Tiroler Fussballverband

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1 Tiroler Fussballverband VERBANDSNACHRICHTEN STADIONSTRASSE 1A HAUS DES SPORTS 6020 INNSBRUCK TELEFON: +43(0) FAX: +43(0) WEB: ZVR: Nr. 4/2017 vom 29. Juni 2017 UTENSILIENAKTION 2017 Aufgrund bestehender Verträge wird die Utensilienaktion 2017 ausnahmslos für den Ankauf von Artikeln der Firma PUMA über einen PUMA-Händler ausgeschrieben. Der Bestellschein wurde jeden Verein per Post zugestellt. Als Kriterium für die Zuteilung wurde die Anzahl der an der Meisterschaft 2016/2017 teilnehmenden Nachwuchsmannschaften eines Vereines herangezogen. Dotierung: U18 ( 750,--), U16 ( 450,--), U15 ( 250,--), U14 ( 250,--), U13 U09 ( 70,--). Abwicklung: Warenbestellung direkt beim PUMA-Händler, wobei auch Lagerware akzeptiert wird. Auf dem Formular ist der Name, die Anschrift und die Bankverbindung des Händlers in der vorgesehenen Rubrik einzutragen. Die ausgesuchten Artikel sind vom PUMA-Händler auf dem Bestellschein einzutragen und vom Händler, versehen mit Vereinsstempel und Unterschrift, an die Firma PUMA (Customer Service DACH, Herrn Fabian Gebhardt) zu senden. Der Händler händigt dem Verein die bestellte Ware aus. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt durch den Tiroler Fußballverband nach Vorlage der Originalfaktura durch den Händler (adressiert an den Verein) und nach Einlangen des von der Firma PUMA geprüften Bestellscheines beim Verband. Auf dieser Rechnung ist vom Verein der Vereinsstempel anzubringen, zu unterschreiben und den Vermerk Ware in Ordnung übernommen anzuführen. Sollte der Rechnungsbetrag der bestellten Artikel die Ausschüttung des Verbandes übersteigen, so hat der Verein den Differenzbetrag dem PUMA-Händler zu bezahlen bzw. müssen Sie sich zwei Rechnungen ausstellen lassen. Spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware ist die bestätigte Rechnung an den TFV zu senden. Wir ersuchen die Vereine den letzten Bestelltermin Montag, 17. Juli 2017 einzuhalten. Nach dem 17. Juli 2017 bei der Firma PUMA einlangende Bestellungen werden von dieser nicht mehr berücksichtigt! Die Rechnung des PUMA-Händlers an den Tiroler Fußballverband muss bis spätestens 30. September 2017 in der Geschäftsstelle (Stadionstraße 1a) einlangen

2 Vereinsname Summe Vereinsname Summe Vereinsname Summe Absam 530 Kössen 590 Schmirn 140 Achenkirch 320 Kramsach 770 Schönberg 70 Achensee 140 Kufstein 1190 Schönwies/Mils 250 Aldrans 530 Kundl 460 Schwaz 1050 Alpbach 460 Landeck 980 Schwoich 390 Angerberg 140 Längenfeld 730 Seefeld 660 Arlberg 320 Langkampfen 590 Sellraintal 140 Aschau 520 Lechaschau 320 Silz/Mötz 710 Axams 320 Lechtal 70 Sistrans 390 Bad Häring 460 Matrei 1030 Sölden 390 Breitenbach 590 Mayrhofen 910 Söll 460 Brixen 590 Mieders 140 St.Johann 780 Brixlegg/Rattenberg 280 Mieminger Plateau 210 St.Leonhard 320 Bruckhäusl 520 Mils 460 St.Ulrich/Hochfilzen 530 Buch 730 Münster 670 Stams 890 Ebbs 730 Nassereith 140 Stans 70 Ellmau 70 Natters 660 Stanz 320 Erl 210 Navis 390 Steinach 350 Fieberbrunn 390 Neustift 460 Stumm 960 Finkenberg/Tux 590 Niederndorf 910 SVI 1210 Flaurling 530 Oberes Gericht 140 Tarrenz 70 Fliess 140 Oberhofen 460 Telfs 1600 Fritzens 140 Oberlangkampfen 210 Thaur 800 Fügen 840 Oberndorf 210 Thiersee 960 Fulpmes 460 Oberperfuss 840 Uderns 210 Going 390 Oetz 210 Umhausen 530 Götzens 210 Patsch/Ellbögen 140 Union Innsbruck 1050 Grins 280 Paznaun 940 Veldidena 70 Grinzens 140 Pians/Strengen 140 Vils 280 Haiming 460 Pitztal 210 Volders 910 Hall 530 Prutz/Serfaus 840 Völs 280 Hatting-Pettnau 140 Radfeld 320 Vomp 210 Hippach 910 Reichenau SVG 1530 Wacker Innsbruck 1980 Hopfgarten/Itter 530 Reith/Kitzbühel 70 Waidring 140 IAC 840 Reutte 390 Walchsee 70 Imst 920 Ried i.o. 210 Wattens 1730 Innsbruck West 660 Ried/Kaltenbach 460 Weerberg 140 Inzing 910 Rietz 770 Westendorf 460 Jenbach 980 Rinn/Tulfes 890 Wildschönau 140 Kematen 1140 Roppen/Karres 840 Wilten 210 Kirchberg 590 Rum 1050 Wörgl 940 Kirchbichl 640 Sans Papiers 0 Zams 1050 Kirchdorf 280 Sautens 320 Zell/Ziller 210 Kitzbühel 600 Scharnitz 0 Zirl 530 Kolsass/Weer 210 Schlitters 140 Zugspitze

