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1 Hinweis: Nachstehendes Curriculum in konsolidierter Fassung ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form ist den jeweiligen Mitteilungsblättern der Leopold-Franzens- Universität Innsbruck zu entnehmen. Stammfassung verlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 03. Juni 2015, 60. Stück, Nr. 457 Änderung verlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 02. Juni 2016, 37. Stück, Nr. 443 Änderung verlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 23. Mai 2017,40. Stück, Nr. 584 Gesamtfassung ab Curriculum für das Bachelorstudium Geographie an der Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften der Universität Innsbruck Inhaltsverzeichnis 1 Zuordnung des Studiums 2 Qualifikationsprofil 3 Umfang und Dauer 4 Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern 5 Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung 6 Pflicht- und Wahlmodule 7 Studieneingangs- und Orientierungsphase 8 Bachelorarbeit 9 Prüfungsordnung 10 Akademischer Grad 11 Inkrafttreten und Außerkrafttreten 12 Übergangsbestimmung Anlage: Anerkennung von Prüfungen Letze Bearbeitung:

2 1 Zuordnung des Studiums Das Bachelorstudium Geographie ist gemäß 54 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 UG der Gruppe der naturwissenschaftlichen Studien zugeordnet. 2 Qualifikationsprofil (1) Als Wissenschaft von den Mensch-Umwelt-Beziehungen untersucht die Geographie natürliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme, Funktionen und Prozesse in Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft. Ihr Erkenntnisinteresse zielt auf das Verstehen komplexer und vernetzter Zusammenhänge ab. Hierzu nutzt die Geographie natur-, geistes-, sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Theorien und Methoden mit den notwendigen Techniken. (2) Das Bachelorstudium Geographie zielt darauf ab, umfassende inhaltliche und methodische Kompetenzen in den Bereichen der Physischen und Humangeographie sowie der integrativen Mensch-Umwelt-Forschung zu erwerben. Die Prinzipien natur- und sozialwissenschaftlicher Forschung (Hypothesenbildung, Projektdokumentation und -durchführung, Datenerhebung, Analyse, Bewertung, Kommunikation und Publikation der Ergebnisse) bilden hierfür die Grundlage. Studierende entwickeln darüber hinaus die Fähigkeit, zur Beantwortung unterschiedlicher Fragestellungen geeignete Information zu beschaffen, kritisch zu bewerten und anzuwenden. (3) Im Bachelorstudium Geographie entwickeln die Studierenden grundlegendes Wissen über die zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts ( Grand Challenges ). Dadurch können sie damit in Zusammenhang stehende komplexe Lösungsstrategien kritisch reflektieren und sind als mündige Personen in der Lage, selbstständig verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen, die den Ansprüchen einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung für Natur, Gesellschaft und Wirtschaft entsprechen. (4) Generische Kompetenzen in Teamarbeit, Konflikt- und Problemlösung werden im Curriculum als Querschnittsmaterie vermittelt und ergänzen die geographische Ausbildung. Die Studieren- den werden dazu angehalten, ihre Kompetenzen bei der Erarbeitung, schriftlichen Ausformulierung und Präsentation der Ergebnisse zu schulen. Besonderer Wert wird auf ziel- und ergebnisorientierte Arbeit, verantwortungsvolles Vorgehen und auf situationsangepasste Kommunikation und Teamarbeit gelegt. Das Bachelorstudium befähigt die Studierenden, selbstständig wissenschaftliche oder praktische Fragen zu bearbeiten. (5) Das Bachelorstudium vermittelt eine breite praxisorientierte Grundbefähigung, wodurch sich den Absolventinnen und Absolventen entsprechende Berufsmöglichkeiten bieten, sowie die Grundlage für ein breites Spektrum darauf aufbauender Masterstudien an der Universität Innsbruck und an anderen Universitäten. Die beruflichen Möglichkeiten von Absolventinnen und Absolventen können fachbezogen in Ingenieur- und Planungsbüros und in einschlägigen Bereichen der Wirtschaft liegen. Daneben besteht die Möglichkeit, einen beruflichen Weg ohne direkten Bezug zur Fachausbildung zu ergreifen, der auf den erworbenen intellektuellen Kompetenzen, der Fähigkeit zu fachübergreifendem, vernetztem Denken und den sozialkommunikativen Kompetenzen aufbaut. (6) Das Bachelorstudium befähigt zur Aufnahme eines facheinschlägigen Masterstudiums. 3 Umfang und Dauer Das Bachelorstudium Geographie umfasst 180 Anrechnungspunkte (im Folgenden: ). Das entspricht einer Studiendauer von sechs Semestern. Ein entspricht einer Arbeitsbelastung von 25 Stunden. 2

