Mediadaten. Nur das Rettungs-Magazin hat eine unabhängig geprüfte Auflage.* Anzeigenpreisliste Nr. 21, gültig ab Ausgabe 1/2015
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- Birgit Ritter
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1 Mediadaten 2015 Anzeigenpreisliste Nr. 21, gültig ab Ausgabe 1/2015 Erfolgreich werben auf allen Kanälen Streuverluste vermeiden! Nur das Rettungs-Magazin hat eine unabhängig geprüfte Auflage.* Ihr Nr. 1-Medienpartner im Interschutz-Jahr! zertifiziert * IVW = Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.v. Die IVW prüft als staatlich unabhängige, nicht kommerzielle und neutrale Institution die Verbreitung von Werbeträgern.
2 Profil und Ansprechpartner Ulrike Groß Mediaberatung Print Anastasia Schmidt Mediaberatung Online Lars Schmitz-Eggen Chefredakteur Jan-Erik Hegemann Publisher Angela Widder Anzeigenabrechnung Mediaberatung Print: Ulrike Groß Große Straße 52, Reinbek Telefon: / , Telefax: / gross@ebnerverlag.de Mediaberatung Online: Anastasia Schmidt Telefon: 04 21/ , Telefax: 04 21/ schmidt@feuerwehrmagazin.de Redaktion: Rettungs-Magazin Ebner Verlag GmbH & Co KG Kurt-Schumacher-Allee 2, Bremen Telefon: 04 21/ , Telefax: 04 21/ redaktion@rettungsmagazin.de Internet: Chefredakteur: Lars Schmitz-Eggen Publisher: Jan-Erik Hegemann Verlag: Rettungs-Magazin Ebner Verlag GmbH & Co KG Karlstraße 3, Ulm Telefon: 07 31/ , Telefax: 07 31/ Internet: Internet: Geschäftsführer: Gerrit Klein Stellv. Geschäftsführer: Martin Metzger Anzeigenabrechnung: Angela Widder widder@feuerwehrmagazin.de Erscheinungsweise: zweimonatlich Jahrgang: Bezugspreise: 20. Jahrgang Jahresabonnement 27,50 (Inland), 32,70 (Ausland). Einzelheft 5,00 Auflagenkontrolle: lt. IVW 1. Quartal 2014 Druckauflage Das Profil: Schwerpunktthemen sind: Einsatzpraxis Aus- und Fortbildung Besser retten! Das Rettungs-Magazin zeigt, wie das Rettungsfachpersonal seine oft lebensrettende Arbeit verbessern kann: durch Praxisbeispiele, technische Anwendungen und Gerätschaften sowie neueste Erkenntnisse aus der Medizin und Wissenschaft. Fahrzeuge Technik Produktvorstellungen 2
3 Auflagen und Leserzahlen Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Druckauflage lt. IVW 1. Quartal 2014* Wir trauen uns: Das Rettungs-Magazin ist die einzige Zeitschrift im Bereich Rettungswesen mit einer IVW-geprüften Auflage. Die IVW ist die neutrale Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.v Exemplare Aller guten Dinge sind drei! Eine Ausgabe des Rettungs-Magazins wird im Durchschnitt von drei Personen gelesen.** Die Kontaktchance Ihrer Werbebotschaft ist folglich dreimal so hoch.! ungeprüft = 3 Empfänger Mitleser Leser pro Ausgabe! ungeprüft Nach den Ergebnissen der Leserbefragung 2013 erreichen Sie mit jeder Ausgabe des Rettungs-Magazins über Leser und das ohne Streuverlust!** geprüft Vorfahrt für die geprüfte Auflage! 3 Quelle: *) IVW-geprüfte Auflage (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V.) **) Quelle: Online-Leserumfrage 2013 mit 566 Teilnehmern, Leser der Zeitschrift Rettungs-Magazin! ungeprüft Seit 1949 ermittelt und prüft die IVW neutral und objektiv die Verbreitung von Werbeträgern. Quelle:
4 Termin- und Themenplan Ausgabe/Heft 1/2015 Januar/Februar 02/2015 März/April Erscheinungstermin Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss Schwerpunktthemen* Notfallsanitäter: über die künftige Rolle von Rettungsdienst-Schulen Transport unter Beatmung: worauf es ankommt Messen und Kongresse** O 17. bis 25. Januar 2015: Boot in Düsseldorf O 18. bis 20. Februar 2015: Symposium Intensiv medizin + Intensivpflege in Bremen O 5. bis 6. März 2015: DINK in Koblenz O 16. bis 20. März 2015: Cebit in Hannover 3/2015 Mai/Juni 4/2015 Juli/August Messehefte! 5/2015 September/Oktober 6/2015 November/Dezember 1/2016 Januar/Februar Kindernotfälle: alles über Transportsicherung Intraossäre Zugänge: Tipps für die Praxis Beckentrauma: Immobilisation und Transport Spineboard: zum korrekten Umgang mit dem Wirbelsäulenbrett Übersicht: Helme für den Rettungsdienst Vorbericht O 6. bis 8. Mai 2015: RETTmobil in Fulda O 8. bis 13. Juni 2015: Interschutz in Hannover Nachbericht O 6. bis 8. Mai 2015: RETTmobil in Fulda O 8. bis 13. Juni 2015: Interschutz in Hannover O 17. September bis 27. September 2015: IAA Pkw in Frankfurt/Main O 17. bis 19. September 2015: 17. Hauptstadtkongress der DGAI für Anästhesiologie und Intensivtherapie mit Pflegesymposium und Rettungsdienstforum (HAI) O 27. bis 30. Oktober 2015: A+A in Düsseldorf O 16. bis 19. November 2015: Medica in Düsseldorf O 24. bis 26. November 2015: PMRExpo in Köln O 16. bis 24. Januar 2016: Boot in Düsseldorf O 24. bis 26. Februar 2016: Symposium Intensiv medizin + Intensivpflege in Bremen 4 * ) Änderungen aus redaktionellen Gründen oder aktuellem Anlass vorbehalten. **) Stand: August 2014
5 Anzeigenpreise und -formate Zeitschriftenformat 210 mm breit x 280 mm hoch Satzspiegel 188 mm breit x 243 mm hoch Farben nach Euroskala, Sonderfarben auf Anfrage AE-Provision 15 % Sonderplatzierungen Bei der Platzierung einer Anzeige in den Formaten 1/3, 1/4 oder 1/8 Seite unter/neben Text erheben wir einen Aufschlag von 25 %. Industrie Schulen, Aus- und Weiterbildung Stellenmarkt Format Breite x Höhe s/w 2-farbig 4-farbig s/w 2-farbig 4-farbig s/w 4-farbig 1/1 Seite 188 x 243 mm /3 Seite hoch 120 x 243 mm quer 188 x 160 mm /2 Seite hoch 90 x 243 mm quer 188 x 120 mm /3 Seite hoch quer 1/4 Seite hoch quer Würfel 1/8 Seite quer (a) quer (b) 60 x 243 mm 188 x 80 mm 45 x 243 mm 188 x 60 mm 90 x 120 mm x 60 mm x 30 mm Gleicher Preis bei Formaten im Beschnitt oder im Satzspiegel. Sonderformate auf Anfrage! Kleinanzeigen (gewerbliche, gestaltete Anzeigen) Pro mm (1-spaltig, 42 mm) s/w 3,00 1 Zusatzfarbe + 50 %, 4c % Farbzuschlag Buchung ab einer Höhe 30 mm/1-spaltig Platzierung im Kleinanzeigenteil, Rubrik nach Wahl. Fließtextanzeigen/Textanzeigen (ca. 24 Zeichen pro Zeile inkl. Satz-/Leerzeichen) Privatanzeige: 5 Zeilen pauschal 15,50, jede weitere Zeile 2,60 Gewerbliche Anzeigen: 5 Zeilen pauschal 46. Ab der 6. Zeile wird zum mm-preis von 2,70 je Spalte abgerechnet. Preis je Foto: 26 Platzierung Kleinanzeigen, Rubrik nach Wahl. Chiffregebühr: 5,40 Nachlässe Bei mehreren Anzeigen innerhalb von zwölf Monaten Malstaffel Mengenstaffel 2-maliges Erscheinen 3 % bei 2 Seiten 3 % 3-maliges Erscheinen 5 % bei 3 Seiten 5 % 6-maliges Erscheinen 8 % bei 6 Seiten 12 % Zahlungsbedingungen: 20 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. 2 % Skonto bei Bezahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Bankverbindung: Sparkasse Ulm, Kto.-Nr.: , BLZ IBAN: DE , BIC: SOLADES 1ULM St.-Nr.: 28/88/030/10409, UST-ID-Nr.: DE Nur das stellt Fahrzeuge ausführlich vor 5 Bei gewerblichen Anzeigen im Inland alle Preise zzgl. MwSt.