3 TFV- KERSCHDORFER TIROL CUP 2017/2018 Paarungen Vorrunde (22. Juli 2017) Ersatztermin bei Spielabsage aus Witterungsgründen: 23. Juli 2017, 18:00 Uhr 1 Bad Häring Achensee 11 Lechtal Mieminger Plat. 21 Stans Ried/K. 2 Oberndorf Hopfgarten/I. 12 Oberes Gericht Landeck 22 Zell/Ziller Aldrans 3 Waidring Wildschönau 13 Pians/Strengen Paznaun 23 Lechaschau Rietz 4 Uderns Weerberg 14 St.Leonhard Grinzens 24 Mieders Patsch/Ellb. 5 Flaurling Wilten 15 Achenkirch Breitenbach 25 Nassereith Vils 6 Sans Papiers Sellraintal 16 Aschau Vomp 26 Ried i.o. Haiming 7 Scharnitz Götzens 17 Ellmau Niederndorf 27 Rum Schlitters 8 Schönberg Steinach 18 Erl Alpbach 28 Sautens Veldidena 9 Fliess Pitztal 19 Going OLKA 29 Sölden Öetz 10 Grins SPG Arlberg 20 Reith/K. Radfeld 30 Hatting-Pettnau Navis 31 Zugspitze Roppen/Karres Paarungen 1.Hauptrunde (29. Juli 2017) Ersatztermin bei Spielabsage aus Witterungsgründen: 31. Juli 2017, 18:00 Uhr 01 Sieger 01 - Ebbs 02 Sieger 02 - Kirchdorf 03 Sieger 03 - Brixen 04 Sieger 04 Kolsass/W. 05 Sieger 05 - Umhausen 06 Sieger 06 - Thaur 07 Sieger 07 - Inzing 08 Sieger 08 - Fritzens 09 Sieger 09 - Oberperfuss 10 Sieger 10 - Axams 11 Sieger 11- Oberhofen 12 Sieger 12 - Tarrenz 13 Sieger 13 - Seefeld 14 Sieger 14 - Längenfeld 15 Sieger 15 - Kirchberg 16 Sieger 16 - Langkampfen 17 Sieger 17 - Schwoich 18 Sieger 18 - Söll 19 Sieger 19 - Walchsee 20 Sieger 20 St.Ulrich/H. 21 Sieger 21 - Bruckhäusl 22 Sieger 22 - Thiersee 23 Sieger 23 Schönwies/M. 24 Sieger 24 Finkenberg/T. 25 Sieger 25 Prutz/Serfaus 26 Sieger 26 - Reutte 27 Sieger 27 - Stumm 28 Sieger 28 - Schmirn 29 Sieger 29 - Neustift 30 Sieger 30 - IAC 31 Sieger 31 - Stams 32 Angerberg - Fügen 33 Brixlegg/Ratt. - Mils 34 Fieberbrunn - Jenbach 35 Fulpmes - Volders 36 Kössen - Buch 37 Kramsach - Absam 38 Münster Natters 39 Rinn/Tulfes Ibk. West 40 Sistrans - Matrei 41 Westendorf - Hippach Paarungen der 2. Hauptrunde (5. August 2017) Ersatztermin bei Spielabsage aus Witterungsgründen: 6. August 2017, 18:00 Uhr Sieger Spiel 15 Sieger Spiel 36 Sieger Spiel 26 Zams Sieger Spiel 16 Sieger Spiel 34 Sieger Spiel 27 Sieger Spiel 37 Sieger Spiel 17 Sieger Spiel 01 Sieger Spiel 06 Imst Sieger Spiel 18 Sieger Spiel 39 Sieger Spiel 28 Sieger Spiel 30 Sieger Spiel 05 Sieger Spiel 40 Sieger Spiel 07 Sieger Spiel 09 Sieger Spiel 19 Mayrhofen Sieger Spiel 08 Sieger Spiel 38 Sieger Spiel 10 Sportverein Innsbruck Sieger Spiel 29 Telfs Sieger Spiel 23 Völs Sieger Spiel 14 Sieger Spiel 13 Sieger Spiel 11 Zirl Sieger Spiel 21 Kirchbichl Sieger Spiel 24 Sieger Spiel 33 Sieger Spiel 04 Sieger Spiel 35 Sieger Spiel 25 Kematen Sieger Spiel 03 St.Johann Sieger Spiel 12 Silz/Mötz Sieger Spiel 22 Sieger Spiel 41 Sieger Spiel 02 Hall Sieger Spiel 20 Kundl Sieger Spiel 31 Reichenau Sieger Spiel 32 Union Spieltermin ist jeweils Samstag, eine Vorverlegung auf Freitag ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Diese Änderung (betrifft erste und zweite Hauptrunde, Verlegung von Samstag auf Freitag) ist wegen dem Besetzungsvorlauf nur bis Montag, 15:00 Uhr über die Geschäftsstelle möglich. Der Sonntag ist generell spielfrei zu halten, dieser Tag ist bei Spielabsagen aus Witterungsgründen (18:00 Uhr) als Nachtragstermin heranzuziehen