3 4 Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern (1) Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter: Vorlesungen (VO) sind im Vortragsstil gehaltene Lehrveranstaltungen. Sie führen in die Forschungsbereiche, Methoden und Lehrmeinungen eines Faches ein. Teilungsziffer: 200 (2) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter: 1. Übungen (UE) dienen zur praktischen Bearbeitung konkreter wissenschaftlicher Aufgaben eines Fachgebiets. Teilungsziffer: Exkursionen verbunden mit Übungen (EU) dienen außerhalb der Universität und ihrer Einrichtungen der Veranschaulichung und Vertiefung der Studieninhalte und der praktischen Bearbeitung konkreter wissenschaftlicher Aufgaben eines Fachgebiets. Teilungsziffer: 20 (im schwierigen Gelände: 12) 3. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) dienen zur praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets, die sich im Rahmen des Vorlesungsteils stellen. Teilungsziffer: Exkursionen (EX) tragen außerhalb der Universität und ihrer Einrichtungen zur Veranschaulichung und Vertiefung der Studieninhalte bei. Teilungsziffer: 20 (im schwierigen Gelände: 12) 5. Proseminare (PS) führen interaktiv in die wissenschaftliche Fachliteratur ein und behandeln exemplarisch fachliche Probleme. Sie vermitteln Kenntnisse und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens. Teilungsziffer: Seminare (SE) dienen zur vertiefenden wissenschaftlichen Auseinandersetzung im Rahmen der Präsentation und Diskussion von Beiträgen seitens der Teilnehmenden. Teilungsziffer: 15 5 Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung Bei Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die Plätze wie folgt vergeben: 1. Studierende, denen aufgrund der Zurückstellung eine Verlängerung der Studienzeit erwachsen würde, sind bevorzugt zuzulassen. 2. Reicht Ziffer 1 nicht aus, so sind an erster Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Pflichtmoduls ist, und an zweiter Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Wahlmoduls ist, bevorzugt zuzulassen. 3. Reichen Ziffer 1 und 2 zur Regelung nicht aus, so werden die vorhandenen Plätze verlost. 3

4 6 Pflicht- und Wahlmodule (1) Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 150 zu absolvieren: 1. Pflichtmodul: Mensch und Umwelt SSt a. VO Mensch und Umwelt 1 Die Lehrveranstaltung führt in die Grundfragen des Mensch-Umwelt- Verhältnisses auf unterschiedlichen Maßstabsebenen ein und stellt unterschiedliche Lösungsstrategien für räumlich relevante Probleme vor. b. VO Mensch und Umwelt 2 Die Lehrveranstaltung stellt Grundkonzepte und Methoden der Physischen Geographie sowie der Humangeographie vor. Anhand konkreter Beispiele des Mensch-Umwelt-Verhältnisses wird gezeigt, wie diese für eine Integrative Geographie verwendet werden können Summe 6 10 Die Studierenden können räumliche Strukturen und Prozesse verstehen und Strategien sowie Politiken zu ihrer Regulierung beurteilen. Anmeldungsvoraussetzung/en: keine 2. Pflichtmodul: Kartographie und Statistik I SSt a. VO Grundlagen der Kartographie Neben geodätischen Grundlagen und Kartenprojektionen werden Grundlagen der topographischen und thematischen Kartographie vermittelt. b. VO Grundlagen der Statistik Die Lehrveranstaltung vermittelt Grundkenntnisse der beschreibenden, prüfenden und schließenden Statistik anhand von geographischen Beispielen. 1 2,5 1 2,5 Summe 2 5 Die Studierenden beherrschen die Grundlagen der Kartographie und Statistik. Sie können für konkrete Fragestellungen zutreffende Darstellungs- und Auswertemethoden auswählen. Anmeldungsvoraussetzung/en: keine 3. Pflichtmodul: Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen SSt VO Grundlagen der Volkswirtschaftslehre und Regionalpolitik Die Lehrveranstaltung führt allgemein in die Volkswirtschaft und Regionalpolitik ein, wobei neben den Grundbegriffen und räumlich relevanten Theorien regionalpolitische Strategien und Maßnahmen im Vordergrund stehen. 2 5 Summe 2 5 Die Studierenden verfügen über Grundkonzepte der Volkswirtschaft und Regionalpolitik. Anmeldungsvoraussetzung/en: keine 4

