Übersicht der Regelungen der Bezirke bzgl. der Spielrechte von Spielern in den jeweiligen Mannschaftsmeisterschaften (Stand Dezember 2014)

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1 Übersicht der Regelungen der Bezirke bzgl. der Spielrechte von Spielern in den jeweiligen Mannschaftsmeisterschaften (Stand Dezember 2014) Bayerischer Schachbund e.v. von Bundesrechtsberater Ralph Alt 1. Bundesspielleiter Christian Ostermeier 2. Bundesspielleiter Jan Englert Vorbemerkung: Bis zum 31. Mai 2014 bestimmte der Deutsche Schachbund (DSB), dass ein Spieler im Bereich des DSB das ist im Wesentlichen die Bundesrepublik Deutschland nur für einen Verein spielberechtigt war. Am 1. Juni ist diese Regelung entfallen, so dass die Landesverbände ihre Spielrechte völlig selbständig erteilen dürfen. Der Bayerische Schachbund (BSB) beschloss zur Saison 2014/15, für Spielrechte lediglich die Mitgliedschaft eines Spieler in einem Verein des BSB vorauszusetzen. Allerdings gibt es Einschränkungen für Spieler der Mannschaften der Schachbundesliga und 2. Liga. 1.3 Spiel- und Teilnahmeberechtigung Bayerische Einzelturniere An Einzelturnieren des Bundes (Tz ) darf teilnehmen, wer in der Spielerliste des Bundes ( 1 Absatz 1 MglVwO) als Mitglied eines Mitgliedsvereins des Bundes eingetragen ist und von dem Mitgliedsverein beim Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) gemeldet ist Bayerische Mannschaftsturniere (1) Als Teilnehmer einer Mannschaft der Bayerischen Mannschaftsturniere (Tz ) kann nur benannt werden, wer in der Spielerliste des Bundes als Mitglied des Mitgliedsvereins des Bundes eingetragen ist, der die Mannschaft meldet, und von dem Mitgliedsverein beim BLSV gemeldet ist. Wird ein Spieler bei einem Turnier von mehr als einem Verein als Teilnehmer einer Mannschaft gemeldet, so entscheidet der Spielleiter nach Rücksprache mit dem Spieler und den beteiligten Vereinen, welche Meldung zu streichen ist. (2) Ein Spieler kann in einem Bayerischen Mannschaftsturnier eines Spieljahres nur für einen Verein als Teilnehmer einer Mannschaft benannt werden. (3) Ein Spieler kann nicht als Teilnehmer einer Mannschaft der Bayerischen Mannschaftsmeisterschaften benannt werden, wenn er in der 1. oder 2. Schach-Bundesliga als Teilnehmer eines anderen Vereins oder einer Kapitalgesellschaft im Sinne der Tz. A der Turnierordnung des Deutschen Schachbunds benannt ist

2 Der BSB ermöglichte es außerdem seinen Untergliederungen, ihre Spielrechte selbst zu regeln. Seitdem gab es immer wieder Anfragen von Spielern, die bei zwei Vereinen zweier unterschiedlicher Bezirksverbände des BSB gemeldet sind, ob diese in einer Saison in zwei Mannschaftsmeisterschaften spielen dürften. Wir haben uns die entsprechenden Ordnungen der Bezirksverbände angesehen. Wichtige Fragen, die im Raum stehen, sind: 1. Darf ein "passives" Mitglied eines Vereins an Wettbewerben des Bezirks teilnehmen? 2. Hat ein Einsatz in Wettbewerben/Ligen anderer Landesverbände/Bezirke Konsequenzen? Nicht jeder Bezirk hat bereits Konsequenzen aus den Änderungen beim DSB unn BSB gezogen. Teilweise gibt es Bezüge auf die Ordnungen der übergeordneten Verbände, die allerdings (s. o.) inzwischen davon absehen, den Bezirken Vorschriften über die Spielberechtigungen zu machen. Hier werden die derzeitigen Regelungen der Bezirke analysiert. Ob diese auch die ursprüngliche Absicht widerspiegeln, ist nicht Teil dieses Dokuments. Die Turnierordnungen (und anderen Regelwerke) der Kreise wurden hier nicht analysiert. Diese können von denjenigen des jeweils übergeordneten Bezirksverbands abweichen. Auch die Regelungen der anderen Landesverbände und deren Untergliederungen wurden nicht betrachtet. Mittelfranken: 6 (1) Teilnahmeberechtigt an den ausgeschriebenen Turnieren sind alle Vereine und deren Mitglieder unter der Voraussetzung, dass die Meldefristen eingehalten werden, aktuelle Spielberechtigungen vorliegen und im Einzelfall keine Sperren oder Ausschlüsse entgegenstehen. (2) (1) Jeder Teilnehmer an den Turnieren oder Lehrgängen des Bezirks muss einem Verein angehören und eine aktuelle Spielberechtigung besitzen. (2)... (3) Es gelten die Bestimmungen des Bayerischen Schachbundes über die Spielberechtigung. Entscheidend ist hier 12 Abs. 3. Allerdings regelt der BSB ausdrücklich nur seine Turniere. Demnach gibt es keine Unterscheidung zwischen "aktiv" und "passiv". Eine Teilnahme an Mannschaftskämpfen anderer Bezirke oder Landesverbände hat keine Auswirkungen.

