Reichweite auf hohem Niveau*

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1 SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbh & Co. KG Amtsstraße Ludwigshafen Telefon Telefax Reichweite auf hohem Niveau* 70,3 Millionen deutschsprachige Menschen über 14 Jahren leben in unserem Land. Mehr als 58 Millionen von Ihnen lesen Anzeigenblätter (WLK, weitester Leserkreis). Das sind 83,5 Prozent. Diese sehr hohe Reichweite bestätigt die herausragende Stellung der Anzeigenblätter als lokales Medium und als eine der zentralen Säulen der deutschen Medienlandschaft. Mit einer durchschnittlichen Ausgabe erreichen die Anzeigenblätter nahezu 60 Prozent der Gesamtbevölkerung. Das sind über 41 Millionen regelmäßige Leser (LpA, Leser pro Ausgabe), die sich Woche für Woche auf die kostenlose Lektüre über ihr unmittelbares Lebensumfeld freuen. *Auszug aus der Allensbacher Werbeträger Analyse Anzeigenblätter in der AWA 2011 Anzeigenblätter Amtsblätter Magazine Direktverteilung Exemplare Preisliste Nr. 32 Gültig ab 1. Januar 2012 Nielsen III a und III b Ludwigshafen Mannheim

2 Seite 2 VERBREITUNGSGEBIET SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungs-GmbH & Co. KG Anzeigenblätter Amtsblätter Direktverteilung WOCHENBLATT STADTANZEIGER TRIFELS KURIER GRÜNSTADTER WOCHENBLATT Idar-Oberstein Meisenheim Alsenz-Obermoschel Alzey Baumholder Freisen Kusel Glan-Münchweiler Altenglan Hütschenhausen Zweibrücken -Miesenbach Steinwenden Landstuhl Kindsbach Queidersbach Lauterecken Eppenbrunn Weilerbach Rodenbach Thaleischweiler- Fröschen Katzweiler Otterbach Rockenhausen Otterberg Kaiserslautern Rodalben Münchweiler Pirmasens Lemberg FRANKREICH Trippstadt Hauenstein Winnweiler Mehlingen Enkenbach- Alsenborn Hochspeyer Kirchheimbolanden Annweiler Bad Bergzabern Weissenburg Göllheim Eisenberg Lambrecht Neustadt Edenkoben Landau in der Pfalz Edesheim Grünstadt Freinsheim Bad Dürkheim Maikammer Offenbach an der Queich Kandel Deidesheim N.-Lachen Wörth am Rhein Hagenbach Neuburg am Rhein Weisenheim a. Sand Dirmstein Mannheim Ludwigshafen Maxdorf Birkenheide Dannstadt- Mutterstadt Wachenheim Schauernheim Rödersheim- Gronau Limburgerhof Meckenheim Böhl- Iggelheim Haßloch Heßheim Lambsheim Lustadt Germersheim Bellheim Rülzheim Rheinstetten Worms Hettenleidelheim Bobenheim- -Roxheim Rheinzabern Jockgrim Beindersheim Frankenthal Dudenhofen Römerberg Lingenfeld Herxheim bei Landau Billigheim- Ingenheim Schifferstadt Speyer Karlsruhe Bürstadt Altrip Neuhofen Waldsee Otterstadt Rhein Viernheim Linkenheim- Hochstetten Hambrücken Dettenheim Neudorf Graben- Forst Rheinhausen Oberhausen- Waghäusel Philippsburg Eggenstein- Leopoldshafen Stutensee Lampertheim Durlach Pfinztal Heddesheim Ilvesheim Ladenburg Schriesheim Neckarhausen Edingen- Brücken Schönenberg- Kübelberg Bexbach-Höchen Waldmohr H.-Jägersburg Ramstein- -Miesau Bruchmühlbach- Fr.-Oberkirchen Ubstadt- Karlsdorf- Neuthard Weingarten Schwetzingen Bruchsal Kronau Weiher Gondelsheim Weinheim Malsch Mühlhausen Bad Schönborn Kraichtal Östringen Verbreitungsgebiet Ettlingen Remchingen Seitenregister Gestaltete Anzeigen - Malsch Marxzell Schielberg Karlsbad Gestaltete Anzeigen - Gestaltete Anzeigen - Gebiete, Gestaltete Anzeigen - Gebiete, Beilagen: Direktverteilung 3 Amtsblätter Seite 3 SEITENREGISTER

3 Seite 4 EINZELAUSGABEN / ORTSPREISE RHEIN-NECKAR MG Wochenblatt Mannheim R Mi.~Do./ Mo. 12 Uhr LG Wochenblatt Ludwigshafen R Mi. / Mo. 12 Uhr FT Wochenblatt Frankenthal R Mi. / Mo. 12 Uhr SP Wochenblatt Speyer R Mi. / Mo. 12 Uhr HA Wochenblatt Haßloch R Mi.~Do./ Di. 11 Uhr 2, ,35 3, ,60 3, ,25 1, ,25 1, ,70 2, ,90 0, ,70 1, ,85 1, ,40 0, ,40 1, ,50 1, ,00 0, ,30 0, ,55 0, ,20 WEINSTRASSE STNW Stadtanzeiger Neustadt R Do. / Di. 12 Uhr STDU Stadtanzeiger Bad Dürkheim R Do. / Di. 12 Uhr STGR Grünstadter Wochenblatt R Do. / Di. 12 Uhr 0, ,25 1, ,30 1, ,80 0, ,25 0, ,50 0, ,10 0, ,25 0, ,50 0, ,10 SÜDPFALZ LD Wochenblatt Landau R Mi. / Mo. 12 Uhr BB Wochenblatt Bad Bergzabern R Mi. / Mo. 12 Uhr RU Wochenblatt Rülzheim R Do. / Di. 10 Uhr GE Wochenblatt Germersheim R Do. / Di. 10 Uhr WO Wochenblatt Wörth R Do. / Di. 10 Uhr STTK Trifels Kurier (Annweiler) T Do. / Mo. 12 Uhr 0, ,80 1, ,95 1, ,55 0, ,60 0, ,90 0, ,60 0, ,70 0, ,05 0, ,70 0, ,70 0, ,05 0, ,70 0, ,65 0, ,00 0, ,65 0,58 928,00 0, ,00 0, ,00 STLD Stadtanzeiger am Wochenende R Sa. / Do. 10 Uhr 0, ,80 1, ,95 1, ,55 Erscheinungsgebiet: Landau und Umgebung. Gehört keiner der auf den Seiten 8 bis 13 aufgeführten Kombinationen und Rubrikenmärkte an. Nachlässe und Zuschläge siehe Seite 23 WESTPFALZ KL Wochenblatt Kaiserslautern R Mi. / Mo. 12 Uhr PS Wochenblatt Pirmasens R Mi. / Mo. 12 Uhr KU Wochenblatt Kusel T Do. / Mo. 10 Uhr LT Wochenblatt Landstuhl T Mi. / Mo. 10 Uhr RO Wochenblatt Rockenhausen T Do. / Mo. 10 Uhr LA Wochenblatt Lauterecken T Mi. / Mo. 10 Uhr KI Wochenblatt Kirchheimbolanden T Mi. / Mo. 10 Uhr WA Wochenblatt Der Südkreis (Waldmohr) T Do. / Mo. 10 Uhr SK Wochenblatt Südwestkurier (Oberkirchen) T Mi. / Mo. 10 Uhr FVWB Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben HB Fr. / Mo. 12 Uhr 1, ,65 1, ,20 1, ,45 0, ,85 1, ,00 1, ,60 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0,61 976,00 0, ,00 0, ,00 0,50 705,00 0,63 888,30 0,68 958,80 BADEN AGB Wochenblatt Karlsruhe TK Mi. / Fr.