STRELITZER ECHO. Inhalt. De plattdütsch Eck 3

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1 STRELITZER ECHO Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Neustrelitz mit Stadtteilen und Ortsteilen, des Amtes Neustrelitz-Land und der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin, Wokuhl-Dabelow, des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee sowie des Wasserzweckverbandes Strelitz Jahrgang 21, Ausgabe 15, Sonnabend, den 28. Juli 2012 Für dich, für mich, für alle - ein kunterbuntes Familienfest, unter diesem Motto fand am 7. Juli im Familienzentrum Neustrelitz sowie im Spülhaus am Zierker See das Fest statt. Foto: Krüger Inhalt Stadt Neustrelitz sucht eine Schiedsperson 2 Führungen in Neustrelitz 2 Familienfest im Familienzentrum 2 Anita Schubert stellt in der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz aus Drachenbootfest 3 Orgelvesper und Orgelsinfonie in der Stadtkirche 3 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neustrelitz 5 Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Neustrelitz-Land 6 De plattdütsch Eck 3

2 2 Strelitzer Echo 28. Juli 2012/15 Stadt Neustrelitz sucht eine Schiedsperson für die Schiedsstelle 2 Die Stadt Neustrelitz sucht zum nächstmöglichen Termin eine Schiedsperson für die Schiedsstelle 2 der Stadt Neustrelitz. Der Schiedsstellenbereich umfasst alle Stadtund Ortsteile östlich der Bahnlinie. Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Neustrelitz übernommen werden, die zwischen 26 und 70 Jahre alt sind, Ansehen genießen, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben und den streitbefangenen Personen vorurteilsfrei, sachlich und besonnen begegnen. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Dauer der Tätigkeit der Schiedsperson beträgt 5 Jahre. Ausgebildet werden Schiedspersonen durch regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS). Sollte Ihr Interesse geweckt sein, bewerben Sie sich bitte schriftlich bis zum 04. September 2012 bei der Stadt Neustrelitz Referat Organisation Strelitzer Str Neustrelitz. Weitere Informationen zur Tätigkeit der Schiedsperson erhalten Sie unter der Telefonnummer Fr. Fenger oder Frau Baganz. Ch. Fenger, Referatsleiterin Organisation Durch die Residenzstadt Jeden Sonnabend um 10:30 Uhr und im Juli auch sonntags um 11 Uhr lädt die Touristinformation Neustrelitz zur Stadtführung ein. Die Residenzstadt Neustrelitz und ihre schönsten Orte zwischen Markt, Schlossgarten und Zierker See werden auf dem etwa zweistündigen Rundgang besichtigt und die Geschichte sachkundig erläutert. Teilnehmer haben dabei die Möglichkeit, die sternförmige Stadtanlage vom Turm der Stadtkirche aus zu erleben. Mit Gräfin Voss und Prinzessin Friederike können Besucher freitags in Neustrelitz unterwegs sein. Im Juli und August wechseln sich die beiden im Führen von Touristen ab. Während die Hofdame auf die Spuren von Königin Luise führt, plaudert Luises Schwester Friederike über Hofklatsch und Familiengeschichten. Treffpunkt immer um 15 Uhr in der Strelitzer Straße 1 an der Touristinformation. Für dich, für mich, für alle - ein kunterbuntes Familienfest Unter dieser Überschrift luden die Stadt Neustrelitz, das Familienzentrum Neustrelitz und das Netzwerk für Demokratie und Toleranz am Sonnabend, dem 7. Juli alle Familien in das Familienzentrum in die Useriner Straße und in das frisch sanierte Spülhaus am Zierker See ein, um einen gemeinsamen bunten Nachmittag mit Spaß, Spiel und Unterhaltung zu verbringen. Und kunterbunt und zahlreich war dann auch die Besucherschar, die sich trotz wechselhaftem Wetter einfand, um die vielen Angebote der Neustrelitzer Vereine, Verbände, Firmen und Initiativen gern zu nutzen und miteinander ins Gespräch zu kommen. Groß und Klein, Jung und Alt hatten Freude am Basteln, Schminken, Reiten, Fußball spielen, Feuerwehrauto fahren, an den Darbietungen auf der Bühne, der Wörterfabrik im Spülhaus, den Filmvorführungen und der von Neustrelitzer Firmen gespendeten Verpflegung. Ein gelungenes Fest und ein gut gewählter Ort - so die einhellige Meinung der Veranstalter, Akteure und Besucher. Den vielgeäußerten Wunsch nach Wiederholung nimmt das Familienzentrum gerne auf und lädt alle Beteiligten und Familien ein, sein 20-jähriges Bestehen im Juni 2013 gemeinsam zu feiern. Die Organisatoren danken allen freiwilligen Helfern, Unterstützern und Akteuren, die auf unterschiedlichste Art und Weise zum erfolgreichen Gelingen dieses kunterbunten Familienfestes beigetragen haben. Folgenden gilt ein besonderer Dank: Alte Kachelofenfabrik Neustrelitz, Anglerverein Neustrelitz, Arbeitslosenverband Mecklenburg-Strelitz e. V., Biohof Beier, Debitel Mobilcom-Shop Gilbert Otte, Demokratie-Bus der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern, EDEKA-Markt, D. Groth, Fanfarenzug Neustrelitz, Fielmann AG, Freiwillige Feuerwehr Neustrelitz, Gartensparte Am Hundehof, Gerüstbau Ralf Werdermann, Höffi s Zoohandlung, Kunsthaus Neustrelitz e. V., Line-Dancer, DRK-Familienbildungsstätte, Martina und Klaus Herre, Strelitzius gratuliert zum 101. Geburtstag am 5. August Frau Elsa Bacher, Tiergartenstraße...zum 95. Geburtstag am 1. August Frau Margarete Warncke, Seestraße zum 90. Geburtstag am 30. Juli Frau Ursula Siebert, Dr.-Schwentner-Straße am 9. August Frau Anna Runge, Zierker Straße Herzlichen Glückwunsch! Für jeden Besucher war etwas dabei. Selbst die Kleinsten durften bei den Mitgliedern des Fanfarenzugs des Feuerwehrvereins e. V. mal probieren. Foto: Krüger Mehrgenerationenhaus der Diakonie, Nestor Bildungsinstitut GmbH, Niederlassung Neustrelitz, neuwo mbh, Nordkurier-Sommertour-Mobil, Phillip Beyer, Rasenkracher Fußballschule Robert Peucker, Regionalzentrum für Demokratische Kultur Mecklenburgische Seenplatte, Reitsportgemeinschaft Fürstensee, Rund ums Büro Rogge GmbH, Slawendorf Neustrelitz, Sparkasse Mecklenburg-Strelitz, Stadtverkehr Neustrelitz - B.B.-Reisen, Stadtwerke Neustrelitz GmbH, Trommelgruppe Togobia, Unternehmerverband Mecklenburg-Strelitz e. V. zur goldenen Hochzeit am 28. Juli Herta und Hilmar Borutta, Pablo-Neruda-Ring am 10. August Helga und Karl Klingenberg, Dr.-Schwentner-Straße zur diamantenen Hochzeit am 2. August Hildegard und Erich Ensikat, Riefstahl-Straße zur eisernen Hochzeit am 2. August Ursula und Karl Kadow, Pablo-Neruda-Ring