3 München: 2 Spielberechtigung (1) Sofern diese Turnierordnung oder die Turnierordnung für die Jugendturniere für einzelne Turniere nicht Besonderes bestimmt, darf an Turnieren des Bezirksverbandes ( 3 Abs. 1, 2) teilnehmen, wer in der Spielerliste des BSB ( 1 Absatz 1 MglVwO) als Mitglied eines dem Bezirksband angehörenden Vereins eingetragen ist und von dem Verein beim Bayerischen Landes-Sportverband e.v. gemeldet ist. Bei Turnieren ist auf Verlangen des Turnierleiters ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. (2) Ein Spieler kann nur für einen Verein als Mitglied einer Mannschaft eines Mannschaftsturnieres des Bezirksverbandes benannt werden. Ist ein Spieler für einen Mitgliedsverein des Bezirksverbandes für eine Mannschaft, die höherklassig als die Bezirksliga spielt, als Spieler gemeldet, kann er nur für diesen Verein benannt werden. Es gibt keine Unterscheidung zwischen "aktiv" und "passiv". Die Voraussetzung für ein Spielrecht ist die Mitgliedschaft in einem Verein des Bezirksverbandes. Allerdings folgt aus einem Einsatz für einen Münchner Verein im überregionalen Spielbetrieb eine Festlegung auf diesen Verein auch für die Münchner Ebene. Eine Teilnahme an Mannschaftskämpfen anderer Bezirke oder Landesverbände hat keine Auswirkungen. Niederbayern: 3 Spielberechtigung (1) Jedes Mitglied eines im BSB gemeldeten Schachvereins des BV oder einer im BSB gemeldeten Vereinsschachabteilung des BV bedarf zur Teilnahme an Meisterschaften, Turnieren oder Lehrgängen eines gültigen Eintrags in der aktuellen EDV-Mitgliederliste seines Vereins. Auf Bezirksverbandsebene genügt auch eine vom Bezirksspielleiter erteilte befristete, vorläufige Spielberechtigung (Abs. 4). (2) Der Eintrag in der aktuellen EDV-Mitgliederliste oder die vorläufige Spielberechtigung gilt zusammen mit der Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises als Nachweis der Spielberechtigung. Statt des Originals der EDV-Mitgliederliste kann eine Kopie vorgelegt werden. Die Nachweise sind dem Turnierleiter, Lehrgangsleiter, Mannschaftsführer oder Beauftragten des gegnerischen Vereins auf Verlangen vorzulegen. (3) Ein Spieler ist, abgesehen von Freundschaftskämpfen, nur für den Verein spielberechtigt, in dessen EDV-Mitgliederliste er eingetragen ist. Bei Vereinswechsel ist eine Freigabeerklärung des bisherigen Vereins notwendig. Sie kann nur verweigert werden, wenn noch Forderungen gegen den Spieler bestehen.