6 Anzeigenformate im Überblick Doppelseite 396 x 243 mm 420 x 280 mm* 2/3 Seite hoch 120 x 243 mm 135 x 280 mm* 1/2 Seite hoch 90 x 243 mm 102 x 280 mm* 1/3 Seite hoch 60 x 243 mm 72 x 280 mm* 1/4 Seite hoch 45 x 243 mm 57 x 280 mm* Die technischen Angaben für Ihre Datenübermittlung finden Sie auf der Folgeseite! 1/1 Seite 188 x 243 mm 210 x 280 mm* 2/3 Seite quer 188 x 160 mm 210 x 180 mm* 1/2 Seite quer 188 x 120 mm 210 x 140 mm* 1/3 Seite quer 188 x 80 mm 210 x 100 mm* 1/4 Seite quer 188 x 60 mm 210 x 80 mm* 1/8 Seite quer 188 x 30 mm 210 x 50 mm* 6 Erklärung M = Anzeigenformat im Satzspiegel M = Anzeige im Heftformat; * Achtung: Anzeige bitte an allen vier Seiten mit je 3 mm Beschnittzugabe anlegen! ( = Beschnittzugabe)
7 Datenübermittlung Technische Angaben In den folgenden Richtlinien geben wir Ihnen Informationen für die korrekte Weitergabe von digitalen Anzeigendaten. Bei der heutigen, vollständig digitalen Prozesskette in der Magazinproduktion ist ein geregeltes Datenhandling notwendig. Druckunterlagen: Bitte senden Sie per Fax an 04 21/ oder per folgende Informationen: Name des Kunden oder der Agentur mit Angabe der Telefonnummer und des technischen Ansprechpartners Ausgabe und Titel, in welchem Ihre Anzeige erscheinen soll. Bei Übertragungsproblemen wenden Sie sich bitte an Frau Heide Rüdiger Telefon 04 21/ Postadresse: Medienhaven GmbH Humboldtstraße Bremen Technische Vorgaben: Programme: Bilder und Grafiken: Beschnitt: Datenkomprimierung: Dateiformate: Ausdruck: Datenübermittlung: MAC: Indesign, Illustrator, Photoshop PC: Indesign, Photoshop müssen vierfarbig angelegt sein. Binden Sie bei eps-dateien bitte alle benötigten Schriften ein oder wandeln Sie den Text in Zeichenwege. Um zu vermeiden, dass Schrift- oder Bildelemente ungewollt in den Beschnitt geraten, halten Sie bitte an allen vier Seiten 10 mm Abstand zum Heftrand ein. SIT, SITX, SEA (MAC); ZIP (PC) PDF X3 oder PDF X4 Profil Umschlag: ISO Coated v2 (FOGRA 39L), Profil Inhalt: PSO LWC Standard (FOGRA 46L) Senden Sie uns bitte unbedingt einen Farbausdruck oder verbindliches Proof mit FOGRA-Keil mit. DVD, CD-ROM, USB-Stick Fax / (nur bei reinen Textanzeigen) rm@medienhaven.de, 7
8 Sonderwerbeformen 8 Beilagen Bis 25 g Gewicht 85 per angefangene Tausend, zzgl. Postgebühren bei Abo-Auflage (über 25 g Gewicht auf Anfrage). Höchstformat der Beilage: 20,5 cm x 27,3 cm (Breite x Höhe). Die Beilage darf das Gewicht von 150 g nicht überschreiten! Standardbeilagen werden lose und an unbestimmter Stelle ins Heft eingelegt und maschinell verarbeitet. Alle Preise zzgl. MwSt. im Inland. Postkarten Aufgeklebte Postkarten auf Anzeigen bis 25 g Gewicht 83 je Tausend. Preis gilt nur für maschinelles Aufkleben auf den Seiten 3, 27, 74 und 98. Teilbelegung auf