Xxxxxxxxxxxx. Mit Lokalität und Reichweite zum Erfolg Exemplare. Preisliste Nr. 4a, gültig ab Franken aktuell.

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1 Xxxxxxxxxxxx Mit Lokalität und Reichweite zum Erfolg Preisliste Nr. 6, gültig ab Preisliste Nr. 4a, gültig ab Gesamtauflage Exemplare Seite 1

2 Wochenblätter Zielgruppenübergreifend und budgetfreunlich werben Unabhängig von Alter, Bildung, Geschlecht und Einkommen nutzen die Menschen unsere Wochenblätter von als feste Informationsquelle über das Geschehen am Ort und als Einkaufsführer für Preisvergleiche und die wöchentliche Einkaufsplanung. Werbung in Form von Anzeigen, Beilagen und Prospekten wird nicht nur akzeptiert, sondern auch erwartet. Vor allem sprechen wir damit die preissensiblen Konsumenten an. Kein anderes unserer Medien taucht tiefer in diesen ganz eigenen Mikrokosmos ein. Unsere Wochenblätter sind der Türöffner in die privaten Haushalte und Werbemedium Nummer 1 für eine lokal ausgerichtete und eine kleinteilige Werbung. Als journalistisches Produkt, das auch noch kostenlos verteilt wird, überwinden unsere Anzeigenblätter den sogenannten letzten Meter und erreichen damit beinahe alle Menschen in unserem Einzugsbiet. Auch die Werbeverweigerer. Dort bleiben sie in der Regel auch für ein paar Tage. Wirtschaftlichkeit: kleines Budget große Reichweite Feinräumig oder flächendeckend aber immer marktdurchdringend Sie bestimmen die Kontaktdosis selbst Mit Lokalität und Relevanz zum Erfolg Werbung wird erwartet Für jede Region eine separate Ausgabe 8 Wochenblätter bieten alles rund um das Geschehen am Ort Private Kleinanzeigen: / anzeigen@franken--online.de am Wochenende Bad Kissinger Hammelburger Münnerstädter mit Bad Brückenauer Rundschau Bamberg Lichtenfelser Wochenblatt Coburg Report Kitzingen Rhön-Grabfeld Seite 2 Preisliste Nr. 6 Gültig ab 1. Januar 2016

3 Leserschaftsstruktur Männer Frauen Geschlecht 42,9 % 57,1 % Jahre Jahre Jahre über 65 Jahre Alter 13,0 % 30,2 % 27,4 % 29,4 % Haushaltsnettoeinkommen unter und mehr 28,7 % 38,4 % 26,1 % 6,7 % und mehr Finanzieller Spielraum im Monat 22,4 % 51,2 % 26,4 % Oberschicht Gehobener Mittelstand Breite Mittelschicht Einfachste soziale Schicht Soziale Schicht 1,7 % 24,2 % 62,7 % 11,4 % Angaben in Prozent Basis: Deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahre vs. LpA Anzeigenblätter Schichtdefinition: AWA Quelle: Anzeigenblätter AWA 2014 Das A und O lokaler Angebotswerbung ist, schnell und direkt Verkaufsimpulse setzen. Unsere Wochenblätter bieten hier Lösungen vor allem über die starke Haushaltsabdeckung. Der Faktencheck» 8 Wochenblätter» Rund Exemplare» Hohe Zustellqualität: feste Verteiltage Mittwoch bzw. Samstag» Themenvielfalt wird geschätzt: (sub-)lokale Berichterstattung, Veranstaltungshinweise, Preisvergleiche, Rubriken, Kleinanzeigen, Angebote des EH, Servicethemen» Hohe HH-Abdeckung schafft breite Versorgung» Preis/Leistung: viel Medialeistung für wenig Geld» Anzeigenblätter sind für alle Altersgruppen interessant, werden aber besonders in der Mittelschicht gelesen*» 30 min. beschäftigen sich die Menschen mit ihrem Anzeigenblatt im Schnitt* Leser von Anzeigenblättern sind... konsumfreudig, preissensibel, qualitätsbewusst und regional fokussiert beim Einkaufen und bei der Informationsbeschaffung. (AWA 2014) *(Anzeigenblatt Qualität 2014) Preisliste Nr. 6 Gültig ab 1. Januar 2016 Seite 3

4 Allgemeine Verlagsangaben Lichtenfelser Wochenblatt Private Kleinanzeigen: / anzeigen@franken--online.de am Wochenende Verlag Mediengruppe Oberfranken Anzeigenblattverlage GmbH & Co. KG Gutenbergstraße Bamberg Telefon: 09 51/ Fax: 09 51/ Bankverbindung: Sparkasse Bamberg BLZ KTO IBAN DE BIC BYLADEM1SKB Registergericht: Amtsgericht Bamberg Nr. HRA Bamberg Coburg Verlag Anzeigenblatt Bamberg GmbH Gutenbergstraße Bamberg Telefon: 09 51/ Fax: 09 51/ Bankverbindung: Sparkasse Bamberg BLZ KTO IBAN DE BIC BYLADEM1SKB Registergericht: Amtsgericht Bamberg, Nr. HRB 4278 Verlag Wochenzeitung Coburg GmbH Hindenburgstraße 3a Coburg Telefon: / Fax: / Bankverbindung: Hypo Vereinsbank Bayreuth BLZ KTO IBAN DE BIC HYVEDEMM412 Registergericht: Amtsgericht Coburg, Nr. HRB 4942 Bad Kissinger Hammelburger Münnerstädter mit Bad Brückenauer Rundschau Rhön-Grabfeld Report Kitzingen Verlag Mediengruppe Oberfranken Anzeigenblattverlage GmbH & Co. KG Gutenbergstraße Bamberg Telefon: 09 71/ Fax: 09 71/ Registergericht: Amtsgericht Bamberg, Nr. HRA Wöchentliche Erscheinungsweise: mittwochs Anzeigenschluss: Mo., 16 Uhr Rücktrittstermine: wie Anzeigenschluss Verlag Kitzinger Verlag & Medien GmbH & Co. KG Herrnstraße Kitzingen Telefon: / Fax: / Bankverbindung: Commerzbank Bamberg BLZ KTO IBAN DE BIC COBADEFFXXX Registergericht: Amtsgericht Würzburg, Nr. HRA 5094 Vermarktung und Verkauf durch MGO Media Verkauf Unterfranken GmbH Theresienstraße Bad Kissingen Bankverbindung: Commerzbank Bamberg BLZ KTO IBAN DE BIC COBADEFFXXX Zahlungsbedingungen: Zahlbar netto sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Bei neuen Geschäftsverbindungen oder ihnen unbekannten Kunden behalten sich die Verlage das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen von der Vorauszahlung des Insertions-betrages abhängig zu machen. Geschäftsbedingungen: Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften sowie zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlags ausgeführt. Siehe Seite 11. Seite 4 Preisliste Nr. 6 Gültig ab 1. Januar 2016