4 Relevante Stellen in der MIVIS-Ordnung: 2 ( Spielgenehmigungen ) (1) Spielberechtigt für ein vom BSB und seinen Untergliederungen veranstaltetes Turnier ist ein Spieler nur, wenn er in der Mitgliederliste des BVN für diesen Verein aufgeführt ist bzw. eine Spielgenehmigung für Spieler vom Verein beantragt wurde und eine Spielgenehmigung gemäß den Vorschriften des DSB / BSB und des BVN erteilt worden ist. (2) Die Spielgenehmigungen werden vom BVN Bezirks - Datenreferenten erstellt ( endgültig von der ZPS des DSB ) Den Spielgenehmigungen gleichgestellt sind vorläufige Spielgenehmigungen. Die nachstehenden Vorschriften gelten für diese entsprechend. (3) Unberührt bleiben Regelungen in Turnierordnungen oder Turnierausschreibungen, in denen die Teilnahmeberechtigung daran geknüpft wird, daß die Spielgenehmigung bis zu einem bestimmten Stichtag beantragt oder erteilt worden sein muß. (4)-(5)... 9 ( Antragstellung, Termine ) (1) Der Antrag auf Erteilung einer Spielgenehmigung kann nur von einem Verein gestellt werden, bei dem der Spieler Mitglied ist. Wenn der Spieler für den antragstellenden Verein noch nicht in der Mitgliederliste eingetragen ist, gilt der Antrag zugleich als Antrag auf Eintragung in die Mitgliederliste. Der BVN.- Datenreferent bestimmt die für die Antragstellung erforderliche Form. (2)-(5)... (6) Regelungen in Spiel- und Turnierordnungen oder in Turnierausschreibungen des BVN und BSB, welche die Teilnahmeberechtigung an Turnieren von der Einreichung des Antrages auf Erteilung der Spielgenehmigung zu einem bestimmten Termin abhängig machen, bleiben unberührt. 11 ( Erlöschen der Spielgenehmigung ) (1) Die Spielgenehmigung erlischt durch Freigabe, durch Abmeldung des Mitglieds in der Mitgliederliste oder durch Erlöschen der Mitgliedschaft eines Vereins im BVN. (2)... Für die Spielberechtigung ist also "ein gültiger Eintrag in der aktuellen EDV-Mitgliederliste seines Vereins" notwendig. Es ist nicht ersichtlich, dass damit etwas anderes als die Mitgliedschaft gemeint ist. Lediglich die Bemerkung, dass die Spielgenehmigungen "endgültig von der ZPS des DSB" vergeben werden, ist ein Hinweis, dass das Merkmal "aktiv" gefordert wird. Allerdings vergibt der DSB Spielrechte nur noch für seine Turniere ("DSB-Spielgenehmigung"). Eine Teilnahme an Mannschaftskämpfen anderer Bezirke oder Landesverbände hat keine Auswirkungen.

5 Oberbayern: Teilnahmeberechtigt am Spielbetrieb des Bezirksverbandes Oberbayern sind nur Mitglieder eines dem Bezirksverband Oberbayern angeschlossenen Schachvereins/Schachabteilung. Das Mitglied muss beim BSB und BLSV gemeldet sein. Die Mitgliedschaft muss vom Teilnehmer nachgewiesen werden. Teilnahmeberechtigt für Turniere mit Qualifikationen für übergeordnete Turniere sind nur Spieler, die im gleichen Spieljahr keine Teilnahmeberechtigung für ein Turnier auf höherer Ebene besitzen. [...] 3.1. Mannschaftsaufstellungen [...] Ein Spieler ist innerhalb des Bezirksverbandes Oberbayern nur spielberechtigt, solange er in der jeweiligen Saison nicht für einen Verein im Bereich des Deutschen Schachbundes Mannschaftskämpfe bestritten hat. [...] Es gibt keine Trennung zwischen den DSB-Merkmalen "aktiv" und "passiv". Es gibt allerdings zwei Einschränkungen von Spielrechten: 1.13 Satz 3 schließt beispielsweise aus, dass jemand, der bereits für die nächste Bayerische Einzelmeisterschaft vorberechtigt ist, bei der Oberbayerichen Einzelmeisterschaft mitspielt. [Eine Anwendung des Satzes für die Mannschaftsmeisterschaften würde jedoch dazu führen, dass die Ersatzspieler einer überregionalen Mannschaft, nicht in der Bezirksliga Oberbayern eingesetzt werden können. Dies ist sicher nicht gewollt, sollte aber klargestellt werden, denn Tz ist im allgemeinen Teil der Turnierordnung.] Der zitierte Satz aus Tz. 3.1 ist fast eine wörtliche Kopie der früheren DSB-Regelung. Wenn damit verhindert werden soll, dass Spieler, die in anderen Mannschaftsmeisterschaften eingesetzt werden, auch in Oberbayern spielen dürfen, sollte die Formulierung geändert werden. Denn wenn man den Satz wörtlich anwendet, bedeutet das, dass ein Spieler, der für einen Verein in Oberbayern spielt, nach seinem ersten Einsatz für diesen oberbayerischen Verein (einem Verein im Bereich des DSB) nicht mehr in Oberbayern spielen dürfte. Offensichtlich fehlt das Wort "anderen" vor "Verein im Bereich des DSB". Ob das ein redaktionelles Versehen ist oder so beschlossen wurde, ist gerade in Klärung. [Es stellt sich zudem die Frage, ob so eine Regelung überhaupt praktikabel ist. Schließlich müsste die Spielleitung bei allen Spielern regelmäßig (zumindest vor jeder Runde der eigenen Ligen) prüfen, ob Einsätze in irgendeiner Liga im Bereich des DSB stattgefunden haben. Da es keine zentrale Ergebnisdatenbank gibt, sondern jeder Landesverband, jeder Bezirk bzw. jeder Kreis in der Regel einen eigenen Internetauftritt hat - oft mit eigenem Ergebnisdienst -, scheint diese ständige Überprüfung durch die Spielleitung kaum zumutbar zu sein. Dies zu entscheiden liegt aber natürlich im Ermessen des Bezirks.]

