für den Landkreis Goslar - Bekanntmachungen Nr. 15 vom Jahrgang 2008 Amtsblatt Nr. 15 Teil II: Amtsblatt Nr.

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1 Amtsblatt für den Landkreis Goslar - Bekanntmachungen Nr. 15 vom Jahrgang 2008 Lfd. Nr. Seite Inhalt Amtsblatt Nr. 15 Teil I: Landkreis Goslar: Naturdenkmalverordnung Nr. 2 für den Innenbereich Amtsblatt Nr. 15 Teil II: Landkreis Goslar: Naturdenkmalverordnung Nr. 2 für den Innenbereich Amtsblatt Nr. 15 Teil III: Landkreis Goslar: Naturdenkmalverordnung Nr. 1 für den Außenbereich Amtsblatt Nr. 15 Teil IV: Landkreis Goslar: Naturdenkmalverordnung Nr. 1 für den Außenbereich Amtsblatt Nr. 15 Teil V: Landkreis Goslar: Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bodensteiner Klippen und Klein Rhüdener Holz Amtsblatt Nr. 15 Teil VI: Stadt Vienenburg: Jahresabschluss der Wasser- und Abwassergesellschaft mbh für das Wirtschaftsjahr Stadt Braunlage: Wirtschaftsplan der Städtischen Betriebe Braunlage für das Wirtschaftsjahr Stadt Goslar: Neufassung der Hundesteuersatzung Gemeinde Hahausen: Bebauungsplan Biogasanlage Hahausen Stadt Seesen: Bebauungsplan Schildberg II Stadt Seesen: Bebauungsplan Orgelspiel Stadt Seesen: Bebauungsplan Kleiner Schildberg Stadt Seesen: Bebauungsplan Sonnenberg Stadt Seesen: Bebauungsplan Hasseberg Stadt Seesen: Bebauungsplan Unterm Mastberg Stadt Seesen: Bebauungsplan Mastberg II Stadt Seesen: Bebauungsplan Jägerstraße Stadt Seesen: Bebauungsplan Flöteberg Ost Stadt Seesen: Bebauungsplan Auf dem Kampe Stadt Seesen: Bebauungsplan Alte Sandgrube Stadt Seesen: Bebauungsplan Ahornweg Nord Samtgemeinde Lutter: 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Landkreis Goslar: Bodenplanungsgebiet Harz Amtsblatt Nr

2 Verordnung über Naturdenkmale für den bauplanungsrechtlichen Innenbereich im Landkreis Goslar Aufgrund der 27, 30, 54, und 55 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) in der Fassung vom 11. April 1994 (Nds. GVBl. Nr. 9/1994 vom , S. 155), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 161) verordnet der Landkreis Goslar als Untere Naturschutzbehörde: 1 Erklärung zum Schutzobjekt (1) Die in der Tabelle der Anlage 1 zu dieser Verordnung aufgeführten Objekte werden zu Naturdenkmalen erklärt. (2) Zum rechtsverbindlichen Inhalt dieser Verordnung gehören die Karten mit den gekennzeichneten Schutzobjekten (Anlage 2). Die Kennzeichnung des Naturdenkmals erfolgt durch ein graues Fünfeck mit schwarzem Lagepunkt. (3) Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil der Verordnung. (4) Der Schutz erstreckt sich auch auf die unmittelbare Umgebung der Naturdenkmale. Bei Bäumen ergibt er sich der geschützte Bereich aus dem Kronentraufbereich plus einer Sicherheitszone von 1,5 m. (5) Die Rechtsverordnung mit ihren Anlagen 1 und 2 wird bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Goslar, Klubgartenstraße 6, Goslar verwahrt und kann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden. 2 Schutzzweck Die Schutzausweisung erfolgt wegen der Bedeutung für Wissenschaft, Natur- oder Heimatkunde oder wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der genannten Objekte. Der besondere Schutzzweck der einzelnen Objekte wird in Anlage 1 angegeben

