Fasching in der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach. Böhlen Gillersdorf Großbreitenbach

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach bestehend aus den Mitgliedsorten Großbreitenbach Altenfeld Böhlen Friedersdorf Gillersdorf Wildenspring 28. Jahrgang Freitag, den 13. Januar 2016 Nr. 1 Fasching in der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Böhlen Gillersdorf Großbreitenbach Motto der 41. Saison: Motto in der 36. Saison: Motto in der 31. Saison: Wasserfasching Hüttengaudi 30 Jahre BCC Samstag, den , Samstag, den , Samstag, den , Uhr Uhr Uhr Abendveranstaltung 1. Büttenabend Abendveranstaltung Sonntag, den , Samstag, den , Sonntag, den , Uhr Uhr Uhr Kinderfasching 2. Büttenabend Familienfasching Montag, den , Samstag, den , Bräétmicher Carneval Club e. V Uhr Uhr Abendveranstaltung Kinderfasching *** Spitze Zunge, Tanz, Gesang Böhlener Carneval Verein e. V. Gillersdorfer Karneval Club e. V. nun schon 30 Jahre lang. BCC mit Spaß und Scherz, da erfreust Du manches Herz. Mache weiter, frisch und frei - Foßbsche Helau! Gillfdrsch Helau! Deine Fans sind gern dabei! Bräétmich Helau! Inhalt in Schlagzeilen: - Feststellung der Jahresrechnungen 2012 und 2013 der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach und der Gemeinde Wildenspring - Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr Satzung der Jagdgenossenschaft Altenfeld - Brand in der Böhlener Mühle - Harmonium als Dauerleihgabe für die Gillersdorfer Kirche - Nachlese zur Museumsweihnacht in Großbreitenbach und zu den Seniorenweihnachtsfeiern in Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf und Gillersdorf - XII. Europatreffen der Breitenbachs vom in der Europagemeinde Breitenbach am Inn (Österreich) Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstag

2 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/ (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2017 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt 1. Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel Verwaltungsgemeinschaft 2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro 2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro Großbreitenbach 3. Schafe und Ziegen 3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro 3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,00 Euro Feststellung der Jahresrechnungen Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,30 Euro und Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 2,30 Euro 3.6 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,30 Euro Die Feststellung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre Schweine und 2013 der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach erfolgte auf der Grundlage der Niederschrift zur Prüfung der Jahresrechnungen 2012 und 2013 in der Gemeinschafts-versammlung am 4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro Ebenfalls wurden in dieser Sitzung die Beschlüsse über die Entlastung des Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft Großbreiten- 4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro 4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg bach für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 gefasst weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro Die festgestellten Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro und 2013 mit ihren Anlagen und die Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung der Jahresrechnungen 2012 und 2013 Absatz 4 bleibt unberührt. 5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach liegen gemäß Geflügel Abs. 4 ThürKO in der Zeit vom 6.1 Legehennen über 18 Wachen und bis Hähne je Tier 0,07 Euro während der Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach im Rathaus I, Markt 11, Kämmerei, Zimmer 108, zu je- einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro 6.2 Junghennen bis 18 Wochen dermanns Einsicht öffentlich aus und werden bis zur Feststellung 6.3 Mastgeflügel (Broiler) der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung einschl. Küken je Tier 0,03 Euro gehalten. 6.4 Enten, Gänse und Truthühner Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft: Montag: geschlossen für den öffentlichen Besucherverkehr Dienstag: 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen für den öffentlichen Besucherverkehr Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr (Meldestelle geschlossen) Bekanntmachung Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag Sehr geehrte Tierbesitzer, die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2017 zum Stichtag durch. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen. Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird. Ihre Thüringer Tierseuchenkasse Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2017 Aufgrund des 8 Abs. 1, 12 Satz 1 Nr. 1, 17 Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 sowie 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der Fassung vom 30. März 2010 GVBI. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBI. S. 299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 28. September 2016 folgende Satzung beschlossen: einschließlich Küken 7. Tierbestände von Viehhändlern 8. Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt je Tier 0,20 Euro = vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach 2 Abs. 7) 6,00 Euro Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2017 keine Beiträge erhoben. (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden. (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, unterliegen nicht der Beitragspflicht. (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr , 4.2 und wird je Tier um 25 v. H, ermäßigt, wenn: 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Verordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 in die Kategorie I eingestuft worden. 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen als Salmonellen überwacht und ist auf der Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in Kategorie I eingestuft. Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse durch den Tierhalter bis zum 28. Februar 2017 schriftlich vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. 2 (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölker bei der gemäß 18 Abs. 1 ThürTierGesG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2017 vorhanden waren. (2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art

3 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2017 und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen. (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der Im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach 1. (4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein gemeldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes für das Jahr 2017 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen. (5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2017 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2017 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen. (6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der jeweils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf der Grundlage des 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragserhebung nutzen. (7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2017 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. 3 Die Beiträge werden gemäß 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge nach 2 Abs. 1 werden am 31. März 2017 fällig, die Beiträge nach 2 Abs, 3, 5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht 4 (1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach 2 einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß 18 Abs., 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach 16 Abs. 4 Satz 2 Tier- GesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach 20 und 21 ThürTierGesG. 18 Abs. 1 und 2 TierGesG bleibt unberührt. (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung nach 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat. (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, de vor der nach 2 Abs, 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird. 5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 28. September 2016 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2017 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und vom 24. Oktober 2016 gemäß 8 Abs. 2 und 12 Satz 2 i. V. m. 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Jena, 1. November 2016 Dr. Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse Stadt Großbreitenbach Stadtratssitzung In der 28. öffentlichen Sitzung am 15. Dezember 2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst: - Beschluss-Nr. 151/28/16 Der Stadtrat der Stadt Großbreitenbach beschließt den vorliegenden Waldbewirtschaftungsplan für den Kommunalwald der Stadt Großbreitenbach für das Wirtschaftsjahr Der Waldbewirtschaftungsplan ist Grundlage für die Haushaltsplanung Bestätigt - Beschluss-Nr. 152/28/16 1. Der Stadtrat der Stadt Großbreitenbach beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2014 des Eigenbetriebes WGVG Wohnungs- und Gebäudeverwaltung der Stadt Großbreitenbach bestehend aus der Bilanz zum , mit einer Bilanzsumme von ,03 Euro, der Gewinnund Verlustrechnung für 2014 mit einem Jahresgewinn von ,28 Euro, dem Anhang, sowie dem Lagebericht. 2. Der Jahresgewinn in Höhe von ,28 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. - Beschluss-Nr. 153/28/16 Der Stadtrat hat gemäß Beschluss-Nr. 152/28/16 den Jahresabschluss 2014 festgestellt. Der Jahresabschluss 2014 hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmens erhalten. Die Werkleiter werden für das Geschäftsjahr 2014 entlastet. - Beschluss-Nr. 154/28/16 Der Stadtrat der Stadt Großbreitenbach beschließt die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH, Niederlassung Coburg, zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2015 des Eigenbetriebes WGVG Wohnungs- und Gebäudeverwaltung der Stadt Großbreitenbach. - Beschluss-Nr. 155/28/16 Der Stadtrat Großbreitenbach möge die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan 2017 und dessen Stellenplan beschließen. - Beschluss-Nr. 156/28/16 Der Stadtrat Großbreitenbach möge den Finanz- und Investitionsplan 2017 und die Folgejahre beschließen. - Beschluss-Nr. 157/28/16 Der Stadtrat Großbreitenbach beschließt den Betriebskostenzuschuss sowie die Elternbeiträge für das Haushaltsjahr 2017.