3 28. Juli 2012/15 Strelitzer Echo 3 Anita Schubert stellt in der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz aus Neustrelitz (cb). Sommertage heißt die neue Ausstellung von Anita Schubert, die derzeit in der Galerie der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz zu sehen ist. Gezeigt werden Collagen und handgeschöpfte Papiere. Die Exposition der in Neddemin bei Neubrandenburg lebenden Künstlerin umfasst 17 Arbeiten, von denen hier einige erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Seit vielen Jahren experimentiert Anita Schubert mit Pulppainting, einer aus den USA stammenden Papierkunst. Durch das Malen mit flüssigem gefärbtem Papierstoff, dem Pulp, ist das Papier nicht nur Träger des Bildes, sondern wird selbst zum Bild. Die Papierobjekte entstehen aus der feuchten Masse, dem frischen Faserbrei, der sich auf endlose Weise gestalten lässt: durch Schöpfen, Färben, Strukturieren oder dem Einschließen von Fremdmaterial. So wird das Papier zum Mittel des Ausdrucks, zum Träger der Botschaft. Für Anita Schubert beginnt die Faszination des künstlerischen Gestaltens mit Papier bereits bei der Herstellung des Rohmaterials, bei der Aufbereitung verschiedener Faserstoffe. Für die Ausstellung hat sie Blumen- und Wassermotive ausgewählt, Dinge eben, die den Sommer reich machen. Aber auch Trennungen und zwischenmenschliche Spannungen gehören zu den Themen. In der Galerie der Hauptgeschäftsstelle der Sparkasse in Neustrelitz, Strelitzer Straße 27, kann man den Arbeiten von Anita Schubert noch bis zum 1. Oktober begegnen. De plattdütsch Eck Anita Schubert (l.) und Andrea Binkowski, Vorsitzende des Vorstandes der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz, in der Ausstellung. (Foto: Carola Biermann) Orgelvesper und Orgelsinfonik in der Stadtkirche Am Sonntag, 5. August, findet in der Stadtkirche Neustrelitz um 17 Uhr im Rahmen des Grüneberg-Orgelsommers die 2. Orgelvesper statt. Im Mittelpunkt der Orgelvespern dieses Sommers steht bekanntlich der Renaissancemeister Hans Leo Hassler, dessen 400. Todestag in diesem Jahr begangen wird. Es wirken die Singakademie Neustrelitz (gegr. 1840) und Kantor Michael Vogt an der Orgel mit. Die nächsten Konzerte der Orgelsinfonik erklingen am Sonntag, 29. Juli um 17 Uhr unter dem Titel Sinfonisches Kirchenjahr mit Musik unter anderem von César Franck und Marcel Dupré. Am 12. August steht die Orgelsinfonie Der Lobende auf dem Programm, die der Düsseldorfer Komponist Oskar Gottlieb Blarr im Jahr 2005 geschrieben hat. Sie nimmt den bekannten Choral Lobe den Herren als Blues, Tango und Walzer auf und verbindet ihn mit fantasievollen Elementen Neuer Musik. Es spielt Kantor Michael Voigt. (PM) Neustrelitz bei Nacht Zu einem Spaziergang durch das nächtliche Neustrelitz wird im August jeden Donnerstagabend eingeladen. Vom Turm der Stadtkirche aus können die Teilnehmer auf die Lichter der Stadt blicken. Auf dem Stadtrundgang sind auch die beleuchteten Sehenswürdigkeiten, wie der Hebetempel, die Schlosskirche, das Denkmal des Großherzogs Georg und das Hirschtor in abendlicher Stimmung zu erleben. Treffpunkt ist um 20 Uhr an der Stadtkirche am Markt. 12. Drachenbootfest Am 11. August laden die Strelitz Dragons vom Wassersportverein Einheit Neustrelitz zum 12. Drachenbootfest auf dem Glambecker See in Neustrelitz ein. Unter dem Motto Wasserschlacht am Glambecker See wird das 12. Drachenbootrennen gegen 09:30 Uhr eröffnet. Um 10:00 Uhr wird das erste Rennen gestartet. Gegen 17:00 Uhr werden die Ergebnisse verkündet und die Siegerehrung vollzogen. Der Glambecker See ist ideal für diese Veranstaltung, da er von allen 4 Seiten einzusehen ist. So kann man den Start aber auch das Ziel sehr gut einsehen. Für unseren kleinen Gäste wird eine Hüpfburg und Kinderschminken vorbereitet. Für das leibliche Wohl ist natürlich auch gesorgt. Adebor So, nu sünd wi wedder dor, Klapper - klapper - klapper! In uns Nest von vörrig Johr, Klapper - klapper - klapper! Diek un Wischen uns tau Fäuten Und at ganze Dörp wi gräuten, Lüd un Kinner, kamt tausamen, Adebors sünd wedder kamen! Klapper - klapper - klapper! Luten - Heiner - he is dor, kumm mal fixing, Fieken, Seiht ji woll den Adebor Von dat Dack runkieken? Ganz gewiss, dat sünd de Ollen, - Wist du mal den Snawel hollen, Weit jo keiner, wat ji spräken, segg mi mal, wo hest du stäken? Kam so, as ick gah un stah, Klapper - klapper - klapper! Ut dat heite Afrika, Klapper - klapper - klapper! Hart hett uns vör Heimweh slagen Un mit einmal sünd wi flagen, Oewer t Water - oewer Gründen, Bet uns Dörp wie wedderfünden, Klapper - klapper - klapper! Adeborre, segg mi mal, Smittst du wedder Kinner As vör n Johr von baben dal In den Schornstein rinner? Vörrig Johr büst bi uns kamen, Dit Johr warrn kein wedder nahmen, Wi hemm naug von Kinnerquarren, n lütten Hund wi lewer harren. Ut: Rudolf Tarnow, Rüter - Püter

4 4 Strelitzer Echo 28. Juli 2012/15 Kunstwettbewerb zum Thema Wasser Projektleiterin Marieken Matschenz und junge Besucher der Kunstschule Neustrelitz begutachten Kunstwerke, die am Wettbewerb des 3. Naturfilmfestivals teilnehmen werden. Noch bis zum 10. August können Kinder- und Jugendliche in der Kunstschule Neustrelitz, Schloßstraße 2, kreative Werke zum Thema Wasser einreichen, zum Beispiel Zeichnungen, Malereien oder auch Skulpturen aus verschiedenen Materialen. Die schönsten Arbeiten werden während des 3. Naturfilmfestivals im September in der Galerie der Alten Kachelofenfabrik zu sehen sein. Und wer in der letzten Sommerferienwoche noch Zeit hat, kann am Mittwoch, 1. August zum Wassertag in die Kunstschule kommen. Weitere Infos zu diesem spannenden Ferienereignis unter Foto: Köpke Yoga für Schwangere Für diese sehr besondere Zeit im Leben einer Frau bietet Yoga Möglichkeiten und Wege mit den körperlichen und auch emotionalen Veränderungen in der Schwangerschaft gestärkt und entspannt umzugehen. Eine Yoga-Einheit beinhaltet Atemübungen für bewusstes Entspannen, Übungen zur Körperhaltung, um Muskeln und Organe sanft zu dehnen und zu stärken, Übungen für die Beweglichkeit der Wirbelsäule und Entlastung des Rückens, Entspannungsübungen, um körperlich und geistig zur Ruhe zu kommen sowie Tipps zum Integrieren in den Alltag. Der Kurs unter Leitung der Yoga-Lehrerin Martina Rauch findet im Familienzentrum, Useriner Str. 3 statt. Termin für die acht Treffen ist immer montags von 19:30 bis 20:45 Uhr. Kursbeginn ist der 6. August, die Gebühr beträgt 72 Euro. Weitere Informationen und Anmeldung unter Tel oder an shanti@shantimartinayoga.de Der Friedhof geht uns alle an Liebe Einwohner von Fürstensee. Ihre (und sieben weitere) Friedhöfe stehen in Trägerschaft der Kirchgemeinde Strelitzer Land. Das bedeutet, die Kirchgemeinde übernimmt mit der Bewirtschaftung der Friedhöfe eine öffentliche, also gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Bestattung der Toten und die Friedhofspflege haben in unseren Dörfern eine lange Tradition. Wir wollen unsere Toten in unserer Nähe wissen und brauchen einen Ort für Trauer und Gedenken. Wir möchten unsere Friedhöfe erhalten. Rein wirtschaftlich gesehen, rechnen sich unsere kleinen Friedhöfe aber nicht, daher brauchen wir Ihre Unterstützung. Seit Kurzem haben wir die Aufgaben der Friedhöfe in professionelle Verwaltung gegeben. Sie erhalten zukünftig Gebührenbescheide oder haben Sie bereits erhalten aus Güstrow. Unsere Ansprechpartnerin dort ist Frau Rohde. Sollten sie bereits Gebühren bezahlt haben oder Einwendungen gegen Ihren Bescheid haben, wenden Sie sich bitte an die auf dem Gebührenbescheid angegebene Adresse. Seit ca. einem Jahr haben wir eine neue Friedhofsordnung und Gebührenordnung. Darin sind auch neu Rasengräber enthalten. Das bedeutet, Sie können ein Grab in Rasenlage ohne Pflegeaufwand für sich oder Ihre Angehörigen vorsehen. Anonyme Grabstellen können und wollen wir auf kirchlichen Friedhöfen nicht vorhalten. Bitte melden Sie Bestattungen und Änderungen die Grabstellen betreffend immer im Pfarramt Alt Strelitz oder bei unserem Küster Markus Badzio (montags 16:30-18:30 Uhr) im Pfarrhaus Wokuhl an. Für alle Einwohner von Fürstensee, aber auch für alle anderen an Friedhofsfragen Interessierten laden wir zur Einwohnerversammlung Friedhof am Dienstag, 7. August um 18:00 Uhr in die Kirche Fürstensee ein. Wir werden einen Neubau des Zauns planen. Die Friedhofsordnung und die Gebührenkalkulation werden vorgestellt, zukünftige Einsätze geplant und Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Ich hoffe auf reges Interesse und Ihre Teilnahme. Außerdem bitte ich Sie alle darum, sich für unsere Friedhöfe einzusetzen! Pastorin Cornelia Seidel, Friedhofsverwaltung Impressum Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Neustrelitz mit Stadtteilen und Ortsteilen, des Amtes Neustrelitz-Land und der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin, Wokuhl-Dabelow, des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee sowie des Wasserzweckverbandes Strelitz Verlag + Satz: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, Sietow Druck: Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10, Herzberg/Elster, Tel /489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: /57 90, Fax: / Redaktion: Tel.: / , Fax: / Internet und info@wittich-sietow.de Vervielfältigung von Abbildungen, Nachdruck von Artikeln ist nicht gestattet. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Haushalte im Stadtgebiet und im Amt Neustrelitz-Land erhalten das Mitteilungsblatt kostenlos. Einzel exemplare liegen in der Stadtinformation zum Mitnehmen aus. Auflagenhöhe: ; Postbezug möglich. Abonnements über die Stadtverwaltung. Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleis tung.die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Amtlicher Teil Stadt Neustrelitz: Verantwortliche Redakteurin: Amtlicher Teil des Amtes Neustrelitz-Land: Der Bürgermeister Petra Ludewig presse@neustrelitz.de Der Amtsvorsteher Amtlicher Teil des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee: Der Verbandsvorsteher Amtlicher Teil des Wasserzweckverbandes Strelitz: Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Auflage: Bezug: VERLAG + DRUCK Der Verbandsvorsteher Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke 14-täglich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt Exemplare über die Stadtverwaltung LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen

5 28. Juli 2012/15 Strelitzer Echo 5 Bekanntmachungen der Stadt Neustrelitz 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bau Die nächste öffentliche Sitzung findet am Dienstag, 7. August um 17 Uhr im Rathaussaal, Markt 1 statt. Ende: ca. 19:30 Uhr Tagesordnung: öffentlich 1. Bestätigung der Tagesordnung - öffentlicher Teil - 2. Protokollkontrolle und -bestätigung vom öffentlicher Teil - 3. Vorstellung Planung Twachtmannstraße 4. Vorstellung Planung Louisen-/Schlachthofstraße 5. Beschluss Nr. S 12/ Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Geplantes Wohnquartier zwischen Höhenstraße und Karbe-Wagner-Straße 6. Beschluss Nr. S 12/ Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Dr.-Schwentner- Straße - westlicher Teil 7. Beschluss Nr. S 12/ Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 40/94 Ehem. GUS-Objekt am Schliemannweg 8. Mitteilungen der Verwaltung, Anfragen an die Verwaltung Ein nicht öffentlicher Teil mit 12 Tagesordnungspunkten schließt sich an. von der Wense, Vorsitzender Mitteilung zum Baulandkataster der Stadt Neustrelitz Ein wichtiger Grundsatz der im Baugesetzbuch verankerten nachhaltigen Stadtentwicklung ist, mit Grund und Boden sparsam umzugehen und dabei die Möglichkeiten der Innenentwicklung zu nutzen. Zur Umsetzung dieser Ziele hat die Stadt Neustrelitz ein so genanntes Baulandkataster für bauwillige Bürger erarbeitet. Dieses Kataster stellt sowohl städtische als auch private Flächen, die veräußerbar und aufgrund eines Bebauungsplans oder gemäß 34 BauGB für eine Eigenheimbebauung sofort aktivierbar sind, dar. Hinzukommend sind die noch zur Verfügung stehenden städtischen Sanierungsobjekte veranschaulicht. Ab sofort ist das Baulandkataster bei der Stadtverwaltung Neustrelitz, Stadthaus, W.-Riefstahl- Platz 3 im Dezernat für Stadtentwicklung und Bau (2. Obergeschoss), Ansprechpartner: Herr Zimmermann oder Frau Forberger, einsehbar. Zudem besteht die Möglichkeit im Internet unter auf das Baulandkataster zuzugreifen. Zimmermann, Amtsleiter für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 66/11 Ehemaliges Krankenhausgelände/Carolinenstift Die Stadt Neustrelitz erarbeitet derzeit einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das ehemalige Krankenhausgelände. Der Entwurf dieses Bebauungsplans Nr. 66/11 Ehemaliges Krankenhausgelände/Carolinenstift und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom bis einschließlich in der Stadtverwaltung Neustrelitz, Stadthaus, W.- Riefstahl-Platz 3 im Foyer des Dezernats für Stadtentwicklung und Bau (2. Obergeschoss) während folgender Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: - Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils 07:15-16:00 Uhr, - Dienstag, 07:15-18:00 Uhr und - Freitag, 07:15-12:30 Uhr. Zudem kann in die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums ebenfalls im Internet unter der Adresse (Rubrik Bürgerinformation/Bauleitplanung/ Bürgerbeteiligung) eingesehen werden. Während der o. g. Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift (im Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung) abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (sog. Normenkontrollantrag) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Öffentliche Bekanntmachung über die Fortgeltung der Grundsteuerbescheide im Jahr 2012 Grundsteuerbescheide aus 2010 und 2011 bleiben gültig Grund, Bürgermeister Gegenüber dem Kalenderjahr 2010 haben sich keine Änderungen der Steuersätze ergeben, sodass diese Sätze auch für das Kalenderjahr 2012 fortgelten. Für alle diejenigen Abgabepflichtigen, deren Besteuerungs- und Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012, in der per Dauerbescheid ab dem Kalenderjahr 2010 veranlagten Höhe, festgesetzt. Die Hebesätze der Grundsteuer werden jährlich durch Beschluss der Stadtvertretung in der Haushaltssatzung der Stadt Neustrelitz festgesetzt. Die Hebesätze der Stadt Neustrelitz betragen für das Kalenderjahr 2012 für die Grundsteuer A = 400 v. H. sowie für die Grundsteuer B = 400 v. H. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2010 veranlagten Höhe festgesetzt. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid. Die Grundsteuern 2012 werden mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit, die Steuern in einem Jahresbetrag zu zahlen, Gebrauch gemacht haben, werden diese in dem Kalenderjahr 2012 am 01. Juli fällig. Inkrafttreten und Rechtsbehelfsbelehrung Die öffentliche Bekanntmachung dieser Abgabenfestsetzung tritt am in Kraft. Für die Abgabenschuldner treten zu diesem Zeitpunkt die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid ergangen wäre. Gegen die Abgabenfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung beginnt, Widerspruch beim Bürgermeister der Stadt Neustrelitz, Markt 1, Neustrelitz, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung Da mit dieser öffentlichen Bekanntmachung Grundsteuern erhoben werden, hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Die Grundsteuer ist deshalb in der festgesetzten Höhe zu den in den Bescheiden genannten Fälligkeiten zu zahlen. Die nächste Ausgabe erscheint am 11. August 2012! Szumny, Amtsleiterin Finanzen und Liegenschaften

6 6 Strelitzer Echo 28. Juli 2012/15 Bekanntmachungen des Amtes Neustrelitz-Land Ausschreibung der Gemeinde Blumenholz Die Gemeinde Blumenholz schreibt folgende Seegrundstücke zum Verkauf aus: Gemarkung Blumenholz Flur 3 Flurstück 34 mit einer Fläche von qm, (Brandsee) Gemarkung Blumenholz Flur 3 Flurstück 40 mit einer Fläche von qm (Düstersee) Kaufpreis: Mindestgebot 1,00 EUR/qm Anfragen sind an das Amt Neustrelitz-Land, Neustrelitz, Marienstr. 5 (Tel ; Fax ; udoebbert@amtneustrelitz-land.de ) zu richten. Angebote sind bis zum im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Ausschreibung erst am öffnen einzureichen. Schock, Bürgermeister Bekanntmachung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte - Vermessungsarbeiten in der Gemarkung Usadel Das Kataster- und Vermessungsamt für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist ab der 32. Kalenderwoche 2012 damit beschäftigt in der Gemarkung Usadel, nicht einmessungspflichtige Gebäude, die bisher nicht im Katasterkartenwerk dargestellt sind, aufzumessen. Hierzu zählen alle Gebäude, die vor dem 12. August 1992 errichtet bzw. durch An- oder Umbau in ihrem Grundriss verändert wurden. Die Einmessung der Gebäude ist für die Eigentümer der betreffenden Gebäude gebührenfrei. Es wird gebeten, den Mitarbeitern des Katasterund Vermessungsamtes, die sich entsprechend ausweisen können, das Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen in Übereinstimmung mit 25 GeoVermG M-V*) zu ermöglichen. Friedhofssatzung der i. A. J. Kammann, Amtsleiter Gemeinde Wokuhl-Dabelow Auf Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntgabe vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777) in Verbindung mit dem Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz - BestattG M-V) vom 3. Juli 1998 wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow vom und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte die folgende Satzung erlassen. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Friedhofssatzung gilt für den im Gebiet der Gemeinde Wokuhl-Dabelow gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof in Herzwolde sowie der Trauerhalle in Wokuhl. 2 Zweckbestimmung (1) Der Friedhof bildet eine nichtrechtsfähige öffentliche Einrichtung der Gemeinde Wokuhl- Dabelow. Die Einrichtung dient der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Wokuhl- Dabelow waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. (2) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann erteilt werden, wenn die Kapazität auf den Friedhöfen ausreicht. 3 Schließung und Entwidmung (1) Die Gemeindevertretung kann für den Friedhof oder für einzelne Teile bestimmen, dass er ganz oder teilweise geschlossen oder entwidmet werden kann, wenn alle Mindestruhezeiten abgelaufen sind. (2) Die Aufhebung des Friedhofes oder eines Teils der Friedhöfe ist öffentlich bekannt zu geben. II. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten (1) Der Friedhof ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang für den Besuch geöffnet. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten der Friedhöfe oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. 5 Verhalten auf den Friedhöfen (1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. (2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (3) Die Ziele und Erfordernisse der Abfallvermeidung und -verwertung sind zu beachten. Abfälle sind so weit wie möglich in organische und anorganische Stoffe zu trennen und in den dafür vorgesehenen Behälter zu verbringen. (4) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art einschließlich Fahrräder, außer Fahrzeuge des Friedhofsbewirtschafters und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden, zu befahren, Kinderwagen und Rollstühle sind ausgenommen, b) jeder Durchgangsverkehr ist untersagt, c) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten oder diesbezüglich zu werben, d) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen, e) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren, f) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind. g) den Friedhof und seinen Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigt zu betreten. h) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, i) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde, j) zu lärmen, zu betteln, zu übernachten, zu lagern, Alkohol zu trinken oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen. (5) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, so weit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. 6 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (1) Auf dem Friedhof dürfen nur solche gewerblichen Arbeiten ausgeübt werden, die dem Zweck des Friedhofes dienen und die sich die Gemeinde nicht selbst vorbehalten hat. (2) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner und Bestatter bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen gebührenpflichtigen Zulassung durch die Gemeinde, in der auch der Umfang festgelegt wird. (3) Sonstigen Gewerbetreibenden kann die Ausübung von Tätigkeiten durch die Friedhofsverwaltung gestattet werden, wenn dies mit dem Friedhofszweck vereinbar ist. (4) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelung zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen. (5) Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind eine halbe

