ZITTAUER STADTANZEIGER

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1 ZITTAUER STADTANZEIGER Amtsblatt der Großen Kreisstadt Zittau mit den Ortschaften Dittelsdorf, Drausendorf, Eichgraben, Hartau, Hirschfelde, Pethau, Schlegel und Wittgendorf 22. Jahrgang Montag, Nr. 250 Städtepartnerschaft Zittau - Villingen-Schwenningen Freundeskreis ermöglicht Liegebänke vor der Johanniskirche Ein weiterer Höhepunkt in der Städtepartnerschaft Zittau und Villingen-Schwenningen war die vom Freundeskreis Zittau in Villingen- Schwenningen organisierte Bürgerfahrt vom 30. Mai bis 3. Juni. Ca. 90 Gäste aus Villingen-Schwenningen weilten in unserer Stadt, darunter ein Männerchor mit 35 Sängern der Chöre aus Villingen, Schwenningen und Pfaffenweiler. Oberbürgermeister Arnd Voigt begrüßte am 31. Mai die Gäste und übergab gemeinsam mit dem Freundeskreis Zittau in Villingen- Schwenningen an der Johanniskirche zwei Liegebänke zur Nutzung an die Zittauer und Gäste. Die Aufstellung und Ausstattung der ursächlich von der Landes gartenschau stammenden Bänke mit wetterfesten Kissen finanzierten die Mitglieder des Freundeskreises und halfen damit, eine Idee aus dem Zittauer Wettbewerbsbeitrag Ab in die Mitte des Jahres 2011 umzusetzen und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität in unserer Stadt zu erhöhen. Von diesen Bänken aus kann man entspannt einen Perspektivwechsel auf die Türme der Kirche und die umliegende Bebauung genießen. Ines Hirt, Pressesprecherin Dr. Marianne Kriesche (li.) und OB Arnd Voigt bei der Begrüßung vor der Johanniskirche OB Voigt und Frau Dr. Kriesche beim Probeliegen 25. Partnerschaftstreffen der Modellbahn-Vereine aus Zittau und Villingen Am verlängerten Wochenende mit dem Himmelfahrtstag (9. bis 12. M ai 2013) fand im Rahmen der Städtepartnerschaft zwischen unserer sächsischen Heimatstadt Zittau und dem baden-württembergischen Villingen-Schwenningen das 25. Treffen der befreundeten M odellbahnvereine seit 1990 statt. Das in diesem Jahr turnusmäßig von den Freunden des Villinger Eisenbahn-Club e.v. (VEC) organisierte Treffen fand in und um Ebermannstadt in der Fränkischen Schweiz statt. Die Organisatoren des VEC hatten für die gemeinsamen Tage mit den Partnern vom Zittauer-M odell-eisenbahn-club e.v. (ZiM EC) ein umfangreiches Programm zusammengestellt. Natürlich durfte eine Fahrt mit der Dampfbahn Fränkische Schweiz zwischen Ebermannstadt und Behringersmühle nicht im Ablauf fehlen. Weitere interessante Besichtigungen fanden im besonders sehenswerten Modellbahnmuseum in M uggendorf unweit von Ebermannstadt sowie bei Freunden der großen und der kleinen Eisenbahnen im oberfränkischen Lichtenfels statt. Der Erfahrungs- und Gedankenaustausch zwischen den Teilnehmern des Treffens und den Freunden der besuchten Vereine war wie in den vergangenen Jahren ein nachhaltiger Gewinn für beide Seiten. Eine geführte Stadtbesichtigung durch das historische Stadtzentrum der Kreisstadt Forchheim einschließlich noch vorhandener Festungsanlagen rundete mitsamt einer Bierprobe in einem der zahlreichen Bierkeller das touristische Rahmenprogramm in der deutschen Region mit der anerkannt größten Brauereidichte ab. Für das kommende Jahr erging von Zittauer Seite eine Einladung zum 26. Treffen, diesmal in der Sächsischen Schweiz an die Vereinspartner aus Villingen. Matthias Altmann Stellvertretender Vereinsvorsitzender Foto: M. Altmann Erinnerungsfoto an den Besuch im Modellbahnmuseum Muggendorf ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 1

2 BESCHLÜSS E Beschlüsse der Ausschüsse des Stadtrates Sozialausschuss am Beschluss-Nr.: 069/2013 Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Förderung des Kinder- und Jugendsports der Vereine im Rahmen der Grundförderung gemäß Anlage. Beschluss-Nr.: 070/2013 Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, für die Nutzung der Schwimmhallen Zittau und Hirschfelde entstehende Hallengebühren für den Kinder- und Jugendschwimmsport der Zittauer Schwimmvereine für 2013 gemäß Anlage zu übernehmen. Beschluss-Nr.: 077/2013 Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Förderung des Projektes Gestaltung des Bühnenbildes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit in beantragter Höhe von 400,00. Technischer und Vergabeausschuss am Beschluss-Nr.: 065/2013 Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, der Firma OSTEG Oberlausitzer Straßen-, Tief- und Erdbau Gesellschaft mbh, Friedensstraße 35c, Zittau, den Zuschlag für die Bauleistung Ersatzneubau Mischwasserkanal Rathenaustraße, 1. BA (Abschnitt von der Weststraße bis zur Äußeren Weberstraße) mit einer Bruttobausumme von ,25 zu erteilen. Beschluss-Nr.: 073/2013 Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt für das Förderjahr 2013 die Erhöhung der Zuwendung i.r. des Förderprogramms VwV Stadtentwicklung , Maßnahme Förderung von Unternehmen im EFRE-Gebiet Zittau Süd-West an das Unternehmen Vorstadtbäckerei Paul, Äußere Oybiner Straße 19, Zittau für das bereits bewilligte Vorhaben Erweiterung und M odernisierung des Gewerbebetriebes Vorstadtbäckerei Paul um bis zu 5.982,96 (max. 40 % der förderfähigen Gesamtinvestition). Beschluss-Nr. 074/2013 Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die öffentliche Förderung der M odernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Karl-Liebknecht-Ring 10 in der Höhe der unrentierlichen Kosten nach Kostenerstattungsbetragsberechnung zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Objektes, jedoch maximal in einer Höhe von ,00 EUR. Beschluss-Nr.: 079/2013 Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt den Rückbau der Objekte Kaufhalle Ost und TGA Baracke im Stadtumbaugebiet Zittau SüdOst. Anlagen sind im Stadtratsbüro, Z immer 201, Markt 1, einsehbar. Beschlüsse des Stadtrates Beschluss-Nr.: 011/2013 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Zittau. Zittau, A. Voigt, Oberbürgermeister (Siegel) Satzung der Großen Kreisstadt Zittau für die Freiwillige Feuerwehr - Feuerwehrsatzung - Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat am auf Grund von 1. 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der gültigen Fassung (SächsGVBl. S. 55, 159) und Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. August 2012 (SächsGVBl. S. 454) in der Fassung ab 15. September 2012 die nachfolgende Satzung beschlossen. 1 Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr (1) Die Stadtfeuerwehr Zittau ist eine Einrichtung der Stadt ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus freiwilligen und hauptamtlichen Angehörigen und gliedert sich in: Ortsfeuerwehr Zittau Abteilung I Innenstadt Abteilung IV hauptamtliche Kräfte Ortsfeuerwehr Eichgraben Abteilung II Ortsfeuerwehr Pethau Abteilung III Ortsfeuerwehr Hartau Abteilung V Ortsfeuerwehr Hirschfelde Abteilung VI Ortsfeuerwehr Wittgendorf Abteilung VII Ortsfeuerwehr Dittelsdorf Abteilung VIII Ortsfeuerwehr Schlegel Abteilung IX (2) Die Feuerwehr führt den Namen Freiwillige Feuerwehr Zittau, bei den Ortsfeuerwehren wird der Name des Ortsteils beigefügt. (3) In der Abteilung IV Ortsfeuerwehr Zittau sind hauptberufliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr tätig. (4) Neben den aktiven Abteilungen der Feuerwehr können Jugendfeuerwehren sowie Alters- und Ehrenabteilungen gebildet werden. In folgenden Ortsfeuerwehren bestehen Jugendfeuerwehren: Ortsfeuerwehr Zittau Abteilung I Innenstadt Ortsfeuerwehr Hirschfelde Abteilung VI Ortsfeuerwehr Dittelsdorf Abteilung VIII Ortsfeuerwehr Schlegel Abteilung IX und Alters- und Ehrenabteilungen in den Ortsfeuerwehren: Ortsfeuerwehr Zittau Abteilung I Innenstadt Ortsfeuerwehr Eichgraben Abteilung II Ortsfeuerwehr Pethau Abteilung III Ortsfeuerwehr Hartau Abteilung V Ortsfeuerwehr Hirschfelde Abteilung VI Ortsfeuerwehr Wittgendorf Abteilung VII Ortsfeuerwehr Dittelsdorf Abteilung VIII Ortsfeuerwehr Schlegel Abteilung IX sowie ein musiktreibender Zug in der Ortsfeuerwehr Eichgraben Abteilung II (5) Die Leitung der Gesamtfeuerwehr obliegt dem Stadtwehrleiter und seinem Stellvertreter; in den Ortsfeuerwehren dem Ortswehrleiter und seinem Stellvertreter. 2 Pflichten der Stadtfeuerwehr (1) Die Stadtfeuerwehr hat die Pflichten Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen, technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen und der Beseitigung von Umweltgefahren zu leisten und nach M aßgabe der 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen und Brandsicherheitswachen durchzuführen. (2) Der Oberbürgermeister oder sein Beauftragter kann die Stadtfeuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen. Seite 2 ZITTAUER STADTANZEIGER

3 BESCHLÜSS E 3 Laufbahnbestimmungen Für die hauptberuflichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Zittau gelten bezüglich der Einstellung und Ausbildung die Grundsätze der Berufsfeuerwehr ( 18 Abs. 1 SächsBRKG). 4 Aufnahme in die Feuerwehr (1) Vorraussetzungen für die Aufnahme in eine aktive Abteilung der Stadtfeuerwehr sind: das vollendete 16. Lebensjahr, die Erfüllung der körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen an den Feuerwehrdienst, die charakterliche Eignung, die Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit die Bereitschaft zur Teilnahme an der geforderten M indestausbildung von jährlich 40 Stunden im laufenden Ausbildungsjahr (FwDV 2 Pkt. 1.10). Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von 18 Abs. 4 SächsBRKG in der Änderung vom sein. Bei M inderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen. (2) Einer Aufnahme in die Feuerwehr steht insbesondere entgegen: die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer für verfassungswidrig erklärten Partei oder sonstigen Vereinigung oder die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer nicht verbotenen Partei oder sonstigen Vereinigung oder Gruppierung, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Ziele verfolgt. (3) Die Bewerber sollten in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv tätig sein. Der Stadtfeuerwehrausschuss kann Ausnahmen zulassen. (4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Stadtwehrleiter nach einer sechsmonatigen Probezeit und Anhörung des Stadtfeuerwehrausschusses. Neu aufgenommene Mitglieder der Feuerwehr werden vom Ortswehrleiter durch Handschlag verpflichtet. (5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe für eine Ablehnung des Aufnahmegesuches sind dem Bewerber schriftlich durch den Stadtwehrleiter mitzuteilen. (6) Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält bei seiner Aufnahme einen Dienstausweis. 5 Aktive und ruhende Mitgliedschaft (1) Ein aktives Feuerwehrmitglied ist derjenige, der gemäß 4 in der Freiwilligen Feuerwehr Zittau aufgenommen wurde und an der Erfüllung der Aufgaben ( 2 der Satzung) unmittelbar mitwirkt, indem er regelmäßig Ausbildungs-, Übungs- und Einsatzdienst leistet. (2) Ist ein Feuerwehrangehöriger länger als 3 M onate wegen Krankheit, aus beruflichen oder persönlichen Gründen, die eine besondere Härte bedeuten am aktiven Feuerwehrdienst gehindert, so ist die aktive Mitgliedschaft auf Antrag, für einen Zeitraum von max. 3 Jahren in eine ruhende Mitgliedschaft zu überführen. (3) Der Antrag ist unter Angabe der Gründe schriftlich durch den Feuerwehrangehörigen über den Ortswehrleiter an den Stadtwehrleiter zu richten. Der Stadtwehrleiter entscheidet über den Antrag und stellt unter Angabe der Gründe die ruhende Mitgliedschaft fest. (4) Während der ruhenden M itgliedschaft ist der Versicherungsschutz über die Feuerwehr ausgesetzt. Außerdem besteht in dieser Zeit kein Anspruch auf Ehrungen und Entschädigungen. (5) Wird die aktive M itgliedschaft nicht vor Ablauf des 3. Ruhejahres aktiviert, endet seine Mitgliedschaft. 6 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes (1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der Angehörige der Feuerwehr auf schriftlichen Antrag in die Alters- und Ehrenabteilung wechselt, aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist, ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend 18 Abs. 4 SächsBRKG wird, aus der Feuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird oder seine aktive Mitgliedschaft nicht vor Ablauf des 3. Ruhejahres seiner ruhenden Mitgliedschaft aktiviert. (2) Der Feuerwehrangehörige ist auf schriftlichen Antrag zu entlassen, wenn er diesen beim Ortswehrleiter einreicht. (3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich dem Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist auf schriftlichen Antrag aus der Feuerwehr zu entlassen. Eine Entlassung kann ohne Antrag erfolgen, wenn dem Feuerwehrangehörigen die Dienstausübung in der Feuerwehr aufgrund der Verlegung des Wohnsitzes nicht mehr möglich ist. (4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst oder in der Aus- und Fortbildung sowie bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht nach Anhörung des Stadtfeuerwehrausschusses durch den Stadtwehrleiter aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden. Er kann ebenfalls ausgeschlossen werden, wenn er dem Ansehen der Feuerwehr durch sein Auftreten im Dienst und in der Öffentlichkeit schadet. (5) Der Stadtwehrleiter nimmt die Entlassung oder den Ausschluss vor und stellt die Beendigung des Feuerwehrdienstes unter Angabe der Gründe schriftlich fest. Der Feuerwehrangehörige hat in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen den Dienstausweis, seine Uniform, die persönliche Ausrüstung, die von der Feuerwehr erhaltenen Ausbildungs- und Schulungsmaterialien sowie Dienstvorschriften und dergleichen, in einem ordentlichen und sauberen Zustand bei der jeweiligen Ortsfeuerwehr abzugeben. Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad und die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten. 7 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr (1) Die aktiven Angehörigen der Stadtfeuerwehr haben das Recht, den Stadtwehrleiter und seinen Stellvertreter zu wählen. Die aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehr haben das Recht, den Ortswehrleiter, seinen Stellvertreter und die M itglieder der Ortsfeuerwehrausschüsse zu wählen. (2) Die Stadtverwaltung hat nach Maßgabe des 61 SächsBRKG die Freistellung der Angehörigen der Feuerwehr für die Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und für die Aus- und Fortbildung zu erwirken. (3) Funktionsträger nach 63 Abs. 1 SächsBRKG und 13 SächsFwVO (Sächsische Feuerwehrverordnung) sowie andere Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche M aß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in der festgelegten Höhe der Entschädigungssatzung der Stadt Zittau. (4) Angehörige der Feuerwehr erhalten auf schriftlichen Antrag Auslagen nach 63 SächsBRKG. Darüber hinaus erstattet die Stadt Sachschäden, die Angehörigen der Feuerwehr in Ausübung ihres Dienstes entstehen, sowie vermögenswerte Versicherungsnachteile nach Maßgabe des 63 Abs. 2 SächsBRKG. (5) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben die ihnen aus der M itgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesondere verpflichtet: am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) regelmäßig und pünktlich, entsprechend den geltenden Gesetzen und Verordnungen, teilzunehmen, sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrgerätehaus/Feuerwache einzufinden, ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 3