4 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2017 Gemeinde Altenfeld Gemeinderatssitzung Altenfeld Gefasste Beschlüsse des Gemeinderates Altenfeld in der 12. öffentlichen Gemeinderatssitzung am : - Beschluss-Nr.: 50/12/2016 Der Beschluss über die Niederschrift der 11. Gemeinderatssitzung vom wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 51/12/2016 Der Beschluss über den Betriebskostenzuschuss (Kindergarten) sowie die Elternbeiträge für das Haushaltjahr 2017 wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 52/12/2017 Der Beschluss, dass der Gemeinderat den Bürgermeister zum Abschluss eines Vertrages zur Errichtung eines Nahversorgungsmarktes der noch zu gründenden Tag und Nacht GmbH mit dem Unternehmen IVVB GmbH, Georgenstraße 25, Hannover beauftragt, wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 53/12/2016 Der Beschluss über die Beantragung der Förderung zur Erarbeitung einer regionalen Gemeindeentwicklungsplanung für die Dorfregion bestehend aus den Gemeinden Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Wildenspring und Neustadt a. Rstg. wurde genehmigt. Der Entwicklungsplan soll die Grundlage zur Beantragung der Aufnahme der vorgenannten Region in das Dorfentwicklungsprogramm des Freistaates Thüringen bilden. Gemeinde Böhlen Gemeinderatssitzung In der 25. öffentlichen Sitzung am 16. Dezember 2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst: - Beschluss-Nr. 89/25/16 Der Gemeinderat der Gemeinde Böhlen beschließt den Wortlaut der Niederschrift der 23. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. Oktober Bestätigt - Beschluss-Nr. 90/25/16 Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Waldbewirtschaftungsplan für den Kommunalwald der Gemeinde Böhlen für das Wirtschaftsjahr Der Waldbewirtschaftungsplan ist Grundlage für die Haushaltsplanung Bestätigt - Beschluss-Nr. 91/25/16 Der Gemeinderat der Gemeinde Böhlen beschließt für die geplante 575-Jahrfeier in der Gemeinde Böhlen, die Partytour der Landeswelle Thüringen einzuladen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 4.800,00 Euro. - Beschluss-Nr. 92/25/16 Der Gemeinderat Böhlen beschließt den Betriebskostenzuschuss sowie die Elternbeiträge für das Haushaltsjahr Beschluss-Nr. 93/25/16 Der Gemeinderat der Gemeinde Böhlen beschließt die Kündigung des Mietverhältnisses mit dem Fremdenverkehrsverein Böhlen e. V. zum für die genutzten Räume im Gebäude Ortsstraße Beschluss-Nr. 94/25/16 Der Gemeinderat der Gemeinde Böhlen beschließt die als Anlage beigefügte Friedhofssatzung. - Beschluss-Nr. 95/25/16 Der Gemeinderat der Gemeinde Böhlen beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Friedhofsund Bestattungsgebühren für den Friedhof der Gemeinde Böhlen. - Beschluss-Nr. 96/25/16 Der Gemeinderat Böhlen beschließt die Beantragung der Förderung zur Erarbeitung einer regionalen Gemeindeentwicklungsplanung für die Dorfregion, bestehend aus den Gemeinde Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Wildenspring und Neustadt a. Rstg. Der Entwicklungsplan soll die Grundlage zur Beantragung der Aufnahme der vorgenannten Region in das Dorfentwicklungsprogramm des Freistaates Thüringen bilden. bestätigt. - Beschluss-Nr. 97/25/16 Der Gemeinderat Böhlen beschließt mit dem Fuhrbetrieb Jörg Risch, Willmersdorf, einen Vertrag über die Durchführung des Straßenwinterdienstes für die Saison 2016/2017 abzuschließen. - Beschluss-Nr. 99/25/16 Der Gemeinderat beschließt entsprechend der vorliegenden Angebote Einbau einer Zwischentür für die Mehrzweckhalle Böhlen den Zuschlag an: Bautischlerei Michael Matz, OT Oberschöbling 33, Königsee-Rottenbach, zu vergeben. Gemeinde Wildenspring Feststellung der Jahresrechnungen 2012 und 2013 Die Feststellung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 der Gemeinde Wildenspring erfolgte auf der Grundlage der Niederschrift zur Prüfung der Jahresrechnungen 2012 und 2013 in der Gemeinderatssitzung am Ebenfalls wurden in dieser Sitzung die Beschlüsse über die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Wildenspring für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 gefasst. Die festgestellten Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 mit ihren Anlagen und die Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung der Jahresrechnungen 2012 und 2013 der Gemeinde Wildenspring liegen gemäß 80 Abs. 4 ThürKO in der Zeit vom bis während der Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach im Rathaus I, Markt 11, Kämmerei, Zimmer 108, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft: Montag: geschlossen für den öffentlichen Besucherverkehr Dienstag: 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen für den öffentlichen Besucherverkehr Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr (Meldestelle geschlossen) Gemeinderatssitzung Wildenspring Am 13. Dezember 2016 fand die 5. öffentliche Gemeinderatssitzung in Wildenspring statt. Hier wurde folgender Beschluss gefasst: - Beschluss-Nr. 15/5/2016 Der Gemeinderat Wildenspring beschließt die Beantragung der Förderung zur Erarbeitung einer regionalen Gemeindeentwicklungsplanung für die Dorfregion bestehend aus den Gemeinden Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Wildenspring und Neustadt a. Rstg. Der Entwicklungsplan soll die Grundlage zur Beantragung der Aufnahme der vorgenannten Region in das Dorfentwicklungsprogramm des Freistaates Thüringen bilden. Bestätigt

5 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2017 Die Notdienstzentrale (Sitzdienst) ist weiterhin zu folgenden Zeiten geöffnet und ärztlich besetzt: Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Gesundheitswesen Bereitschaftsdienste im Altkreis Ilmenau NOTDIENST - Notdienstzentrale Ilmenau und Hausbesuchsdienst Um auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten eine ambulante medizinische Versorgung zu gewährleisten, ist für den Kassenärztlichen Notdienst des Altkreises Ilmenau eine Notdienstzentrale mit dem Sitz in den Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau ggmbh, Standort Ilmenau, Oehrenstöcker Straße 32, Ilmenau eingerichtet. Bei akuter Erkrankung oder erheblicher Verschlechterung eines bereits bestehenden Krankheitsbildes kann die Notdienstzentrale ohne vorherige telefonische Anmeldung direkt aufgesucht werden. Seit dem ist die Telefonnummer der Notdienstzentrale die Der Notdienst besteht aus einem Sitzdienst (Sitzbereitschaft des diensthabenden Arztes in der Notdienstzentrale Ilm-Kreis-Kliniken ggmbh <Krankenhaus> Ilmenau) und einem Fahrdienst (Fahrbereitschaft für Hausbesuche für nicht transportfähige Patienten ab Notdienstzentrale Ilm-Kreis-Kliniken ggmbh <Krankenhaus>Ilmenau). Mittwoch Freitag Sonnabend, Sonntag, Feiertag, , Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Montag, Dienstag und Donnerstag ist kein Sitzdienst in der Notdienstzentrale. Hilfeersuchen von Patienten außerhalb der vorgenannten Sitzdienstzeiten der Notdienstzentrale werden durch den Hausbesuchsdienst (Fahrdienst) entgegengenommen. Wenn es aufgrund der Erkrankung nicht möglich ist, die Notdienstzentrale selbst aufzusuchen, kann ein Hausbesuch unter der Tel.- Nr angefordert werden. Der Hausbesuchsdienst (Fahrdienst) steht zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch und Freitag Sonnabend, Sonntag, Feiertag, , Uhr bis Uhr des Folgetages Uhr bis Uhr des Folgetages Uhr Uhr des Folgetages Außerhalb der Vorhaltezeiten der Notdienstzentrale und des Hausbesuchsdienstes muss sich der Patient an seinen Hausarzt oder dessen Vertretung wenden. RETTUNGSDIENST - Rettungsleitstelle im Ilm-Kreis Im Falle einer lebensbedrohlichen Notfallsituation ist nach wie vor sofort die Rettungsleitstelle im Ilm-Kreis über den Notruf 112 zu informieren. Diese alarmiert dann das geeignete Rettungsmittel. Öffnungszeiten der Arztpraxen für Allgemeinmedizin im Raum Großbreitenbach Fachärztin für Facharzt für + Facharzt für Allgemeinmedizin Allgemeinmedizin Innere Medizin Dipl.-Med. B. Großherr, Dr. med. M. Ullrich, Dr. med. Ch. Sonnefeld Großbreitenbach Großbreitenbach Tel.: (036781) Tel.: (036781) Mo 08:00-12:00 Uhr 08:00-11:30 und :00 Uhr Di 08:00-11:00 und 08:00-11:30 und 16:00-19:00 Uhr 16:00-18:00 Uhr Mi 08:00-12:00 Uhr 08:00-11:30 Uhr Do 08:00-12:00 und 08:00-11:30 und 16:00-18:00 Uhr 16:00-18:00 Uhr Fr 08:00-11:00 Uhr 08:00-11:30 Uhr Stadt Großbreitenbach Infoteil Jahresrückblick 2016 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, in dieser Ausgabe des Amtsblattes möchte ich wieder die Gelegenheit nutzen, um mit Blick auf das soeben abgelaufene Jahr 2016 ein kurzes Resümee ziehen. Im Bereich des Straßenbaus konnte die Südstraße grundhaft ausgebaut und alle erforderlichen Versorgungsleitungen neu verlegt werden. Dafür wurden seitens der Stadt Eigenmittel in Höhe von Euro zur Verfügung gestellt. Die beiden Bushaltestellen am Rathaus und in der Ilmenauer Straße wurden behindertengerecht umgebaut. Letztere erhielt noch eine Überdachung. Hinzu kommt eine neue wassergebundene Deckschicht auf dem Gehweg in der Marienstraße. Eine hohe Investitionssumme erforderte der Ankauf des ehemaligen Firmengeländes Multipack und der Umbau desselben zu einem modernen Bauhofgelände. Erstmalig ist es nun möglich, die vielen kleinen Unterstände innerhalb unseres Stadtgebietes zu beräumen und Fahrzeuge und Ausrüstungen an einem Ort zu haben. Gleich Anfang des Jahres im Januar bewegte der Abriss des alten Schützenhofes doch die Gemüter unserer Bürger und viele alte Erinnerungen flammten noch einmal auf. Mittlerweile hat man sich fast