5 4. Pflichtmodul: Allgemeine Geographie I SSt a. VO Grundzüge der Humangeographie 1 Die Vorlesung vermittelt theoretisch-methodische Grundlagen bzw. Modelle sowie am Beispiel ausgewählter Problemstellungen Kenntnisse zu räumlichen Strukturen, Interaktionen und Prozessen aus Teildisziplinen der Humangeographie. b. VO Grundzüge der Humangeographie 2 Die Vorlesung vermittelt theoretisch-methodische Grundlagen bzw. Modelle sowie am Beispiel ausgewählter Problemstellungen Kenntnisse zu räumlichen Strukturen, Interaktionen und Prozessen aus Teildisziplinen der Humangeographie. c. VO Grundzüge der Physischen Geographie 1 Die Vorlesung vermittelt naturwissenschaftliche Grundkonzepte sowie grundlegendes Prozessverständnis aus Teildisziplinen der Physischen Geographie. d. VO Grundzüge der Physischen Geographie 2 Die Vorlesung vermittelt die grundlegenden Zusammenhänge zwischen Prozessen und Formen aus ausgewählten Teildisziplinen der Physischen Geographie Summe 6 10 Die Studierenden können sowohl human- als auch physiogeographische Theorien, Methoden und Problemstellungen aus der Entwicklung der human- und physiogeographischen Teildisziplinen ableiten und auf konkrete räumliche Problemstellungen anwenden. 5. Pflichtmodul: Regionalgeographie I SSt a. VO Regionale Geographie Österreichs und der Ostalpen Die Lehrveranstaltung vermittelt einen Überblick über theoretische Zugänge und methodische Ansätze im Bereich der Regionalen Geographie und stellt in problemorientierter Form konkrete Raumtypen in den Ostalpen hinsichtlich der geographischen Strukturen und der Prozesse des räumlichen Wandels vor. b. EX Exkursion zur Regionalen Geographie Österreichs und der Ostalpen Die Lehrveranstaltung vermittelt einen Überblick über regionale Ausprägungen von Mensch-Umwelt-Systemen im Ostalpenraum. 2 3,5 2 1,5 Summe 4 5 Die Studierenden verfügen über Kenntnisse zu typischen Strukturen und Prozessen in Österreich und dem Ostalpenraum. 5

6 6. Pflichtmodul: Sozialwissenschaftliche Grundlagen SSt VO Grundlagen der empirischen Sozialforschung Die Lehrveranstaltung führt allgemein in die Sozialwissenschaften ein, wobei neben den Grundbegriffen und räumlich relevanten Theorien die Methoden und Ansätze der Empirischen Sozialforschung im Vordergrund stehen. 2 5 Summe 2 5 Die Studierenden verfügen über Grundkonzepte der Sozialwissenschaften. Anmeldungsvoraussetzung/en: keine 7. Pflichtmodul: Wissenschaftliches Arbeiten SSt a. VO Wissenschaftstheoretische Grundlagen der Geographie In der Vorlesung werden die Grundlagen der wissenschaftlichen Logik, verschiedener wissenschaftstheoretischer Herangehensweisen, der Fachme1thodik und der Fachmethodologie vermittelt. b. UE Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Anhand praktischer Beispiele werden die Techniken des Umgangs mit wissenschaftlicher Literatur und anderen wissenschaftlichen Quellen sowie des wissenschaftlichen Schreibens geübt. Besonderer Wert wird auf die verschiedenen Arbeitsschritte und ihre Bewältigung gelegt Summe 3 5 Die Studierenden beherrschen die Methoden wissenschaftlichen Arbeitens und können sich wissenschaftstheoretisch positionieren. Sie haben gute Kenntnisse projektorientierten Arbeitens und sind in der Lage, eigenständig und im Team wissenschaftliche Projekte durchzuführen. 8. Pflichtmodul: Humangeographie SSt a. VO Grundzüge der Humangeographie 3 Die Vorlesung vermittelt theoretisch-methodische Grundlagen bzw. Modelle sowie Kenntnisse zu räumlichen Strukturen, Interaktionen und Prozessen insbesondere aus den Teildisziplinen Bevölkerungs- und Sozialgeographie sowie Siedlungs- und Wirtschaftsgeographie am Beispiel aus- gewählter Problemstellungen. b. VO Grundzüge der Humangeographie 4 Die Vorlesung vermittelt theoretisch-methodische Grundlagen bzw. Modelle sowie Kenntnisse zu räumlichen Strukturen, Interaktionen und Prozessen insbesondere aus den Teildisziplinen Bevölkerungs- und Sozialgeographie sowie Siedlungs- und Wirtschaftsgeographie am Beispiel aus- gewählter Problemstellungen