4 BESCHLÜSS E den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten nachzukommen, im Dienst und außerhalb des Dienstes sowie in der Öffentlichkeit ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten und einzuhalten, die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Dienstbekleidung, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen. (6) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben eine Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen dem Ortswehrleiter oder seinem Stellvertreter rechtzeitig anzuzeigen und eine Dienstverhinderung ihrem unmittelbaren Vorgesetzten vor Dienstbeginn zu melden. (7) Verletzt ein Angehöriger der Feuerwehr schuldhaft die obliegenden Dienstpflichten, so kann der Stadtwehrleiter einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen, die Androhung des Ausschlusses aussprechen. Der zuständige Ortswehrleiter ist zuvor zu hören. Dem Angehörigen der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen vor dem Feuerwehrausschuss zu äußern. (8) Disziplinarmaßnahmen bei hauptamtlichen Angehörigen regelt der Dienstherr. 8 Jugendfeuerwehr (1) Die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Zittau führt den Namen Jugendfeuerwehr Zittau und als Zusatz den jeweiligen Namen der Ortsfeuerwehr. Sie gestalten ihr Jugendleben als selbstständige Gruppen innerhalb der Ortsfeuerwehren nach den Grundsätzen der Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Sachsen in der jeweils gültigen Fassung. (2) In der Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 8. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres aufgenommen werden. 18 Abs. 4 Satz 2 SächsBRKG bleibt unberührt. Dem Aufnahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigefügt sein. (3) Über die Aufnahme entscheidet der Stadtfeuerwehrausschuss im Einvernehmen mit dem Ortsjugendfeuerwehrwart. Im Übrigen gelten die Festlegungen des 4 entsprechend. (4) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied aus der Jugendfeuerwehr austritt, den gesundheitlichen Anforderungen auf Dauer nicht mehr gewachsen ist oder aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird. Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach Absatz 2 schriftlich zurücknehmen. (5) Die Entlassung oder den Ausschluss aus der Jugendfeuerwehr hat der Stadtfeuerwehrausschuss nach Anhörung des Gesamtjugendfeuerwehrwartes zu beschließen. Der Stadtwehrleiter stellt die Beendigung des Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid fest. (6) Der Angehörige der Jugendfeuerwehr hat das Recht und die Pflicht, an den Veranstaltungen und Ausbildungen der Jugendfeuerwehr regelmäßig und aktiv teilzunehmen. Er ist verpflichtet den dienstlichen Anordnungen des Stadtwehrleiters, dessen Stellvertreter sowie den anderen Vorgesetzten und Weisungsbefugten der Feuerwehr Folge zu leisten und sich kameradschaftlich zu verhalten. (7) Der Gesamtjugendfeuerwehrwart vertritt die Jugendfeuerwehr vor dem Stadtfeuerwehrausschuss. (8) Die Ortsjugendfeuerwehrwarte wählen den Gesamtjugendfeuerwehrwart für die Dauer von fünf Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Das Wahlergebnis ist dem Stadtfeuerwehrausschuss zur Bestätigung vorzulegen. Die Jugendfeuerwehrwarte sollten Angehörige der aktiven Abteilung der Feuerwehr sein. Weiterhin sollten sie neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen auch ausreichend Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen haben und müssen die entsprechende Qualifikation besitzen. Sie vertreten die Jugendfeuerwehr nach außen. (9) Der Ortsjugendfeuerwehrwart wird vom jeweiligen Ortswehrleiter eingesetzt. Das Ergebnis ist dem Stadtfeuerwehrausschuss zur Bestätigung vorzulegen. 9 Alters- und Ehrenabteilung (1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der Feuerwehr bei Überlassung der Dienstkleidung übernommen werden wenn: sie aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind, das 65. Lebensjahr vollendet haben. (2) Der Stadtfeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen den Übergang in die Alters- und Ehrenabteilung gestatten, wenn der Dienst in der Feuerwehr für sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet. (3) Die Angehörigen der Altersabteilung können vom Stadtwehrleiter im Einvernehmen mit dem Ortswehrleiter und ihrer eigenen Zustimmung zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden. (4) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung können ihren Leiter für die Dauer von fünf Jahren wählen. 10 Ehrenmitglieder Der Oberbürgermeister kann auf Vorschlag des Stadtfeuerwehrausschusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den Brandschutz in der Stadt Zittau besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen. 11 Organe der Freiwilligen Feuerwehr Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind: die Hauptversammlung/Ortsfeuerwehrversammlung, der Stadtfeuerwehrausschuss/Ortsfeuerwehrausschuss die Stadtwehrleitung/Ortswehrleitung 12 Hauptversammlung (1) Unter dem Vorsitz des Stadtwehrleiters ist jährlich eine ordentliche Hauptversammlung für alle Angehörigen der Feuerwehr durchzuführen. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit zu ihrer Behandlung und Entscheidung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In der Hauptversammlung hat der Stadtwehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit der Feuerwehr im abgelaufenen Jahr abzugeben. (2) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Stadtwehrleiter einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn das von mindestens einem Drittel der aktiven Angehörigen der Feuerwehr schriftlich unter Angabe der Gründe gefordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Angehörigen der Feuerwehr und dem Oberbürgermeister mindestens 14 Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. (3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit wird innerhalb eines Monats eine zweite Hauptversammlung einberufen, die unabhängig von der Zahl der anwesenden M itglieder beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, auf Antrag geheim. (4) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die dem Oberbürgermeister vorzulegen ist. (5) Für die Ortsfeuerwehrversammlung gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend, nur, dass hier jährlich eine Versammlung mit allen M itgliedern durchzuführen ist. Die Niederschrift ist dem Stadtwehrleiter vorzulegen. Die Ortsfeuerwehrversammlung beschließt über die Entlastung des Ortswehrleiters zur Beendigung der Wahlperiode. 13 Stadtfeuerwehrausschuss (1) Der Stadtfeuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Wehrleitung. Der Stadtfeuerwehrausschuss befindet über die Aufnahme von Personen in die Feuerwehr, die Übernahme von Feuerwehrangehöri- Seite 4 ZITTAUER STADTANZEIGER

5 BESCHLÜSS E gen in die Alters- und Ehrenabteilung sowie die Beendigung des Feuerwehrdienstes. (2) Der Stadtfeuerwehrausschuss besteht aus dem: Stadtwehrleiter als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, den Ortswehrleitern der Abteilungen I bis IX, dem Gesamtjugendfeuerwehrwart, dem Leiter der Alters- und Ehrenabteilung (nicht stimmberechtigt), dem Schriftführer (nicht stimmberechtigt). (3) Der Stadtfeuerwehrausschuss tagt monatlich einmal. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden einzuberufen. (4) Der Oberbürgermeister ist zu den Beratungen des Stadtfeuerwehrausschusses einzuladen. (5) Der Stadtwehrleiter kann zu jeder Sitzung des Stadtfeuerwehrausschusses weitere Angehörige hinzuziehen, die aber nicht stimmberechtigt sind. (6) Beschlüsse des Stadtfeuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. (7) Die Beratungen des Stadtfeuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über die Beratung ist eine Niederschrift anzufertigen. (8) In jeder Ortsfeuerwehr kann ein Ortsfeuerwehrausschuss gebildet werden. Für ihn gelten die Absätze 1, Satz 1, 2, 5 und 6 entsprechend. Er besteht aus dem Ortswehrleiter als Vorsitzenden, dem Ortsjugendfeuerwehrwart, dem Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung, dem Vertreter des musiktreibenden Zuges und bis zu zwei weiteren von der Ortsfeuerwehrversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählten M itglieder. Der Stadtwehrleiter ist zu den Sitzungen einzuladen; er besitzt kein Stimmrecht. 14 Wehrleitung (1) Die Stadtwehrleitung besteht aus dem Stadtwehrleiter und seinem Stellvertreter. (2) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter werden in der Hauptversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. (3) Gewählt werden kann nur, wer der Feuerwehr aktiv angehört, über die für diese Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen und die erforderlichen persönlichen und fachlichen Qualifikationen verfügt. (4) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter werden nach der Wahl durch die Hauptversammlung und nach Zustimmung durch den Stadtrat vom Oberbürgermeister bestellt. (5) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter haben ihre Funktion nach Ablauf der fünf Jahre oder im Falle eines beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen. Steht kein Nachfolger zur Verfügung, kann der Oberbürgermeister geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung der Feuerwehr beauftragen. Kommt innerhalb eines M onats nach Freiwerden der Stelle keine Neubesetzung zustande, setzt der Oberbürgermeister bis zur satzungsmäßigen Bestellung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen mit Zustimmung des Stadtrates als Stadtwehrleiter oder Stellvertreter ein. 15 Stadtwehrleiter und Stellvertreter (1) Der Stadtwehrleiter ist gleichzeitig Leiter der hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr Zittau. Ihm sind alle Angehörigen der Feuerwehr Zittau unterstellt. (2) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter müssen nach der gültigen Sächsischen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (SächsFwAPO) ausgebildet sein. Sie üben diese Funktion hauptamtlich aus. (3) Der Stadtwehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und dieser Satzung übertragene Aufgaben aus. Er hat insbesondere auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Angehörigen der Feuerwehr entsprechend den Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken, die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und Einsätzen zu regeln, die Dienste so zu organisieren, dass jeder aktive Feuerwehrangehörige jährlich an mindestens 40 Stunden Ausbildung teilnehmen kann, dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungspläne aufgestellt und dem Stadtfeuerwehrausschuss vorgelegt werden, die Tätigkeit der Zug- und Gruppenführer und der Gerätewarte zu kontrollieren, auf eine ordnungs gemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung der Feuerwehr hinzuwirken, für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen, bei der Verwendung minderjähriger Feuerwehrangehöriger die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen, Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend, dem Oberbürgermeister umgehend mitzuteilen und an Dienstberatungen teilzunehmen und dem Oberbürgermeister darüber zu berichten. (4) Der Oberbürgermeister kann dem Stadtwehrleiter weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen. (5) Der Stadtwehrleiter soll den Oberbürgermeister und den Stadtrat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten beraten. Er ist bei Beratungen in der Stadt zu Angelegenheiten der Feuerwehr und des Brandschutzes zu hören. (6) Der stellvertretende Stadtwehrleiter hat den Stadtwehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. 16 Ortswehrleiter und Stellvertreter (1) Der Ortswehrleiter und dessen Stellvertreter werden von den aktiven Mitgliedern in der Ortsfeuerwehrversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Gewählt werden kann nur, wer der Ortsfeuerwehr aktiv angehört, über die für diese Dienststellung erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen sowie über die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt. (3) Der Ortswehrleiter und sein Stellvertreter haben ihre Funktion nach Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen. Steht kein Nachfolger zur Verfügung, sind vom Stadtwehrleiter geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung der Ortsfeuerwehr zu beauftragen. Kommt innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle oder Versagen der Zustimmung keine Neuwahl zustande, setzt der Stadtwehrleiter bis zur satzungsmäßigen Bestellung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen mit Zustimmung des Stadtfeuerwehrausschusses als Ortswehrleiter oder Stellvertreter ein. (4) Der Ortswehrleiter und sein Stellvertreter sind nach der Wahl und der Zustimmung des Stadtwehrleiters vom Oberbürgermeister für die Dauer ihrer Amtszeit zu berufen. (5) Der Ortswehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit seiner Ortsfeuerwehr verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz, dieser Satzung und auf Weisung des Stadtwehrleiters übertragene Aufgaben durch. Er hat insbesondere auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Angehörigen der Ortsfeuerwehr auf der Grundlage der Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken, die Dienst- und Ausbildungspläne aufzustellen und dem Stadtwehrleiter vorzulegen, die Tätigkeiten der Unterführer und Gerätewarte zu kontrollieren, die fachliche Aufsicht und Betreuung der Jugendgruppen auszuüben, auf eine ordnungs gemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung der Ortsfeuerwehr hinzuwirken, die Alters- und Ehrenmitglieder in die Arbeit der Ortsfeuerwehr einzubeziehen und ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 5

