Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Fernwärmenetz
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- Ewald Kalb
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1 Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Fernwärmenetz Stand: 1. Januar 2001 Verfasser: Stadtwerke Burg GmbH,, Telefon Fax
2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Fernwärmebedarf 3. Wärmeträger 4. Anforderungen an den Hausanschlussraum 5. Hausanschluss und Fernwärmeübergabestelle 6. Rechtsgrenzen (Kundenanlage / Übergabestrecke) 7. Inbetriebnahme der Hausanschlussstation 8. Anlagen - 2 -
3 1. Allgemeines 1.1. Die technischen Anschlussbestimmungen der Fernwärmeversorgung (TAB-FW) der Stadtwerke Burg GmbH (SWB) gelten für den Anschluss und den Betrieb von Kunden-anlagen, die aus dem Fernwärmenetz von SWB versorgt werden. Die TAB-FW dient einer sicheren und störungsfreien Wärmeversorgung Diese TAB-FW gelten ab dem und ersetzen die TAB vom Januar Die TAB-FW gelten für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die ab dem o.g. Datum an das Fernwärmenetz von SWB angeschlossen und / oder verändert werden Die TAB-FW sind Bestandteil des Wärmeenergie-Versorgungsvertrages zwischen dem Kunden und SWB Die TAB-FW gilt für alle Kunden die aus dem Fernwärmenetz von SWB versorgt werden. Die TAB-FW gilt nicht für die Versorgung aus Einzelerzeugungsanlagen. Hierfür sind mit SWB gesonderte technische Festlegungen zu treffen Der Kunde ist verpflichtet, planende und ausführende Firmen zu veranlassen, Rücksprache mit SWB zu nehmen, entsprechend der gültigen TAB-FW zu arbeiten und diese voll inhaltlich zu beachten. Dies gilt auch bei Reparaturen, Ergänzungen und Veränderungen an der Kundenanlage und an Anlagenteilen Abweichungen von der TAB-FW sind grundsätzlich vor Ausführung, mit SWB schriftlich zu vereinbaren Geltende Gesetze und Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, DIN- Bestimmungen, VDE-Vorschriften und andere Vorschriften bleiben von der vorliegenden TAB-FW unberührt Die TAB-FW der SWB erheben keinen Anspruch auf ein vollständiges Vorschriftenwerk zur Errichtung einer Fernwärmehausanschlussanlage
4 2. Fernwärmebedarf 2.1. Der Anschluss an die Fernwärmeversorgung ist vom Kunden, auf den dafür von SWB vorgesehenen Anträgen (Merkblatt und Formulare), zu beantragen. Dies gilt auch bei Veränderungen an bereits bestehenden Anlagen. Merkblatt und Formulare stellen die SWB auf Anfrage zur Verfügung Der Gebäudewärmebedarf ist durch den Kunden gemäß DIN 4701 zu ermitteln und in dem dafür vorgesehenen Formblatt (Antrag zur Herstellung / Änderung / Erweiterung eines Fernwärme-Hausanschlusses) einzutragen. Auf diesem Formblatt, ist durch den Kunden die bestellte Wärmeleistung anzugeben. Die technischen Daten der Kundenanlage sind im Formblatt Technische Daten der Kundenanlage einzutragen. SWB kann Einsicht in die Wärmebedarfsberechnung verlangen Als Auslegungstemperatur, zur Ermittlung des Gebäudewärmebedarfes ist eine Außentemperatur von - 14 C (gemäß Isothermenkarte nach DIN 4701) zugrunde zu legen. 