6 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2017 an den Anblick der freien Fläche gewöhnt. Im Rahmen des Bürgerhaushaltes fragten wir im Sommer nach Ihren Ideen für die Platzgestaltung. Ich möchte mich hier noch einmal bei allen Einsendern bedanken, die uns Ihre Vorstellungen mitgeteilt haben. In diesem Jahr soll das Gelände zu einer ansprechenden Fläche umgestaltet werden. Im November wurde das Gebäude der ehemaligen Zahnstation in der Schulstraße abgerissen. Die freie Fläche steht nun wieder als Baugrundstück für den Eigenheimbau zur Verfügung. Bauwillige können sich gern an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft wenden. Der Zahn der Zeit nagte auch an den vielen kleinen Holzbungalows am Rande des Campingplatzes, die schon lange nicht mehr vermietbar waren. Auch diese und das ehemalige Saunagebäude werden in den nächsten Monaten abgerissen. Beide Baumaßnahmen erfolgen im Rahmen der Städtebauförderung. Dafür sind seitens des Landes Fördermittel in Höhe von Euro bereitgestellt worden. Um künftig besser mit Baubrachen oder leerstehenden Häusern umzugehen, beteiligt sich unsere Stadt gemeinsam mit den Orten der Verwaltungsgemeinschaft, Neustadt und Gehren am KOMET- Projekt - Kooperativ Orte managen im Biosphärenreservat. Der Projektkoordinator hierfür hat sein Büro im Rathaus II. Ziel ist es, in einem Modellraum mehrerer benachbarter Kommunen im Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald, die in besonderem Maße von demographischen Veränderungen betroffen sind, einen gemeinsamen Leerstands- und Brachflächencheck durchzuführen, in der Region einen innovativen Prozess zu initiieren, um den demographiefesten Umbau der Siedlungen und der Infrastruktur durch innovative Maßnahmen zu gestalten. Dabei sollen über verschiedene Prozesse die regionalen Handlungsträger und die Bürger sensibel und nachhaltig eingebunden werden. Konnten wir 2015 einen Spielplatz einweihen, so freue ich mich, dass es endlich gelungen ist, mit der Fertigstellung der Skateanlage auch eine Freizeitmöglichkeit für Jugendliche zu schaffen. Mein Dank geht auch noch mal an die 4 Jugendlichen Jonas Ziegenhorn, Erik und Marcell Geber und Michl Jungkeit, die in vielen Freizeitstunden am Bau mit tätig waren. Für die Jüngsten konnten im Kindergarten 4 Gruppenräume mit Schallschutz versehen werden. Die restlichen Gruppenräume werden in diesem Jahr mit Schallschutz versehen. Mit unseren regionalen Vereinen ist unsere Stadt Zentrum vielfältiger kultureller, sportlicher und heimatgeschichtlicher Aktivitäten im südlichen Ilm-Kreis. Ob Karneval, Altstadtfest, Feuerwehrfest oder verschiedenste Sportveranstaltungen - sie alle gehören seit langem zum festen Bestandteil des Veranstaltungskalenders und ziehen Gäste aus nah und fern an. Kommunale Höhepunkte, wie der Kramund Kräutermarkt oder die Museumsweihnacht wären ohne die tatkräftige Mithilfe unserer Vereine gar nicht möglich. Ein herzliches Dankeschön hierfür. Mein Dank gilt aber auch allen ehrenamtlichen Übungsleitern und Trainern. Durch ihre Arbeit können wir vor allem unseren Kindern und Jugendlichen vielfältige sportliche Freizeitmöglichkeiten bieten, sei es im Tischtennis, beim Fußball oder im Wintersport usw. Seitens der Stadt wurden für Unterstützungen an die Vereine wieder mehrere tausend Euro bereitgestellt. Den Kameradinnen und Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehr möchte ich meinen Dank für Ihre Einsatzbereitschaft und Ihren Teamgeist aussprechen. Gerade bei den jüngsten Bränden im alten Jahr zeigt sich, dass die finanziellen Mittel im Haushalt für die Feuerwehr gut angelegt sind. Sind sie es doch, die in Gefahrensituationen der Bürger sofort bereit sind, zu helfen und auf deren Hilfe auch ein jeder vertraut. Wie wichtig es ist, gerade hier Zeit und Geld in Ausbildung und Ausrüstung zu stecken, haben die beiden letzten Brände gezeigt, die ohne dem Mut und Einsatzwillen unserer Feuerwehrleute sicher viel schlimmer geendet hätten. Auch dafür möchte ich allen Kameradinnen und Kameraden meinen Respekt aussprechen. Auch für das Jahr 2017 haben wir uns hohe Ziele gesetzt, um unsere Stadt und unsere Region weiter voranzubringen und für alle ein attraktives Lebensumfeld zu gestalten. Ich möchte mich bei den Mitarbeitern der VwG für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ebenfalls möchte ich mich auf diesem Wege bei unseren Unternehmern, den Vereinen, Stadträten, berufenen Bürgern und allen Bürgern, die sich aktiv in unser Stadtgeschehen eingebracht haben, für ihre Einsatzbereitschaft und ehrenamtliches Engagement herzlich bedanken und würde mich freuen, wenn wir auch in Zukunft auf ihre tatkräftige Unterstützung zählen können. Hans Jürgen Beier Bürgermeister XII. Europatreffen der Breitenbachs vom in der Europagemeinde Breitenbach am Inn (Österreich) Die Europagemeinde Breitenbach am Inn lädt mit Schreiben vom alle Breitenbacher in den Orten/Ortsteilen/Weilern Breitenbach sowie alle Freunde der Vereinigung der Breitenbachs in Europa e. V. herzlich zum XII. Europatreffen der Breitenbachs vom ein. In der Einladung heißt es: Die Gemeinde Breitenbach am Inn freut sich, nach 1997 und 2007 nunmehr zum dritten Mal das Europatreffen der Breitenbachs ausrichten zu dürfen. Der Sport- und Kulturausschuss unserer Gemeinde und der Ortsausschuss des Tourismusverbandes Alpbachtal & Tiroler Seenland haben bereits ein umfangreiches Rahmenprogramm ausgearbeitet, so dass die hoffentlich zahlreichen Teilnehmer des diesjährigen Breitenbach-Treffens unvergessliche Tage im Tiroler Unterland erleben können. Das XII. Europatreffens der Breitenbachs findet im Rahmen des Herbstfestes 2017 der Vereine der Gemeinde Breitenbach am Inn statt und beinhaltet Besichtigungs- und Ausflugsprogramme, einen Empfang der offiziellen Vertreter der teilnehmenden Städte und Gemeinden, einen Tirolerabend mit anschließender Tanzmusik, das genannte Herbstfest 2017, einen Festumzug mit Festwagen, Infound Markstände, Ausstellung von KünstlerInnen der teilnehmenden Breitenbachs sowie einen katholischen Gottesdienst bzw. alternativ die Besichtigung des Naturjuwels Berglsteiner See. Die Stadt Großbreitenbach und die Vereinigung der Breitenbachs in Europa e. V. würden sich freuen, wenn zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger an diesem Treffen teilnehmen. Seitens der Gemeinde Breitenbach am Inn wird gebeten, entsprechende Anmeldungen bis an die Gemeinde Breitenbach am Inn zurückzusenden. Nähere Auskünfte zum Festprogramm, zu den Anmeldungen, der Zimmerreservierung und den Ausflügen erteilen seitens der Stadt Großbreitenbach das Büro des Bürgermeisters, Frau Wilhelmi, Tel.: /48125, Mail: buergermeister.grossbreitenbach@aol.de und seitens der Vereinigung der Breitenbachs in Europa e. V., Herr Liebermann, Tel.: /48121, Mail: h.liebermann@vg-grossbreitenbach.de. Entsprechend der Anzahl der teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger ist die Fahrt eines Reisebusses zum Europatreffen vorgesehen. Hans Jürgen Beier Bürgermeister der Stadt Großbreitenbach Heinz Liebermann Vorsitzender der Vereinigung der Breitenbachs in Europa e. V. Ortsgeschehen Kindertagesstätte Spatzennest Großbreitenbach Nachlese Lichterfest im Spatzennest Am fanden sich über 100 Kinder und doppelt so viele Erwachsenen vor der Kindertagesstätte ein. Am trüben, kalten Abend leuchteten die von Mutti oder Vati selbstgebastelten Laternen und für die Schulkinder die Fackeln. Der lange, lange Zug setzte sich mit Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr in Richtung Parkplatz Turnhalle in Bewegung, Dort erlebten wir eine Feuershow. Anschließend wanderte die Lichterschlange durch das Wohngebiet zurück zur Kindertagesstätte. Erbsensuppe und Nudeln aus der Gulaschkanone und Glühwein dufteten schon von weitem. In der warmen Kita fanden Alle ein Plätzchen und so konnte der Abend gemütlich ausklingen. Wir danken unseren fleißigen Helfern, den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Großbreitenbach, Klaus Fickenscher und Klaus Tresselt