~Mo. 12 Uhr NBR Wochenblatt Bruchsal R Mi. / Mo. 12 Uhr NSB Wochenblatt Bad Schönborn R Mi. / Mo. 12 Uhr NBN Wochenblatt Bruhrain (Waghäusel) R Mi. / Mo. 12 Uhr 3, ,40 3, ,40 3, ,40 0, ,30 0, ,55 0, ,20 0, ,80 0, ,35 0, ,15 0, ,05 0, ,45 0, ,15 Nachlässe und Zuschläge siehe Seite 23 Seite 5 EINZELAUSGABEN / ORTSPREISE

4 Seite 6 EINZELAUSGABEN / GRUNDPREISE RHEIN-NECKAR MG Wochenblatt Mannheim R Mi.~Do./ Mo. 12 Uhr LG Wochenblatt Ludwigshafen R Mi. / Mo. 12 Uhr FT Wochenblatt Frankenthal R Mi. / Mo. 12 Uhr SP Wochenblatt Speyer R Mi. / Mo. 12 Uhr HA Wochenblatt Haßloch R Mi.~Do./ Di. 11 Uhr 3, ,95 3, ,75 4, ,15 1, ,90 2, ,10 2, ,15 1, ,95 1, ,95 1, ,45 1, ,60 1, ,55 1, ,95 0, ,65 1, ,80 1, ,40 WEINSTRASSE STNW Stadtanzeiger Neustadt R Do. / Di. 12 Uhr STDU Stadtanzeiger Bad Dürkheim R Do. / Di. 12 Uhr STGR Grünstadter Wochenblatt R Do. / Di. 12 Uhr 1, ,45 1, ,30 1, ,75 0, ,60 1, ,75 1, ,25 0, ,60 1, ,75 1, ,25 SÜDPFALZ LD Wochenblatt Landau R Mi. / Mo. 12 Uhr BB Wochenblatt Bad Bergzabern R Mi. / Mo. 12 Uhr RU Wochenblatt Rülzheim R Do. / Di. 10 Uhr GE Wochenblatt Germersheim R Do. / Di. 10 Uhr WO Wochenblatt Wörth R Do. / Di. 10 Uhr STTK Trifels Kurier (Annweiler) T Do. / Mo. 12 Uhr 0, ,10 1, ,10 1, ,60 0, ,00 0, ,20 1, ,85 0, ,15 0, ,40 1, ,95 0, ,15 0, ,40 1, ,95 0, ,10 0, ,30 1, ,90 0, ,00 0, ,00 0, ,00 STLD Stadtanzeiger am Wochenende R Sa. / Do. 10 Uhr 0, ,10 1, ,10 1, ,60 Erscheinungsgebiet: Landau und Umgebung. Gehört keiner der auf den Seiten 8 bis 13 aufgeführten Kombinationen und Rubrikenmärkte an. Nachlässe und Zuschläge siehe Seite 23 WESTPFALZ KL Wochenblatt Kaiserslautern R Mi. / Mo. 12 Uhr PS Wochenblatt Pirmasens R Mi. / Mo. 12 Uhr KU Wochenblatt Kusel T Do. / Mo. 10 Uhr LT Wochenblatt Landstuhl T Mi. / Mo. 10 Uhr RO Wochenblatt Rockenhausen T Do. / Mo. 10 Uhr LA Wochenblatt Lauterecken T Mi. / Mo. 10 Uhr KI Wochenblatt Kirchheimbolanden T Mi. / Mo. 10 Uhr WA Wochenblatt Der Südkreis (Waldmohr) T Do. / Mo. 10 Uhr SK Wochenblatt Südwestkurier (Oberkirchen) T Mi. / Mo. 10 Uhr FVWB Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben HB Fr. / Mo. 12 Uhr 1, ,40 2, ,65 2, ,80 0, ,15 1, ,15 1, ,65 0, ,00 1, ,00 1, ,00 0, ,00 1, ,00 1, ,00 0, ,00 0, ,00 1, ,00 0, ,00 0, ,00 1, ,00 0, ,00 1, ,00 1, ,00 0, ,00 0, ,00 1, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0,58 817,80 0, ,30 0, ,90 BADEN AGB Wochenblatt Karlsruhe TK Mi. / Fr.~Mo. 12 Uhr NBR Wochenblatt Bruchsal R Mi. / Mo. 12 Uhr NSB Wochenblatt Bad Schönborn R Mi. / Mo. 12 Uhr NBN Wochenblatt Bruhrain (Waghäusel) R Mi. / Mo. 12 Uhr 3, ,40 3, ,40 3, ,40 0, ,65 1, ,80 1, ,40 0, ,45 0, ,90 0, ,65 0, ,55 0, ,85 0, ,50 Nachlässe und Zuschläge siehe Seite 23 Seite 7 EINZELAUSGABEN / GRUNDPREISE

5 Seite 8 KOMBINATIONEN / ORTSPREISE Kombination Auflage mm-preis sw 1/1 Seite sw mm-preis 1Z 1/1 Seite 1Z mm-preis 4c 1/1 Seite 4c ORTSPREISE WP Westpfalz Meisenheim Alsenz-Obermoschel Baumholder Lauterecken Rockenhausen Kirchheimbolanden VP Vorderpfalz/Mannheim Grünstadt Bobenheim- Dirmstein -Roxheim Fr.-Oberkirchen Freisen Kusel Glan-Münchweiler Altenglan Hütschenhausen -Miesenbach Steinwenden Brücken Ramstein- Schönenberg- Kübelberg -Miesau Bexbach-Höchen Landstuhl Bruchmühlbach- Waldmohr H.-Jägersburg Kindsbach Queidersbach Weilerbach Rodenbach Winnweiler Katzweiler Otterberg Mehlingen Otterbach Enkenbach- Alsenborn Hochspeyer Kaiserslautern Trippstadt Göllheim Eisenberg Hettenleidelheim Neustadt Freinsheim Weisenheim a. Sand Bad Dürkheim Maxdorf Birkenheide hafen Dannstadt- Mutterstadt Wachenheim Schauernheim Altrip Deidesheim Rödersheim- Neuhofen Gronau Limburgerhof Meckenheim Schifferstadt Waldsee Lambrecht Böhl- Haßloch Otterstadt Iggelheim Speyer N.-Lachen Beindersheim Heßheim Frankenthal Lambsheim Mannheim Ludwigs- Dudenhofen Viernheim Heddesheim Ilvesheim Ladenburg Neckarhausen Edingen- Schriesheim Thaleischweiler- Fröschen Rodalben Münchweiler Pirmasens Lemberg Eppenbrunn Hauenstein Annweiler Bad Bergzabern Weissenburg Edenkoben Landau in der Pfalz Edesheim Maikammer Offenbach an der Queich Herxheim bei Landau Billigheim- Ingenheim Kandel Wörth am Rhein Hagenbach Neuburg am Rhein Lingenfeld Lustadt Germersheim Bellheim Rülzheim Rheinzabern Jockgrim Römerberg Rheinstetten Rhein Karlsruhe Linkenheim- Hochstetten Dettenheim Neudorf Graben- Rheinhausen Oberhausen- Waghäusel Philippsburg Eggenstein- Leopoldshafen Stutensee Hambrücken Ubstadt- Karlsdorf- Neuthard Weingarten Durlach Pfinztal Forst Bruchsal Kronau Weiher Gondelsheim Malsch Mühlhausen Bad Schönborn Kraichtal Östringen AN3 Baden Ettlingen Remchingen Karlsbad Malsch Marxzell Schielberg Kombination Auflage mm-preis sw 1/1 Seite sw mm-preis 1Z 1/1 Seite 1Z mm-preis 4c 1/1 Seite 4c GRUNDPREISE Seite 9 KOMBINATIONEN / GRUNDPREISE

