Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A

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1 Vergabestelle Universitätsstadt Siegen Zentrale Vergabestelle Rathaus Geisweid / Lindenplatz Siegen Ort: Datum: Tel.: Fax: Az.-Nr.: / / vergabestelle@siegen.de Universitätsstadt Siegen Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Ablauf der Angebotsfrist: Datum: Uhrzeit: Eröffnungstermin: Datum: Uhrzeit: Ort: Rathaus Geisweid Zentrale Vergabestelle Lindenplatz Siegen Raum: 126 Bindefrist endet am: :30 10:30 Bezeichnung der Bauleistung: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A 206_17 206_17 Treppenanlage Wildrosenallee Treppenneubau Anlagen: A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: HVA B-StB Teilnahmebedingungen HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Leistungsbeschreibung HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen HVA B-StB Zusätzliche Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue / Mindestentlohnung gem. 4 TVgG-NRW Hinweispflicht nach 9 (2) TVgG-NRW HVA B-StB Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 1

2 C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: HVA B-StB Angebotsschreiben Leistungsbeschreibung Kurzfassung HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung HVA B-StB Nachunternehmerleistungen HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: Verpflichtungserklärung zur Tariftreue / Mindestentlohnung gem. 4 TVgG-NRW (auch von Nachunternehmern - sofern vorhanden) 1 Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung Universitätsstadt Siegen, Abt. 4/1 Straße und Verkehr, Lindenplatz 7, Siegen zu vergeben. 2 Auskünfte: Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen bzw. angefordert werden bei: Name: Universitätsstadt Siegen Telefon: /404-0 Zentrale Vergabestelle Straße: Rathaus Geisweid / Lindenplatz 7 Fax: / vergabestelle@siegen.de PLZ/Ort: Siegen Nicht beigefügte Unterlagen sind: 3 Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen: 3.1 Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten mit dem Angebot einzureichen: siehe Auftragsbekanntmachung Bescheinigung der Beitragsentrichtung zur Sozialversicherung gem. 10 TVgG-NRW (auch von Nachunternehmern - sofern vorhanden -), siehe Punkt 10 Bescheinigung einer Bauhandwerkerhaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe 3.2 Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Siehe Auftragsbekanntmachung HVA B-StB Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 2

3 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen des Einsatzfreigabeverfahrens für Fahrzeugrückhaltesysteme durch Nennung der Modulbezeichnung in der BASt-Einsatzfreigabeliste oder Einzelnachweis der Erfüllung aller Grundvoraussetzungen des Einsatzfreigabeverfahrens sowie der Anforderungen des Einsatzfreigabeverfahrens bezüglich des Einsatzortes. 3.3 Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in der Anlage Vordruck HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien: 4 Losweise Vergabe: Nein Ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) mehrere Lose nur ein Los 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht 5.2 Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen) ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche unter folgenden weiteren Bedingungen: Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen HVA B-StB Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 3

4 Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen. Nebenangebote für eine Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten: - Anzahl der Kalendertage der Verkürzung, - Kosten für die Verkürzung gesondert für: Mehr-/Minderkosten für jede Leistungsposition, ggf. gesonderte OZ (Positionen) für durch die Verkürzung erforderlich werdende Leistungen, z. B. zusätzliche Baustelleneinrichtungen und Baustellensicherung, gesonderte OZ für Beleuchtung etc. - Verbindlicher Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten der beschleunigten Baudurchführung, - Erläuterungen zur Sicherstellung der angebotenen verkürzten Fristen, - Erläuterungen zur Sicherstellung der Qualität, - Erläuterungen zum gewählten Bauverfahren, Art und Anzahl der vorgesehenen Baugeräte, Personaleinsatz. Zusätzlich zu Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt: Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Baubeschreibung Abschnitt 1.5 und die Vorgaben in den einschlägigen Regelwerken gemäß beigefügtem Vordruck HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote erfüllen und im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. 6 Angebotswertung: Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote: Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Vordruck HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien 7 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur, elektronisch mit qualifizierter Signatur, schriftlich. 8 Angebotsabgabe Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle davon umgehend zu unterrichten (entfällt bei öffentlicher Ausschreibung). Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterschreiben und mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum vorgenannten Ablauf der Angebotsfrist an die folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf HVA B-StB Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 4

5 Stelle: Straße: Universitätsstadt Siegen Zentrale Vergabestelle Raum 101 Rathaus Geisweid / Lindenplatz 7 PLZ/Ort: Siegen Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe Angebot für : 206_17 206_17 Treppenanlage Wildrosenallee Treppenneubau zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels). Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. 9 Stelle, an die sich interessierte Unternehmen oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden können (Nachprüfungsstelle nach 21 VOB/A): Name: Der Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein Kommunalaufsicht 10 Straße: PLZ/Ort: Koblenzer Straße Siegen Ein Anspruch auf Beantwortung von Bieterfragen besteht nur, sofern diese bis zum , 10:30 Uhr, gestellt werden. Die unter 3.1. dieses Vordrucks geforderte Bescheinigung der Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien gem. 10 Abs. 3 und 4 TVgG NRW darf nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. Die Bescheinigung kann durch gültige Bescheinigung des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.v. erfolgen. Im Auftrag (Unterschrift) Kolodzig Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig HVA B-StB Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 5

6 Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau Ausgabe: April 2016 A Einheitliche Fassung (April 2016) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A, Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" Abschnitt 1 (VOB/A). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen bei schriftlicher Angebotsabgabe dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulation auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (z.b. ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. HVA B-StB Teilnahmebedingungen Seite 1

7 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. 8 Eignung 8.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen 8.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. B Ergänzung für den Straßen- und Brückenbau (April 2016) (Aufgestellt vom BMVI, Abteilung StB, und den Straßenbauverwaltungen der Länder) Zu 3 Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind. Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind. HVA B-StB Teilnahmebedingungen Seite 2

8 Bezeichnung der Bauleistung: 206_17 206_17 Treppenanlage Wildrosenallee Treppenneubau (Wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Besondere Vertragsbedingungen Inhalt 1 Vergütung 2 Vertragsfristen 3 Vertragsstrafen 4 Beschleunigungsvergütung 5 Mängelansprüche 6 Abrechnung mit IT-Anlagen 7 Sicherheitsleistung 8 Rechnungen 9 Zahlungsfristen 10 Preisgleitklauseln Anlagen: HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel HVA B-StB Beschleunigungsvergütung HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen Seite 1

9 1 Vergütung Besondere Bedingungen: Eine Vergütung der Abschlagsrechnungen erfolgt nach der 1. AR nur noch basierend auf gemeinsam unterzeichneten Aufmaßen, Vorabmassen und Ähnliches werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vergütet. 2 Vertragsfristen 2.1 Beginn der Ausführung Spätestens 12 Werktage nach Aufforderung; Späteste Aufforderung am (Datum) Frühestens, Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung Frühestens am, Spätestens am (Datum) Hinweis: 2.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.: Spätestens Werktage nach Einzelfristen für = spätestens Werktage nach = spätestens Werktage nach = spätestens Werktage nach = spätestens Werktage nach = spätestens Werktage nach 2.3 Vollendung der Ausführung nach Datum Spätestens am (Datum) Einzelfristen für = spätestens (Datum) = spätestens (Datum) = spätestens (Datum) = spätestens (Datum) = spätestens (Datum) 2.4 Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen = Kalendertage = Kalendertage = Kalendertage von bis (Datum) von bis (Datum) HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen Seite 2

10 3 Vertragsstrafen Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat gemäß 11 VOB/B der Auftragnehmer für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe zu zahlen: 3.1 Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung EUR (netto)/werktag EUR (netto)/kalendertag 3.2 Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung nach EUR (netto)/werktag nach EUR (netto)/werktag nach EUR (netto)/werktag nach EUR (netto)/werktag nach EUR (netto)/werktag nach nach nach nach nach EUR (netto)/kalendertag EUR (netto)/kalendertag EUR (netto)/kalendertag EUR (netto)/kalendertag EUR (netto)/kalendertag 3.3 Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen nach EUR (netto)/kalendertag nach EUR (netto)/kalendertag nach EUR (netto)/kalendertag nach EUR (netto)/kalendertag nach EUR (netto)/kalendertag 3.4 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 % der sich aus dem Zuschlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme begrenzt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto- Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht (bei Einzelfristen auf max. 5 % der Netto-Auftragssumme der zugehörigen baulichen Leistung). 4 Beschleunigungsvergütung Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird vereinbart gemäß HVA B-StB Beschleunigungsvergütung (siehe Anlage) 4.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen nach EUR (netto)/kalendertag nach EUR (netto)/kalendertag nach EUR (netto)/kalendertag nach EUR (netto)/kalendertag nach EUR (netto)/kalendertag HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen Seite 3

11 4.2 Die Höchstsumme der Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt. 5 Mängelansprüche Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen bzw. des 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für alle Teile des Leistungsverzeichnisses = 5 Jahre für = Jahre für = Jahre 6 Abrechnung mit IT-Anlagen Neben Nr. 109 ZVB/E-StB gelten folgende Bedingungen: 7 Sicherheitsleistung Abweichend von Nr ZVB/E-StB gilt: 8 Rechnungen Alle Rechnungen (siehe Nr. 13 ZVB/E-StB) und beizufügenden Unterlagen (Mengenberechnungen, Zeichnungen usw.) sind zweifach einzureichen, davon abweichend: Abschlagsrechnungen 1 -fach, Teilschlussrechnungen -fach, Schlussrechnungen 1 -fach, Unterlagen -fach. Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen: 9 Zahlungsfristen Die Frist für die Schlusszahlung gemäß 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gemäß 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird auf Kalendertage festgelegt. 10 Preisgleitklauseln Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart: Stoffpreisgleitklausel gemäß HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel (siehe Anlage) HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen Seite 4

12 Bezeichnung der Bauleistung: 206_17 206_17 Treppenanlage Wildrosenallee Treppenneubau (Wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Weitere Besondere Vertragsbedingungen Mit der Unterschrift des Bieters unter das Angebot bzw. mit online Upload des Angebots in Textform erkennt der Bieter ausschließlich die Bedingungen des Auftraggebers an. Die Unterschrift gilt für alle Bestandteile des Angebotes. Es gelten die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW - TVgG NRW. Die in der Aufforderung hierzu geforderten Unterlagen sind - sofern erforderlich - ausgefüllt vertraglicher Bestandteil des Angebotes. -Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen.- HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen Seite 1

13 HVA B-StB Anhang ZVB/E-StB Bundesministerium für Verkehr, Bau und digitale Infrastruktur Abteilung Straßenbau Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau - ZVB/E-StB Ausgabe 2014 A. Einheitliche Fassung (August 2013) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) B. Ergänzungen für den Straßen- und Brückenbau (November 2014) (Aufgestellt vom BMVI, Abteilung StB, und den Straßenbauverwaltungen der Länder) Stand: Anhang ZVB/E-StB Seite 1

14 HVA B-StB Anhang ZVB/E-StB Inhaltsverzeichnis A. Einheitliche Fassung Hinweis. 3 1 Preisermittlungen ( 2) 3 2 Ausführungsunterlagen ( 3) Werbung ( 4 Abs. 1) Umweltschutz ( 4 Abs. 2 und 3) Holzprodukte ( 4 Abs. 2 und 3) Nachunternehmer (andere Unternehmen) ( 4 Abs. 8) Ausführung der Leistung ( 4 Abs. 10) Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel. 4 9 Mitteilung von Bauunfällen ( 10) Abnahme ( 12) Abrechnung ( 14) Preisnachlässe ( 14 und 16) Rechnungen ( 14 und 16) Stundenlohnarbeiten ( 2 Abs. 10 und 15) Zahlungen ( 16) Überzahlungen ( 16) Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 18). 6 B. Ergänzungen für den Straßen- und Brückenbau Hinweis Ankündigung von Mehrkosten ( 2 Abs. 3) Veröffentlichungen ( 3) Baustelle, Baubereich ( 4) Bautagesberichte ( 4) Baustellenräumung ( 4) Ausführungsfristen ( 5) Verteilung der Gefahr ( 7) Abrechnung ( 14) Nachweis der Massen ( 14 sowie Nr. 10) Bauabrechnung mit IT-Anlagen ( 14) Sicherheitsleistung ( 17) Bürgschaften ( 16 und 17) Stand: Anhang ZVB/E-StB Seite 2

15 HVA B-StB Anhang ZVB/E-StB Hinweis A. Einheitliche Fassung (August 2013) Die beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1 Preisermittlungen ( 2) 1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 1.2 Sind nach 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostensätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 1.3 Die Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen. 2 Ausführungsunterlagen ( 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 3 Werbung ( 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 4 Umweltschutz ( 4 Abs. 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitzuteilen. 5 Holzprodukte ( 4 Abs. 6) 5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. 5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. 5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen. 6 Nachunternehmer (andere Unternehmer) ( 4 Abs. 8) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung Stand: Anhang ZVB/E-StB Seite 3

16 HVA B-StB Anhang ZVB/E-StB von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. 6.3 Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. 7 Ausführung der Leistung ( 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 8 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel 8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 333 StGB (Vorteilsgewährung), 334 StGB (Bestechung), 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a) vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 % der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b) oder 8.1 c) ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 % der Abrechnungssumme verpflichtet. 8.4 Die Ziffern 8.1 b) und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen o- der Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004 handelt. 8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9 Mitteilung von Bauunfällen ( 10) Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10 Abnahme ( 12) Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von Euro (ohne Umsatzsteuer). Stand: ZVB/E-StB Seite 4

17 HVA B-StB Anhang ZVB/E-StB 11 Abrechnung ( 14) 11.1 Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe auch Nr Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. 12 Preisnachlässe ( 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als %- Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 13 Rechnungen ( 14 und 16) 13.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 14 Stundenlohnarbeiten ( 2 Abs. 10 und 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach 15 Abs. 3 das Datum, die Bezeichnung der Baustelle, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. Stand: ZVB/E-StB Seite 5

18 HVA B-StB Anhang ZVB/E-StB 15 Zahlungen ( 16) 15.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 16 Überzahlungen ( 16) 16.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: ZVB/E-StB Seite 6

19 HVA B-StB Anhang ZVB/E-StB Hinweis B. Ergänzungen für den Straßen- und Brückenbau (November 2014) Die beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Nummern auf Regelungen der ZVB/E-StB, A. Einheitliche Fassung. 100 Ankündigung von Mehrkosten ( 2 Abs. 3) Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass durch eine über 10 % hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes Mehrkosten entstehen, die ausnahmsweise zu einem höheren Einheitspreis führen können, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er den dem Auftraggeber daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 101 Veröffentlichungen ( 3) Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers vornehmen. 102 Baustelle, Baubereich ( 4) Die Bezeichnungen Baustelle und Baubereich werden in folgendem Sinne verwendet: Baustelle: Flächen, die der Auftraggeber zur Ausführung der Leistung, für die Baustelleneinrichtung und zur vorübergehenden Lagerung von Stoffen und Bauteilen zur Verfügung stellt, zuzüglich der Flächen, die der Auftragnehmer darüber hinaus in Anspruch nimmt Baubereich: Baustelle und die Umgebung, die durch die Ausführung der Bauarbeiten beeinträchtigt werden kann. 103 Bautagesberichte ( 4) Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies sind insbesondere: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit), Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, eingesetzte Nachunternehmer/andere Unternehmer, Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang, Anlieferung von Hauptbaustoffen, Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierzeiten und dergleichen), Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. 104 Baustellenräumung ( 4) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Stand: Anhang ZVB/E-StB Seite 7

