Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

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1 1. Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator ( ) Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen 1.2 abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Anstrichstoff / Anwendung gemäss technischem Merkblatt Bemerkung Das Produkt ist für den berufsmäßigen Verwender bestimmt. 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller/Lieferant : Greutol AG Straße : Libernstrasse 28 Postleitzahl/Ort : CH-8112 Otelfingen Telefon : 043/ Telefax : 043/ Auskunft : Telefon 043/ Notrufnummer Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum (24h) Telefon: ; Kurz-Nr. in der Schweiz: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Aquatic Chronic 3 ; H412 - Gewässergefährdend : Kategorie 3 ; Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Eye Irrit. 2 ; H319 - Schwere Augenschädigung/-reizung : Kategorie 2A ; Verursacht schwere Augenreizung. Skin Irrit. 2 ; H315 - Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Kategorie 2 ; Verursacht Hautreizungen. Flam. Liq. 2 ; H225 - Entzündbare Flüssigkeiten : Kategorie 2 ; Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. STOT SE 3 ; H335 - Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition : Kategorie 3 ; Kann die Atemwege reizen. STOT RE 2 ; H373 - Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition : Kategorie 2 ; Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme Flamme (GHS02) Gesundheitsgefahr (GHS08) Ausrufezeichen (GHS07) Signalwort Gefahr Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung XYLOL ; CAS-Nr. : Gefahrenhinweise H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H315 Verursacht Hautreizungen. Seite : 1 / 9 Druckdatum : DE/D

2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P405 Unter Verschluss aufbewahren. 2.3 Sonstige Gefahren 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe XYLOL ; EG-Nr. : ; CAS-Nr. : Gewichtsanteil : 20 - < 25 % Einstufung 1272/2008 [CLP] : Flam. Liq. 3 ; H226 Asp. Tox. 1 ; H304 STOT RE 2 ; H373 Acute Tox. 4 ; H312 Acute Tox. 4 ; H332 Skin Irrit. 2 ; H315 Eye Irrit. 2 ; H319 STOT SE 3 ; H335 N-BUTYLACETAT ; EG-Nr. : ; CAS-Nr. : Gewichtsanteil : 10 - < 15 % Einstufung 1272/2008 [CLP] : Flam. Liq. 3 ; H226 STOT SE 3 ; H336 2-PROPANOL ; EG-Nr. : ; CAS-Nr. : Gewichtsanteil : 1 - < 5 % Einstufung 1272/2008 [CLP] : Flam. Liq. 2 ; H225 Eye Irrit. 2 ; H319 STOT SE 3 ; H336 ALKANE, C14-17-, CHLOR- ; EG-Nr. : ; CAS-Nr. : Gewichtsanteil : 1 - < 3 % Einstufung 1272/2008 [CLP] : Lact. ; H362 Aquatic Acute 1 ; H400 Aquatic Chronic 1 ; H410 Zusätzliche Hinweise Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Angaben In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen. Nach Einatmen Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Ruhig stellen. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Bei Hautkontakt Kontaminierte Kleidung ist sofort zu wechseln. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Lösemittel oder Verdünnungen verwenden! Nach Augenkontakt Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten. Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen. Seite : 2 / 9 Druckdatum : DE/D

3 Nach Verschlucken Sofort Arzt hinzuziehen. Ruhig stellen. KEIN Erbrechen herbeiführen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Kohlendioxid (CO2) Löschpulver Wassersprühstrahl, alkoholbeständiger Schaum. Ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen. Gefährliche Verbrennungsprodukte Kohlenmonoxid Kohlendioxid (CO2) Stickoxide (NOx) 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. 5.4 Zusätzliche Hinweise Geschlossene Behälter in der Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen. Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen. Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende 6.1 Verfahren Alle Zündquellen entfernen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Dämpfe nicht einatmen. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Für Reinigung Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.b. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculite) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern, möglichst keine organischen Lösemittel benutzen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte 7. Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Lösemitteldämpfe in der Luft und ein Überschreiten der AGW-Grenzwerte vermeiden. Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden. Nur antistatisch ausgerüstetes (funkenfreies) Werkzeug Seite : 3 / 9 Druckdatum : DE/D