6 Seite 10 REGIONALE RUBRIKENMÄRKTE Ortspreise und Grundpreise ORTSPREISE RN Kombination Auflage mm-preis sw 1/1 Seite sw mm-preis 1Z 1/1 Seite 1Z mm-preis 4c 1/1 Seite 4c RHEIN-NECKAR: Ludwigshafen, Speyer, Haßloch, Frankenthal, Mannheim WS WEINSTRASSE: Neustadt, Bad Dürkheim, Grünstadt SD SÜDPFALZ: Landau, Bad Bergzabern, Rülzheim, Wörth, Germersheim, Trifels Kurier WP WESTPFALZ: Kaiserslautern, Rockenhausen, Landstuhl, Der Südkreis (Waldmohr), Kirchheimbolanden, Lauterecken, Südwestkurier (Oberkirchen), Kusel, Pirmasens, Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben AN 3 BADEN: Karlsruhe, Bruchsal, Bad Schönborn, Bruhrain Kombination Auflage mm-preis sw 1/1 Seite sw mm-preis 1Z 1/1 Seite 1Z mm-preis 4c 1/1 Seite 4c GRUNDPREISE RN RHEIN-NECKAR: WS WEINSTRASSE: Neustadt, Bad Dürkheim, Grünstadt SD SÜDPFALZ: Landau, Bad Bergzabern, Rülzheim, Wörth, Germersheim, Trifels Kurier WP WESTPFALZ: Ludwigshafen, Speyer, Haßloch, Frankenthal, Mannheim Kaiserslautern, Rockenhausen, Landstuhl, Der Südkreis (Waldmohr), Kirchheimbolanden, Lauterecken, Südwestkurier (Oberkirchen), Kusel, Pirmasens, Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben AN 3 BADEN: Karlsruhe, Bruchsal, Bad Schönborn, Bruhrain Idar-Oberstein Meisenheim Alsenz-Obermoschel Alzey Baumholder Freisen Kusel Glan-Münchweiler Altenglan -Miesenbach Steinwenden Brücken Hütschenhausen Ramstein- Schönenberg- Kübelberg -Miesau Bexbach-Höchen Landstuhl Kindsbach Bruchmühlbach- Waldmohr H.-Jägersburg Queidersbach Zweibrücken Lauterecken Eppenbrunn Weilerbach Rodenbach Thaleischweiler- Fröschen Münchweiler Katzweiler Otterbach Rockenhausen Otterberg Kaiserslautern Rodalben Pirmasens Lemberg Trippstadt Hauenstein Winnweiler Mehlingen Enkenbach- Alsenborn Hochspeyer Kirchheimbolanden Annweiler Bad Bergzabern Weissenburg Göllheim Eisenberg Lambrecht Neustadt Edenkoben Edesheim Landau in der Pfalz FRANKREICH Grünstadt Freinsheim Bad Dürkheim Maikammer Offenbach an der Queich Kandel Deidesheim Weisenheim a. Sand N.-Lachen Wörth am Rhein Hagenbach Neuburg am Rhein Dirmstein Mannheim Ludwigshafen Maxdorf Birkenheide Dannstadt- Mutterstadt Wachenheim Schauernheim Rödersheim- Gronau Limburgerhof Meckenheim Böhl- Iggelheim Haßloch Heßheim Lambsheim Lustadt Germersheim Bellheim Rülzheim Rheinstetten Hettenleidelheim Bobenheim- -Roxheim Rheinzabern Jockgrim Beindersheim Frankenthal Ettlingen Dudenhofen Römerberg Lingenfeld Herxheim bei Landau Billigheim- Ingenheim Schifferstadt Speyer Karlsruhe Altrip Neuhofen Waldsee Otterstadt Rhein Viernheim Linkenheim- Hochstetten Hambrücken Dettenheim Neudorf Graben- Forst Rheinhausen Oberhausen- Waghäusel Philippsburg Eggenstein- Leopoldshafen Stutensee Lampertheim Durlach Pfinztal Heddesheim Ilvesheim Ladenburg Schriesheim Neckarhausen Edingen- Fr.-Oberkirchen Ubstadt- Karlsdorf- Neuthard Weingarten Schwetzingen Remchingen Bruchsal Kronau Weiher Gondelsheim Weinheim Malsch Mühlhausen Bad Schönborn Kraichtal Östringen Malsch Marxzell Karlsbad Schielberg Seite 11 GEBIETE REGIONALE RUBRIKENMÄRKTE

7 Seite 12 FLIESSTEXTANZEIGEN Ortspreise und Grundpreise Fließtextanzeigen im Auto-, Immobilien- und Stellenmarkt erscheinen automatisch im Internet unter Mindestberechnung Fließtextanzeigen: 3 mm Fettdruck im Fließsatz möglich: Aufpreis 50%. mit Bild: zusätzliche Berechnung von 25 mm in der Höhe (Bildhöhe) farblicher Hinterlegung (hellgelb): Aufschlag 30% WORTMILLIMETERANZEIGEN sind gestaltete, rubrizierte mm-anzeigen innerhalb des Wortanzeigenblockes. Diese mm-anzeigen sind nur 1-spaltig möglich. mm-preis sw mm-preis 1ZF mm-preis 4c mm-preis sw mm-preis 1ZF mm-preis 4c Seite 13 GESTALTETE, RUBRIZIERTE MM-ANZEIGEN im Fließtext