3 3 Verbote (1) Vorbehaltlich der nach 5 dieser Verordnung zulässigen Handlungen sind an den Naturdenkmalen gemäß 27 Abs. 2 NNatG alle Handlungen verboten, die das Naturdenkmal oder seine geschützte Umgebung zerstören, beschädigen oder verändern. (2) Verboten ist insbesondere, am Naturdenkmal und in der geschützten Umgebung: 1. die Wurzeln oder die Rinde zu beschädigen sowie Äste und Zweige zu entfernen, 2. Abgrabungen, Ausschachtungen, Aufschüttungen oder Verdichtungen vorzunehmen, 3. den Boden über das vorhandene Maß hinaus zu befestigen, 4. Materialien, gleich welcher Art, zu lagern, 5. Inschriften, Plakate, Bild- und Schrifttafeln anzubringen oder aufzustellen, 6. Sitzgruppen, Bänke u.ä. aufzustellen, 7. Bäume oder Sträucher zu pflanzen, 8. die natürlichen Nährstoffverhältnisse, beispielsweise durch unerlaubte oder unsachgemäße Düngung, zu verändern, 9. mit Fahrzeugen zu fahren oder diese dort ab- oder anzustellen, 10. den Grundwasserstand zu ändern. 4 Befreiungen Von den Verboten des 3 dieser Verordnung kann die Untere Naturschutzbehörde gemäß 53 NNatG im Einzelfall auf Antrag Befreiung gewähren

4 5 Zulässige Handlungen Entgegen 3 dieser Verordnung bleiben zulässig: 1. die zur Erhaltung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Naturdenkmals durch die Untere Naturschutzbehörde angeordneten oder mit ihr vorher abgestimmte Überwachungs-, Pflege- und Schutzmaßnahmen, 2. sonstige bei Inkrafttreten dieser Verordnung aufgrund behördlicher Einzelfallentscheidungen rechtmäßig ausgeübte Nutzungen und Befugnisse in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang, 3. Die ordnungsgemäße Weiterführung der bisherigen Nutzung in der bisherigen Art und in dem bisherigen Umfang. Hierunter fallen insbesondere: 1. die ordnungsgemäße Forst- und Landwirtschaft, 2. die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd, 3. die Besichtigung von geowissenschaftlichen Objekten zu wissenschaftlichen Zwecken, 4. Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen, wie a) das Mähen von Banketten, b) die Streusalzanwendung im Bereich der Verkehrsfläche, c) das Freihalten des Lichtraumprofils. d) das Beseitigen von losen Gesteinsmassen aus Verkehrssicherungsgründen. 6 Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung (1) Der Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, Schäden oder Mängel an dem Naturdenkmal unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. (2) Der Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte hat gemäß 29 Abs. 1 und 2 NNatG die notwendigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen an dem Naturdenkmal und das durch die Untere Naturschutzbehörde veranlasste Aufstellen von Zeichen und Schildern, die auf den Schutz oder die Bedeutung des Naturdenkmals hinweisen, zu dulden. Die Duldungspflicht erstreckt sich insbesondere auf folgende Maßnahmen: Kronenbereich: - Kronenentlastung unter Einhaltung des artgerechten Baumbildes, - Einbau von Kronenstabilisierungen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit

5 Stammbereich: - Stabilisierung von Stammöffnungen nach dem Stand der Technik, - Stabilisierung von Vergabelungen nach dem Stand der Technik, - Beseitigung von Aststümpfen bis zum Astring, - Maßnahmen zum Schutz vor Verbissschäden und Bodenverdichtung. Wurzelbereich: - Beseitigung von Bodenverdichtungen, - Bodenverbesserung und Bodendüngung, - Bodenlüftung. 7 Ordnungswidrigkeiten und Strafbarkeit (1) Wer den in 3 der Verordnung aufgeführten Verboten vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, ohne dass eine Befreiung nach 4 der Verordnung erteilt worden ist oder eine zulässige Handlung gemäß 5 der Verordnung vorliegt, begeht gemäß 64 Nr. 1 oder Nr. 5 NNatG eine Ordnungswidrigkeit oder gemäß 304 Strafgesetzbuch (StGB) eine strafbare Handlung. (2) Nach 65 NNatG kann die Ordnungswidrigkeit nach 64 Nr. 1 NNatG mit einer Geldbuße bis zu Euro, die Ordnungswidrigkeit nach 64 Nr.5 NNatG mit bis zu Euro geahndet werden. Die gemeinschädliche Sachbeschädigung nach 304 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 8 Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen Soweit für den Bereich der in 1 genannten Schutzobjekte weitergehende naturschutzrechtliche Vorschriften bestehen, bleiben diese unberührt