7 c. EU Humangeographie Die Kenntnisse aus den Vorlesungen Grundzüge der Humangeographie werden anhand von Übungen im Gelände und im Unterrichtsraum vertieft. 3 5 Summe 6 10 Die Studierenden können humangeographische Theorien, Methoden und Problemstellungen aus der Entwicklung der humangeographischen Teildisziplinen ableiten und auf konkrete räumliche Problemstellungen anwenden. Dieses Anwenden umfasst die eigenständige Beobachtung, Erfassung (Kartierung), Befragung und Analyse praxisorientierte geographischer Problemstellungen. 9. Pflichtmodul: Physische Geographie I SSt a. VO Grundzüge der Physischen Geographie 3 Die Vorlesung vermittelt die grundlegenden Zusammenhänge zwischen Prozessen und Formen aus Teildisziplinen der Physischen Geographie. b. VO Grundzüge der Physischen Geographie 4 Die Vorlesung vermittelt die grundlegenden Zusammenhänge zwischen Prozessen und Formen aus Teildisziplinen der Physischen Geographie. c. EU Physische Geographie Die Kenntnisse aus den Vorlesungen Grundzüge der Physischen Geographie werden in Gelände-, Labor- und Auswerteübungen anhand praktischer Beispiele vertieft Summe 6 10 Die Studierenden kennen die grundlegenden Prozesse in den Teilgebieten der Geomorphologie, Hydrogeographie sowie Boden- und Vegetationsgeographie und können ihre Zustandsformen exakt ansprechen. Die Studierenden können durch Beobachtung, Kartierung etc. eigenständig Prozesse, Formen und Zustände in Naturraumsphären erfassen und analysieren. 10. Pflichtmodul: Regionalgeographie II SSt VO Regionalgeographie 1 Anhand von unterschiedlichen räumlichen Beispielen und Maßstäben vermittelt die Vorlesung einen Überblick über die grundlegenden Verhältnisse von Naturraumsphären, demographischen, kulturellen und sozioökonomischen Strukturen und Prozessen sowie deren Wechselwirkungen. 2 5 Summe 2 5 Die Studierenden verstehen natur- und kulturräumliche Strukturen und Prozesse in einem ausgewählten Territorium und können die Folgeerscheinungen des Globalen Wandels erklären und hinterfragen. 7

8 11. Pflichtmodul: Einführung in humangeographische Arbeitsmethoden SSt VU Humangeographische Arbeitsmethoden Die Lehrveranstaltung vermittelt einen Überblick über qualitative und quantitative Verfahren der empirischen Sozialforschung. Diese Verfahren werden von den Studierenden anhand ausgewählter geographischer Fragestellungen selbstständig erprobt. 3 5 Summe 3 5 Die Studierenden haben einen Überblick über grundlegende sozialwissenschaftliche Arbeitsmethoden in der Geographie. Zusätzlich können sie ausgehend von Fragestellungen selbstständig Methoden bewerten, auswählen und umsetzen. 12. Pflichtmodul: Kartographie und Statistik II SSt a. UE Übungen zur Kartographie Die grundlegenden Kartenkompetenzen (Karten auswerten, Karten bewerten und Karten herstellen) werden an praktischen Beispielen aus topographischer und thematischer Kartographie geübt. b. UE Übungen zur Statistik Die statistische Auswertung geographischer Daten wird mit unterschiedlichen Softwareprodukten (Tabellenkalkulation, Grafikprogramme, statistische Programmpakete) geübt. 2 2,5 2 2,5 Summe 4 5 Die Studierenden beherrschen die Grundlagen der Kartographie und Statistik. Sie können für konkrete Fragestellungen zutreffende Darstellungs- und Auswertemethoden auswählen, anwenden sowie die Ergebnisse korrekt interpretieren. Anmeldungsvoraussetzung/en: positiv absolvierte Pflichtmodule 1 und Pflichtmodul: Regionalgeographie III SSt a. VO Regionalgeographie 2 Die Lehrveranstaltung dient zur Vorbereitung für die in diesem Pflichtmodul vorgesehene EU Exkursion Regionalgeographie. Sie vermittelt einen Überblick über die natur- und kulturräumlichen Strukturen und Prozesse des ausgewählten Exkursionsgebietes. b. EX Regionalgeographie Die Exkursion führt in ausgewählte Regionen, in denen die Prozesse des Globalen Wandels und daraus resultierende Folgeerscheinungen exemplarisch gezeigt werden können. 1 3,5 2 1,5 Summe 3 5 8

9 Die Studierenden verstehen die grundlegenden Prozesse und Folgeerscheinungen des Globalen Wandels und können die komplexen Zusammenhänge zwischen Gesellschaft und Umwelt analytisch bewerten. 14. Pflichtmodul: Geländekurs SSt EU Geländekurs In der Lehrveranstaltung werden am Beispiel eines konkreten Untersuchungsraums Zusammenhänge aufgezeigt, qualitativ und quantitativ er- fasst sowie interpretiert. 3 5 Summe 3 5 Die Studierenden kennen die für Europa typischen naturräumlichen Sphären und gesellschaftlichen Raumstrukturen in unterschiedlichen Maßstabsebenen. 15. Pflichtmodul: Geoinformatik I SSt VU Einführung in Geographische Informationssysteme (GIS) Die Lehrveranstaltung vermittelt die Grundlagen Geographischer Informationssysteme in Theorie und Praxis: Geodaten, Datenmodelle, Projektionen, Transformationen, Layoutgestaltung, Geodatenbanken, Analysemethoden, Digitale Geländemodelle etc. 4 5 Summe 4 5 Die Studierenden beherrschen die Grundlagen der Geoinformatik und kennen die grundlegenden Funktionalitäten eines Geographischen Informationssystems. Anmeldungsvoraussetzung/en: positiv absolvierte Pflichtmodule 1, 2 und Pflichtmodul: Allgemeine Geographie II SSt a. PS Humangeographie Anhand von beispielhaften Themen zur Humangeographie wird die schriftliche (Proseminararbeit), mündliche (Proseminarvortrag) und diskursive (Vortragsdiskussion) Ausdrucksfähigkeit und Argumentation geübt. b. PS Physische Geographie Anhand von beispielhaften Themen zur Physischen Geographie wird die schriftliche (Proseminararbeit) und mündliche (Proseminarvortrag) und diskursive (Vortragsdiskussion) Ausdrucksfähigkeit und Argumentation geübt. 2 2,5 2 2,5 Summe 4 5 9