20 HVA B-StB Anhang ZVB/E-StB 105 Ausführungsfristen ( 5) Bei Ausführungsfristen nach Werktagen, werden Werktage, an denen aus zwingenden witterungsbedingten Gründen Bauleistungen nicht erbracht oder bei denen die Ausführung der Bauleistungen spätestens drei Stunden nach Beginn des Arbeitstages abgebrochen und an diesem Tag nicht wieder aufgenommen wurden, nicht auf die Ausführungsfrist angerechnet. Diese Unterbrechung muss dem Auftraggeber am selben Tag angezeigt werden, bei einer zu erwartenden mehrtägigen Unterbrechung auch deren voraussichtliche Dauer Für Ausführungsfristen, die in den Besonderen Vertragsbedingungen nach Datum festgelegt sind, gilt Nr nicht. 106 Verteilung der Gefahr ( 7) Zu der teilweise ausgeführten Leistung nach 7 Abs. 2 gehören auch solche Teile von Kunstbauten, die wegen der Besonderheiten des Bauverfahrens (insbesondere Taktschiebe-, Durchpress-, Verschub-, Absenkverfahren) nicht in endgültiger Lage hergestellt worden sind, aber sich in unmittelbarer Einbauposition, z. B. Verschub- oder Absenklage, befunden haben. 107 Abrechnung ( 14) In den für die gemeinsamen Feststellungen zu verwendenden Aufmaßblättern müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden: Auftragnehmer, Auftraggeber, Nummer des Aufmaßblattes, Bezeichnung der Bauleistung, Ordnungszahl (OZ). Unmittelbar über den Unterschriften und dem Datum muss das Aufmaßblatt den Text enthalten: Aufgestellt Jeder Ansatz der Mengenberechnung muss einen direkten Bezug zu den der Abrechnung zugrunde liegenden Feststellungen, Zeichnungen und anderen Belegen haben. Nur der Verweis auf frühere Berechnungen ist nicht zulässig Abrechnungszeichnungen müssen eindeutige Positionsbezüge (OZ) haben Mengenberechnungen mit den zugehörigen Feststellungen, Zeichnungen und anderen Belegen sind ebenso wie die Rechnungen (siehe Nr. 13.2) in der Reihenfolge der Ordnungszahlen (Position) zu gliedern. 108 Nachweis der Massen ( 14 sowie Nr. 10) Wenn für die Abrechnung von Stoffen nach Massen im Vertrag keine andere Regelung getroffen ist, so ist der Verbrauch durch Vorlage der Wiegescheine einer geeichten Waage mit Druckwerk (in der Regel Fahrzeugwaage) laufend nachzuweisen. Die Wiegescheine müssen die folgenden Angaben aufgedruckt enthalten: Lieferwerk, Name der Baustelle, Bezeichnung des Wägegutes, Nummer des Wiegescheins, Datum und Uhrzeit der Wägung, Taramasse (T), kein gespeicherter mittlerer Tarawert (PT), Bruttomasse (B), Nettomasse (N), Kennzeichnung des Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung/amtliches Kennzeichen), Name des Wägers Stand: ZVB/E-StB Seite 8

21 HVA B-StB Anhang ZVB/E-StB Die Wiegescheine sind bei der Anlieferung an der Verwendungsstelle vom Auftragnehmer abzuzeichnen und unverzüglich in doppelter Ausfertigung dem Auftraggeber zu übergeben. Die Originale der Wiegescheine erhält der Auftraggeber, die bestätigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. Bei schüttfähigem Gut, das nicht zum Anhaften neigt, wie z. B. Sand, Kies, wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe, kann der Nachweis der Masse durch Wiegescheine von geeichten Schaufelladerbzw. Förderband-Waagen erfolgen. Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen gelten zusätzlich folgende Bedingungen: Der Wiegeschein muss eine Erklärung enthalten, dass es sich um eine geeichte Waage handelt. Anstelle des Ausdruckes von Tara- und Bruttomasse tritt die Nettogesamtmasse des Ladegutes sowie zusätzlich bei Schaufellader-Waagen die Anzahl der geladenen Schaufeln (Ladevorgänge). Die Wiegescheine sind vom Bedienungspersonal der Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen zu unterschreiben Der Auftraggeber kann stichprobenartig die Masse einzelner Lieferungen durch Nachwiegen des beladenen und leeren Fahrzeugs nachprüfen (Kontrollwägung). Wird die Masse des Ladegutes durch Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen ermittelt, ist der Auftraggeber berechtigt, kontinuierlich über den Zeitraum der Lieferungen, bei 10 % der Lieferungen Kontrollwägungen durchführen zu lassen Wird bei einer Kontrollwägung eine Unterschreitung von mehr als 1 % festgestellt, erfolgt ein entsprechender Abzug bei den letzten zehn Wiegescheinen, soweit nicht insgesamt eine geringere Abweichung nachgewiesen wird. Diese Kontrollwägungen werden dem Auftragnehmer nicht vergütet. Andere Kontrollwägungen werden vom Auftraggeber vergütet. Zu den Kosten der Kontrollwägung rechnen alle unmittelbar (Transportkosten, Wiegegebühren usw.) und mittelbar (Wertminderung der Ladung, Einfluss auf den Baustellenbetrieb usw.) durch die Kontrollwägung entstehenden Kosten, jedoch nicht die Kosten für die Beaufsichtigung der Kontrollwägung durch den Beauftragten des Auftraggebers. Sofern die Kosten nach Absatz 1 besonders zu vergüten sind, sind sie im Einzelnen nachzuweisen. Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen erfolgt bei einer Unterschreitung von mehr als 1 % ein entsprechender Abzug bei allen Lieferungen seit der letzten Kontrollwägung, soweit nicht insgesamt eine geringere Abweichung nachgewiesen wird. Die Kosten für diese Kontrollwägung trägt der Auftragnehmer. Kosten für Kontrollwägungen ohne Beanstandungen tragen der Auftragnehmer und Auftraggeber je zur Hälfte. 109 Bauabrechnung mit IT-Anlagen ( 14) Führt der Auftragnehmer die Abrechnung ganz oder teilweise mit IT-Anlagen aus (Leistungsberechnung), so gelten zusätzlich folgende Bedingungen: Rechenverfahren/DV-Programme: Die verwendeten DV-Programme müssen den in der Sammlung der Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (Sammlung REB) enthaltenen Allgemeinen Bedingungen (REB-Allg.) und Verfahrensbeschreibungen (REB-VB) entsprechen. Andere Rechenverfahren dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden Vereinbarung: Vor Beginn der Ausführung (Vertragsfristen gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen) ist, gegebenenfalls getrennt für einzelne Ordnungszahlen (Positionen), eine Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich abzuschließen Datenübergabe: Nach Abschluss der Vereinbarung zur Bauabrechnung, spätestens vor Beginn der Bauabrechnung sind vom Auftragnehmer für die vereinbarten Datenarten Testdaten an den Auftraggeber zu übergeben. Stand: ZVB/E-StB Seite 9

22 HVA B-StB Anhang ZVB/E-StB Eingabedaten sind auf Datenträgern zu liefern. Diese sind erst nach Durchführung der Leistungsberechnung herzustellen und eindeutig zu kennzeichnen. In der Mengenberechnung des Auftragnehmers ist ein Bezug der Eingabedaten zu den Ausführungs- bzw. Abrechnungsunterlagen herzustellen Berichtigung der Leistungsberechnung: Werden bei Prüfung der Leistungsberechnung fehlerhafte Eingabedaten oder falsche Rechenergebnisse festgestellt, so ist die Leistungsberechnung vom Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zu wiederholen Toleranz-Regelung bei Prüfberechnungen: Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels IT-Anlagen geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Prüfberechnung bis zu 0,2 bei jeder Ordnungszahl (Position) eines Berechnungsabschnitts die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Prüfberechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Prüfberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht aufgrund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen, Fehler in der Leistungsbzw. Prüfberechnung festgestellt und berichtigt werden Toleranz-Regelung bei Vergleichsberechnungen: Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mit einer Vergleichsberechnung geprüft, sind in der Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich Toleranzregelungen zu vereinbaren. Liegen Abweichungen außerhalb der vereinbarten Toleranzgrenzen, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Vergleichsberechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Vergleichsberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht aufgrund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen, Fehler in der Leistungs- bzw. Vergleichsberechnung festgestellt und berichtigt werden. 110 Sicherheitsleistung ( 17) Sicherheit für Vertragserfüllung ist bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung von mehr als EUR (ohne Umsatzsteuer) in Höhe von 5 % der Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten. Diese wird nach Abnahme auf Verlangen des Auftragnehmers gegen eine Sicherheit für Mängelansprüche ausgetauscht Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Brutto-Abrechnungssumme. Sind bei der Abnahme festgestellte Mängel noch zu beseitigen, ist hierfür als Sicherheit ein Druckzuschlag (brutto) gem. 641 (3) BGB als Einbehalt in Höhe des zweifachen Betrags der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung zu leisten. Die Sicherheit wird nach Abnahme der Mängelbeseitigung, auf die sich der Druckzuschlag bezieht, zurückgezahlt. Wenn ein Einbehalt nicht möglich ist, kann zur Absicherung des Druckzuschlags separat eine gesonderte Mängelansprüchebürgschaft gestellt werden Eine nicht verwendete Sicherheit wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen sind. 111 Bürgschaften ( 16 und 17) Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sollen die für den jeweiligen Sicherungszweck einschlägigen Formblätter des Auftraggebers verwendet werden. Werden andere Formblätter verwendet, müssen diese inhaltlich vollständig den betreffenden Formblättern des Auftraggebers entsprechen und zwar für: - die Vertragserfüllung das Formblatt (kombinierte) Vertrags- und Mängelansprüchebürgschaft - die Mängelansprüche das Formblatt Mängelansprüchebürgschaft - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. 16 (1) Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft. Stand: ZVB/E-StB Seite 10

23 HVA B-StB Anhang ZVB/E-StB Die Bürgschaft ist von einem in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle Die Bürgschaft ist, mit Ausnahme einer gesonderten Bürgschaft zur Absicherung des Druckzuschlags, über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen Die Urkunde über die (kombinierte) Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft ist unter Beachtung der Regelungen in Ziffer nach Abnahme gegen eine Mängelansprüchebürgschaft auszutauschen Die Urkunde über die Mängelansprüchebürgschaft wird entsprechend der Regelungen in Nr zurückgegeben Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. Stand: ZVB/E-StB Seite 11

24 Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestentlohnung Bauleistung Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kontrolle der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen und Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOB) für die Vergabe von Bauleistungen Die Auftragnehmerin bzw. der Auftraggeber ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen entsprechend der Verpflichtungserklärung 1 im Hinblick auf die Mindestentgelte sowie die Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und die Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften verpflichtet. Daneben gelten folgende Verpflichtungen: 1) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Weitergabe von Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, zum Vertragsbestandteil zu machen. 2) Kontrolle Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen vorzulegen, (2) seine bzw. ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen, (3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht i.s.d. 10 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen bei der Beauftragung von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen, (4) vollständige und prüffähige Unterlagen (die Vorlage erfolgt grundsätzlich in anonymisierter Form) zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen bereitzuhalten, auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmerinnen und Verleiherinnen und Verleiher von Arbeitskräften vertraglich sicherzustellen. 3) Sanktionen Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen gilt zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß gegen Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach 5 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen durch eine oder einen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer eingesetzte(n) Nachunternehmerin bzw. 1 Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) 1

25 Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestentlohnung Bauleistung Nachunternehmer oder eine oder einen von dieser / diesem eingesetzte(n) Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder von einer Verleiherin bzw. einem Verleiher von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn, dass die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers und der Verleiherin bzw. des Verleihers von Arbeitskräften nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach 4 Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer, aus einer Verpflichtungserklärung nach 5 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen durch seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und die Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus 5 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Bauvertrages. Die Bestimmungen des 11 VOB/B bleiben hiervon unberührt. 2

26 Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) Hinweispflicht nach 9 (2) TVgG NRW: Im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung hat der Bieter die nach den Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen vom erforderlichen Nachweise und Erklärungen innerhalb einer nach Tagen genau bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist muss mindestens 3 Werktage betragen und darf 5 Werktage nicht übersteigen. Die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen wird vorbehalten.

27 Name und Anschrift des Bieters: Universitätsstadt Siegen Zentrale Vergabestelle Rathaus Geisweid / Lindenplatz Siegen Deutschland Ort: Datum: Tel.: Fax: Ust.-ID-Nr.: Az.-Nr.: Angebotsschreiben Bezeichnung der Bauleistung: 206_17 206_17 Treppenanlage Wildrosenallee Treppenneubau Ihre Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes vom Anlagen *) : Leistungsbeschreibung Kurzfassung Selbstgefertigtes Leistungsverzeichnis (Abschrift oder Kurzfassung) HVA B-StB Eigenerklärung Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur Eignung (EEE) HVA B-StB Nachunternehmerleistungen HVA B-StB Leistungen anderer Unternehmen HVA B-StB Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Nebenangebote 1 Ich/wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Angebotssumme des Hauptangebotes einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung beträgt: EUR 3 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote: St. 4 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote: % *) vom Bieter anzukreuzen und beizufügen HVA B-StB Angebotsschreiben Seite 1

28 5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961 (VOB/B) Ausgabe 2016, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (ATV) (VOB/C) Ausgabe 2016, Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B. 6 Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: Name: Name: Name: PQ-Nummer: PQ-Nummer: PQ-Nummer: PQ-Nummer: 7 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). dass ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n). 8 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkenne(n). mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. ein nach der Leistungsbeschreibung von mir/uns zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu 3 BaustellV) (RAB 30) geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden. falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. Unterschrift (bei schriftlichem Angebot). (Stempel und Unterschrift) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, - ein schriftliches Angebot nicht an obiger Stelle unterschrieben oder - ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. HVA B-StB Angebotsschreiben Seite 2

29 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 1 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO Vorbemerkungen zum LV Vorbemerkungen zum LV Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.b. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen! Vor Baubeginn hat der AN eigenverantwortlich einen Vor Baubeginn hat der AN eigenverantwortlich einen Einweisungstermin mit allen Ver- und Entsorgern sowie VWS, Polizei, Feuerwehr und der Verkehrsbehörde durchzuführen. Der Einweisungstermin ist schriftlich zu dokumentieren (Protokoll) und dem AG in Nachgang zu übergeben. Der Einweisungstermin muß inneralb einer Woche nach Auftragseingang bei dem AN terminiert werden. Bei der Ausführung der Leistungen müssen benachbarte Bei der Ausführung der Leistungen müssen benachbarte bauliche Anlagen gegen Schäden durch Erschütterungen geschützt werden. DIN 4150 muss beachtet werden. 01 Vorbereitende Leistungen und Rückbau Hinweise zur Baustelleneinrichtung Hinweise zur Baustelleneinrichtung Auf die beengten Verhältnisse und die Neigungsverhältnisse des Baufeldes wird besonders hingewiesen. An die Baustelleneinrichtung und insbesondere an die Verkehrssicherung werden bei dieser Baumaßnahme erhöhte Anforderungen gestellt. Das Baufeld soll vom öffentlichen Bereich, soweit möglich, abgegrenzt werden. Die restlichen Leistungen und Provisorien lt. Verkehrsbehördlicher Anordnung sind in die Pauschale Verkehrssicherung einzurechnen. Die Feinplanung des Bauablaufes ist Sache des AN Baustelleneinrichtung Baustelle einrichten und räumen Baustelle einrichten und räumen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind auf die Baustelle bringen,

30 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 2 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO bereitstellen und - soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird - betriebsfertig aufstellen, einschließlich der dafür notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lagerschuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportieren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fernsprechanschluss sowie Entsorgungs-einrichtungen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Bei Bedarf Zufahrtswege zur Baustelle sowie Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschließlich Beseitigen von Aufwuchs für die Baustelleneinrichtung, soweit erforderlich, ausführen. Flächen beschaffen, sofern die vom AG zur Verfügung gestellten nicht ausreichen. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschließlich Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den EP der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht für bestimmte Teilleistungen (z.b. Bedarfsleistungen) für das Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen sämtlicher Unterabschnitte des Leistungsverzeichnisses. Die Auszahlung erfolgt anteilig zum Baufortschritt. 1,00 psch Gesamtsumme:

31 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 3 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO Verkehrssicherung Verkehrssicherung Verkehrssicherung, -lenkung und -regelung nach den Angaben in der Baubeschreibung, StVO und in den RSA-95 aufbauen, ständig unterhalten, arbeitstäglich einziehen und wieder herstellen, betreiben und abbauen. Einholen der verkehrsbehördlichen Genehmigung, Beschilderung nach vom AN erstellten und vom Straßenverkehrsamt genehmigten Verkehrszeichenplan. Lageplan mit Darstellung des Baubereichs, der VZ als Piktogramm und Nummer. In die Pauschale sind sämtliche Aufwendungen für die Beschilderung, Sperreinrichtungen usw. sowie deren Umsetzen und ggf. Beleuchten eingerechnet. Die Verkehrssicherung und Verkehrsregelung erfolgt für die Erbringung sämtlicher Leistungen der Leistungsverzeichnisse. Die Auszahlung erfolgt anteilig zum Baufortschritt. 1,00 St Längsabsperrung mit Taktleiste auf Anweisung des AG Längsabsperrung mit Taktleiste Einseitige seitliche Absperrung mit h = 1,00 m als Längsab-sperrung mit Taktleiste gem. TL Absperrschranken herstellen, umsetzen, vorhalten und nach Beendigung der Maßnahme zurückbauen. Nur auf Anweisung des AG zusätzlich zu den verkehrsbehördlich angeordneten Absperrungen. 20,00 m Gesamtsumme:

32 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 4 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO Rückbau Treppenweg "Wildrosenallee" Stahlholmgeländer aufnehmen und entsorgen Vorhandenes Stahlholmgeländer mit einer Höhe bis 1,00 m, Pfostenabstand i. M. 2,00 m, einschließlich Pfosten und Betonfundamenten aufnehmen, laden und zu einer genehmigten Abfallbeseitigungsanlage transportieren und entsorgen, einschl. Entsorgungskosten. Abgerechnet wird nach Länge des Geländers, gemessen zwischen dem jeweils ersten und letzten Pfosten. 14,00 m Oberboden seitlich abschieben und lagern. Grasnarbe und Steine aussieben und entsorgen. Oberboden in einer Stärke von bis zu 30 cm seitlich nach Angabe des AG abschieben und lagern. In Mieten aufsetzen und zwischenlagern. Grasnarbe mit Hacke und Krämmer von Hand durcharbeiten. Steine mit einem Durchmesser >= 3 cm, Unrat, Unkraut sowie Wurzeln herauslesen und fachgerecht entsorgen. Die Arbeiten sollen bei trockener Witterung erfolgen. 65,00 m Betonsteinpflaster aufnehmen, säubern und zwischenlagern Betonsteinpflaster unterschiedlicher Art samt Rückenstütze aufnehmen. Betonsteinpflaster reinigen und im Baubereich auf Paletten diebstahlsicher zum Wiederverlegen zwischenlagern. Bettungsmaterial, Beton der Rückenstützen bzw. Unterbeton und überschüssiges Altpflaster gehen in Eigentum des AN über und ist fachgerecht zu entsorgen. 40,00 m Bordsteine aufnehmen, jeder Art und Abmessung Bordsteine aufnehmen jeder Art und Abmessung Bordsteine jeder Art und Abmessung, in Beton oder Mörtel versetzt, einschließlich Unterbau und Rückenstütze aufnehmen, laden und fachgerecht entsorgen. Als Zulage zum Bodenaushub. 25,00 m Blockstufen aufnehmen und entsorgen Blockstufen aus (Wasch-)Beton (mit Bewehrung) jeder Art und Abmessung, in Beton oder Mörtel versetzt, einschließlich Unterbau und Rückenstütze aus Beton aufnehmen, laden und entsorgen. Sämtliche Steine und übriges Aufbruchgut in Eigentum des AN übernehmen, von der Baustelle entfernen und einer Wiederverwertung zuführen.

33 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 5 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO Länge: ca. 3,00 m Breite: ca. 0,45 m Höhe: ca. 0,15 m Als Zulage zum Bodenaushub. 99,00 m Ungebundenen Oberbau regulieren (+/- 10 cm) Ungebundenen Oberbau im Bereich der Treppenanlage +/- 10 cm regulieren. 75,00 m2 Gesamtsumme:

34 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 6 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO 02 Treppenneubau Bodenbewegung Boden der Klassen 3-6 lösen, laden, abfahren Boden der Klassen 3-6 bzw. FSS-Material lösen, laden, abfahren. Es sind 4 m3 Handaushub einzukalkulieren. Boden, Schlacken und gebrochene Mineralgemische für alle Baubereiche aus Abtragsbereichen, Anliegerflächen, auch Böschungen, profilgerecht lösen, laden und fachgerecht entsorgen. Diese Position findet nur Anwendung auf Anordnung des AG! 25,00 m3 Gesamtsumme:

35 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 7 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO Behinderungen und Suchschachtungen Zulage Behinderung durch Hindernisse Zulage Behinderung durch Hindernisse Leistung wie in den Erdbaupositionen beschrieben, jedoch als Zulage für Hindernisse aus Beton, Stahlbeton, Ziegel- und Bruchsteinmauerwerk. Hindernisse beseitigen, Abbruchmaterial geht in Eigentum des AN über. 0,50 m Querbehinderung (Zulage) Querbehinderung Leistung wie in den Erdbaupositionen beschrieben, jedoch als Zulage für Querbehinderung durch vorh. Leitungen, Kabel und Kanäle. In Handschachtung freilegen, sichern und bei der Verfüllung fachgerecht einbetten. 2,00 St Leitungen sichern (Zulage) Freigelegte Leitungen, Kabel oder Kanäle bis einschl. DA 200 mm aufnehmen bzw. sichern und Boden unterhalb der Leitungszone aufnehmen. Die Leitungen, Kabel oder Kanäle auf dem wieder hergestellen Auflager verlegen und einmessen. Die Vorgaben der entsprechenden Versorgungsunternehmen sind zu beachten. Mehrere Kabel oder Leitungen, deren Abstand zwischen den beiden äußeren kleiner als 1,0 m ist gelten als eine Leitung. Als Zulage für die Erschwernisse beim Bodenaushub, Rohrverlegung, Verbau usw. 15,00 m Leitungen freilegen (Zulage) Leitungen, Kabel oder Kanäle bis einschl. DA 200 mm sorgfältig freilegen und vor Beschädigungen schützen. Die Kabel- oder Rohrummantelung in der Leitungszone entsprechend den Vorgaben der Versorgungsunternehmen wieder herstellen und Trassenwarnband auslegen. Mehrere Kabel oder Leitungen, deren Abstand zwischen den beiden äußeren kleiner als 1,0 m ist gelten als eine Leitung. Als Zulage für die Erschwernisse beim Bodenaushub, Rohrverlegung, Verbau usw. 15,00 m Suchgräben, von Hand Boden für Suchgräben von Hand ausheben, seitlich lagern und wieder in Lagen einbauen und verdichten. Ausführung nur auf Anweisung der Bauüberwachung. 2,00 m3

36 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 8 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO Gesamtsumme:

37 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 9 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO Schichten ohne Bindemittel Planum herstellen und verdichten Planum herstellen und verdichten. Planum auf anstehender Ausschachtungssohle bzw. regulierter Frostschutzschicht entsprechend ZTV-E StB profilgemäß herstellen und verdichten. Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche >= 45 MPa. 80,00 m Frostschutzschicht 0/45 herstellen Frostschutzschicht 0/45 in Treppen / Gehwegen herstellen. Frostschutzmaterial für Straßen der Bk 0,3 sowie in Treppen und Gehwegen einbauen und verdichten. Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche im Gehwegbereich >= 80 MN/m² bzw. Mpa/m². Material = gebrochener Naturstein; Grauwacke, Basalt oder Diabas Körnung 0/45 Einbaudicke bis zu 50 cm Abgerechnet wird nach Lieferscheinen. Ein Soll-Ist-Nachweis ist zusätzlich zu liefern. Einbau nur nach Angabe des AG. 37,00 to Gesamtsumme:

38 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 10 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO Pflaster-/Bordsteinarbeiten, Pflasterarbeiten Pflasterarbeiten Pflastersteine liefern und mit 4 mm (3-5 mm) Fuge unter Beachtung der DIN und der ZTV Pflaster-StB fachgerecht nach Angabe AG zwischen Randeinfassungen verlegen. Randanschlüsse durch Nassschnitt nach anderer OZ ausführen. Pflasterbettung, 4 cm (3-5 cm) im verdichtetem Zustand, aus gebrochenem Baustoffgemisch 0/5 mm, liefern und herstellen. Das Bettungsmaterial muss so beschaffen sein, dass dieses dauerhaft wasserdurchlässig und gegenüber der Tragschicht ausreichend filterstabil ist. Das Material für die Verfugung muss auf die Pflasterbettung abgestimmt sein. Die Verwendung von Hartkalkstein als Bettungs- bzw. Fugenfüllmaterial ist nicht zugelassen. Die Verlegehinweise des Herstellers sind zu beachten. Das vom AG vorgegebene Verlegemuster (Berücksichtigung der Bodenindikatoren) ist einzukalkulieren. Andere gleichwertige Materialien können als Nebenangebot angeboten werden. Für die Wertung sind für die alternativen Fabrikate aussagekräftige Herstellerunterlagen und ggf. Referenzen und Muster beizubringen. Pflasterbettung Fugenfüllung Pflasterbettung Fugenfüllung Bettung: Korngrößenverteilung: gem. TL Pflaster Sieblinien nach M FP Kornform: gem. ZTV Pflaster-StB Korngrößenverteilung: M.-% bei 2 mm (Feinanteil und Überkorn gem. TL Pflaster) Fließkoeffizient: größer gleich Ecs 35 (ausschließlich gebrochenes Material) Wiederstand gegen Zertrümmerung: SZ größer gleich 22 Es ist kein Kalksteinmaterial zugelassen. Fuge: Korngrößenverteilung: M.-% bei 2 mm (Feinanteil und Überkorn gem. TL Pflaster) Fließkoeffizient: größer gleich Ecs 35 (ausschließlich gebrochenes Material) Wiederstand gegen Zertrümmerung: SZ größer gleich 22 Vereinbart sind - TL Gestein-StB- TL SoB-StB - ZTV SoB- StB - TL Pflaster-StB - ZTV Pflaster-StB

39 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 11 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO Leitsystem Leitsystem Die beschriebenen Betonplatten sind gem. den Angaben des AG nach Zeichnung und Einzelbeschreibung als Leitstreifen/ -linie bzw. Orientierungsfeld von Hand in die Pflasterfläche einzubauen. Um bei der Verlegung Farbunterschiede zu vermeiden, müssen die Pflastersteine wechselweise aus mehreren Paketen genommen und verlegt werden. Ausführung in Zwickeln, Streifen, Feldern usw. Bettungsmaterial: Brechsand-Splitt-Gemisch. Fugenmaterial: Brechsand 0/2. Pflastersteine liefern und mit 4 mm (3-5 mm) Fuge unter Beachtung der DIN und der ZTV Pflaster-StB nach Angabe AG im Gehwegbereich zwischen Randeinfassungen verlegen. Randanschlüsse durch Nassschnitt nach anderer OZ ausführen. Pflasterbettung, 4 cm (3-5 cm) im verdichtetem Zustand, aus gebrochenem Baustoffgemisch 0/5 mm, liefern und herstellen. Das Bettungsmaterial muss so beschaffen sein, dass dieses dauerhaft wasserdurchlässig und gegenüber der Tragschicht ausreichend filterstabil ist. Das Material für die Verfugung muss auf die Pflasterbettung abgestimmt sein. Die Verwendung von Hartkalkstein als Bettungs- bzw. Fugenfüllmaterial ist nicht zugelassen. Die Verlegehinweise des Herstellers sind zu beachten. Das vom AG vorgegebene Verlegemuster (Berücksichtigung der Bodenindikatoren) ist einzukalkulieren. Taktiles Plaster Taktiles Plaster Das taktile Pflaster ist überhöht mit + 3 bis 5 mm (OK Noppe) zum angrenzenden Betonsteinpflaster einzubauen Tiefbordstein 8/20, anthrazit liefern und versetzen Bordsteine aus Beton DIN EN 1340, DIN 483 TB 8/20 liefern und höhen- und fluchtgerecht auf einem 20 cm dicken Fundament versetzen. Beton C 20/25 für Fundament und geschalte Rückenstütze (bis 12 cm unter OK Bordstein). Frost-Tausalzwiderstand Klasse 3 Schalung für die Herstellung der Rückenstütze einschließlich Aussparungen herstellen, vorhalten und beseitigen. Schalung für gerade und gekrümmte Flächen, Beton der Rückenstütze nachbehandeln. Ausführung in Farbe: Anthrazit. Steine mit engen Fugen versetzen. Bordsteine liefern und

40 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 12 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO versetzen. Erforderliche Pass- und Gehrungsschnitte werden nicht gesondert vergütet. Die DIN und die ZTV P-StB sind zu beachten. Im Bereich der Treppenanlage in Böschungen und geneigten Flächen versetzen. 52,00 m *** Bezugsbeschreibung Seitl. gelagertes Betonsteinpflaster verlegen Zuvor aufgenommenes, gesäubertes und seitl. gelagertes Betonsteinpflaster, unterschiedlicher Art, gemäß DIN und ZTV Pflaster-StB fachgerecht einbauen. Pflasterbett gemäß DIN aus Brechsand-Splitt- Gemisch 0/4 mm, Sieblinie nach M FP entsprechend der Materialgüte gemäß DIN 4226 Teil 1 - liefern und einbauen Schichtdicke im verdichteten Zustand 3 cm. Pflasterbettmaterial auf Lehren profil-, höhen-, und neigungsgerecht abziehen. Pflasterbett nicht vorverdichten. Oberflächengenauigkeit + / - 1cm / 4m Meßlatte. Die Fugen der verlegten Fläche werden - hinsichtlich der Filterstabilität in Abstimmung mit dem verwendeten Bettungsmaterial - mit trockenem Splittgemisch 2/5 mm bei trockener Witterung durch Einfegen geschlossen. Das Abrütteln muss quer zum verlegten Stein mit einem geeigneten Plattenrüttler (Zentrifugalkraft max. 12 kn Betriebsgewicht kg) beginnend vom Rand erfolgen. Nach dem Abrütteln ist das Einfegen bis zum völligen Fugenschluss zu wiederholen. Der Vorgang Abrütteln / Einfegen der Fugen ist mehrfach zu wiederholen. Die Verwendung von Hartkalkstein als Bettungs- bzw. Fugenfüllmaterial ist nicht zugelassen. Die Verlegehinweise des Herstellers sind zu beachten. Nach vollständigem Verlegen der neuen Pflasterflächen ist das überschüssige Pflaster fachgerecht zu entsorgen. Inkl. aller Entsorgungskosten. 30,00 m2 *** Wiederholungsbeschreibung zu 0020, jedoch Rechteckpflaster, 20/10/8, anthrazit, liefern und einbauen w.v. jedoch Rechteckpflaster, max. Differenzen K, Maße L/B 200/100 mm, Dicke 80 mm, Farbe des Betonsteins: anthrazit

41 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 13 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO Oberfläche mit Hartgestein-Vorsatz, Oberseite planmäßig eben mit umlaufende Fase nach Angabe AG in Splittbett verlegen. Pflasterstreifen in Streifen und/oder Fläche verlegen als Angleichungen an bestehendes Pflaster. Ausführung nur nach Angabe des AG. 5,00 m Blindenleitstreifen, Betonnoppenplatte 50 Noppen diagonal Format 30/30/8 Beton anthrazit Betonsteinpflasterdecke, taktiles Orientierungsfeld/ Auffindefeld herstellen. Ausführung in Zwickeln, Streifen, Feldern usw. Ausführung: Noppe Noppenachsabstand parallel: 58 mm Noppenachsabstand diagonal: 42,0 mm Noppenhöhe: 40 mm Noppenanzahl/Platte: 50 Stück Format: 30/30/8 cm SRT > 60 Farbe: durchgehend anthrazit Hohe Tausalzbeständigkeit Die vorstehend beschriebenen Betonnoppenplatten sind gemäß den Angaben des AG talbündig nach Zeichnung und Einzelbeschreibung als Orientierungs-/Auffindefelder in die Pflasterfläche einzubauen Hersteller: Profilbeton GmbH oder gleichwertig Die Verlegehinweise des Herstellers sind zu beachten und einzuhalten. Erforderliche Pass- und Gehrungsschnitte werden nicht gesondert vergütet. 56,00 Stk Schnittkante an Pflastersteinen, Leitplatten aus Beton, Dicke bis 10 cm Schnittkante an Pflastersteinen, -platten, Leitelementen aus Beton, Dicke bis 10 cm. Randanpassung und Anarbeiten von Einbauten in der Pflasterfläche ausführen. Steine an Kanten und Einfassungen bzw. an Aussparungen und Einbauten verlegen. Steine mittels Nassschneidegerät schneiden. Art = Betonsteine, Dicke bis 10 cm. Bruch und Schutt laden und fachgerecht entsorgen. 40,00 m