6 9 Aufhebung von Rechtsvorschriften Mit Inkrafttreten dieser Verordnung werden folgende Verordnungen für das Gebiet des Landkreises Goslar aufgehoben: 1. Verordnung zur Aufhebung bzw. Änderung von Verordnungen zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Goslar vom , veröffentlicht im Amtsblatt f. d. Nds. Regierungsbezirk Braunschweig vom Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Goslar vom , veröffentlicht im Amtsblatt f. d. Nds. Regierungsbezirk Braunschweig vom Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Goslar vom , veröffentlicht im Amtsblatt der Regierung zu Hildesheim vom Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Kreis Blankenburg vom , veröffentlicht in der Harzer Tageszeitung vom Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Kreis Gandersheim vom , veröffentlicht in der Braunschweiger Tageszeitung vom Erste Nachtragsverordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Goslar vom , veröffentlicht im Amtsblatt der Regierung zu Hildesheim vom Zweite Nachtragsverordnung zur Sicherung von Naturdenkmälern im Landkreis Goslar vom , veröffentlicht in Amtliche Nachrichten des Stadt- und Landkreises Goslar vom Zweite Nachtragsverordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Goslar vom , veröffentlicht in Amtliche Nachrichten des Stadt- und Landkreises Goslar vom Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Wolfenbüttel vom , veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wolfenbüttel Nr. 1 aus Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Gandersheim vom , veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Gandersheim vom Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Wolfenbüttel vom , veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wolfenbüttel vom Änderung der Verordnung zur Sicherheit von Naturdenkmalen im Landkreis Wolfenbüttel vom , veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wolfenbüttel vom Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Gandersheim vom , veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Gandersheim vom Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Blankenburg (britische Zone) vom , veröffentlicht in Amtliche Nachrichten des Landkreises Blankenburg (brit. Zone) und seiner kreisangehörigen Stadt- und Landesgemeinden vom Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Wolfenbüttel vom , veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wolfenbüttel vom Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Kreis Goslar vom , veröffentlicht in Amtliche Nachrichten des Kreises Goslar vom

7 17. Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Gandersheim vom , veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Gandersheim vom Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Wolfenbüttel vom , veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wolfenbüttel vom Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Gandersheim vom , veröffentlicht im Amtsblatt f. d. Landkreis Gandersheim vom Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Gebiet der kreisfreien Stadt Goslar vom , veröffentlicht in der Goslarsche Zeitung, Braunschwg. Zeitung und Braunschwg. Presse vom und im Amtsblatt f. d. Nds. Verwaltungsbezirk Braunschweig vom Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Blankenburg- Braunlage vom , veröffentlicht im Amtsblatt f. d. Nds. Verwaltungsbezirk Braunschweig vom Verordnung zur Sicherstellung eines Naturdenkmales im Landkreis Wolfenbüttel vom , veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wolfenbüttel vom Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Zellerfeld vom , veröffentlicht im Amtsblatt f. d. Regierungsbezirk Hildesheim vom Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Goslar vom , veröffentlicht in Amtliche Nachrichten des Landkreises Goslar vom Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Wolfenbüttel vom , veröffentlicht im Amtsblatt f. d. Landkreis Wolfenbüttel vom und im Amtsblatt f. d. Nds. Verwaltungsbezirk Braunschweig vom Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Wolfenbüttel vom , veröffentlicht im Amtsblatt f. d. Landkreis Wolfenbüttel vom und im Amtsblatt f. d. Nds. Verwaltungsbezirk Braunschweig vom Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Hildesheim-Marienburg vom , veröffentlicht im Amtsblatt f. d. Regierungsbezirk Hildesheim vom Verordnung zur Sicherstellung eines Naturdenkmals im Landkreis Gandersheim vom , veröffentlicht im Amtsblatt f. d. Nds. Verwaltungsbezirk Braunschweig vom Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen in Bad Harzburg vom , veröffentlicht im Amtsblatt f. d. Nds. Verwaltungsbezirk Braunschweig vom Verordnung zur Sicherstellung eines Naturdenkmals im Landkreis Gandersheim vom , veröffentlicht im Amtsblatt f. d. Nds. Verwaltungsbezirk Braunschweig vom Verordnung zur Sicherung Naturdenkmalen im Landkreis Goslar vom , veröffentlicht im Amtsblatt f. d. Nds. Verwaltungsbezirk Braunschweig vom Verordnung zur Sicherung eines Naturdenkmales im Landkreis Goslar vom , veröffentlicht im Amtsblatt f. d. Regierungsbezirk Braunschweig vom Verordnung zur Sicherung eines Naturdenkmals im Landkreis Goslar vom , veröffentlicht im Amtsblatt f. d. Regierungsbezirk Braunschweig vom Verordnung des Landkreises Goslar zur Aufhebung bzw. Änderung von Verordnungen zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Goslar vom , veröffentlicht im Amtsbl. f. d. Reg. Bez. Brg. Nr.6 vom