8 Seite 14 AMTSBLÄTTER AMTSBLÄTTER PFALZ Ortspreise pro mm Grundpreise pro mm STTK Annweiler (Amtsblatt im Trifels Kurier) T Do. / Mo. 12 Uhr FVBO Bobenheim-Roxheim HB Fr. / Mo. 12 Uhr FVBI Böhl-Iggelheim HB Do. / Mo. 12 Uhr FVDE Deidesheim HB Fr. / Mo. 12 Uhr FVFR Freinsheim HB Do. / Mo. 12 Uhr FVHA Haßloch HB Do. / Mo. 12 Uhr FVHS Heßheim HB Fr. / Mo. 12 Uhr FVHE Hettenleidelheim HB Do. / Mo. 12 Uhr KU Kusel / Altenglan / Glan-Münchweiler * T Do. / Mo. 10 Uhr FVLA Lambsheim HB Do. / Mo. 12 Uhr FVMA Maxdorf HB Fr. / Mo. 12 Uhr FVME FVMU RO Meisenheim Mutterstadt Rockenhausen / Alsenz-Obermoschel * HB HB T Do. / Mo. 12 Uhr Do. / Mo. 12 Uhr Do. / Mo. 10 Uhr FVWA Wachenheim HB Fr. / Mo. 12 Uhr FVWB Waldfischbach-Burgalben HB Fr. / Mo. 12 Uhr WA Waldmohr / Schönenberg-Kübelberg * T Do. / Mo. 10 Uhr FVWO Wörth HB Do. / Mo. 12 Uhr AP Kombi Amtsblätter Pfalz HB/T Mi.-Fr. / Mo. 12 Uhr 0,58 0,70 0,75 0,68 0,82 0,88 0,71 0,85 0,92 0,83 1,00 1,08 0,44 0,55 0,59 0,51 0,64 0,69 0,68 0,82 0,88 0,80 0,96 1,03 0,67 0,80 0,87 0,78 0,94 1,02 6,71 8,29 8,96 7,80 9,70 10,48 AMTSBLÄTTER BADEN MG Mannheim * R Mi~Do. / Mo. 12 Uhr 2,73 3,28 3,55 3,21 3,85 4,17 * Amtsblatt erscheint im Wochenblatt Nachlässe und Zuschläge siehe Seite 23 Seite 15 AMTSBLÄTTER

9 Seite 16 BEILAGEN BEILAGEN Beilagengewicht GRUNDPREIS je Tausend Exemplare ORTSPREIS je Tausend Exemplare Mindestauflage: Stück pro Ausgabe Selektive Streuung: auf Anfrage möglich Beilagenschluss: Anlieferung: jeweils Donnerstag, 1 Woche vor Beilegung, Uhr Frei Haus bis spätestens Freitag vor Erscheinungstermin, aber frühestens 4 Wochen vor Beilegungstermin. Rollgeld wird weiterberechnet. Anlieferungszeiten: Mo. - Fr Uhr und Uhr Versandanschrift: Weitere Angaben: RHEINPFALZ Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG Druckzentrum Flomersheimer Straße Ludwigshafen-Oggersheim Mannheimer Morgen Großdruckerei und Verlag GmbH Dudenstraße Mannheim-Wohlgelegen (nur für Ausgabe WOCHENBLATT Mannheim) Bei der Entgegennahme der Lieferung kann die Stückzahl und der einwandfreie Zustand der einzelnen Beilagen nicht geprüft werden. Diese Prüfung bleibt dem Tag der Beilegung vorbehalten. Die termingerechte Beilagenausführung ist nur nach Vorlage eines Ausfallmusters 8 Tage vor Beilegung möglich. Eine Termingarantie oder Haftung im Falle höherer Gewalt, beschädigter Prospekte oder technischer Störungen kann nicht übernommen werden, ebenso nicht für Einsteckfehler im technischen Bereich (Toleranzgrenze 3%). Angaben zum Produkt (Beilage) Beilagen müssen generell so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden können. Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten. Gültig sind die technischen Richtlinien für Fremdbeilagen in Tageszeitungen (bvdm, 2007). Format: Mindestformat ist DIN A6 (105 x 148 mm), Maximalformat ist 240 x 320 mm. Einzelblätter *): Mehrseitige Beilagen: Gewichte: Bemusterung: 2 Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m (oder 2,6 g/ex.) nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten 2 größer als DIN A6 bis DIN A4 dürfen ein Papiergewicht von 120 g/m nicht unterschreiten. Größere Formate mit einem Papiergewicht 2 von mind. 60 g/m sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 x 297 mm) zu falzen. Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Parallelfalz gefertigt sein. Mehrseitige Beilagen größer als DIN A5 müssen den Falz an der langen Seite aufweisen. Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. 2 Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 80 g/m erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. Das Gewicht einer Beilage soll 180 g/exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Abstimmung mit dem Verlag erforderlich. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Einsteckprozesses ist die Vorlage von Mustern (möglichst 3) vorab sinnvoll. *) Bei Fremdbeilagen, die aus mehreren losen Teilen bestehen, gilt jedes lose Teil als Beilage. Derartige Beilagen müssen somit geheftet oder geleimt sein. Richtlinien zur Abwicklung Begleitpapiere (Lieferschein): Ferner sind erforderlich: Richtlinien zur Anlieferung: Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich mit einem korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss: Auftragsnummer des Verlages Zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben Einsteck- bzw. Erscheinungstermin Auftraggeber der Beilage Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv Auslieferungstermin ex Beilagenhersteller Absender und Empfänger Anzahl der Paletten Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen Stückzahl der Beilagen je Palette Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte Raum für Vermerke Die Anlieferung soll frühestens 4 Wochen und spätestens freitags vor dem Beilegungstermin erfolgen. Seite 17 PRODUKTSPEZIFIKATIONEN / RICHTLINIEN