42 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 14 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO Blockstufen mit eingesetztem Kontraststreifen liefern und einbauen - Anthrazit; Länge: 1,00 m Blockstufe (L/B/H: 100 x 35 x 15 cm) DIN V / DIN / / liefern und fachgerecht versetzen. Farbe: Anthrazit Längskante vorne gefast, erhöhter Frost- und Tausalz-Widerstand, Unbewehrter Beton für Fundamente aus C 20/25, 15 cm dick bzw. bei unterster Stufe 40 cm dick einbauen mit Gefälle bis 1 cm nach vorne und mit 3 cm Überlappung versetzen. Stufen werden im Versatz 1,00 m / 0,50 m gesetzt (springende Fuge, keine durchgehende Fuge). SRT>55 Stufenvorderkante mit eingesetztem weißen Kontraststreifen gemäß Anwendungsbeispiel "Treppenanlage"; Querschnitt Kontraststreifen 8/5 cm Stufen höhengerecht versetzen, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten. Hersteller: Rinn oder gleichwertig 50,00 m Blockstufen mit eingesetztem Kontraststreifen liefern und einbauen - Anthrazit; Länge: 0,50 m Blockstufe (L/B/H: 50 x 35 x 15 cm) DIN V / DIN / / liefern und fachgerecht versetzen. Farbe: Anthrazit Längskante vorne gefast, erhöhter Frost- und Tausalz-Widerstand, Unbewehrter Beton für Fundamente aus C 20/25, 15 cm dick bzw. bei unterster Stufe 40 cm dick einbauen mit Gefälle bis 1 cm nach vorne und mit 3 cm Überlappung versetzen. Stufen werden im Versatz 1,00 m / 0,50 m gesetzt (springende Fuge, keine durchgehende Fuge). SRT>55 Stufenvorderkante mit eingesetztem weißen Kontraststreifen gemäß Anwendungsbeispiel "Treppenanlage"; Querschnitt Kontraststreifen 8/5 cm Stufen höhengerecht versetzen, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten. Hersteller: Rinn oder gleichwertig

43 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 15 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO 16,00 m Gesamtsumme:

44 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 16 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO 03 Landschaftsbau Landschaftsbauarbeiten Sauerlandboden liefern, zur weiteren Verwendung Sauerlandboden zur weiteren Verwendung nach folgenden OZ liefern. Die Lieferung des Sauerlandbodens und die Klassifizierung hat nach DIN zu erfolgen. Der Sauerlandboden darf keinen Unrat / Müll sowie schwer zersetzbare Pflanzenreste oder Pflanzenteile sowie keine lebenden Pflanzen oder Pflanzenteile von Dauerunkräutern enthalten. Dazu zählen in der Regel Neophyten wie: Quecke (Agropyron repens), Huflattich (Tussilago farfara), Ackerwinde (Convolvulus arvensis), Giersch, Geißfuß (Aegopodium podagraria), Ampferarten (Rumex), Gelbkresse (Rorippa sylvestris). Bei der Verwendung und Behandlung sind die Bearbeitungsgrenzen nach DIN Blatt 1 und die Verfahrensvorschriften nach DIN Blatt 3 zu beachten. Abrechnung erfolgt nach Lieferscheinen. Sauerlandboden des Kompostwerkes Olpe oder gleichwertig. 8,00 m Ober- bzw. Sauerlandboden andecken, Dicke bis 20 cm Gelieferten Sauerlandboden und seitlich gelagerten Mutterboden profilgerecht und nach Angabe des AG andecken. Einbaustärke: bis 20 cm Mit Hacke und Krämmer von Hand durcharbeiten. Steine mit einem Durchmesser >= 3 cm, Unrat, Unkraut sowie Wurzeln herauslesen. Herausgelesenes Material in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. Einbau im gesamten Baufeld, teilweise in Handarbeit und Kleinmengen. 40,00 m Rasen ansäen Regiosat, 15g/m2 Rasen ansäen, sog. Regiosat, Saatgutmenge 15 g/m2, die Saatgutmischung ist mit Gräsersorten auszustatten, die in der RSM/FLL in die 2 höchsten Eignungsstufen eingeordnet sind, Neigung der Fläche teilweise steiler als 1:2.

45 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 17 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO Für Einsaaten ist Saatgut mit regionaler Herkunft zu verwenden (sog. Regiosaatgut). Sollte dieses nicht oder nicht in ausreichender Menge zu erhalten sein, ist eine standortgerechte Landschaftsrasenmischung ohne Beimengung von Kräutern zu verwenden. Die Auflagen zum Schutz vor invasiven Arten sind zu beachten. 40,00 m2 Gesamtsumme:

46 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 18 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO 04 Ausstattung / Sonstiges Ausstattung Fundament für Geländer herstellen Fundament für Geländer wie folgt herstellen: Boden, BKL 3-6 gem. DIN , für die Baugrube derfundamente des Geländers mit den Abmessungen 0,30 / 0,30 / 0,40 m ausheben (L/B/T). Den zum Verfüllen der Baugrube erforderlichen und geeigneten Aushubboden seitlich lagern. Bodenhülsen aus Stahl, verzinkt, Durchmesser 60 mm, Länge 300 mm liefern und in das Fundament aus Beton C 20/25 XA 1, XC 2, XF 1 senkrecht einbauen. Das seitlich gelagerte Material einbauen und verdichten. Die verdrängten und unbrauchbaren Bodenmassen fachgerecht entsorgen. 30,00 St Geländer herstellen und montieren, L = ca. 22,0 m Geländer in Anlehnung an ZTV-ING aus feuerverzinktem Stahlrohr herstellen und montieren. Höhe = ca. 1,0 m über OK Pflaster. Durchlaufender Handlauf Durchmesser mm mit zweitem Handlauf auf 50 cm Höhe. Abmessungen und Ausführung nach beiliegender Detailskizze. Länge des Geländers ca. 22,0 m (schräge Länge). Aufweitung an Fußpunkten für Montage anbringen. Montage in Bodenhülsen. Einschließlich aller erforderlichen Arbeiten zur Anpassung der umliegenden Bauteile wie Treppenstufen, Pflaster, Tiefbordsteine etc. 2,00 Stk Geländer herstellen und montieren, L = ca. 2,0 m Geländer in Anlehnung an ZTV-ING aus feuerverzinktem Stahlrohr herstellen und montieren. Höhe = ca. 1,0 m über OK Pflaster. Durchlaufender Handlauf Durchmesser mm mit zweitem Handlauf auf 50 cm Höhe. Abmessungen und Ausführung nach beiliegender Detailskizze. Länge des Geländers ca. 2,0 m (schräge Länge).

47 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 19 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO Aufweitung an Fußpunkten für Montage anbringen. Montage in Bodenhülsen. Einschließlich aller erforderlichen Arbeiten zur Anpassung der umliegenden Bauteile wie Treppenstufen, Pflaster, Tiefbordsteine etc. 2,00 Stk Dilatationsstoß im Geländer herstellen im Geländer (L = ca. 22,0 m) Dilatationsstoß im Geländer entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernissen herstellen. Vergütet wird der Mehraufwand für das Herstellen des durchgehenden Geländers. Die Dilatationsstöße sind jeweils in den Geländerholmen in der Mitte der Zwischenpodeste einzubauen. Gesamtdilatation max. 30 mm Geländerholm entsprechend vorheriger LV-Position. 4,00 Stk Gesamtsumme:

48 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 20 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO Sonstiges Kostenpauschale für Unvorhergesehenes, vom Bieter ist der Ansatz von 1.500,00? in das Angebot zu übernehmen Kostenpauschale für unvorhergesehene Arbeiten. Es wird der tatsächlich angefallene Aufwand abgerechnet. Stundenlohnarbeiten und Lieferungen im Rahmen dieser Pauschale dürfen nur nach Absprache und auf Anweisung des AG erfolgen. Für die Abrechnung ist in jedem Falle ein Lieferschein-, Stunden- und Rechnungsnachweis erforderlich. Materialrechnungen werden mit Unternehmerzuschlag entspr. Urkalkulation vergütet. Pauschale: 1.500,00 Euro Der Ansatz von 1.500,00 Euro ist vom Bieter in das Angebot zu übernehmen bzw. zu übertragen. 1,00 Stck Gesamtsumme:

49 LV: Treppenweg Wildrosenallee Seite: 21 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EURO in EURO ZUSAMMENSTELLUNG 01 Vorbereitende Leistungen und Rückbau Baustelleneinrichtung Verkehrssicherung Rückbau Treppenweg "Wildrosenallee" 02 Treppenneubau Bodenbewegung Behinderungen und Suchschachtungen Schichten ohne Bindemittel Pflaster-/Bordsteinarbeiten, 03 Landschaftsbau Landschaftsbauarbeiten 04 Ausstattung / Sonstiges Ausstattung Sonstiges Gesamtbetrag: UST... %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.

50 Name und Anschrift des Unternehmens Ort: Datum: Tel.: Fax: Ust.-ID-Nr.: Eigenerklärung zur Eignung National (vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen, soweit diese nicht präqualifiziert sind) Bezeichnung der Bauleistung: 206_17 206_17 Treppenanlage Wildrosenallee Treppenneubau (wie Aufforderung zur Angebotsabgabe) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Jahr Jahr Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Jahr Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen erbracht habe(n). Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben in Anlehnung an beiliegendes Muster vorlegen. Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/wir sind im Handelsregister eingetragen Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrieund Handelskammer. HVA B-StB Eigenerklärung Eignung National Seite 1

51 Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über schwere Verfehlung gemäß 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine schwere Verfehlung gemäß 6a Abs. Nr. 7 VOB/A vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als Euro belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse 1, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 2 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb einer angemessen gesetzten Nachfrist vorgelegt werden... (Stempel und Unterschrift) Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig 1 Soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist 2 Soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt HVA B-StB Eigenerklärung Eignung National Seite 2

52 Bezeichnung der Bauleistung: 206_17 206_17 Treppenanlage Wildrosenallee Treppenneubau (wie Aufforderung zur Angebotsabgabe) Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich nachfolgend die durch Nachunternehmen auszuführenden Teilleistungen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen der vorgesehenen Nachunternehmen. OZ Beschreibung der Teilleistung Namen der Nachunternehmen (einschl, ggf. vorh. PQ-Nummern) (erst nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle) HVA B-StB Nachunternehmerleistungen 04-16

53 Bezeichnung der Bauleistung 206_17 206_17 Treppenanlage Wildrosenallee Treppenneubau (wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen) Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter Mitglied USt-ID: Weitere Mitglieder: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Wir erklären, dass - der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) HVA B-StB Erklärung Bietergemeinschaft 04-16

54 Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestentlohnung Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG-NRW) 1. Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns, (Eine der nachfolgenden Auswahlmöglichkeiten 1.1. bis 1.3. ist zwingend anzukreuzen; zu Ausnahmen von 1.3. siehe dort. Danach weiter mit 2.) 1.1. meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird und die dem Geltungsbereich a) eines nach Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323) in der jeweils geltenden Fassung für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages, b) eines nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der Fassung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages oder c) einer nach 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung erlassenen Rechtsverordnung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen zu gewähren, die in dem Tarifvertrag oder der Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben werden. Unterschreitet das nach dem Tarifvertrag oder der Rechtsverordnung zu zahlende Mindeststundenentgelt das Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2014 (BGBI. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung entspricht (allgemeiner Mindestlohn), zahle ich / zahlen wir meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildenden) bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Entgelt in Höhe des allgemeinen Mindestlohns meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung einer Leistung im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und Änderungen während der Ausführungszeit nachzuvollziehen. 1

55 Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestentlohnung Ich erkläre / Wir erklären, bevorzugter / bevorzugte Bieter gemäß 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sowie 226 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) zu sein. dass die Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, nicht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird. (Liegt eine der oben stehenden Erklärungen vor, ist keine weitere Angabe unter 1.3 erforderlich.) Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns, 1.3. meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Entgelt in Höhe des allgemeinen Mindestlohns, nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2014 (BGBI. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen. Ich erkläre / Wir erklären, dass keine tarifliche Bindung vorliegt und dass dabei folgende Mindeststundenentgelte für die bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) gezahlt werden: dass eine tarifliche Bindung vorliegt wie folgt: (Die Art der tariflichen Bindung ist anzugeben.) und dass dabei folgende Mindeststundenentgelte für die bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) gezahlt werden. 2. Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns, dass Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie meine / unsere regulär Beschäftigten. Ich erkläre / Wir erklären, 2.1. bevorzugter / bevorzugte Bieter gemäß 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sowie 226 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) zu sein. (Liegt eine Erklärung nach 2.1 vor, entfällt die Verpflichtung unter 2.) 2

56 Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestentlohnung 3. Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns, auch von meinen / unseren Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften eine gleichlautende Verpflichtungserklärung mir / uns gegenüber abgeben zu lassen, die Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sorgfältig auszuwählen und ihre Angebote daraufhin zu überprüfen, ob die Kalkulation unter Beachtung der Vorgaben des 4 TVgG NRW zustande gekommen sein kann. Diese Verpflichtung besteht nicht, sofern die von dem Nachunternehmer oder entliehenen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu erbringende Leistung nicht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird. (Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel) 3

57 ABSENDER: ANGEBOT ABSENDER: ANGEBOT Angebot über: Öffnungstermin am:..,.. Uhr im Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, Siegen, Zimmer 126. Angebote werden vor dem Öffnungstermin in Zimmer 101 im Rathaus Geisweid angenommen. UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN Geschäftsbereich 2 / Zentrale Vergabestelle Zimmer 101 Lindenplatz Siegen Angebot über: Öffnungstermin am:..,.. Uhr im Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, Siegen, Zimmer 126. Angebote werden vor dem Öffnungstermin in Zimmer 101 im Rathaus Geisweid angenommen. UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN Geschäftsbereich 2 / Zentrale Vergabestelle Zimmer 101 Lindenplatz Siegen ABSENDER: ANGEBOT ABSENDER: ANGEBOT Angebot über: Öffnungstermin am:..,.. Uhr im Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, Siegen, Zimmer 126. Angebote werden vor dem Öffnungstermin in Zimmer 101 im Rathaus Geisweid angenommen. UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN Geschäftsbereich 2 / Zentrale Vergabestelle Zimmer 101 Lindenplatz Siegen Angebot über: Öffnungstermin am:..,.. Uhr im Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, Siegen, Zimmer 126. Angebote werden vor dem Öffnungstermin in Zimmer 101 im Rathaus Geisweid angenommen. UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN Geschäftsbereich 2 / Zentrale Vergabestelle Zimmer 101 Lindenplatz Siegen

58 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S LV Projekt 0000 Treppenweg Wildrosenallee Straßenbauarbeiten Auftraggeber Angebotsabgabe Stadt Siegen 4/1 - Straßenneubau Lindenplatz Siegen Hr. Rötter Datum der Submission Art der Vergabe Ort der Submission Angebotseröffnung Zuschlagsfrist bis Uhr Bieter / Auftragnehmer LV Summe netto EUR Name:... Strasse:... PLZ/Ort:... zuzügl. 19,00% MwSt. EUR Kontakt:... LV Summe brutto EUR