10 Die Studierenden können human- und physiogeographische Theorien, Methoden und Problemstellungen aus der Entwicklung der human- sowie physiogeographischen Teildisziplinen ableiten und auf konkrete räumliche Problemstellungen anwenden. Anmeldungsvoraussetzung/en: positiv absolvierte Pflichtmodule 1 und Pflichtmodul: Raum und Zeit SSt VO Raum und Zeit Die Lehrveranstaltung behandelt das Wechselspiel zwischen Raum und Zeit in der Geographie und ihren Nachbardisziplinen, u. a. in den Bereichen der Kulturlandschaftsforschung. 2 5 Summe 2 5 Die Studierenden lernen die raum-zeitlichen Dimensionen der Geographie und ausgewählter Nachbardisziplinen kennen und zu bewerten. 18. Pflichtmodul: Integrative Geographie 1 SSt a. VO Globaler Wandel regionale Nachhaltigkeit Die Vorlesung vermittelt die Grundlagen der geosystemaren und sozioökonomischen Prozesse des Globalen Wandels und zeigt anhand von Beispielen nachhaltige Handlungsstrategien auf. b. VO Physiogeographische Aspekte des Globalen Wandels Die Vorlesung thematisiert Konzepte und Inhalte einer modernen Physischen Geographie, deren Fragestellungen sich aus den Prozessen des Globalen Wandels ergeben. c. VO Humangeographische Aspekte des Globalen Wandels Die Vorlesung thematisiert Konzepte und Inhalte einer modernen Humangeographie, deren Fragestellungen sich aus den Prozessen des Globalen Wandels ergeben ,5 2 3,5 Summe 6 10 Die Studierenden verstehen die grundlegenden Prozesse und Folgeerscheinungen des Globalen Wandels und können die komplexen Zusammenhänge zwischen Gesellschaft und Umwelt analytisch bewerten. 19. Pflichtmodul: Angewandte Geographie und Raumordnung SSt a. VO Angewandte Geographie Die Lehrveranstaltung zeigt in Theorie und Praxis die Möglichkeiten des Einsatzes wissenschaftlicher geographischer Erkenntnisse auf. Dabei geht es um Strategien, Maßnahmen und Umsetzungsprobleme in unterschiedlichen Handlungsbereichen

11 b. VO Raumplanung und Raumordnung Für den Bereich Raumplanung wird ein Überblick auf Selbstverständnis, Aufgabenstellungen, Arbeitsweisen und mögliche Wirkungen oder Ergebnisse von Raumplanung in Österreich und seinen Nachbarländern gegeben. Ausgehend von aktuellen Strukturen der Raumnutzung werden dazu grundsätzliche Ziele, Aufgaben, Ebenen und Instrumente der österreichischen Raumplanung sowie deren Wandel vorgestellt. 2 3 Summe 3 5 Die Studierenden können geographische Erkenntnisse und Fertigkeiten anwenden, um gesellschaftlich relevante Probleme mit Raumbezug zu identifizieren, zu analysieren und zu lösen. 20. Pflichtmodul: Geoinformatik II SSt VU Methoden der Datenerfassung Auf der Basis des Moduls Geoinformatik I werden die Kenntnisse im Bereich der Datenerfassung und der Aufbau von Geodatenbanken in Theorie und Praxis vertieft. 4 5 Summe 4 5 Die Studierenden verfügen über umfangreiche Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich der Datenerfassung und über den Aufbau und die Organisation von Geodatenbanken. Anmeldungsvoraussetzung/en: positiv absolvierte Pflichtmodule 1 und Pflichtmodul: Regionalgeographie IV SSt EX Regionalgeographie Die Exkursion führt in ausgewählte Großräume, in denen die vielfältigen Erscheinungen der Mensch-Umwelt-Interaktion beispielhaft vor Ort diskutiert werden. 4 5 Summe 4 5 Die Studierenden kennen unterschiedliche Regionen, Raumstrukturen, raumprägende Prozesse und Wirkungsgefüge im Mensch-Umwelt System. Darüber hinaus können sie die wirtschaftliche Nutzung von Landschaftspotentialen einschätzen, Regionalisierungen vornehmen, räumliche Fragestellungen identifizieren. 11