3. Fernwärmenetz 3.1. SWB sichert auf der Grundlage der AVB Fernwärme V (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme vom /BGBl. S. 742) die Bereitstellung des Heizwassers in den jeweiligen Versorgungsgebieten entsprechend der netztechnischen Parameter gemäß Anlage Die Berechnung des max. Primärdurchflusses als Vertragsgegenstand erfolgt bezogen auf eine Vorlauftemperatur von 110 C (bei t a = -14 C) bei einer max. Rücklauftemperatur von 70 C ( nur VG Burg Nord : 105/70 C). Die Kennlinie der Heizwassertemperatur an der Fernwärmeübergabestelle ist als Anlage 2 beigefügt Für die Materialauswahl ist eine Primärvorlauftemperatur von 120 C bei einem max. Druck PN 16 anzunehmen Von SWB wird ein max. Differenzdruck an der Übergabestelle zwischen Vorlauf und Rücklauf von 0,5 bar zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat auf seine Kosten, die HAST aufgrund der möglichen Fernwärmenetztemperaturen mit einem kombinierten Sicherheitstemperaturwächter / Sicherheitstemperaturbegrenzer (STW/STB) und einen Stellventil mit Notstellfunktion auszurüsten. Das Stellventil muss gegen einen max. Differenzdruck von 5,2 bar schließen können Der Anschluss einer Kundenanlage an das Fernwärmenetz erfolgt ausschließlich indirekt
5 3.6 Als Wärmeträger dient aufbereitetes Wasser. Dieses Wasser ist kein Trinkwasser! Es darf nicht verunreinigt und /oder aus dem Fernwärmenetz entnommen werden. Eine Wasserentnahme aus dem Fernwärmenetz zur Erstbefüllung der Hausanlage, ist mit SWB vorher abzustimmen Fernwärmehausanschlussleitungen sollen möglichst auf direktem Wege zur HAST des Kunden führen und nicht durch andere Räume (z.b. Mieterkeller) verlaufen. Die technische Auslegung und die Ausführung bestimmt SWB. Des Weiteren dürfen Fernwärmeleitungen außerhalb von Gebäuden innerhalb eines Schutzstreifens (beidseitig ca. 2m) nicht überbaut und mit tiefwurzelnden Gewächsen überpflanzt werden. 4. Anforderungen an den Hausanschlussraum (HA-Raum) 4.1. Der Kunde stellt gemäß 11 AVB Fernwärme e.v. unentgeltlich einen Raum im Keller oder im Erdgeschoß für die Hausanschlussstation zur Verfügung. Der HA-Raum ist als solcher sichtbar durch den Betreiber zu kennzeichnen. Der Hausanschlussraum sollte mindestens den Bedingungen der nachfolgenden Punkte entsprechen Die Größe des HA-Raumes ist mit SWB abzustimmen. Die Anordnung der Anlagenteile ist so vorzunehmen, dass ein Bediengang von mindestens 0,8 m erhalten bleibt. Die Raumhöhe soll mindestens 2,0 m betragen Der HA-Raum muss verschließbar sein, mit Doppelschließeinrichtung, und soll möglichst in der Nähe der Eintrittsstelle der Fernwärmeanschlussleitungen liegen. Die Eingangstür muss sich in Fluchtrichtung öffnen lassen und muss mit einem geschlossenen Türblatt (T30 -Tür) versehen sein Die Zugänglichkeit durch SWB bzw. durch deren Beauftragte muss jederzeit ohne Schwierigkeiten möglich sein Der HA-Raum soll nicht direkt unter oder neben Schlafräumen oder sonstigen gegen Geräusche zu schützende Räume angeordnet werden. Einschlägige Vorschriften zur Schall und Wärmedämmung sind zu beachten Der HA-Raum muss ausreichend be- und entlüftet (Fenster, etc.) werden können. Die Raumtemperatur darf 40 C nicht übersteigen Der HA-Raum muss über eine ausreichende Beleuchtungseinrichtung gemäß Arbeitsstättenverordnung verfügen und mit einer Steckdose (mind. 220 V /16A) für Wartungs- und Reparaturarbeiten ausgestattet sein. Für den Wärmezähler ist ein unentgeltlicher Stromanschluss, aus der HA-Station heraus, bereitzustellen. Die elektrische Installation ist nach VDE 0100 für Nassräume auszuführen