7 28. Juli 2012/15 Strelitzer Echo 7 Stunde vor Ablauf der Öffnungszeit des Friedhofes, spätestens um 19:00 Uhr, an Samstagen und Werktagen vor Feiertagen spätestens um 13:00 Uhr zu beenden. (6) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Maschinen dürfen nur an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofes gereinigt werden. (7) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege zur Ausübung ihrer Tätigkeiten nur mit leichten Fahrzeugen befahren, die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. III. Ruhezeiten und Nutzungsrechte 7 Ruhezeiten (1) Auf dem Friedhof gilt die gesetzliche Mindestruhezeit der Verstorbenen von 20 Jahren. Vor Ablauf der Ruhezeit darf in einem Grab keine weitere Erdbestattung vorgenommen werden. 8 Nutzungsrechte (1) Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, über die Gestaltung und Pflege der Grabstellen im Rahmen der Gestaltungsvorschriften der Friedhofssatzung zu entscheiden, sowie auf einer zur Belegung freien Grabstelle selbst beigesetzt zu werden und über die Beisetzung anderer Personen zu bestimmen, sofern die Voraussetzung des 2 dieser Satzung erfüllt sind. Es begründet die Verpflichtung zur Anlage sowie zur dauernden Unterhaltung und Pflege der Grabstelle. (2) Das Nutzungsrecht wird in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Mindestruhezeit für 20 Jahre verliehen. (3) Das Nutzungsrecht wird durch Zahlung der Gebühr und Aushändigung der über das Recht ausgestellten Urkunde erworben. Der Nutzungsberechtigte hat die Friedhofsverwaltung über jeden Wohnungswechsel umgehend zu informieren. (4) Das Nutzungsrecht ist übertragbar. Die Übertragung wird wirksam, wenn der Dritte nach seinem Antritt das Nutzungsrecht auf sich umschreiben lässt. Der Nutzungsberechtigte kann einen einzelnen Dritten mit dessen Zustimmung als Rechtsnachfolger bestimmen. Anderenfalls sind beim Ablebendes Nutzungsberechtigten nachstehend genannte Personen in der hier aufgeführten Reihenfolge berechtigt, ihren Eintritt in das Nutzungsrecht zu erklären: a) Ehegatten, b) Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, c) volljährige Kinder d) Eltern e) volljährige Geschwister f) Großeltern g) volljährige Enkel h) die nicht unter a bis g fallenden Erben bzw. Hinterbliebenen. (5) Auf Antrag kann das Nutzungsrecht an Erdund Urnenwahlgräbern verlängert werden. Besteht eine Grabstätte aus mehreren Grabstellen, so muss die Verlängerung für die gesamte Grabstätte vorgenommen werden. 9 Erlöschen, Beräumung (1) Grabstellen dürfen nach Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit nur mit vorheriger schriftlicher Anzeige bei der Friedhofsverwaltung beräumt werden. (2) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen sowie Anpflanzungen sind zu entfernen, soweit von der Friedhofsverwaltung nichts anderes bestimmt wird. Die Friedhofsverwaltung entscheidet über den Bestand von erhaltenswerten Anpflanzungen. (3) Wird ein Grab durch Umbettung frei, so erlischt das Nutzungsrecht ebenfalls. 10 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Toten und Aschen bedürfen eines schriftlichen Antrages des Nutzungsberechtigten, dem die Zustimmung des Gesundheitsamtes nach 16 Bestattungsgesetz beizufügen ist. Die Entscheidung über die Umbettung trifft die Friedhofsverwaltung im Namen der Gemeinde. Die Zustimmung wird nur aus wichtigem Grund erteilt. (3) Die Friedhofsverwaltung ist bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (4) Die Umbettungen werden von einem hierfür geeigneten Bestattungsunternehmen durchgeführt, welches auch den Zeitpunkt der Umbettung bestimmt. (5) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden die an benachbarten Grabstellen und Anlagen durch die Umbettung entstehen, haben die Antragssteller zu tragen. Eine Kostenerstattung für das erworbene Nutzungsrecht erfolgt nicht. IV. Grabstätten 11 Eigentum (1) Die Grabstellen bleiben Eigentum der Gemeinde. An ihnen können Nutzungsrechte nur nach dieser Satzung erworben werden. 12 Lage und Art der Grabstätten (1) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstelle sowie an der Unveränderlichkeit der Umgebung. Die Platzwünsche werden berücksichtigt, wenn sie den Interessen der Gemeinde nicht entgegenstehen. (2) Auf dem Friedhof der Gemeinde Wokuhl-Dabelow werden an den dafür vorgesehenen Plätzen folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt: a) Anonymes Grabfeld für Urnen ( 13) b) Anonymes Grabfeld für Erdbestattungen ( 13) c) Rasengräber für Urnen mit liegender Grabsteinplatte ( 14) d) Rasengräber für Erdbestattungen mit liegender Grabsteinplatte ( 15) e) Urnenwahlgrabstätten ( 16) f) Erdbestattungen ( 17) g) Ehrengrabstätten ( 18) (3) Grabstätten und Grabmäler von künstlerischem und geschichtlichem Wert dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung verändert oder entfernt werden. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes kann, soweit ein Angehöriger oder Nutzungsberechtigter vorhanden ist, mit dessen Zustimmung das Grab eingeebnet und das Grabmal auf dem Friedhof belassen werden. Aus zwingenden Gründen kann auch eine Verlegung des Grabmals erfolgen. 13 Anonyme Urnengräber und Anonyme Erdgräber (1) Anonyme Urnengräber und anonyme Erdgräber sind als Rasenfläche angelegte Grabstätten, die für die Dauer der Nutzungszeit bereitgestellt werden. Eine Zweitbelegung erfolgt nicht. (2) Die Bestattung wird unter Ausschluss der Angehörigen und sonstiger Personen anonym durchgeführt. Die Bestattungsstelle wird nicht bekannt gegeben. (3) Die Beisetzung der Urnen erfolgt innerhalb einer Fläche von 1,00 m mal 1,00 m. (4) Die Beisetzung der Särge erfolgt innerhalb einer Fläche von ca. 2,50 m mal 1,30 m. 14 Rasengräber für Urnen mit liegender Grabsteinplatte (1) Rasengräber mit liegender Grabsteinplatte sind Grabstätten für Urnenbestattungen, deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerb bestimmt wird. (2) Die Grabstellen werden der Reihe nach belegt innerhalb einer Fläche von 1,00 m mal 1,00 m. (3) Es wird nur Rasen angelegt. Die Gräber dürfen nicht bepflanzt werden. Der Rasen wird durch den Friedhofsbewirtschafter gepflegt. (4) Es sind ausschließlich liegende und bündig mit der Rasenoberkante abschließende Grabsteinplatten, deren Breite maximal 50 cm und deren Tiefe maximal 50 cm betragen darf, zulässig. Aufgesetzte Buchstaben und Ornamente sind grundsätzlich nicht gestattet. Das Abstellen von Blumenschalen, Vasen und Gestecken ist nur auf der Grabsteinplatte gestattet. 15 Rasengräber für Erdbestattungen mit liegender Grabsteinplatte (1) Rasengräber mit liegender Grabsteinplatte sind Grabstätten für Erdbestattungen, deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerb bestimmt wird. (2) Die Grabstellen werden der Reihe nach belegt. Der Erwerb als Doppelstelle ist möglich. Bei Belegung mit einer zweiten Person ist die Nutzungszeit für die Doppelstelle zu verlängern, so dass die Ruhefrist für die zweite Person eingehalten wird. (3) Es wird nur Rasen angelegt, der durch den Friedhofsbewirtschafter gepflegt wird. Die Gräber dürfen nicht bepflanzt werden. Die Belegung erfolgt innerhalb einer Fläche von 2,50 m mal 1,30 m. (4) Es sind ausschließlich liegende und bündig mit der Rasenoberkante abschließende Grabsteinplatten, deren Breite maximal 50 cm und deren Tiefe maximal 50 cm betragen darf, zulässig. Aufgesetzte Buchstaben und Ornamente sind grundsätzlich nicht gestattet. Das Abstellen von Blumenschalen, Vasen und Gestecken ist nur auf der Grabsteinplatte gestattet.