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9 Anlage 1: Verzeichnis der Naturdenkmale (Innenbereich) Kennzeichen Name Gemeinde/Samtgemeinde Ortslage Kurzbeschreibung Schutzzweck und -grund TK 25 Gemarkung, Flur, Flurstück Bemerkungen/ alte ND Nummer ND-GS 35 Stollenlinde Goslar, Am Stollen 18 Mächtige Sommerlinde mit hohlem Stamm auf einer kleinen Anhöhe. Sehr vitaler und schöner Baum mit tief herunterhängenden Ästen sowie aufstrebenden Starkästen. Wahrscheinlich 1585 im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Tiefen Julius-Fortuna- Stollens gepflanzt. Der Baum soll wegen seiner Schönheit, Größe, wissenschaftlichen, natur- und heimatkundlichen Bedeutung und seines Alters sowie seiner das Ortsbild prägenden Wirkung langfristig als Naturdenkmal geschützt werden Goslar, Fl. 34, 119 ND-GS 2 ND-GS 36 Kirchenlinde v. St. Stephani Goslar, Breite Straße Ortsbild prägende, sehr vitale Sommerlinde mit breit ausladender Krone. Der Baum soll wegen seines Alters und seiner Schönheit sowie seiner das Ortsbild prägenden Wirkung langfristig als Naturdenkmal geschützt werden Goslar, Fl. 33, 78/1 ND-GS 5 ND-GS 37 Linde Goslar, nordöstlich der Frankenberger Kirche Die Winterlinde hat einen sehr hoch aufgeasteten Stamm und prägt den Aufgang zur Kirche,. Der Baum soll wegen seiner wissenschaftlichen, natur- und heimatkundlichen Bedeutung sowie seiner das Ortsbild prägenden Wirkung langfristig als Naturdenkmal geschützt werden Goslar, Fl. 24, 46 ND-GS 7 ND-GS 38 Linden am Rosenberge Goslar, Sieben Linden Vier alte Winterlinden auf dem Grünstreifen zwischen zwei Straßen "Sieben Linden", alle sehr knorrig, z.t. mit stärkeren Schäden, aber besonders ortsbildprägend. Die Bäume sollen wegen ihrer wissenschaftlichen, natur- und heimatkundlichen Bedeutung sowie ihrer das Ortsbild prägenden Wirkung langfristig als Naturdenkmal geschützt werden Goslar, Fl. 36, 12/13 ND-GS 9 ND-GS 39 2 Eibengruppen Goslar, Garten hinter der Kaiserpfalz Die beiden Eibengruppen bestehen aus jeweils vier Bäumen, wobei je ein Baum davon aufgrund seiner Größe besonders auffällt. Die Bäume sollen wegen ihrer wissenschaftlichen, natur- und heimatkundlichen Bedeutung sowie ihrer Seltenheit und das Ortsbild prägenden Wirkung langfristig als Naturdenkmal geschützt werden Goslar, Fl. 24, 269/1 ND-GS