5 Daten und Rabatte Allgemeine Angaben Anzeigenschluss wöchentliche Erscheinungsweise mittwochs Bad Kissinger Montag, 16 Uhr Montag, 16 Uhr Lichtenfelser Wochenblatt Montag, 16 Uhr Rhön-Grabfeld Montag, 16 Uhr wöchentliche Erscheinungsweise samstags Bamberg Stadt und Land Donnerstag, 16 Uhr Coburg Stadt und Land Mittwoch, 16 Uhr am Wochenende Mittwoch, 16 Uhr Report Kitzingen Mittwoch, 16 Uhr Rücktrittstermine wie Anzeigenschluss Chiffre-Gebühr Bei Abholung: 2,50 Bei Zusendung: 5,00 Die Chiffre-Gebühr wird als Kosten pauschale für jeden Erscheinungstermin und jede Ausgabe erhoben. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Alle Preise in Euro, zzgl. gesetzl. MwSt. Nachlässe für Abschlüsse (Laufzeit 12 Monate) (jeweils vom Nettoumsatz) Malstaffel oder Mengenstaffel Erweiterte Mengelstaffel bei 6 Anzeigen 5% bei 12 Anzeigen 10% bei 24 Anzeigen 15% bei 52 Anzeigen 20% Private Kleinanzeigen werden nicht rabattiert. Hinweis: Kombinationsanzeigen zählen nur einfach zur Erfüllung von Anzeigenschlüssen. Kombinationsnachlässe 10 % bei Belegung von 2 Einzelausgaben am gleichen Tag. 15 % bei Belegungen von 3 und mehr Einzelausgaben am gleichen Tag. Es sind alle Ausgaben beliebig mit einander kombinierbar. Nur gültig für gewerbliche Anzeigenschaltungen. Agenturprovision ab mm 5% ab mm 10% ab mm 15% ab mm 20% für Anzeigen- und Beilagenaufträge 15 % auf den Grundpreis ab mm 21% ab mm 22% ab mm 23% ab mm 24% Technische Daten Satzspiegel und Spalten Breite 285 mm x Höhe 430 mm (2.580 Grundmillimeter) Spaltenzahl 6 Spaltenbreite 45 mm Anzeigenteil und Textteil 1 spaltig 45 mm 2 spaltig 93 mm Panoramaseite Größe 430 x 600 mm 3 spaltig 141 mm Digitale Druckunterlagen Anlieferung der Daten Datenträger: CD-ROM, DVD Per anzeigen@infranken.de Dateiformate EPS: 4 spaltig 189 mm 5 spaltig 237 mm 6 spaltig 285 mm inkl. eingebundener Schriften (bzw. in Zeichenwege/Kurven gewandelt) und Bildfeindaten PDF + PDF/x: Dateien mit druckoptimierten Einstellungen anlegen, Schriften ebenfalls einbinden. Für die einwandfreie Übermittlung der Druckunterlagen kann der Verlag leider keine Haftung übernehmen. Bei der Lieferung von Daten per bitten wir einen Proof der Anzeigen zur Verfügung zu stellen. Bitte beachten Sie auch die Bedingungen für die Veröffentlichung digitaler Vorlagen auf Seite 12. Platzierung Die Platzierung erfolgt bestmöglich, je nach Umfang der Zeitung und Lage der Seiten. Eine feste Platzierung auf einer Seite oder die Platzierung von Farbanzeigen allein auf einer Seite kann grundsätzlich nicht zugesagt werden. Einstellung Druckdaten Auflösung: 1270 dpi Rasterweite: 47 Linien pro cm (120 lpi) Tonwertumfang: Lichter Ton 4 %, Zeichnende Tiefe 96 % Strichbreite: Linien positiv mindestens 0,10 mm (0,5 Punkt) negativ 0,20 mm Druckverfahren Rollen-Offsetdruck Druckstandard Wir produzieren nach ISO :2004 4c-Anzeigen Druckplatte CTP-Thermo Farben nach Europa-Skala. Für Anzeigen im 4-Farbdruck dürfen nur Farben verwendet werden, die aus dem CMYK-Farbmodell gemischt wurden. Geringfügige Abweichungen in Passer und Farbton berechtigen nicht zu Ersatz- oder Minderungsansprüchen. Maximale Farbdeckung: 240 % Proofs/Andrucke: Bei 4c-Anzeigen werden zusätzlich zwei Andrucke auf Zeitungspapier benötigt. Soweit Ihre Vorlagen zusätzliche reprotechnische Arbeiten erforderlich machen, werden die dafür anfallenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt. Sonderfarben: Sonderfarben werden in 4c aufgelöst, dadurch sind geringe Abweichungen möglich. Ihre Ansprechpartner Disposition und Faktura Anzeigendisposition Beilagendisposition Anzeigenfakturierung Telefon Fax 0951/ / anzeigen@infranken.de 0951/ / beilagen@infranken.de 0951/ / faktura@infranken.de Auflagen Die Titelauflagen sind ADA geprüft Preisliste Nr. 6 Gültig ab 1. Januar 2016 Seite 5