10 Seite 18 DIREKTVERTEILUNG DIREKTVERTEILUNG Die Direktverteilung ist neben der Beilagenwerbung ein weiteres effektives und effizientes Instrument der Handelswerbung. Wie auch in der Beilagenwerbung gilt hier die Prämisse, dass Werbung nur wirken kann, wenn sie beim Kunden, d.h. beim Leser oder Rezipienten ankommt. Als regelmäßig geprüfter und zertifizierter Vertriebspartner garantieren wir ein Höchstmaß an Zustellqualität und somit die Basis für den Erfolg der Kampagnen. Mit uns planen und abwickeln: lokal, regional, überregional und national. An Geomarketing interessiert? Mit unseren leistungsstarken Partnern finden wir die Lösungen. Preis: Auftragseingang: Volumen- und gewichtsabhängig mindestens 6 Werktage vor Verteilung Bundesweite Vermarktung, Planung und Abwicklung von Anzeigen und Beilagen für Anzeigenblätter sowie Direktverteilung. Dieses Siegel steht für die Verteilqualität und misst die tatsächlich erzielten Verteilleistungen der geprüften Vertriebsorganisationen. Seit 2003 wurden über 500 GDZ- Prüfmessungen mit insgesamt über einer halben Million Interviews durchgeführt. Mehr unter: Info/Ortslisten und Auflagenzahlen: Selektive Streuung: auf Anfrage möglich Anlieferung: Lieferanschrift: Frei Haus bis spätestens 3 Werktage vor Verteilung. RHEINPFALZ Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG Druckzentrum (PVG-Halle) Flomersheimer Straße Ludwigshafen-Oggersheim Anlieferungszeiten: Mo. - Fr Uhr und Uhr Anlieferungsform: Ansprechpartner: In Packen einheitlicher Menge zu je 200 Stück. Gebündelt und gekennzeichnet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im lokalen Außendienst oder die zentrale Vertriebsabteilung, Tel oder -521 Fax prospekte@suewe.de Seite 19 DIREKTVERTEILUNG

11 Seite 20 TECHNISCHE ANGABEN Druck: Coldset wasserlos, gemäß ISO :2004 für den farbigen Zeitungsdruck, frequenzmodulierter Raster 35 μm. Reprovorgaben: Separation UCR, Gesamtfarbauftrag maximal 240% Tonwertumfang,Tonwerte im Licht auslaufend gegen 3%, in der Tiefe bis 97% Flächendeckung. Tonwertzunahme im Mitteltonbereich (50% Ton) CMYK: 26 %. Für Farb-Anzeigen wird zusätzlich ein Andruck auf Zeitungspapier benötigt. In jeder Farbe ist ein Fogra Medienkeil quer zur Druckrichtung mitzudrucken. Die Druckwiedergabe ist nach ISO dem Zeitungsdruckverfahren anzupassen. Druckunterlagen: Digitale Anlieferung per FTP-Upload oder Datenträger (DVD, CD-Rom), jeweils MAC- oder PC-Format. Datenformate EPSF-Schriften als Zeichenwege umgewandelt, XPS und PDF (nach ISO-Standard PDF/X-3). FTP-Übertragung nach Rücksprache möglich. Auf JPEG-Bilder innerhalb von EPS-Dateien sollte verzichtet werden. Farbbilder sollten im CMYK-Modus angelegt sein. Wir empfehlen die Verwendung des Profils ISOnewspaper26v4.icc, welches unter Berücksichtigung der Vorgaben und Empfehlungen von DIN ISO :2004 erstellt wurde. Generell können alle Dateien als komprimierte selbstentpackende Archive angeliefert werden. Generische Formate: PhotoShop, CorelDraw, Indesign Übertragung: FTP-Anzeigen Upload auf den Server: ftp://ftp.suewe.de/anzeigen User: anzeigen Passwort: suewe (Datengröße kleiner als 5 MB). Für Rückfragen: Telefon Telefax Vor jeder Übermittlung muss dem Verlag ein Auftrag und eine Kopie der Anzeige vorliegen. Farbvorgaben sind nach den Standards zu definieren. Satzspiegel: Rheinisches Format (R) Tabloid Format (T) Wochenblatt Karlsruhe Tabloid Format (TK) Halbes Berliner Format (HB) 320 x 485 mm (Breite x Höhe), 7 Spalten 228 x 320 mm (Breite x Höhe), 5 Spalten 228 x 320 mm (Breite x Höhe), 6 Spalten 210 x 282 mm (Breite x Höhe), 5 Spalten Anzeigenbreiten: Rheinisches Format (R) 1-spaltig = 44 mm 2-spaltig = 90 mm 3-spaltig = 136 mm 4-spaltig = 182 mm 5-spaltig = 228 mm 6-spaltig = 274 mm 7-spaltig = 320 mm Tabloid Format (T) 1-spaltig = 44 mm 2-spaltig = 90 mm 3-spaltig = 136 mm 4-spaltig = 182 mm 5-spaltig = 228 mm Wochenblatt Karlsruhe Tabloid Format (TK) 1-spaltig = 35,5 mm 2-spaltig = 74,0 mm 3-spaltig = 112,5 mm 4-spaltig = 151,0 mm 5-spaltig = 189,5 mm 6-spaltig = 228,0 mm Halbes Berliner Format (HB) 1-spaltig = 40 mm 2-spaltig = 83 mm 3-spaltig = 125 mm 4-spaltig = 167 mm 5-spaltig = 210 mm Panoramaanzeigen: Rheinisches Format (R) Tabloid Format (T) Tabloid Format (TK) 670 x 485 mm, 15 Spalten 485 x 320 mm, 11 Spalten 485 x 320 mm, 13 Spalten (Wochenblatt Karlsruhe) Grundschrift: Anzeigenteil = 2,625 mm (mind. 7 Punkt) Negativschriften: Mindestgröße 2,822 mm (8 Punkt / serifenlos, mindestens halbfett) Farben: Anzeigen- Mindestgrößen: Farbaufbau für alle Farben (auch Schmuck- und Sonderfarben) aus dem CMYK-Farbraum nach ISO :2004 für den farbigen Zeitungsdruck. Duplexbilder müssen im CMYK-Farbraum angeliefert werden. 1spaltig 10 mm hoch (außer Fließtextanzeigen). Millimeter-Anzeigen im Wortanzeigen-Block nur 1-spaltig möglich. Mindestgrößen für Sonderwerbeformen siehe Seite 22. Seite 21 TECHNISCHE ANGABEN