6 BESCHLÜSS E Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Ortsfeuerwehr betreffend, dem Stadtwehrleiter mitzuteilen. (6) Der stellvertretende Ortswehrleiter und die Unterführer haben den Ortswehrleiter bei der Lösung seiner Aufgaben zu unterstützen. Der Stellvertreter hat den Ortswehrleiter bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. 17 Unterführer/Gerätewarte (1) Als Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur aktive Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderlichen Qualifikationen besitzen (erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule Sachsen oder vergleichbaren Einrichtungen). (2) Die Unterführer werden vom Ortswehrleiter bestellt. Der Ortswehrleiter kann die Bestellung widerrufen. (3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach Weisungen ihrer Vorgesetzten aus. (4) Für Gerätewarte gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Sie haben die Ausrüstung und die Einrichtungen der Feuerwehr zu verwahren und zu warten. Prüfpflichtige Geräte sind zum festgelegten Termin zu prüfen oder zur Prüfung vorzustellen. Festgestellte M ängel sind unverzüglich dem zuständigen Wehrleiter zu melden. 18 Schriftführer (1) Der Schriftführer wird vom Stadtfeuerwehrausschuss für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. (2) Der Schriftführer hat Niederschriften über die Beratungen des Stadtfeuerwehrausschusses und über Hauptversammlungen zu fertigen. (3) Für Schriftführer der Ortsfeuerwehren gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. 19 Wahlen (1) Wahlen in der Stadtfeuerwehr und in den Ortsfeuerwehren erfolgen alle fünf Jahre. (2) Die nach 17 Abs. 2 SächsBRKG durchzuführenden Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit dem Wahlvorschlag, den Angehörigen der Feuerwehr bekannt zu machen. (2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht für die jeweilige Funktion nur ein Kandidat zur Wahl, kann mit Zustimmung der Haupt- bzw. Ortsfeuerwehrversammlung die Wahl offen erfolgen. (3) Wahlen sind vom Oberbürgermeister, seinem Stellvertreter oder einem von ihm benannten Beauftragten zu leiten. Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen. (4) Wahlen können nur vorgenommen werden, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend sind. (5) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen. (6) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach der Wahl durch den Wahlleiter dem Stadtwehrleiter zu übergeben. 20 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zittau, A. Voigt, Oberbürgermeister Beschluss-Nr.: 064/2013 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau schlägt dem Amtsgericht Zittau die in der beiliegenden Vorschlagsliste aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber zur Schöffenwahl für die Amtszeit vor. Zittau, A. Voigt, Oberbürgermeister (Siegel) Beschluss-Nr.: 068/2013 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die fortgeschriebenen Kulturleitlinien der Stadt Zittau. Zittau, A. Voigt, Oberbürgermeister (Siegel) Beschluss-Nr.: 072/2013 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dass sich die Stadt Zittau bis zum um den Titel European Town of Sports 2014 (Europäische Stadt des Sports 2014) bei der ACES (European Capitals of Sport Association) in Brüssel bewirbt. Zittau, A. Voigt, Oberbürgermeister (Siegel) Beschluss-Nr.: 075/2013 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Regeln für den Eintrag in das Goldene Buch des Sports der Großen Kreisstadt Zittau gemäß Anlage. Zittau, A. Voigt, Oberbürgermeister (Siegel) Regeln für den Eintrag in das Goldene Buch des Sports der Großen Kreisstadt Zittau Artikel 1 1. Durch den Eintrag in das Goldene Buch werden einzelne Sportlerinnen und Sportler sowie in Mannschaften organisierte Sportlerinnen und Sportler, die Mitglied eines Zittauer Sportvereines sind oder Wohnsitz in Zittau haben geehrt, wenn sie durch sportliche Leistungen bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften oder Deutschen Meisterschaften die Plätze von 1 bis 3 errungen haben, altersunabhängig min destens 5 Jahre durchgängig sportliche Höchstleistungen im Spitzensport erbringen. Die Regeln für die Eintragung unterliegen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 2. Durch den Eintrag in das Goldene Buch werden einzelne Übungsleiterinnen und -leiter, Trainerinnen und Trainer sowie Funktionärinnen und Funktionäre geehrt, wenn sie Mitglied eines Zittauer Sportvereines sind oder Wohnsitz in Zittau haben und folgende Bedingungen erfüllen: erstmals bei außergewöhnlichen Leistungen nach durchgängig 10 Jahren Tätigkeit nach durchgängig 15, 20, 25, 30 Jahren usw., also nach jeweils weiteren 5 Jahren Tätigkeit besondere sportliche Leistungen ermöglicht haben. Artikel 2 Der Eintrag muss persönlich erfolgen un d wir d mit einem blauen Dokumentenstift vorgenommen. Die oder der Auszuzeichnende bekennt sich mit der Eintragung zur demokratischen Grundordn ung der Bundesrepublik, zu Fairness un d Fairplay und darf keinen politischen Zweck mit dem Eintrag verbinden. Artikel 3 1. Das Goldene Buch wird beim Oberbürgermeister aufbewahrt und soll öffentlich zugänglich sein. 2. Der Sportbeirat der Gro ßen Kreisstadt Zittau übernimmt die Führung des Buches durch: 1. Entgegennahme der Meldungen für die Eintragungen, 2. Prüfung der Erfüllun g der Bedingungen für den Eintrag und Vorlage zur letztendlichen Entscheidung über den Eintrag durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau. 3. Die Einladung der Auszuzeichnenden un d Organisation der Eintragungstermine im öffentlichen Rahmen erfolgt durch den Oberbürgermeister. 4. Der Eintrag in das Goldene Buch erfolgt stets im Rathaus Zittau. Artikel 4 1. Grundsätzlich erfolgt die Meldung der Auszuzeichnenden durch die Vereine beim Sportbeirat der Großen Kreisstadt Zittau. Ein Eintrag ohne Meldung durch einen Verein wird nicht vorgenommen. 2. Es besteht k e i n Rechtsanspruch eines Eintrages in das Goldene Buch. Zittau, A. Voigt, Oberbürgermeister A n la g en u n d La g ep lä n e s in d im S ta d tr a ts b ü r o, Zim m er 2 0 1, Ma r kt 1 u n d u n ter w w w. z itta u. eu in d er R u b r ik B ü r g er -S ta d tr a t (B ü r g er in fo s ys te m ), ein s e h b a r. Seite 6 ZITTAUER STADTANZEIGER

7 INFORMATIONEN Bewerbung als Friedensrichterin/Friedensrichter Liebe Bürgerinnen und Bürger, seit 1998 arbeitet in der Stadt Zittau eine Schiedsstelle, deren Aufgaben eine ehrenamtliche Friedensrichterin und deren Stellvertreter wahrnehmen. Die Amtszeit ist vom Gesetzgeber auf 5 Jahre festgelegt. Im Juli 2013 läuft die Wahlperiode unserer Friedensrichterin aus. Für die 4. Wahlperiode von 2013 bis 2018 besteht die Möglichkeit für geeignete Interessenten, sich für dieses Ehrenamt zu bewerben. Das Ehrenamt der Friedensrichterin/des Friedensrichters kann im Allgemeinen von Bürgern übernommen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Amt geeignet, aber die dennoch juristische Laien sein sollen, und zwischen 30 und 70 Jahre alt sind im Schiedsstellenbezirk wohnen Fähigkeiten zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben gegenüber den Streitparteien vorurteilsfrei und sachlich auftreten Pflicht zur Verschwiegenheit, auch über die Amtszeit hinaus haben. Auf die im 4 des Sächsischen Schiedsstellengesetzes v genannten Ausschlussgründe sowie auf die Befugnis, Auskunft und Einwilligung gem. 4 (6) zu verlangen, möchten wir ausdrücklich hinweisen. Die Wahl muss gem. 7 SächsSchiedsStG durch den Vorstand des Amtsgerichtes bestätigt werden. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Friedensrichterin/des Friedensrichters darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten der Streitparteien durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Friedensrichter werden in vielfältigen Bereichen tätig, z.b. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruches, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. In die Aufgaben als Friedensrichter/in werden Sie natürlich entsprechend eingeführt. Sie nehmen auch an Bildungsveranstaltungen teil. Haben Sie Interesse an diesem Ehrenamt? Dann richten Sie Ihre formlose schriftliche Bewerbung bitte bis zum an die Stadtverwaltung (SV) Zittau - Justiziariat. Möchten Sie - bevor Sie sich entscheiden - weitere Informationen oder Auskünfte, dann wenden Sie sich bitte während der Sprechzeiten der SV Zittau an Herrn Michalsky/Justiziariat im Rathaus, Markt 1, Zimmer Nr Telefonisch zu erreichen unter (03583) Voraussichtlich am wird die Wahl der Friedensrichterin/ des Friedensrichters durch den Stadtrat erfolgen. Nach Bestätigung der Wahl durch den Amtsgerichtsdirektor werden wir das Wahlergebnis im darauf folgenden Stadtanzeiger und in den Aushangtafeln bekannt geben. H. Schiermeyer, Justiziar Zittauer Firmen präsentierten sich - Gut besuchter Tag der offenen Tür im Industriegebiet Auch ununterbrochener Dauerregen konnte erfreulich viele Zittauer und Gäste nicht davon abhalten, den Unternehmen des Industriegebietes Weinau zum Tag der offenen Tür einen Besuch abzustatten. Der zwischen den 18 teilnehmenden Firmen eingerichtete Shuttle-Bus-Verkehr wurde gut angenommen und brachte die Besucher zumindest trockenen Fußes bis zu den Werkstoren. Es freut mich außerordentlich, welch großes Interesse die ortsansässigen Unternehmen hervorrufen, konstatierte Oberbürgermeister Arnd Voigt im Rahmen seines Besuches bei der jüngst neu angesiedelten Firma TQD, Insbesondere in Anbetracht der Witterungsverhältnisse war der Tag ein echter Erfolg, den es auf jeden Fall zu wiederholen gilt. Am von der Wirtschaftsförderung in Kooperation mit dem Zweckverband Zittau Nord/Ost und der Gemeinde M ittelherwigsdorf organisierten Tag der offenen Tür waren 18 Unternehmen beteiligt. Kai Grebasch Verantwortlicher Stadtmarketing Termine der nächsten Stadtratssitzung und Sitzungen der Ausschüsse Sozialausschuss und , Uhr, T-Info Zittau Technischer und Vergabeausschuss , Uhr, Technisches Rathaus, Sachsenstraße 14, Zi. 110 und am , Uhr Ratssaal (Rathaus) Verwaltungs- und Finanzausschuss , Uhr, Ratssaal Stadtratssitzung Donnerstag, , Uhr, Bürgersaal (Rathaus) Gegen Uhr können die Zittauer EinwohnerInnen, Gewerbetreibenden und Grundstücksbesitzer zu städtischen Angelegenheiten Fragen stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten (Fragestunde). Die Tagesordnung des Stadtrates und der Ausschüsse wird in den Aushangkästen/Verkündungstafeln (Rathaus, Verwaltungsgebäude Sachsenstraße 14, Franz-K önitzer-straße 7, Sparkassenfiliale Zi-Nord Löbauer Straße, Südstraße neben Bushaltestelle W.-Busch-Schule, Dittelsdorf, Drausendorf, Eichgraben, Hartau, Hirschfelde, Pethau, Schlegel und Wittgendorf) und unter bekannt gegeben. (Änderungen sind vorbehalten). bei der Hanke Crimp-Technik GmbH Der nächste Stadtanzeiger erscheint am 10. Juli 2013 Redaktionsschluss ist am ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 7

