V e r t r a g. über den Anschluss an das Nahwärmenetz. und die Lieferung von Nahwärme. durch die Nahwärme Gössenheim e. G.

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1 V e r t r a g über den Anschluss an das Nahwärmenetz und die Lieferung von Nahwärme durch die Nahwärme Gössenheim e. G. (Anschluss- und Wärmeliefervertrag) zwischen... (Name, Vorname)... (Straße, Hausnummer) - nachstehend als Wärmekunde bezeichnet - und der Nahwärme Gössenheim e. G. Am Energiepark 1, Gössenheim Anschlussobjekt (falls abweichend von der oben angegebenen Wärmekundenadresse)... (Straße, Hausnummer) Objektnummer Wärmeliefervertrag Seite 1 von 8 Stand

2 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Nahwärme Gössenheim eg versorgt das oben angegebene Anschlussobjekt des Wärmekunden auf der Grundlage dieses Vertrages und der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV, siehe Anlage 1) ganzjährig mit Wärme für die Raumheizung sowie die Warmwasserbereitung. Als Wärmeträger dient Wasser Für das Anschlussobjekt wird eine maximale Wärmeanschlussleistung von Q =... KW vereinbart. Unter Berücksichtigung der Norm-Temperaturspreizung zwischen Vor- und Rücklauf von 30 Grad (Kelvin) ergibt sich rechnerisch bei dieser Anschlussleistung ein maximaler Heizwasserdurchfluss von V =... Liter pro Stunde Die Wärmelieferung erfolgt voraussichtlich ab (TT.MM.JJJJ) 1.4. Die Nahwärme Gössenheim eg stellt dem Wärmekunden die Wärme an der Sekundärseite der Übergabestation zur Verfügung. Hier enden Lieferpflicht und Verantwortlichkeit der Nahwärme Gössenheim eg. Ab der Sekundärseite der Übergabestation geht die Verantwortlichkeit für die Verteilung der Wärme auf den Wärmekunden über. 2. Technische Bedingungen 2.1. Die Nahwärme Gössenheim eg errichtet, verlegt und unterhält die für die Wärmelieferung notwendigen technischen Anlagen bis einschließlich der Übergabestation und der geeichten Wärmemengenmesseinrichtung (Wärmemengenzähler) im Anschlussobjekt Der Wärmekunde gestattet der Nahwärme Gössenheim eg oder einer von ihr beauftragten Firma auf dem Grundstück des Wärmekunden die Installation der technischen Anlagen, die für die Belieferung des Kunden mit Wärme und für eine zwischen der Nahwärme Gössenheim eg und dem Wärmekunden vereinbarten Durchleitung von Wärme zu Nachbargrundstücken notwendig sind. Diese technischen Anlagen bleiben Eigentum der Nahwärme Gössenheim eg. Der Wärmekunde verpflichtet sich, auf Anforderung durch die Nahwärme Gössenheim eg hin, eine Dienstbarkeit hinsichtlich der dauerhaften Duldung der auf seinem Grundstück verlegten Leitungen der Nahwärme Gössenheim eg auf deren Kosten zugunsten der Nahwärme Gössenheim eg 1 Der Volumenstrom V berechnet sich wie folgt aus der Wärmeleistung Q : V = 28,74 x Q. Wärmeliefervertrag Seite 2 von 8 Stand

3 zu bestellen. Soweit die Dienstbarkeit nicht eingetragen ist, gilt ihr Inhalt als schuldrechtlich vereinbart Vor Inbetriebnahme haben eine Spülung und eine Druckprüfung (15 Minuten lang mit 1,5 bar) der Kundenanlage durch eine Fachfirma zu erfolgen. Dieses muss durch die Fachfirma dokumentiert und nachgewiesen werden Der Wärmekunde verpflichtet sich, die für seine Anlage festgelegten technischen Bedingungen einzuhalten und seine Anlage so zu betreiben, dass von ihr keine störenden Einflüsse auf das Wärmenetz der Nahwärme Gössenheim eg ausgehen Das als Wärmeträger dienende Wasser kann technisch bedingt Zusätze enthalten. Es darf vom Wärmekunden nicht als Trink- oder Gebrauchswasser entnommen, in seiner Zusammensetzung verändert oder verunreinigt werden. Auf die hohe Vorlauftemperatur wird ausdrücklich hingewiesen Für die Verbrauchserfassung, die Prüfung, Wartung und Reparatur der technischen Einrichtungen, die Behebung von Störfällen sowie zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten gemäß diesem Vertrag gestattet der Wärmekunde einem ausgewiesenen Beauftragten der Nahwärme Gössenheim eg ein Zutrittsrecht auf sein Grundstück sowie zu seinen Räumen. Dieses Zutrittsrecht wird hiermit ausdrücklich vereinbart. Wird dieser Zutritt verwehrt und kann deshalb die Nahwärme Gössenheim eg bei Störfällen nicht zu den technischen Anlagen gelangen, trägt der Wärmekunde die hieraus entstehenden Kosten Der Wärmekunde ist berechtigt, die Wärme an seine Mieter weiterzuleiten. In diesen Fällen hat er sicherzustellen, dass seine Mieter gegenüber der Nahwärme Gössenheim eg keine weitergehenden Schadensersatzansprüche erheben können, als in der AVBFernwärmeV vorgesehen sind. Eine Weiterleitung der bezogenen Wärme an andere Dritte ist nur in Absprache mit der Nahwärme Gössenheim eg möglich Des weiteren gelten die technischen Anschlussbedingungen (Anlage TAB) vom Anschlussgebühren, Preise, Bezahlung und Abrechnung 3.1. Preisbestandteile Der Wärmekunde bezahlt ab dem Monat nach der Inbetriebnahme des Abschnitts des Nahwärmenetzes an dem das Objekt angeschlossen ist eine monatliche Grundgebühr. Wärmeliefervertrag Seite 3 von 8 Stand