12 Seite 22 SONDERWERBEFORMEN PANORAMA-ANZEIGEN SATELLITEN-ANZEIGEN Über den Bund gedrucktes Anzeigenformat. Mindestgrößen: Rheinisches Format Anzeigenteil: 15sp 60 mm Allein unter Text: 15sp 200 mm Mindestgrößen: Tabloid-Format* Anzeigenteil: 11sp 45 mm Allein unter Text: 11sp 145 mm Berechnung effektive Größe, ohne weitere Aufschläge *Ausgabe AGB (Karlsruhe) auf Anfrage. PANORAMA PLUS Anzeigen (ab 15sp 250 mm) Kopfleiste (5sp 50 mm) plus Berechnung effektive Größe, ohne weitere Aufschläge (Kopfleiste 5sp 50 mm ohne Berechnung) Mit Satellitenanzeigen setzen Sie Akzente und verschaffen Ihrer Werbeaussage hohe Aufmerksamkeit. Um eine in der Seitenmitte stehende Anzeige werden zusätzliche Anzeigen - die Satelliten - in den äußeren Spalten der Seite platziert. Zusätzlich kann beispielsweise ein blattbreiter Streifen am Fuß der Seite die Aussage abrunden. Mindestgrößen keine Zuschlag Platzierungszuschlag 30% Platzierung Anzeigenteil INSEL-ANZEIGEN AUFGESETZTE INSEL-ANZEIGEN FLEXFORM-ANZEIGEN FREISTELLER Anzeigenplatzierung allein auf einer Textseite oder Kleinanzeigenseite. Die Alleinstellung inmitten einer Redaktions- oder Kleinanzeigenseite (Insel) oder am Fuß (aufgesetzte Insel) verschafft größtmögliche Beachtung. Mindestgrößen: Rheinisches Format auf Kleinanzeigenseite: 800 mm auf Redaktionsseite: mm Mindestgrößen: Tabloid-Format auf Kleinanzeigenseite: 400 mm auf Redaktionsseite: 600 mm Berechnung effektive Größe, ohne weitere Aufschläge Der außergewöhnliche Auftritt eröffnet ganz neue Kreationen und Beachtungswerte. Mehrecke, schwungvolle Bögen, kreisrunde Elemente - alles ist möglich! Mindestgrößen keine Zuschlag Platzierungszuschlag 30% Platzierung Anzeigenteil (Redaktionsteil auf Anfrage) Berechnung Höhe der Anzeige gemessen zwischen ihrem tiefsten und höchsten Punkt. NACHLÄSSE Anzeigen: Amtliche Bekanntmachungen Es gelten folgende Nachlässe für Abschlüsse innerhalb eines Jahres: Malstaffel: für mehrmalige Veröffentlichungen bei 6mal 5% bei 12mal 10% bei 24mal 15% bei 52mal 20% oder Mengenstaffel: bei Mindestabnahme von mm 5% mm 10% mm 15% mm 20% Erweiterte Mengenstaffel: mm 21% mm 22% mm 23% mm 24% mm 25% über mm: je mm 1% Nachlass zusätzlich. Höchstnachlass 30%. Amtliche Bekanntmachungen, die nicht erwerbswirtschaftlicher Art sind oder an Dritte weiterberechnet werden, erhalten auf den Ortspreis einen Nachlass von 50%. Anzeigenstrecken: Folgende Nachlässe gelten ab 3 Seiten 25% ab 4 Seiten 35% ab 6 Seiten 40% ab 8 Seiten 50% Das um den Strecken-Nachlass reduzierte Anzeigenvolumen wird in den bestehenden Anzeigenabschluss einbezogen und rabattiert. Kombinationsrabatt: Bei Belegung mehrerer der auf den Seiten 4 bis 7 aufgeführten Titel (Einzelausgaben) bei gleicher Größe, gleichem Anzeigentext und Erscheinungstag je Ausgabe bei 2 Ausgaben 15% 3 Ausgaben 20% 4 und mehr Ausgaben 25% In Kombinationen ist der Kombinationsrabatt schon berücksichtigt. Bei gleichzeitiger Belegung von Einzelausgaben und Kombinationen werden die Einzelausgaben zur Berechnung des Kombinationsrabatts herangezogen. Beilagen: Es gelten folgende Nachlässe für Abschlüsse innerhalb eines Jahres: 1 Mio. 1%, 2 Mio. 2%, 3 Mio. 3%, 4 Mio. 4%, 5 Mio. 5%, 6 Mio. 6%, 7 Mio. 7%, 8 Mio. 8%, 9 Mio. 9%, 10 Mio. 10% Nachlass. PLATZIERUNGSZUSCHLÄGE Für Seite 1 in allen Ausgaben 50%, bei sonstigen Seiten 25%. Seite 23 NACHLÄSSE / ZUSCHLÄGE

13 Seite 24 ALLGEMEINE VERLAGSANGABEN Allgemeine Verlagsangaben Anschrift: SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbh & Co. KG Amtsstraße Ludwigshafen Postanschrift: Internet: SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbh & Co. KG Postfach Ludwigshafen Kontakt für Anzeigen und Beilagen: Telefon: oder -506 Telefax: Kontakt für Direktverteilung und Beilagen: Telefon: oder -521 Telefax: Kontakt zur Zentralredaktion für Pressemitteilungen: Telefon: Telefax: Konten: HypoVereinsbank AG, Ludwigshafen: Konto-Nr (BLZ ) Sparkasse Karlsruhe: Konto-Nr (BLZ ) Sparkasse Rhein-Haardt: Konto-Nr (BLZ ) Sparkasse Südliche Weinstraße: Konto-Nr (BLZ ) USt.ID.Nr: DE Zahlungsbedingungen: Sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Für die Teilnahme am Bankeinzug gewähren wir 3% Skonto. Chiffregebühr: 5,- Zusendung 3,- Abholung Weitere Mitgliedsverlage im Anzeigenring Pfalz / Baden Mannheimer Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG Melchiorstraße Mannheim Konto: HypoVereinsbank AG, Mannheim Konto-Nr (BLZ ) Alle im Tarif Nr. 32 aufgeführten Preise sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich der gesetzl. MwSt. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Direktverteilaufträge der SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungs-GmbH & Co. KG: Grundsätzlich gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (im folgenden SÜWE genannt) auf S. 26 und Ein "Direktverteilauftrag" im Sinne der nachfolgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Direktverteilung von Druckschriften, Warenproben, u.