6 4.8. Der HA-Raum muss eine Entwässerungseinrichtung mit Rückstausicherung besitzen, bzw. einen geeigneten großen Pumpensumpf für eine Hebeeinrichtung mit Abflussanschluß. Der HA-Raum ist durch eine Türschwelle von anderen Kelleräumen zu trennen, um bei Entleerungsarbeiten diese vor Wassereinbruch zu schützen Die Bereitstellung einer Kaltwasserzapfstelle ist erforderlich Zur Ferndatenübertragung kann SWB die Bereitstellung von Kommunikationsanschlußpunktes zum Stationsraum beim Kunden verlangen Die Anordnung der Gesamtanlage muss den geltenden Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Im Gefahrenfalle muss ein sicherer Fluchtweg bestehen. Eine wegweisende Beschilderung bei großen HA-Stationen ist zu empfehlen Betriebsanleitungen (Schaltschema, etc.) und Hinweisschilder für die Kundenanlagen, sind durch den Betreiber an gut sichtbarer Stelle anzubringen. Der HA-Raum ist durch den Betreiber sauber zu halten, insbesondere ist die Arbeitsfläche jederzeit frei zu-halten Können in Einzelfällen die Anforderungen von 4.1. bis nicht eingehalten werden, sind Abweichungen mit SWB abzustimmen 5. Hausanschluss und Fernwärmeübergabestrecke 5.1. Der Hausanschluss ist die Verbindung zwischen dem Fernwärmeverteilungsnetz der SWB bis zur Fernwärmeübergabestrecke. Der Hausanschluss wird durch die SWB hergestellt Der erforderliche Bauraum für den Hausanschluss, ist durch den Kunden entschädigungsfrei bereit zu stellen. Die Art und Weise der Hauseinführung ist zwischen SWB und dem Kunden zu vereinbaren. Fernwärmeleitungen und Hausanschlussleitungen, die das Grundstück des Kunden queren, dürfen in einem Abstand von 2 Meter rechts und links des Trassenverlaufes nicht überbaut oder mit tiefwurzelnden Gewächsen bepflanzt werden. Zwangslagen sind vorher mit SWB zu vereinbaren Die Fernwärmeübergabestrecke ist das Bindeglied zwischen dem Hausanschluss und der HA-Station des Kunden. Sie hat die Aufgabe die Wärmeenergie in der gemäß Datenblatt (Anlage 1) festgelegten Form (Druck, Temperatur) und in der vertraglich festgelegten Größe (Leistung und Volumen) zu übergeben. Die Kosten für die Errichtung der Fernwärmeübergabestrecke trägt der Kunde. Sie wird von den SWB errichtet. SWB trägt die Kosten für den Betrieb, für Wartung und Reparaturen an der Fernwärmeübergabestrecke
7 6. Rechtsgrenzen (Fernwärmenetz / Kundenanlage) 6.1. Die Rechtsgrenze zwischen Fernwärmenetz und Kundenanlage (HA-Station) ist in Flussrichtung betrachtet hinter der Vorlauf- bzw. vor der Rücklaufarmatur in der Fernwärmeübergabestrecke (Schaltschema Anlage 3). Die Rechtsgrenze wird von den SWB in geeigneter Weise gekennzeichnet und stellt gleichzeitig die Eigentums- und Verantwortlichkeitsgrenze dar Sind die SWB Eigentümer und Betreiber der HA-Station ist die Rechtsgrenze entsprechend Schaltschema der Anlage 4 festgelegt. Die damit verbunden technischen und wirtschaftlichen Besonderheiten sind zwischen dem Kunden und SWB gesondert zu vereinbaren. 