4 3.1.2 Der Wärmekunde bezahlt für jede am Wärmemengenzähler gemessene Kilowattstunde bezogener Wärme einen Arbeitspreis. Die vom Wärmekunden bezogene Wärmemenge wird mittels eines geeichten Wärmemengenzähler an der Übergabestation gemessen Für den Anschluss der Kundenanlage durch die Nahwärme Gössenheim eg fallen keine Anschlussgebühren an Der Wärmepreis kann jeweils zu Beginn einer Abrechnungsperiode, erstmals zu Beginn der Abrechnungsperiode 2016, angepasst werden. Die Preisanpassung erfolgt in der Form, dass die durchschnittliche Preisentwicklung für Hackschnitzelpreisindex für Holzhackschnitzel WG 35 Gesamtdeutschland der C.A.R.M.E.N e. V. (aktuell abrufbar unter: im Folgenden Preisindex genannt, herangezogen wird. In den Folgeperioden erfolgt die Preisanpassung dann nach folgender Formel: Pneu= Palt * (Sneu/Salt) Pneu = neuer Wärmepreis Palt = alter Wärmepreis Sneu = Preisindex des Vorjahres der Abrechnungsperiode Salt = Preisindex des Vorvorjahres der Abrechnungsperiode 3.3. Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr Die Nahwärme Gössenheim eg ist berechtigt Abschlagszahlungen zur erheben. Die Höhe der Abschläge errechnet sich auf Basis des Vorjahresverbrauchs. Im ersten Abrechnungsjahr beträgt der monatliche Abschlag 100 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Für die Abschlagszahlungen und die Restforderungen erteilt der Wärmekunde der Nahwärme Gössenheim eg eine SEPA Einzugsermächtigung für ein auf Ihn lautendes Konto. Der Wärmekunde verpflichtet sich für die notwendige Deckung des Kontos zu sorgen und trägt im Falle unberechtigter Rücklastschriften alle notwendigen Kosten der Nahwärme Gössenheim eg. Wärmeliefervertrag Seite 4 von 8 Stand

5 4. Vertragsdauer 4.1. Die Laufzeit des Anschluss- und Lieferungsvertrages beträgt neun Jahre ab dem auf das Datum des Vertragsschlusses folgenden 01. Januar des Folgejahres. Er tritt mit Unterzeichnung des Vertrages zwischen dem Wärmekunden und der Nahwärme Gössenheim eg in Kraft. Er verlängert sich um jeweils fünf Jahre, wenn er nicht spätestens mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige Rechtsnachfolger zum Eintritt in diesen Vertrag zu verpflichten. Die Vertragsparteien verpflichten sich ebenfalls, die Raiffeisenbank Main-Spessart eg, deren Rechtsnachfolger oder einer von ihr bestimmten Person ein Eintrittsrecht im Rahmen der Verwertung von Sicherheiten zu gewähren. Sie haben die andere Vertragspartei innerhalb von 14 Tagen darüber zu informieren. Das Recht der ordentlichen Kündigung durch einen etwaigen Rechtsnachfolger innerhalb der vertraglichen Möglichkeiten bleibt dadurch unberührt Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt der Rückbau der Hausanschlussstation sowie die Verschließung und Verplombung der Hausanschlussleitung. Eine Verpflichtung zum Rückbau der Hausanschlussleitung durch die Nahwärme Gössenheim e. G. besteht nicht. 5. Sonstiges 5.1. Soweit in diesem Vertrag und seinen Anlagen nichts anderes bestimmt ist, gilt die Verordnung über Allgemeine Bestimmungen für die Versorgung mit Fernwärme (siehe Anlage AVBFernwärmeV) vom 20. Juli 1980 in seiner letzten gültigen Fassung Sollte eine Regelung in diesem Vertrag rechtsunwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Regelungen davon unberührt. Sollte bei Vertragsabschluss ein Sachverhalt nicht oder nicht ausreichend geregelt worden sein, verpflichten sich die Vertragspartner, eine dem Vertragsgegenstand entsprechende Regelung nachzuholen Der Wärmekunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis, dass die mit der vereinbarten Wärmelieferung anfallenden Daten von der Nahwärme Gössenheim eg zum Zwecke der Datenverarbeitung unter Beachtung der Datenschutzgesetze des Bundes und des Landes gespeichert werden. Wärmeliefervertrag Seite 5 von 8 Stand

6 6. Ergänzende Bestimmungen Bestandteile dieses Vertrages sind: 6.1. Verordnung über Allgemeine Bestimmungen für die Versorgung mit Fernwärme (Anlage AVBFernwärmeV) in der Fassung vom 6.2. Preisliste vom (Anlage Preisliste) 6.3. Technische Anschlussbedingungen vom (Anlage TAB) Gössenheim, den (Nahwärme Gössenheim eg)... (Wärmekunde) Wärmeliefervertrag Seite 6 von 8 Stand

7 Anlage Preisliste Stand Der Grundbetrag beträgt pro Monat 33,61 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer 2. Der Arbeitspreis für die bezogene Wärme beträgt 67,23 Euro pro MWh 2 zzg. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2 Eine Megawattstunde entspricht Kilowattstunden. Wärmeliefervertrag Seite 7 von 8 Stand

8 Anlage Technische Anschlussbedingungen Stand Diese sind von den beteiligten Ingenieuren projektspezifisch zu definieren. Anlage Verordnung über Allgemeine Bestimmungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) Diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der bindenden Fassung über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bezogen werden. Wärmeliefervertrag Seite 8 von 8 Stand

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