Anfrage. Mindestformat der Postkarte: 10,5 x 14,8 cm (Breite x Höhe) Mindestpapiergewicht: 150 g/m² bei Postkarten Postgebühren: zzgl. Postgebühren bei Abo-Auflage Doppelpostkarten nur auf Anfrage Einhefter 4-seitig: seitig: Die Preise gelten für die Gesamtauflage.Teilbelegung auf Anfrage. Einhefter im Heftformat: 210 mm x 280 mm + 5 mm Beschnitt an allen Seiten. Kleinere Einhefter nur auf Anfrage. Aufpreise bei Sonderwerbeformen entstehen für: Teilbelegung Selektion der Adressen Aufkleben der Postkarte an bestimmter Stelle (z.b. 1. Heftdrittel ) manuelles Einlegen der Beilage manuelles Aufkleben der Postkarten Versand der Hefte in Folientaschen aufgrund der Beilage oder sonstiger Werbemittel Einhefter, Beilagen und Postkarten müssen in der Art und Ausführung so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Aufbereitung und Bearbeitung entfällt. Bei falschem Beschnitt und Falz kann keine Verarbeitungsgarantie übernommen werden. Erschwernisse und zusätzliche Falz- oder Klebearbeiten werden gesondert berechnet Bitte beachten Sie bei Einheftern, Beilagen, Postkarten und Warenmustern folgende Punkte: Vor der Auftragsannahme benötigen wir mindestens 5 verbindliche Muster, notfalls Blindmuster mit Größen- und Gewichtsangaben. Bitte senden Sie die Muster an unsere Medienberatung: Ulrike Groß, Große Straße 52, Reinbek. Werbemittel dürfen nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungstreibenden werben. Sie müssen den Postbestimmungen entsprechend so gestaltet sein, dass sie nicht mit dem Redaktionsteil verwechselt werden können. Die Platzierung ist abhängig von den technischen Möglichkeiten. Beilagen bitte nicht im Zick-Zack-Falz anliefern nur gegen Aufpreis möglich. Anlieferungstermin: eine Woche nach Druckunterlagenschluss (siehe Seite 4). Die genaue Lieferangaben werden Ihnen nach Auftragserteilung mitgeteilt. Sonderdrucke die optimale PR-Maßnahme für Ihr Unternehmen Fachbeiträge im Rettungs-Magazin über Ihr Unternehmen, Ihre Produkte oder Dienst leistungen haben bei Ihren Kunden einen hohen Stellenwert. Nutzen Sie diesen Effekt für Ihre Werbung und integrieren Sie diesen hoch wertigen Content in die Kommunikation mit Ihrer Zielgruppe. Sie haben die Wahl zwischen zwei Varianten: Interessiert? Fordern Sie einfach unseren ausführlichen Flyer an. Klassische Sonderdrucke (Print)......sind das ideale Mittel, um Ihren Kunden gezielt Anwendungsbeispiele Ihrer Produkte, Technologien und Dienstleistungen an die Hand zu geben beim Gespräch vor Ort, auf Messen und Kongressen oder über Ihren Außendienst. Digitale Sonderdrucke......sind so genannte Themen-Specials im pdf-format. Sie ergänzen wirkungsvoll und kostengünstig zum Beispiel Ihre Mailingaktionen, bereichern Ihren Internetauftritt oder Ihr elektronisches Prospektmaterial.