7 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2017 Senioren-Kommunikationszentrum Veranstaltungen Januar 2017 Die Veranstaltungen finden, falls nicht anders angegeben, im Senioren-Kommunikationszentrum der Stadt Großbreitenbach, Markt 13, statt. Klaus Fickenscher und Klaus Tresselt bewirteten die Teilnehmer des Lichterfestes aus ihrer Gulaschkanone Buchlesung von Ragnar Guba Ein Dankeschön an Frau Kröhnert (Mutti von Jasmina). Sie hat die interessante und tolle Buchlesung organisiert und gespendet Dienstag Uhr Gemütliches Kaffee trinken Mittwoch Uhr Spiele-Nachmittag Donnerstag Uhr Sport-Nachmittag Montag Uhr Kraftfahrerschulung für ältere Kraftfahrer Dienstag Uhr Kräutermarkt 2016 Impressionen von Helmut Mittwoch Uhr Spiele-Nachmittag Donnerstag Uhr Sport-Nachmittag Dienstag Uhr Reisekatalogvorstellung vom Reisebüro Enders Mittwoch Uhr Spiele-Nachmittag Donnerstag Uhr Sport-Nachmittag Dienstag Uhr DVD-Nachmittag Mittwoch Uhr Spiele-Nachmittag Donnerstag Uhr Sport-Nachmittag Dienstag Uhr Blutdruckmessen mit Heidi Alle interessierten Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen! Auf Ihren Besuch freut sich: Rainer Telefon: / Buchlesung von Ragnar Guba (Meister Wortweber) am in der Kindertagesstätte Spatzennest Beide Fotos: Ina Tischer Das Team der Kindertagesstätte Spatzennest Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Februar 2017 gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am 04. Februar am 06. Februar am 10. Februar am 14. Februar am 17. Februar am 20. Februar und am 21. Februar Frau Heidi Witzmann, Wiesenweg 21 Herrn Karl-Heinz Dreier, Marienstraße 28 Frau Ingeburg Rottmann, Friedensstraße 36 Frau Christel Wlatschiha, Friedensstraße 43 Frau Christa Stade, Neuer Weg 6 Herrn Werner Weißleder, Myliusstraße 12 Herrn Klaus Müller, Hauptstraße 71 zum 75. Geburtstag, zum 80. Geburtstag, zum 75. Geburtstag, zum 70. Geburtstag, zum 85. Geburtstag, zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag. Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach Jahreslosung 2017 Gott spricht: Ich schenke euch ein neues Herz und lege einen neuen Geist in euch. Hesekiel 36,26 Die Kirchgemeinde wünscht Ihnen und Ihren Familien Gottes Schutz und Segen im neuen Jahr. Gottesdienste: Uhr Böhlen: Gottesdienst, Pfarrhaus Uhr Großbrb.: Gottesdienst, Marienschule Uhr Gillersdorf: Gottesdienst, Pfarrhaus Uhr Großbrb.: Gottesdienst mit heiligem Abendmahl, Marienschule Uhr Großbrb.: Gottesdienst, Marienschule Uhr Großbrb.: Der Andere Gottesdienst mit Kaffeetrinken, Ma.sch Uhr Böhlen: Gottesdienst, Pfarrhaus

8 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/ Uhr Großbrb.: Gottesdienst mit heiligem Abendmahl, Marienschule Sa Uhr Großbrb.: Musikalischer Gottesdienst, Marienschule Herzliche Einladung zum Gospelworkshop von 10 Uhr bis 17 Uhr Leitung: Musikschullehrer Michael Beier, Saalfeld Unkosten: 10 EUR Verbindliche Anmeldung: Ev. Pfarramt Großbreitenbach, Hauptstr. 107 Tel: / * kirche-grossbreitenbach@ gmx.de Uhr Großbrb.: Gottesdienst mit heiligem Abendmahl, Marienschule Uhr Böhlen: Gottesdienst, Pfarrhaus Uhr Großbrb.: Gottesdienst, Marienschule Auftritt der Kindergartenkinder bei den Senioren und zur Museumsweihnacht in der Scheune Bibelwoche: Großbrb.: , Marienschule / Böhlen: , Pfarrhaus Uhr Kultur Thüringer Wald - Kreativ Museum Großbreitenbach und Umgebung (mit 1. Deutschem Kloßpressenmuseum) Öffnungszeiten: Die Schüler vom Grundschulchor und Laienspielgruppe erfreuten die Besucher sehr mit Ihrer Weihnachtsreise durch die Welt. Thüringer Wald - Kreativ Museum Dienstag - Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag Touristische Informationsstelle Montag Dienstag - Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Rückblick Museumsweihnacht Ich möchte mich bei allen kleinen und großen Künstlern bedanken, die in der Weihnachtszeit die Einwohner und auch die Senioren unserer Stadt mit Ihren Darbietungen erfreut haben. Hans Jürgen Beier Bürgermeister Line Dancer bei ihrem Auftritt zur Museumsweihnacht Gemeinde Altenfeld Gemeindemitteilungen Öffnungszeiten: Musikautomatenmuseum Eger täglich geöffnet von Tel.: /42640 Glasmuseum Bürgerhaus Geöffnet Mo - Fr. von Weitere Öffnungszeiten nach Vereinbarung Tel.: Uhr 9.00 bis Uhr

9 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2017 Kegeln in der Mehrzweckhalle von Uhr 2 Abs. 3 UStG in der am geltenden Fassung und Uhr für sämtliche nach dem und vor dem Anmeldungen bei Herrn K. Bergmann unter ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet. Von den anwesenden 7 Jagdgenossen wurde mit 7 Ja-Stimmen und einem Flächenanteil von 21,5981 ha beschlossen, Bei entsprechender Wetterlage geöffnet: Skilift Am roten Hoor die o.g. Erklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben. freitags Flutlichtfahrten von bis Uhr 05. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der samstags und sonntags von bis Uhr jagdlichen Nutzung Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den örtlichen Aushängen bzw. über das Schneetelefon Von den anwesenden 7 Jagdgenossen wurde mit 7 Ja-Stimmen und einem Flächenanteil von 21,5981 ha beschlossen, den Reinertrag der jagdlichen Nutzung für bestimmte Zwecke Veranstaltungen: in der Gemeinde Altenfeld - Herstellung der Vorrichtung zum Aufstellen des Weihnachts- und Maibaumes auf dem Marktplatz - zu verwenden. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft kann den auf seine Fläche entfallenden Reinertrag verlangen. Dieser Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen 1 Monates nach Bekanntmachung des Beschlusses schriftlich oder zur Niederschrift beim Jagdvorstand geltend gemacht wird. Im Falle der Geltendmachung der Auszahlung bittet der Vorstand um Mitteilung der aktuellen Bankverbindung sowie für die Abgleichung des Jagdkatasters einen aktuellen Flächennachweis der bejagbaren Flächen. Nachlese zur Seniorenweihnacht Am Samstag, dem 3. Dez fand in der weihnachtlich geschmückten Mehrzweckhalle die traditionelle Seniorenweihnachtsfeier statt. Besinnlichen und weihnachtlichen Weisen, dargeboten vom Stadtilmer Chor, lustiger Unterhaltung mit Hertha von der Bergbahn und zünftige Tanzmusik mit der Altenfelder Blaskapelle sorgten für einen gelungenen Nachmittag. Der Speiseservice Mohr aus Gehren sorgte für die leckere Stärkung zum Abendessen. Wir möchten uns auf diesem Weg bei allen Sponsoren, Helfern und Mitwirkenden für ihre Unterstützung recht herzlich bedanken. Bürgermeister und Gemeinderat danken den Sponsoren der Seniorenweihnacht 2016: Thüringer Energie Remy & Geiser GmbH Altenfeld Sparkasse Arnstadt/Ilmenau AEP Elektronic Marko Heubach Bestattungen Gerlof Haho Heizungsbau Ellen Halbritter Schwimmbadservice Amigo Kaufmann Hoch und Tiefbau Lucille Schmidt Debeka-Versicherung Lothar Schubert Elektro-Voigt Klaus Voigt Heizung und Sanitär Peter Grimm Architekturbüro Uwe Guttwein Arztpraxis Dr. Ullrich Tina Niestroy - künstlerische Textilgestaltung Tischlerei Reiner Schmidt Praxis f. Gesundheit und Schönheit Gabriele Bergmann Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Altenfeld Hiermit wird öffentlich bekanntgemacht, dass die Versammlung der Jagdgenossenschaft Altenfeld am folgende Beschlüsse gefasst hat. 01. Beschluss Wahl des Vorstandes der Jagdgenossenschaft Altenfeld (Vorsitzender, Stellvertreter, Schriftführer, Kassenführer) Von den anwesenden 7 Jagdgenossen wurde der Vorstand mit jeweils 7 Ja-Stimmen und einem Flächenanteil von 21,5981 ha wie folgt gewählt: Vorsitzender: Frank Stüber Stellvertreter: Peter Grimm Schriftführer: Ulrich Löffler Kassenführer: Hubert Fickenscher 02. Beschluss Wahl des Rechnungsprüfers Von den anwesenden 7 Jagdgenossen wurde mit 7 Ja-Stimmen und einem Flächenanteil von 21,5981 ha Frau Margarete Müller als Kassenprüferin gewählt. 03. Beschluss der Satzung für die Jagdgenossenschaft Altenfeld Von den anwesenden 7 Jagdgenossen wurde mit 7 Ja-Stimmen und einem Flächenanteil von 21,5981 ha die Satzung für die Jagdgenossenschaft Altenfeld beschlossen. Der Satzungstext wird als Anlage bekanntgemacht. 04. Beschluss über die Abgabe der Optionserklärung zu 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz Im Zuge der mit 2b UStG erfolgten Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand besteht zukünftig eine Umsatzsteuerpflicht für die Jagdverpachtung der Jagdgenossenschaft. Mit Wirkung ab ist die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts neu konzipiert und an europäisches Recht angepasst worden. Der bislang maßgebliche 2 Abs. 3 UStG wurde ersatzlos gestrichen, an seine Stelle tritt der neue 2b UStG. Nach 27 Abs. 22 Satz 3 UStG kann jedoch die Jagdgenossenschaft gegenüber dem Finanzamt einmalig erklären, dass sie Frank Stüber Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Jagdgenossenschaft Altenfeld Satzung 1 Name und Sitz der Jagdgenossenschaft (1) Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Altenfeld ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach 11 Abs. 1 des Thüringer Jagdgesetzes (ThJG). Sie führt den Namen Jagdgenossenschaft Altenfeld und hat ihren Sitz in Altenfeld. (2) Aufsichtsbehörde ist die Untere Jagdbehörde des Ilm-Kreises 2 Gemeinschaftlicher Jagdbezirk (1) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk umfasst nach 8 des Bundesjagdgesetzes, mit Ausnahme der Eigenjagdbezirke alle Grundflächen der Gemeinde Altenfeld zuzüglich der angegliederten und abzüglich der abgetrennten Grundflächen. (2) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird begrenzt durch Abrundungen der Gemarkung Großbreitenbach und Wald Oberbreitenbach (Grenzbeschreibung, Anlage) 3 Mitglieder der Jagdgenossenschaft (1) Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind die Eigentümer der Grundflächen, die den gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden. Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören nach 9 Abs. 1 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes der Jagdgenossenschaft nicht an. (2) Die Jagdgenossenschaft führt ein Jagdkataster, in dem alle Eigentümer der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundflächen und die Größe der Grundflächen ausgewiesen werden. Zu diesem Zweck haben die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorstand alle zur Anlegung dieses Verzeichnisses erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge) unaufgefordert vorzulegen. Das Jagdkataster ist fortzuführen. Durch Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen hat der Erwerber dem Jagdvorsteher nachzuweisen. Das Jagdkataster liegt für die Jagdgenossen und deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter für ihren Grundbesitz zur Einsicht im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, Markt 11, Großbreitenbach offen. (3) Die Größe der bejagbaren Fläche ist zum 1. April eines jeden Jahres festzustellen, getrennt nach Wald-, Feld- und Wasserflächen. 4 Aufgaben der Jagdgenossenschaft (1) Die Jagdgenossenschaft verwaltet unter eigener Verantwortung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit alle Angelegenheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörenden Jagdgenossen ergeben. Sie hat insbesondere die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu nutzen und für