4 FRAUEN TIROL CUP Am Wochenende, 26. August 2017 startet der TFV Frauen- Cup mit der Vorrunde. Alle 27 Teams aus dem Tiroler Frauenfußball treten dabei an. Vorrunde ( ) Achtelfinale ( ) Ersatztermin bei Spielabsage aus Witterungsgründen: Sonntag, 27. August 2017, gleiche Beginnzeit Ersatztermin bei Spielabsage aus Witterungsgründen: Sonntag, 3. September 2017, gleiche Beginnzeit 1 Umhausen Vomp 01 Sieger Spiel 9 Sieger Spiel 1 2 Paznaun Haiming 02 Sieger Spiel 2 Schwoich 3 Oberes Gericht Oetz 03 Sieger Spiel 10 Sieger Spiel 3 4 Tarrenz Ried/K. 04 Sieger Spiel 4 Erl 5 Lechaschau Rinn/Tulfes/Wattens 05 Sieger Spiel 5 Sieger Spiel 8 6 Pitztal Hippach 06 Sieger Spiel 6 Brixlegg/Rattenberg 7 Flaurling Angerberg 07 Sieger Spiel 7 SVI 8 Thaur Oberlangkampfen 08 Sieger Spiel 11 Matrei/Neustift 9 Kirchberg Wilten 10 Westendorf Landeck 11 Stans Arlberg Der Finaltag in Neustift war ein absoluter Höhepunkt der Spielsaison 2016/2017. Der Tiroler Fußballverband dankt dem SSV Neustift als Ausrichter auf diesem Weg für die hervorragende Organisation und Pressesprecher Georg Herrmann und seinem Team für die mustergültige Vorbereitung. Unser Dank gilt auch dem Schiedsrichterteam (Fischer Reinhold, Et Yilmaz, Ennemoser Karl und Viertler Rudolf) für die umsichtige Spielleitung. Cupprämien TFV-Kerschdorfer Tirol Cup SV Fügen 300 Union Innsbruck 300 SV Kematen 600 USV Ötz 300 SV Thiersee 300 SK Ebbs 300 FC Kitzbühel FG Schönwies/Mils 600 SV Absam 600 SV Völs 300 FC Natters 900 SC Kundl 600 SC Mils 600 SR Oberlangkampfen 300 SPG Silz/Mötz SV Hall SV Brixen 300 FC Zirl 300 SV Wörgl SV Oberperfuss 300 SC Imst 300 SVG Reichenau 900 FC Kufstein 900 FC Söll 300 SVI 300 FC Buch 300 SV Reutte 600 SK St.Johann 300 SV Schmirn 600 SV Axams 900 SC Schwaz 600 SV Zams 300 Cupprämien TFV Frauen Cup SV Neustift 350 SVI 200 FC Schwoich 450 SV Ried/K. 200 Mit treten die neuen Cupbestimmungen in Kraft. In Bezug auf die Auslungen ab dem Achtelfinale hat das Präsidium eine Adaptierung beschlossen: 5 (3) Ab dem Achtelfinale wird das Heimrecht gelost. Bei einer ausgelosten Paarung mit einem Klassenunterschied von mehr als 2 Ligen hat der unterklassige Verein das Heimrecht. In diesem Fall sind die Einnahmen nach Abzug der Schiedsrichterkosten im Verhältnis 40% (Heimverein) zu 60% (Gastverein) zu teilen

5 BESCHLÜSSE DES PRÄSIDIUMS Rechtsmittel ( 21 der TFV - Durchführungsbestimmungen) (1)Eine Partei, die Protest einlegen möchte, muss dieses Rechtsmittel innerhalb von drei Tagen nach mündlicher Verkündung in der Verhandlung, verbandsüblicher Verlautbarung oder wirksamer Zustellung der Entscheidung beim in erster Instanz entscheidenden Gremium schriftlich anmelden. Die Protestanmeldung ist nur unter gleichzeitigem Erlag der Protestgebühr wirksam. (2) Im Falle einer wirksamen Anmeldung des Protestes hat das in erster Instanz entscheidende Gremium die Entscheidung in Langform auszufertigen. (3) Die Partei hat nach Zustellung der Langform des Beschlusses den Protest innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich zu begründen (Protestschrift). (4) Nach einer automatischen resultatsgemäßen Beglaubigung beträgt die Protestfrist 7 Tage ab Beglaubigung. Eine Protestanmeldung nach Abs. 1 ist nicht notwendig. (5) Werden diese Fristen nicht eingehalten, ist der Protest zurückzuweisen Teilnahmeverzicht ( 14 der TFV - Durchführungsbestimmungen) (1) (a) Die Erklärung eines Vereines, auf den Aufstieg zu verzichten, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Präsidiums. (b) Über Ansuchen eines Vereines um Versetzung in eine niedrigere Spielklasse entscheidet das Präsidium. (2) Ansuchen gemäß Punkt 1 müssen bis 15. Jänner eines jeden Jahres an den Tiroler Fußballverband mittels eingeschriebenen Briefes gestellt und vereinsmäßig unterfertigt werden. (3) Nach Genehmigung der Erklärung bzw. des Ansuchens nach Punkt 1 ist ein Widerruf durch den Verein ausgeschlossen. (a) Wird der Aufstiegsverzicht genehmigt, muss der davon betroffene Verein die folgende Spielsaison mit neun Minuspunkten beginnen. Außerdem wird dieser Verein vom Tiroler Fußballverband in der darauf folgenden Spielsaison nicht für den ÖFB-Cup nominiert (b) Wird dem Ansuchen eines Vereins um Genehmigung der Versetzung aus einer Liga in eine niedrigere Liga entsprochen, kann vom Präsidium des TFV festgelegt werden, dass der davon betroffene Verein die folgende Spielsaison mit bis zu neun Minuspunkten beginnen muss. Außerdem wird dieser Verein vom Tiroler Fußballverband in der darauf folgenden Spielsaison nicht für den ÖFB-Cup nominiert Spieltage ( 3 der TFV - Durchführungsbestimmungen) Punkt 3, NEU: (1) An Allerheiligen dürfen keine Pflichtspiele angesetzt werden. (2) Der Karfreitag ist für die Ansetzung von Pflichtspielen gesperrt. Ausnahme: Regionalliga und UPC Tirol Liga (3) Der Muttertag ist für Bewerbsspiele im Kinderfußball gesperrt (Ausnahme: gegenseitiges Einvernehmen)

