Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin
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- Gerrit Kopp
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1 Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin Vom 7. März 2007 (GVBl. S. 138) BRV Zuletzt geändert durch Art. 1 Zweite ÄndVO vom (GVBl. S. 496) 1 [Ausschluss] Die in der Anlage aufgeführten Abfälle werden von der Entsorgungspflicht durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin ausgeschlossen. Normabkürzung Normtitel Verkündungsstand, letzte Änderung Normgeber [AbfAusschlussVO] [Abfallausschlussverordnung] Verkündungsstand: in Kraft ab: BLN 2 [Inkrafttreten; Außerkrafttreten] 1Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung[1] im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über den Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin vom 16. April 2002 (GVBl. S. 146) außer Kraft [1] Verkündet am Normabkürzung Normtitel Verkündungsstand, letzte Änderung Normgeber [AbfAusschlussVO] [Abfallausschlussverordnung] Verkündungsstand: in Kraft ab: BLN Anlage[1] zu 1 der Verordnung über den Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin [2] Schlüssel des Europäischen Abfallverzeichnisses Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle von Sand und Ton Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen
2 barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und Metallabfälle Schlämme aus Wasch- und Reinigungsvorgängen geäschertes Leimleder chromhaltige Gerbereibrühe chromfreie Gerbereibrühe Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung schwefelhaltige Abfälle feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter und Reaktionsabfälle auf Calziumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter Reaktionsabfälle auf Calziumbasis aus der Titandioxidherstellung
3 wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten wässrige Schlämme, die Druckfarben enthalten wässrige flüssige Abfälle, die Druckfarben enthalten Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter Reaktionsabfälle auf Calziumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter , und Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Sande aus der Wirbelschichtfeuerung Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Aluminiumoxidabfälle
4 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter andere Teilchen und Staub Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) andere Teilchen und Staub Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) feste Abfälle aus der Abgasbehandlung andere Teilchen und Staub Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung andere Teilchen und Staub andere Schlacken Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter kohlenstoffhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung, mit Ausnahme derjenigen, die unter Anodenschrott Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt
5 Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter Ofenschlacke Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter Glasfaserabfall Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Hartzink Zinkasche Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Flüssiggasbehälter Nichteisenmetalle gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter Alkalibatterien (außer ) gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer )
6 gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer ) wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter Holz Glas Kunststoff Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn
7 gemischte Metalle Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer ) vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter Eisen- und Stahlabfälle NE-Metall-Abfälle Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter
8 Mineralien (z.b. Sand, Steine) Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter Boden und Steine [1] Anlage neu gef. mwv durch VO v (GVBl. S. 86); Anlage geänd. mwv durch VO v (GVBl. S. 496) [2] Anlage geänd. mwv durch VO v (GVBl. S. 496).
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