10 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2017 die Lebensgrundlagen des Wildes in angemessenem Umfang und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu sorgen. (2) Ihr obliegt nach Maßgabe des 29 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes der Ersatz des Wildschadens, der an den zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücken entsteht. Die Jagdgenossenschaft kann über den Jagdpachtvertrag die Erstattung des Wildschadens dem Jagdpächter ganz oder teilweise übertragen. 5 Organe der Jagdgenossenschaft Die Organe der Jagdgenossenschaft sind: 1. die Versammlung der Jagdgenossen, 2. der Jagdvorstand und 3. der Jagdvorsteher. 6 Versammlung der Jagdgenossen (1) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt die Satzung und deren Änderungen. Sie wählt 1. den Vorsitzenden des Jagdvorstands (Jagdvorsteher und dessen Stellvertreter), 2. mindestens zwei Beisitzer (Schriftführer und Kassenführer) und 3. einen Rechnungsprüfer. (2) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt weiterhin über 1. den Haushaltsplan, 2. die Entlastung des Jagdvorstands, 3. die Abrundung, Zusammenlegung und Teilung innerhalb des Gemeinschaftsjagdbezirks, 4. den Erwerb oder die Anpachtung von Grundflächen für Maßnahmen der Jagdbezirksgestaltung oder Äsungsverbesserung, 5. die Art der Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, 6. die Art der Verpachtung und die Pachtbedingungen, 7. die Erteilung des Zuschlags bei der Jagdverpachtung, 8. die Änderung und Verlängerung laufender Jagdpachtverträge, 9. die Zustimmung zur Weiterverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks und zur Erteilung von Jagderlaubnisscheinen auf Dauer, 10. die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung und den Zeitpunkt seiner Ausschüttung, 11. die Anstellung eines Berufsjägers oder bestätigten Jagdaufsehers, 12. die Erhebung von Umlagen zum Ausgleich des Haushaltsplans, 13. die Zustimmung zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstands nach 9 Abs. 8 Satz 2 und 14. die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen für den Jagdvorstand und den Jagdvorsteher. Die Versammlung der Jagdgenossen darf Entscheidungen nach Satz 1 nicht auf den Jagdvorstand übertragen. 7 Durchführung der Versammlung der Jagdgenossen (1) Die Versammlung der Jagdgenossen ist vom Jagdvorsteher wenigstens einmal im Geschäftsjahr ( 14 Abs. 2) einzuberufen. Der Jagdvorsteher muss die Versammlung der Jagdgenossen auch einberufen, wenn mindestens ein Viertel der stimmberechtigten Jagdgenossen oder der Jagdvorstand die Einberufung bei ihm schriftlich unter Angabe der auf die Tagesordnung zu setzenden Angelegenheiten beantragt oder wenn die untere Jagdbehörde dies im Wege der Aufsicht anordnet. (2) Die Versammlung der Jagdgenossen soll am Sitz der Jagdgenossenschaft stattfinden. Sie ist nicht öffentlich, ausgenommen die Versammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur Öffnung der Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Der Jagdvorsteher kann einzelnen Personen die Anwesenheit gestatten. Der unteren Jagdbehörde ist die Anwesenheit jederzeit gestattet. (3) Die Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen ergeht durch ortsübliche Bekanntmachung ( 15). Sie muss mindestens eine Woche vorher erfolgen und Angaben über den Ort und den Zeitpunkt der Versammlung sowie die Tagesordnung enthalten. (4) Den Vorsitz in der Versammlung der Jagdgenossen führt der Jagdvorsteher. Für die Abwicklung bestimmter Angelegenheiten, insbesondere zur Leitung einer öffentlichen Versteigerung, kann ein anderer Versammlungsleiter durch den Jagdvorsteher bestellt werden. (5) Unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes können Beschlüsse nach 6 nicht gefasst werden. (6) Über die Versammlung der Jagdgenossen ist die untere Jagdbehörde mindestens zwei Wochen vor dem Termin zu unterrichten. 8 Beschlussfassung der Versammlung der Jagdgenossen, Wahl (1) Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen bedürfen nach 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Stimmenthaltungen werden bei der Berechnung der Stimmenmehrheit mitgezählt. Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer eines zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücks haben zusammen nur eine Stimme und können das Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer gilt als Vertreter der anderen Mitberechtigten. (2) Beschlüsse nach 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 bis 9 sind schriftlich unter Verwendung von Stimmzetteln zu fassen. Das Gleiche gilt für sonstige Beschlüsse, wenn ihr Zustandekommen nach Absatz 1 Satz 1 nicht einwandfrei festgestellt werden kann. Der Jagdvorstand hat die Unterlagen der schriftlichen Abstimmungen mindestens ein Jahr lang, im Fall der Beanstandung oder Anfechtung des Beschlusses für die Dauer des Verfahrens aufzubewahren. (3) Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte. (4) Über den wesentlichen Verlauf und die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift zu fertigen. Aus ihr muss insbesondere hervorgehen, wie viele Jagdgenossen anwesend oder vertreten waren und welche Grundfläche von ihnen vertreten wurde, ferner der Wortlaut der gefassten Beschlüsse und die Angabe der Mehrheit nach Kopfzahl und Fläche, mit der sie gefasst wurden. Die Niederschrift ist vom Jagdvorstand und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Die Jagdbehörde ist innerhalb eines Monats über die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen zu unterrichten. (5) Die Absätze 1, 3 und 4 gelten auch für die von der Versammlung der Jagdgenossen durchzuführenden Wahlen ( 6 Abs. 1 Satz 2) entsprechend, mit der Maßgabe, dass die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen entscheidet. Wahlen nach 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 sind schriftlich unter Verwendung von Stimmzetteln durchzuführen. 9 Jagdvorstand (1) Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher, seinem Stellvertreter und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer können auch die Funktion des Schriftführers und des Kassenführers übernehmen. (2) Wählbar für den Jagdvorstand ist jeder Jagdgenosse oder, in Ausnahmefällen, dessen Ehegatte oder ein Verwandter in gerader Linie oder dessen Ehegatte, der volljährig und geschäftsfähig ist. Ist eine Personengemeinschaft oder eine juristische Person Mitglied der Jagdgenossenschaft, so sind auch deren Vertreter wählbar. (3) Der Jagdvorstand wird für eine Amtszeit von fünf Geschäftsjahren ( 14 Abs. 2) gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem auf die Wahl folgenden Geschäftsjahr, es sei denn, dass zum Zeitpunkt der Wahl kein gewählter Jagdvorstand vorhanden ist; in diesem Fall beginnt sie mit der Wahl und verlängert sich um die Zeit von der Wahl bis zum Beginn des nächsten Geschäftsjahres. Die Amtszeit verlängert sich bis zur Wahl eines neuen Jagdvorstands um höchstens drei Monate, sofern innerhalb der letzten drei Monate vor dem Ende der satzungsmäßigen Amtszeit mindestens eine Versammlung der Jagdgenossen stattgefunden hat und es in dieser nicht zur Wahl eines neuen Jagdvorstands gekommen ist. (4) Der Schriftführer und der Kassenführer werden für die gleiche Amtszeit wie der Jagdvorstand gewählt; Absatz 3 Satz 2 und 3 findet entsprechende Anwendung. (5) Endet die Amtszeit des Jagdvorstands vorzeitig durch Tod, Rücktritt oder Verlust der Wählbarkeit, so ist für den Rest der Amtszeit innerhalb angemessener Frist, spätestens in der nächsten Versammlung der Jagdgenossen, eine Ersatzwahl vorzunehmen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn ein anderer Funktionsträger vorzeitig ausscheidet. (6) Der Jagdvorstand fasst den Beschluss über den Abschussplanvorschlag, den der Jagdbezirksinhaber zur Herstellung des Einvernehmens nach 32 Abs. 1 ThJG vorgelegt hat. Er befasst sich außerdem mit der Empfehlung der Hegegemeinschaft oder des Vorsitzenden der Hegegemeinschaft zur Abschussplanung ( 13