12 22. Pflichtmodul: Integrative Geographie 2 SSt SE Integrative Geographie Anhand von beispielhaften Themen zur Integrativen Geographie wird die schriftliche, mündliche und diskursive Ausdrucksfähigkeit und Argumentation geübt. 2 5 Summe 2 5 Die Studierenden können integrativ-geographische Ansätze zur Behandlung gesellschaftlicher Problemstellungen kritisch hinterfragen und anwenden. 23. Pflichtmodul: Seminar mit Bachelorarbeit SSt SE Seminar mit Bachelorarbeit Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung wird die Bachelorarbeit verfasst und präsentiert. 2 2,5 + 12,5 Summe 2 15 Die Studierenden sind in der Lage, selbstständig eine schriftliche Arbeit zu einem Thema aus der Geographie (Physische Geographie oder Humangeographie) zu verfassen, die den Anforderungen einer good scientific practice entspricht, und können die Ergebnisse in Form eines Vortrags vorstellen. (2) Es sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 30 zu absolvieren. 1. Wahlmodul: Interdisziplinäre Kompetenzen SSt Es sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 10 aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Bachelorund/oder Diplomstudien frei zu wählen. Empfohlen wird die Wahl von Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Physik und Mathematik Summe - 10 Dieses Modul dient der Erweiterung des Studiums und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen. Anmeldungsvoraussetzung/en: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen. 12

13 2. Wahlmodul: Genderforschung und soziale Kompetenzen SSt a. VO Genderforschung Genderaspekte werden sowohl als explizit fachimmanente Lehrinhalte, bei denen die Gendertheorien samt Ergebnisse der räumlichen bzw. naturwissenschaftlichen Frauen- und Geschlechterforschung, als auch als außer- fachliches Lehr- und Lernelement, das als ein Aspekt der Social Skills die Genderkompetenz umfasst, berücksichtigt. Insbesondere werden wissenschaftshistorische, berufssoziologische, fachliche, fachdidaktische sowie wissenschaftskritische Positionen erarbeitet. b. VO Social Skills In der Lehrveranstaltung werden ausgewählte Aspekte der sozialen Kompetenz insbesondere in den Bereichen Kommunikationsverhalten, Sprach- gebrauch, kooperative und selbstorganisierte Handlungen, Kreativität, Solidarität, Mediation und Moderation behandelt Summe 3 5 Die Studierenden wissen um die immanenten Genderaspekte und können in ihrer beruflichen Praxis auf eine humanere und geschlechtergerechtere Gesellschaft hinwirken. 3. Wahlmodul: Praxis SSt Die Studierenden haben zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 240 Stunden bzw.10 zu absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden und zwar in Einrichtungen, in denen ExpertInnen im Sinne des 2 (Raumentwicklung und Regionalforschung, Entwicklungsforschung, Gebirgsforschung und Naturgefahrenforschung) tätig sind. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung der Universitätsstudienleiterin bzw. des Universitätsstudienleiters einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen, der die Erfahrungen der Praxis vor dem Hintergrund der erworbenen Kenntnis- se im Studium kritisch beleuchtet. Summe 10 Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld an; nach Abschluss des Moduls wissen die Studierenden über die Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis Bescheid. Anmeldungsvoraussetzung/en: keine 10 13

14 4. Wahlmodul: Einführung in die Mathematik SSt VO Einführung in die Mathematik In der Vorlesung werden Grundwerkzeuge der höheren Mathematik (z. B. Funktionen, Vektoren, Matrizen, Infinitesimalrechnung) vermittelt. besonderer Wert wird dabei auf geowissenschaftliche Anwendungsbeispiele gelegt. 3 5 Summe 3 5 Die Studierenden kennen die Grundwerkzeuge der höheren Mathematik und können sie bei geowissenschaftlichen Fragestellungen anwenden. Anmeldungsvoraussetzung/en: keine 5. Individuelle Schwerpunktsetzung (höchstens 20 ) Zur individuellen Schwerpunktsetzung können Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck gemäß 54 Abs. 1 UG eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien im Um- fang von höchstens 20 frei gewählt werden. Empfohlen wird die Wahl von Modulen aus den Bereichen Physik und Mathematik. Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen. 7 Studieneingangs- und Orientierungsphase (1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen: 1. VO Geographie: Mensch und Umwelt 1 (PM 1 lit. a/3 SSt/5 ), 2. VO Geographie: Mensch und Umwelt 2 (PM 1 lit. b/3 SSt/5 ). (2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit. (3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 20 absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten. 8 Bachelorarbeit (1) Es ist eine Bachelorarbeit im Umfang von 12,5 im Rahmen des Pflichtmoduls 23 aus den Bereichen der Physischen Geographie oder Humangeographie abzufassen. (2) Die Bachelorarbeit ist in ausgedruckter sowie in der von der Universitätsstudienleiterin bzw. dem Universitätsstudienleiter festgelegten elektronischen Form einzureichen. 14