8 BEKANNTMACHUNG Ersatzbekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. XXXI Neubau Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Hirschfelde Der vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau am mit Beschluss-Nr. 008/2012 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. XXXI Neubau Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Hirschfelde in der Fassung vom mit redaktionellen Änderungen vom wurde mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom Az.: BLP-1232 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der Satzung umfasst Teile der Flurstücke 416/18 und 441/10 der Gemarkung Hirschfelde (Lage siehe Übersichtsplan). Jedermann kann den Bebauungsplan sowie die beigefügte Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Stadtverwaltung Zittau, Baudezernat, Referat Stadtplanung, Sachsenstraße 14, Zimmer 108 während der Dienststunden Mo/Mi/Do 8-12 Uhr und Uhr Di 8-12 Uhr und Uhr Fr 8-12 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die beschlossene Satzung des Bebauungsplanes Nr. XXXI Neubau Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Hirschfelde in der Fassung vom mit redaktionellen Änderungen vom tritt entsprechend 10 Abs. 3 BauGB mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gemäß 215 Abs. 2 BauGB wird auf die nachfolgenden Rechtsfolgen hingewiesen: Unbeachtlich werden gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB alle nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtlichen Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, gemäß 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und gemäß 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB alle nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Zittau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Außerdem kann gemäß 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung in der zurzeit gültigen Fassung eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach der Gemeindeordnung beim Zustandekommen des Bebauungsplanes nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Stadt Zittau unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Ausfertigung unterblieben oder fehlerhaft erfolgt ist, oder wenn Vorschriften über Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind. Zittau, den A. Voigt, Oberbürgermeister Seite 8 ZITTAUER STADTANZEIGER

9 INFORMATIONEN Zittau erstellt integriertes Innenstadtkonzept und setzt dabei auf eine offene Bürgerbeteiligung Umsetzung Weißbuch Innenstadt - Zittau ist eine von 16 Modellstädten im ExWoSt-Forschungsfeld Innovationen für Innenstädte des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und erstellt in den kommenden 18 Monaten ein integriertes Innenstadtkonzept. Auf dem Weg dahin setzt die Stadt auf eine breit angelegte, offene Form der Bürgerbeteiligung. Die Entwicklung einer lebendigen Innenstadt ist wichtigstes Ziel unserer Stadtentwicklung. Angesichts des demografischen und strukturellen Wandels und der sich daraus ergebenden neuen Herausforderungen bedarf es dazu gemeinsamer Anstrengungen verschiedenster Partner. Engagement und Beteiligung der ortsansässigen Unternehmen, der Vereine, der Kirchen, der Sozialverbände und anderer sind Voraussetzungen für eine erfolgreiche Entwicklung. Dabei ist die frühzeitige Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger ganz besonders wichtig. Die Innenstadtentwicklung von Zittau soll künftig eine Gemeinschaftsaufgabe aller sein, die ein Interesse an der Zukunft ihrer Stadt haben. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat als Grundlage für die Entwicklung der Innenstädte im Juni 2011 im Weißbuch Innenstadt - Starke Zentren für unsere Städte und Gemeinden eine breite Fülle an Vorschlägen für attraktive und lebendige Innenstädte formuliert. Im Rahmen von M odellvorhaben unterstützt der Bund besonders engagierte Kommunen dabei, innovative Konzepte und Strategien für ihre Innenstädte zu entwickeln. Zittau ist eine der M odellstädte, die im Rahmen des ExWoSt- Forschungsfeldes Innovation für Innenstädte bei der Erstellung eines integrierten Innenstadtkonzeptes unterstützt wird. Auf Grund der besonderen Bedeutung der Innenstadt für die Gesamtstadt und einer Vielzahl unterschiedlichster Interessen verschiedener Innenstadtakteure wird die Stadt Zittau innerhalb dieses Prozesses neue Wege der Bürgerbeteiligung und der Einbeziehung sonstiger Akteure erproben. Zittau Leben in der Innenstadt M it dem Innenstadtkonzept soll der aus den 1990er Jahren stammende Rahmenplan Innenstadt unter Berücksichtigung der Handlungsfelder des Weißbuchs Innenstadt des BM VBS fortgeschrieben und überarbeitet werden. Das neue Innenstadtkonzept soll neue Impulse in den Bereichen setzen, die mit den klassischen Instrumenten der Stadtsanierung bislang nicht entwickelt werden konnten und dazu beitragen, die Innenstadt Zittaus im Sinne eines lebendigen und sich entwickelnden Zentrums zu gestalten. Das bedeutet im Einzelnen: Stadtgestalt verbessern Baukulturell bedeutsame Gebäude, Straßen- und Platzräume sichern und aufwerten neue Ansätze zum Umgang mit Brachen entwickeln - Zwischennutzungen für Brachflächen initiieren und gestalten Innenstadt als Wohnort attraktiver machen Einzelhandel stärken Bedingungen für Arbeiten, Gewerbe und Tourismus verbessern Innenstadt als Ort der Begegnung der Bürger stärken Mobilität für alle Generationen sichern Bürgerengagement aktivieren. Ende 2014 soll das integrierte Innenstadtkonzept Zittau Leben in der Innenstadt als Beschlussvorlage dem Stadtrat vorgelegt werden. Wie erfolgt die Bürgerbeteiligung? (ca. 10:00 Uhr-16:30 Uhr) Auftakt-Workshop (Einbeziehung wichtiger Akteure aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sowie der interessierten Bürgerschaft) und Planungsworkshops (Einbeziehung von lokalen Akteuren, M itarbeitern der Verwaltung und Vertretern des Stadtrates, Bürgerinnen und Bürger) M eilenstein-workshop (Einbeziehung von lokalen Akteuren, M itarbeitern der Verwaltung und Vertretern des Stadtrates, Bürgerinnen und Bürger). Seitens der Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft (ZSG) werden parallel Bürgerbefragungen durchgeführt. Anhand von Fragebögen, die auf verschiedene Bevölkerungsgruppen zugeschnitten sind, soll ein möglichst breiter Kreis von Bewohnern der Stadt Zittau angesprochen und einbezogen werden. Die Ergebnisse sollen ebenso wie andere Aktivitäten zur Beteiligung einzelner Gruppen im Rahmen der Workshops in den Beteiligungsprozess einfließen. Ein Flyer wird gleichzeitig über den Projektverlauf informieren und alle Zittauerinnen und Zittauer sowie die lokalen Akteure zur Mitarbeit einladen. Als ein weiteres Instrument der Beteiligung entsteht ein Stadtmodell, an dem Herausforderungen und Potenziale der Innenstadt konkret dargestellt und mit der Bürgerschaft diskutiert werden können. Federführend wird das Innenstadtkonzept im Auftrag der Stadt Zittau von der Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbh erarbeitet. Der offene Beteiligungsprozess wird von der Bürogemeinschaft Sociopolis aus Dresden moderiert. Für die Erstellung des integrativen Innenstadtkonzeptes, insbesondere für die Durchführung der Bürgerbeteiligung und die Anfertigung des Stadtmodells, stehen Fördermittel aus dem ExWoSt-Programm in Höhe von ca zur Verfügung. Hirt, Pressesprecherin Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Zittau, Oberbürgermeister Arnd Voigt, Markt 1, Zittau Redaktion und Satz: Büro des Oberbürgermeisters, Markt 1, Zittau, Tel.: 03583/752106, Fax: 03583/752193, stadt@zittau.de. Für die Inhalte der Texte zeichnen die Verfasser verantwortlich. Druck und Verteilung: Graphische Werkstätten Zittau GmbH, An der Sporthalle 2, Zittau Auflage: Stück, Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet. Fotos: Dagmar Köhler, M. Alt mann, Stadtverwaltung Zittau, Roland Heidrich, Jörn Haufe, Andreas Stöcker, Sparte Kleingärtner Dittelsdorf e.v., Eichgrabener Kulturverein, Heimatverein Wittgendorf, Jugendfeuerwehr Hirschfelde, Hort Naturdetektive Hirschfelde Erscheinungsweise: monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Der Zittauer Stadtanzeiger ist an folgenden Stellen kostenlos erhältlich: Zittau: Stadtverwaltung (Rathaus, Technisches Rathaus, Einwohnermeldeamt), T-Information, Stadtwerke Zittau GmbH, Wohnbaugesellschaft Zittau mbh, Wohnungsgenossenschaft Zittau, HS Zittau/Görlitz, Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien, DEVK-Versicherung (Bahnhof), Ärzte Ortsteile: Verteilung in jedem Haushalt, Hirschfelde: Geschäftsstelle der Stadtverwaltung Zittau (Rosenstraße 3) Online-Ausgabe: unter Abonnement: Versandkostenfreies Abo für Zittau bei Bestellung durch Coupon, Jahresabonnement für Bewohner außerhalb der Stadt Zittau über Postversand zum Preis von 18,70. Die Aufnahme eines Abonnements ist bei anteiligem Abonnementpreis jederzeit möglich. Das Abonnement ist mit einer Frist von 1 Monat zum Jahresende schriftlich kündbar. Anzeigen im Ortschaftsteil: Graphische Werkstätten Zittau GmbH, An der Sporthalle 2, Zittau, Tel / , anzeigen@gwz.io (nur Geschäftsanzeigen, keine Danksagungen und Todesanzeigen) ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 9