10 Kennzeichen Name Gemeinde/Samtgemeinde Ortslage Anlage 1: Verzeichnis der Naturdenkmale (Innenbereich) Kurzbeschreibung Schutzzweck und -grund TK 25 Gemarkung, Flur, Flurstück Bemerkungen/ alte ND Nummer ND-GS 40 Bergahorn Braunlage, gegenüber Herzog- Johann-Albrecht-Str. 59 Ortsbildprägender Bergahorn mit rundlicher Krone oberhalb eines Skihanges. Der Stamm ist stark mit Moosen und Flechten bewachsen. Der Baum sollen wegen seiner Schönheit, Größe, wissenschaftlichen, natur- und heimatkundlichen Bedeutung und seines Alters sowie seiner das Ortsbild prägenden Wirkung als Naturdenkmal gesichert werden Braunlage, Fl. 2, 103/1 ND-GS 33 ND-GS 42 Kastaniengruppe St. Andreasberg, Marktplatz Schönes Ensemble von drei Rosskastanien auf einer Rasenfläche am Marktplatz. Die Bäume stehen dicht zusammen und wachsen mit ihren Kronen ineinander Die Bäume sollen wegen ihres Alters und Schönheit sowie ihrer das Ortsbild prägenden Wirkung langfristig als Naturdenkmal geschützt werden St. Andreasberg, Fl. 26, 181/151 ND-GS 42 ND-GS 43 Kastanie St. Andreasberg, Hinterstraße 5 Die Ortsbild prägende Rosskastanie besitzt eine tief ansetzende, breitläufige Krone. Sie ist für die geographische Lage ausgesprochen groß und kräftig. Der Baum soll wegen seines Alters und seiner Schönheit sowie seiner das Ortsbild prägenden Wirkung langfristig als Naturdenkmal geschützt werden St. Andreasberg, Fl. 24, 432/2 ND-GS 44 ND-GS 44 Alter Ahorn Clausthal-Zellerfeld, Andreasberger Str. 15 Sehr beeindruckender, Ortsbild prägender großer Bergahorn mit hohem Kronenansatz. Die Zweige der gut entwickelten dichten Krone reichen fast bis auf den Boden. Der Baum soll wegen seines Alters und seiner Schönheit sowie der Seltenheit des Wuchses und seiner Ortsbild prägenden Wirkung langfristig als Naturdenkmal geschützt werden Clauthal, Fl. 6, 149/4 ND-GS 48 ND-GS 45 Wildemann- Linde SG Oberharz, Wildemann, Vor dem Hotel Rathaus Um die Sommerlinde rankt sich die Sage vom "Wilden Mann", daher ist der Baum historisch und touristisch wertvoll. Der Baum hat eine gestutzte Krone, der Stamm ist komplett hohl. Trotz des schlechten Standortes ist die Linde sehr vital. Der Habitus ist stark verändert, der Stamm hat eine bizarre Form, Der Baum soll wegen seines Alters und seiner Schönheit sowie der Seltenheit des Wuchses und seiner Ortsbild prägenden Wirkung langfristig als Naturdenkmal geschützt werden Wildemann, Fl. 2, 573/24 ND-GS 52

11 Kennzeichen Name Gemeinde/Samtgemeinde Ortslage Anlage 1: Verzeichnis der Naturdenkmale (Innenbereich) Kurzbeschreibung Schutzzweck und -grund TK 25 Gemarkung, Flur, Flurstück Bemerkungen/ alte ND Nummer der Baum ist besonders ortsbildprägend. ND-GS 46 Bergahorngruppe Langelsheim, Wolfshagen, Heinrich-Steinweg-Str. 17 Die beiden großen, Ortsbild prägenden Bergahorne stehen nah beieinander auf einer kleinen Grünfläche vor dem Altenheim, sie bilden mit ihren runden, gleichmäßig geformten Kronen eine große Kugel. Die Bäume sollen wegen ihres Alters, ihrer Seltenheit und ihrer Schönheit gesichert werden Wolfshagen, Fl. 2, 159/7 ND-GS 69 ND-GS 47 Kirchlinde Bad Harzburg, Harlingerode, nördl. der Kirche Ortsbild prägende, alte Winterlinde direkt an der Kirche mit breit ausladender Krone, hoch aufgeastetem Stamm und eigentümlichem Erscheinungsbild durch herabhängende Äste. Der Baum soll wegen seines Alters und seiner Schönheit sowie der Seltenheit des Wuchses langfristig erhalten werden Harlingerode, Fl. 1, 100/1 ND-GS 71 ND-GS 48 Lindengruppe Goslar, Oker, Burgweg 1 Die 3 Winterlinden wurden 1665 gepflanzt. Es sind sehr große, Ortsbild prägende Bäume geworden. Einer steht am Einfahrtbereich zum Bauernhof, zwei im Garten auf der Rückseite von Wohnhaus/Scheune. Der Baum im Einfahrtsbereich wurde mindestens einmal gekappt. Alle Stämme sind hohl. Die Bäume sollen wegen ihres Alters, ihrer Seltenheit und ihrer Schönheit gesichert werden Oker, Fl. 8, 16/9 ND-GS 73 ND-GS 49 Blutbuche Goslar, Oker, Kästeweg 1 Sehr schöne, Ortsbild prägende Blutbuche mit breit ausladender Krone, besonders schöne Wuchsform. 4 Stämmlinge, die teilweise ineinander verdreht gewachsen sind. Der Baum soll wegen seines Alters und seiner Schönheit sowie der Seltenheit des Wuchses langfristig erhalten werden Oker, Fl. 27, 16/1 ND-GS 74 ND-GS 50 Lindengruppe Seesen, Bilderlahe, Str. Drei Linden 2 Sommerlinden mit hohlen Stämmen und trotz ihrer Kro Die Bäume sollen wegen ihres Alters, ihrer Seltenheit sowie ihrer Schönheit 4126 Bilderlahe, Fl. 2, ND-GS 81