6 Weitere Beschlüsse: (1) Das Präsidium des TFV hat in seiner Sitzung vom 30. Mai 2017 die probeweise Aufnahme der 1C Mannschaft des FC Wacker Innsbruck - vorerst für die Dauer einer Spielsaison - in den Meisterschaftsbetrieb beschlossen. Die Mannschaft wird in der kommenden Spielsaison 2017/2018 in der Zweiten Klasse eingeteilt. Die Modalitäten für den Spielereinsatz werden seitens des Verbandes in den folgenden Tagen festgelegt und dem FC Wacker in schriftlicher Form übermittelt (2) Gemäß den TFV - Vorgaben werden als Teilnehmer für den ÖFB-Samsung-Cup der Tiroler Cupsieger SV Wörgl, Cupfinalist FC Kitzbühel und der SC Schwaz als bestplatzierter Tiroler Verein der Regionalliga West gemeldet. Im Falle, dass der FC Kitzbühel gleichzeitig Tiroler Meister wird, geht der vierte Startplatz an den zweitbesten Tiroler Westligaverein der Regionalliga West 2016/2017 (FC Kufstein). (3) Die Paarungen der Relegation in die UPC Tirol Liga: wurden gelost: Hinspiel 2. Landesliga West - 2. Landesliga Ost, Rückspiel 2. Landesliga Ost - 2. Landesliga West Wegen des Aufstiegsverzichtes der FG Schönwies/Mils geht im Falle einer Qualifikation der FG das Recht auf die nächstplatzierten Vereine der Landesliga West über. (4) Ab der Spielsaison 2017/2018 ist die alleinige Ansetzung von IB und Reserven an Samstagen uneingesch ränkt möglich. ÄNDERUNG IM BEREICH DER TRANSFERZEITEN Für Nachwuchsspieler nach dem vollendeten 15. Lebensjahr (spielberechtigt auch für Erwachsenenmannschaften) gibt es ab dem Spieljahr 2017/18 - analog zu allen Übertritten des Erwachsenenbereiches - nur mehr die Möglichkeit in den Hauptübertrittszeiten (von bis bzw. von ) zu wechseln. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Kontrollausschuss des TFV eine amtliche Freigabe (Meldecode E) genehmigen. Ein solches Ansuchen muss jedoch bis spätestens 31. März 2018 an den Landesverband weitergeleitet sein. AUS DEM KURS- UND TRAINERREFERAT Jugendtrainerdiplomkurs in Schwaz vom bis Anmeldung via System Fußball-Online noch bis 30. Juni Weitere Informationen und Hinweise zu allen Kursen sind auf unserer Website abrufbar

7 SICHTUNG DER TIROLER TALENTESCHIENE 2017/2018 Vom Verein zur Landesausbildungszentrum-Vorstufe (VORLAZ) - Jahrgang 2008 (Mädchen 2007) Termine: in Wörgl (Sportplatz beim Gymnasium) in Stans in Kematen in Imst (Sportplatz Oberstadt) Die Sichtungen beginnen jeweils um 16:30 Uhr. Alle Meldungen ergehen an den VorLaz-Koordinator, Rudolf Rudolf (rudolfstadler@aon.at), 0676/ ). Diese können jederzeit per Mail, SMS oder telefonisch erfolgen (Anmeldung mit Namen, Geburtsdatum, Handynummer und Mailadresse eines Elternteiles, oder Mobilnummer und Mailadresse des Vereinsvertreters). Sichtungsrichtlinien für die LAZ Vorstufe: Testung: Schnelligkeitstest: 10 und 20 Meter Sprint Spielfähigkeitstest: Spielform 3 gegen 3 auf jeweils 2 2m breite Tore/Spielfeld 20x25 SPIELREGELN NEU FÜR DIE KOMMENDE SPIELSAISON Vom IFAB (International Football Association Board) wurden für die kommende Saison 2017/2018 die Fußball-Spielregeln neuerlich überarbeitet, d.h. dass Textpassagen vereinheitlicht, teilweise gekürzt und dem modernen Fußball angepasst wurden. Weiters wurden Erfahrungen des letzten Jahres im Sinne einer gleichen Bestrafung für gleiche Vergehen integriert, insbesondere, dass bei Unsportlichkeiten und Einflussnahmen auf das Spielgeschehen entsprechend strenge Sanktionen zu setzen sind. Nachstehend geben wir auszugsweise einen Überblick der wesentlichsten Änderungen welche grundsätzlich