7. Erstinbetriebnahme der HA-Station / Kundenanlage 7.1. Die Inbetriebnahme der HA-Station und der zur Wärmeabnahme bereiten Kunden- Anlage ist den SWB rechtzeitig (mind. 7 Tage vorher) in schriftlicher Form mitzuteilen, und hat nur in Anwesenheit eines Beauftragten der SWB und des Kunden bzw. dessen Beauftragten (Fachplaner und/ oder Anlagen Errichter) zu erfolgen. Die Kundenanlage ist durch den Kunden bzw. dessen Beauftragten in Betrieb zu nehmen Der Kunde bzw. dessen Beauftragter ist verpflichtet, vor der Erstinbetriebnahme den SWB eine Bescheinigung auszustellen, welche bestätigt, dass die Kundenanlage nach den geltenden Gesetzen, DIN-Vorschriften, Verordnungen, Vorschriften und dieser TAB-FW errichtet worden ist SWB ist berechtigt, die Kundenanlage zu prüfen und zu verlangen, dass festgestellte Mängel, die die technische Sicherheit betreffen, beseitigt werden. Durch diese Prüfung wird durch die SWB keine Gewährleistung auf die Funktion der Kundenanlage übernommen. Hier gilt vielmehr der 14 der AVB Fernwärme V Werden durch die SWB Mängel an der Kundenanlage festgestellt, die die Sicherheit gefährden und/oder erhebliche Störungen erwarten lassen, sind die SWB berechtigt, die Inbetriebnahme und die Versorgung bis zur Beseitigung der Mängel zu verweigern Bei unberechtigter Inbetriebsetzung der Kundenanlage gelten die Regelungen der AVB Fernwärme V Bei erfolgloser Inbetriebsetzung sind die SWB berechtigt gemäß AVB Fernwärme V zu verfahren
8 8. Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: technische Daten des Fernwärmenetzes Kennlinie der Heizwassertemperatur an der Fernwärmeübergabestelle Schaltschema kundeneigene HA-Station (indirekter Anschluss) Schaltschema SWB-eigene HA-Station (indirekter Anschluss) - 8 -
9 Anlage 1: Stadtwerke Burg GmbH - Technische Anschlußbestimmungen Fernwärme (TAB-FW) (netztechnische Parameter) (gültig ab ) Versorgungsanlage HKW Burg-Süd Versorgungsgebiet VG Burg-Süd VG Alte Kaserne VG Burg-Mitte VG Burg-Nord VG Burg-Nord VG Am Markt (Primär-Netz) (Primär-Netz) (Primär-Netz) (Primär-Netz) (Sekundär-Netz) (Primär-Netz) Parameterbezeichnung Kurzzeichen Maßeinheit Druckstufe PN 16 PN 16 PN 16 PN 16 PN 16 PN 16 max. Vorlaufduck p max bar 10,0 10,0 10,0 10,0 6,0 10,0 max. Differenzdruck im FW-Netz p max bar 5,2 5,2 5,2 5,2 3,0 5,2 min. Differenzdruck im FW-Netz p min bar 2,0 2,0 2,0 2,0 1,0 2,0 verfügbarer Differenzdruck p verf bar 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 nach d. Liefergrenze Auslegungstemperatur T max C 120 C 120 C 120 C 120 C 120 C 120 C max. Vorlauftemperatur t VL max C 110 C 110 C 110 C 110 C 105 C 110 C min. Vorlauftemperatur (Sommer) t VL min. C 80 C 80 C 80 C 80 C 75 C 80 C max. Rücklauftemperatur t RL max C 70 C 70 C 70 C 70 C 70 C 70 C Hinweise: Die Vorlauftemperaturen werden gleitend nach Außentemperatur unter Vorgabe von Nutzzeiten durch SWB gefahren, wobei Überhöhungen und/oder Absenkungen von +/- 5 Kelvin, bedingt durch die Reisezeiten des Heizwassers auftreten können. Alle Fernheizleitungen werden mit aufbereitetem und sauerstoffarmen Wasser nach TRD 611 betrieben. Alle Anschlüsse an die Fernheizleitungen müssen i n d i r e k t erfolgen. Für die HA-Station des Kunden gelten die sicherheitstechnischen Regeln der DIN 4747, Teil 1. Weiterhin sind die DIN 4751 bzw. DIN 4752 zu beachten.
10 Heizwasservorlauftemperatur in C Anlage 2: Heizwassertemperatur an der Fernwärmeübergabestelle (Primär-Netz) durchschnittliche Tagesaußentemperatur in C
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