12 Kennzeichen Name Gemeinde/Samtgemeinde Ortslage Anlage 1: Verzeichnis der Naturdenkmale (Innenbereich) Kurzbeschreibung Schutzzweck und -grund TK 25 Gemarkung, Flur, Flurstück Bemerkungen/ alte ND Nummer neneinkürzung immer noch starken Ortsbild prägenden Wirkung. und ihrer Ortsbild prägender Wirkung gesichert werden. 34/18 ND-GS 51 Friedenseiche Seesen, Rhüden, Wilh.-Busch-Str./Bei der Großen Brücke Sehr schöne große, Ortsbildprägende Stieleiche mit niedriger, breit ausladender Krone, die über die Nette ragt. Kulturhistorische Bedeutung als "Friedenseiche von 1871". Der Baum soll wegen seines wissenschaftlichen, natur- und heimatkundlichen Bedeutung sowie seiner das Ortsbild prägenden Wirkung langfristig als Naturdenkmal geschützt werden Groß Rhüden, Fl. 10, 356/2 ND-GS 88 ND-GS 52 Kirchhofslinde Vienenburg, Lochtum, im Norden der Kirche Sehr schöne, besonders Ortsbild prägende Sommerlinde mit hoher, weit ausladender Krone. Der Baum soll wegen seines Alters und seiner Schönheit sowie der Seltenheit des Wuchses langfristig geschützt werden Lochtum, Fl. 3, 191/8 ND-GS 93 ND-GS 53 Linde vor der Kirche Liebenburg, Othfresen Die Linde ist ein sehr mächtiger, prägender Baum, der auch nach der Kappung noch ein sehr beeindruckendes Erscheinungsbild hat. Sie ist für das Ortsbild in Verbindung mit der Kirche besonders prägend und steht erhöht auf der Rasenfläche oberhalb der Mauer. Der Baum soll wegen seiner ökologischen Bedeutung sowie der Seltenheit und seiner Ortsbild prägenden Wirkung langfristig geschützt werden Othfresen, Fl. 6, 73/1 ND-GS 94 ND-GS 54 Lutherlinden Langelsheim, Bredelem, westl. der Kirche 2 große, gleichaltrige Winterlinden, die im Kronenschluss vor der Kirche ein schönes Ensemble bilden. Die Bäume sollen wegen ihres Alters, ihrer Seltenheit und ihrer Schönheit geschützt werden Bredelem, Fl. 9, 48/7 ND-GS 97 ND-GS 55 Kirchlinde Liebenburg, Groß Döhren Stattliche Winterlinde mit dichter, gleichförmiger Krone. Der Baum bildet mit der Kirche ein schönes Ensemble und ist besonders Ortsbild prägend. Der Baum soll wegen seines wissenschaftlichen, natur- und heimatkundlichen Bedeutung sowie seiner das Ortsbild prägenden Wirkung langfristig als Naturdenkmal geschützt werden Groß Döhren, Fl. 2, 125/2 ND-GS