mit 1. Juli 2017 in Kraft treten Regel 3 Spieler: Unerlaubtes Betreten des Spielfeldes durch Spieler (z.b. nach Verletzungsbehandlung, Behebung von Ausrüstungsmängel), Teamoffizielle, Auswechselspieler, ausgewechselte oder ausgeschlossene Spieler: - Unterbrechung wenn ein Eingriff in das Spielgeschehen erfolgt (z.b. Spielen des Balls, Zweikampf): Spielfortsetzung: Direkter Freistoß bzw. Strafstoß - Wurde dadurch ein Tor oder eine offensichtliche Torchance verhindert: Ausschluss des Spielers Regel 4 Ausrüstung der Spieler: Wiedereintritt nach Behebung eines Ausrüstungsmangels: Kontrolle der Ausrüstung: durch den SR/SRA oder 4. Offiziellen. Erlaubnis zum Eintritt: nur durch den SR Eintritt bei laufendem Spiel: entlang der Seitenlinie Eintritt bei Spielunterbrechung: überall möglich Regel 8 Anstoß: Der Ball muss nicht nach vorne gespielt werden. Alle Spieler, außer der Spieler, der den Anstoß durchführt, müssen sich in der eigenen Spielhälfte befinden. Wird der Ball vom Anstoß direkt ins eigene Tor geschossen: Spielfortsetzung: Eckstoß

8 Regel 10 Ergebnis des Spiels - Elfmeterschießen zur Siegerermittlung Wenn der Torhüter vor oder während des Elfmeterschießens das Spiel nicht fortsetzen kann: - Ersatz durch einen nominierten Auswechselspieler möglich (sofern das Kontingent nicht erschöpft ist) - Ersatz durch einen Spieler, der zur Herstellung der gleichen Spieleranzahl nicht teilenehmen durfte (in diesem Fall auch zusätzlich zum Austauschkontingent) Regel 12 - Fouls und unsportliches Verhalten: Verhindern eines Tores oder einer Vereiteln einer offensichtlichen Torchance: - durch absichtliches Handspiel: Ausschluss (rote Karte) (bei Vorteil und Torerfolg gelbe Karte): Vergehen im eigenen Strafraum wenn vom Schiedsrichter auf Strafstoß entschieden wird: Verwarnung des Spielers, wenn versucht wurde, den Ball zu spielen Außer (in diesen Fällen wird der Spieler ausgeschlossen): - das Vergehen ist ein Halten, Ziehen oder Stoßen - der Angreifer versucht nicht den Ball zu spielen, oder hat keine Möglichkeit, den Ball in einem Zweikampf zu spielen, oder - das Vergehen muss mit einer roten Karte unabhängig von der Position auf dem Spielfeld geahndet werden (grobes Foulspiel, brutales Spiel, usw.) Vergehen außerhalb des Spielfeldes (wenn der Ball im Spiel ist): Von einem Spieler: Gegen einen Spieloffiziellen (SR-Team), gegnerischen Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselten oder ausgeschlossenen Spieler, oder einen Teamoffiziellen Von einem Auswechselspieler, ausgewechseltem oder ausgeschlossenen Spieler, oder Teamoffiziellen gegen einen gegnerischen Spieler oder Spieloffiziellen: Spielfortsetzung: Freistoß auf der Begrenzungslinie nächst dem Vergehen, bei direktem Freistoß hinter dem Strafraumbereich des Täters: Strafstoß Vergehen durch Werfen (wenn der Ball im Spiel ist): Werfen durch einen Spieler auf oder abseits des Spielfeldes gegen einen Spieloffiziellen (SR-Team), gegnerischen Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselten oder ausgeschlossenen Spieler, oder einen Teamoffiziellen oder den Ball: Spielfortsetzung: Direkter Freistoß/Strafstoß, wo der Gegenstand getroffen hat oder treffen hätte sollen. Ist dieser Ort außerhalb des Spielfeldes: Freistoß am nächstgelegenen Punkt auf der Begrenzungslinie (hinter dem eigenen Strafraumbereich: Strafstoß). Werfen durch einen Auswechselspieler, ausgewechselten oder ausgeschlossenen Spieler, oder durch einen Teamoffiziellen auf das Spielfeld gegen einen Gegner oder einen Spieloffiziellen: Spielfortsetzung: direkter Freistoß bzw. Strafstoß wo der Gegenstand getroffen hat, treffen hätte sollen Für weitere Auskünfte können Sie sich an die zuständigen Funktionäre des Tiroler Schiedsrichterkollegiums wenden. Link zu den Spielregeln: KONTENBELASTUNGEN Achenkirch 5,--/Alpbach 5,--/Angerberg 5,--/Arlberg 5,--/Aschau 5,--/Axams 5,--/Bad Häring 15,-- /Breitenbach 5,--/Brixen 5,--/Brixlegg-Ratt. 5,--/Ebbs 