8 8 Strelitzer Echo 28. Juli 2012/15 16 Urnengräber (1) Urnengräber sind Grabstellen, deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerb bestimmt wird. (2) Die Abmessung der Urnengrabstelle beträgt 1,00 m mal 1,00 m. 17 Erdgrabstätten (1) Erdgrabstätten sind Grabstellen für Erd- und Feuerbestattungen, deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerb bestimmt wird. (2) Bei einer Erdbestattung darf eine zweite Erdbestattung erst nach Ablauf der gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren erfolgen, eine Zweitbelegung durch eine Urne kann vor Ablauf der Frist erfolgen. In beiden Fällen ist das Nutzungsrecht für die gesamte Ruhezeit neu zu erwerben, so dass die Ruhefrist eingehalten wird. (3) Die Beisetzung erfolgt innerhalb einer Fläche von 2,50 m mal 1,30 m. Der Erwerb von zwei Einzelstellen als Doppelstelle ist möglich. 18 Ehrengrabstätten (1) Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegt der Gemeinde. V. Bestattungsvorschriften 19 Anmeldung (1) Erd- und Urnenbestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todesfalles anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. Wird eine Beisetzung in einer vorher erworbenen Grabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Bestattungen sind von Montag bis Samstag, außer an gesetzlichen Feiertagen gestattet. Ort und Zeit der Beisetzung sind mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen. Wünsche der Hinterbliebenen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. (3) Das Nähere zur Bestattung ergibt sich aus dem Bestattungsgesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern. 20 Särge (1) Die Särge müssen fest geschlossen und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und Sargabdichtungen dürfen nicht aus Kunststoff oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt sein. (2) Die Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei Anmeldung der Bestattung einzuholen. 21 Trauerhalle (1) Die Gemeinde stellt auf Antrag die Trauerhalle zur Verfügung. (2) In der Trauerhalle werden Särge und Urnen zur Trauerfeier aufgebahrt. (3) Die Ausgestaltung der Trauerhalle ist denjenigen freigestellt, die die Trauerfeier ausstatten. 22 Ausheben der Gräber (1) Die Gräber werden in Verantwortung des jeweiligen Bestattungsunternehmens ausgehoben, geschlossen und zur Bestattung geschmückt. (2) Die Erdgräber müssen so tief sein, dass der Zwischenraum zwischen der Oberkante des Sarges und der Erdoberfläche mindestens 90 cm beträgt. (3) Urnen sind so beizusetzen, dass die Oberkante sich mindestens 50 cm unter der Erdoberfläche befindet. VI. Gestaltung der Grabstätten 23 Zuständigkeiten (1) Für die Gestaltung der Grabstelle ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Es sind die nachfolgenden Vorschriften der Satzung zu beachten. Die Gestaltung und Instandhaltung der anonymen Grabstätten und der Rasengräber obliegt dem Friedhofsbewirtschafter. (2) Jede Grabstelle ist so zu gestarten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in ihren einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von der Grabstelle zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. (3) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofes; den besonderen Charakter des Friedhofsteils und der Umgebung anzupassen. (4) Der Baumbestand auf dem Friedhof steht unter besonderem Schutz. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze des Baumbestandes. 24 Gärtnerische Gestaltung und Pflege (1) Die Grabstellen dürfen nicht mit Bäumen und großwüchsigen Sträuchern und im Übrigen nur mit solchen Gewächsen bepflanzt werden, die andere Grabstellen oder die öffentliche Anlage nicht beeinträchtigen. Die Friedhofsverwaltung kann den Schnitt oder die Beseitigung stark wuchernder, abgestorbener und/oder verkehrsbehindernder Pflanzen und Gehölze verlangen. (2) Die Grabstellen müssen, soweit die Witterung es zulässt, innerhalb von 6 Monaten nach dem Erwerb oder der Bestattung gärtnerisch angelegt, bis zum Erlöschen des Nutzungsrechts gepflegt und in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden. VII. Grabmale und sonstige Grabausstattungen 25 Anforderungen an die Standsicherheit (1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung der Würde des Ortes entsprechen und sind der Grabstellengröße und dem jeweiligen Charakter der Abteilung anzupassen. (2) Die Grabmale sind nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. (3) Bei Grabstellen nach 16, 17 und 18 sind stehende oder regende Grabmale zulässig, bei Grabstellen nach 14 und 15 sind nur liegende und mit der Rasenkante abschließende Grabsteinplatten zulässig, Grabstellen nach 13 erhalten keine Grabmale. (4) Grabeinfassungen sind zulässig. Diese Einfassungen können aus natürlichem Stein oder Terrazzo sein, dürfen eine Breite von 10 cm nicht übersteigen und nur bis 15 cm das Erdreich überragen. Nicht erlaubt ist die Verwendung von Kunststoffen aller Art. Grabmale dürfen einen Sockel haben, der nicht höher als 15 cm aus dem Erdreich ragt. 26 Zustimmungserfordernis (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Antragsberechtigt ist der Nutzungsberechtigte. Der Nutzungsberechtigte muss sein Eigentum an dem aufzustellenden, zu entfernenden oder zu ändernden Grabmal nachweisen. (2) Der Nutzungsberechtigte muss bereits vor Anfertigung oder der Veränderung des Grabmals die Zustimmung dafür einholen. 27 Unterhaltung (1) Die Grabmale und sonstige Anlagen sind dauerhaft in guten, verkehrsicheren und würdigen Zustand zu bringen, in solchem zu halten und entsprechend zu pflegen. Verantwortlich ist der Nutzungsberechtigte. (2) Ist die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen oder Teilen gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen Standsicherheitsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen, Absperrungen) treffen. 28 Ersatzvornahme (1) Entspricht die Nutzung, Pflege und Gestaltung der Grabstellen nicht dieser Satzung, kann die Friedhofsverwaltung den Nutzungsberechtigten auffordern, den Zustand innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. (2) Kommt der Nutzungsberechtigte dieser Aufforderung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Pflege oder Gestaltung vornehmen, entstandene Kosten sind dem Nutzungsberechtigten in Rechnung zu stellen. VIII. Schlussbestimmungen 29 Haftung (1) Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofes, seiner Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. (2) Es erfolgt kein Winterdienst auf dem Friedhof. (3) Das Betreten des Friedhofes erfolgt auf eigene Gefahr.

9 28. Juli 2012/15 Strelitzer Echo 9 30 Gebühren (1) Für die Benutzung des von der Gemeinde Wokuhl-Dabelow verwalteten Friedhofes und seinen Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. 31 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer sich entgegen die Bestimmungen dieser Friedhofssatzung verhält oder handelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße gemäß Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz - BestattG M-V) vom 3. Juli 1998 geahndet werden. 32 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung vom außer Kraft. Wokuhl-Dabelow, den HINWEIS: Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde können diese gemäß 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften. Wokuhl-Dabelow, den Schöler, Bürgermeister Satzung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow zur Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntgabe vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777) und der 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetztes des Landes M-V vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V S. 146), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBI. M-V S. 410, 427), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Wokuhl- Dabelow vom und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung zur Erhebung von Friedhofsgebühren erlassen: 1 Grundsatz Für die Nutzung des in Herzwolde gelegenen und in ihrem Eigentum stehenden Friedhof und der Trauerhalle in Wokuhl, sowie für die damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungsleistungen werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist a) wer die Benutzung der Friedhofseinrichtungen oder sonstige Leistungen beantragt, oder b) wer nach 9 Abs. 2 Bestattungsgesetz M-V für die Bestattung des Verstorbenen zu sorgen hat, 1. Ehegatte, 2. Kinder, 3. Eltern, 4. Geschwister, 5. Großeltern, 6. Enkelkinder, 7. Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft, oder c) wer nach den gesetzlichen Vorschriften oder sonst wie verpflichtet ist, die Beerdigungskosten zu tragen. d) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner 3 Gebührenmaßstäbe (1) Die Gebühren für die Grabnutzung werden nach der Größe der Grabstätte, dem Aufwand und der Dauer des Nutzungsrechtes, sowie bei den Anonymen Urnen und Grabstätten nach der Dauer der Ruhezeit und dem besonderen Aufwand berechnet. (2) Die Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle werden nach der Zeitdauer der Benutzung der Trauerhallen und dem Verwaltungsaufwand bemessen. (3) Die Verwaltungsgebühren werden nach dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand bemessen. 4 Entstehung der Gebührenpflicht Die Gebührenpflicht entsteht: 1. mit der Erteilung des Nutzungsrechts an Grabstätte 2. mit der Vornahme der Leistung 5 Fälligkeit Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 6 Gebührenhöhe 1. Grabnutzungsgebühren 1.1. Grabstelle für Erdbestattungen (Liegezeit 20 Jahre) 557,00 Grabstelle für Kinder bis 6 Jahre (Liegezeit 20 Jahre) 278, Einzelgrabstelle für 1 Urne (Liegezeit 20 Jahre) 1 Urne 278, Anonymes Urnengrab (Liegezeit 20 Jahre) 400, Anonymes Erdgrab (Liegezeit 20 Jahre) 800, Rasenurnengrab (Liegezeit 20 Jahre) 400, Rasenerdgrab (Liegezeit 20 Jahre) 800, Verlängerung des Nutzungsrechts/Nachkauf an einer Einzelgrabstelle pro Jahr 27,85 an einer Urnengrabstelle pro Jahr 13,90 an einer Rasenurnengrabstelle pro Jahr 20,00 an einer Rasenerdgrabstelle pro Jahr 40,00 2. Gebühr für Gießwasser- und Müllentsorgung pro Jahr 12,25 3. Benutzungsgebühren Benutzung der Trauerhalle pro Trauerfeier 50,00 4. Verwaltungsgebühren Gebühren für die Neuausstellung bzw. Umschreibung einer Graburkunde 20,00 Genehmigung zur Umbettung 30,00 Genehmigung zur Exhumierung einer Leiche 40,00 Gewerbliche Zulassung- Genehmigung zur Ausübung eines Gewerbes 40,00 7 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom außer Kraft. Wokuhl-Dabelow, den HINWEIS: Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften. Wokuhl-Dabelow, den Schöler, Bürgermeister

