungen für den Studiengang Maschinenbau (Deutsch-Französische Studienvariante) Abschluss: Bachelor of Engineering (B.Eng.) Version 6 40-MABBF Vorpraktikum 4-MABBF Aufbau des Studiengangs 42-MABBF

Mehr

40 Bachelorstudiengang Marketing und Vertrieb

40 Bachelorstudiengang Marketing und Vertrieb 40 Bachelorstudiengang Marketing und Vertrieb () Das Studium im Studiengang Marketing und Vertrieb umfasst 9 Module (0 Module im Grundstudium, 9 Module im Hauptstudium). Die Module fassen insgesamt 6 Lehrveranstaltungen

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrative Gesundheitsförderung an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO B IG) Vom 8. April 2009 Auf Grund von

Mehr

Studienplan für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Fachrichtung Maschinenbau

Studienplan für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Fachrichtung Maschinenbau Studienplan für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Fachrichtung Maschinenbau Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Ziele des Studiengangs 3. Studienmodule und Vermittlungsformen 4. Dauer und

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 20 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 18.10.2010 Inhalt: Seite 1. Zweite Änderungssatzung zur Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft (Bachelor

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang Technische Redaktion. Abschluss: Master of Science

Bestimmungen. für den. Studiengang Technische Redaktion. Abschluss: Master of Science SPO Masterstudiengang Technische Redaktion Teil B und C Bestimmungen für den Studiengang Technische Redaktion Abschluss: Master of Science Version 2 40-TR/m Aufbau des Studiengangs 41-TR/m Lehrveranstaltungen,

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B MB) Vom 10. August 2012 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58 Abs.1, 61 Abs.

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang. Elektrotechnik Energietechnik und Erneuerbare Energien. Abschluss: Bachelor of Engineering vom 24.07.

Bestimmungen. für den. Studiengang. Elektrotechnik Energietechnik und Erneuerbare Energien. Abschluss: Bachelor of Engineering vom 24.07. Bestimmungen für den Studiengang Elektrotechnik Energietechnik und Erneuerbare Energien Abschluss: Bachelor of Engineering vom 24.07.2013 Version 2 40-EEEB Vorpraktikum 41-EEEB Aufbau des Studiengangs

Mehr

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Landshut. Jahrgang: 2007 Laufende Nr.: 166-6

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Landshut. Jahrgang: 2007 Laufende Nr.: 166-6 Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Landshut Jahrgang: 2007 Laufende Nr.: 166-6 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Informatik an der Fachhochschule

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Kempten (SPO MB/FHK) vom 14.04.2005.

Studien- und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Kempten (SPO MB/FHK) vom 14.04.2005. Studien- und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Kempten (SPO MB/FHK) vom 14.04.2005 Auf Grund von Art.6 Abs.1, 72 Abs.1, 81 Abs.1, 84 Abs.2 Satz 3 und 86 Abs.1

Mehr

221041.0856-K. Studien- und Prüfungsordnung für den Fachhochschulstudiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Regensburg Vom 11.

221041.0856-K. Studien- und Prüfungsordnung für den Fachhochschulstudiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Regensburg Vom 11. 2204.0856-K Studien- und Prüfungsordnung für den Fachhochschulstudiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Regensburg Vom. November 994 (KWMBl II 995 S. 562) geändert durch Satzung vom 2. November 996

Mehr

Studienverlauf Duales Studium mit Wirtschaftsrecht

Studienverlauf Duales Studium mit Wirtschaftsrecht Studienverlauf Duales Studium mit Wirtschaftsrecht Semester Lfd. Nr. Ausbildung im Betrieb Form Module und Einzelfächer SWS Credits Lehrveranstaltungen Zulassungsvoraussetzungen Ausbildung im Betrieb 1

Mehr

3 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums

3 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums Stand: Oktober 2013 Studien- und üfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Amberg-Weiden vom 01. August 2007 Aufgrund Art. 13

Mehr

Beispielhafter Stundenplan bei einem Auslandsaufenthalt im 6. Semester

Beispielhafter Stundenplan bei einem Auslandsaufenthalt im 6. Semester Übersicht zu Stundenplänen bei erlassenen Praxis- und Auslandssemestern Empfohlener Standard-Stundenplan o Empfohlener Stundenplan für Studierende, die Praxissemester ableisten und keinen Auslandsaufenthalt

Mehr

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das Studium zulassungsbeschränkt?

Mehr

4 Studienvolumen Das Studienvolumen beträgt 161 Semesterwochenstunden. (LP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS).

4 Studienvolumen Das Studienvolumen beträgt 161 Semesterwochenstunden. (LP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS). Satzung des Fachbereichs Elektrotechnik der Fachhochschule Lübeck über die Prüfungen im Bachelor-Studiengang Energiesysteme und Automation (ESA) (Prüfungsordnung Energiesysteme und Automation (ESA)) Vom

Mehr

Vom 29. März 2010. S a t z u n g: 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Vom 29. März 2010. S a t z u n g: 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Kempten (SPO ME-Ba/HKE) Vom 29. März 2010 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information

Mehr

Studien und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Innenarchitektur an der Fachhochschule Coburg (SPO D IA) Vom 29.

Studien und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Innenarchitektur an der Fachhochschule Coburg (SPO D IA) Vom 29. Studien und üfungsordnung für den Diplomstudiengang Innenarchitektur an der Fachhochschule Coburg (SPO D IA) Vom 29. September 2005 Auf Grund von Art.6 Abs.1, 72 Abs.1, 81 Abs.1, 84 Abs.2 Satz 3 und 86

Mehr

Studienplan. Medizintechnik. für den Bachelorstudiengang. Ausgabe C gültig ab 01.10.2014. (gemäß Beschluss des Fakultätsrats vom 01.10.

Studienplan. Medizintechnik. für den Bachelorstudiengang. Ausgabe C gültig ab 01.10.2014. (gemäß Beschluss des Fakultätsrats vom 01.10. Studienplan für den Bachelorstudiengang Medizintechnik gültig ab 01.10.2014 (gemäß Beschluss des Fakultätsrats vom 01.10.2013) Inhalt Gesetzliche Grundlagen... 3 Studienplaninhalt... 3 Änderungsdienst...

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14.

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. Mai 2007 in der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 23.10.2007 Aufgrund

Mehr

1 Für Studierende, die ihr Studium vor dem 1.09.2010 aufgenommen haben, gelten folgende Ordnungen:

1 Für Studierende, die ihr Studium vor dem 1.09.2010 aufgenommen haben, gelten folgende Ordnungen: Richtlinie zur Praxisphase in den Bachelorstudiengängen Marketing/- sowie Logistik/ Technische Betriebswirtschaftslehre des Departments Wirtschaft der Fakultät Wirtschaft & Soziales an der Hochschule für

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Kempten (SPO WIN-Ba/FHK) vom 05.

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Kempten (SPO WIN-Ba/FHK) vom 05. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Kempten (SPO Ba/FHK) vom 05. Mai 2008 Aufgrund von Art. 13, Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 und

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage Master Mechatronik/Sensortechnik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik

Mehr