5,--/Ellmau 5,--/Fieberbrunn 50,--/Fritzens 5,- -/Fügen 155,--/Fulpmes 5,--/Haiming 5,--/Hippach 50,--/Imst 50,--/Kematen 5,--/Kirchberg 5,-- /Kirchbichl 5,--/Kirchdorf 5,--/Kitzbühel 50,--/Kössen 5,--/Kundl 5,--/Matrei 5,--/Münster 5,-- /Nassereith 5,--/Natters 5,--/Niederndorf 5,--/Oberndorf 5,--/Prutz-Serfaus 5,--/Radfeld 5,--/Ried i.o. 5,--/Rietz 5,--/Rinn-Tulfes 5,--/Sautens 5,--/Schlitters 5,--/Schmirn 5,--/Schwoich 5,--/Seefeld 5,--/Stams 5,--/St.Johann 5,--/St.Leonhard 5,--/SVI 50,--/Tarrenz 5,--/Thaur 5,--/Thiersee 5,-- /Uderns 5,--/Union 5,--/Vils 5,--/Vomp 5,--/Wacker Ibk. 150,--/Waidring 5,--/Wildschönau 5,--/Zirl 5,-- Die Vereine werden gebeten die offenen Beträge auf das Konto des Tiroler Fußballverbandes (IBAN AT ) bei der Tiroler Sparkasse zu überweisen

9 ENTSCHEIDUNG DES ÖFB RECHTSMITTELSENATES Den Beschwerden der SPG Prutz/Serfaus wird sowohl gegen die Entscheidung des Protestsenates hinsichtlich der Strafbeglaubigung als auch gegen jene hinsichtlich der Geldstrafe keine Folge gegeben. Die erlegte Rechtsmittelgebühr von 250,-- verfällt zugunsten des ÖFB. ENTSCHEIDUNGEN DES STRAFSENATES RECHTSMITTELBELEHRUNG: Gegen die Entscheidungen des Strafsenates steht den Betroffenen innerhalb der Frist das Recht des Protestes an den Protestsenat des Tiroler Fußballverbandes gemäß 21 der Durchführungsbestimmungen des TFV zu. Die Protestgebühr beträgt 182,--. Spielerstrafen: Vorname Name Verein Beschl.Dat. Paragraph Strafe Patrick Dessl Jenbach /1(b), Unsportliches Verhalten gegenüber Spielern und anderen Personen 1 u 7,00 Stephan Melmer Kolsass/Weer /1(b), Unsportliches Verhalten gegenüber Spielern und anderen Personen 1 u 7,00 Patrick Winderl Kolsass/Weer /1(c), Rohes Spiel 2 u 7,00 Mathias Egger Stumm /1(a), Torchancenverhinderung 1 u 7,00 Onur Kibar Reutte /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 u 7,00 Tommaso Compagno SPG Patsch/Ellb /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 u 7,00 Ahmet Aktas Stans /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 3 u 7,00 Mahdi Hosseini Absam /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 3 u 7,00 Manuel Windegger Flaurling /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 u 7,00 Özgür Güngör Ebbs /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 3 u 7,00 Patrick Schütz Fliess /1(a), Torchancenverhinderung 1 u 7,00 Larissa Rehbichler Kirchberg /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 u 7,00 Dominik Würtenberger Kundl /1(a), Torchancenverhinderung 1 u 7,00 Stefan Schröder Kössen /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 3 u 7,00 Coskun Bal IAC /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen 3 u 7,00 Billy Kostner Schwaz /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 u 7,00 Stefan Milovanovic Union Innsbruck /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 3 u 7,00 Fabian Rief Union Innsbruck /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 u 7,00 David Matkovic Absam /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen, 3 u 7,00 Jonas Martin Union Innsbruck /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 u 7,00 Maximilian Ruele Aldrans /1(c), Rohes Spiel 1 u 7,00 Elena Breitenberger Wacker Innsbruck /1(a), Torchancenverhinderung 1 u 7,00 Mario Hörtnagl Matrei /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen 2 u 7,00 Erkan Karakas Stams /1(c), Rohes Spiel 1 u 7,00 Nino Jud SPG Ibk. West /1(b), Unsportliches Verhalten gegenüber Spielern und anderen Personen 1 u 7,00 Tacettin Cetinkaya Oberndorf /1(e), Bedrohung eines Spieloffiziellen 3 u 7,00 Predrag Nenadovic Hall /1(c), Rohes Spiel 2 u 7,00 Dominik Hechenberger Fieberbrunn /1(a), Torchancenverhinderung 1 u 7,00 Gregor Eberharter SPG Finkenberg/T /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen 2 u 7,00 Ahmet Genctürk Rum /1(d), Beschimpfung, Beleidigung, Verspottung oder Bedrohung 2 u 7,00 eines Gegenspielers oder anderen Personen