10 INFORMATIONEN Wirtschaftskonferenz zwischen Zielona Góra und Zittau Vom 6. bis 7. Juni 2013 fand im Logistikzentrum des Wissenschafts- und Technologieparks der Universität Zielona Góra in Nowy Kisielin eine Konferenz zur Eröffnung der Wirtschaftskooperation zwischen der Stadt Zielona Góra, dem Lebuser Industrie- und Technologiepark und der Stadt Zittau statt. An der Konferenz nahmen Vertreter von wirtschaftsnahen Organisationen, Forschungseinrichtungen und kommunalen Gebietskörperschaften aus Deutschland und Polen teil. Die Konferenz wurde im Rahmen des Projektes Grenzüberschreitende Kooperation zur Förderung von regionalen Zentren für Innovation durchgeführt. Dieses Projekt wird aus den Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des Operationellen Programms Polen - Sachsen Kleinprojektefonds der Euroregionen Spree-Neiße-Bober und Neiße sowie aus dem Staatshaushalt kofinanziert. Die gemeinsame Wirtschaftskonferenz wurde in Umsetzung der Partnerschaftsvereinbarung zwischen den Städten Zittau und Zielona Góra, die am unterzeichnet wurde, organisiert. Die Zusammenarbeit zwischen Zittau und Zielona Góra ermöglichte die Teilnahme von Vertretern deutscher und polnischer Wirtschaftsorganisationen, kommunaler Gebietskörperschaften und von Wissenschaftlern. Die Konferenz war ein weiterer wichtiger Schritt in der Zusammenarbeit beider Städte und hatte zum Ziel, Informationen zu regionalen Innovationszentren zu verbreiten sowie direkte Kontakte und eine enge Zusammenarbeit zwischen den deutschen und polnischen Kommunen, wirtschaftsnahen Organisationen und Vorreitern der wichtigsten Wirtschaftsbranchen der Lebuser und sächsischen Wirtschaft im Entwicklungs- und Forschungsbereich, insbesondere in Hochtechnologien anzubahnen. Während der zweitägigen Konferenz präsentierten sich von der polnischen Seite folgende Teilnehmer: Stadt Zielona Góra, Universität Zielona Góra, Lebuser Industrieund Technologie Park, Wissenschafts- und Technologiepark der Universität, Zentrum für Unternehmertum und Technologietransfer, Lebuser Arbeit geberorganisation, Wirtschaftssonderzone Kostrzyn- Słubice, Polnische A gentur für Information und Auslandsinvestitionen und das Akademische Gründerzentrum. Von der deutschen Seite präsentierten sich: Stadt Zittau, Hochschule Zittau/Görlitz, Internationales Hochschulinstitut Zittau und das Zentrum für Wissens- und Technologietransfer. Heymann Leiterin Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing Kulturfest DIALOG in Liberec am 14./ Kulturfest DIALOG findet zum ersten Mal auch unter Beteiligung der Partnerstadt Zittau statt. Am 1. Mai 2001 wurde die Städtepartnerschaft zwischen der Stadt Augsburg und der Stadt Liberec, dem früheren Reichenberg, besiegelt, die nun auf vielfältige Weise gelebt wird. Seither findet ein reger Bürgeraustausch statt. Regelmäßig werden Besuche von Erwachsenen, Schülern und Studenten in den jeweiligen Rathäusern der beiden Partnerstädte empfangen. Dieses Jahr findet das Kulturfest zum ersten Mal auch zusammen mit der Partnerstadt Zittau statt. Am Freitag beteiligen sich am Kulturprogramm in Liberec die Musikgruppe Saltarello aus Zittau und der Verein Hartauer Kreative e.v. mit einer Modenschau. Am Samstag wird der Marktplatz vor dem Rathaus in Liberec zum echten mittelalterlichen Markt, wo man vieles essen, trinken, kaufen und auch erleben kann. Begleitet wird der Tag mit buntem Programm auf einer Bühne vor dem Rathaus. Aus Deutschland wird der Akrobatikverein Ostritz e.v. mitmachen. Das Programm des Festes: Freitag, den 14. Juni 2013 Musik-Auftritte auf dem Marktplatz nám. Dr. E. Beneše 14:00 Uhr Ametyst Quartet - Blues-Gruppe aus Liberec 14:45 Uhr Saltarello - mittelalterliche Musikgruppe aus Zittau 15:15 Uhr Hartauer kreative e.v. - Modenschau des Vereines 15:45 Uhr Christian Stock Quartett + Karel Růžička - Jazz Regionale Galerie Liberec 17:00 Uhr Eröffnung der Ausstellung von Werken von Albrecht Dürer 20:00Uhr Jazz-Konzert - Apple Saxes, Christian Stock Quartett + Karel Růžička Liberecer Markt Samstag, den 15. Juni 2013 auf dem Marktplatz nám. Dr. E. Beneše 09:00 Uhr Eröffnung des Marktes, CANORA - Musik 09:20 Uhr Akrobatikverein Ostritz e.v. 09:40 Uhr feierlicher Umzug von Katharina von Redern 09:45 Uhr feierliche Begrüßung vor dem Rathaus 10:00 Uhr ADELINGEN-TANZ, Augsburg 10:30 Uhr TH EATER VO N F. X. ŠALDA - Die Widerspenstige Zähmung 11:00 Uhr GAUKLER - Lukas 11:20 Uhr LUCREZIA - Fechten 11:50 Uhr CANORA - Musik 12:10 Uhr Akrobatikverein Ostritz e.v. 12:30 Uhr TH EATER VO N F. X. ŠALDA - Die Widerspenstige Zähmung 13:00 Uhr NAIVES THEATER - Die drei Spinnerinnen 13:20 Uhr GAUKLER - Lukas 13:50 Uhr LUCREZIA - Fechten 14:10 Uhr ADELINGEN-TANZ, Augsburg 14:40 Uhr CANORA - Musik 15:00 Uhr Akrobatikverein Ostritz e.v. 15:20 Uhr ADELINGEN-TANZ, Augsburg 15:40 Uhr DIVADÉLKO - Theater für die Kinder 16:10 Uhr LUCREZIA - Fechten 16:30 Uhr CANORA - Musik 17:00 Uhr ADELINGEN-TANZ, Augsburg 17:20 Uhr GAUKLER - Lukas 17:40 Uhr DIVADÉLKO - Theater für die Kinder 18:00 Uhr Akrobatikverein Ostritz e.v. Abendprogramm: 21:00 Uhr Umzug 21:00 Uhr Tanz-Show 21:20 Uhr Gaukler-Fakir-Show 21:40 Uhr ARIES - Trommel-Feuerwerk-Show 22:00 Uhr Ende des Programms Änderungen im Programm möglich. M. Vanicek, Mitarbeiterin für internationale Zusammenarbeit Seite 10 ZITTAUER STADTANZEIGER

11 INFORMATIONEN Resümee XV. Spectaculum Citaviae Namhaftes Zittau war angesagt am 8. Mai 2013 zum XV. Spectaculum. Das Motto nahm Bezug auf die erste urkundliche Erwähnung der Stadt Zittau vor 775 Jahren, also im Jahr Es ist in erster Linie den fast Mitwirkenden zu verdanken, dass auch das XV. Spectaculum eine äußerst gelungene Veranstaltung mit viel positiver Resonanz wurde. Den Chören und Musikanten, den Handwerkern und Händlern, den Theatergruppen, Schülern, Vereinen, Privatinitiativen und Gastronomen, den Stadtschreiern, aber auch den vielen, vielen Helfern hinter den Kulissen sei an dieser Stelle tausend Mal gedankt. Mit wirklich großem Aufwand ließen alle gemeinsam unsere Zittauer Innenstadt in die Historie versinken. Die vielen tausend Besucher, die in Zittaus Zentrum strömten, zeigten uns als Collegium, welches das Spectaculum vorbereitet hat wieder deutlich, dass sie dieses Fest mit ganz besonderem Flair lieben. Das Spectaculum wurde mit einem inszenierten Feuerwerk der Firma ARTKONTOR mit der Feuerwerksmusik beendet. Doch ohne Moos nix los! Deshalb herzlichen Dank an unsere zwei Hauptsponsoren die schon seit Jahren das Spectaculum finanziell mit sichern. Weiterhin danken wir für die freundliche Unterstützung: dem DRK Oderwitz, dem Jobcenter des Landkreises Görlitz, Familie Haußer-Knabe, den Gastronomen, die für die Mitwirkenden die Verpflegung sponserten, den Graphischen Werkstätten, der Werbegemeinschaft Zittau - lebendige Stadt e.v. sowie allen, die in irgendeiner Form am Erfolg des XV. Spectaculum Citaviae mitwirkten. Schon heute laden wir Sie ein zum XVI. Spectaculum Citaviae am 28. Mai 2014 Wiepke Steudner i.a. der Arbeitsgruppe Spectaculum Fotos: Roland Heidrich Energie sparen in einkommensschwachen Haushalten Woran erkenne ich die echten Stromspar-Helfer? Die Erfolgsgeschichte des Stromspar-Checks für Haushalte mit geringem Einkommen ruft leider auch Trittbrettfahrer und Drückerkolonnen auf den Plan. Die echten Stromspar-Helfer kann jeder sicher erkennen: Sie kommen zu einem vorher vereinbarten Termin, stehen nie unangemeldet vor der Tür, sind stets zu zweit und können sich ausweisen. Stromsparhelfer verkaufen keine Abonnements oder Stromverträge. Sie nehmen sich Zeit für Fragen, hören zu und geben Tipps, wie man Strom und Wasser sparen kann. Um auch einkommensschwachen Haushalten das Energie sparen zu ermöglichen, engagiert sich die Stadt Zittau im Rahmen ihrer Teilnahme am Europaen Energy Award (EEA) im bundesweiten Projekt StromSparCheck, welches im Landkreis Görlitz durch die Firma SAPOS in Görlitz getragen wird. Hierbei werden Bürger die ALG II, Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten beim Energie sparen unterstützt. Geschulte Stromspar- Helfer führen Hausbesuche durch und schlagen im Anschluss ein genau auf den Haushalt zugeschnittenes Energiekonzept vor. Die notwendigen Artikel, wie Energiesparlampen, die im Haushalt ausgetauscht werden müssen, werden innerhalb des Projektes kostenlos an die Haushalte übergeben. Bisher haben fast 250 Haushalte im Landkreis Görlitz den Stromspar-Check absolviert und StormSparArtikel im Wert von bis zu 70 Euro einmalig und kostenfrei erhalten. Damit ist ein Einsparpotenzial bei Strom und Wasser von bis zu 100 Euro pro Haushalt möglich. So wurden steigende Energiekosten abgefedert, die Umwelt geschont und die Kaufkraft in der Region gestärkt. Durch die Zusammenarbeit mit den Stromspar-Helfern konnten bereits 55 Haushalte ihren Energieverbrauch senken, freut sich Ralph Höhne, Energieteamleiter der Stadt Zittau. Die Erfolgsgeschichte des Stromspar-Checks für Haushalte mit geringem Einkommen ruft leider auch Trittbrettfahrer und Drückerkolonnen auf den Plan, die sich zum Beispiel auch als Stromspar-Helfer ausgeben. Die echten Stromspar-Helfer kann jeder sicher erkennen: Alle an einem Stromspar-Check interessierten Haushalte müssen sich bei einem der Projektstandorte per Telefon, oder in schriftlicher Form anmelden. Bei einem Rückruf vereinbaren die Stromspar-Helfer einen festen Termin. Sie stehen nie ohne Anmeldung vor der Tür, kommen immer zu zweit und händigen ihre Ausweise mit Passfoto bereitwillig zur Kontrolle aus. Ob es die Echten sind, erfährt man ebenfalls durch einen Rückruf bei SAPOS in Görlitz. Stromsparhelfer verkaufen keine Abonnements oder Stromverträge. Sie nehmen sich Zeit für Fragen, hören zu und geben Tipps, wie man Strom und Wasser sparen kann, ohne dass sich die Lebensqualität verschlechtert. Die Caritas Deutschland als bundesweiter Projektträger erhielt 2012 für den Stromspar-Check den europäischen Umweltpreis Sustainable Energy Europe Award. Es ist das wichtigste Projekt für Haushalte mit geringem Einkommen, um die Kosten für die Energiewende abzufedern. Interessenten melden sich in Görlitz: Telefon 03581/318890, ssh@sapos-goerlitz.de oder in Zittau: Telefon 03583/670143, ssh-zittau@sapos-goerlitz.de. Mehr unter Frank Fuchs, Projektleiter SAPOS Tel ffuchs@sapos-goerlitz.de ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 11

12 INFORMATIONEN Aktiv und informiert im Alter Seniorenwegweiser der Stadt Zittau wird überarbeitet Neuauflage wird noch im Herbst 2013 erscheinen Aktualisierung der Einrichtungen und Angebote bitte bis Unsere Zeit ist von ständigen Veränderungen geprägt. Deshalb ist es erforderlich, den im Jahr 2010 im WEKA-Verlag erschienenen Seniorenwegweiser zu überarbeiten und über neue aktuelle Angebote zu informieren. Aktiv und informiert im Alter. Entsprechend dieses Mottos soll die bereits 4. Auflage des Zittauer Seniorenwegweisers gestaltet werden. Mit der überarbeiteten Auflage, die noch im Herbst 2013 erscheinen soll, möchten wir den älteren Bürgern unserer Stadt aktuelle Informationen zur aktiven Freizeitgestaltung, zum altengerechten Wohnen und zu sozialen Diensten anbieten. Den jüngeren Bürgern geben wir mit dieser Publikation wichtige Anregungen und Hinweise zur Betreuung ihrer älteren Angehörigen. Um den Bürgern der Stadt Zittau und Umgebung einen aktuellen Überblick über Einrichtungen und deren Angebote zu vermitteln, rufen wir die Einrichtungen und Vereine auf, die sich der Seniorenarbeit und -betreuung widmen, uns ihre Angebots- und Tätigkeitsfelder, veränderte Anschriften, Öffnungszeiten und Telefonnummern mitzuteilen. Die Erfahrungen zeigen, dass man auch im Alter noch sehr aktiv das geistig kulturelle Leben mitgestalten kann. Deshalb ist es uns wichtig, über die Angebote einer aktiven Freizeitgestaltung zu informieren. Auch hier bitten wir die Vereine und Einrichtungen um Informationen zu ihren Sport-, Kultur- und Bildungsangeboten. Hirt, Pressesprecherin Angebote und Hinweise senden Sie bitte bis an: Stadtverwaltung Zittau Bürgeramt, Ref. Soziale Angelegenheiten Postanschrift: Markt 1, Besucheranschrift: Sachsenstraße 14, Zittau Tel.: 03583/ Fax: 03583/ Oschatz Hauptdezernent Thomas Mauermann (Mitte) übernahm am von Staatsministerin Clauß (links) und dem Oschatzer Oberbürgermeister Andreas Kretschmer (rechts) den Wanderpokal zur Ausrichtung des 18. Sächsischen Familientages in Zittau am 21. Juni Fotograf: Jörn Haufe, Dresden Am 1. Juni 2013 erfolgte die Einweihung der im Zuge der neuen dreiseitigen Straßenverbindung (Verbindung der deutschen B178 mit der polnischen Wojewodschaftsstraße Nr. 354 und der tschechischen R 35) erbauten Grenzbrücke über die Neiße. Seite 12 ZITTAUER STADTANZEIGER