11 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2017 Abs. 2 ThJG). Die Versammlung der Jagdgenossen kann dem Jagdvorstand unter Beachtung des 6 Abs. 2 Satz 2 weitere Aufgaben übertragen. (7) Ein Mitglied des Jagdvorstands darf bei Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft nicht beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihm selbst oder einem Angehörigen oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. (8) In Angelegenheiten, die an sich der Beschlussfassung durch die Versammlung der Jagdgenossen unterliegen, entscheidet der Jagdvorstand, falls die Erledigung keinen Aufschub duldet. In diesen Fällen hat der Jagdvorstand unverzüglich die Zustimmung der Versammlung der Jagdgenossen einzuholen. Diese kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte Dritter entstanden sind. (9) Die Mitglieder des Jagdvorstands und die sonstigen Berufenen sind ehrenamtlich tätig. 10 Sitzungen des Jagdvorstands (1) Der Jagdvorstand tritt auf Einladung des Jagdvorstehers nach Bedarf zusammen. Er muss einberufen werden, wenn ein Mitglied dies schriftlich beantragt. (2) Der Jagdvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Jagdvorstehers. (3) Die Sitzungen des Jagdvorstands sind nicht öffentlich. Der Jagdbehörde ist die Anwesenheit jederzeit gestattet. 11 Jagdvorsteher (1) Der Jagdvorsteher führt die laufenden Geschäfte der Jagdgenossenschaft, sofern diese nicht ausdrücklich dem Jagdvorstand oder der Versammlung der Jagdgenossen zugewiesen sind. Er hat die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen vorzubereiten und durchzuführen. Insbesondere obliegt ihm 1. die Aufstellung des Haushaltsplans und dessen Einhaltung bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel nach 14 Abs. 1 Nr. 2, 2. die Anfertigung der Jahresrechnung (Kassenbericht), 3. die Überwachung der Schrift- und Kassenführung, 4. die Aufstellung des Verteilungsplans für die Auszahlung des Reinertrags an die einzelnen Jagdgenossen und 5. die Feststellung der Höhe der Umlagen für die einzelnen Mitglieder. Die Versammlung der Jagdgenossen kann diese Aufgaben dem Jagdvorstand übertragen. (2) Der Jagdvorsteher vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Seine Vertretungsvollmacht ist auf die Durchführung der gesetzmäßig und ordnungsgemäß gefassten Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen und des Jagdvorstands beschränkt. 12 Kassenführer (1) Der Kassenführer muss gut beleumundet und seine wirtschaftlichen Verhältnisse müssen geordnet sein. (2) Der Kassenführer ist dem Jagdvorsteher, der sich laufend über den Zustand und die Führung der Genossenschaftskasse zu unterrichten hat und das Recht sowie die Pflicht zur unvermuteten Kassenprüfung besitzt, für die ordnungsgemäße Führung der Genossenschaftskasse verantwortlich. (3) Kassenführer kann nicht sein, wer zur Erteilung von Kassenanordnungen befugt ist. 13 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (1) Die Jagdgenossenschaft stellt für jedes Geschäftsjahr einen Haushaltsplan auf, wenn der Umfang der Geschäfts- und Wirtschaftsführung dies erfordert. Übt die Jagdgenossenschaft die Jagd auf eigene Rechnung aus, so ist ein Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan muss ausgeglichen sein. (2) Zum Ende des Geschäftsjahres ist eine Jahresrechnung (Kassenbericht) zu erstellen, die den Rechnungsprüfern zur Prüfung und der Versammlung der Jagdgenossen zur Entlastung des Jagdvorstands vorzulegen ist. Führt die Prüfung zur Feststellung erheblicher Verstöße gegen die Grundsätze einer geordneten Haushalts- und Kassenführung, so wird dem Jagdvorstand Entlastung erst erteilt, wenn die Mängel ordnungsgemäß behoben sind. (3) Die Rechnungsprüfer werden für die gleiche Amtszeit wie der Jagdvorstand gewählt; 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 findet entsprechende Anwendung. Rechnungsprüfer kann nicht sein, wer dem Jagdvor- stand angehört oder zu dem Jagdvorstand in einer Beziehung der in 9 Abs. 7 bezeichneten Art steht. 14 Kassenverwaltung, Geschäfts- und Wirtschaftsführung (1) Für die Kassengeschäfte gelten folgende Grundsätze: 1. Die Annahme- und Auszahlungsanordnungen der Jagdgenossenschaft sind vom Jagdvorsteher zu unterzeichnen. Sie sind hinsichtlich der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Angaben in den Kassenanordnungen vom Kassenführer gegenzuzeichnen. 2. Für den Nachweis der Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Reihenfolge und gegebenenfalls nach der im Haushaltsplan vorgesehenen Ordnung wird durch den Jagdvorstand ein Kassenbuch geführt, das nach Einnahmen, Ausgaben, Verwahrungen, Vorschüssen, Geldbestand und -anlagen zu gliedern ist. Das Kassenbuch dient zusammen mit den entsprechenden Belegen als Rechnungslegungsbuch. Diese Unterlagen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren. 3. Der Kassenführer hat dafür zu sorgen, dass die Einnahmen der Jagdgenossenschaft rechtzeitig eingehen und die Auszahlungen ordnungsgemäß geleistet werden. Außenstände sind durch ihn anzumahnen und nach fruchtlosem Ablauf der hierbei gesetzten Zahlungsfrist dem Jagdvorsteher zur zwangsweisen Beitreibung zu melden. 4. Der Barbestand der Kasse ist möglichst gering zu halten. Entbehrliche Barbestände sind unverzüglich auf ein Konto bei einem Kreditinstitut einzuzahlen und dort bestverzinslich anzulegen. 5. Kassenfehlbeträge sind vom Kassenführer zu ersetzen; der Ersatz ist im Kassenbuch festzuhalten. Kassenüberschüsse sind als sonstige Einnahmen zu buchen. Bis zur Aufklärung ist der Kassenfehlbetrag als Vorschuss und der Kassenüberschuss als Verwahrung nachzuweisen. (2) Geschäftsjahr der Jagdgenossenschaft ist das Jagdjahr im Sinne des 11 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes. (3) Die Einnahmen der Jagdgenossenschaft sind, soweit sie nicht zur Erfüllung der Aufgaben oder nach Maßgabe des Haushaltsplans zur Bildung von Rücklagen oder zu anderen Zwecken zu verwenden sind, an die Mitglieder auszuschütten. Durch den Beschluss über die Bildung von Rücklagen oder anderweitige Verwendung der Einnahmen wird der Anspruch der Jagdgenossen, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben, auf Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nach 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes nicht berührt. Beschließt die Jagdgenossenschaft, den Reinertrag der Jagdnutzung an ihre Mitglieder auszuschütten, so erlischt der Anspruch eines Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung, falls er nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung des Verteilungsplans schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers mit den zur Auszahlung erforderlichen Angaben geltend gemacht wird. (4) Von den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft dürfen Umlagen nur erhoben werden, wenn und soweit dies zum Ausgleich des Haushaltsplans unabweisbar notwendig ist. 15 Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft Für die Jagdgenossen bestimmte Bekanntmachungen werden im Zuständigkeitsbereich der Jagdgenossenschaft in ortsüblicher Weise vorgenommen. Die Satzung ist für die Dauer von zwei Wochen im Rathaus der Stadt-/Gemeindeverwaltung öffentlich auszulegen. 16 Übergangs- und Schlussbestimmungen (1) Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung außer Kraft. (2) Die Amtszeit des bei In-Kraft-Treten dieser Satzung amtierenden Jagdvorstehers, der in der Versammlung der Jagdgenossen vom gewählt wurde, endet am , 9 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung. (3) Der erste Haushaltsplan nach 13 Abs. 1 ist gegebenenfalls für das Geschäftsjahr 2017/ 2018 vorzunehmen. Vorstehende Satzung ist in der Versammlung der Jagdgenossen vom beschlossen worden. Altenfeld, d Frank Stüber Ulrich Löffler Hubert Fickenscher Vorsitzender Schriftführer Kassenführer Vorstehende Satzung ist genehmigungsfrei.