10 10 Strelitzer Echo 28. Juli 2012/15 Veranstaltungskalender Veranstaltungen in Neustrelitz 30. Juli bis 12. August 2012 Vorwahl Neustrelitz: KIRCHEN EV.-LUTH.-KIRCHGEMEINDE STRELITZER LAND Gottesdienste: Stadtkirche: So., und , 10:30 Uhr Seniorenheime: Lessingstr.: dienstags, vierzehntägig, 10 Uhr Treffpunkte: Gospelchor, mittwochs, vierzehntägig, 19 Uhr; Singakademie, montags, 19 Uhr und Seniorenchor, 16 Uhr; Frauen-, Alten- und Bibelstundenkreis, dienstags, 14:30 Uhr, Betreutes Wohnen, Strelitzer Straße Strelitz-Alt: St.-Georgs-Kirche: So., und , 09 Uhr Treffpunkte: Bläserchor, dienstags, 19:30 Uhr; Kirchenchor, donnerstags, 19:30 Uhr Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde, Tel Gottesdienste: sonntags, 10 Uhr EV.-LUTH.-KIRCHGEMEINDE NEUSTRELITZ- KIEFERNHEIDE Gottesdienste: So., , und , 10 Uhr Treffpunkte: Senioren-Erzählcafé, mittwochs, 14:30 Uhr; Singkreis, dienstags, 18:10 Uhr; Andacht für die Kleinen, freitags, 08:45 Uhr LANDESKIRCHLICHE GEMEINSCHAFT, Tel Gottesdienste: So., und , 10:30 Uhr (Stadtkirche!) Seniorenkaffee, Di., , 15:15 Uhr; Bibel im Gespräch, Di., , 19:45 Uhr KATHOLISCHES PFARRAMT, Tel Messe: So., und , 09 Uhr Schülergottesdienst: Di., , 16 Uhr offene Kirche: jeden Freitag Uhr FILME FABRIK.KINO, Tel Programm im redaktionellen Teil MOVIE STAR NEUSTRELITZ, Tel Aktuelles Programm unter: THEATER, KLEINKUNST, TANZ TANZREMISE NEUSTRELITZ, Tel Piratenmusical Aloha He Sa., , 20 Uhr Kartenvorverkauf: Ticket Point MUSIK/KONZERTE STADTKIRCHE - ORGELSOMMER 2012 Orgelvesper 2 Ich ging einmal spazieren Werke von Hans Leo Hassler, Singakademie Neustrelitz, Pröpstin Christiane Körner (Liturgin), Michael Voigt (Orgel) So., , 17 Uhr Orgelsinfonien 2 Lobe den Herren Oskar Gottlieb Blarr verbindet Elemente Neuer Musik mit dem alten Choral unter anderem als Blues, Tango und Walzer. Michael Voigt (Orgel) So., , 17 Uhr LESUNGEN/VORTRÄGE HANS-FALLADA-KLUB NEUSTRELITZ VollmOnd Lesung: Annette Leo liest aus ihrer Biografie über Erwin Strittmatter Do., , 20 Uhr, Hotel Schlossgarten FÜHRUNGEN/ WANDERUNGEN MIROWER SCHIFFAHRT, Tel Schiffstouren ab Neustrelitzer Stadthafen Siehe aktuellen Aushang am Stadthafen MÜRITZ-NATIONALPARK, Tel Drei-Seen-Wanderung, bis dienstags, 10 Uhr, Treff: Info, Kratzeburg Wie ein Fluss entspringt, bis mittwochs, 10 Uhr, Treff: Info, Friedrichsfelde Ein Moor- und Waldsparziergang, bis dienstags, 10 Uhr, Treff: Carpin Ri. Goldenbaum Im Reich des Moorochsen, bis dienstags, Uhr, Treff: Info Blankenförde Die Knirpse des Waldes, bis donnerstags, 09 Uhr, Treff: Info Kratzeburg Mit dem Ranger durch den Wald, bis montags, 10 Uhr, Treff: Zwenzow Ri. Mirow Reichtum alter Buchenwälder, bis donnerstags, 10 Uhr, Treff: Parkplatz Zinow Familienforschertag, bis freitags, Jugendwaldheim Steinmühle 7. Kratzeburger Fledermausnacht Fr., , ab 17 Uhr, Info Kratzeburg TOURIST- UND NATIONALPARKINFORMATION Tel Stadtführung mit Turmbesteigung Mai - September: samstags, 10:30 Uhr Auf den Spuren von Königin Luise August: freitags, 15 Uhr Treff: Touristinformation Neustrelitz bei Nacht, August: donnerstags, 20 Uhr Treff: Stadtkirche Markt Geführte Radtour ca. 35 km, August: mittwochs, 10 bis ca. 16 Uhr Treff: Touristinformation STRELITZ TROLLI, Tel & Stadtrundfahrten durch die Residenzstadt Neustrelitz, ca. 45 Min., Siehe aktuellen Aushang Haltestelle Markt 6 vor Café am Markt VEREIN ZUM ERHALT DER DOMJÜCH, Tel Besichtigung der Kapelle an der Domjüch geöffnet: sonntags, 14 bis 17 Uhr Führungen auf Anmeldung; AUSSTELLUNGEN ATELIER ART NICHT ARTIG, Tel Malerei - Grafik - Kunstbücher ALTE KACHELOFENFABRIK, Tel Roter Faden, Malereien, Zeichnungen und Skulpturen von Elena Kozlova, bis Öffnungszeiten: täglich ab 17 Uhr DRK-KRANKENHAUS, Foyer, Tel Foyergalerie: Malerei und Zeichnung von Gabriele Schulz bis HAFENGALERIE AM ZIERKER SEE, Tel Fische, Vögel, Fabelwesen, Seidenmalerei von Urula Höh und Keramik von Sara-Maria Wawra, vom bis Öffnungszeiten: Mi. - So., Uhr MUSEUM DER STADT, Tel WILHELM RIEFSTAHL ( ) - Genre- und Landschaftsmaler, Ausstellung anlässlich seines 185. Geburtstages, bis Dauerausstellung zur Stadt- und Regionalgeschichte; Öffnungszeiten: Di. - So., 11 bis 18 Uhr MAX HITTENKOFER e. V., Tel Dauerausstellung zur Geschichte der Ausbildungseinrichtung im historischen Technikumsgebäude in Strelitz; Öffnungszeiten: Mo. - Fr., Uhr PLASTIKGALERIE SCHLOSSKIRCHE Meister der Burg, Bildhauer an der Burg Giebichenstein in Halle: Gustav Weidanz, Gerhard Marcks, Waldemar Grzimek, Gerhard Lichtenfeld, Gertraud Möhwald und Bernd Göbel, bis Öffnungszeiten: Di. - So., 11 bis 18 Uhr RATHAUS, Tel Fotoausstellung Mecklenburg-Strelitz von Roger Kunert bis Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do: Uhr, Di.: Uhr, Fr.: Uhr (1. Etage) SPARKASSE NEUSTRELITZ, Tel Sommertage von Anita Schubert, bis Hauptgeschäftsstelle, Strelitzer Str. 27 WASSERTURM STRELITZ-ALT, Tel Faszination Wasserturm MV, mittwochs, 17:30-20 Uhr, bis SENIOREN AWO KREISVERBAND MST e. V. Begegnungsstätte im Haus Strelitzie, Zierker Str. 1a montags: 14:30 Uhr Handarbeit/Gesellschaftsspiele; mittwochs: 09:00 Uhr Plauderfrühstück; donnerstags: 14:30 Uhr Kaffeenachmittag/Lesezeit; weitere Angebote nach Absprache AWO SENIORENBEGEGNUNGSSTÄTTE KIEFERNHEIDE Ernst-Moritz-Arndt Str. 55, Tel Geöffnet: Mo. - Do.: 9:30-16 Uhr; Fr: 9:30-13:30 Uhr Mo. - Fr., von 11 bis 12:30 Uhr stehen warme und kalte Essen zur Auswahl (nach Anmeldung)