15 9 Prüfungsordnung (1) Die Leistungsbeurteilung eines Moduls, mit Ausnahme des Pflichtmoduls 18 (Integrative Geographie) und des Wahlmoduls 3 (Praxis), erfolgt durch Lehrveranstaltungsprüfungen. Lehrveranstaltungsprüfungen sind: 1. Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten dienen, die durch eine einzelne Lehrveranstaltung vermittelt wurden und bei denen die Beurteilung aufgrund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung erfolgt. Die Lehrveranstaltungsleiterin bzw. der Lehrveranstaltungsleiter hat vor Beginn der Lehrveranstaltung die Prüfungsmethode (schriftlich oder mündlich) festzulegen und bekanntzugeben. 2. Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, bei denen die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt. Die Lehrveranstaltungsleiterin bzw. der Lehrveranstaltungsleiter hat vor Beginn der Lehrveranstaltung die Beurteilungskriterien festzulegen und bekanntzugeben. (2) Die Leistungsbeurteilung von Pflichtmodul 18 (Integrative Geographie 1) erfolgt durch eine Gesamtprüfung über den Stoff aller Lehrveranstaltungen des Moduls. (3) Die Leistungsbeurteilung des Wahlmoduls 3 (Praxis) erfolgt durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter auf Basis eines von der oder dem Studierenden abzufassenden Berichts und der Bescheinigung der Einrichtung über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit. Die positive Beurteilung hat mit Erfolg teilgenommen, die negative Beurteilung hat ohne Erfolg teilgenommen zu lauten. 10 Akademischer Grad Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Geographie wird der akademische Grad Bachelor of Science, abgekürzt BSc, verliehen. 11 Inkrafttreten und Außerkrafttreten (1) Dieses Curriculum tritt mit in Kraft. (2) 7 tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2015 außer Kraft. (3) 7 in der Fassung des Mitteilungsblattes der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 02. Juni 2016, 37. Stück, Nr. 443, tritt mit 1. Oktober 2016 in Kraft und ist auf alle Studierenden, die das Studium ab dem Wintersemester 2016/2017 beginnen, sowie auf jene Studierenden, die die Lehrveranstaltungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase nach den bisherigen Bestimmungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen haben, anzuwenden. (4) 9 Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Mitteilungsblattes der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 02. Juni 2016, 37. Stück, Nr. 443, tritt mit 1. Oktober 2016 in Kraft und ist auf alle Studierenden anzuwenden. (5) 6 Abs. 1 Z 15 und 20 sowie Abs. 2 Z 4 in der Fassung des Mitteilungsblattes der Leopold- Franzens-Universität Innsbruck vom 23 Mai 2017, 40. Stück, Nr. 584, tritt mit 1. Oktober 2017 in Kraft und ist auf alle Studierenden anzuwenden. 15

16 12 Übergangsbestimmung (1) Dieses Curriculum gilt für alle Studierenden, die ab Wintersemester 2015/16 zum Bachelorstudium Geographie zugelassen werden. (2) Ordentliche Studierende, die das Bachelorstudium Geographie nach dem Curriculum 2010 (verlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 21. Juni 2010, 31. Stück, Nr. 316) vor dem 1. Oktober 2015 begonnen haben, sind ab diesem Zeitpunkt berechtigt, dieses Studium innerhalb von längstens acht Semestern abzuschließen. (3) Wird das Bachelorstudium Geographie nach dem Curriculum 2010 nicht fristgerecht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum für das Bachelorstudium Geographie in der Fassung des Mitteilungsblattes der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom , 60. Stück, Nr. 457) unterstellt. Im Übrigen sind diese Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem Curriculum für das Bachelorstudium Geographie nach dem Curriculum 2015 zu unterstellen. (4) Die Anerkennung von Prüfungen ist in der Anlage geregelt. (5) Für Studierende, die das Studium vor dem Wintersemester 2016/2017 begonnen haben, gilt die in 7 Abs. 3 in der Fassung des Mitteilungsblattes der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 02. Juni 2016, 37. Stück, Nr. 443, vorgesehene Beschränkung der, die vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase erworben werden können, bis 30. November 2017 nicht. Nach diesem Zeitpunkt können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen erst nach der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase abgelegt werden. 16