13 INFORMATIONEN Hochschule Zittau/Görlitz für hervorragende Lehre ausgezeichnet Abteilung Flurneuordnung und Landwirtschaft Bodenordnungsverfahren Burkersdorf Bergehalle, Stadt Zittau Aktenzeichen: AVF AL A / Herzlichen Glückwunsch! Die Hochschule Zittau/Görlitz ist eine M INT-10- Hochschule. Mit diesen Worten begann ein Schreiben des MeinProf.de e.v. an den Rektor, Prof. Friedrich Albrecht. Für ihre hervorragende MINT-Lehre wurde die Hochschule Zittau/Görlitz von MeinProf.de ausgezeichnet und ist damit eine von zehn deutschen Hochschulen, die den Titel M INT-10 tragen darf. Seit 2007 veröffentlicht MeinProf.de jährlich ein Ranking, das sich allein auf die Qualität der Lehre bezieht. Seit diesem Jahr erstellen sie zusätzlich einmal im Jahr die MINT-10. Denn gerade in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik/Ingenieurwissenschaft en ist eine gute Lehre von herausragender Bedeutung. Wir freuen uns sehr, dass die Leistungen unserer Lehrenden in den M INT- Studiengängen diese Würdigung erfahren, so Rektor Prof. Friedrich Alberecht. Zudem sind wir die einzige sächsische Hochschule, die es in diesem Jahr geschafft hat, unter die zehn besten Universitäten und Hochschulen Deutschlands zu kommen. Die Profile der MINT-10-Hochschulen werden auf MeinProf.de mit dem M INT-10-Signet geadelt. Die Auswertung der MINT-10 erfolgte auf Basis von abgegebenen Bewertungen in MINT-Studiengängen auf MeinProf.de. 45 Prozent aller Bewertungen auf MeinProf.de werden in einem MINT- Studiengang abgegeben. Die vollständigen Ergebnisse des MINT-Rankings finden sich unter einpr of.de/hochs chulranking/mint10_2012 Hella Trillenberg Referentin des Rektors/Pressesprecherin Schlussfeststellung vom Die obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Görlitz erklärt das o.g. Bodenordnungsverfahren für abgeschlossen und stellt hiermit fest, dass die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan bewirkt ist. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines M onats nach dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Abt. Flurneuordnung Georgewitzer Straße 42 in Löbau einzulegen. Löbau, den Heidi Hehl, Abteilungsleiterin Leiterin der oberen Flurbereinigungsbehörde Bürgerfahrt im September nach Zielona Góra Die Zusammenarbeit zwischen Zittau und Zielona Góra wird inzwischen gerade auf kulturellem Gebiet sehr kontinuierlich erweitert. So wird vom 13. bis 15. September 2013 wiederum eine dreitägige Bürgerfahrt nach Zielona Góra organisiert. Dort gibt es die Gelegenheit, die Stadt zu besichtigen und das Weinfest zu besuchen. Hin- und Rückfahrt werden kostenfrei per Bus abgesichert. (Abfahrt: Freitag Nachmittag ab Zittau). Wer Interesse zur Teilnahme an der Bürgerfahrt Mitte September nach Zielona Góra hat, kann sich bis spätestens 12. Juli 2013 per E-M ail: unter: kultur@zittau.de, telefonisch: 03583/ oder schriftlich: Stadtverwaltung Zittau, Kulturreferat, Markt 1, Zittau anmelden. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Wiepke Steudner, Kulturreferentin Öffentliche Auslegung Gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung erfolgt die öffentliche Auslegung Bericht über den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 der Städtischen Dienstleistungs-GmbH Zittau Auslegungsort: Städtische Dienstleistungs-GmbH Zittau Geschäftsführung Friedensstraße 17, Zittau Auslegungszeit: 10. bis Montag-Mittwoch Donnerstag-Freitag 09 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr 09 bis 12 Uhr Ines Mönch, Geschäftsführerin Verunreinigung von Glascontainerstellplätzen Bei den Kontrollen der Glascontainerstandplätze für Grün- Braun- und Weißglas sind sehr oft illegal abgelegte Abfälle aller Art vorzufinden. Sperrmüll, Gartenabfälle, Beutel mit Windeln und andere Sachen werden von uneinsichtigen Bürgern abgestellt. Die Glascontainer dürfen nur mit Verpackungen aus Glas (Flaschen und Gläsern) entsprechend der Glasfarbe gefüllt werden. Flachglas gehört nicht in die Glascontainer, sondern zerkleinert in den Restabfallbehälter, oder kann an den Abfallhöfen abgegeben werden. Bitte die Schraubverschlüsse bei Flaschen und Gläsern entfernen, sie gehören in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Das Ablegen von Abfällen jeglicher Art auf den Containerstandplätzen und in unmittelbarer Umgebung ist nicht gestattet. Auch Wertstoffe wie zum Beispiel gebündelte Pappe oder Kartonagen dürfen nicht neben oder hinter die Sammelbehälter gelegt werden. Das Ablagern von Abfällen jeglicher Art ist verboten und stellt als Wildverkippung eine Ordnungswidrigkeit dar. Zuwiderhandlungen werden mit Verwarngeld geahndet. Helfen Sie mit, die Glascontainerstandplätze in ihrem Wohngebiet in einem ordentlichen Zustand zu halten! Regiebetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 13

14 Informationsblatt DER ZITTAUER ORTSCHAFTEN Hartau Ortschaftsrat Ortschaftsratssitzung Mittwoch, und um 19 Uhr, Zimmer des Ortsvorstehers, Gemeindeamt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang. Vor der Sitzung findet ab 18 Uhr eine Bürgersprechstunde statt. Öffnungszeiten der Ortsbibliothek dienstags 15 bis 17 Uhr Herzlichen Glückwunsch Willi Jordan 78 Jahre Werner Priever 82 Jahre Stanislav Zvacek 86 Jahre Traudel Volák 84 Jahre Olga Steudner 80 Jahre Irene Neumann 74 Jahre Sybille Helbig 70 Jahre Dora Rüger 83 Jahre Ilse Fännrich 85 Jahre Friederike Reinhold 71 Jahre Ehejubiläum Willfried und Erika Steudtner 50 Jahre Hartauer Geschichte und Geschichten Inhaltsverzeichnis Seite 14 OT Hartau Seite 15 OT Dittelsdorf Seite 15 OT Schlegel Seite 16 OT Eichgraben Seite 17 OT Wittgendorf Seite 18/19 OT Hirschfelde Seite 20 OT Pethau Seite 21 Termine Seite 21 Kirche Seite 18/19/20/22/23/24 Anzeigen Vor 230 Jahren Am 29. August 1780 stellte der adjungirte Fußknecht (Adjunkt - Amtsgehilfe) Gottlieb Wenzel, Förster der Reviere Hartau und Lückendorf im Zittauer Stadtwald, bei den Hartauer Gerichten den Antrag zum Bau eines Hauses. Er wohnte zu dieser Zeit zur Miete in Hartau und wollte heiraten bzw. eine Familie gründen. Als Bauplatz wünschte er sich eine Stelle in der Nähe des Röhrhäuschens am Viehwege (Obere Dorfstraße - ungefähr bei Nr. 43/45). Eine Ortsbesichtigung fand am 21. Dezember 1780 statt. Anwesend waren außer dem Förster Wenzel der Zittauer Stadtrat und Ortsinspector Senator Johann Christian Göhle, der Gerichtshalter (Ortsrichter) und Häusler (Hausbesitzer) Johann Christoph Taubmann (ehemals Nr Untere Dorfstraße 48), die Gerichtsältesten Kretschambesitzer Johann Zschirnt (Nr. 1 - Untere Dorfstraße 13), Bauer Johann Andreas Ringehahn (Nr Untere Dorfstraße 8), Bauer Gottfried Möse (Nr Untere Dorfstraße 45), Gärtner Johann Michael Korselt (Nr Untere Dorfstraße 40), Gärtner Gottfried Mießler, Häusler Gottfried Goldberg (Nr. 7 - Untere Dorfstr. 17) und die Gemeindeältesten Bauer Johann Christian Herrmann (wahrscheinlich Nr. 5 - Hohle Gasse 2a) und Häusler Gottfried Martin. Die Gerichtsältesten und die Gemeindeältesten waren mit dem gewünschten Ort wegen angeblicher Einschränkung der Viehweide nicht einverstanden und schlugen eine Stelle etwa 150 Schritte hinter dem Röhrhäuschen in Richtung Wald vor (etwa Obere Dorfstraße 55/57). Wenzel war damit nicht einverstanden, da von dort aus keine Übersicht wäre. Da Inspector Göhle dem zustimmte, blieb es bei dem gewünschten Platz. Es wurde eine Größe des Hauses von 16 x 12 Ellen (9,06 m x 6,80 m) genehmigt, wofür 10 Taler und 16 Groschen zu zahlen waren. Erst am 22. Mai 1783 berichteten die Hartauer Gerichten dem Zittauer Stadtrat, dass Wenzel auf einer anderen Stelle sein Haus bauen würde. Daraufhin fand am 26. Juni 1783, vor 230 Jahren, eine weitere Ortsbesichtigung statt. Dabei waren der Förster Wenzel sowie die Gerichtsältesten Taubmann, M öse, M ießler und die Gemeindeältesten Bauer Johann Andreas Lange und Häusler Johann Gottfried Mießler. Man fand, 420 Ellen (238 m) nördlich der geplanten Stelle, ein Rohbaufertiges Haus vor, welches nicht vollständig aus Stein, sondern mit einer Stube aus Holz (Umgebinde) errichtet worden war, da diese trockener und gesünder wäre, außerdem viel größer, 25x12 Ellen (14, 16 m x 6,80 m). Wenzel gab an, dass auf dem angew iesenen Bauplatz zu viel Grundwasser gewesen sei, so dass es nicht möglich war, einen Keller zu bauen. Der Maurermeister Stübner könnte dies bestätigen. Wenzel hätte sich deshalb mit dem angeblichen Einverständnis der Gerichts- und Gemeindeältesten eine neue Stelle ausgesucht. Diese bestritten eine solche Aussage, Wenzel blieb aber bei seiner Meinung. Er wäre, als er den Bauantrag stellte, erst ein halbes Jahr in Hartau gewesen und hätte sich deshalb noch nicht so gut hier ausgekannt. Für das neue Haus hätte der Maurer, Häusler und Gemeindeälteste von 1782 Gottfried Held den Bauplatz abgesteckt, den Grund ausgegraben und die Mauern aufgeführt. Da das Haus nun schon fast fertig gebaut war, musste Förster Wenzel lediglich noch 6 Taler auf Grund der größeren Ausmaße nachzahlen, aber keine Strafe. Das ehemalige Forsthaus steht seit vielen Jahren unter Denkmalschutz. Eckehard Gäbler Aufnahme um 1977 Fotosammlung Andreas Stöcker Seite 14 INFORMATIONSBLATT