11 28. Juli 2012/15 Strelitzer Echo 11 montags: Gesellschaftsspiele 14 Uhr; dienstags: Bastelstunde und Handarbeit, 10 Uhr; Erzählkaffee, 14 Uhr; mittwochs: Sportspiele und Sitzgymnastik, 10 Uhr; Kreativnachmittag, 14 Uhr; donnerstags: Heitere Gedächtnisspiele, 14 Uhr; freitags: Seniorensport mit Sitzgymnastik, 10 Uhr SENIORENCLUB STRELITZ-ALT, Tel verkürzte Öffnungszeiten: 09 bis 13 Uhr; : geschlossen montags: Handarbeit, 14 Uhr (30.07.); dienstags: Chorprobe, 13:30 Uhr (31.07.); mittwochs: Rückenschule, 08:40 Uhr (08.08.); Skat und Rommé, 13:30 Uhr; donnerstags: Kegeln, 09 Uhr; Bowling, 10 Uhr (02.08.) Trollifahrt nach Brückentin, Do., , 13 Uhr, Treff: Alex; Kaffeetafel Herko-Gelände, Sa., , 15 Uhr; Radtour in die Wilhelm-Stolte-Anlage, Mo., , 13 Uhr, Treff: Blumeneck STRELITZER PC-SENIOREN e. V. Themenveranstaltungen, dienstags und mittwochs, jeweils 14 Uhr; Computerfrühstück, donnerstags, 09 Uhr; Alle Veranstaltungen im Club Pablo-Neruda-Ring 76; VOLKSSOLIDARITÄT NEUBRANDENBURG/NEUSTRE- LITZ e.v., Begegnungsstätte Glambecker Str. 38, Tel Regelmäßige Veranstaltungen: Mo. bis Do., 09:30 Uhr, Badefahrt nach Kleinzerlang; montags: Sportgruppe, 09:30 Uhr; dienstags: Kreativkurs (14-tg.), 09:30 Uhr; mittwochs: Chorprobe, 09:30 Uhr; donnerstags: Seniorentanzen, 10 Uhr Sozial- und Behindertenberatung, täglich nach Anmeldung Tel Begegnungsstätte M.-Gorki-Ring 41, Tel Öffnungszeiten: Mo. - Do., Uhr; Fr., Uhr; Täglich: Stille Stunde - Plaudern über dies und das, Uhr; montags: Kartenspiele für alle, 13:30 Uhr; dienstags: Seniorensport, 10 Uhr; mittwochs: Spielnachmittag, 13:30 Uhr; donnerstags: Rommee/Skat OG 21, 13:30 Uhr JUGEND/KINDER JUGENDZENTRUM BLUE BOX, Tel Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: Uhr Angebote: Bewerbertraining, Internetnutzung, Hausaufgabenhilfe, Tischtennis, Billard, Brettspiele, Kochen, Backen, Kreativkurse, Sportturniere, Dart, Fußball, Airhockey Projekte: montags: 14 Uhr Mehrgenerationenhaus (14-täglich); dienstags: 16 Uhr Judo und 17 Uhr Gitarrenunterricht; donnerstags: Backund Kochtag; freitags: 15:30 Uhr Fußball und 17 Uhr Tanzworkshop; Einmal im Monat Schülerdisco JUGENDCLUB MOSKITO, Tel Öffnungszeiten offener Bereich: Mo: 12:30-13:30 Uhr und 15:30-16:30 Uhr; Di: Uhr; Mi: Uhr; Do: :30 Uhr Angebote: Kicker, Darts, Gesellschaftsspiele, Play Station, Computer Projekte: montags: 13:45 Uhr Ganztagsschulprojekt Fußball Kl.; dienstags: 15:15 Uhr Tanzen; donnerstags: 13:45 Uhr Ganztagsschulprojekt Töpfern Gruppe 1 und 2 (14-tg. im Wechsel); freitags: 12:30 Uhr Ganztagsschulprojekt Töpfern Gruppe 3 (14tg.) JUNGE GEMEINDE Junge Gemeinde, dienstags, 18:30 Uhr, Borwinheim; Landeskirchliche Gemeinschaft, Jugendkreis, freitags, 19 Uhr, Töpferberg 3 c KINDER- UND JUGENDCLUB ARCHE NOAH, Tel Öffnungszeiten offener Bereich: Di. und Do.: 13-19:30 Uhr; Fr.: Uhr Angebote: Wii, Buzz, Play Station, Kicker, Dart, Tischtennis, Billard, Gesellschaftsspiele, Internetecke, Probierküche usw. Projekte: dienstags: 14 Uhr Keramik/Kreativ; 16 Uhr Tanzen, 17 Uhr Bandprobe; mittwochs: 15 Uhr Keramik/Kreativ, 16:30 Uhr Kinderclub; donnerstags: 15 Uhr Mädchentreff; freitags: 13:30 Uhr Fußball, 14:45 Uhr Volleyball (12-15 Jahre), 17 Uhr Bandprobe, 19 Uhr Volleyball (Jugend) KUNSTHAUS, Tel Für Kinder und Jugendliche: Kleckswerkstatt, mittwochs, 15 Uhr; Kreativwerkstatt I, dienstags, 15 Uhr; Kreativwerkstatt II dienstags, 15 Uhr; Kreativwerkstatt III donnerstags, 14:30 Uhr; Kunstwerkstatt I, montags, 15:30 Uhr; Kunstwerkstatt II, mittwochs, 16 Uhr; Filmwerkstatt I, freitags, 16 Uhr; Filmwerkstatt II, montags, 17:30 Uhr Für Jugendliche und Erwachsene: Offenes Atelier (Mappenkurse), mittwochs, 19 Uhr; Keramikwerkstatt, donnerstags, 19 Uhr OFFENE ELTERN-KIND-ARBEIT, Tel Öffnungszeiten: Mo. - Fr., Uhr Angebote: Räumlichkeiten für Eltern/Großeltern, die gemeinsam mit ihren Kindern/Enkelkindern eigenverantwortlich genutzt werden können; Basteln, Töpfern, Ferienfahrten, Tischtennis, Basketball, Feste feiern, Freunde treffen, Fahrrad- und Bastelwerkstatt SPORT 12. DRACHENBOOTRENNEN Wasserschlacht am Glambecker See Sa., , ab 09:30 Uhr PSV NEUSTRELITZ Aikido Training für Jugendliche und Erwachsene, dienstags u. donnerstags, REITVEREIN BUSCHREITER NEUSTRELITZ e. V. Kinder Reitkurse, Anfänger samstags und Fortgeschrittene sonntags, 14 Uhr REITVEREIN SOPHIENHOF e. V., Tel Reiten für Kinder und Jugendliche, samstags und sonntags von 09 bis 12 Uhr, Reithalle SCHÜTZENVEREIN NEUSTRELITZ Training, mittwochs 14 Uhr, sonntags 09 Uhr SPORTJUGEND MECKLENBURG-STRELITZ Schwimmlager, , 09 bis 12 Uhr Anmeldung bei Herrn Großhennig Tel THAMMAVONG SCHULE, Tel Wöchentliche Kurse in Klassischem Chinesischem Kung Fu und Qigong für Kinder und Erwachsene TSG NEUSTRELITZ, ABT. SCHACH Schach für Kinder und Jugendliche dienstags und Mittwoch, 16 Uhr und für Erwachsene mittwochs ab 18 Uhr, Räume des TSG-Vorstandes, Parkstadion TENNISCLUB NEUSTRELITZ e. V., Tel Tennis für Neueinsteiger: Kinder dienstags, Uhr und Erwachsene dienstags, Uhr WASSERSPORTVEREIN, Tel Fitnessstudio, Mo., 17-20:30 Uhr, Di. und Do., 09-11:30 Uhr und 17-20:30 Uhr, Mi., 09-11:30 Uhr und 16-20:30 Uhr, Fr., Uhr ZUMBA UND ZANDUNGA Tanz-Fitness-Programm montags, 19:30 Uhr, mittwochs, 18:30 und 19:30 Uhr Turnhalle J.-Nehru Schule, Tiergartenstr. 32 VERSCHIEDENES CARITAS, Tel Erziehungsberatung, Allgemeine soziale Beratung, Betreutes Wohnen und Schwangerschaftsberatung Anmeldung und Bürozeiten: montags bis freitags, 08 bis 16:30 Uhr, Tel Sozialstation, Sprechzeiten: montags bis freitags, 08 bis 10 Uhr, Tel DRK-KREISVERBAND MST e. V., Tel Blutspendetermine: Mi., , 14:30-18:30 Uhr, DRK-Kreisverband, Lessingstraße 70 DRK-FAMILIENBILDUNGSSTÄTTE, Tel Sommerpause bis 05. August Sprechzeiten für die allgem. Sozialberatung: Mo. und Do., Uhr, Di, Uhr Ansprechpartnerin: Christa Schwörk, Tel Sprechzeiten DRK-Schwangerschaftsberatung: Mo., Uhr; Di., Uhr, Mi., 13-15:30 Uhr, Do., 08-15:30 Uhr, Fr., Uhr Ansprechpartnerin: Sabine Wilk, Tel FAMILIENZENTRUM, Tel Sommerpause bis 05. August Ferienkurse: Kleine Forscher unterwegs, bis , Uhr STILLBERATUNG-La Leche Liga Deutschland e.v. Kontakt: Stillberaterin Anja Meußling, Tel , mail: anja.meussling@lalecheliga.de Stillgruppe Neustrelitz Familienzentrum Ansprechpartner: Morija Heckel, Tel SELBSTHILFE-KONTAKTSTELLE, Tel Familienzentrum: SHG Bandscheibe (geschl.gruppe), mittwochs, 18 Uhr; DRK Familienbildungsstätte: Osteoporosesport: 1. Gruppe: dienstags, 08:30 Uhr; 2. Gruppe: mittwochs, 8:45 Uhr; 3. Gruppe: donnerstags, 14:30 Uhr; 4. Gruppe: donnerstags, 15:45 Uhr; SHG Multiple Sklerose jeden 1. Freitag im Monat, 15 Uhr; SHG Frauen nach Krebs jeden 4. Dienstag im Monat 15 Uhr Physiotherapie MAMETRA Rheumasport, dienstags, 13:20 Uhr, Ansprechpartnerin: Frau Zerbel, Tel Bürozeiten der Selbsthilfe-Kontaktstelle: Mo., Uhr und Di. bis Do., Uhr oder nach Vereinbarung FLOHMARKTSCHEUNE, Tel Öffnungszeiten: April - Okt.: Mo. - Sa., 09 bis 18 Uhr und Nov. - März: Di. - Sa., 09 bis 17 Uhr Useriner Str. 10 (ehem. Baustoffversorgung) HOBBYLAND, Tel Töpferkurs donnerstags ab 13 Uhr; Freie Themenwahl und Kreativangebote für Kinder und Erwachsene, mittwochs, 09 bis 18 Uhr MEHRGENERATIONENHAUS, Tel Klön-Stuw, tgl., Uhr, außer Mi, Uhr Angebote in der Sommerzeit bis : montags: Romménachmittag, 14 Uhr dienstags: Kaffee und Kuchen, 14 Uhr; Volksliedersingen, 15 Uhr mittwochs: Karten- und Brettspiele, 10 Uhr donnerstags: Handarbeitsgruppen, 13 Uhr freitags: HEISSE KELLE, 12 Uhr; Kaffee und Kuchen, 14 Uhr; Vorlesen, 15 Uhr Frühstück für Frauen: Thema Loriot oder Humor ist die beste Medizin, Fr.,