13 Kennzeichen Name Gemeinde/Samtgemeinde Ortslage Anlage 1: Verzeichnis der Naturdenkmale (Innenbereich) Kurzbeschreibung Schutzzweck und -grund TK 25 Gemarkung, Flur, Flurstück Bemerkungen/ alte ND Nummer ND-GS 56 Hofeiche Liebenburg, Upen, 50 m nördlich der Kirche Sehr große, vermutlich über 350 Jahre alte Stieleiche deren Stamm dicht mir Efeu bewachsen ist. Der Baum soll wegen seines Alters und seiner Schönheit sowie der Seltenheit des Wuchses langfristig geschützt werden Upen, Fl. 7, 24/5 ND-GS 99 ND-GS 57 Hofesche Goslar, Jerstedt, Bielsteinstr. 4 Die Gewöhnliche Esche mit sehr dichter Krone und zahlreichen Wasserreisern hat trotz eines Sturmschadens in 2007 ein beeindruckendes Erscheinungsbild. Der Baum soll wegen seiner Seltenheit sowie seiner das Ortsbild prägenden Wirkung als Naturdenkmal gesichert werden Jerstedt, Fl. 3, 315/157 ND-GS 103 ND-GS 58 Thielinde Liebenburg, Dörnten, Ringstr. Die Winterlinde mit gut entwickelter, dichter Krone wurde 1781 gepflanzt. Sie hat für das Ortsbild eine prägende Bedeutung. Der Baum soll wegen seiner heimatkundlichen und ökologischen Bedeutung und seiner das Ortsbild prägenden Wirkung als Naturdenkmal gesichert werden Dörnten, Fl. 2, 203/1 ND-GS 106 ND-GS 59 Eiche an der Kirche Liebenburg, Dörnten Die Stieleiche wurde 1878 als "Friedenseiche" gepflanzt und ist ein besonders großer und Ortsbild prägender Baum, der sich direkt neben der Kirche auf einer Rasenfläche befindet. Die Belaubung des Baumes ist immer sehr hell. Der Baum soll wegen seiner heimatkundlichen und ökologischen Bedeutung und seiner das Ortsbild prägenden Wirkung als Naturdenkmal gesichert werden Dörnten, Fl. 2, 157/8 ND-GS 107 ND-GS 60 Mammutbaum Bad Harzburg, Amsbergstr. 12 c, d Mächtiger Riesenmammutbaum mit auffällig dunkel-rotbrauner Rindenfärbung, der die nebenstehenden Gebäude weit überragt. Der Baum soll wegen seiner wissenschaftlichen, natur- und heimatkundlichen Bedeutung sowie seiner Seltenheit und das Ortsbild prägenden Wirkung langfristig als Naturdenkmal geschützt werden Bad Harzburg, Fl. 8, 25/5 ND-GS 123 ND-GS 61 Fächerblattbaum Goslar, Frankenberger Plan 6 Über 100 Jahre alter Ginkgo mit typischem Habitus und tiefer Beastung; wahrscheinlich der älteste im Landkreis Der Baum soll wegen seiner Seltenheit, Eigenart und Schönheit als Naturdenkmal gesichert werden Goslar, Fl. 24, 44/21 ND-GS 129

14 Kennzeichen Name Gemeinde/Samtgemeinde Ortslage Anlage 1: Verzeichnis der Naturdenkmale (Innenbereich) Kurzbeschreibung Schutzzweck und -grund TK 25 Gemarkung, Flur, Flurstück Bemerkungen/ alte ND Nummer ND-GS 62 Eibe SG Oberharz, Clausthal-Zellerfeld, Andreasberger Str. 15 Große, strauchartige, gesunde Eibe. Die Art kommt in dieser Höhenlage im Oberharz selten, vor. Der Baum soll wegen seiner Seltenheit, Eigenart und Schönheit als Naturdenkmal gesichert werden Clausthal, Fl. 6, 149/4 ND-GS 130 ND-GS 63 Kastanie Liebenburg, Schloßstr. 21 Die Rosskastanie weist eine außerordentliche Größe auf und bestimmt das Ortsbild in besonderem Maße. Der Baum besitzt eine weit ausladende Krone, die bereits in 2m Höhe ansetzt. Der Baum soll wegen seines wissenschaftlichen, natur- und heimatkundlichen Bedeutung sowie seiner Seltenheit und das Ortsbild prägenden Wirkung langfristig als Naturdenkmal geschützt werden Liebenburg, Fl. 3, 39/3 ND-GS 132 ND-GS 64 Kastanie Goslar, Hahndorf, Grubenweg 1 a Sehr groß gewachsene Rosskastanie mit gut entwickelter, typischer Krone Der Baum soll wegen seiner Eigenart und Schönheit und seines Alters langfristig geschützt werden Goslar, Fl. 2, 130/4 ND-GS 134 ND-GS 65 Eiche Bad Harzburg, Bündheim Schöne, Ortsbild prägende Stieleiche inmitten einer Weidefläche, von Richtung Nordwesten erscheint Krone fast quadratisch, drei bogig aufstrebende Stämme, die eine geschlossene Krone bilden. Der Baum soll wegen seines Alters, seiner ökologischen Bedeutung und seiner Schönheit und Ortsbild prägenden Wirkung langfristig geschützt werden Bündheim, Fl. 6, 183/1 ND-GS 144 ND-GS 66 Blutbuche Goslar, Claustorwall 6 Ortsbild prägende, gesunde Blutbuche mit typischem Wuchs. Der Baum soll wegen seines Alters und seiner Schönheit sowie seiner das Ortsbild prägenden Wirkung langfristig als Naturdenkmal geschützt werden Goslar, Fl. 19, 262 ND-GS 159 ND-GS 67 Blutbuche SG Oberharz, Clausthal-Zellerfeld, Hindenburgplatz 9 Die große Blutbuche ist sehr lang und schmal gewachsen und hat einen beeindruckenden ebenmäßigen Wuchs. Der Baum soll wegen seines Alters und seiner Schönheit langfristig als Naturdenkmal geschützt werden Clausthal, Fl. 4, 128/10 ND-GS 164 ND-GS 68 Ahorngruppe SG Oberharz, C- Auf einer Anhöhe stehende, Die Bäume sollen wegen ihrer ökolo Clausthal, ND-GS