6 Verbreitungsgebiet im Überblick Eine feste Größe in Ober- und Unterfranken Fladungen Motten Wildflecken Bad Riedenberg Brückenau Geroda Oberleichtersbach Zeitlofs Schondra Oberthulba Wartmannsroth Aura a.d. Saale Oerlen- Euerdorf bach Elfers- Ramsthal hausen Sulzthal Hammelburg Fuchs- Bad Kissingen + Hammelburg stadt+ Münnerstädter mit Bad Brückenauer Rundschau Würzburg Hausen Nordheim Sondheim Oberelsbach Nüdlingen Bad Kissingen Schweinfurt Dettelbach Mainstockheim Volkach Nordheim am Main Sommerach Schwarzach am Main Gerolzhofen Prichsenstadt Wiesentheid Kleinlangheim Albertshofen Abtswind Rüdenhausen Großlangheim WiesenbronnCastell Buchbrunn Wattendorf Prosselsheim Biebelried Obereisenheim Ostheim Maßbach Rannungen Kitzingen Sulzfeld am Main Mainbernheim Zeubelried Marktsteft Markt Einersheim Frickenhausen Segnitz Willanzheim Ochsenfurt Obernbreit Iphofen Marktbreit Seinsheim Martinsheim Bullenheim Bastheim Rhön-Grabfeld Mellrichstadt Thundorf i.ufr. Stadtlauringen Report Kitzingen Oberscheinfeld Geiselwind Scheinfeld Markt Bibart Bundorf Rhön-Grabfeld Burghaslach Markt Taschendorf Ermershausen Maroldsweisach Haßberge Bad Rodach Lisberg Walsdorf Burgebrach Meeder Gerach Reckendorf Baunach Lauter Höchstadt a.d. Aisch Lautertal Ebensfeld Kemmern Oberhaid Memmelsdorf Gundelsheim Hallstadt Viereth-Trunstadt Litzendorf Priesendorf Bischberg Bamberg Stegaurach Rattelsdorf Zapfendorf Breitengüßbach Scheßlitz Strullendorf Neustadt bei Coburg Stockheim Bischofsheim Hendungen Römhild Schönau Wollbach Unsleben Höchheim Hollstadt Heustreu Sandberg Bad Neustadt Wülfershausen Herbstadt Hohenroth Rödelmaier Saal Salz Burkardroth Niederlauer Bad Bad Königshofen Burglauer Bocklet Strahlungen Großbardorf Münnerstadt Sulzdorf Pettstadt Buttenheim Frensdorf Hirschaid Altendorf Bamberg Pommersfelden Forchheim Coburg Rödental Dörfles-Esbach Coburg Ebersdorf bei Coburg am Wochenende Kronach Weitramsdorf Grub am Forst Sonnefeld Presseck Niederfüllbach Ahorn Grafengehaig Rugendorf Seßlach Untersiemau Marktleugast Großheirath Marktgraitz Stadtsteinach Michelau i.ofr Redwitz Guttenberg Marktzeuln a.d. Rodach Lichtenfels Hochstadt Burgkunstadt Untersteinach Kupferberg Itzgrund am Main Altenkunstadt Bad Staffelstein Kulmbach Ludwigschorgast Wirsberg Lichtenfelser Neuenmarkt Marktschorgast Mainleus Ködnitz Stadelhofen Königsfeld Wochenblatt Weismain Kasendorf Wonsees Thurnau Trebgast Harsdorf Neudrossenfeld Himmelkron Bayreuth Anzeigenblätter 1) Verbreitung Anzeigenblätter Ausg.-Kürzel Auflage Kombi Anzeigenblätter 1) Verbreitung Anzeigenblätter Ausg.-Kürzel Auflage, Gesamtausgabe ohne, (mittwochs), Bad Kissinger +, Rhön-Grabfeld- FAG BKG , Bamberg (samstags), Coburg (samstags), Lichtenfelser Wochenblatt (mittwochs), (samstags), (mittwochs), Bad Kissinger (mittwochs), Rhön-Grabfeld- (mittwochs), Report Kitzingen (samstags) 1 Auflagen ADA geprüft S CS WO KA KA BKA RGA RE Seite 6 Preisliste Nr. 6 Gültig ab 1. Januar 2016

7 Preise Gesamt-, Regional- und Einzelausgaben Alle Preise in Euro, zzgl. gesetzl. MwSt. Anzeigenteil Grundpreis Lokalpreis 1) s/w 3 ZF/4c s/w 3 ZF/4c Kürzel Bezeichnung mm 1/1 Seite mm 1/1 Seite mm 1/1 Seite mm 1/1 Seite FAG, Gesamtausgabe 2) 5, ,20 8, ,00 4, ,40 6, ,00 S, Bamberg 1, ,40 2, ,40 1, ,20 2, ,40 CS, Coburg 1, ,80 1, ,60 0, ,40 1, ,60 KA, (mittwochs) 1, ,60 1, ,60 0, ,00 1, ,40 KA, (samstags) 1, ,40 1, ,40 1, ,40 1, ,80 WO, Lichtenfelser Wochenblatt 0, ,80 1, ,40 0, ,80 1, ,40 BKA, Bad Kissinger 1, ,40 1, ,80 1, ,40 1, ,40 RGA, Rhön-Grabfeld 1, ,40 1, ,40 1, ,40 1, ,80 BKG Kombination, BKA + RGA 2, ,80 2, ,20 1, ,00 2, ,00 RE, Report Kitzingen 1, ,20 1, ,60 0, ,60 1, ,20 Alle Preise in Euro, zzgl. gesetzl. MwSt. Titelseite Titelkopf Grundpreis Lokalpreis 1) Grundpreis Lokalpreis 1) s/w 3 ZF/4c s/w 3 ZF/4c s/w 3 ZF/4c s/w 3 ZF/4c Kürzel Bezeichnung mm mm mm mm mm mm mm mm FAG, Gesamtausgabe 2) 7,58 10,60 6,41 8,97 8,75 12,23 7,41 10,37 S, Bamberg 2,44 3,42 2,07 2,90 2,82 3,95 2,39 3,35 CS, Coburg 1,50 2,10 1,27 1,78 1,73 2,43 1,47 2,06 KA, (mittwochs) 1,46 2,05 1,24 1,74 1,69 2,36 1,43 2,00 KA, (samstags) 1,65 2,31 1,40 1,96 1,91 2,68 1,62 2,27 WO, Lichtenfelser Wochenblatt 1,24 1,73 1,05 1,47 1,44 2,02 1,22 1,71 BKA, Bad Kissinger 1,73 2,43 1,47 2,06 2,00 2,80 1,70 2,38 RGA, Rhön-Grabfeld 1,65 2,31 1,40 1,96 1,91 2,68 1,62 2,27 BKG Kombination, BKA + RGA 2,69 3,76 2,28 3,19 3,10 4,33 2,63 3,68 RE, Report Kitzingen 1,42 1,98 1,20 1,68 1,63 2,28 1,38 1,93 Alle Preise in Euro, zzgl. gesetzl. MwSt. Modelle/Kontakte Grundpreis Lokalpreis 1) s/w 3 ZF/4c s/w 3 ZF/4c Kürzel Bezeichnung mm mm mm mm FAG, Gesamtausgabe 2) 17,44 24,41 14,79 20,72 S, Bamberg 5,62 7,86 4,77 6,68 CS, Coburg 3,46 4,85 2,94 4,12 KA KA, (mittwochs), (samstags) 3,36 4,70 2,85 3,99 3,82 5,35 3,24 4,54 WO, Lichtenfelser Wochenblatt 2,86 4,00 2,43 3,40 BKG Kombination, BKA + RGA 6,18 8,65 5,25 7,35 RE, Report Kitzingen 3,25 4,55 2,76 3,86 1) Lokalpreis Ermäßigter Grundpreis für direkt beim Verlag gebuchte Anzeigen von lokalen Kunden bzw. Firmen aus dem Verbreitungsgebiet. 2) Gesamtausgabe Beinhaltet alle Anzeigenblatttitel der Mediengruppe Oberfranken ohne, (Mi.) Rubrizierte Anzeigen Die Buchung rubrizierter Anzeigen ist in, Bad Kissinger (BKA) und, Rhön-Grabfeld- (RGA) nicht möglich. Stellenangebote Bitte beachten Sie die Preise und Bedingungen für den Stellenmarkt auf Seite 9. Preisliste Nr. 6 Gültig ab 1. Januar 2016 Seite 7