6 Oberfranken: 1.2 Teilnahmeberechtigung an Turnieren Teilnahmeberechtigt an den vorgenannten Turnieren sind nur Mitglieder und Angehörige der dem BVO angeschlossenen Untergliederungen, die ihren Verpflichtungen gegenüber Verein, Kreis, Bezirk und dem Bayerischen Schachbund (BSB) nachgekommen sind, ausgenommen hiervon sind die Schulschach-Meisterschaften. Im Folgenden gilt für die Berechtigung zur Teilnahme an Turnieren des BVO: Werden Qualifikationen zu Turnieren des BVO von mehreren Kreisen gemeinsam ausgetragen, so melden die beteiligten Kreise alle Qualifikanten ebenfalls gemeinsam. 1.3 Mitglied in mehreren Vereinen Spieler, die in mehreren Vereinen des Deutschen Schachbundes (DSB) oder des BSB Mitglied sind, sind nur für den Verein spielberechtigt, bei dem sie aktiv gemeldet sind. Für die Teilnahme ist somit das Merkmal "aktiv" Voraussetzung. Eine Teilnahme als "passives" Mitglied in anderen Bezirksverbänden oder Landesverbänden hat keine Konsequenzen, denn Tz. 1.3 kann nur die Spielrechte in Oberfranken regeln. Oberpfalz: 1.9 Spielberechtigung Spielberechtigt für Turniere und Meisterschaften des SVO sind alle Mitglieder eines Schachvereins, der a) Mitglied des SVO ist b) Mitglied des BSB ist und dem BSB diese Mitglieder ordnungsgemäß gemeldet hat (Spielerpaß), und c) Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) ist und beim BLSV diese Mitglieder ordnungsgemäß gemeldet hat. Jeder Spieler ist nur für einen, den ihn nach 1.9 a, b, c meldenden Verein spielberechtigt. Der Verein muss für diesen eine gültige Spielberechtigung nachweisen. Mit der Spielberechtigung für die Oberpfalz wird automatisch eine solche für den Bereich des BSB beantragt. Spieler, die in einer vorherigen Saison eingesetzt wurden, jedoch in der laufenden Saison nicht ordnungsgemäß beim BSB/DSB gemeldet sind, verlieren ihre vorläufige Spielberechtigung. Der Einsatz solcher Spieler ist wie ein nicht besetztes Brett ( 2.8.6) zu werten. Absatz b) könnte so ausgelegt werden, dass die Spielberechtigung nur vorliegt, wenn eine "aktive" Mitgliedschaft besteht, auch wenn der Begriff "Spielerpaß" nicht nur orthographisch veraltet ist. Ansonsten wird gesagt, dass "jeder Spieler nur für einen [...] Verein spielberechtigt ist". Jedoch kann sich diese Aussage nur auf die Spielberechtigung in der Oberpfalz beziehen. Dass ein Spieler, der auch in einem anderen Bezirk Wettkämpfe bestreitet, seine Spielberechtigung in der Oberpfalz verlieren könnte, ergibt sich aus dem Wortlaut von Tz. 1.9 nicht.