59 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Stadt Siegen Projekt : 0000 Straßenbauarbeiten LV : Treppenweg Wildrosenallee LV-Datum : Inhaltsverzeichnis OZ (LV-Gruppe) Seite: Vorbemerkungen zum LV 3 1 Vorbereitende Leistungen und Rückbau Baustelleneinrichtung Verkehrssicherung Rückbau Treppenweg "Wildrosenallee" 7 2 Treppenneubau Bodenbewegung Behinderungen und Suchschachtungen Schichten ohne Bindemittel Pflaster-/Bordsteinarbeiten, Treppenstufen 13 3 Landschaftsbau Landschaftsbauarbeiten 20 4 Ausstattung / Sonstiges Ausstattung Sonstiges 24 Seite: 2 Druckdatum:

60 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Projekt : LV : Stadt Siegen 0000 LV-Datum : Vertragliche Regelungen Vorbemerkungen zum LV Straßenbauarbeiten Treppenweg Wildrosenallee Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.b. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen! Seite: 3 Druckdatum:

61 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Stadt Siegen Projekt : 0000 Straßenbauarbeiten LV : Treppenweg Wildrosenallee LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Vorbereitende Leistungen und Rückb Unterabschnitt: Baustelleneinrichtung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO Vor Baubeginn hat der AN eigenverantwortlich einen Einweisungstermin mit allen Ver- und Entsorgern sowie VWS, Polizei, Feuerwehr und der Verkehrsbehörde durchzuführen. Der Einweisungstermin ist schriftlich zu dokumentieren (Protokoll) und dem AG in Nachgang zu übergeben. Der Einweisungstermin muß inneralb einer Woche nach Auftragseingang bei dem AN terminiert werden. STLB-Bau Bei der Ausführung der Leistungen müssen benachbarte bauliche Anlagen gegen Schäden durch Erschütterungen geschützt werden. DIN 4150 muss beachtet werden. 1 Vorbereitende Leistungen und Rückbau Hinweise zur Baustelleneinrichtung Auf die beengten Verhältnisse und die Neigungsverhältnisse des Baufeldes wird besonders hingewiesen. An die Baustelleneinrichtung und insbesondere an die Verkehrssicherung werden bei dieser Baumaßnahme erhöhte Anforderungen gestellt. Das Baufeld soll vom öffentlichen Bereich, soweit möglich, abgegrenzt werden. Die restlichen Leistungen und Provisorien lt. Verkehrsbehördlicher Anordnung sind in die Pauschale Verkehrssicherung einzurechnen. Die Feinplanung des Bauablaufes ist Sache des AN Baustelleneinrichtung Baustelle einrichten und räumen 1 psch Baustelle einrichten und räumen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind auf die Baustelle bringen, bereitstellen und - soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird - betriebsfertig aufstellen, einschließlich Fortsetzung nächste Seite Seite: 4 Druckdatum:

62 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Stadt Siegen Projekt : 0000 Straßenbauarbeiten LV : Treppenweg Wildrosenallee LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Vorbereitende Leistungen und Rückb Unterabschnitt: Baustelleneinrichtung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO Fortsetzung von vorheriger Seite der dafür notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lagerschuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportieren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fernsprechanschluss sowie Entsorgungs-einrichtungen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Bei Bedarf Zufahrtswege zur Baustelle sowie Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschließlich Beseitigen von Aufwuchs für die Baustelleneinrichtung, soweit erforderlich, ausführen. Flächen beschaffen, sofern die vom AG zur Verfügung gestellten nicht ausreichen. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschließlich Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den EP der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht für bestimmte Teilleistungen (z.b. Bedarfsleistungen) für das Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen sämtlicher Unterabschnitte des Leistungsverzeichnisses. Die Auszahlung erfolgt anteilig zum Baufortschritt. Summe 1. 1 Baustelleneinrichtung Seite: 5 Druckdatum:

63 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Stadt Siegen Projekt : 0000 Straßenbauarbeiten LV : Treppenweg Wildrosenallee LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Vorbereitende Leistungen und Rückb Unterabschnitt: Verkehrssicherung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO 1. 2 Verkehrssicherung Verkehrssicherung 1 St Verkehrssicherung, -lenkung und -regelung nach den Angaben in der Baubeschreibung, StVO und in den RSA-95 aufbauen, ständig unterhalten, arbeitstäglich einziehen und wieder herstellen, betreiben und abbauen. Einholen der verkehrsbehördlichen Genehmigung, Beschilderung nach vom AN erstellten und vom Straßenverkehrsamt genehmigten Verkehrszeichenplan. Lageplan mit Darstellung des Baubereichs, der VZ als Piktogramm und Nummer. In die Pauschale sind sämtliche Aufwendungen für die Beschilderung, Sperreinrichtungen usw. sowie deren Umsetzen und ggf. Beleuchten eingerechnet. Die Verkehrssicherung und Verkehrsregelung erfolgt für die Erbringung sämtlicher Leistungen der Leistungsverzeichnisse. Die Auszahlung erfolgt anteilig zum Baufortschritt Längsabsperrung mit Taktleiste auf 20 m Anweisung des AG Längsabsperrung mit Taktleiste Einseitige seitliche Absperrung mit h = 1,00 m als Längsab-sperrung mit Taktleiste gem. TL Absperrschranken herstellen, umsetzen, vorhalten und nach Beendigung der Maßnahme zurückbauen. Nur auf Anweisung des AG zusätzlich zu den verkehrsbehördlich angeordneten Absperrungen. Summe 1. 2 Verkehrssicherung Seite: 6 Druckdatum:

64 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Stadt Siegen Projekt : 0000 Straßenbauarbeiten LV : Treppenweg Wildrosenallee LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Vorbereitende Leistungen und Rückb Unterabschnitt: Rückbau Treppenweg "Wildrose Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO 1. 3 Rückbau Treppenweg "Wildrosenallee" Stahlholmgeländer aufnehmen und 14 m entsorgen Vorhandenes Stahlholmgeländer mit einer Höhe bis 1,00 m, Pfostenabstand i. M. 2,00 m, einschließlich Pfosten und Betonfundamenten aufnehmen, laden und zu einer genehmigten Abfallbeseitigungsanlage transportieren und entsorgen, einschl. Entsorgungskosten. Abgerechnet wird nach Länge des Geländers, gemessen zwischen dem jeweils ersten und letzten Pfosten Oberboden seitlich abschieben und lagern. Grasnarbe und Steine aussieben und entsorgen. 65 m2 Oberboden in einer Stärke von bis zu 30 cm seitlich nach Angabe des AG abschieben und lagern. In Mieten aufsetzen und zwischenlagern. Grasnarbe mit Hacke und Krämmer von Hand durcharbeiten. Steine mit einem Durchmesser >= 3 cm, Unrat, Unkraut sowie Wurzeln herauslesen und fachgerecht entsorgen. Die Arbeiten sollen bei trockener Witterung erfolgen Betonsteinpflaster aufnehmen, säubern und zwischenlagern Betonsteinpflaster unterschiedlicher Art samt Rückenstütze aufnehmen. Betonsteinpflaster reinigen und im Baubereich auf Paletten diebstahlsicher zum Wiederverlegen zwischenlagern. Bettungsmaterial, Beton der Rückenstützen bzw. Unterbeton und überschüssiges Altpflaster gehen in Eigentum des AN über und ist fachgerecht zu 40 m2 Fortsetzung nächste Seite Seite: 7 Druckdatum:

65 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Stadt Siegen Projekt : 0000 Straßenbauarbeiten LV : Treppenweg Wildrosenallee LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Vorbereitende Leistungen und Rückb Unterabschnitt: Rückbau Treppenweg "Wildrose Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO Fortsetzung von vorheriger Seite entsorgen Bordsteine aufnehmen, jeder Art und 25 m Abmessung Bordsteine aufnehmen jeder Art und Abmessung Bordsteine jeder Art und Abmessung, in Beton oder Mörtel versetzt, einschließlich Unterbau und Rückenstütze aufnehmen, laden und fachgerecht entsorgen. Als Zulage zum Bodenaushub Blockstufen aufnehmen und entsorgen 99 m Blockstufen aus (Wasch-)Beton (mit Bewehrung) jeder Art und Abmessung, in Beton oder Mörtel versetzt, einschließlich Unterbau und Rückenstütze aus Beton aufnehmen, laden und entsorgen. Sämtliche Steine und übriges Aufbruchgut in Eigentum des AN übernehmen, von der Baustelle entfernen und einer Wiederverwertung zuführen. Länge: ca. 3,00 m Breite: ca. 0,45 m Höhe: ca. 0,15 m Als Zulage zum Bodenaushub Ungebundenen Oberbau regulieren (+/- 10 cm) Ungebundenen Oberbau im Bereich der Treppenanlage +/- 10 cm regulieren. 75 m2 Summe 1. 3 Rückbau Treppenweg "Wildrosenallee" Summe 1 Vorbereitende Leistungen und Rückbau Seite: 8 Druckdatum:

66 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Stadt Siegen Projekt : 0000 Straßenbauarbeiten LV : Treppenweg Wildrosenallee LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Treppenneubau Unterabschnitt: Bodenbewegung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO 2 Treppenneubau 2. 1 Bodenbewegung Boden der Klassen 3-6 lösen, laden, abfahren Boden der Klassen 3-6 bzw. FSS-Material lösen, laden, abfahren. 25 m3 Es sind 4 m3 Handaushub einzukalkulieren. Boden, Schlacken und gebrochene Mineralgemische für alle Baubereiche aus Abtragsbereichen, Anliegerflächen, auch Böschungen, profilgerecht lösen, laden und fachgerecht entsorgen. Diese Position findet nur Anwendung auf Anordnung des AG! Summe 2. 1 Bodenbewegung Seite: 9 Druckdatum:

67 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Projekt : LV : Stadt Siegen 0000 LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Straßenbauarbeiten Treppenweg Wildrosenallee Abschnitt: Treppenneubau Unterabschnitt: Behinderungen und Suchschac Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO 2. 2 Behinderungen und Suchschachtungen Zulage Behinderung durch Hindernisse 0,5 m3 Zulage Behinderung durch Hindernisse Leistung wie in den Erdbaupositionen beschrieben, jedoch als Zulage für Hindernisse aus Beton, Stahlbeton, Ziegel- und Bruchsteinmauerwerk. Hindernisse beseitigen, Abbruchmaterial geht in Eigentum des AN über Querbehinderung (Zulage) 2 St Querbehinderung Leistung wie in den Erdbaupositionen beschrieben, jedoch als Zulage für Querbehinderung durch vorh. Leitungen, Kabel und Kanäle. In Handschachtung freilegen, sichern und bei der Verfüllung fachgerecht einbetten Leitungen sichern (Zulage) 15 m Freigelegte Leitungen, Kabel oder Kanäle bis einschl. DA 200 mm aufnehmen bzw. sichern und Boden unterhalb der Leitungszone aufnehmen. Die Leitungen, Kabel oder Kanäle auf dem wieder hergestellen Auflager verlegen und einmessen. Die Vorgaben der entsprechenden Versorgungsunternehmen sind zu beachten. Mehrere Kabel oder Leitungen, deren Abstand zwischen den beiden äußeren kleiner als 1,0 m ist gelten als eine Leitung. Als Zulage für die Erschwernisse beim Bodenaushub, Rohrverlegung, Verbau usw Leitungen freilegen (Zulage) 15 m Leitungen, Kabel oder Kanäle bis einschl. DA 200 mm sorgfältig freilegen und vor Beschädigungen schützen. Die Kabel- oder Rohrummantelung in der Leitungszone entsprechend den Vorgaben der Versorgungsunternehmen wieder herstellen und Trassenwarnband auslegen. Mehrere Kabel oder Leitungen, deren Abstand zwischen den beiden äußeren kleiner als 1,0 m ist gelten als eine Leitung. Fortsetzung nächste Seite Seite: 10 Druckdatum:

68 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Projekt : LV : Stadt Siegen 0000 LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Straßenbauarbeiten Treppenweg Wildrosenallee Abschnitt: Treppenneubau Unterabschnitt: Behinderungen und Suchschac Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO Fortsetzung von vorheriger Seite Als Zulage für die Erschwernisse beim Bodenaushub, Rohrverlegung, Verbau usw Suchgräben, von Hand 2 m3 Boden für Suchgräben von Hand ausheben, seitlich lagern und wieder in Lagen einbauen und verdichten. Ausführung nur auf Anweisung der Bauüberwachung. Summe 2. 2 Behinderungen und Suchschachtungen Seite: 11 Druckdatum:

69 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Stadt Siegen Projekt : 0000 Straßenbauarbeiten LV : Treppenweg Wildrosenallee LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Treppenneubau Unterabschnitt: Schichten ohne Bindemittel Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO 2. 3 Schichten ohne Bindemittel Planum herstellen und verdichten 80 m2 Planum herstellen und verdichten. Planum auf anstehender Ausschachtungssohle bzw. regulierter Frostschutzschicht entsprechend ZTV-E StB profilgemäß herstellen und verdichten. Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche >= 45 MPa Frostschutzschicht 0/45 herstellen 37 to Frostschutzschicht 0/45 in Treppen / Gehwegen herstellen. Frostschutzmaterial für Straßen der Bk 0,3 sowie in Treppen und Gehwegen einbauen und verdichten. Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche im Gehwegbereich >= 80 MN/m² bzw. Mpa/m². Material = gebrochener Naturstein; Grauwacke, Basalt oder Diabas Körnung 0/45 Einbaudicke bis zu 50 cm Abgerechnet wird nach Lieferscheinen. Ein Soll-Ist-Nachweis ist zusätzlich zu liefern. Einbau nur nach Angabe des AG. Summe 2. 3 Schichten ohne Bindemittel Seite: 12 Druckdatum:

70 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Projekt : LV : Stadt Siegen 0000 LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Straßenbauarbeiten Treppenweg Wildrosenallee Abschnitt: Treppenneubau Unterabschnitt: Pflaster-/Bordsteinarbeiten, Tre Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO 2. 4 Pflaster-/Bordsteinarbeiten, Treppenstufen Pflasterarbeiten Pflastersteine liefern und mit 4 mm (3-5 mm) Fuge unter Beachtung der DIN und der ZTV Pflaster-StB fachgerecht nach Angabe AG zwischen Randeinfassungen verlegen. Randanschlüsse durch Nassschnitt nach anderer OZ ausführen. Pflasterbettung, 4 cm (3-5 cm) im verdichtetem Zustand, aus gebrochenem Baustoffgemisch 0/5 mm, liefern und herstellen. Das Bettungsmaterial muss so beschaffen sein, dass dieses dauerhaft wasserdurchlässig und gegenüber der Tragschicht ausreichend filterstabil ist. Das Material für die Verfugung muss auf die Pflasterbettung abgestimmt sein. Die Verwendung von Hartkalkstein als Bettungs- bzw. Fugenfüllmaterial ist nicht zugelassen. Die Verlegehinweise des Herstellers sind zu beachten. Das vom AG vorgegebene Verlegemuster (Berücksichtigung der Bodenindikatoren) ist einzukalkulieren. Andere gleichwertige Materialien können als Nebenangebot angeboten werden. Für die Wertung sind für die alternativen Fabrikate aussagekräftige Herstellerunterlagen und ggf. Referenzen und Muster beizubringen. Pflasterbettung Fugenfüllung Bettung: Korngrößenverteilung: gem. TL Pflaster Sieblinien nach M FP Kornform: gem. ZTV Pflaster-StB Korngrößenverteilung: M.-% bei 2 mm (Feinanteil und Überkorn gem. TL Pflaster) Fließkoeffizient: größer gleich Ecs 35 (ausschließlich gebrochenes Material) Wiederstand gegen Zertrümmerung: SZ größer gleich 22 Es ist kein Kalksteinmaterial zugelassen. Fuge: Korngrößenverteilung: M.-% bei 2 mm (Feinanteil und Überkorn gem. TL Pflaster) Fließkoeffizient: größer gleich Ecs 35 (ausschließlich gebrochenes Material) Fortsetzung nächste Seite Seite: 13 Druckdatum:

71 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Projekt : LV : Stadt Siegen 0000 LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Straßenbauarbeiten Treppenweg Wildrosenallee Abschnitt: Treppenneubau Unterabschnitt: Pflaster-/Bordsteinarbeiten, Tre Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO Fortsetzung von vorheriger Seite Wiederstand gegen Zertrümmerung: SZ größer gleich 22 Vereinbart sind - TL Gestein-StB- TL SoB-StB - ZTV SoB-StB - TL Pflaster-StB - ZTV Pflaster-StB Leitsystem Die beschriebenen Betonplatten sind gem. den Angaben des AG nach Zeichnung und Einzelbeschreibung als Leitstreifen/ - linie bzw. Orientierungsfeld von Hand in die Pflasterfläche einzubauen. Um bei der Verlegung Farbunterschiede zu vermeiden, müssen die Pflastersteine wechselweise aus mehreren Paketen genommen und verlegt werden. Ausführung in Zwickeln, Streifen, Feldern usw. Bettungsmaterial: Brechsand-Splitt-Gemisch. Fugenmaterial: Brechsand 0/2. Pflastersteine liefern und mit 4 mm (3-5 mm) Fuge unter Beachtung der DIN und der ZTV Pflaster-StB nach Angabe AG im Gehwegbereich zwischen Randeinfassungen verlegen. Randanschlüsse durch Nassschnitt nach anderer OZ ausführen. Pflasterbettung, 4 cm (3-5 cm) im verdichtetem Zustand, aus gebrochenem Baustoffgemisch 0/5 mm, liefern und herstellen. Das Bettungsmaterial muss so beschaffen sein, dass dieses dauerhaft wasserdurchlässig und gegenüber der Tragschicht ausreichend filterstabil ist. Das Material für die Verfugung muss auf die Pflasterbettung abgestimmt sein. Die Verwendung von Hartkalkstein als Bettungs- bzw. Fugenfüllmaterial ist nicht zugelassen. Die Verlegehinweise des Herstellers sind zu beachten. Das vom AG vorgegebene Verlegemuster (Berücksichtigung der Bodenindikatoren) ist einzukalkulieren. Taktiles Plaster Das taktile Pflaster ist überhöht mit + 3 bis 5 mm (OK Noppe) zum angrenzenden Betonsteinpflaster einzubauen Tiefbordstein 8/20, anthrazit liefern und versetzen Bordsteine aus Beton DIN EN 1340, DIN 483 TB 8/20 liefern und höhen- und fluchtgerecht auf einem 20 cm 52 m Fortsetzung nächste Seite Seite: 14 Druckdatum:

72 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Projekt : LV : Stadt Siegen 0000 LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Straßenbauarbeiten Treppenweg Wildrosenallee Abschnitt: Treppenneubau Unterabschnitt: Pflaster-/Bordsteinarbeiten, Tre Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO Fortsetzung von vorheriger Seite dicken Fundament versetzen. Beton C 20/25 für Fundament und geschalte Rückenstütze (bis 12 cm unter OK Bordstein). Frost-Tausalzwiderstand Klasse 3 Schalung für die Herstellung der Rückenstütze einschließlich Aussparungen herstellen, vorhalten und beseitigen. Schalung für gerade und gekrümmte Flächen, Beton der Rückenstütze nachbehandeln. Ausführung in Farbe: Anthrazit. Steine mit engen Fugen versetzen. Bordsteine liefern und versetzen. Erforderliche Pass- und Gehrungsschnitte werden nicht gesondert vergütet. Die DIN und die ZTV P-StB sind zu beachten. Im Bereich der Treppenanlage in Böschungen und geneigten Flächen versetzen Seitl. gelagertes Betonsteinpflaster verlegen Bezugsbeschreibung Zuvor aufgenommenes, gesäubertes und seitl. gelagertes Betonsteinpflaster, unterschiedlicher Art, gemäß DIN und ZTV Pflaster-StB fachgerecht einbauen. Pflasterbett gemäß DIN aus Brechsand-Splitt- Gemisch 0/4 mm, Sieblinie nach M FP entsprechend der Materialgüte gemäß DIN 4226 Teil 1 - liefern und einbauen Schichtdicke im verdichteten Zustand 3 cm. Pflasterbettmaterial auf Lehren profil-, höhen-, und neigungsgerecht abziehen. Pflasterbett nicht vorverdichten. Oberflächengenauigkeit + / - 1cm / 4m Meßlatte. 30 m2 Fortsetzung nächste Seite Seite: 15 Druckdatum:

73 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Projekt : LV : Stadt Siegen 0000 LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Straßenbauarbeiten Treppenweg Wildrosenallee Abschnitt: Treppenneubau Unterabschnitt: Pflaster-/Bordsteinarbeiten, Tre Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO Fortsetzung von vorheriger Seite Die Fugen der verlegten Fläche werden - hinsichtlich der Filterstabilität in Abstimmung mit dem verwendeten Bettungsmaterial - mit trockenem Splittgemisch 2/5 mm bei trockener Witterung durch Einfegen geschlossen. Das Abrütteln muss quer zum verlegten Stein mit einem geeigneten Plattenrüttler (Zentrifugalkraft max. 12 kn Betriebsgewicht kg) beginnend vom Rand erfolgen. Nach dem Abrütteln ist das Einfegen bis zum völligen Fugenschluss zu wiederholen. Der Vorgang Abrütteln / Einfegen der Fugen ist mehrfach zu wiederholen. Die Verwendung von Hartkalkstein als Bettungs- bzw. Fugenfüllmaterial ist nicht zugelassen. Die Verlegehinweise des Herstellers sind zu beachten. Nach vollständigem Verlegen der neuen Pflasterflächen ist das überschüssige Pflaster fachgerecht zu entsorgen. Inkl. aller Entsorgungskosten Rechteckpflaster, 20/10/8, anthrazit, liefern und einbauen Wiederholungsbeschreibung zu OZ , jedoch 5 m2 w.v. jedoch Rechteckpflaster, max. Differenzen K, Maße L/B 200/100 mm, Dicke 80 mm, Farbe des Betonsteins: anthrazit Oberfläche mit Hartgestein-Vorsatz, Oberseite planmäßig eben mit umlaufende Fase nach Angabe AG in Splittbett verlegen. Pflasterstreifen in Streifen und/oder Fläche verlegen als Angleichungen an bestehendes Pflaster. Fortsetzung nächste Seite Seite: 16 Druckdatum:

74 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Projekt : LV : Stadt Siegen 0000 LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Straßenbauarbeiten Treppenweg Wildrosenallee Abschnitt: Treppenneubau Unterabschnitt: Pflaster-/Bordsteinarbeiten, Tre Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO Fortsetzung von vorheriger Seite Ausführung nur nach Angabe des AG Blindenleitstreifen, Betonnoppenplatte 56 Stk 50 Noppen diagonal Format 30/30/8 Beton anthrazit Betonsteinpflasterdecke, taktiles Orientierungsfeld/ Auffindefeld herstellen. Ausführung in Zwickeln, Streifen, Feldern usw. Ausführung: Noppe Noppenachsabstand parallel: 58 mm Noppenachsabstand diagonal: 42,0 mm Noppenhöhe: 40 mm Noppenanzahl/Platte: 50 Stück Format: 30/30/8 cm SRT > 60 Farbe: durchgehend anthrazit Hohe Tausalzbeständigkeit Die vorstehend beschriebenen Betonnoppenplatten sind gemäß den Angaben des AG talbündig nach Zeichnung und Einzelbeschreibung als Orientierungs -/Auffindefelder in die Pflasterfläche einzubauen Hersteller: Profilbeton GmbH oder gleichwertig Die Verlegehinweise des Herstellers sind zu beachten und einzuhalten. Erforderliche Pass- und Gehrungsschnitte werden nicht gesondert vergütet Schnittkante an Pflastersteinen, 40 m Leitplatten aus Beton, Dicke bis 10 cm Schnittkante an Pflastersteinen, -platten, Leitelementen Fortsetzung nächste Seite Seite: 17 Druckdatum:

75 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Projekt : LV : Stadt Siegen 0000 LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Straßenbauarbeiten Treppenweg Wildrosenallee Abschnitt: Treppenneubau Unterabschnitt: Pflaster-/Bordsteinarbeiten, Tre Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO Fortsetzung von vorheriger Seite aus Beton, Dicke bis 10 cm. Randanpassung und Anarbeiten von Einbauten in der Pflasterfläche ausführen. Steine an Kanten und Einfassungen bzw. an Aussparungen und Einbauten verlegen. Steine mittels Nassschneidegerät schneiden. Art = Betonsteine, Dicke bis 10 cm. Bruch und Schutt laden und fachgerecht entsorgen Blockstufen mit eingesetztem Kontraststreifen liefern und einbauen - Anthrazit; Länge: 1,00 m 50 m Blockstufe (L/B/H: 100 x 35 x 15 cm) DIN V / DIN / / liefern und fachgerecht versetzen. Farbe: Anthrazit Längskante vorne gefast, erhöhter Frost- und Tausalz-Widerstand, Unbewehrter Beton für Fundamente aus C 20/25, 15 cm dick bzw. bei unterster Stufe 40 cm dick einbauen mit Gefälle bis 1 cm nach vorne und mit 3 cm Überlappung versetzen. Stufen werden im Versatz 1,00 m / 0,50 m gesetzt (springende Fuge, keine durchgehende Fuge). SRT>55 Stufenvorderkante mit eingesetztem weißen Kontraststreifen gemäß Anwendungsbeispiel "Treppenanlage"; Querschnitt Kontraststreifen 8/5 cm Stufen höhengerecht versetzen, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten. Hersteller: Rinn oder gleichwertig Blockstufen mit eingesetztem Kontraststreifen liefern und einbauen - Anthrazit; Länge: 0,50 m 16 m Fortsetzung nächste Seite Seite: 18 Druckdatum:

76 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Projekt : LV : Stadt Siegen 0000 LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Straßenbauarbeiten Treppenweg Wildrosenallee Abschnitt: Treppenneubau Unterabschnitt: Pflaster-/Bordsteinarbeiten, Tre Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO Fortsetzung von vorheriger Seite Blockstufe (L/B/H: 50 x 35 x 15 cm) DIN V / DIN / / liefern und fachgerecht versetzen. Farbe: Anthrazit Längskante vorne gefast, erhöhter Frost- und Tausalz-Widerstand, Unbewehrter Beton für Fundamente aus C 20/25, 15 cm dick bzw. bei unterster Stufe 40 cm dick einbauen mit Gefälle bis 1 cm nach vorne und mit 3 cm Überlappung versetzen. Stufen werden im Versatz 1,00 m / 0,50 m gesetzt (springende Fuge, keine durchgehende Fuge). SRT>55 Stufenvorderkante mit eingesetztem weißen Kontraststreifen gemäß Anwendungsbeispiel "Treppenanlage"; Querschnitt Kontraststreifen 8/5 cm Stufen höhengerecht versetzen, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten. Hersteller: Rinn oder gleichwertig Summe 2. 4 Pflaster-/Bordsteinarbeiten, Treppenstufen Summe 2 Treppenneubau Seite: 19 Druckdatum:

77 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Stadt Siegen Projekt : 0000 Straßenbauarbeiten LV : Treppenweg Wildrosenallee LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Landschaftsbau Unterabschnitt: Landschaftsbauarbeiten Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO 3 Landschaftsbau 3. 1 Landschaftsbauarbeiten Sauerlandboden liefern, zur weiteren Verwendung Sauerlandboden zur weiteren Verwendung nach folgenden OZ liefern. 8 m3 Die Lieferung des Sauerlandbodens und die Klassifizierung hat nach DIN zu erfolgen. Der Sauerlandboden darf keinen Unrat / Müll sowie schwer zersetzbare Pflanzenreste oder Pflanzenteile sowie keine lebenden Pflanzen oder Pflanzenteile von Dauerunkräutern enthalten. Dazu zählen in der Regel Neophyten wie: Quecke (Agropyron repens), Huflattich (Tussilago farfara), Ackerwinde (Convolvulus arvensis), Giersch, Geißfuß (Aegopodium podagraria), Ampferarten (Rumex), Gelbkresse (Rorippa sylvestris). Bei der Verwendung und Behandlung sind die Bearbeitungsgrenzen nach DIN Blatt 1 und die Verfahrensvorschriften nach DIN Blatt 3 zu beachten. Abrechnung erfolgt nach Lieferscheinen. Sauerlandboden des Kompostwerkes Olpe oder gleichwertig Ober- bzw. Sauerlandboden andecken, Dicke bis 20 cm Gelieferten Sauerlandboden und seitlich gelagerten Mutterboden profilgerecht und nach Angabe des AG andecken. Einbaustärke: bis 20 cm Mit Hacke und Krämmer von Hand durcharbeiten. 40 m2 Fortsetzung nächste Seite Seite: 20 Druckdatum:

78 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Stadt Siegen Projekt : 0000 Straßenbauarbeiten LV : Treppenweg Wildrosenallee LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Landschaftsbau Unterabschnitt: Landschaftsbauarbeiten Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO Fortsetzung von vorheriger Seite Steine mit einem Durchmesser >= 3 cm, Unrat, Unkraut sowie Wurzeln herauslesen. Herausgelesenes Material in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. Einbau im gesamten Baufeld, teilweise in Handarbeit und Kleinmengen Rasen ansäen Regiosat, 15g/m2 40 m2 Rasen ansäen, sog. Regiosat, Saatgutmenge 15 g/m2, die Saatgutmischung ist mit Gräsersorten auszustatten, die in der RSM/FLL in die 2 höchsten Eignungsstufen eingeordnet sind, Neigung der Fläche teilweise steiler als 1:2. Für Einsaaten ist Saatgut mit regionaler Herkunft zu verwenden (sog. Regiosaatgut). Sollte dieses nicht oder nicht in ausreichender Menge zu erhalten sein, ist eine standortgerechte Landschaftsrasenmischung ohne Beimengung von Kräutern zu verwenden. Die Auflagen zum Schutz vor invasiven Arten sind zu beachten. Summe 3. 1 Landschaftsbauarbeiten Summe 3 Landschaftsbau Seite: 21 Druckdatum:

79 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Stadt Siegen Projekt : 0000 Straßenbauarbeiten LV : Treppenweg Wildrosenallee LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Ausstattung / Sonstiges Unterabschnitt: Ausstattung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO 4 Ausstattung / Sonstiges 4. 1 Ausstattung Fundament für Geländer herstellen 30 St Fundament für Geländer wie folgt herstellen: Boden, BKL 3-6 gem. DIN , für die Baugrube derfundamente des Geländers mit den Abmessungen 0,30 / 0,30 / 0,40 m ausheben (L/B/T). Den zum Verfüllen der Baugrube erforderlichen und geeigneten Aushubboden seitlich lagern. Bodenhülsen aus Stahl, verzinkt, Durchmesser 60 mm, Länge 300 mm liefern und in das Fundament aus Beton C 20/25 XA 1, XC 2, XF 1 senkrecht einbauen. Das seitlich gelagerte Material einbauen und verdichten. Die verdrängten und unbrauchbaren Bodenmassen fachgerecht entsorgen Geländer herstellen und montieren, L 2 Stk = ca. 22,0 m Geländer in Anlehnung an ZTV-ING aus feuerverzinktem Stahlrohr herstellen und montieren. Höhe = ca. 1,0 m über OK Pflaster. Durchlaufender Handlauf Durchmesser mm mit zweitem Handlauf auf 50 cm Höhe. Abmessungen und Ausführung nach beiliegender Detailskizze. Länge des Geländers ca. 22,0 m (schräge Länge). Aufweitung an Fußpunkten für Montage anbringen. Montage in Bodenhülsen. Einschließlich aller erforderlichen Arbeiten zur Anpassung der umliegenden Bauteile wie Treppenstufen, Pflaster, Tiefbordsteine etc. Seite: 22 Druckdatum:

80 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Stadt Siegen Projekt : 0000 Straßenbauarbeiten LV : Treppenweg Wildrosenallee LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Ausstattung / Sonstiges Unterabschnitt: Ausstattung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO Geländer herstellen und montieren, L 2 Stk = ca. 2,0 m Geländer in Anlehnung an ZTV-ING aus feuerverzinktem Stahlrohr herstellen und montieren. Höhe = ca. 1,0 m über OK Pflaster. Durchlaufender Handlauf Durchmesser mm mit zweitem Handlauf auf 50 cm Höhe. Abmessungen und Ausführung nach beiliegender Detailskizze. Länge des Geländers ca. 2,0 m (schräge Länge). Aufweitung an Fußpunkten für Montage anbringen. Montage in Bodenhülsen. Einschließlich aller erforderlichen Arbeiten zur Anpassung der umliegenden Bauteile wie Treppenstufen, Pflaster, Tiefbordsteine etc Dilatationsstoß im Geländer herstellen 4 Stk im Geländer (L = ca. 22,0 m) Dilatationsstoß im Geländer entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernissen herstellen. Vergütet wird der Mehraufwand für das Herstellen des durchgehenden Geländers. Die Dilatationsstöße sind jeweils in den Geländerholmen in der Mitte der Zwischenpodeste einzubauen. Gesamtdilatation max. 30 mm Geländerholm entsprechend vorheriger LV-Position. Summe 4. 1 Ausstattung Seite: 23 Druckdatum:

81 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Stadt Siegen Projekt : 0000 Straßenbauarbeiten LV : Treppenweg Wildrosenallee LV-Datum : OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Ausstattung / Sonstiges Unterabschnitt: Sonstiges Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EURO in EURO 4. 2 Sonstiges Kostenpauschale für Unvorhergesehenes, vom Bieter ist der Ansatz von 1.500,00 in das Angebot zu übernehmen 1 Stck Kostenpauschale für unvorhergesehene Arbeiten. Es wird der tatsächlich angefallene Aufwand abgerechnet. Stundenlohnarbeiten und Lieferungen im Rahmen dieser Pauschale dürfen nur nach Absprache und auf Anweisung des AG erfolgen. Für die Abrechnung ist in jedem Falle ein Lieferschein-, Stunden- und Rechnungsnachweis erforderlich. Materialrechnungen werden mit Unternehmerzuschlag entspr. Urkalkulation vergütet. Pauschale: 1.500,00 Euro Der Ansatz von 1.500,00 Euro ist vom Bieter in das Angebot zu übernehmen bzw. zu übertragen. Summe 4. 2 Sonstiges Summe 4 Ausstattung / Sonstiges Seite: 24 Druckdatum:

82 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Stadt Siegen Projekt : 0000 Straßenbauarbeiten LV : Treppenweg Wildrosenallee LV-Datum : Zusammenstellung der LV-Gruppen OZ (LV-Gruppe) 1. 1 Baustelleneinrichtung 1. 2 Verkehrssicherung 1. 3 Rückbau Treppenweg "Wildrosenallee" 1 Vorbereitende Leistungen und Rückbau 2. 1 Bodenbewegung 2. 2 Behinderungen und Suchschachtungen 2. 3 Schichten ohne Bindemittel 2. 4 Pflaster-/Bordsteinarbeiten, Treppenstufen 2 Treppenneubau 3. 1 Landschaftsbauarbeiten 3 Landschaftsbau 4. 1 Ausstattung 4. 2 Sonstiges 4 Ausstattung / Sonstiges Summe in EURO Seite: 25 Druckdatum:

83 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Auftraggeber : Stadt Siegen Projekt : 0000 Straßenbauarbeiten LV : Treppenweg Wildrosenallee LV-Datum : Zusammenstellung der LV-Gruppen OZ (LV-Gruppe) 1 Vorbereitende Leistungen und Rückbau 2 Treppenneubau 3 Landschaftsbau 4 Ausstattung / Sonstiges Summe in EURO Angebotssumme netto zuzügl. 19,00% MwSt. Angebotssumme brutto Seiten: 1-26 Das Dokument enthält 32 Positionen, davon 32 im freien Text. Seite: 26 Druckdatum:

84 UNIVERSITÄTS- STADT SIEGEN BAUBESCHREIBUNG - September Erneuerung Treppenweg Wildrosenallee

85 UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN / Fachbereich 4/1-2 Straße und Verkehr Neubau Treppenweg Wildrosenallee I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES VORHABENS VORHANDENE ÖFFENTLICHE VERKEHRSWEGE UND ZUFAHRTEN BESTANDSDATEN DER TREPPENANLAGE RANDBEDINGUNGEN UND ZWANGSPUNKTE BESCHREIBUNG DER LEISTUNGEN ALLGEMEINES BESCHREIBUNG DES ENTWURFS LAGER- / ARBEITSPLÄTZE VER- / ENTSORGUNGSLEITUNGEN GLEICHZEITIG LAUFENDE BAUARBEITEN ANGLEICHUNGSFLÄCHEN ANSCHLÜSSE VER- / ENTSORGUNGSLEITUNGEN GEWÄSSER SCHUTZBEREICHE UND OBJEKTE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG VERKEHRSFÜHRUNG; VERKEHRSSICHERUNG BAUABLAUF UND VERKEHRSFÜHRUNG STOFFE, BAUTEILE ABFÄLLE VERMESSUNGSLEISTUNGEN UND AUFMAßVERFAHREN AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN VOM AUFTRAGNEHMER ZU ERSTELLENDE AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN NEBENANGEBOTE ERGÄNZUNGEN ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZVB/E-STB ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV E-STB ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV SOB-STB ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV-SA Universitätsstadt Siegen * Rathaus Geisweid * Fachbereich 7/1 Straße und Verkehr * Lindenplatz 7 * Siegen 2

86 UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN / Fachbereich 4/1-2 Straße und Verkehr Neubau Treppenweg Wildrosenallee 1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES VORHABENS Die Universitätsstadt Siegen beabsichtigt im Stadtteil Birlenbach die Treppenanlage Wildrosenallee zu erneuern (vgl. Bilder unten). Die vorhandene Treppenanlage ist marode und nicht mehr verkehrssicher. Sie ist momentan gesperrt und weist eine Breite von 3,0 m auf. Im Zuge des Neubaus ist die vorhandene Treppenanlage abzubrechen und in einer Breite von 2,0 m wieder neu herzustellen. Dabei ist der vorhandene Frostschutz wieder zu verwenden. Die Aufteilung von Treppenstufen (2x 10 Stk. + 1x 9 Stk. Stufen, bzw. 4 Stk. Stufen) und Zwischenpodesten (2 Stk. je ca. 3 m²) soll erhalten bleiben und an gleicher Stelle wieder errichtet werden. Die Treppe befindet sich auf einem stark geneigten Grundstück und ist nur mit geeignetem Gerät neu herzustellen. Auf die besonderen und schwierigen Baustellenverhältnisse wird hiermit gesondert hingewiesen. Die entstehenden Erschwernisse im Bauablauf, bei der Geräteauswahl etc. sind in die Einheitspreise des LV einzukalkulieren. 1.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege und Zufahrten Straße / Zufahrten / Zugänge Vom Auftraggeber werden keine besonderen Zugänge und Zufahrten zur Baustelle zur Verfügung gestellt. Die Beschaffung und Herrichtung von Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle ist Sache des Auftragnehmers ebenso wie die laufende Reinigung und Wiederinstandsetzung aller als Zufahrten benutzten Straßen und Wege. Die Reinigung der benutzten Straßen im Umfeld des Baufeldes ist in die Einheitspreise einzurechnen und auf Verlangen des Auftraggebers durchzuführen. Universitätsstadt Siegen * Rathaus Geisweid * Fachbereich 7/1 Straße und Verkehr * Lindenplatz 7 * Siegen 3

87 UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN / Fachbereich 4/1-2 Straße und Verkehr Neubau Treppenweg Wildrosenallee 1.3 BESTANDSDATEN DER TREPPENANLAGE Der Bestand der Treppenanlage stellt sich in der Örtlichkeit wie folgt dar: - Treppenstufen: Bewehrte Waschbetontreppenstufen, Breite ca. 3 m - Geländer: Stahlholmgeländer - Zwischenpodeste sowie Zu-/Abgänge: Pflasterbauweise 1.4 RANDBEDINGUNGEN UND ZWANGSPUNKTE Der Neubau der Treppenanlage erfolgt in gleicher Lage zur jetzigen Treppenanlage. Die angrenzenden Gehwege und baulichen Anliegeranlagen müssen zwangsläufig in gleicher Lage und Höhe wieder angeschlossen werden und stellen Zwangspunkte dar. Abweichungen hiervon sind vor Ausführung mit Anliegern und der Bauüberwachung abzustimmen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Treppenanlage um eine kleine Parzelle handelt, welche links und rechts von privaten Grundstücken umrandet wird. Hier ist besonders auf die entsprechenden Grünflächen und Gartenhütte zu achten. Im Bereich der Straße Wildrosenallee verkehren Buslinien der VWS. Es ist mit einer Frequentierung von ca. 32 Bussen / Tag zu rechnen. Universitätsstadt Siegen * Rathaus Geisweid * Fachbereich 7/1 Straße und Verkehr * Lindenplatz 7 * Siegen 4

88 UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN / Fachbereich 4/1-2 Straße und Verkehr Neubau Treppenweg Wildrosenallee 2 BESCHREIBUNG DER LEISTUNGEN 2.1 Allgemeines Art und Umfang Hauptleistungen: Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten umfassen folgende Hauptleistungen für den Neubau der Treppenanlage: ca. 99 m Rückbau Waschbetontreppenstufen ca. 14 m Rückbau Geländer ca. 40 m² Pflaster aufnehmen und wieder verlegen ca. 66 m Neubau Treppenstufen/-anlage ca. 56 Stk. Lieferung und Einbau von taktilen Leitplatten Neubau Geländer 2.2 BESCHREIBUNG DES ENTWURFS Der Baubeschreibung ist ein Anwendungsbeispiel für Treppenanlagen im Bereich der Stadt Siegen angehangen, nachdem die Treppenanlage Wildrosenallee neu herzustellen ist. 2.3 LAGER- / ARBEITSPLÄTZE Lager- und Arbeitsplätze sowie Flächen für die Baustelleneinrichtung können vom Auftraggeber nur in geringem Maße zur Verfügung gestellt werden (vgl. Pkt. 3). Ggfls. zusätzlich erforderliche Flächen müssen vom AN bereitgestellt werden. 2.4 VER- / ENTSORGUNGSLEITUNGEN Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Straßenbauarbeiten von den Versorgungsträgern hinsichtlich der Lage der Anlagen örtlich einweisen zu lassen. Siehe Ziffer 8.3 BVB- StB. Erfolgt die Einweisung nicht innerhalb von 10 Tagen, so ist der Auftraggeber sofort schrift- Universitätsstadt Siegen * Rathaus Geisweid * Fachbereich 7/1 Straße und Verkehr * Lindenplatz 7 * Siegen 5

89 UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN / Fachbereich 4/1-2 Straße und Verkehr Neubau Treppenweg Wildrosenallee lich zu unterrichten. Bei Unterlassung kann der Auftragnehmer Ansprüche wegen Behinderung infolge zu später Einweisung nicht geltend machen. Im Baufeld bzw. im nahen Umfeld der Maßnahme sind Leitungen vom Entsorgungsbetrieb Siegen (ESi, Kanal), der Siegener Versorgungsbetriebe (SVB, Gas, Wasser), Beleuchtungskabel (RWE/Westnetz) und Telekom/Unitymedia (Telekommunikationsleitungen) vorhanden. Besondere Bedingungen beim Arbeiten im Bereich dieser Versorgungsleitungen sind durch den AN bei den entsprechenden Versorgern einzuholen und während der Bauarbeiten zu beachten sowie in die Einheitspreise des LV einzukalkulieren. Dies gilt auch für zusätzliche erforderliche Leistungen, wie z. B. besondere Verdichtungsverfahren, langsameres Arbeiten oder Arbeiten in Kleinflächen o. ä. Das Erkunden mittels Vermessung, Ortung, Schürfen und Sichern der aufgeführten Leitungen wird nicht gesondert vergütet, sofern die Leistungsbeschreibung keine andere Regelung vorsieht. Werden während der Baudurchführung weitere Leitungen gefunden, werden die nachgewiesenen Mehraufwendungen für den Schutz dieser Leitungen gesondert vergütet. Bei Ausführung der Bauarbeiten ist sorgfältig darauf zu achten, dass Beschädigungen an Leitungen vermieden werden. Eventuelle Schäden gehen zu Lasten des AN. Ebenso ist bei den Bauarbeiten, insbesondere bei den Ausschachtungs- und Verdichtungsarbeiten, die angrenzende Bausubstanz, Hauswände, Stützmauern, private Einfriedungen, Grünflächen etc. zu schonen. 2.5 GLEICHZEITIG LAUFENDE BAUARBEITEN Ingenieurbauwerke, Durchlässe Es sind keine Arbeiten vorgesehen. Gewässerbau Es sind keine Arbeiten vorgesehen. Kanalbau (ESi) Es sind keine Arbeiten vorgesehen. Universitätsstadt Siegen * Rathaus Geisweid * Fachbereich 7/1 Straße und Verkehr * Lindenplatz 7 * Siegen 6

90 UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN / Fachbereich 4/1-2 Straße und Verkehr Neubau Treppenweg Wildrosenallee Gasleitungs- / Wasserleitungsbau (SVB) Es sind keine Arbeiten vorgesehen. Telekommunikationsleitungen Vodafone: Es sind keine Arbeiten vorgesehen. Telekom: Es sind keine Arbeiten vorgesehen. Unitymedia: Es sind keine Arbeiten vorgesehen. Stromleitungen (WESTNETZ) Es sind keine Arbeiten vorgesehen. Beleuchtungsanlagen (WESTNETZ; Stadt Siegen) Es sind keine Arbeiten vorgesehen. Universitätsstadt Siegen * Rathaus Geisweid * Fachbereich 7/1 Straße und Verkehr * Lindenplatz 7 * Siegen 7

91 UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN / Fachbereich 4/1-2 Straße und Verkehr Neubau Treppenweg Wildrosenallee 2.6 ANGLEICHUNGSFLÄCHEN Straßenanschlüsse, Seitenwege, Anliegerflächen Die Anschlüsse von Anliegergrundstücken und die Übergange zu den vorhandenen Gehwegen sind im Zuge der Baumaßnahme anzugleichen. Die Angleichungen erfolgen nach Absprache mit der Bauüberwachung. 2.7 ANSCHLÜSSE VER- / ENTSORGUNGSLEITUNGEN Vom Auftraggeber können keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen zur Verfügung gestellt werden. Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des Auftragnehmers. Adressen der Ver- und Entsorgungsunternehmen: Energieversorgung: Wasserversorgung: Telekommunikation: Entwässerung: RWE Rhein-Ruhr AG / Westnetz Friedrichstraße Siegen SVB Siegener Versorgungsbetriebe Morleystraße Siegen Telekom ESi Goldammerweg Siegen Gewässer Es sind keine Gewässer im Bereich des Baufeldes bekannt. Universitätsstadt Siegen * Rathaus Geisweid * Fachbereich 7/1 Straße und Verkehr * Lindenplatz 7 * Siegen 8

92 UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN / Fachbereich 4/1-2 Straße und Verkehr Neubau Treppenweg Wildrosenallee 2.9 SCHUTZBEREICHE UND OBJEKTE Denkmale Die Entdeckung von Bodendenkmälern, sowie das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern richten sich nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Vermutete Bodenfunde Bei Auffinden von archäologischen Bodenfunden sind die Arbeiten (im betroffenen Bereich) einzustellen und die örtliche Bauüberwachung des AG unverzüglich zu benachrichtigen. Universitätsstadt Siegen * Rathaus Geisweid * Fachbereich 7/1 Straße und Verkehr * Lindenplatz 7 * Siegen 9