8 Preise Kombination Anzeigenblatt & Tageszeitung Alle Preise in Euro, zzgl. gesetzl. MwSt. Anzeigenteil Kürzel Bezeichnung mm 1/1 Seite mm 1/1 Seite AS Fränkischer Tag, Ausg. A +, Bamberg Stadt und Land DWO Fränkischer Tag, Ausg. D +, Lichtenfelser Wochenblatt KKS Bayerische Rundschau +, (Sa.) KKM Bayerische Rundschau +, (Mi.) CK Coburger Tageblatt +, Coburg Stadt und Land SABKA Saale-Zeitung +, Bad Kissinger SABKG Saale-Zeitung +, Bad Kissinger +, Rhön-Grabfeld- DKRE Die Kitzinger 2) +, Report Kitzingen CRE Fränkischer Tag, Ausg. C +, Report Kitzingen s/w 3 ZF/4c Grundpreis Montag bis Freitag 3, ,80 5, ,80 Samstag 4, ,40 5, ,00 Lokalpreis 1) Montag bis Freitag 3, ,80 4, ,40 Samstag 3, ,80 4, ,20 Grundpreis Montag bis Freitag 1, ,20 1, ,20 Samstag 1, ,80 1, ,40 Lokalpreis 1) Montag bis Freitag 1, ,00 1, ,60 Samstag 1, ,60 1, ,00 Grundpreis Montag bis Freitag 2, ,40 3, ,00 Samstag 2, ,40 3, ,40 Lokalpreis 1) Montag bis Freitag 1, ,40 2, ,40 Samstag 1, ,40 2, ,00 Grundpreis Montag bis Freitag 2, ,60 2, ,80 Samstag 2, ,40 3, ,20 Lokalpreis 1) Montag bis Freitag 1, ,20 2, ,80 Samstag 1, ,20 2, ,40 Grundpreis Montag bis Freitag 2, ,40 3, ,80 Samstag 2, ,60 3, ,40 Lokalpreis 1) Montag bis Freitag 1, ,00 2, ,20 Samstag 1, ,60 2, ,20 Grundpreis Montag bis Freitag 2, ,40 3, ,40 Samstag 2, ,60 3, ,80 Lokalpreis 1) Montag bis Freitag 1, ,40 2, ,00 Samstag 2, ,80 2, ,80 Grundpreis Montag bis Freitag 2, ,80 4, ,80 Samstag 3, ,00 4, ,20 Lokalpreis 1) Montag bis Freitag 2, ,80 3, ,00 Samstag 2, ,20 3, ,80 Grundpreis Montag bis Freitag 1, ,20 2, ,76 Samstag 1, ,16 2, ,58 Lokalpreis 1) Montag bis Freitag 1, ,98 1, ,06 Samstag 1, ,32 1, ,64 Grundpreis Montag bis Freitag 1, ,00 2, ,60 Samstag 1, ,60 2, ,00 Lokalpreis 1) Montag bis Freitag 1, ,80 1, ,40 Samstag 1, ,40 1, ,80 1) Lokalpreis Ermäßigter Grundpreis für direkt beim Verlag gebuchte Anzeigen von lokalen Kunden bzw. Firmen aus dem Verbreitungsgebiet. 2) abweichender Satzspiegel für Die Kitzinger 1 sp 43,0 mm 2 sp 87,5 mm 3 sp 132,0 mm 4 sp 176,5,0 mm 5 sp 221,0 mm 6 sp 265,5 mm 7 sp 310,5 mm Rubrizierte Anzeigen Die Buchung rubrizierter Anzeigen ist in Saale-Zeitung +, Bad Kissinger (SABKA) nicht möglich. Stellenangebote Bitte beachten Sie die Preise und Bedingungen für den Stellenmarkt auf Seite 9. Seite 8 Preisliste Nr. 6 Gültig ab 1. Januar 2016

9 Preise Stellenmarkt Kombination und Alleinbelegung Alle Preise pro mm in Euro, zzgl. gesetzl. MwSt. Kombination & Tageszeitung Grundpreis Lokalpreis 1) Montag bis Freitag Samstag Montag bis Freitag Samstag Kürzel Bezeichnung s/w 3 ZF/4c s/w 3 ZF/4c s/w 3 ZF/4c s/w 3 ZF/4c AS Fränkischer Tag, Ausg. A +, Bamberg 4,69 5,46 3,98 4,63 DWO Fränkischer Tag, Ausg. D +, Lichtenfelser Wochenblatt 1,50 1,74 1,26 1,47 KKS Bayerische Rundschau +, (Sa.) 2,66 3,10 2,26 2,63 KKM Bayerische Rundschau +, (Mi.)" 2,53 2,96 2,15 2,51 CK Coburger Tageblatt +, Coburg Stadt und Land " 2,62 3,06 2,22 2,59 SABKG Saale-Zeitung + ", Bad Kissinger + ", Rhön-Grabfeld- 3,48 4,06 3,60 4,19 2,95 3,45 3,05 3,56 DKRE Die Kitzinger 3) +, Report Kitzingen 1,88 2,18 1,97 2,29 1,59 1,85 1,67 1,94 CRE "Fränkischer Tag, Ausg. C +, Report Kitzingen 1,87 2,17 1,58 1,83 Alle Preise pro mm in Euro, zzgl. gesetzl. MwSt. Alleinbelegung Grundpreis Lokalpreis 1) Kürzel Bezeichnung s/w 3 ZF/4c s/w 3 ZF/4c FAG, Gesamtausgabe 2) 7,00 8,15 5,93 6,90 S, Bamberg 2,25 2,63 1,91 2,23 CS, Coburg 1,39 1,62 1,18 1,37 KA KA, (mittwochs), (samstags) 1,35 1,57 1,14 1,33 1,53 1,78 1,30 1,51 WO, Lichtenfelser Wochenblatt 1,15 1,33 0,97 1,13 BKG Kombination, BKA + RGA 2,48 2,89 2,10 2,45 RE, Report Kitzingen 1,30 1,52 1,10 1,29 1) Lokalpreis Ermäßigter Grundpreis für direkt beim Verlag gebuchte Anzeigen von lokalen Kunden bzw. Firmen aus dem Verbreitungsgebiet. 2) Gesamtausgabe Beinhaltet alle Anzeigenblatttitel der Mediengruppe Oberfranken ohne, (Mi.) 3) abweichender Satzspiegel für Die Kitzinger 1 sp 43,0 mm 2 sp 87,5 mm 3 sp 132,0 mm 4 sp 176,5,0 mm 5 sp 221,0 mm 6 sp 265,5 mm 7 sp 310,5 mm 4) Stellenangebote In den Tageszeitung-Anzeigenblatt-Kombinationen sind Stellenangebote am Samstag nur in Saale-Zeitung +, Bad Kissinger +, Rhön-Grabfeld- (SABKG) und Die Kitzinger +, Report Kitzingen (DKRE) buchbar. Weiterführende Informationen zu Belegungsmöglichkeiten und Preisen von Tageszeitung-Stellenmarktanzeigen am Wochenende unter Tageszeitung / Mediadaten Bei Stellenanzeigen wird für die Veröffentlichung auf dem Online-Gemeinschaftsportal (Fränkischer Tag, Bayerische Rundschau, Coburger Tageblatt, Saale-Zeitung und Die Kitzinger) ein Online-Aufschlag berechnet. Die Laufzeit beträgt 4 Wochen. Die Buchung rubrizierter Anzeigen ist in, Bad Kissinger (BKA) und, Rhön-Grabfeld- (RGA) nicht möglich. 1 bis 100 mm Gesamt-Volumen 101 bis 300 mm Gesamt-Volumen ab 301 mm Gesamt-Volumen Grundpreis 22,50 105,00 187,50 Lokalpreis 19,00 89,00 159,00 Alle Preise in Euro, zzgl. gesetzl. MwSt. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter Preisliste Nr. 6 Gültig ab 1. Januar 2016 Seite 9