9 Leserschaftsprofil 9 Leserstruktur* Die Leser des Rettungs-Magazins sind überwiegend männlich und setzen sich nach den Ergebnissen der Leserbefragung 2013 wie folgt zusammen: (Mehrfachnennungen) Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr...) Interesse an Rubriken* (in %) Aus- und Fortbildung Medizin Medizinische Geräte Fahrzeugtechnik/-vorstellung Messe (Vor- und Nachbericht) (Mehrfachnennungen) 24 % 15 % 61 % Organisationen: ASB, DLRG, DRK, Johanniter, Malteser, privater Rettungsdienst Sonstige, andere Gesundheitsfachberufe, (Verwaltungen, Bundeswehr, Polizei...) 46 *) Quelle: Online-Leserumfrage 2013 mit 566 Teilnehmern, Leser der Zeitschrift Rettungs-Magazin Altersstruktur* (in %) Bis 19 Jahre bis 29 Jahre bis 39 Jahre bis 49 Jahre bis 59 Jahre 8 60 Jahre und älter 1 Entscheidungskompetenz der Leser in Bezug auf das Rettungswesen* 67 % der befragten Rettungs-Magazin-Leser sind am Entscheidungsprozess bei Beschaffungen beteiligt. Kaufplanung* 71 % der befragten Rettungs-Magazin-Leser planen Investitionen im Bereich Rettungswesen. Gut zu wissen...* 67 % der befragten Leser abonnieren das Rettungs-Magazin. 49 % der befragten Leser sammeln und archivieren jede Ausgabe des Rettungs-Magazins. 44 % der befragten Leser lesen fast jede Seite des Rettungs-Magazins. 5 Mal nehmen die befragten Leser das Rettungs-Magazin zur Hand. 2 Std. beschäftigen sich die befragten Leser im Durchschnitt mit einer Ausgabe des Rettungs-Magazins.
10 Print + Online + Firmendatenbank Erhöhen Sie die Reichweite und den Werbedruck Ihrer Kampagne! Werben Sie ohne Streuverlust! + Print + Online: Crossmedial erreichen Sie schneller und direkter Ihre Zielgruppe! Rettungs-Magazin Kombination von Print + Online zur Reichweitenverlängerung Ihrer Werbebotschaft: Druckauflage je Ausgabe = Exemplare (laut IVW 1/2014), monatliche Besuche (visits) = (im August 2014 laut Google Analytics) Mit beiden Kanälen den Wiedererkennungswert Ihrer Marke und Ihrer Produkte in der Zielgruppe steigern! Den breiten Spielraum crossmedialer Kampagnen kreativ mit innovativen Konzepten aufmerksamkeitsstark füllen! TKP (Tausend-Kontakt-Preis): Das faire Preismodell! Wir berechnen nur die Werbeleistung, die messbar erbracht wurde. Noch Fragen? Ich berate Sie gern. Mehr Informationen? Fordern Sie einfach unsere ausführlichen Online-Mediadaten 2015 an. Anastasia Schmidt Mediaberatung Online Telefon 04 21/ , Telefax 04 21/ , schmidt@feuerwehrmagazin.de Ihr Premiumeintrag in unserer Firmendatenbank So werden Sie immer und überall gefunden! Die Firmendatenbank ist auf und eingebunden. Im ersten Halbjahr 2014 hatten diese drei Portale eine Gesamtreichweite von rund 15 Millionen Seitenaufrufen und 3,7 Millionen Besuchern (Quelle: Google Analytics). Für nur 490 Euro im Jahr profitieren Sie mit einem Premiumeintrag von der enormen Reichweite und den guten Page-Ranks unserer Portale. Durch zahlreiche Links verbessern Sie Ihre Suchmaschinenoptimierung und gleichzeitig informieren Sie potentielle Kunden bestens über Kontaktmöglichkeiten, Produkte, Ihr Unternehmen und Dienstleistungen! Eine eindeutige Rubrizierung vereinfacht für die User die Suche und führt sie direkt zu Ihnen.* *) Die Laufzeit des Premiumeintrags beträgt 12 Monate und wird automatisch um ein weiteres Jahr zum regulären Preis verlängert, wenn Sie nicht spätestens 6 Wochen vor Laufzeitende kündigen. 10
11 Geschäftsbedingungen Print 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Exemplaren 20 % bei einer Auflage bis zu Exemplaren 15 % bei einer Auflage bis zu Exemplaren 10 % bei einer Auflage über Exemplaren 5 % beträgt. Darüber hinaus sind bei den Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 19. Matern werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 11
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