ä. 2. Ein "Direktverteilauftrag" gilt als angenommen, wenn die schriftliche Bestätigung seitens der SÜWE vorliegt und die Bedingungen gemäß 7 der AGB erfüllt sind. 3. Für die Abwicklung des Auftrages sind die "Technischen Angaben" aus der Preisliste maßgebend. Abweichungen sind möglich; Vereinbarungen hierüber müssen schriftlich getroffen werden. 4. Die Direktverteilung erfolgt grundsätzlich zu den mit den Kunden vereinbarten Terminen. Ausnahme hiervon bilden die Gründe gemäß 9 der AGB. Vertretbare Verspätungen rechtfertigen nicht die Kürzung des Rechnungsbetrages bzw. eine Forderung auf Schadenersatz. Exklusive Direktverteilung auf Anfrage. 5. Für die rechtzeitige und vollständige Anlieferung der Verteilobjekte ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei nicht rechtzeitiger Anlieferung berechnet die SÜWE die entstandenen Bereitstellungskosten. Für erkennbare Fehlmengen oder Beschädigungen fordert die SÜWE Ersatz an, sofern das innerhalb der Bearbeitungszeit möglich ist. Nicht zu ersetzende Fehlmengen werden berechnet, soweit Bereitstellungs- und Verwaltungskosten entstanden sind. Verpackungsbedingter Mehraufwand wird dem Auftraggeber mit mindestens 2,50 EUR je Stück Verteilobjekte in Rechnung gestellt. 6. Die SÜWE gewährleistet die Belieferung der erreichbaren Haushalte des im Auftrag festgelegten Verteilgebiets gemäß den Richtlinien des Gütesiegels Geprüfte Direktzustellung von maxdirect (BVDA). Nähere Informationen hierzu unter Reklamationen müssen innerhalb von 3 Tagen nach Verteilzeit geltend gemacht werden. 7. Bei telefonisch aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt die SÜWE keine Haftung für die Ausführung. Abbestellungen oder Änderungen müssen schriftlich erfolgen. Für bei Abbestellungen oder Änderungen bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten werden die angefallenen Kosten berechnet. 8. Von der Verteilung ausgeschlossen sind, soweit nicht anders vereinbart: Gewerbegebiete, Büros, Kaufhäuser, Krankenhäuser, ebenso Häuser auf Betriebs- oder Werksgeländen sowie Häuser, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Seite 25 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

14 Seite 26 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFSTBEDINGUNGEN für Anzeigen-, Beilagen- und Direktverteilaufträge Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge sowie Direktverteilaufträge gelten mit ihrer Erteilung die Konditionen der jeweilig gültigen Preisliste und dieser nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Buchungen von Online-Aufträgen gelten abweichend die AGB von Rheinpfalz Online. Für den Verlag sind davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers unverbindlich, wenn dieser nicht binnen einer Woche seit der Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht. 1 Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2 Anzeigenabschluss Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vorgenannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 3 NichterfüllungeinesAbschlussvertrags Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 4 Abnahmemengen Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 5 Anzeigenschluss Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6 PR-Anzeigen Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich gekennzeichnet. 7 AnnahmeunterVorbehalt Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses sowie Beilagen- und Direktverteilaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagen- und Direktverteilaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8 Druckunterlagen Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 9 Schadenersatz Der Auftraggeber hat den Abdruck seiner Anzeige sofort nach Erscheinen zu prüfen. Der Verlag lehnt Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ab, wenn bei zu wiederholenden Aufnahmen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass der Auftraggeber eine Berichtigung vor Wiedergabe der nächsten Anzeige verlangt. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für den betreffenden Anzeigen-, Beilagen- oder Direktverteilauftrag zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Im Falle gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens oder verspäteten Erscheinens der Zeitung und somit der Anzeige infolge höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz. 10 Probeabzug Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 11 Größenvorschriften Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 12 Zahlungsziel Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Der Verlag behält sich vor, Kosten für den Rechnungsversand in Papierform zu berechnen. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Wird der Verlag beim Bankeinzugverfahren durch Gründe, die der Kunde zu vertreten hat, rückbelastet, so hat der Auftraggeber die entstehenden Kosten zu tragen. Rechnungsbetrag und Kosten werden sofort fällig; jeglicher Skonto entfällt. 