10 Private Kleinanzeigen: Beilagenwerbung Beilagenpreise Preis pro Bamberg Exemplare bis 20 g 25 g 30 g 35 g 40 g 45 g 50 g w. 10 g Grundpreis 70,00 73,53 77,06 80,59 84,12 87,65 91,18 7,65 Lokalpreis 1) 59,50 62,50 65,50 68,50 71,50 74,50 77,50 6,50 Bad Kissinger Hammelburger Münnerstädter mit Bad Brückenauer Rundschau / anzeigen@franken--online.de am Wochenende Auflage: auf Anfrage Mindestanzahl: Exemplare (Teilbelegung auf Anfrage möglich) Auflagen dienen als Planungshilfe, Schwankungen möglich. Coburg Lichtenfelser Wochenblatt Richtlinien für Beilagen Ausführliche Informationen unter: > Beilagenrichtlinien Bei Abweichungen hiervon berechnen wir einen Zuschlag von 10,00 (Lokalpreis 1) ) / 12,00 (Grundpreis) Report Kitzingen Rhön-Grabfeld Alle Preise in Euro, zzgl. gesetzl. MwSt. 1) Lokalpreis: Ermäßigter Grundpreis für direkt beim Verlag gebuchte Beilagen von Kunden aus dem Verbreitungsgebiet Formate, Termine, Anschrift Höchstformat Höhe 310 mm, Breite 230 mm. Größere Formate können verwendet werden, wenn sie entsprechend gefalzt angeliefert werden. Prospekte, die aus einem einzelnen Blatt bestehen, erfordern eine Papierqualität von mind. 120 g/qm. Bei geringerem Papiergewicht müssen die Prospekte vorher einmal gefalzt werden. Geeignete Papiersorten sind etwas rauere Naturpapiere oder matt gestrichenes Papier. Zu vermeiden sind glänzend gestrichene Bilderdruckpapiere. Mindestformat Höhe: 210 mm Breite: 150 mm, kleinere Formate nur auf Anfrage. Anlieferungstermin mind. 3 Tage, max. 5 Tage vor Erscheinen, frei Haus, Mo. bis Do Uhr und Uhr Fr Uhr Versandanschrift DZO Druckzentrum Oberfranken GmbH & Co. KG Gutenbergstraße Bamberg Weitere wichtige Angaben Alleinbelegung: Alleinbelegung und Konkurrenzausschluss können nicht zugesichert werden. Aus technischen Gründen müssen wir uns notfalls eine Verschiebung des Termins nach Rücksprache bzw. ein Ineinanderlegen vorbehalten. Welche Beilage außen bzw. innen liegt, richtet sich nach Format, Papierqualität und technischer Notwendigkeit beim Einlegen. Letzter Rücktrittstermin: 10 Tage vor Erscheinen. Bei Stornierung nach diesem Termin werden 10 % des Auftragswertes berechnet. Muster: Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beschränkungen: Warenproben können nicht beigelegt werden. Zeitungsähnliche Beilagen und solche mit Fremdanzeigen können wie Sonderdrucke von Werbegemeinschaften mit Einzelwerbung ihrer Mitglieder nicht aufgenommen werden. Falzungen: Nicht möglich sind Leporello-Falzungen (Ziehharmonika), Kreis- oder Ovalformate. Aufgeklebte Karten etc. nicht auf der Prospekt-Außenseite. Dispositionen: Ab August für das Folgejahr möglich. Anlieferung: Sämtliche Beilagen sind frei Haus anzuliefern. Die Kosten für Entsorgung der Beilagenverpackung, für Palettentausch etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Packstücke sind mit der Ausgabe und dem Beilegetermin zu kennzeichnen; auf dem Lieferschein bitte die genaue Stückzahl angeben. Eine Überprüfung der Eingangsmenge kann nicht erfolgen. Die Beilagen sind lagenweise mit handlicher, höchstmöglicher Stückzahl, lose auf Paletten abgesetzt, anzuliefern (keine Paketumreifung, Paketeinschweißung etc.). Geschäftsbedingungen: Verbindlich sind die Allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften. Ihr Ansprechpartner Beilagendisposition: 09 51/ beilagen@infranken.de Seite 10 Preisliste Nr. 6 Gültig ab 1. Januar 2016

11 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften A.) Anzeigen- und Fremdbeilagenauftrag 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift bzw. auf dem Internetportal infranken.de zum Zweck der Verbreitung. Vertragspartner des Auftraggebers ist je nach Auftragsabschluss die Mediengruppe Oberfranken Zeitungsverlage GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Coburg (Zeitungstitel Coburger Tageblatt ) oder Mediengruppe Oberfranken Zeitungsverlage GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Kulmbach (Zeitungstitel Bayerische Rundschau ) oder die Mediengruppe Oberfranken Zeitungsverlage GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Bamberg (Zeitungstitel Fränkischer Tag ) oder die Kitzinger Verlag & Medien GmbH & Co. KG, Kitzingen (Zeitungstitel Die Kitzinger ) oder die KVG Kissinger Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Bad Kissingen (Zeitungstitel Saale-Zeitung ) oder Mediengruppe Oberfranken Anzeigenblattverlage GmbH & Co. KG, Bamberg (für die Anzeigenblatttitel Lichtenfelser Wochenblatt,, am Wochenende ), oder die Anzeigenblatt Bamberg GmbH, Bamberg (für den Anzeigenblatttitel Bamberg ), oder die MGO Media Verkauf Unterfranken GmbH, Bad Kissingen (für die Anzeigenblatttitel Bad Kissinger, Rhön-Grabfeld- ) oder die Kitzinger Verlag & Medien GmbH & Co. KG, Kitzingen (für den Anzeigenblatttitel Report Kitzingen ) oder die Wochenzeitung Coburg GmbH, Coburg (für den Anzeigenblatttitel Coburg ) im Folgenden als Verlag benannt. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem, der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf hö herer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträ ge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift bzw. auf dem Internetportal infranken.de veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Bei auf dem Internetportal infranken.de veröffentlichten Dauer-Anzeigen hat der Auftraggeber zunächst ein Mängelbeseitigungsrecht. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Verlag nur für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nicht für mittelbare Schäden, für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. 10a. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei elektronischer Datenübertragung Fehler auftreten können. Soll die Anzeigendatei auftragsgemäß vom Rechner des Auftraggebers abgerufen werden, so hat dieser bei ungenügender Veröffentlichung der Anzeige keine Ansprüche gegen den Verlag, wenn der Fehler nicht offenkundig war. Darüber hinaus ist eine Haftung des Verlages ausgeschlossen, wenn die Anzeigendatei aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, fehlerhaft übertragen wurde oder der Rechner des Auftraggebers nicht erreichbar war oder der Ladevorgang nicht abgeschlossen werden konnte. Der Verlag ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten, wenn dessen Rechner nicht erreichbar war oder der Ladevorgang nicht abgeschlossen werden konnte. I. Ü. bleibt es bei der Regelung nach Ziffer b. Der Verlag behält sich vor, einen Dritten mit der Auftragsabwicklung zu beauftragen. Er übermittelt dann die Auftragsdaten ausschließlich zu dem vorbenannten Zweck der Auftragsbearbeitung und Auftragsabwicklung. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt. 13. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Erscheinen der Anzeige bzw. Beilage mit dem Verteilen der Prospekte sofort zur Zahlung fällig. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort bzw. schnellstmöglich übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Termin des Erbringens der Leistung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist, Vorauszahlung oder das Abbuchungsverfahren vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preis liste gewährt. Bei einer Abrechnung zum Zeilenpreis erfolgt kein Rechnungsversand. Soweit das Lastschriftverfahren als Zahlungsmittel vereinbart wurde, ist es möglich, dass die Forderung innerhalb eines Tages nach Information des Kunden über die Vorabankündigung (Pre-Notification) zur Zahlung fällig wird und eingezogen werden kann. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages, über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu Exemplaren 15 v. H. bei einer Auflage bis zu Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 500 g) überschreiten sowie Sonderformate, Waren-, Bücher-, Katalogsendungen, Päckchen, Warenproben oder Gegenstände sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/ Kosten übernimmt. 19. Die Chiffregebühr wird als Verwaltungspauschale erhoben. Eine Rückerstattung ist nicht möglich, falls keine Offerten eingehen. 19a. Bei Ziffernanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden. Eine Gewähr für rechtzeitige Weitergabe von Angeboten auf Ziffern anzeigen wird nicht übernommen. 20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 21. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht- Kaufleuten, nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht- Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftrag geber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 22. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz, noch teilweise weitergegeben werden. 23. Bei Änderung der Preisliste treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. 24. Der Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahres frist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Für jeden Kunden ist ein eigener Rabattabschluss erforderlich. Eine Zusammenfassung verschiedener, rechtlich voneinander unabhängiger und kapitalmäßig nicht verbundener Unternehmen zu einem Abschluss ist nicht möglich. Voraussetzung für die Gewährung eines Konzernrabattes ist eine Beteiligung von mind. 51 Prozent. 25. Ein Ausschluss von Anzeigen- und Beilagenaufträgen von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden. Bei Beilagen behält sich der Verlag Mehrfachbelegung vor. 26. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet insbesondere jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Bei unklaren Anzeigen oder nicht geeigneten Texten behält sich der Verlag vor, Änderungen oder Streichungen vorzunehmen, wenn aus Zeitgründen eine Rückfrage bei dem Auftraggeber nicht möglich ist. Preisliste Nr. 6 Gültig ab 1. Januar 2016 Seite 11