4 verwenden. Das Tragen antistatischer Kleidung incl. Schuhwerk wird empfohlen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden Dämpfe nicht einatmen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen. Schutzmaßnahmen Brandschutzmaßnahmen Dämpfe sind schwerer als Luft, breiten sich am Boden aus und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten. Behälter nicht mit Druck leeren, kein Druckbehälter! Rauchen verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern. Zusammenlagerungshinweise Lagerklasse : 3 Lagerklasse (TRGS 510) : 3 Zu vermeidende Stoffe Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxydationsmitteln fernhalten. Weitere Angaben zu Lagerbedingungen Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen. Hinweise auf dem Etikett beachten. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. 7.3 Spezifische Endanwendungen 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte XYLOL ; CAS-Nr. : Grenzwerttyp (Herkunftsland) : TRGS 900 ( D ) Grenzwert : 100 ppm / 440 mg/m 3 Spitzenbegrenzung : 2(II) H Version : Grenzwerttyp (Herkunftsland) : STEL ( EC ) Grenzwert : 100 ppm / 442 mg/m 3 H Version : Grenzwerttyp (Herkunftsland) : TWA ( EC ) Grenzwert : 50 ppm / 221 mg/m 3 H Version : N-BUTYLACETAT ; CAS-Nr. : Grenzwerttyp (Herkunftsland) : TRGS 900 ( D ) Grenzwert : 62 ppm / 300 mg/m 3 Spitzenbegrenzung : 2(I) Y Version : PROPANOL ; CAS-Nr. : Grenzwerttyp (Herkunftsland) : TRGS 900 ( D ) Grenzwert : 200 ppm / 500 mg/m 3 Spitzenbegrenzung : 2(II) Seite : 4 / 9 Druckdatum : DE/D

5 Y Version : ALKANE, C14-17-, CHLOR- ; CAS-Nr. : Grenzwerttyp (Herkunftsland) : TRGS 900 ( D ) E: einatembare Fraktion Grenzwert : 0.3 ppm / 6 mg/m 3 Spitzenbegrenzung : 8(II) H, Y Version : Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP-Methode nach TRGS 900 ( D ) Grenzwerttyp (Herkunftsland) : Errechneter RCP-Arbeitsplatzgrenzwert ( D ) Grenzwert : 200 mg/m 3 Grenzwerttyp (Herkunftsland) : Gehalt an Kohlenwasserstoffen (aliphatisch C5-C15, aromatisch C7-C15) Grenzwert : % Biologische Grenzwerte XYLOL ; CAS-Nr. : Grenzwerttyp (Herkunftsland) : TRGS 903 ( D ) Xylol / Vollblut (B) / Expositionsende bzw. Schichtende Grenzwert : 1.5 mg/l Version : Grenzwerttyp (Herkunftsland) : TRGS 903 ( D ) Methylhippur-(Tolur-)säure / Urin (U) / Expositionsende bzw. Schichtende Grenzwert : 2 g/l Version : PROPANOL ; CAS-Nr. : Grenzwerttyp (Herkunftsland) : TRGS 903 ( D ) Aceton / Vollblut (B) / Expositionsende bzw. Schichtende Grenzwert : 50 mg/l Version : Grenzwerttyp (Herkunftsland) : TRGS 903 ( D ) Aceton / Urin (U) / Expositionsende bzw. Schichtende Grenzwert : 50 mg/l Version : Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung Augen-/Gesichtsschutz Schutzbrille verwenden. Hautschutz Handschutz Lösemittelbeständige Schutzhandschuhe tragen. Nach dem Händewaschen verlorengegangenes Hautfett durch fetthaltige Hautsalben ersetzen. Körperschutz Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthetikfaser. Nach Kontakt Hautflächen gründlich waschen. Atemschutz Bei Überschreitung von Arbeitsplatzgrenzwerten muß ein für diesen Zweck zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Seite : 5 / 9 Druckdatum : DE/D