17 Anlage: Anerkennung von Prüfungen Die nachstehenden, im Rahmen des Bachelorstudiums Geographie an der Universität Innsbruck nach dem Curriculum 2010 (kundgemacht im Mitteilungsblatt am 21. Juni 2010, 31. Stück, Nr. 316) positiv beurteilten Prüfungen werden gemäß 78 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 für das Bachelorstudium Geographie nach dem Curriculum 2015 (kundgemacht im Mitteilungsblatt vom , 60. Stück, Nr. 457) als gleichwertig anerkannt wie folgt: Abgelegte Prüfungen Bachelor Geographie-neu anerkannt als 1 Mensch und Umwelt (STEOP) Mensch Umwelt I (STEOP) 10 Physische Geographie 4b Grundzüge der Physischen Geographie a Grundzüge der Physischen Geographie 2 4 Physische Geographie 4c Grundzüge der Physischen Geographie 1 und 3 4d Grundzüge der Physischen Geographie 2 2 9a Grundzüge der Physischen Geographie 3 und 3 9b Grundzüge der Physischen Geographie b Übungen zur Physischen Geographie 3.5 9c Physische Geographie 5 5b Proseminar zur Physischen Geographie Humangeographie 4a Grundzüge der Humangeographie 1 4 8a Grundzüge der Humangeographie b Proseminar zur Physischen Geographie 2.5 Humangeographie 4a Grundzüge der Humangeographie 1 und 3 4b Grundzüge der Humangeographie 2 2 8a Grundzüge der Humangeographie 3 und 3 8b Grundzüge der Humangeographie a Übungen zur Humangeographie 4 8c Humangeographie 5 5a Proseminar zur Humangeographie a Proseminar zur Humangeographie 2.5 8b Proseminar zur Humangeographie Raum und Zeit 5 Integrative Geographie 17a Grundlagen des globalen Wandels 4 11b Proseminar zur physischen Geographie b Regionale Aspekte des globalen Wandels 3.5 Integrative Geographie 18a Globaler Wandel regionale Nachhaltigkeit 3 18b Physiogeographische Aspekte des globalen Wandels c Humangeographische Aspekte des Globalen Wandels

18 Regionalgeographie 14a Tirol, Alpen, Europa 7.5 Regionalgeographie 5a Regionale Geographie Österreichs und der Ostalpen und 10 Regionalgeographie 1 7a Regionale Geographie a Regionalgeographie b Exkursion zur Regionalen Geographie 18 Regionale Geographie GIS 4 5b Exkursion zur regionalen Geographie Österreichs und der Ostalpen und 13b Exkursion Regionalgeographie 21 Regionalgeographie und 22 Seminar Integrative Geographie 13 Geoinformatik Geoinformatik I 5 16 Geoinformatik Geoinformatik II 5 Methoden und Grundlagen 6a Grundlagen der Kartographie 3.5 GIS Methoden und Grundlagen 2a Grundlagen der Kartographie und 12a Übungen zur Kartographie 6b Grundlagen der Statistik 4 2b Grundlagen der Statistik 2.5 W4 Einführung in ein statistisches Programmpaket b Übungen zur Statistik 2.5 3b Grundlagen der Volkswirtschaftslehre und Regionalpolitik 3.5 3a Grundlagen der empirischen Sozialforschung 4 2a Wissenschaftstheoretische Grundlagen der Geographie 2 2b Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens 2 2c Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens Grundlagen der Volkswirtschafts- lehre und Regionalpolitik Grundlagen der empirischen Sozialforschung 5 7a Wissenschaftstheoretische Grundlagen der Geographie 2 11 Humangeographische Arbeitsmethoden 5 7b Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 3 9a System Erde Geländekurs 5 9b System Erde 2 3,5 10 Einführung Atmosphäre 7,5 WM1 Interdisziplinäre Kompetenzen 5 3,5 14 Geländekurs Oder Individuelle Schwerpunktsetzung 7,5 15a Angewandte Geographie a Angewandte Geographie b Raumplanung 4 19b Raumplanung und Raumordnung Seminar mit Bachelorarbeit Seminar mit Bachelorarbeit 15 18

19 WM5 Genderforschung und außer- fachliche Kompetenzen 7,5 WM2 Genderforschung und soziale Kompetenzen 5 WM7 Praxis 7,5 WM3 Geographische Praxis 5 WM1 Einführung in die Mathematik 7,5 WM2 Einführung in die Physik 7,5 WM4 Einführung in die Mathematik 5 Interdisziplinäre Kompetenzen oder Individuelle Schwerpunktsetzung. 7,5 WM3 Einführung in die Chemie und Geophysik 7,5 Interdisziplinäre Kompetenzen oder Individuelle Schwerpunktsetzung. 7,5 WM4 Einführung in ein statistisches Programmpaket 7,5 Interdisziplinäre Kompetenzen oder Individuelle Schwerpunktsetzung. 7,5 19

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