Martin Zangerle Paznaun /1(d), Beschimpfung, Beleidigung, Verspottung oder Bedrohung 3 u 7,00 eines Gegenspielers oder anderen Personen Reinhard Pletzenauer Going /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen 2 u 7,00 Andreas Notdurfter Kitzbühel /1(c), Rohes Spiel 1 u 7,00 Markus Kurz Ried i.o /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 u 7,00 Georg Possard Hatting-Pettnau /1(c), Rohes Spiel 1 u 7,00 Florian Valentino Waidring /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 u 7,00 Filomena Ausserhofer Lechaschau /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 u 7,00 Nina Huter SVI /1(c), Rohes Spiel 2 u 7,00 Maximilian Innerbichler Hippach /1(a), Torchancenverhinderung 1 u 7,00 Lukas Soraruf Natters /1(c), Rohes Spiel 1 u 7,00 Jan Jakelj Zams /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 3 u 7,00 Christian Fritz Westendorf /1(c), Rohes Spiel 2 u 7,00 Daniel Müller Fulpmes /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen, 3 u 7,00 Dzevad Music Inzing /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 u 7,00 Klaus Brandstätter Reith/Kitzbühel /1(d), Beschimpfung, Beleidigung, Verspottung oder Bedrohung 3 u 7,00 eines Gegenspielers oder anderen Personen Muhammet Kilicaslan Stans /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 u 7,00 Jakob Haller Natters /1(a), Torchancenverhinderung 1 u 7,00 Semih Güven Schönberg /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 3 u 7,00 Sinan Erkan Silz/Mötz /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen 2 u 7,00 Samer Hashim Wörgl /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 u 7,00 Manuel Klieber SPG Brixlegg/Ratt /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen 2 u 7,00 Bernhard Rauter SPG Brixlegg/Ratt /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen 2 u 7,00 Alexander Flörl Fügen /1(c), Rohes Spiel 3 u 7,00 Zoltan Bujdoso Achenkirch /1(d), Beschimpfung, Beleidigung, Verspottung oder Bedrohung 3 u 7,00 eines Gegenspielers oder anderen Personen Fabian Wachter Landeck /1(c), Rohes Spiel 2 u 7,00 Andreas Willam Sellraintal /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 u 7,00 Mert Yüksel IAC /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 u 7,00 Yasin Keskin Union Innsbruck /1(d), Beschimpfung, Beleidigung, Verspottung oder Bedrohung 2 u 7,00 eines Gegenspielers oder anderen Personen Florian Stöger Schwaz /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 u 7,

10 Vereinsstrafen: Vorname Name Verein Beschl.Dat. Paragraph Strafe Reinhold Ebenbichler Kundl /1(b), Unsportliches Verhalten gegenüber einem Spieloffiziellen, 107,00 Kolsass/Weer , Spielerpass 20,00 SPG St.Ulrich/H , Spielerpass 20,00 SPG Brixlegg/Ratt , Spielerpass 20,00 Kirchberg , Spielerpass 20,00 Absam , Spielerpass 20,00 Miro Mikerevic Sautens /1(c), Kritik schiedsrichterlicher Entscheidung, 47,00 Sölden , Spielerpass 20,00 Sölden , Spielerpass 20,00 Wilten , Spielerpass 20,00 Brixen /3, Fehlende Spielberechtigung - Geldstrafe Verein, 157,00 Bruckhäusl /3, Fehlende Spielberechtigung - Geldstrafe Verein, 157,00 Söll , Spielerpass 20,00 SPG Brixlegg/Ratt , Spielerpass 20,00 Hall , Spielerpass 50,00 Hippach , Nichtantreten 207,00 Münster , Spielerpass 20,00 Stans , Spielerpass 40,00 Fulpmes , Verletzung der Veranstaltungsbestimmungen 87,00 Zirl , Spielerpass 20,00 Ried/Kaltenbach , Spielerpass 20,00 SPG Arlberg , Nichtantreten 157,00 SPG Pians/Strengen , Nichtantreten 157,00 Wacker Innsbruck , Nichtantreten 407,00 Sölden , Nichtantreten 107,00 Fulpmes , Nichtantreten 107,00 Längenfeld , Nichtantreten 107,00 Völs , Spielerpass 20,00 Sölden , Spielerpass 20,00 Zugspitze , Spielerpass 20,00 SPG Brixlegg/Ratt , Spielerpass 20,00 Flaurling /3(d), Spielverschiebung innerhalb TFV-Frist, 20,00 Flaurling /3(d), Spielverschiebung innerhalb TFV-Frist, 10,00 Pitztal /3(d), Spielverschiebung innerhalb TFV-Frist, 10,00 Radfeld /3(d), Spielverschiebung innerhalb