93 UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN / Fachbereich 4/1-2 Straße und Verkehr Neubau Treppenweg Wildrosenallee 3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 3.1 VERKEHRSFÜHRUNG; VERKEHRSSICHERUNG Allgemein Der Bauablauf ist auf die Vorgaben der Verkehrsführung abzustimmen. Der Umfang der Sicherungsmaßnahmen ist der unten aufgeführten Beschreibung sowie dem beigefügten skizzenhaften Lageplan zu entnehmen und bei der Kalkulation der Positionen der Verkehrssicherung zu berücksichtigen. Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer die Einzelheiten der Verkehrsregelung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (FB 7/1-3, Hr. Rademacher; 0271/ ) und den anderen Beteiligten (Polizei, Feuerwehr,Q) abzustimmen. Die Absperrung und Beschilderung der Baustelle ist entsprechend den Auflagen der Straßenverkehrsbehörde auszuführen. Die Beschilderung hat fortlaufend mit der Baumaßnahme zu erfolgen. Die Aufstellung der Schilder ist dem Straßenverkehrsamt gemäß 45 StVO anzuzeigen. Der Einsatzleitstelle (Tel oder ) ist Beginn und Ende der geänderten Verkehrsführung sowie bauablaufbedingte Anpassungen mitzuteilen. Die Verpflichtung des Auftragnehmers gemäß Abs. 2 dieser vertraglichen Bestimmung besteht bis zur vertragsgerechten und vollständigen Erfüllung des Bauvertrages einschl. aller Nebenarbeiten. Bei der Ausführung von Nebenarbeiten endet die Verpflichtung des Auftragnehmers daher erst mit vollständiger Räumung und Abnahme der Baustelle. Eine Unterbrechung der Bauarbeiten befreit den Auftragnehmer nicht von dieser Verpflichtung. 3.2 BAUABLAUF UND VERKEHRSFÜHRUNG Im Rahmen einer Vorabstimmung wurde mit den Vertretern der Straßenverkehrsbehörde und Feuerwehr der folgende Verkehrsführungsplan abgestimmt. Demnach ist die Treppenanlage Wildrosenallee für die Bauzeit voll zu sperren (Am Anfang und Ende des Treppen- Universitätsstadt Siegen * Rathaus Geisweid * Fachbereich 7/1 Straße und Verkehr * Lindenplatz 7 * Siegen 10

94 UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN / Fachbereich 4/1-2 Straße und Verkehr Neubau Treppenweg Wildrosenallee weges sind jeweils Bauzäune bzw. Absperrschranken aufzustellen). Der Bauablauf ist Sache des Auftragnehmers und ist auf die Verkehrsführung, die beengten Verhältnisse und die topografischen Bedingungen des Baufeldes abzustimmen. Die Fußgänger sind über die Fahrbahn (Sperrflächenbereich, grüne Markierung) in einer Breite von 1,0m zu führen. Die Abtrennung zur Fahrbahn erfolgt mittels Leitbaken in einem Längsabstand von 1,0m. Die Feuerwehraufstellfläche ist ständig freizuhalten. Sie kann lediglich temporär als Stellplatz für einen LKW beim Abladen verwendet werden. In dieser Zeit ist sicherzustellen, dass der LKW im Notfall direkt die Fläche räumen kann. Der Gehwegbereich zw. Treppenanlage und Haus Nr. 3 kann als Lagerfläche verwendet werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass Beschädigungen durch die Nutzung als Lagerfläche zu Lasten des AN gehen und im Nachgang zu regulieren sind. Gleiches gilt für die BE-Fläche im Bereich des Wendehammers der Straße Am Mühlenberg, welche zusätzlich zur Verfügung gestellt werden kann. Eine entsprechende Absperrung der BE- Flächen und des unteren Treppenaufganges nach Wahl des AN ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Aufgrund der Kurvenlage der Wildrosenallee sind temporär während der Arbeitszeit jeweils Universitätsstadt Siegen * Rathaus Geisweid * Fachbereich 7/1 Straße und Verkehr * Lindenplatz 7 * Siegen 11

95 UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN / Fachbereich 4/1-2 Straße und Verkehr Neubau Treppenweg Wildrosenallee 2 Parkplätze im Bereich der Längsparkstreifen zu sperren, damit eine Ausweichstelle bei Begegnungsverkehr entsteht. Die entsprechende Beschilderung ist dem Plan zu entnehmen und auf die Arbeitszeiten des AN anzupassen. Beim Verlassen der Baustelle sind die Baken der Fußgängerführung bis zum Bordstein einzuziehen. Beim Arbeitsbeginn sind die Baken zwecks Fußgängerführung wieder auf die Sperrfläche zu ziehen. Diese zusätzlichen Kosten sind in die Einheitspreise des LV einzurechnen. 3.4 STOFFE, BAUTEILE Grundsätzlich sind nur neuwertige Baustoffe innerhalb der Baumaßnahme einzubauen, soweit nicht ausdrücklich in den Leistungspositionen gebrauchte Baustoffe, wie z.b. Altpflaster, verlangt werden. Soweit für die Herstellung der Bodenoberflächen zusätzliches Material benötigt wird, ist Boden zu verwenden, der frei von invasiven Neophyten bzw. deren Samen und sonstigen Überdauerungsstadien ist. Ein Nachweis der Bodenherkunft ist vom ausführenden Unternehmen mindestens zwei Wochen vor Einbau dem AG vorzulegen. 3.5 ABFÄLLE Der AN hat sämtliche anfallenden Abfälle in eigener Verantwortung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu entsorgen. Der AN hat die erforderlichen Nachweise des Abfallerzeugers und Abfallbeförderers gemäß Nachweisverordnung (NachwV) gegenüber dem AG als Nebenleistung zu erbringen. 3.6 Vermessungsleistungen und Aufmaßverfahren Für Kontroll- und Abrechnungsvermessungen hat der AN ständig ein funktionsfähiges selbsthorizontrierendes Nivelliergerät mit Nivellierlatte auf der Baustelle vorzuhalten. Aufmaße für Abschlags- / Schlussrechnungen sind händisch und zeitnah gemeinsam mit dem AG durchzuführen. Kurzfristig können Aufmaßtermine mit dem AG vereinbart werden. Universitätsstadt Siegen * Rathaus Geisweid * Fachbereich 7/1 Straße und Verkehr * Lindenplatz 7 * Siegen 12

96 UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN / Fachbereich 4/1-2 Straße und Verkehr Neubau Treppenweg Wildrosenallee 4 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN 4.2 VOM AUFTRAGNEHMER ZU ERSTELLENDE AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN Bautagesberichte Über den Ablauf und die Besonderheiten während der Ausführung der Bauarbeiten sind arbeitstäglich vom Auftragnehmer fortlaufend nummerierte Bautagesberichte zu führen, aus denen die Anzahl der Arbeitskräfte sowie die Art und Anzahl der Maschinen und Fahrzeuge auf der Baustelle hervor geht. Ferner sind sämtliche Materiallieferungen für die Baumaßnahme zu benennen. Für die spätere Abrechnung sind nennenswerte Details, z.b. bearbeitete Homogenbereiche, zu vermerken. Ebenso sollen Angaben über Wetter und Temperatur aufgeführt werden. Schlechtwettertage sind in einem gesonderten Bautagesbericht ebenfalls zu erfassen. Die Bautagesberichte sind der Bauüberwachung jeweils wöchentlich zu übergeben. Später abgegebene Tagesberichte werden nicht anerkannt. Abrechnungsunterlagen Die Abrechnungsunterlagen erfolgen in Papierform sowie im digitalen Austauschformat nach DA11, entsprechend REB Ausgabe Die Abschlags- / Teilrechnungen bzw. die Schlussrechnung ist immer in beiden Formaten dem Auftraggeber unaufgefordert zu übergeben. Für das Aufmaß sind Formblätter nach dem vom Auftraggeber vorgegebenen Muster zu verwenden. Der Auftragnehmer hat die Formblätter in der erforderlichen Anzahl zu liefern (Original & Durchschlag). Art und Umfang der Ausführung von vertraglich vereinbarten Leistungen sind vom Auftragnehmer auch dann nachzuweisen, wenn er für solche Leistungen keine Vergütung verlangt. Ab der 2. Abschlagsrechnung erfolgt eine Auszahlung nur noch bei prüfbaren Massen, wel- Universitätsstadt Siegen * Rathaus Geisweid * Fachbereich 7/1 Straße und Verkehr * Lindenplatz 7 * Siegen 13

97 UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN / Fachbereich 4/1-2 Straße und Verkehr Neubau Treppenweg Wildrosenallee che auf einem Aufmaß vom AG akzeptiert wurden. Entsprechende Aufmaßtermine können kurzfristig in Abstimmung mit dem AG vereinbart werden. Rechnungsstellungen: Bei der Einreichung von Rechnungen sind die folgenden Anzahlen und Formate zu berücksichtigen: Abschlagsrechnungen 1-fach in Papierform, 1-fach digital im.pdf und.d86 - Format Schlussrechnung 1-fach in Papierform, 1-fach digital im.pdf und.d86 Format Mengenermittlungen sind jeweils 1-fach in Papierform, 1-fach digital im.pdf und.d86- Format einzureichen. Universitätsstadt Siegen * Rathaus Geisweid * Fachbereich 7/1 Straße und Verkehr * Lindenplatz 7 * Siegen 14

98 UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN / Fachbereich 4/1-2 Straße und Verkehr Neubau Treppenweg Wildrosenallee 5. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Anzuwendende zusätzliche technische Vertragsbedingungen Folgende ZTV, in der jeweils gültigen Fassung, werden Vertragsbestandteil. Verzeichnis der Bezugsquellen: FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. Konrad-Adenauer-Str. 13, Köln VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG Hohe Straße 39, Dortmund Zusätzliche technische Vorschriften (ZTV) ZTV A-StB ZTV E-StB ZTV La-StB ZTV Pflaster-StB ZTV-SA ZTV Verm StB Aufgrabungen in Verkehrsflächen Erdarbeiten Landschaftsbauarbeiten Pflasterdecken und Plattenbelägen Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen Bauvermessung Technische Prüfvorschriften (TP) TP BF-StB TP Gestein-StB TP Min-StB Boden/Fels, Straßenbau Gesteinskörnungen im Straßenbau Mineralstoffe, Straßenbau Technische Lieferbedingungen (TL) TL Gestein-StB TL Min-StB Gesteinskörnungen im Straßenbau Mineralstoffe Universitätsstadt Siegen * Rathaus Geisweid * Fachbereich 7/1 Straße und Verkehr * Lindenplatz 7 * Siegen 15

99 UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN / Fachbereich 4/1-2 Straße und Verkehr Neubau Treppenweg Wildrosenallee TL Pflaster-StB TL SoB-StB Pflasterdecken Schichten ohne Bindemittel Güteüberwachung (RG) RG Min-StB Mineralstoffe 6 NEBENANGEBOTE Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht zugelassen. Universitätsstadt Siegen * Rathaus Geisweid * Fachbereich 7/1 Straße und Verkehr * Lindenplatz 7 * Siegen 16

100 UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN / Fachbereich 4/1-2 Straße und Verkehr Neubau Treppenweg Wildrosenallee 7 ERGÄNZUNGEN 7.1 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZVB/E-StB 2006 Abnahme (Nr DER ZVB/E-StB 2006) Die in der VOB/B 12 Nr. 1 angegebene 12-Tage-Frist wird auf eine Frist von 24 Werktagen verlängert. Abrechnung (Nr. 15 DER ZVB/E-StB 2006) Für das Aufmaß sind Formblätter nach dem vom Auftraggeber vorgegebenen Muster zu verwenden. Der Auftragnehmer hat die Formblätter in der erforderlichen Anzahl zu liefern. Zu jedem Aufmaßblatt gehören zwei weitere Aufmaßblätter als Mehrausfertigung (Durchschläge). Art und Umfang der Ausführung von vertraglich vereinbarten Leistungen sind vom Auftragnehmer auch dann nachzuweisen, wenn er für solche Leistungen keine Vergütung verlangt. Die Regelungen des 14 Abrechnung Abs. (1) und (2) der VOB/B und der Nr. 111 Abrechnung der ZVB/E-StB 2002 gelten für diese Leistungen entsprechend. 7.2 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV E-StB Abschnitt 3.1 der ZTV E-StB (Lösen und Laden) Mit der Abfuhr des Überschussbodens darf vom Auftragnehmer erst begonnen werden, wenn sichergestellt ist, dass im Zuge der Baumaßnahme noch in genügender Menge einbaufähiger Boden für die Herstellung der Auftragsstrecken gewonnen werden kann. 7.4 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV SoB-StB Abschn. 1.4 der ZTV SoB-StB 04/07 (Baustoffgemische und Böden) Der Nachweis der Widerstandsfähigkeit gegen Zertrümmerung beim Schlagversuch ist auch bei natürlichen Gesteinskörnungen und HOS für Frostschutzschichten von Verkehrs- Universitätsstadt Siegen * Rathaus Geisweid * Fachbereich 7/1 Straße und Verkehr * Lindenplatz 7 * Siegen 17

101 UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN / Fachbereich 4/1-2 Straße und Verkehr Neubau Treppenweg Wildrosenallee flächen, die einer Bauklasse zugeordnet sind, erforderlich. Dabei müssen die Festigkeitsanforderungen der TL Gestein-StB 04, Anhang A erfüllt werden. 7.6 ERGÄNZUNGEN ZU DEN ZTV-SA ZTV-SA Hinsichtlich Abschnitt 5, insbesondere der ZTV-SA gilt die Ergänzungsprüfung von Warnleuchten gemäß den Technischen Lieferbedingungen für Warnleuchten (TL- Warnleuchten 90) für Arbeitsstellen an allen Straßen gemäß dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 10/1998 des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) vom 12. März 1998, Az.: StB 13/ /184 BASt 97. Veröffentlicht im Verkehrsblatt Heft , Seite 288, Verkehrsblatt-Verlag, Hohe Straße 39, Dortmund. TL-Warnleuchten Die Tabelle 2 und die Punkte und der TL-Warnleuchten 90, Ausgabe 1991, Seite 7 und Seite 8, sind ungültig und werden durch die der vorgenannten Ergänzungsprüfung des BMV vom 12. März 1998 ersetzt. Universitätsstadt Siegen * Rathaus Geisweid * Fachbereich 7/1 Straße und Verkehr * Lindenplatz 7 * Siegen 18

102 UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN / Fachbereich 4/1-2 Straße und Verkehr Neubau Treppenweg Wildrosenallee Anlage: Anwendungsbeispiel Treppenweg Universitätsstadt Siegen * Rathaus Geisweid * Fachbereich 7/1 Straße und Verkehr * Lindenplatz 7 * Siegen 19

103 Anwendungsbeispiel Treppenanlage Oberer Handlaufknick an Stufenvorderkante Unterer Handlaufknick eine Trittstufe vor der untersten Stufenvorderkante Unterer Handlaufknick eine Trittstufe vor der untersten Stufenvorderkante Geländerhöhe in abhängigkeit des anstehenden Geländes (siehe ZTV-Ing.) Treppenbreite > 150 cm Ø 3-4,5 cm Tastkante 5 0,5 % - 2 % Podest % Auffangstreifen: Gehweg AMF (Noppenplatten 50 Noppen diagonal) über gesamte Breite der Treppenanlage, Tiefe 60 cm Detail: Noppenplatte 30/30 " 50 Noppen " Gehweg 2% Auffangstreifen: Handläufe und Tastkanten sind beitseitig anzuordnen Farbe ist Stufenbelag anzugleichen Betonblockstufe in anthrazit mit eingesetzter weißer Kontranstkante, SRT > 55 Detail : Rippenplatte "Rippe 38mm" AMF (Noppenplatten 50 Noppen diagonal) über gesamte Breite der Treppenanlage, Tiefe 60 cm weiße Kante nicht markiert Farbe ist Stufenbelag anzugleichen Universitätsstadt Siegen Fachbereich Straße und Verkehr Leitfaden Barrierefreies Bauen im Straßenbereich der Universitätstadt Siegen Anwendungsbeispiel 7 Treppenanlage

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