12 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2017 Senioren Gemeinde Böhlen Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Februar 2017 gratulieren der Bürgermeister und der Gemeinderat recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber weiterhin beste Gesundheit. Am 11. Februar Herrn Walter Müller, Oelzer Straße 11 am 14. Februar Herrn Günther Becker, Klemmsteinstraße 1 am 16. Februar Frau Christel Meurer, Markt 1 am 25. Februar Herrn Alfred Bucher, Lange Gasse 18 und am 28. Februar Herrn Eckhard Escher, Lange Gasse 38 Kirchliche Nachrichten zum 80. Geburtstag, zum 70. Geburtstag, zum 70. Geburtstag, zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag Evang.-Luth. Pfarramt Neustadt am Rennsteig, Kirchengemeinde Altenfeld Gottesdienste: Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst Gemeindesaal im Pfarrhaus Altenfeld Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst Gemeindesaal im Pfarrhaus Altenfeld Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst Gemeindesaal im Pfarrhaus Altenfeld Das Pfarrbüro in Neustadt ist am Mittwoch von 9.00 Uhr bis Uhr geöffnet: Telefon (036781) 41911, Fax (036781) oder neustadt@kirche-arnstadt-ilmenau.de Telefonisch erreichen Sie das Pfarramt auch am Montag und Freitag von Uhr bis Uhr. Wollen Sie uns außerhalb dieser Zeiten erreichen, Absprachen für kirchliche Trauungen, Taufen oder Trauerfeiern treffen, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Pfarramt Unterpörlitz: Frau Pastorin Behrend (Vakanzvertretung) Telefon (03677) , Fax (03677) unterpoerlitz@kirche-arnstadt-ilmenau.de Pfarramt Großbreitenbach: Herr Pfarrer Klemm Telefon (036781) 40177, Fax (036781) grossbreitenbach@kirche-arnstadt-ilmenau.de Herr Pfarrer Kleefoot: Telefon Gemeindemitteilungen Brand in Böhlener Mühle sowie Dank für Feuerwehreinsatz und Hilfsangebote Am Samstag, den brach nachmittags im Werkstattraum der historischen Böhlener Mühle ein Brand aus. Gegen Uhr ging der Notruf bei den Feuerwehren Böhlen und Großbreitenbach ein. An den Löscharbeiten waren die Feuerwehren aus Großbreitenbach, Böhlen, Neustadt und der Gerätewagen Atemschutz des Kreises beteiligt; - insgesamt mit 10 Fahrzeugen und 45 Feuerwehrleuten. Das in der Böhlener Mühle wohnende Ehepaar Griebel wurde durch Rauchgase verletzt und der Ehemann musste deshalb im Krankenhaus behandelt werden. Da das Werkstattgebäude der Mühle beim Eintreffen der Feuerwehrleute aus Böhlen und Großbreitenbach bereits lichterloh brannte, drohte ein Übergreifen der Flammen auf das Hauptgebäude. Durch den sofortigen Innenangriff mit vier Trupps mit Atemschutzgeräten und das Öffnen der Außenfassade des Hauses konnte das Übergreifen des Feuers auf das Wohnhaus und damit Schlimmeres verhindert werden. Dennoch ist der entstandene Sachschaden beträchtlich und wird von der Kripo Gotha auf ,- EUR geschätzt. So ist auch der Verlust nicht ersetzbarer historischer Werte der Böhlener Mühle zu bedauern. Das Ehepaar Griebel konnte insbesondere im Rahmen des Deutschen Mühlentages am Pfingstmontag stets zahlreiche interessierte Besucher in der 1741 erbauten Böhlener Mühle begrüßen. Es ist ihm ein Herzensbedürfnis, sich für den Feuerwehreinsatz und die nachfolgenden Hilfsangebote bei diesem Unglücksfall wie folgt zu bedanken: Wir sagen Danke. Für die im Rahmen des Brandereignisses in der Böhlener Mühle offerierten Hilfsangebote bedanken wir uns. Insbesondere möchten wir an dieser Stelle allen beteiligten Feuerwehrleuten Dank und Anerkennung aussprechen. Durch ihren selbstlosen und versierten Einsatz konnten schlimmere Schäden verhindert werden. Petra und Manfred Griebel Seniorenweihnachtsfeier der Gemeinde Böhlen 2016 Wie jedes Jahr, fand auch im Jahr 2016 die traditionelle Seniorenweihnachtsfeier der Gemeinde Böhlen, am 3. Dezember in unserer Mehrzweckhalle statt. Zahlreich sind die Seniorinnen und Senioren der Einladung des neuen Bürgermeisters Bernd Staude gefolgt. Bei Thüringer Schittchen und Kaffee wurde ein unterhaltsames Nachmittagsprogramm geboten. Bevor das Abendessen serviert wurde, konnte das Tanzbein geschwungen werden. Wir danken für die musikalische Umrahmung und den Milchbergstrolchen des Kindergartens der Gemeinde Böhlen für ihr weihnachtliches Programm. Für das sehr gute Gelingen möchte sich der Bürgermeister Herr Staude, auch im Namen des Gemeinderates der Gemeinde Böhlen, bei allen Helfern recht herzlich bedanken. Ein weiteres Dankeschön gilt den Sponsoren, die uns mit Geld und Sachspenden unterstützt haben. Agrargenossenschaft Königsee eg Amm GmbH & Co. Kraftwagen-Service KG Bäckerei Rosenberger Bestattungsinstitut Heino Gerlof Elektro Grey Gasthaus Zur Schönen Aussicht Heizung und Sanitär Peter Grimm Hohe Tanne Holz GmbH Uwe Geyer Jagdpächter Matthias und Michael Grafe Lück GmbH Metzgerei Eichhorn Mylius-Apotheke, Heiko-Lutz Kobe Physiotherapie Catharina Ehrhardt Reinigungsservice Sigrid Kahl Schlosserei Christian Krannich Sparkasse Arnstadt - Ilmenau Thüringer Energie Gemeinde Böhlen I. Gebhard

13 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2017 Senioren Kirchliche Nachrichten Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Januar 2017 gratulieren der Bürgermeister und der Gemeinderat recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am 10. Januar und am 16. Januar Herrn Rolf Höhland, Ortsstraße 131 Herrn Werner Wagner, Ortsstraße 126 Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Böhlen zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag. Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Gemeinde Friedersdorf Gemeindemitteilungen ACHTUNG! Dringende Information für die Gäste und Einwohner von Friedersdorf Aus gegebenem Anlass und versicherungstechnischen Gründen werden die 3 Parkplätze unterhalb des Konsums vorübergehend für die Nutzung gesperrt. Ich bitte um Ihr Verständnis. Traute Bürgermeister Senioren Geburtstagsglückwünsche Monat Januar/Februar 2017 Der Bürgermeister und der Gemeinderat gratulieren allen Jubilaren, die im Monat Januar/Februar bis zum Erscheinen des nächsten Amtsblattes - ihren Ehrentag begehen, recht herzlich und wünschen alles Gute und beste Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am 13. Februar feiert Herr Klaus Kemter, Ortsstraße 40 seinen 80. Geburtstag Evang.-Luth. Kirchgemeinde Friedersdorf Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Vereine und Verbände Weihnachtsfeier in Friedersdorf Am 06. Dezember wurden die Senioren von Friedersdorf durch den Bürgermeister zur Weihnachtsfeier eingeladen. Die Senioren kamen in das Bürgerhaus und erlebten hier schöne besinnliche und frohe Stunden mit viel Gesang und guter Musik in der Vorweihnachtszeit. Die Ausstattung des Raumes sowie die Verpflegung mit Kaffee und Kuchen organisierten die Frauen des Heimatvereins. Die musikalische Unterhaltung übernahm der Bürgermeister persönlich mit seinem Akkordeon und Klarinette. Er wurde begleitet mit Gitarre von Herrn Michael Grübler aus Rudolstadt, der mit Witz und Humor durch das Programm führte, das Publikum begeisterte und immer wieder animierte, die schönen Weihnachtslieder mit zu singen. Am späten Nachmittag hörte man plötzlich die Klingel vor der Tür und die tiefe Stimme vom Nikolaus, der zu den Senioren kam mit einem Wagen voller Geschenkpakete, die er an die Anwesenden verteilte. Nach dem Nikolaus konnten wir auch in diesem Jahr wieder Johann Wachsmuth (8 Jahre) mit seinem Keyboard begrüßen, der es ebenfalls sehr gut verstanden hat, die Senioren durch seine Melodien auf dem Keyboard zu begeistern. Pünktlich Uhr überbrachte der Wirt von der Gaststätte Zur Einkehr das sehr geschmackvolle Abendessen und so ging ein schöner unterhaltsamer Adventnachmittag seinem Ende zu. Auf die Frage hin, wollen wir im nächsten Jahr doch lieber in den Gemeindesaal feiern? bekam ich zur Antwort, lass uns hier feiern. Hier ist es klein, aber gemütlich, hier fühlen wir uns wohl, wie in einer großen Familie. Dank gilt allen, die diesen Nachmittag vorbereitet und ausgestaltet haben. Besonderer Dank gilt den Sponsoren für die finanzielle Unterstützung und die Sachspenden. Mit dem Wunsch, dass alle gesund bleiben mögen, verabschiedeten wir uns bis zum nächsten Seniorentreffen im Januar Wir bedanken uns bei den nachstehenden Sponsoren: - Elektro Schönefeld, Ilmenau-Unterpörlitz - Thür. Energie AG, Erfurt - hbc-brönner GmbH & Co. KG, Großbreitenbach - Agrargenossenschaft Königsee - Mylius-Apotheke, Großbreitenbach - Fredy Doll, Achern/Oberachern Heidrun Traute Vorsitzende des Heimatvereins Gemeinde Gillersdorf Ortsgeschehen Nachlese zur Seniorenweihnachtsfeier Am fand im Saal des Schwarzburger Hofes unsere traditionelle Seniorenweihnachtsfeier statt. Bei Kaffee und Kuchen traten in diesem Jahr zum ersten Mal die Akteure der Laienspielgruppe der Frauengruppe Großbreitenbach mit Ihrem Märchenspiel um Räuber Fürchtemich auf. Ihr selbst erdachtes und in Szene gesetztes Märchen war ein toller Erfolg. An dieser Stelle möchten wir uns recht herzlich bei den Mitwirkenden bedanken und hoffen auf eine Wiederholung. Danach übernahm Kathrin Reißner mit einigen Kindern die Programmführung. Sie stimmten uns musikalisch auf Weihnachten ein.