TFV-Frist, 10,00 Marco Tomasi Reichenau SVG /1(c), Kritik schiedsrichterlicher Entscheidung, 107,00 Absam , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 997,00 Oberperfuss , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 667,00 Thaur , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 607,00 Siegfried Ribisl Kolsass/Weer /1(c), Kritik schiedsrichterlicher Entscheidung, 77,00 Längenfeld , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 757,00 SPG Roppen/K , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers bedingt 547,00 SPG St.Ulrich/H /2, Dfbst., Zuordnung falscher Rückennummern, 57,00 Brixen /3, Fehlende Spielberechtigung - Geldstrafe Verein 257,00 Fieberbrunn /2, Dfbst., Zuordnung falscher Rückennummern, 57,00 Längenfeld /3, Fehlende Spielberechtigung - Geldstrafe Verein 257,00 SPG Brixlegg/Ratt /3, Fehlende Spielberechtigung - Geldstrafe Verein 257,00 Hall , Spielerpass 20,00 Mayrhofen /3, Fehlende Spielberechtigung - Geldstrafe Verein 257,00 Michael Van Derksen SVI /1(c), Kritik schiedsrichterlicher Entscheidung, 67,00 Vomp , Spielerpass 20,00 Sellraintal , Nichtantreten 207,00 Stumm , Nichtantreten 207,00 Kirchberg , Spielerpass 20,00 Zugspitze , Nichtantreten 187,00 Ried/Kaltenbach /3(d), Spielverschiebung innerhalb TFV-Frist, 20,00 Wattens , Spielerpass 20,00 Natters /3(d), Spielverschiebung innerhalb TFV-Frist, 10,00 Axams /3(d), Spielverschiebung innerhalb TFV-Frist, 10,00 Achenkirch /c, Verfahren eingestellt 0,00 Alpbach , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 217,00 Angerberg , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 157,00 Brixen , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers bedingt 187,00 SPG Brixlegg/Ratt , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 187,00 Buch , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers bedingt 157,00 Fliess , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 277,00 Grins , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 217,00 Götzens , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers bedingt 187,00 Haiming , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers bedingt 187,00 SPG Ibk. West , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers bedingt 157,00 Inzing , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 157,00 Kirchdorf /c, Verfahren eingestellt 0,00 Radfeld , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 217,00 Schlitters , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 157,00 Schwoich , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 247,00 Thiersee , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 157,00 Uderns , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers bedingt 187,00 Veldidena , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 217,00 Vils , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 157,00 Waidring , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers bedingt 187,00 Walchsee , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 247,00 Weerberg , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 157,00 Zugspitze , Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Trainers 247,00 Nikolaos Kardakaris Reith/Kitzbühel /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen, 107,00 SPG St.Ulrich/H , Spielerpass 40,00 Sölden , Spielerpass 20,00 Markus Unterleitner SPG Brixlegg/Ratt /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen, 157,00 Erl , Spielerpass 20,00 Niederndorf , Spielerpass 40,00 Fulpmes , Spielerpass 20,

11 Steinach , Spielerpass 40,00 Wilten , Spielerpass 20,00 Stumm , Nichtantreten 207,00 Thaur , Spielerpass 20,00 Silz/Mötz , Spielerpass 40,00 Kufstein /3, Dfbst., Fehlende Verständigung Kunstrasenplatz, 57,00 Wattens , Spielerpass 20,00 Landeck , Spielerpass 20,00 Zams , Nichtantreten 157,00 TIROLER FUSSBALLVERBAND Gerhard Neurauter (Leiter der Geschäftsstelle)

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