15 DITTELSDORF/SCHLEGEL Dittelsdorf Ortschaftsrat Ortschaftsratssitzung Mittwoch, um Uhr Gasthof Dittelsdorf. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang. Sprechstunde des Ortsvorstehers immer dienstags Uhr; Büro des Ortsbürgermeisters, im Vereinshaus Alte Schule Bei Problemen mit der Trinkwasserversorgung wenden Sie sich bitte an Herrn Halang, Tel.: Herzlichen Glückwunsch Hanni Walther 80 Jahre Peter Böhmer 76 Jahre Brigitte Maiwitz 80 Jahre Elfriede Rafelt 77 Jahre Ruth Loßnitzer 88 Jahre Erika Röntsch 78 Jahre Walter Wecke 80 Jahre Karl-Heinz Rimpler 73 Jahre Ingrid Augustin 77 Jahre Werner Hiller 76 Jahre Helmut Hofmann 80 Jahre Lina Lindenau 72 Jahre Charlotte Böhns 82 Jahre Ehrhard Stephan 82 Jahre Siegfried Gläser 86 Jahre Heinz Donath 82 Jahre Horst Schieber 85 Jahre Gerlinde Wolf 79 Jahre Karl-Heinz Funke 79 Jahre Siegmar Göbel 71 Jahre Jochen Weber 77 Jahre Kita Schwalbennest Wir begrüßen die neuen Schwalbenkinder: Jaden Bode, Jaster Bode und Noah Kaminsky. Sparte Kleingärtner Dittelsdorf e.v. Traditionelles Grillfest mit Maifeuer Am Samstag, dem fand in der Dittelsdorfer Gartenanlage das jährliche M aifeuer statt. Die Spartenmitglieder hatten dafür ausreichend trockenes Holz zusammengetragen. Fleißige Helfer fanden sich ein, es wurden Biertischgarnituren, Pavillon und Grill aufgebaut. Bald knisterte auch schon das Lagerfeuer, sehr zur Freude des Gärtnernachwuchses. Dieser sorgte mit viel Elan dafür, dass das Feuer immer schön loderte. Der Verein spendierte seinen Mitgliedern Getränke und sorgte mit leckerer Bratwurst und Toast für das leibliche Wohl. Ein großes Dankeschön an alle fleißigen Helfer, besonderer Dank an den Vereinsvorsitzenden Andreas Illing, der wie auch schon im Jahr zuvor, alles bestens organisierte. Doreen Roman Schlegel Ortschaftsrat Herzlichen Glückwunsch Sprechstunde des Ortsvorstehers jeden 1. und 3. Dienstag, Uhr Ortschaftsratssitzung Mittwoch, und um 19 Uhr im Spartenheim Schlegel Die Tagungsordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen Ursula Beck 71 Jahre Gertraude Engemann 75 Jahre Georg Kobsch 75 Jahre Manfred Arnold 76 Jahre Rudi Anders 79 Jahre Günter Wünsche 73 Jahre Brigitte Gäbler 79 Jahre Bernd Wildenhain 72 Jahre Olga Wildenhain 70 Jahre Regina Schidlowski 74 Jahre Erhard Hänsch 79 Jahre Barbara Schmidt 77 Jahre Brigitte Menschel 72 Jahre Ehejubiläum Günter und Rosemarie Wünsche 50 Jahre Der Büchereibus kommt wieder am 19. Juni 03. und 17. Juli immer bis Uhr In der Ortschronik geblättert Aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung Burkersdorf, 20. Dezember 1883 Der Herr Vorstand brachte in Vortrag, daß des Wächters seine Dienstzeit mit Ende dieses Jahres zu Ende sei, machte aber darauf aufmerksam, daß Ernst Günther sein Amt 25 Jahre zur größten Zufriedenheit der Gemeinde innegehabt und sein 25-jähriges Dienstjubiläum feiern will. Der Gemeinderat wählte Ernst Günther auf weitere 3 Jahre einstimmig, welcher auch versprach den Wächterdienst in den früheren Verhältnissen wieder zu übernehmen. Bezüglich des 25-jährigen Dienstjubiläums wurde der Entschluß gefasst, dem Jubilar als Anerkennung seiner treuen Dienste einem Dienstanzug zu übergeben, bestehend in Rock, Hose, Mütze und einen neuen Horn zum Feuersignale blasen. Sieglinde Höhne, Ortschronistin INFORMATIONSBLATT Seite 15

16 EICHGRABEN Eichgraben Ortschaftsrat Herzlichen Glückwunsch Ortschaftsratssitzung Dienstag, und jeweils Uhr Gemeindezentrum Eichgraben Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang. Sprechstunde des Ortsvorstehers dienstags Uhr (Tel.: ) Büro des Ortsvorstehers im Gemeindezentrum Eichgraben Brigitte Krügel 75 Jahre Lisa Mießbach 86 Jahre Karl Pomper 89 Jahre Jutta Wildner 84 Jahre Ingeborg Ertel 83 Jahre Irene Helle 83 Jahre Isolde Callsen 70 Jahre Heinz Grollmisch 71 Jahre Marta Müller 93 Jahre Gislinde Peuker 71 Jahre Wolfgang Arlt 74 Jahre Alfred Bührdel 71 Jahre Siegfried Heine 77 Jahre Marianne Schwirtz 79 Jahre Irmgard Schlemmer 71 Jahre Brigitta Clemens 82 Jahre Alfred Lorenz 81 Jahre Bertha Pomper 88 Jahre Ingeborg Scheinpflug 82 Jahre 7. Eichgrabener Erdbeerfest am Samstag, ab Uhr auf dem Festplatz Sonnenwendfeuer Dazu lädt der Eichgrabener Kulturverein gemeinsam mit Klaus Möse - Beerenobst und Kulturen recht herzlich ein. Es gibt wieder Interessantes und Schmackhaftes rund um die Erdbeere. Interessierte Hobbygärtner können sich fachlich beraten lassen. Verschiedene Erdbeersorten und Erdbeerpflanzen sind im Angebot und eine Vielzahl von Marktständen wird das Fest bunt gestalten. Für Leib und Seele wird mit einem guten Kaffee, vielen Erdbeerspezialitäten und deftigen Gaumenfreuden gesorgt. Die Kinder werden mit Schminken, Basteln und einem Kinderkarussell unterhalten. M it dem Oldtimertraktor gibt es Fahrten zur Erdbeerplantage. Ab Uhr werden Sie wieder musikalisch unterhalten mit New Dixie. Zum Kegeln auf der Sommerkegelbahn und dem Erdbeerquiz erwarten Sie wieder schöne Preise. Der Jugendclub Eichgraben und der Eichgrabener Kulturverein 93 e.v. laden ein zum Sonnenwendfeuer am ab 18 Uhr auf dem Festplatz in Eichgraben. Für das leibliche Wohl ist wie immer gesorgt und für die kleinen Besucher gibt es wieder ein extra Feuer. Freitag, Uhr geht es los mit einem zünftigen Bieranstich und dem Eibauer Braumönch. Danach wird uns Wolfgang mit seiner Sound- Ambulance rezeptfrei verarzten. Samstag, Uhr empfangen wir den Schützenkönig des Adlerschießen 2012 und ab Uhr beginnt die offizielle Geburtstagsfeier des Eichgrabener Kulturvereins 93 e.v. Da wir Freunde aus dem gleichnamigen Eichgraben in Österreich haben, werden uns musikalisch und tänzerisch SAX-TRO-SOUND und das Kinderballett Bellarina begleiten. Weiterhin werden das Programm der Lückendorfer Heimatchor gemeinsam mit dem Chor des EKV und der Musikzug der FFW Eichgraben gestalten Uhr steppt der Bär mit der Lady-Party- Band Die Weiber aus Dresden. Sonntag, Uhr unterhält Sie zum Frühschoppen die Band SAX- TRO-SOUND aus Eichgraben/Niederösterreich. Dazu gibt es ein deftiges Mittagessen aus der Gulaschkanone Uhr wird die musikalische Unterhaltung von den Weißbachtaler Musikanten übernommen. Ein buntes Programm begleitet Sie am Samstag und Sonntag. Für die kleinen Gäste gibt es Spiel und Spaß mit dem Team des Waldhäus l und einer Springburg. Sonntag wird es für Groß und Klein Bullenreiten auf einer Rodeoanlage geben. Wie zu jedem Sommerfest erwartet Sie das Adlerschießen, Luftgewehrschießen, Dart s, die Sommerkegelbahn und Bierkastenklettern. Es warten wieder viele Preise auf die Gewinner. Schwein am Spieß und weitere Gaumenfreuden und ein kühles Blondes werden keinen Hunger und Durst aufkommen lassen. Genuss gibt es auch im Kegelheim bei unseren Freunden aus Eichgraben in Niederösterreich, welche Sie wieder im Wiener Flair und einer deftigen Bretteljause empfangen. Wir laden Sie recht herzlich zu unserem Sommerfest ein. Ihr Festkomitee - Eichgrabener Kulturverein 93 e.v., Freiwillige Feuerwehr Eichgraben, Integratives Kinderhaus Waldhäus l, Jugendclub und der Ortschaftsrat Eichgraben. Seite 16 INFORMATIONSBLATT

17 WITTGENDORF Wittgendorf Ortschaftsrat Ortschaftsratssitzung Mittwoch, und um 19 Uhr. Tagungsort und Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang. Herzlichen Glückwunsch Bärbel Schneider 72 Jahre Willi Kirsche 82 Jahre Charlotte Hofmann 84 Jahre Karin Spantig 70 Jahre Marianne Richter 73 Jahre Sonja Zistel 79 Jahre Dorothea Jeschke 91 Jahre Ehejubiläum Herbert und Lieselotte Schneider 60 Jahre Wenzel und Hadwiga Dedek 50 Jahre Mitteilungen des Ortsbürgermeisters Ablagerungverhindernde Maßnahmen am Pfarrbusch in Wittgendorf In Anbetracht der stattfindenden illegalen Abfallablagerungen (große Mengen Pflanzenabfall und Baumverschnitt), insbesondere am Beginn des schmalen Weges, welcher in den Pfarrbusch führt, aber auch links des Weges in den Busch hinein, sieht sich der Ortschaftsrat in Abstimmung mit der Kirchgemeinde, dem Grundstückseigentümer, veranlasst, folgende Maßnahmen durchzuführen: - Nach der Einsammlung und Entsorgung der derzeit lagernden Restabfälle im Auftrag der Unteren Abfallbehörde wird das Befahren des Weges in den Busch, ausgehend vom Feldweg, durch eine natürliche Sperre verhindert. - Gleichzeitig erfolgt die Einfriedung der nordwestlichen Waldkante durch den Nutzer der angrenzenden Grünfläche, um weiteren Ablagerungen von Pflanzenabfällen ent gegen zu wirken. Sollte es trotz dieser Maßnahmen zu weiteren rechtswidrigen Ablagerungen kommen, können diese Verstöße gegenüber den Verursachern als Ordnungswidrigkeit, verbunden mit einem Bußgeld, geahndet werden. Im Namen des Ortschaftsrates Wittgendorf, Frank Härtelt Sportverein Wittgendorf Wir feiern unser 50-jähriges Bestehen am Samstag, dem 15. Juni 2013 mit einem Familiensportfest Aus diesem Anlass laden wir alle Eltern und Großeltern mit Kindern und Enkelkindern zu einem sportlichen Nachmittag in Familie ein. Beginn ist 15 Uhr auf dem Sportplatz neben der Turnhalle. Sportsachen nicht vergessen! Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt sein! Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung in der Halle statt. Der Vorstand des SV Wittgendorf e.v. Im vorigen Monat berichteten wir voller Stolz und Dankbarkeit von der Scheckübergabe der Firma Prasse. Herr Jürgen Prasse hatte die Hoffnung, dass seinem Beispiel weitere Firmen folgen würden und den Sportverein bei der Erhaltung der Turnhalle in Wittgendorf unterstützen. Nun können wir uns bei der Firma Innovative Energien, Herrn Thomas Köhler aus Zittau bedanken. Er hat uns für die Reparatur der Heizung sowie zur Verlegung von Wasserleitungen das Material und die Arbeitsleistung kostenlos zur Verfügung gestellt. Ihm liegt besonders das Wohl der Kinder, die in der Halle ihren Spaß haben, am Herzen. Danke! S. Reimann Heimatverein Wittgendorf Im M ärz wurde zum Frühlings- und Osterbasteln eingeladen. Das Motto hieß Osterhase einmal anders. Ina Hofmann zeigte uns, wie lustige Osterhasen aus Gips entstehen. Sie schmückten manche Blumenschale oder Ostergesteck. Danach saß man noch gemütlich zusammen. Am hatte der Heimatverein zum Walpurgisfeuer eingeladen. Die Mitglieder des Vereins schauten immer wieder zum Himmel, da es dort oben nicht gut aussah. Man hatte sich wieder viel Mühe gegeben, um den Platz zu schmücken. Natürlich war es so, das Hexenfeuer wurde gezündet und es regnete nicht gerade wenig. Der Heimatverein bedankt sich bei allen, die dem Wetter trotzten und sich mit ihren Kindern bei warmer Bratwurst und kaltem Bier gemütlich ums Feuer setzten. Manuela Gerber INFORMATIONSBLATT Seite 17