6 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Technische Maßnahmen zum Verhindern von Exposition Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Aggregatzustand : flüssig Farbe : Farbig. Geruch charakteristisch Sicherheitsrelevante Basisdaten Siedebeginn und Siedebereich : ( 1013 hpa ) 56 C Flammpunkt : 16 C Dampfdruck : ( 50 C ) < 1000 hpa Dichte : ( 20 C ) 1.3 g/cm 3 Lösemitteltrennprüfung : ( 20 C ) < 3 % ph-wert : > 8 Auslaufzeit : ( 20 C ) > 90 s DIN-Becher 4 mm 9.2 Sonstige Angaben 10. Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität 10.2 Chemische Stabilität 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil (siehe Abschnitt 7) Unverträgliche Materialien Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxydationsmitteln fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden Gefährliche Zersetzungsprodukte Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte, wie z.b. Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Rauch, Stickoxide, entstehen. 11. Toxikologische Angaben Die toxikologische Einstufung des Produktes wurde aufgrund der Ergebnisse des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen Angaben zu toxikologischen Wirkungen 11.4 Andere schädliche Wirkungen Bei Einatmen/Augenkontakt: In hohen Konzentrationen Reizung der Schleimhäute, betäubende Wirkung, sowie Beeinträchtigung der Reaktionszeit und des Koordinationssinnes möglich. Bei längerem Einatmen Seite : 6 / 9 Druckdatum : DE/D

7 hoher Dampfkonzentrationen können Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, Übelkeit etc. auftreten. Bei Kontakt mit dem Produkt besteht die Gefahr von Hautresorption sowie der Reizung von Haut und Schleimhäuten. Bei Augenkontakt: Reizung. 12. Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit 12.3 Bioakkumulationspotenzial 12.4 Mobilität im Boden 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung 12.6 Andere schädliche Wirkungen 12.7 Zusätzliche ökotoxikologische Informationen Nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen. 13. Hinweise zur Entsorgung Kontaminierte Verpackungen sind restzuentleeren. Sie können dann nach entsprechender Reinigung dem Recycling zugeführt werden. Ungereinigte Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen Verfahren der Abfallbehandlung Entsorgung des Produkts/der Verpackung Nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAK/AVV Abfallschlüssel Produkt Abfallcode (91/689/EWG) : Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer UN Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Landtransport (ADR/RID) FARBE Seeschiffstransport (IMDG) PAINT Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR) PAINT 14.3 Transportgefahrenklassen Landtransport (ADR/RID) Klasse(n) : 3 Klassifizierungscode : F1 Gefahr-Nr. (Kemlerzahl) : 33 Tunnelbeschränkungscode : D/E Sondervorschriften : 640D LQ 5 l E 2 ADR : III (<= 450 l) Seite : 7 / 9 Druckdatum : DE/D

8 Gefahrzettel : 3 Seeschiffstransport (IMDG) Klasse(n) : 3 EmS-Nr. : F-E / S-E Sondervorschriften : LQ 5 l E 2 IMDG (Verpackungsgruppe III <= 30 l) Gefahrzettel : 3 Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR) Klasse(n) : 3 Sondervorschriften : E 2 IATA (Verpackungsgruppe III <= 30 l) Gefahrzettel : Verpackungsgruppe II 14.5 Umweltgefahren Landtransport (ADR/RID) : Nein Seeschiffstransport (IMDG) : Nein Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR) : Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender 15. Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den 15.1 Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse (WGK) Klasse : 2 (Wassergefährdend) Einstufung gemäß VwVwS Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) : leicht entzündbar 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung 16. Sonstige Angaben 16.1 Änderungshinweise 02. Einstufung des Stoffs oder Gemischs 02. Kennzeichnungselemente 02. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] 02. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] - Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung 03. Gefährliche Inhaltsstoffe 14. Transportgefahrenklassen - Landtransport (ADR/RID) 16.2 Abkürzungen und Akronyme 16.3 Wichtige Literaturangaben und Datenquellen Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr /2008 [CLP] 16.5 Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Seite : 8 / 9 Druckdatum : DE/D

9 H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung Schulungshinweise 16.7 Zusätzliche Angaben Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt genügen der nationalen sowie der EG-Gesetzgebung. Die gegebenen Arbeitsbedingungen des Benutzers entziehen sich jedoch unserer Kenntnis und Kontrolle. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten Verwendungszweck zugeführt werden. Der Benutzer ist für die Einhaltung aller notwendigen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Seite : 9 / 9 Druckdatum : DE/D

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