14 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2017 Unterstützt wurden Sie von Uwe Tischer und Jonas Widder die uns mit Liedern die Sie auf Jagdhörnern vortrugen erfreuten und von Bernd Richter der mit der Zither zur weihnachtlichen Stimmung beitrug. Recht herzlichen Dank an Sie alle! Nach dem Programm übernahm der Alleinunterhalter Kelly mit seiner Live Musik den gemütlichen Teil. Zum Abendessen wurden Klöße und Wildgulasch serviert. Ganz besonderer Dank gebührt Falco und Iris Hoffmann, die dieses vorzügliche Essen zubereitet haben. Zuletzt möchten wir uns bei den vielen fleißigen Helfern bedanken, die vor, während und nach der Feier zum guten Gelingen beigetragen haben. Besonderer Dank gilt unseren Sponsoren: Thüringer Energie AG Sparkasse Arnstadt - Ilmenau Agrargenossenschaft Königsee e. G. Bezirksschornsteinfegermeister Guido Günther Jagdpächter Fredy Doll Praxis für Physiotherapie Conny Ludwig Bestattungsinstitut Heino Gerlof Mylius - Apotheke Lutz Kobe Bürgermeisterin Ramona Pabst und der Gemeinderat Als Sponsoren haben sich beteiligt: Thüringer Energie AG Sparkasse Arnstadt - Ilmenau Agrargenossenschaft Königsee e.g. Bezirksschornsteinfegermeister Guido Günther Jagdpächter Fredy Doll Praxis für Physiotherapie Conny Ludwig Bestattungsinstitut Heino Gerlof Mylius - Apotheke Lutz Kobe Lothar Buff - ein dankbarer Gast Seniorenweihnacht in Gillersdorf Sie ist bereits zu einer schönen Tradition geworden, die alljährliche Feier für die Gillersdorfer Seniorinnen und Senioren in der Vorweihnachtszeit. Am 2. Adventssonntag erwartete sie, wie gewohnt, ein weihnachtlich geschmückter Saal im Schwarzburger Hof. Gleich zu Beginn und unmittelbar an die Begrüßung durch die Bürgermeisterin Ramona Pabst gab es für die Anwesenden Kaffee und dazu leckeren Kuchen, aber auch eine Überraschung der besonderen Art. Die Laienspieler der Frauengruppe Großbreitenbach brachten das Theaterstück Räuber Fürchtemich und der verschwundene Weihnachtsbaum zur Aufführung. Die Akteure wurden für ihre unterhaltsame Darbietung mit gehörigem Beifall belohnt, der auch zu weiteren Auftritten ähnlicher Art in den nächsten Jahren animierte. Katrin Reißner, verstärkt durch junge Mitwirkende aus dem Ort, verstand es wiederum durch ihre hervorragend interpretierten Lieder, aber auch mit eingefügten Kurzgeschichten, die Anwesenden auf die bevorstehende Weihnachtszeit einzustimmen und sie zum Mitsingen anzuregen. Auch die von Bernd-Uwe Richter auf seiner Zither gespielten bekannten Weihnachtslieder fanden ungeteilten Anklang beim Publikum. Ein Novum in diesem Jahr war der stimmungsvolle Auftritt des Jagdhorn - Bläserduetts unter Leitung des Berufsjägers Uwe Tischer. Das wohlschmeckende und deftige Abendessen, das aus hausgemachten Thüringer Klößen mit Wildgulasch und Rotkohl bestand, wurde von Ines und Falko Hofmann zubereitet und liebevoll auf den Tellern serviert. Nach dem reichhaltigen Essen war Bewegung angesagt. Deshalb brachte so mancher nach den Klängen des Alleinunterhalters Berthold Kellermann, gesanglich unterstützt von Katrin Reißner, sein Tanzbein in Schwung. Aber auch, was ebenso gern und eifrig genutzt wurde, waren die Gespräche mit dem Tischnachbarn. Ich glaube im Namen aller zur Vorweihnachtsfeier anwesenden Seniorinnen und Senioren zu sprechen, wenn ich mich bei unserer Bürgermeisterin Ramona Pabst mit all ihren fleißigen Helfern, den Laienschauspielern der Frauengruppe Großbreitenbach, den Musikern Katrin Reißner, Bernd-Uwe Richter, Uwe Tischer und Jonas Widder, dem Alleinunterhalter Berthold Kellermann, dem Küchenduo Ines und Falko Hoffmann, und natürlich bei allen Sponsoren für die schöne und unterhaltsame Feier recht herzlich bedanke. Die Sängerin Katrin Reißner mit Verstärkung Bernd-Uwe Richter an der Zither Die Jagdhornbläser Uwe Tischer und Jonas Widder Die Laienschauspieler der Frauengruppe Großbreitenbach Alle Fotos: Lothar Buff, Gillersdorf

15 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2017 Die Gillersdorfer Kirche hat wieder eine Stimme Schon seit einigen Jahren müssen die Gottesdienste in der Gillersdorfer Kirche ohne die sonst gewohnte Begleitung durch die Orgel auskommen, da sie nicht mehr bespielbar ist. Weil deren Sanierung aus Kostengründen in naher Zukunft nicht erwartet werden kann und der Organistin aber für die Dauer nicht zugemutet werden kann, dass sie ihr privates Instrument zur Verfügung stellt, hat sich der Gillersdorfer Bürger Bernd-Uwe Richter uneigennützig bereit erklärt, sein im Privatbesitz befindliches Harmonium in Form einer Dauerleihgabe der Gillersdorfer Kirche zur Verfügung zu stellen. Nach geringfügigen Reparaturen konnte dieses Instrument dann durch ihn und Herrn Axel Enders am 10. Dezember 2016 in der Kirche aufgestellt werden. Auch die noch dafür erforderliche Sitzbank hat Herr Richter kurzfristig angefertigt. Lothar Buff Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Januar 2017 gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am 19. Januar feiert Frau Flora Hofmann, Schwarzburger Straße 60 ihren 80. Geburtstag. u u u u u u u u Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Gillersdorf Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Gemeinde Wildenspring Kirchliche Nachrichten Bernd Uwe Richter (R) und Axel Enders (L) beim Aufstellen des Harmoniums Foto: Lothar Buff, Gillersdorf Evang.-Luth. Kirchgemeinde Wildenspring Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Veranstaltungen Veranstaltungskalender der www-region Februar Stand: Glühweinwanderung mit Absacker Uhr Jesuborn Bürgerhaus Heimat- und Bürger- Jesuborn verein Jesuborn e.v. 04./ Karnevalsveranstaltungen Großbreitenbach Zweifelderhalle Bräétmicher Carnevals Club e. V Hausfasching des BdV Uhr Gehren Heimatstube BdV Gehren des BdV Gehrener Carneval Uhr Gehren Gasthaus Zum Interessengemeinschaft Steinbruch Gehrener Carneval Büttenabend mit live Musik Uhr Gillersdorf Gemeindesaal Gillersdorfer Karneval Club Büttenabend des ÖCV Uhr Oehrenstock Haus des Gastes Öhrenstöcker Carnevals Verein e.v Kinderfasching des IKK in Gehren Uhr Gehren Stadthaussaal Ilmenauer Karneval Klub Volleyballturnier der Jugendclubs Uhr Gehren Schobse- Jugendclub Under- Sporthalle ground und MUG e.v Gehrener Carneval Uhr Gehren Gasthaus Zum Interessengemeinschaft Steinbruch Gehrener Carneval Büttenabend mit live Musik Uhr Gillersdorf Gemeindesaal Gillersdorfer Karneval Club Büttenabend des ÖCV Uhr Oehrenstock Haus des Gastes Öhrenstöcker Carnevals Verein e.v Kinder- und Familienfasching Uhr Möhrenbach Ratskellersaal Möhrenbacher des MCC Carneval Club e.v Kinderfasching des ÖCV Uhr Oehrenstock Haus des Gastes Öhrenstöcker Carnevals Verein e.v Verkehrsteilnehmerschulung Uhr Jesuborn Bürgerhaus Heimat- und Bürger- Jesuborn verein Jesuborn e.v.

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