12 12 Strelitzer Echo 28. Juli 2012/15 SCHIEDSSTELLEN NEUSTRELITZ Schiedsstelle 1 und 2: Herr Müller, Tel Sprechzeiten: jeden letzten Donnerstag im Monat, Uhr, Beratungsraum 2.22, Strelitzer Str.1 SLAWENDORF AM ZIERKER SEE, Tel Fahrten mit dem Slawenboot Nakon, stündlich von 10:30 Uhr bis 15:30 Uhr Sommernachtsparty, Sa., , ab 20 Uhr Öffnungszeiten: Mo. bis Sa. 10 bis 17 Uhr STADTKIRCHE, Tel Offene Kirche: August, Mo. - Fr., Uhr; Orgelmusik zur Mittagszeit im August, mittwochs, 12 Uhr (im Anschluss ist eine Orgelführung möglich) STADTBIBLIOTHEK, Tel Öffnungszeiten: Di., Uhr; Mi. und Do., Uhr; Fr., Uhr STADTFÖRSTER, Tel Sprechzeiten: dienstags, von 14 bis 18 Uhr, Stadthaus, W.-Riefstahl-Platz 3, Zimmer 102 TANZHAUS DEUTSCHE TANZKOMPANIE, Tel Tänzerische Früherziehung: montags, Uhr, Anfänger; Gymnastik f. Frauen: montags, 18:30-19:30 Uhr; Jazz Dance: mittwochs, 19-20:30 Uhr; Klassischer Tanz f. Erwachsene, dienstags, Uhr TIERGARTEN NEUSTRELITZ, Tel Öffnungszeiten: täglich 09 bis 19 Uhr TOURIST- und NATIONALPARKINFORMATION, Tel Öffnungszeiten: Mo. - Fr., Uhr und Sa./ So. 09: Uhr VERBRAUCHERZENTRALE IM FAMILIENZENTRUM Energieberatung, jeden 1. Montag im Monat, 16 bis 19 Uhr, Terminabsprache unter Tel oder VEREINE ARBEITSLOSENVERBAND Zweigstelle H.-Mann-Str. 23, Tel : Geschäftleitung, Buchhaltung, Bürgertreff Kiefernheide, Projekt Gleichtakt Zweigstelle Karbe-Wagner-Str. 28, Tel : Sozialfundus - Möbel, Haushaltsgegenstände, Textilien; PC Jugend- und Selbsthilfewerkstatt, CHIB Mo. - Do., 07:30-16 Uhr und Fr., 07:30-12 Uhr Zweigstelle Woldegker Chaussee 35, Tel : Schuldnerberatung im Trägerverbund mit dem Landkreis AWO KREISVERBAND MST e. V. Geschäftsstelle, Fr.-L.-Jahn-Str. 12 a, Tel ; Beratung gemeinnützige Arbeit, Ehrenamt, Schloßstr. 10, Tel , Sprechzeiten: Mo Uhr, Di Uhr T.E.S.A. Konflikt-, Schuldnerberatung, Einzelfall-, Familienhilfe, Mutter-Kind-Kuren, Schloßstr. 10, Tel GOAway-Projekt der ARGE und T.E.S.A., Schloßstr. 2, Tel Altenpflegeheim, Useriner Str. 3, Tel DEMOKRATISCHER FRAUENBUND e. V. Mo. bis Do., Uhr, Tel Frauenfrühstück mit Gesprächsrunde, montags, 09:30 Uhr und Ideenaustausch, 13 Uhr; Hilfestellung beim Schriftverkehr und bei Anträgen im Umgang mit Ämtern und Behörden, dienstags, Uhr; Sport in der ev. Grundschule, dienstags, 18:30 Uhr; fit für den Arbeitsmarkt, mittwochs, 14 Uhr; Vermittlung von Terminen zu ALG II-Problemen, donnerstags, Uhr; 14-tägige Veranstaltungen: Frauentreff Fürstensee, dienstags, 14:30 Uhr; Themenkaffee, dienstags, 13 Uhr; Treff der ehemaligen Mitarbeiter, mittwochs, 10 Uhr; Bastelkiste, mittwochs, 13 Uhr; Hartz IV im Alltag - Gemeinsam den Alltag meistern und im Erfahrungsaustausch Probleme lösen, donnerstags, 16 Uhr DIAKONIEWERK STARGARD, Tel Suchtberatung: Tel Tagesbegegnung BOOT: ; Suchtprävention: Tel ; Sozialpädagogische Familienhilfe: Tel ; Frühförderung: Tel , Sprechzeit: Di, Uhr Sozialstation, Strelitzer Str. 30, Tel BEREITSCHAFTSDIENSTE NeuWo: Bereitschaftstelefon: Stadtwerke: Wasser, Gas, Abwasser, Tel Dieser Bereitschaftsdienst ist auch für den Wasser/Abwasserbereich des Wasserzweckverbandes Strelitz zuständig. Strom: Tel Fernwärme: Tel KINDERSCHUTZHOTLINE: Tel BUCH-TIPP Unglaublich real - Schicksale in der DDR Bestellung unter: Online unter: Post: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße Sietow Stichwort: Reise durch (k)ein Land Telefonisch unter: /579-0 Außerdem erhältlich: Buchhandlung Wilke, Strelitzer Str. 8, Neustrelitz, Tel / Buchhandlung Wilke, Lange Str. 7, Waren (Müritz), Tel / Buchhandlung Wendt, Hohe Str. 26, Röbel/Müritz, Tel /52329 Team Autohof, Waren Ost, An der B 192, Waren (Müritz), Tel /67380 Team Autohof, Waren West, Warendorfer Str. 13a, Waren (Müritz), Tel / Buchhandlung Am Markt, Gründig/Wunder, Lange Str. 34, Bützow, Tel /2608 Universitätsbuchhandlung, Lange Straße 77, Greifswald, Tel / Buchhandlung Steinke, Demmin, C-Zetkin-Str. 34, Tel / Kaufhaus Kronke, Stavenhagen, Am Markt 17, Tel /21058 Buchhandlung Steffen GmbH, Clara-Zethin-Str.29,17109 Demmin, Tel / müritz.buch, Lange Str. 13, Waren, Tel / ISBN Müritz Jetzt kostenlos im App-Store Ab Mai auch für Android-Geräteapple 14,80 Euro APP. inkl. gesetzl. MwSt, zzgl. Versandkosten Nebenverdienst! Zusteller/in Interessiert? gesucht! Dann schicken Sie den ausgefüllten Coupon bitte an VerteilKontor GmbH Ihre Zusteller in M-V Lindenweg Stäbelow Tel.: / Fax / Name Straße/Hausnummer PLZ/Ort/Ortsteil Telefon Alter Beruf Reiseführer Urlaubsplaner Freizeitkompass

13 28. Juli 2012/15 Strelitzer Echo 13 Meine Einschulung A b c d e f g Hallo Jette Hohm! Süße Überraschung Der erste Schultag ist für kleine Kinder wohl einer der aufregendsten Tage in ihrem jungen Leben. Die Eltern sind stolz, dass ihr Sprössling nun einen neuen Schritt in Richtung Erwachsenwerden begeht, die Omas sind glücklich ihren Enkel hinter der Schulbank sitzen zu sehen und die Kinder freuen sich auf das neue Ereignis. Weil dieser Tag etwas Besonderes ist, sollte er auch unbedingt gewürdigt werden, um ihn in möglichst guter Erinnerung zu behalten. Dazu gehört allem voran natürlich die passende Schultüte. Schon seit dem 19. Jahrhundert werden am ersten Schultag Schultüten an die jungen Schüler verschenkt. Die Tüte kann man entweder selber bauen oder sich im Schreibwarenhandel kaufen. Mittlerweile ist die Auswahl riesig groß und egal ob Junge oder Mädchen für jeden Geschmack ist etwas dabei. Mit Schmetterlingen verziert, Rennautos oder ganz schlicht. Dann kommt es natürlich auch noch auf die Füllung an. Wenn Sie Ihrem Kind etwas Gutes tun möchten, dann kaufen Sie zur Feier des Tages doch einmal ausgefallene Süßigkeiten, die es sonst vielleicht nicht bekommt. Leckere Pralinchen, Überraschungsschokolade oder Brause. Solche Dinge lieben die meisten Kinder. Inspiration gibt es im Süßigkeitengeschäft. Foto: Bilderbox Nun bin ich ein Schulkind! Danksagungen zur Einschulung AZ AZweb Bequem Familienanzeigen online gestalten und schalten Ihre Vorteile Wir wünschen dir alles Liebe und Gute für deine Schulzeit. Oma und Opa aus Pinnow Farbanzeigen fallen auf! Lassen Sie sich von uns beraten: /579-0 bei der Online-Buchung: verlängerte Annahmeschlüsse wenn Sie Ihre Anzeige online buchen, nutzen Sie Ihre 15 % Preisvorteil! Schalten Sie jetzt Ihre Familienanzeige Ihre Privatanzeige mit AZweb 15 % Preisvorteil bei AZweb gültig bis 31. Juli 2012! Meine Einschulung 2012!

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16 16 Strelitzer Echo FACHMANN 1-Raum-Wohnung altersgerecht, E.M.-Arndt-Str. 41, 34,70 m2, EG, Fernwärme, Balkon 176,97 * Wir freuen uns auf Sie! Ansprechpartner: Frau Lentz Tel.: vor Ort Halle zu vermieten 2-Raum-Wohnung zwischen Malchow und Röbel direkt an der Bundesstraße, ca. 475 m2 P.-Neruda-Ring 73, mit EBK 59,10 m2, 4. OG, Fernwärme, 236,40 * Ansprechpartner: Frau Gresens Tel.: Tel.: / Raum-Wohnung Beilagenhinweis Str. der Freundschaft 6, 64,50 m2, 1. OG, Fernwärme 322,50 * Ansprechpartner: Frau Hirschberg Tel.: Ein Teil dieser Ausgabe enthält eine Beilage vom Stargarder Burgverein e. V. 3-Raum-Wohnung Twachtmannstraße 15, 59,70 m2, DG, Fernwärme, Balkon 298,50 * Panik-Cup-Cello-Versteigerung mit original Udogramm Ansprechpartner: Frau Baecker Tel.: Nettokaltmiete zzgl. Nebenkosten + Kaution * Tel.: 28. Juli 2012/15 alle Infos unter Foto: Bilderbox Versteigerungsbeginn WERBUNG die ankommt Ihre persönliche Ansprechpartnerin HELGA SIEBERT Tel: 0171/ am Versteigerungsende am Ich bin telefonisch für Sie da. Doreen Mahncke Tel / Röbeler Straße Sietow VERLAG + DRUCK Telefon: / LINUS WITTICH Fax: / h.siebert@wittich-sietow.de Internet: KG Der Erlös geht zu gleichen Teilen an die Jugendabteilung des SV Waren 09 und die Stiftung Watoto wa Kenya.

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