13 Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 14 Anzeigenbeleg Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Es werden nur Vollbelege bzw. digitale Belege geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 15 Druckvorlagen Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 16 Chiffreanzeigen Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weiter geleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegen genommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 17 RücksendungvonDruckunterlagen Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurück gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 18 Datenspeicherung Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig - EDV- mäßig speichern und verarbeiten. 19 Urheberrecht Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus den Ausführungen des Auftrages erwachsen. Die Verlage wenden bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haften jedoch nicht, wenn sie vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht werden. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen oder Beilagen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber hält den Verlag von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei, insbesondere von Ansprüchen auf Zahlung von Schadenersatz, Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld sowie auf die Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste. 20 Berichtigungen Der Verlag behält sich das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von sechs Monaten vorzunehmen. 21 Mittlungsvergütung Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die von dem Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Werbeagenturen und Werbungsmittler erhalten Provision für Anzeigen-, Beilagen- und Direktverteilaufträge von Werbungtreibenden des Handels, Handwerks und Gewerbes, wenn die Anzeigen zum Grundpreis abgerechnet werden, vorausgesetzt, dass die Werbeagentur und Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst übernehmen, d. h. die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefern. 22 Platzierungsvorschriften Platzierungsvorschriften sind nur dann verbindlich, wenn der tarifliche Platzierungszuschlag bezahlt wird. 23 Konzernrabatt Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50 %-igen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind. 24 AbweichendePreise Für Anzeigen in Sonderseiten, Sonderbeilagen und Kollektiven können vom Verlag abweichende Preise festgesetzt werden. 25 Vorkasse Der Verlag behält sich vor, Anzeigen-, Beilagen- und Direktverteilaufträge nur gegen Vorkasse entgegenzunehmen. 26 Abbestellungen Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entsprechenden Satzkosten berechnen. 27 Beilagen, BeihefterundBeikleber Beilagen, Beihefter und Beikleber dürfen keine Werbung Dritter enthalten. Beilagen, Beihefter und Beikleber müssen auf Wunsch des Verlages den deutlichen Hinweis Anzeige enthalten. Sollte dieser Hinweis fehlen, veranlasst der Verlag nach eigenem Ermessen gegebenenfalls die Anbringung bzw. den Aufdruck dieses Hinweises. Die hieraus dem Verlag entstandenen Kosten trägt der Auftraggeber in vollem Umfang. Beilagen sind gefalzt anzuliefern. Der Verlag behält sich vor, in die gleiche Ausgabe weitere Beilagen einzulegen. Der Verlag hat bei technischen Schwierigkeiten das Recht, den Beilagenauftrag auf verschiedene Termine aufzuteilen. Der Verlag verteilt die Beilagen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt, wobei bis zu 3 % Fehlzustellungen oder Verlust als verkehrsüblich gelten. 28 BlatthoheAnzeigen Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet. 29 Verbreitung Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Angaben und Anzeigen sowohl ergänzend zu der Veröffentlichung in der oder den Druckschriften in elektronischen Medien verbreitet, als auch in Marktanalysen, z. B. Immobilienmarktauswertungen, verarbeitet werden. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen in die Onlinedienste des Verlages zu stellen und auch in Portalen von Kooperationspartnern zu veröffentlichen. 30 Übermittlung Für die richtige Wiedergabe undeutlicher Manuskripte und für Übermittlungsfehler bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen und telefonisch veranlassten Änderungen wird keine Gewähr übernommen. Abbestellungen grundsätzlich schriftlich können nur berücksichtigt werden, wenn dies die technische Fertigstellung der Zeitung nicht beeinträchtigt. 31 Erfüllungsort, Gerichtsstand, zusätzliche Geschäftsbedingungen Erfüllungsort ist Ludwigshafen am Rhein. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Seite 27 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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