7 Schwaben: 1.4 Spielberechtigung Jeder Teilnehmer an den Turnieren des Bezirksverbandes Schwaben muss einem Verein des Bezirksverbandes angehören und als Spieler beim BSB sowie beim Bayerischen Landessportverband (BLSV) gemeldet sein. Bei Einzelturnieren können im Rahmen der Turnierausschreibung abweichende Regeln festgelegt werden Die Spielgenehmigungs- und Mitgliederverwaltungsordnung des BSB und die Spielerpassordnung des DSB gelten Jedes Mitglied eines Schachvereins oder einer Schachabteilung des Bezirksverbandes Schwaben benötigt zur Teilnahme an Turnieren eine Spielgenehmigung. Ähnlich wie beim Bezirsverband Mittelfranken gibt es lediglich einen Verweis auf die Ordnungen von DSB und BSB. Demnach gibt es keine Unterscheidung zwischen "aktiv" und "passiv". Eine Teilnahme an Mannschaftskämpfen anderer Bezirke oder Landesverbände hat keine Auswirkungen. Unterfranken: 2 Spielberechtigung 1) Startrecht hat jeder Verein und jede Abteilung, die Mitglied des USV ist. 2) Startrecht hat jeder Spieler, der nach der Spielrecht- und Mitglieder-Verwaltungs-Ordnung des USV (SuMVO) Mitglied in einem Verein nach (1) und für diesen spielberechtigt ist. 3)-4)... 5) Das Spielrecht kann beim Vereinswechsel oder durch Disziplinarmaßnahmen (Sperre etc.) eingeschränkt oder ausgesetzt sein. 6) Zur Erteilung der Spielberechtigung melden die Vereine ihre Mitglieder über das online- Meldeportal gemäß der SuMVO aktiv. Die Spielberechtigung ist online nachprüfbar. Auf Verlangen des Turnier- oder Spielleiters ist die Identität des Spielers mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 7)-11)... 12) Bei Vereinswechsel tritt außer den in (11) für die Unterfränkische Schachmannschaftsmeisterschaft genannten Fristen keine Sperre in Kraft, der Spieler kann jedoch in einem Spieljahr nur für einen Verein an Mannschaftswettkämpfen teilnehmen. 13)... Relevante Stellen in der Spieler- und Mitgliederverwaltungsordnung: 7. Spielberechtigung 7.1. Der Inhalt dieses Absatzes soll durch die MV 2015 des USV in die TO aufgenommen werden. Die Nummerierung entspricht bis auf die führende 7. der in der TO ( Art. 2.2) 7.2. Zum Übergang werden die Bestimmungen bis dahin in der SuMVO aufgenommen und als

8 Präzisierung der TO-Regelungen (insbesondere 2.11 und 2.12) angesehen Abschnitt 2.2 der USV-TO (Spielberechtigung) wird durch folgende Regelungen ergänzt: Spiel- und Teilnahmeberechtigung USV-Einzelturniere An Einzelturnieren des USV darf teilnehmen, wer in der Spielerliste des USV als Mitglied eines Mitgliedsvereins des USV eingetragen ist und von dem Mitgliedsverein beim BLSV gemeldet ist. Ehrenmitglieder des USV haben unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft Startrecht USV-Mannschaftsturniere (1) Als Teilnehmer einer Mannschaft der USV- Mannschaftsturniere kann nur benannt werden, wer in der Spielerliste des Vereins eingetragen ist, der die Mannschaft meldet, und von dem Verein auch beim BLSV gemeldet ist. (2) Ein Spieler kann in einem Spieljahr nur für einen Verein als Teilnehmer einer Mannschaft eingesetzt werden. (3) Wird ein Spieler bei einem Turnier von mehr als einem Verein als Mitglied einer Mannschaft benannt, so entscheidet der Spielleiter nach Rücksprache mit dem Spieler und den beteiligten Vereinen, welche Meldung zu streichen ist. (4) {ersetzt die Regelungen in TO 2.11 und 2.12} Für die USV-Mannschaftsmeisterschaft (Verbandsrunde) gelten folgende Ergänzungen und Einschränkungen: a. In die Mannschaftsmeldeliste (MML) können Spieler aufgenommen werden, die zum Zeitpunkt der Mannschaftsanmeldung {lt. TO 1. Juli} in der Spielerliste des Vereins stehen. Zukünftig wir eine ähnliche Regelung gelten wie beim BSB. Ein Unterscheidung zwischen "aktiv" und "passiv" wird nicht gemacht. Dass ein Spieler, der auch in einem anderen Bezirk Wettkämpfe bestreitet, seine Spielberechtigung in Unterfranken verlieren könnte, ergibt sich aus dem Wortlaut von 2 Abs. 12 ("der Spieler kann jedoch in einem Spieljahr nur für einen Verein an Mannschaftswettkämpfen teilnehmen") nicht. Denn diese Aussage kann sich nur auf die Spielberechtigung in Unterfranken beziehen.

9 Zusammenfassung: Bezirk "aktiv" als Voraussetzung für ein Spielrecht? Mittelfranken nein nein München nein nein Niederbayern? (--> "endgültig von der ZPS des DSB" vergeben) Oberbayern nein ja Verlust des Spielrechts bei Einsatz in anderen Bezirken/Landesverbänden? nein Oberfranken ja nein Oberpfalz? (--> "Spielerpaß") nein Schwaben nein nein Unterfranken nein nein

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