15 Kennzeichen Name Gemeinde/Samtgemeinde Ortslage Anlage 1: Verzeichnis der Naturdenkmale (Innenbereich) Kurzbeschreibung Schutzzweck und -grund TK 25 Gemarkung, Flur, Flurstück Bemerkungen/ alte ND Nummer lausthal-zellerfeld, Brauhausberg 16 Ortsbild prägende Baumgruppe aus einem großen Spitzahorn und einem großen Bergahorn, deren Kronen so ineinander verwachsen sind, dass sie wie eine große Krone wirken. gischen Bedeutung sowie ihrer Schönheit und das Ortsbild prägenden Wirkung langfristig als Naturdenkmal geschützt werden. Fl. 3, 109/2 ND-GS 69 Pyramideneiche Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Str. 84 Sehr schöne, besonders gerade und gleichmäßig gewachsene Pyramideneiche. Der Baum soll wegen seiner Seltenheit und seiner Schönheit und seiner das Ortsbild prägenden Wirkung langfristig gesichert werden Bad Harzburg, Fl. 13, 12/13 ND-GS 172 ND-GS 70 Blutbuche Liebenburg, Klein Döhren, Lange Dorfstr. 6 Die sehr alte Ortsbild prägende Blutbuche im Garten eines großen Bauerngehöftes besitzt eine schön gestaltete und volle Krone. Der Baum soll wegen seines Alters, seiner Schönheit, seiner heimatkundlichen und ökologischen Bedeutung und seiner das Ortsbild prägenden Wirkung langfristig als Naturdenkmal gesichert werden Klein Döhren, Fl. 9, 34/1 ND-GS 178 ND-GS 71 Eiche Seesen, Rhüden, Auf dem Berge 4 Die Stieleiche hat ein hohes Alter und eine beachtliche Größe und ist besonders Ortsbild prägend. Sie überspannt mit ihrer Krone den Garten und den Straßenraum. Der Baum soll wegen seines Alters, seiner Schönheit und ökologischen Bedeutung und seiner das Landschaftsbild prägenden Wirkung langfristig als Naturdenkmal gesichert werden Groß Rhüden, Fl. 4, 195/2 ND-GS

16 ND-GS 039 ND-GS 035 1:5.000 Naturdenkmal Meter DGK-Rasterdaten mit Genehmigung der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung

17 ND-GS 040 1:5.000 Naturdenkmal Meter DGK-Rasterdaten mit Genehmigung der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung

18 ND-GS 043 ND-GS 042 1:5.000 Naturdenkmal Meter DGK-Rasterdaten mit Genehmigung der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung

19 ND-GS 043 ND-GS 042 ND-GS 003 1:5.000 Naturdenkmal Meter DGK-Rasterdaten mit Genehmigung der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung

20 ND-GS 044 ND-GS 062 1:5.000 Naturdenkmal Meter DGK-Rasterdaten mit Genehmigung der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung

21 ND-GS 045 1:5.000 Naturdenkmal Meter DGK-Rasterdaten mit Genehmigung der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung

22 ND-GS 046 1:5.000 Naturdenkmal Meter DGK-Rasterdaten mit Genehmigung der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung

23 ND-GS 047 1:5.000 Naturdenkmal Meter DGK-Rasterdaten mit Genehmigung der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung

24 ND-GS 048 1:5.000 Naturdenkmal Meter DGK-Rasterdaten mit Genehmigung der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung

25 ND-GS 049 1:5.000 Naturdenkmal Meter DGK-Rasterdaten mit Genehmigung der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung

26 ND-GS 050 1:5.000 Naturdenkmal Meter DGK-Rasterdaten mit Genehmigung der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung

27 ND-GS 052 1:5.000 Naturdenkmal Meter DGK-Rasterdaten mit Genehmigung der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung

28 ND-GS 053 1:5.000 Naturdenkmal Meter DGK-Rasterdaten mit Genehmigung der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung

29 ND-GS 054 1:5.000 Naturdenkmal Meter DGK-Rasterdaten mit Genehmigung der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung

30 ND-GS 055 1:5.000 Naturdenkmal Meter DGK-Rasterdaten mit Genehmigung der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung

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