12 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 27. Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Dies gilt ebenfalls für die Vorlage von undeutlich geschriebenen Texten wie für undeutlich übermittelte Telefaxe. Weiterhin gilt dies für die fehlerhafte Eingabe von Anzeigendaten in das Anzeigensystem über das Internetportal durch den Auftraggeber bzw. dessen Erfüllungsgehilfen. 28. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenü gendem Abdruck keine Ansprüche. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Besteller nicht vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hinweist. Dies gilt auch für zu spät mitgeteilte Abbestellungen von Wiederholungsanzeigen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch auf Nachlass oder Ersatz, ebenso ein Abweichen von der Satzvorlage, der Schriftart und -größe. 29. Anzeigen- und Beilagenaufträge vom Einzelhandel, Handwerk und von gewerblichen Unternehmen, die im Verbreitungs gebiet ansässig sind, dazu zählen auch selbstständig werbende Filialbetriebe und Zweigniederlassungen, werden über Werbungs mittler zum Grundpreis angenommen und verprovisioniert. Volle Provision wird nur bei kompletter Auftragsabwicklung gezahlt. Markenartikelhersteller sowie Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Werbung zentral durchgeführt wird, sind keine Lokalinserenten im Sinne der Preisliste. Die Entscheidung darüber hat der Verlag. 30. Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen, Kollektiven, PR-Beilagen und PR-Seiten besondere Anzeigenpreise festzusetzen. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag bindend. 31. Des Weiteren behält sich der Verlag vor, Sonderbeilagen, Kollektive und PR-Seiten auch im Internet zu veröffentlichen und hierfür gesonderte mm-preis-aufschläge zu berechnen. 31a. Der Verlag behält sich vor, für Sonderbeilagen, Kollektive und PR-Seiten gesonderte Anzeigenschlusszeiten festzulegen. 32. Abbestellungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen und bis zum Anzeigenschluss vorliegen. Bei Abbestellung einer Anzeige werden 25 % des Anzeigenpreises für Satzkosten bzw. Bearbeitungsgebühren berechnet. Rückzuvergütende Anzeigenbeträge werden um diese Gebühren gekürzt. Bei nicht rechtzeitig eingegangenen Beilagen werden die entstandenen Kosten verrechnet. 33. Dem Verlag schriftlich zugehende Anzeigenaufträge werden in der Gesamtauflage veröffentlicht, falls die gewünschte Teilausgabe, in der die Anzeige erscheinen soll, nicht ausdrücklich vermerkt ist. Platzierungsvorgaben können nur im Rahmen der umbruchtechnischen Möglichkeiten berücksichtigt werden. 34. Auf Anzeigen für Verlagserzeugnisse wird ein Kollegenrabatt von 10 v. H. gewährt, wenn die Aufträge direkt von Verlag zu Verlag abgewickelt werden. 35. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Dies gilt auch sinngemäß bei Arbeitskampf-Maßnahmen. 36. Anspruch auf Korrekturabzug besteht nur bei Aufgabe der Anzeigen 2 Arbeitstage (am Ort) bzw. 3 Arbeitstage (auswärts) vor Erscheinen und nur auf Anforderung. 37. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen sind. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Durch die Erteilung von Anzeigen und Beilagenaufträgen verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten einer Gegen darstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der Ver öffentlichung beziehen, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. 38. Besondere Gestaltungswünsche bei Anzeigen, die von der Norm des Verlages abweichen, werden bei einem Aufschlag von 25 % im Rahmen des Möglichen ausgeführt. 39. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Hö he von 5 % über Basiszinsatz, bzw. 8 % bei Rechtsgeschäften an denen ein Ver braucher nicht beteiligt ist, zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird nicht ausgeschlossen ( 288 BGB). 40. Die vom Verlag gesetzten Texte werden nach der neuen deutschen Rechtschreibung abgedruckt. Unterschiedliche Schreibweisen nach alter und neuer Form werden nicht als Grund für eine Reklamation anerkannt. 41. Die Bestimmungen des Datenschutzes werden beachtet. Digitale Anzeigenvorlagen Eine digitale Anzeigenunterlage ist gegeben, wenn die Datei vom Auftraggeber als elektronischer Datenträger online oder offline an den Verlag übergeben wird. Für den der An zeigendatei zu Grunde liegenden Anzeigenauftrag gelten die Allgemeinen Geschäfts bedingungen des Verlages unverändert fort, werden jedoch bzgl. der Beschaffen heit und Weiterverarbeitbarkeitsanforderungen durch diese besonderen Geschäftsbedingungen ergänzt. Bedient sich der Auftraggeber bezüglich der Weitergabe der Anzeigenunterlage bzw. der Verlag zur deren Empfang eines Dritten, so bleiben Auftraggeber und/oder Verlag Verpflichtete aus diesen besonderen Geschäftsbedingungen. Der Verlag nimmt digitale Anzeigenunterlagen nur an, wenn diese den in den vom Verlag herausgegebenen Richtlinien zur Anlieferung digitaler Anzeigen bestimmten Anforderungen entsprechen. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge, die digitale Anzeigenvorlagen beinhalten, abzulehnen, sofern deren Beschaffenheit nicht den vom Verlag vorge gebenen Bedingungen für digitale Druckunterlagen entsprechen. Für die rechtzeitige und einwandfreie Übermittlung einer fehlerfreien Datei ist der Auftraggeber verantwortlich. Fehler haft übergebene digitale Anzeigenunterlagen bzw. beschädigte Daten trä ger gehen ebenso zu Lasten des Auftraggebers wie der Ausfall des Übertragungsweges. Online-Anzeigen Für den Auftrag die Anzeige online auf zu veröffentlichen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages unverändert fort, werden jedoch durch diese besonderen Geschäftsbedingungen ergänzt/geändert: Gewährleistung des Anbieters bei Anzeigen auf infranken.de Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.b. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglichvereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Leistungsstörungen Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Verlag (bzw. der von ihm genutzte Anbieter) nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen tech nischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftrags bestehen. B.) Verteilauftrag Der Auftrag zur Direktverteilung von Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen unterliegt den nachfolgenden Bedingungen. Der im nachfolgenden benannte Auftragnehmer ist je nach Auftragsabschluss die Mediengruppe Oberfranken Zeitungsverlage GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Coburg (Zeitungstitel Coburger Tageblatt ) oder die Mediengruppe Oberfranken Zeitungsverlage GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Kulmbach (Zeitungstitel Bayerische Rundschau ) oder die Mediengruppe Oberfranken Zeitungsverlage GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Bamberg (Zeitungstitel Fränkischer Tag ) oder die Kitzinger Verlag & Medien GmbH & Co. KG (Zeitungstitel Die Kitzinger ) oder die KVG Kissinger Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Bad Kissingen (Zeitungstitel Saale-Zeitung ) oder Mediengruppe Oberfranken Anzeigenblattverlage GmbH & Co. KG, Bamberg (für die Anzeigenblatttitel Lichtenfelser Wochenblatt,, am Wochenende ), oder die Anzeigenblatt Bamberg GmbH, Bamberg (für den Anzeigenblatttitel Bamberg ), oder die MGO Media Verkauf Unterfranken GmbH, Bad Kissingen (für die Anzeigenblatttitel Bad Kissinger, Rhön-Grabfeld- ) oder die Kitzinger Verlag & Medien GmbH & Co. KG, Kitzingen (für den Anzeigenblatttitel Report Kitzingen ) oder die Wochenzeitung Coburg GmbH, Coburg (für den Anzeigenblatttitel Coburg ) im Folgenden als Verlag benannt. 1. Angebote für die Verteilung von Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen gelten in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer für jeweils Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Die Preis- und Leistungsangebote werden erst mit der Auftragsbestätigung verbindlich. 2. Die Verteilung wird ausschließlich an Haushalte durch Briefkasteneinwurf vorgenommen. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltnamen. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf untersagt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligen Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient. Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber). Die Verteilung erstreckt sich nicht auf Gewerbegebiete, Büros, Geschäfte, Heime, Ausländer- und Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser, sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass sich Zustellung bzw. die Ausführung des Zustellauftrags auf zwei Tage erstrecken kann. Diesbezüglich kann der Auftraggeber somit keine Haftungs-, Schadensersatzansprüche geltend machen. Marktbelege, d.h. die direkte Anlieferung an Märkte erfolgt grundsätzlich nicht. Soweit jedoch der Auftragnehmer einer Anlieferung an Märkte zustimmt, wird diese Leistung im Rahmen des Gesamtauftrags gesondert verrechnet. 3. Es wird vom Auftragnehmer eine Belieferung von 90 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, erforderlichenfalls Partnerunternehmen und Subunternehmer einzusetzen. Es wird jegliche Haftung des Auftragnehmers für den Werbeerfolg ausgeschlossen. 4. Etwaige Reklamationen über eine nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Hausnummer, Ort, Straße und sowie Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Die Reklamation hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und muss innerhalb von 5 Tagen beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und eventuell Maßnahmen zum Abstellen ergriffen werden können. Es ist dem Auftragnehmer bei begründeten Beanstandungen die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zu Beanstandungen der gesamten Leistungen. Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden, nicht zum Abzug von der Rechnung. In diesem Fall wird die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen einzelnen Verteilbezirkes gutgeschrieben. Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich mehr als 10 Prozent der angestrebten Abdeckungsquote nicht verteilt wurden, so steht dem Auftraggeber das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu. Schadensersatz kann höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes geleistet werden. Weitergehende Regressansprüche sind ausgeschlossen. Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Seite 12 Preisliste Nr. 6 Gültig ab 1. 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