18 PETHAU Pethau Ortschaftsrat Ortschaftsratssitzung Montag, um 19 Uhr Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang. Sprechstunde des Ortsvorstehers jeden ersten Montag im Monat Uhr, Büro des Ortschaftsrates in der Alten Schule zu Pethau, Hauptstraße 28, 1. OG Einladung zum Sonnenwendfeuer auf dem Pethauer Festplatz am um 19 Uhr Ganz herzlich lädt der Ortschaftsrat, der Ortsverein und die Ortsfeuerwehr von Pethau alle Freunde unseres alljährlichen Sonnenwendfeuers ein. Für Speise und Trank ist bestens gesorgt. Auch die Gulaschkanone steht wieder bereit. Eigentlich wollten wir dieses Jahr eine Showeinlage alchemistischer Art anbieten, deren Höhepunkt das Zünden des Sonnenwendfeuers sein sollte. Leider ist noch unklar ob der Feuerwehrkamerad bis zum Termin wieder gesund ist. Lassen wir uns überraschen! Hoffen wir auf schönes Wetter und einen zauberhaften Abend. Das hofft auch, im Namen der Organisatoren Ihr Ortsbürgermeister Johannes Nietsch Herzlichen Glückwunsch Helga Hofmann 70 Jahre Werner Oehme 79 Jahre Rudi Schwarz 81 Jahre Heinz Freimuth 79 Jahre Unsere nächsten Ausbildungen: Di., , Uhr Einsatzübung Wohnhaus Di., , Uhr Einsatzübung Wald Di., , Uhr Ausbildung Drehleiter Ortsfeuerwehr Pethau Mitstreiter gesucht: Bei Interesse melden Sie sich bitte zu den genannten Ausbildungsterminen oder bei der Feuerwehr Pethau, Hauptstraße 28, Tel Bernd Pietrek Stellv. Ortswehrleiter Stadtbad Zittau Töpferberg 1, fon (03583) in s ta d tb a d -z itta u. d e, w w w. s ta d t b a d -z itta u. d e Öffentliches Schwimmen Mo Uhr Di Uhr Sporttarif Uhr Mi Uhr Senioren Do Uhr Uhr Sporttarif 1 Fr Uhr Senioren Uhr Sporttarif 1 Sa Uhr So Uhr 1 Der Sporttarif gilt ausschließlich für das Schwimmbecken. Am ist das Schwimmbad aufgrund eines Wettkampfes erst ab 15 Uhr geöffnet. Sauna- und Wellnesslandschaft im Stadtbad Zittau Töpferberg 1 fon (03583) info@stadtbad-zittau.de Vollmondsauna von bis Uhr (Sauna geöffnet ab 14 Uhr) Tauchen Sie ein in eine neue Form der Entspannung bei unserer Klangschalen-Zeremonie in der finnischen Sauna. Jeweils Mittwoch & Samstag 16 Uhr und Sonntag 12 Uhr Schwimmhalle Hirschfelde Bahnhofstraße 10 fon (035843) info@schwimmhalle-hirschfelde.de Mo Uhr Di Uhr Senioren Uhr Mi kein öffentliches Schwimmen Do Uhr Fr Uhr Sa Uhr So kein öffentliches Schwimmen Seite 20 INFORMATIONSBLATT

19 TERMIN E/KIRCHE Termine und Informationen Veranstaltungen in der Begegnungsstätte Hirschfelde Heitere Lieder am Sonntag, dem 07. Juli 2013 um 19 Uhr im ehemaligen Gemeindeamt Hirschfelde, Rosenstraße 3 Mitwirkende: Peter Blail, Bariton Ingeborg Schöbel, Klavier Alle Musikfreunde sind dazu herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei, um eine Spende für die Ausgaben wird gebeten Uhr Kreativabend (Fadengrafik) Uhr Seniorinnentreff Uhr Treff am Küchentisch Uhr Treff am Donnerstag Am 20. Juni fahren die Landfrauen auf Einladung des MdL Dr. Meyer zum Sächsischen Landtag nach Dresden. Am 21. Juni wird traditionell ein Sonnenwendfeuer in unserem Objekt stattfinden. Jeden Dienstag von bis Uhr trifft sich die Sportgruppe. Wir laden alle Interessenten zu unseren Veranstaltungen herzlich ein. Gelbe Tonne Wittgendorf Eichgraben / Hartau / Dittelsdorf Schlegel Pethau Drausendorf Hirschfelde Rosenthal Abfuhrtermine Blaue Tonne Hartau Dittelsdorf Hirschfelde Rosenthal Schlegel Wittgendorf Drausendorf Eichgraben Pethau Sperrmüllkarten, Restmüll- und Bioabfallsäcke erhalten Sie in der Boutique am Markt, Hirschfelde, Ernst-Thälmann- Platz 12 Die Stadtverwaltung Zittau vermietet und verpachtet: Hauptstraße 38 im Ortsteil Wittgendorf - Einraumwohnung im 1. OG mit Küche, Bad und WC (31,40 m²) sowie Garage, Öl-Zentralheizung Garage auf dem Garagenplatz Bahnhofsiedlung Hirschfelde Garagen auf dem Garagenplatz Dorfstraße-Ortseingang Drausendorf Gärten in Dittelsdorf und Hirschfelde Anfragen richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Zittau, Referat Grundstücke und Vermessung, Frau Tannert, Telefon: 03583/ m.tannert@zittau.de Mitteilungen der Kirchgemeinde Hirschfelde-Dittelsdorf-Schlegel für Hirschfelde, Dittelsdorf, Schlegel und Wittgendorf JAHRESLOSUNG 2013 Wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir Hebräerbrief 13,14 Johannes der Täufer - Gedenktag am 24. Juni Wer ist diese Person, dessen Geburtstag die Christen bis zum heutigen Tag feiern? Johannes der Täufer ist der letzte Prophet des Alten Testaments, der erste Märtyrer des Neuen Testaments und als Vorläufer von Jesus Christus bekannt. Sein hebräischer Name bedeutet Gott ist gnädig. Christus selbst bezeichnet ihn im Lukas-Evangelium (Kapitel 7) als Größten unter allen Menschen. Die Bibel berichtet uns sowohl von der Geburt, als auch dem Wirken und Tod des Johannes. Er wurde nach göttlicher Verheißung als Sohn des Zacharias und der Elisabeth geboren. Noch im Mutterleib begegnet er dem Erlöser Jesus Christus und wurde von seiner Gnade erfüllt. Im Alter von ca. 27 Jahren begann er in der Wüste zu predigen und die Menschen zur Buße und Umkehr zu bewegen. Bekleidet in Kamelhaar und einem ledernen Gürtel, lebte er von Heuschrecken und wildem Honig. Er bekehrte viele und taufte am Jordan mit der Taufe der Umkehr. Auch Christus ließ sich von ihm taufen. Herodes, der König im damaligen Judäa, ließ Johannes einsperren. Er wurde Opfer einer Intrige der Herodias, deren unrechtmäßiges Verhältnis mit Herodes er angeprangert hatte. Um das Jahr 30 enthauptete man ihn in Machaerus. Seine Jünger begruben ihn in Sebaste (Samarien). In den Berichten des hl. Hieronymus lesen wir, dass Herodias den Kopf des Täufers noch lange aufbewahrt habe, und gelegentlich mit einem Dolch seine Zunge durchstochen habe. Ihr Pfarrer Thomas Schädlich Gottesdienste Uhr Vorabendgottesdienst in Schlegel Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl in Dittelsdorf Uhr Gottesdienst in Hirschfelde Uhr Gottesdienst in Wittgendorf Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl und Taufe in Schlegel Uhr Johannesandacht in Wittgendorf im Pfarrhof Uhr Gottesdienst zum Gemeinde- und Familientag in Hirschfelde Uhr Vorabendgottesdienst in Schlegel Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl und Kindergottesdienst in Dittelsdorf Katholische Kirche St. Konrad Hirschfelde Uhr Heilige Messe Uhr Heilige Messe Uhr Heilige Messe Uhr Heilige Messe Uhr Heilige Messe INFORMATIONSBLATT Seite 21

20 HIRSCHFELDE HIRSCHFELDE Ortschaftsrat Jugendfeuerwehr Hirschfelde Sprechstunde des Ortsvorstehers jeden letzten Dienstag im Monat Uhr Zi. 9, Gemeindeamt, 1. Etage oder nach Vereinbarung, Tel Ortschaftsrat Dienstag, um 19 Uhr Gemeindeamt Hirschfelde Die Tagesordnung entnehmen Sie den Aushängen. Herzlichen Glückwunsch Brandschutzerziehung in der Grundschule Hirschfelde Am 25. April 2013 haben wir, die Kameraden der Abteilung 6 der Freiwilligen Feuerwehr Zittau, erneut die Möglichkeit genutzt, den Kindern der 2. Klassen in der Grundschule Hirschfelde/Ostritz das Thema Feuerwehr und Brandschutzerziehung näher zu bringen. Interessant war es für die Schüler auch, mal zu hören, wie es klingt, wenn ein Feuerwehrmann unter Atemschutz ist. Schließlich bringt es uns als Feuerwehr wenig, wenn Kinder sich im Brandfall vor Angst bei diesen Geräuschen verstecken. Im praktischen Teil haben wir den Kindern unsere Technik näher bringen können und sie durften auch selber mal ran. Selbstverständlich wollten auch hier alle auf einmal. Mit dem Feuerlöschtrainer aus Görlitz konnten wir den Kindern etwas besonderes bieten. Vielen Dank für die Bereitstellung Klaus Geißler 72 Jahre Siegfried Lukoschek 78 Jahre Heinz Martin 79 Jahre Hans Kruse 72 Jahre Manfred Schwabe 70 Jahre Christa Ehrentraut 73 Jahre Ursula Petzold 71 Jahre Karl Strauch 80 Jahre Marianne Pischel 77 Jahre Ruth Schmidt 77 Jahre Eberhard Wunderlich 81 Jahre Jürgen Schneider 71 Jahre Eva Schönfelder 76 Jahre Christa Stübner 88 Jahre Johannes Brendler 74 Jahre Inge Gärtner 77 Jahre Johann Schmidt 76 Jahre Dieter Ehrentraut 74 Jahre Drausendorf Helga Liebsch 70 Jahre Traudel Ritter 71 Jahre Heidrun Zimmermann 70 Jahre Dies ist ein Bestandteil des Lehrplanes dieser Klassenstufe und wer könnte das den Kindern besser erklären als die Feuerwehr, natürlich mit Unterstützung ihrer Technik. Jede Klasse hatte einen theoretischen und einen praktischen Teil zu absolvieren. Das Interesse war sehr groß und voller Aufmerksamkeit verfolgten die Kinder unseren Ausführungen, was uns natürlich außerordentlich gefallen hat. Themen waren unter anderem: das Absetzen eines Notrufes und das richtige Verhalten, wenn ein Rauchmelder los geht. Bei allem wollten die Kinder gleich mitmachen, sei es beim Anlegen der Ausrüstung oder beim Aufsetzen der Fluchthaube und vieles mehr. Seniorentreff Juni/Juli Unterhaltung, Spiel und Handarbeit Uhr Gemeindeamt Die Klasse 4 der Grundschule besucht die Senioren zum Kaffee Uhr Gemeindeamt Unterhaltung, Spiel und Handarbeit Uhr Gemeindeamt Einkaufsfahrt mit Herrn Sperling Halbtagsfahrt mit Kaffee und Abendbrot, Besuch Friseurmuseum Preis: 32,00 Euro Musikalischer Nachmittag, wir verabschieden uns in die Ferien Uhr Gemeindeamt Einkaufsfahrt mit Herrn Sperling Gäste sind zu allen Veranstaltungen herzlich willkommen. Wir hoffen, dass wir den Kindern viel neues Wissen vermitteln konnten und übergaben zum Abschluss jedem Kind einen persönlichen Rauchmelder, welcher von unserer Abteilung gesponsert wurde, worüber sich diese sehr freuten. Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit mit der Grundschule und Lehrern und freuen uns auf weitere solche Veranstaltungen. René Kohl Ortsjugendfeuerwehrwart Hirschfelde Seite 18 INFORMATIONSBLATT

21 HIRSCHFELDE Hort Naturdetektive Hirschfelde Intensive Kooperation zwischen der Grundschule Hirschfelde/Ostritz und des Hortes Naturdetektive In der Grundschule Hirschfelde/Ostritz bilden, begleiten und erziehen die Pädagogen und Pädagoginnen des Lehrer-Teams sowie Hort-Teams die Jungen und Mädchen gemeinsam. Um die bestehende Zusammenarbeit zu intensivieren, fand am eine kooperative Weiterbildung statt. Nach der Begrüßung durch die Direktorin Frau Fiedler und die Kita-/Hort- Leiterin Frau Engler wurden in angenehmer Atmosphäre Informationen ausgetauscht, gegenseitiges Verständnis für die schulischen und freizeitlichen Arbeitsbereiche geweckt, wechselseitig unterschiedliche Themengebiete präsentiert sowie Fragen diskutiert. Die Horterzieherinnen informierten zunächst über die Gestaltung des Überganges von der Kindertagesstätte Bummi in den Hort Naturdetektive, die Mittwochsangebote und die Hausaufgabenbetreuung. Sie referierten über das Portfolio (Entwicklungsmappe der Kinder) und die Reflexion im Gruppenbuch sowie abschließend über die Gestaltung des Überganges an weiterführende Schulen. Die Lehrerinnen informierten über die Schuleingangsphase, die Integration von Kindern und über Spezifika der Leserechtschreibschwäche. Weiterhin legten sie die Aufgaben der Beratungslehrerin dar und erläuterten die Beratung zum Übergang an weiterführende Schulen. Die gelungene Veranstaltung festigte das gegenseitige Vertrauen und führte zu dem Konsens, die Hospitationen der Erzieherinnen in den jeweiligen Klassen sowie der Lehrerinnen in den Hortgruppen im Sinne der Ganzheitlichkeit verstärkt umzusetzen. Lehrer-Team und Hort-Team INFORMATIONSBLATT Seite 19

22 ANZEIGEN Seite 22 INFORMATIONSBLATT

23 ANZEIGEN INFORMATIONSBLATT Seite 23

24 ANZEIGEN Stadtverwaltung Zittau, Markt 1, Zittau Seite 24 INFORMATIONSBLATT

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